Stefan Smid Susanne Riedemann Insolvenzverfahren bei Massearmut und MMaasssseeuunnzzuulläänngglliicchhkkeeiitt Chancen der Betriebsfortführung. Optimierung der Verfahrensergebnisse. Haftungsrisiken 123 Insolvenzverfahren bei Massearmut und Masseunzulänglichkeit Stefan Smid • Susanne Riedemann Insolvenzverfahren bei Massearmut und Masseunzulänglichkeit Chancen der Betriebsfortführung. Optimierung der Verfahrensergebnisse. Haftungsrisiken Stefan Smid Susanne Riedemann Rechtswissenschaftliche Fakultät Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Hamburg, Deutschland Kiel, Deutschland ISBN 978-3-662-58973-1 ISBN 978-3-662-58974-8 (eBook) https://doi.org/10.1007/978-3-662-58974-8 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer © Springer-Verlag GmbH Deutschland, ein Teil von Springer Nature 2019 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von allgemein beschreibenden Bezeichnungen, Marken, Unternehmensnamen etc. in diesem Werk bedeutet nicht, dass diese frei durch jedermann benutzt werden dürfen. Die Berechtigung zur Benutzung unterliegt, auch ohne gesonderten Hinweis hierzu, den Regeln des Markenrechts. Die Rechte des jeweiligen Zeicheninhabers sind zu beachten. Der Verlag, die Autoren und die Herausgeber gehen davon aus, dass die Angaben und Informationen in diesem Werk zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig und korrekt sind. Weder der Verlag, noch die Autoren oder die Herausgeber übernehmen, ausdrücklich oder implizit, Gewähr für den Inhalt des Werkes, etwaige Fehler oder Äußerungen. Der Verlag bleibt im Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutionsadressen neutral. Springer ist ein Imprint der eingetragenen Gesellschaft Springer-Verlag GmbH, DE und ist ein Teil von Springer Nature. Die Anschrift der Gesellschaft ist: Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin, Germany Vorwort Massearmut – Massebedürftigkeit i.S.v. § 207 InsO und Masseunzulänglichkeit i.S.d. §§ 208 ff. InsO prägen das Bild einer Vielzahl von Insolvenzverfahren. Diese Lage gehört zu den Standardproblemen, mit denen sich Insolvenzverwalter und Be- rater auseinander zu setzen haben. Die dabei auftretenden Fragen behandelt dieses Buch. Rechtsdogmatische Stimmigkeit und Praxisorientierung verbinden sich bei den vorgeschlagenen Lösungen. Dabei steht die Ausbildung dieser Verfahren der Massearmut durch die höchst- richterliche Judikatur von einem Notabwicklungsverfahren zu einer Form des be- sonderen Insolvenzverfahrens und die kritische Auseinandersetzung mit den sich da raus ergebenden Folgelasten im Vordergrund; die neuen Erscheinungsformen be- sonders, des durch das ESUG gesetzlich normierten Insolvenzplans bei Masseunzu- länglichkeit, wird als Handlungsmöglichkeit des Insolvenzverwalters ebenso dar- gestellt wie die Reichweite seiner Haftung. Dieses Buch verdankt sich den eingehenden Diskussionen im 20. Insolvenz- rechtlichen Studienseminar 2017 auf Cypern. Den Teilnehmern ist an dieser Stelle nachdrücklich zu danken. Dank gebührt dem Springer Verlag Heidelberg und dort namentlich Frau Anke Seyfried für ihre unkomplizierte und engagierte Betreuung dieses Projekts. Strande und Hamburg im Januar 2019 Stefan Smid Susanne Riedemann V Einleitung Dass massearme Verfahren an der Tagesordnung sind ist ebenso banal wie die 1 Ursachen hierfür bekannt sind. Aus der Zeit der KO geerbt sind die Gründe der Ausdünnung von Massen durch dingliche Sicherheiten. Und die Herabsetzung der Eröffnungsschranken durch die Reform 1999 hat vom Tag der Eröffnung an mas- seunzulängliche Verfahren üblich werden lassen. Die gesetzlichen Regelungen der Massearmut in den §§ 207 bis 211 InsO haben 2 es für den Insolvenzverwalter zweifellos leichter gemacht, diese Verfahren abzu- wickeln. Die Abstimmung dieser Regelungen mit denen der Haftung des Insolvenz- verwalters nach §§ 61, 60 InsO ist durch die Judikatur des BGH versucht worden. In dieser Judikatur ebenso wie durch die Gesetzgebung – voran durch das ESUG – ist das massearme Verfahren aus einem Verfahren der Notabwicklung zu einer be- sonderen Form eines Insolvenzverfahrens geworden. Das ist noch in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts harter Kritik unterzogen worden. Ist an eine Rückkehr zu Formen einer Notabwicklung massearmer Verfahren 3 nicht zu denken zeigen Elemente der früheren Kritik aber Brüche auf, die sich in den Versuchen aufgetan haben, die lückenhaften Regelungen der §§ 207 bis 211 InsO zu einer nicht allein in sich schlüssigen, sondern in einer seine Haftungsrisiken reduzierenden Weise anwendbaren Normierung der verfahrensrechtlichen Handha- bung der durch die Massearmut – Massebedürftigkeit oder Masseunzulänglich- keit – geschaffenen Lage zu gelangen. Eben dies war das Ziel der Einführung der §§ 207 bis 211 InsO – nämlich Rechtssicherheit für die Abwicklung von Insolvenz- verfahren zu schaffen, die mit der Regelung des § 60 KO nicht zu erreichen war. Nicht allein die Lückenhaftigkeit dieser Regelungen, sondern bereits Unklarheiten über ihre systematische Stellung und Funktion stehen den Ansätzen im Weg, dieses Ziel zu erreichen. Die Fragen des Verfahrens unter Bedingungen der Massearmut sind in den ersten 4 zehn Jahren nach Inkrafttreten der InsO Gegenstand einer Reihe verdienstvoller monografischer Untersuchungen gewesen.1 Zwischenzeitlich haben sich manche 1 Kröpelin, Die massearme Insolvenz, 2003; Schröder, Die Abwicklung des masseunzulänglichen Verfahrens, 2010. VII VIII Einleitung Akzente verschoben. Durch die (Wieder)Einführung unechter Masseverbindlich- keiten haben sich alte Probleme, die mit deren weitgreifender Abschaffung durch die Insolvenzrechtsreform abgetan schienen, erneut in anderem Kontext wieder ge- stellt und die Abwicklung masseunzulänglicher Verfahren durchaus nicht erleich- tert. Und die zuvor angezweifelte und vom ESUG zweifelsfrei gestellte Zulässigkeit des Insolvenzplans nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit erscheint nachgerade als Monolith, dessen systematische Stellung ebenso dunkel wie dessen praktische Akzeptanz rudimentär geblieben ist. 5 Das massearme Verfahren ist bei alledem in erster Linie Insolvenzverfahren. Eine rechtssichere Abwicklung massearmer Verfahren beruht daher darauf, dass de- ren Einbindung in das allgemeine Insolvenzrecht gelingt. Dies führt zu einer Viel- zahl einzelner Fragestellungen – allen voran der nach der Haftungsordnung der §§ 61, 60 InsO, aber nicht zuletzt auch der Wirksamkeit der Verteilungsordnung des § 209 InsO, der Behandlung von Neumasseverbindlichkeiten, zu deren Befriedi- gung die insuffiziente Masse nicht ausreicht, der prozessualen Reichweite des Voll- streckungsverbots gem. § 211 InsO und derjenigen der Ermächtigung des § 208 Abs. 3 InsO, um nur Schwerpunkte namhaft zu machen. 6 Für die Beantwortung einer jeder dieser Fragen lassen sich jeweils pragmatische Argumente ins Feld führen. But the proof of the pudding is in the eating: Eine Auf- lösung dieser Fragen in ein Feld von Einzelfallabwägungen droht, kommt es im Schadenersatzprozess zum Schwur, die Unabwägbarkeit von Einzelfallentschei- dungen an die Stelle der erstrebten Rechtsklarheit treten zu lassen. Den Rahmen der Behandlung der genannten und weiterer Fragestellungen muss daher in einer Aus- einandersetzung mit massearmen Verfahren vielleicht mehr, jedenfalls aber nicht minder als ohnedies in der Insolvenzrechtsdogmatik, die Rückbindung an die zu- grundeliegenden Strukturen bilden. Inhaltsverzeichnis Kapitel 1: Fragestellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 I. Masselosigkeit, Massearmut, Massebedürftigkeit und Masseunzulänglichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1. Massebedürftigkeit und Masseunzulänglichkeit . . . . . . . . . . . . . . . 1 2. Ausschluss der Aufhebung des Insolvenzverfahrens . . . . . . . . . . . . 2 3. Auswirkungen auf das weitere Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 II. Legitimität massearmer Insolvenzverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1. Ordnungsfunktion des Insolvenzverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2. Häsemeyers Kritik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 3. Veränderung der positiv-rechtlichen Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 III. Erleichterung der Verfahrensdurchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1. Ziele der Einführung der §§ 207, 208 ff. InsO in der Insolvenzrechtsreform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 a) Vermeidung der „Flucht in die Massearmut“ . . . . . . . . . . . . . . 8 b) Massearme Verfahren unter der Geltung des § 60 KO . . . . . . . 9 c) Unterscheidung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten . . . . 10 2. Regeln die §§ 208 ff. InsO ein Notabwicklungsverfahren? . . . . . . 10 a) Teleologische Reduktion des § 208 Abs. 3 InsO? . . . . . . . . . . . 10 b) Judikatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 c) Pflicht des Verwalters zur Verwertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 d) Höchstrichterliche Judikatur zur Betriebsfortführung vor 1999 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 IV. Entwicklung der Verfahrensabwicklung gem. §§ 207 ff. InsO seit Inkrafttreten der InsO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 1. Lückenhaftigkeit der gesetzlichen Regelungen . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2. Entwicklung und „Ausbau“ des Verfahrens nach den §§ 207, 208 ff. zum Sonderinsolvenzverfahren in der höchstrichterlichen Judikatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 a) Einzelne Regelungsbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 b) Einfluss des ESUG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3. Notabwicklung oder Sonderverfahren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 IX X Inhaltsverzeichnis V. Masseschulden als Verfahrensabwicklungskosten i.w.S. . . . . . . . . . . . 15 1. Verhältnismäßigkeit der Verfahrensabwicklungskosten . . . . . . . . . 15 2. Sonderopfer der Insolvenzgläubiger zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 a) Funktionsgerechtigkeit massearmer Insolvenzverfahren . . . . . 17 b) Lage unter der Geltung des § 60 KO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Kapitel 2: Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 I. Haftungsgemeinschaft der Massegläubiger? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2. Kein Gemeinschaftsverhältnis der Massegläubiger aus der Identität des haftenden Vermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 3. Ausgleichshaftung der Insolvenzgläubiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 4. Zweiseitiges Verhältnis der Massegläubiger zum Insolvenzverwalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 a) Fragestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 b) § 209 InsO als Verteilungsordnung ohne insolvenzliche Ausgleichshaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 c) Sinn der Ablehnung eines „Konkurses im Konkurs“ . . . . . . . . . 29 Kapitel 3: Intensitätsstufen der Massearmut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 I. Massebedürftigkeit (Massearmut i.e.S.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 1. Massearmut und Eröffnungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . 32 a) Fragestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 b) § 207 InsO als Korrektiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 2. Massebedürftigkeit (Massearmut i.e.S.) gem. §§ 26 Abs. 1, 207 InsO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 a) Rechtslage unter Geltung der KO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 b) Keine Ermessensentscheidung des Insolvenzgerichts . . . . . . . 34 c) Reichweite der nach § 26 Abs. 1 InsO maßgeblichen „Kosten des Verfahrens“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 3. Liquiditätsbetrachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 4. Verfahren gem. § 207 InsO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 a) Amtswegige Verfahrenseinstellung durch das Insolvenzgericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 b) Rechtsbehelfe gegen die Verfahrenseinstellung . . . . . . . . . . . . 41 5. Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 a) Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens . . . . . . . . . . . . 41 b) Einstellungsbeschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 6. Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters nach § 207 InsO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 a) Einstellung des Verfahrens erst nach Verteilung des Restvermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 b) Insolvenzanfechtungen nach § 207 Abs. 3 S. 2 InsO? . . . . . . . 44 7. Gläubigerversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Inhaltsverzeichnis XI 8. Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 a) Unterrichtung der Massegläubiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 b) Unterrichtung des Insolvenzschuldners . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 9. Massebedürftigkeit als Einrede . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 a) Bereits erfolgte Zahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 b) Fall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 10. Rechtsbehelfe des Verwalters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 a) Zuständigkeit des Insolvenzgerichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 b) Erinnerung. Vollstreckungsgegenklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 11. Rückforderung von ausgezahlten Beträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 a) Kein Rückforderungsanspruch der Masse wegen vor Einstellungsbeschluss erfolgter Vorschussentnahmen . . . . . . . 48 b) Kein Rückforderungsanspruch der Masse wegen vor Einstellungsbeschluss erfolgter Auszahlungen an weitere Massegläubiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 12. Geschäftsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 13. Herstellung der Eröffnungsvoraussetzungen durch Massevorschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 a) Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 b) Mehrheit von Antragstellern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 c) Judikatur des BGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 d) Verfahrenskostenvorschuss und Verfahrenskostenbeitrag gem. § 171 InsO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 e) Ungenügender Vorschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 f) Behandlung des Vorschusses durch den vorläufigen Verwalter und den Verwalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 g) Zur Vorschusserbringung berechtigter Personenkreis . . . . . . . . 52 h) Vorschussauflage durch Beschluss des Insolvenzgerichts . . . . 52 i) Forderungsrücktritte vorrangiger Gläubiger . . . . . . . . . . . . . . . 53 14. Erstattungsansprüche gegen die eigenantragsverpflichteten Organe juristischer Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 a) Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 b) Verjährungsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 15. Massebedürftigkeit im Insolvenzverfahren natürlicher Personen und Verfahrenskostenstundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 a) Gesetzliche Regelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 b) Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 c) Maßstäbe der Stundungsgewährung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 d) Insolvenzgerichtliche Entscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 e) Besondere insolvenzgerichtliche Fürsorgepflicht: Beiordnung eines Rechtsanwalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 f) Rechtsbehelfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 g) Zeitliche Erstreckung der Stundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60