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In der Strafsache Gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin ...: Dokumente Aus Dem RAF-Pr PDF

442 Pages·2016·2.56 MB·German
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Preview In der Strafsache Gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin ...: Dokumente Aus Dem RAF-Pr

c a Ulf G. Stuberger ____________________________________ In der Strafsache gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin, Jan Carl Raspe... Ulf G. Stuberger In der Strafsache gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin, Jan Carl Raspe... Dokumente aus dem Prozess gegen die RAF in der Justizfestung Stammheim Dritte erweiterte Auflage In Erinnerung an die Uraufführung einer strafprozessualen Inszenierung "in diesem Gräuel von Exerzier- und Reithalle und unter dem Gewicht eines Gebirges von Abwehr- und Wacheinrichtungen", wie der legendäre Gerichtskorrespondent Gerhard Mauz diese von Stacheldrahtzäunen umgebene Parzelle am "Ende der Welt" zutreffend beschrieb, die eher einem Überwachungsstaat Vorbild ist als dem eines demokratischen Rechtes. Copyright: Ulf G. Stuberger 2011 www.stuberger.de Hirschweg 6a D-76359 Marxzell Tel.: 07248-933903 Fax: 07248-928865 [email protected] Zur dritten Auflage: Die RAF lebt D er „Baader-Meinhof-Prozess" ist 1977 nach fast zwei Jahren Verhandlungszeit zu Ende gegangen: nicht durch ein rechtskräftiges Urteil, sondern durch den Tod der vier Angeklagten. Nicht zu Ende ist und darf auch Jahrzehnte danach sein die öffentliche Diskussion der, insbesondere formalrechtlichen, Fragen, die uns der Stammheimer Prozess aufgedrängt hat: Wie verteidigt sich ein Rechtsstaat gegen jene, die ihn angreifen; wie behauptet er sich gegen solche, die ihn zu verteidigen vorgeben? Für eine abschließende Beurteilung des sehr langwierigen Prozessgeschehens mag es immer noch zu früh sein, weil selbst heute, im Jahr 2011, der Staat noch viele wichtige Dokumente gesperrt hat. Nicht zu früh aber, vielmehr dringend geboten erscheint die Veröffentlichung wichtiger Dokumente aus dem Prozess, die eine differenzierte Analyse und Interpretation überhaupt erst möglich machen. Hinter dieser Zielsetzung müssen Einwände zurückstehen wie der, dass selbstverständlich jede Auswahl von Dokumenten subjektiv ist und ich mich von eigenen Gesichtspunkten habe leiten lassen, die manchem schon wieder als zu „objektiv" erscheinen mögen, nur weil die Dokumente nicht aus einer Hand entgegengenommen wurden. Tatsächlich riskierte man 1977 schon durch die bloße Veröffentlichung solcher Dokumente, von der einen Seite als „Sympathisant von Terroristen", von der anderen als „rechte Hand des Staatsschutzes" etikettiert zu werden. Gegenüber Verdächtigungen dieser Art giltes erst recht, die Diskussion zu versachlichen. War es ein „fairer Prozess", war es ein „politischer Prozess"? Eine fundierte Antwort auf diese und andere Fragen setzt die kritische Prüfung von Texten voraus, wie sie hier vorgelegt werden: eigens für den Stammheimer Prozess geschaffene Gesetze; Entscheidungen und Beschlüsse des Oberlandesgerichts Stuttgart, des Bundesgerichtshofes, des Bundesverfassungsgerichts; Anträge der Angeklagten und der Verteidigung; Gutachten usw. Hier zeigt sich der Rechtsstaat „in Aktion", wie er selbst sich im Stammheimer Prozess dargestellt (und oft auch bloßgestellt) hat. Neben diesen verfahrensrechtlichen Aspekten des Prozesses werden in der vorliegenden dritten Auflage auch alle die Tat und die Schuldfrage betreffenden Aspekte beleuchtet, obwohl ein rechtskräftiges Urteil schließlich nicht gefällt. Wurde. Details dazu finden sich in meinen anderen Büchern zum Thema RAF. Das juristische Verfahren gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan Carl Raspe wurde zwar eingestellt, aber der Prozess, der uns alle angeht, ist noch weiter zu führen. Dazu tragen auch Politik und - wie man inzwischen weiß - Geheimdienste bei, die sich auf eine bis heute nicht genau bekannte Art und Weise in "die Causa RAF" eingemischt haben und, das immer noch tun. Die Nachfolger der im Stammheimer Hauptverfahren gegen die RAF angeklagten Anführer sind nur zu einem Teil namentlich bekannt geworden. Einige von ihnen wurden wegen Morden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Dennoch wurden alle vorzeitig freigelassen. Wo das nicht auf einem juristischen Schleichweg möglich war, hat sich wieder die Politik eingemischt. Die jeweils amtierenden Bundespräsidenten haben Gnadenerlasse unterschrieben - ein Relikt aus der deutschen Kaiserzeit, das sich in die deutsche Nachkriegsdemokratie herübergeschlichen hat. Die vorzeitig freigelassenen Täter schweigen beharrlich. Ebenso hält die Politik viele Akten aus jener Zeit unter Verschluss - offizielle Begründung: Ein Bekanntwerden könnte dem deutschen Staat schaden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ... In Bezug auf Überwachungsmaßnahmen gegen Bürger argumentiert die Politik immer wieder, das sei nicht undemokratisch für jemanden, der nichts zu verbergen habe ... Diesen Gedankengang muss sich die Politik nun gefallen lassen: Wer nichts zu verbergen hat, kann Akten offenlegen! Diese dritte Auflage meines Buches wird leider aller Voraussicht nach nicht die letzte Erweiterung sein; denn zu vieles liegt noch im Dunkel. Ich habe die begründete Hoffnung, dass noch so manche Dokumente ans Tageslicht kommen werden, auch wenn Politiker und die anderen Täter von damals beharrlich schweigen und viele Zusammenhänge verbergen wollen. Insoweit ziehen sie an demselben Strang, der aber brüchig geworden ist, weil es Menschen auf beiden Seiten gibt, die sich persönlich belastet fühlen durch die Schweigebefehle und dieses Wissen nicht mit ins Grab nehmen wollen, bzw. Dokumente für ihre Nachwelt hinterlassen, die nach ihrem Tod bekannt werden sollen. Die RAF lebt also in gewissem Sinn noch, selbst wenn der Staat das nicht wahrhaben will. Es gibt entgegen der immer wiederkehrenden anderslautenden Veröffentlichungen keine von Führungsmitgliedern dieser Terrorgruppe unterschriebene Auflösungserklärung, nur ein von niemandem unterzeichnetes Papier. Entgegen der immer wieder verbreiteten Meldung, die RAF habe sich aufgelöst, sucht das Bundeskriminalamt (BKA) zum Zeitpunkt des Drucks dieses Buches noch nach drei RAF-Terroristen unter der Überschrift "Meistgesuchte Personen" mit dem warnenden Hinweis: " VORSICHT: Es ist davon auszugehen, dass die Gesuchten bewaffnet sind !" Paragraph 129a des Strafgesetzbuches ist nach deutscher Rechtsprechung ab drei Personen anzuwenden. Ulf G. Stuberger, im Februar 2011 Inhalt (Die Angaben beziehen sich auf die mehr als eintausnd Seiten umfassende gedruckte Ausgabe dieses Werkes) Vorwort: Prozess gegen Fremdkörper.....13 1. Verteidigerausschluss.....24 2. Verbot des gemeinschaftlichen Verteidigers......86 3. Keine Unterbrechung für Verteidigervorbereitungen.....115 4. Entpflichtungen.....130 5. Die Verhandlungsfähigkeit oder: Angeklagte als Objekte.....153 Exkurs: Das Verfahren vor der Europäischen Menschenrechtskommission.....302 6. Fairer Prozess?.....323 7. Politische Verteidigung im politischen Prozess......543 8. Das Urteil.......608 9. Wortprotokolle der Angeklagten......908 10. Ausblick in die RAF-Forschung.....926 11. Kampfstimmen aus jener Zeit......932 12. Literaturliste......946 13. Chronik des Stammheimer Prozesses..... 973 14. Abkürzungsverzeichnis.......989 15. Der Herausgeber.....992 16. Lesetipps.....994

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