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Interessenvermittlung zwischen Konkurrenz und Konkordanz: Studienbuch zur Vergleichenden Lehre politischer Systeme PDF

241 Pages·1993·9.364 MB·German
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Heidrun Abromeit, Interessenvermittlung zwischen Konkurrenz und Konkordanz Heidrun Abromeit Interessenvermittlung zwischen Konkurrenz und Konkordanz Studienbuch zur Vergleichenden Lehre politi scher Systeme + Leske Budrich, Opladen 1993 ISBN 978-3-8100-1134-3 ISBN 978-3-322-96029-0 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-96029-0 © 1993 by Leske + Budrich, Opladen Das Werk einschlieBlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschiitzt. Jede Verwertung auBerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzuliissig und strafbar. Das gilt insbesondere flir Vervielfaltigungen, Ubersetzungen, Mi kroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Inhaltsverzeichnis Einfiihrung ............................................................................... 7 1. Zum Begriff des Interesses und zum Problem seiner Vermittlung ........................................................ 13 l.l. Der Interessenbegriffund die "realistische Utopie" des Liberalismus .................................................................... 13 l.2. Das Problem der Objektivierbarkeit von Interessen ................... 16 1.3. Das Interesse: ein komplexer Begriff. .................................... 19 1.4. Interessenvermittlung: das Problem ...................................... 21 2. Interessenvermittlung: die Akteure ................................ 23 2.l. Typen der Interessenvermittlung .......................................... 23 2.2. Die Akteure: Interessen, Funktionen, Handlungsimperative ........ 26 2.2.l. Die Biirger ...................................................................... 26 2.2.2. Die Parteien .................................................................... 29 2.2.3. Die Verbande ................................................................... 35 2.2.4. Die Biirokratie ................................................................. 42 2.2.5. Die Justiz ........................................................................ 46 2.3. Typische Interaktionsmuster ................................................ 48 2.4. Entscheidungsregeln ......................................................... 53 3. "Herrschaft der Parteien"? Die Konkurrenzdemokratie .. 58 3.1. Der Idealtyp Zweiparteiensystem und seine Funktionslogik ........ 58 3.2. Parteienkonkurrenz im Zweiparteiensystem ............................ 63 3.2.l. Gro.Bbritannien ................................................................. 63 3.2.2. Die Zwei-Parteien-Mechanik in der Bundesrepublik ................. 74 3.3. Parteienkonkurrenz im Vielparteiensystem ............................. 85 3.3.1. Vielparteiensysteme: "Prototyp" und Funktionslogik ................. 85 5 3.3.2. Italien ............................................................................ 89 3.4. Die USA: ein Sonderfall.. ................................................. 101 3.5. Fazit ............................................................................ 114 4. "Herrschaft der Regionen"? Der Foderalismus ............ 116 4.l. Der Iooeralistische Idealtyp und seine Funktionslogik ............. 116 4.2. FOderalismus in der Praxis ................................................ 123 4.2.l. USA ............................................................................ 123 4.2.2. Schweiz ........................................................................ 129 4.3. Zur Vereinbarkeit von Parteien-und Bundesstaatlichkeit: die Bundesrepublik ......................................................... 13 5 4.4. Fazit ............................................................................ 144 5. "Herrschaft der Verbande"? Der Korporatismus .......... 146 5.l. Der korporatistische IdeaItyp und seine Funktionslogik ........... 146 5.2. Korporatismus in der Praxis .............................................. 152 5.2.l. Die osterreichische "Soziaipartnerschaft" ............................. 152 5.2.2. Die "Konzertierte Aktion" in der Bundesrepublik ................... 166 5.3. Ein nicht-korporatistischer Verbandestaat: Die Schweiz .......... 171 5.4. Fazit ............................................................................ 175 6. "Herrschaft Aller"? Die Konkordanzdemokratie .......... 177 6.l. Zur Funktionslogik der Konkordanz ................................... 177 6.2. Konkordanz in der Praxis: Die Schweiz ............................... 183 7. "Herrschaft der Vernunft"? Zur Rolle "neutraler" Akteure ..................................... 199 7.l. Die neutrale Gewalt und die Huter der Verfassung ................. 199 7.2. Die "Republik der Beamten": Frankreich ............................. 202 7.3. Justizialisierung der Politik: Die Bundesrepublik ................... 214 8. Interessenvermittlung zwischen Immobilismus und demokratischem Anspruch ................................... 221 Literaturverzeichnis ............................................................. 230 Sachregister ......................................................................... 238 6 Einfuhrung Die biirgerliche Gesellschaft gilt allgemein als individualistische; "im Mittelpunkt steht der Mensch" (wie Werbeslogans uns gem weismachen), und zwar als Einzel-Konsument wie als Einzel-Wahler. Basis dieser Ge sellschaftsformation ist indessen nicht das Individuum all' sich, sondem sein Interesse. Wie gleich zu sehen sein wird, ist sein Interesse nicht iden tisch mit seinen Bediirfnissen, Wiinschen, Strebungen; es ist nicht einmal identisch mit deren (abstrahierendem) Substrat, sondem stets schon geseIl schaftlich vermittelt. Das "authentische" Interesse des Individuums exi stiert nur in der Utopie, in einer "Welt ohne Gesellschaft". Insofem lieBe sich sagen, daB VermittIungsprozesse die Gesellschaft konstituieren. Die biirgerliche Gesellschaft wiederum konstituiert sich - zumindest insoweit sie sich als demokratische versteht -durch Prozesse der Interessenvermittlung. Damit ist von vornherein nicht nur betrachtliche Komplexitat, sondem vor allem auch die QueUe vieif<i1tiger Verzerrungen, besser: der Abweichungen vom gedachten Ideal der Authentizitat, gesetzt; denn nicht die Bediirfnisse der Individuen sind der relevante Input oder steuem gar - "vermittelt" - den sozio-okonomisch-politischen ProzeB, son dem Interessen, die ihrerseits erst durch gesellschaftliche Vermittlung entstehen. Ais demokratische legitimiert die biirgerliche Gesellschaft sich durch die Bindung gesamtgesellschaftlicher Entscheidungen an diese gesell schaftlichen (sprich Individual-) Interessen. Die Legitimitat demokrati scher Systeme basiert also auf funktionierender Interessenvermittlung. Ungliicklicherweise fehlenjedoch die letztgiiltigen Kriterien dafiir, was das "Funktionieren" ausmacht; es gibt keine a priori richtige Interessenvermitt lung, ebenso wenig wie es a priori wahre (authentische, objektive) Interes sen gibt. Von daher ist die Legitimitat politi scher Systeme wie staatlicher Entscheidungen stets bruchig: Stets lassen sich ihnen Abweichung, Verzer rung, Manipulation der "eigentlichen" Interessenlage vorwerfen. Das ent hebt nicht von der Notwendigkeit, an der MeBlatte "Riickbindung an die 7 gesellschaftlichen Interessen" festzuhalten - urn so mehr, als seit einiger Zeit in nahezu allen westlich-demokratischen Staaten der Eindruck wach sender Abgehobenheit der politischen Klasse sich aufdrangt, Politikver drossenheit sich ausbreitet und die Legitimitiitsgrundlagen erodieren. Bei der Untersuchung von Prozessen und Systemen der Interessenver mittlung befindet man sich demnach auf schwankendem Boden, besonders in normativer Hinsicht. Denn wahrend Interessenvermittlung einerseits so unvermeidlich wie legitimatorisch unabdingbar ist, haftet der Interessen durchsetzung im offentlichen BewuBtsein haufig etwas Aruiichiges an. Der Begriff Interesse enthalt die Konnotation des Egoistischen und Partikula ren, das der Realisierung des Gemeinwohls entgegensteht. Der Interessierte urteilt nicht mehr objektiv; die "interessierten Kreise" kungeln und kochen ihr Stippchen zum Schaden der Aligemeinheit; darum ist "Herrschaft der Interessen" -gar der Interessenten -das Gegenteil der "Herrschaft der Ver nunft". Vor allem gilt dieses Vorurteil dort, wo Interessen sich organisie ren: Die Organisation erweckt den Verdacht, die betreffende Gruppe wolle, zum Schaden der anderen, das Gemeinwohl usurpieren. Die negative Be wertung bezieht sich dabei nicht etwa auf die mit der offentlichen Defini tion eines jeden Interesses gegebene Moglichkeit, ja Wahrscheinlichkeit seiner Verzerrung, sondem schon allein auf die Interessiertheit schlecht hin: Sie sei es, die den Blick auf die vemiinftige Ordnung verstelle. Das Vorurteil speist sich aus zwei anderen: der Vorstellung, das Ge meinwohl sei grundsAtzlich etwas anderes als die Summe des Wohls der Individuen, und der Annahme, die Politik sei ein Nullsummenspiel, in dem die Interessenrealisierung des einen stets den Nachteil des anderen impli ziert. Es zieht sich wie ein roter Faden durch die deutsche offentlich-politi sche Debatte der Nachkriegszeit -von der Wamung vor der "Herrschaft der Verbande" (Theodor Eschenburg) bis zu der vor der "Anspruchsinflation" der unersAttlichen Interessierten; die vorgeschlagenen Gegenmittel reichen von der "Formierten Gesellschaft" (Ludwig Erhard) der 60er Jahre tiber die Einbindung der Interessierten in "Konzertierte Aktionen" bis zum "Soli darpakt" der Gegenwart. Gleichwohl ist auch den Kritikem der "Herrschaft der Interessen" bewuBt, dafi Politik ohne die Bindung an die gesellschaft lichen Interessen nicht nur nicht funktioniert, sondem ihrer legitimatorisch bedarf. Nicht das Ob der Interessenvermittlung ist darum im Prinzip das Pro blem, sondem das Wie. 1m folgenden werden nun verschiedene Systeme der Interessenvermittlung vorgestellt bzw. verschiedene politische Sy sterne unter dem Aspekt der Interessenvermittlung verglichen. Dem Ver gleich kommt es nicht darauf an, Rangfolgen im Sinne der Einordnung 8 realer Systeme auf einem Kontinuum von "verzerrter" zu "richtiger" Inter essenvermittlung zu erstellen. Auch der in der eben eIWahnten (konser vativen) Verbandekritik dominierende Gesichtspunkt der Gemeinwohl Schadlichkeit oder -Vertraglichkeit wird keine Rolle spieleD. Eingeordnet werden die untersuchten realen Systeme vielmehr auf einem Kontinuum von Konkurrenz zu Konkordanz, und das hellit nach dem Umfang der Interessenreprasentanz im gesamtgesellschaftlichen Entscheidungssystem. Mit dem letzteren ist in erster Linie der Staat bzw. sind die Institutionen der Staatswillensbildung gemeint, doch sind Staat und gesamtgesell schaftliches Entscheidungszentrum nicht immer deckungsgleich. In man chen Landern fallen wichtige Entscheidungen uber gesamtgesellschaftliche Regelungen aullerhalb des staatlichen Institutionensystems -teils "aus Ver sehen" (auf Grund der Unfabigkeit staatlicher Instanzen, den gesellschaft lichen Regelungsbedarf zu decken), teils als Folge bewufiter Auslagerung staatlicher Funktionen in "quasi-nichtstaatliche" Agenturen ("quasi non governmental organisations" oder Quangos) oder in gesellschaftliche Sub systeme. Das Stichwort "Konkurrenz" charakterisiert bier Systeme einfa cher Mehrheitsherrschaft, die nach dem Prinzip der minimalen Gewinnko alition operieren, in denen also der regieren kann, der im Parlament uber etwas mehr als die Hiilfte der Sitze verftigt. Dagegen sind unter "Konkor danz" Systeme maximaler Mehrheitsherrschaft zu subsumieren, die auch Minderheitsgruppen an der Entscheidungsfindung beteiligen (was nicht unbedingt im Parlament geschehen mull). Wo im ersteren Typ das Fallbeil der einfachen Mehrheit die Entscheidung herbeifiihrt, wird im zweiten Typ die Entscheidung in Verhandlungen gesucht. Die erste Frage an die hier betrachteten Systeme lautet also: Reprasen tieren gesamtgesellschaftliche Entscheidungen nur eine knappe Mehrheit der gesellschaftlichen Interessen, sind Minderheitsgruppen einbezogen, finden tendenziell alle Gruppen Berucksichtigung? Die Frage nach dem Grad der Inklusion impliziert die nach Symmetrie oder Asymmetrie der Interessenberucksichtigung: Sind manche Gruppen immer dominant, gibt es Dauer-Vetogruppen, gibt es strukturelle Minderheiten, die smndig uber gangen werden? 1m Zusammenhang damit interessiert schlie6lich ein dritter Fragenkomplex: Welche Typen der Organisation von Interessen er leichtern welchen Interessen die Durchsetzung, und wie ist die Machtver teilung zwischen diesen Typen? Hinter diesen Fragen verbirgt sich eine bestimmte Vorstellung von Ge rechtigkeit. Denn nicht die - unqualifizierte - Ruckbindung der Politik an irgendwelche gesellschaftlichen Interessen macht den demokratischen Charakter von politischen Systemen aus. Das legitimatorische Potential der 9 Interessenvermittlung griindet sich vielmehr auf die Einlosung des Ver sprechens, daB jeder einmal zum Zuge kommen konne, jeder/jede Gruppe eine Chance habe, niemand auf Dauer benachteiligt oder gar unterdruckt werde. Darum sind Interessenvermittlungs-Systeme urn so gerechter, je grofier ihre Inklusivitat ist. Dabei ist allerdings zwischen dauerhafter und voruber gehender Inklusivitat zu difIerenzieren; so kann die einfache Mehr heitsherrschaft durch haufigen Regierungswechsel fur permanenten Ausgleich sorgen; ist Interessenvermittlung urn so gerechter, je gleichmaBiger die unter schiedlichen Interessen Beriicksichtigung finden; sind politische Systeme urn so gerechter, je besser sie imstande sind, Ungleichheiten in den gesellschaftlich gegebenen Chancen der Interes sendurchsetzung in einer Art Sekundarverteilung abzumildem. 1m Vordergrund des Vergleichs der verschiedenen politischen Systeme stehen im angegebenen Zusammenhang naturgemaB die Interessenvermitt lungs-Agenturen, d.h. konkret die jeweiligen Parteien- und Verbandesy sterne. Die Inklusivitat der Interessenberucksichtigung und damit (im Um kehrschlufi) die Selektivitat des Gesamtsystems wird variieren (1) je nach dem, ob die Parteien - und welche Art von Parteien - die dorninanten Ak teure sind oder die Verbande. Sie wird variieren (2) je nachdem, ob Partei en und Verbande voneinander abhangig sind, miteinander kooperieren oder unabhangig voneinander agieren, also mit den Interaktionsweisen zwischen ihnen. Die Selektivitat wird uberdies (3) beeinflufit durch die yom institutionellen (Verfassungs-) System vorgesehenen Entscheidungs regeln. Deren Relevanz variiert wiederum mit der Struktur und Dominanz des Parteiensystems; so konnen die verfassungsmaBigen Entscheidungsre geln modifiziert oder gar ad absurdum gefuhrt werden durch die Entschei dungspraxis, die sich aus der Art des Parteienwettbewerbs ergibt. Die Parteiensysteme spielen in der folgenden Darstellung darum eine vergleichsweise prominente Rolle. Ihre potentiellen Konkurrenten im Kampf urn den Zugang zum Entscheidungszentrum sind aber nicht nur die Verbande, sondem auch die Regionen (sofem diese politisch verfafit sind), die Ministerialburokratie, ja dort, wo ein richterliches Priifungsrecht fest installiert und akzeptiert ist, sogar die Justiz. Entsprechend werden nach einander (1) Systeme vorgestellt, in denen deutlich die Parteien dominieren ("Parteienstaaten"), (2) Bundesstaaten mit mehr oder weniger gro.Bem Ein flufi der Gliedstaaten, (3) von Gro.Bverbanden dorninierte Systeme (Neo Korporatismus, "Verbande-staaten"), (4) ein Gemeinwesen, das tendenziell aIle wichtigen Gesellschaftssegmente ins Entscheidungssystem einbezieht, 10 (5) von prima facie nicht-politischen Akteuren gepragte Systeme ("Herr schaft der Experten", Justizialisierung der Politik). Die einzelnen Kapitel werden zunachst die - idealtypische -Funktionslogik des jeweiligen Inter essenvermittlungssystems erlautern und anschlie6end die praktische Funktionsweise an Hand ausgewiihlter Lander illustrieren. Beispielhaft herangezogen werden dafiir (1) die hOchst unterschiedlichen Parteienstaa ten Gr06britannien, Bundesrepublik und ltalien - sowie, zum Kontrast, der Nicht-Parteienstaat USA; (2) die Bundesstaaten USA, Schweiz und Bun desrepublik; (3) die osterreichische "Sozialpartnerschaft" - mit Seitenblik ken auf die deutsche Konzertierte Aktion der spaten 60er und friihen 70er Jahre und auf den Verbandestaat Schweiz; (4) die schweizerische Konkor danzdemokratie. Den EinfluB von Verwaltung und Justiz schlie61ich soIl (5) ein Blick auf Frankreich und wiederum die Bundesrepublik verdeutli chen. Die genannten politischen Systeme werden demnach fallweise und ausschnitthaft als besonders typisch fUr bestimmte Konstellationen von In teressenvermittlungs-Agenturen, z.T. aber auch als abweichende FaIle vor gefuhrt. Vor dem Einstieg in den Vergleich realer Interessenvermittlungssy sterne sind allerdings die einzelnen Akteure bzw. Organisationen genauer zu charakterisieren. Jeder Typ eines organisierten Inter6Sses hat seine eige nen Organisationsprobleme, folgt bestimmten Handlungsimperativen, ist auf besondere Funktionen spezialisiert, entwickelt spezifische Eigeninter essen. Jede Organisationsform ist darum fur die Vermittlung unterschiedli cher Interessen unterschiedlich gut geeignet und steht damit fur eine be stimmte Art der Verzerrung von Interessen bzw. der Selektivitat der Inter essenberucksichtigung. Doch dienen der Interessenvermittlung nicht allein eigens zu dem Zweck gebildete Organisationen; Interessenten bedienen sich zugleich vorgefundener Institutionen (wie der Burokratie oder der Justiz), deren Funktionsweise wiederum spezifische Verzerrungen oder Se lektivitiiten erwarten laBt. Die Analyse der verschiedenen kollektiven Akteure bedient sich im ub rigen okonomischer Kategorien; d.h. sie leitet das Verhalten der Akteure aus ihren Eigeninteressen sowie aus den Konstellationen ihres als "politischer Markt" konzipierten Umfeldes abo Bei der Verknupfung des einen mit dem anderen wird prinzipiell Rationalitat unterstellt. Die ent sprechenden Verhaltenshypothesen konstituieren darum Idealtypen, von denen die unordentliche Realitat zuweilen abweicht, die aber gleichwohl auf generelle Reaktionsmuster und Verhaltenstendenzen verweisen. 11

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