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Hochschulreform in Europa — konkret: Österreichs Universitäten auf dem Weg vom Gesetz zur Realität PDF

354 Pages·2003·6.608 MB·German
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Hochschulreform in Buropa - konkret Stefan Titscher · Sigurd Höllinger (Hrsg.) Hochschulreform in Europa - konkret Österreichs Universitäten auf dem Weg vom Gesetz zur Realität Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2003 Gedruckt auf alterungsbeständigem und säurefreiem Papier Die Deutsche Bibliothek-CIP-Einheitsaufnahme ISBN 978-3-8100-3918-7 ISBN 978-3-663-10314-1 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-10314-1 © 2003 Springer Fachmedien Wiesbaden Ursprünglich erschienen bei Leske + Budrich, Opladen 2003 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mi kroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Inhalt Einleitung . . .. . . .. .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . .. . . .. . . . . . . . . . . . . . .. .. . . .. . . .. . . .. .. .. .. . . . . . . . . . .. . 9 Funktion und Aufgabe der Universität Andrei Marga Ein großer Schritt voran Über das Österreichische Universitätsgesetz 2002 23 Jürgen Mittelstraß Bausteine zu einer Universitätsreform nach der Universitätsreform ....... 41 Hellmut F. Fischmeister Studieren, Lehren, Forschen - in Freiheit .. .. .. . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. .. . 57 Klaus Landfried Das Universitätsgesetz vom 22.7.2002: Was ich damit machen würde? ............................................................... 77 Reformziele Michael Daxner Dem Trend einen Schritt voraus, notwendig, aber nicht hinreichend: Das Universitätsgesetz 2002 als potenzielles Reformprojekt und Experimentierfeld . . . . . . . . . . ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Wolfgang Weber Strategische Positionierung von Universitäten Gestaltungserfordernisse und Gestaltungsmöglichkeiten im Österreichischen Hochschulsystem .. . . . . .. .. . . .. . . .. .. . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Frank Meier/Uwe Schimank Profilentwicklung der Österreichischen Universitäten - Jenseits von Prokrustesbett und Heuchelei? ............................................ 119 6 Inhalt Ländervergleich Jan Vrbka Similarities and differences between the Austrian and Czech higher education systems - looking at two laws 141 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Oo 00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Klaus Palandt Universitätsreform im Vergleich: Österreichisches Universitätsgesetz 2002 - Niedersächsisches Hochschulreformgesetz 2002 155 OOooOOOOOOOOOOOOooOOOOOOOOOOoooooooo Steuerung durch Anreize Birgitta Wolf! Multitasking zwischen Kooperation und Wettbewerb- Zur Anreizgestaltung in Universitäten 171 0000000000000000000000000000000000000000000000000000 Barbara Brenzikofer/Bruno Staffelbach Reputation von Professoren als Führungsmittel in Universitäten 183 00000000000 Andrea Schenker-Wicki Die moderne Universität im Fokus der Wirtschaft 209 ooooOOooOOooooooOOOOOOOOOOOOOOOOOO Steuerung durch Struktur Jürgen Mlynek Mehr Autonomie wagen - Über das Österreichische Universitätsgesetz 229 Detlef Müller-Böling Freiräume zur kreativen Gestaltung nutzen - Kriterien und Beispiele für neue Organisationsstrukturen 235 0000000000 00 00 00 00 00 00 Hans No Weiler Professional Schools - Ein Bündnis von Anwendungsbezug und Wissenschaftlichkeit 253 Inhalt 7 Kunstuniversitäten Klaus-Ove Kahrmann Pendulum- Ästhetische und wissenschaftliche Bildung als universitäre Aufgabe 269 Peter Bendixen Musikuniversitäten-Aufgabe und Leitung in Zeiten des Wandels 291 Martin Pfeffer Profilbildungslinien und Organisationsempfehlungen für Kunstuniversitäten ............................................................................. 317 Klaus Neuvians/Angelika Gartner Als die Hochschulen laufen lernten - Aus dem Alltag der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK) ................................................................. 333 Verzeichnis der Autorinnen, Autoren und Herausgeber ......................... 355 Einleitung Mit dieser Sammlung von Artikeln werden zwei Absichten verfolgt: Die Auseinandersetzung mit einem aktuellen Reformvorhaben soll die Diskussi on über den Umbau der Universitäten im europäischen Hochschulraum be reichern. Den unmittelbar betroffenen (österreichischen) Universitäten sollen Anregungen zur Umsetzung des gerade erst beschlossenen Universitätsgeset zes angeboten werden. Der Band enthält keine Beiträge, die Politiker bei der Handhabung der gesetzlichen Vorschriften unterstützen und kaum Hinweise darauf, was bei politischen Entscheidungen zu beachten wäre. Das wäre wichtig, da ein Ge setz, das einschneidende Umstrukturierungen mit sich bringt, auch der Politik Neues abverlangt. Die schlichte Feststellung, Reformen im Sinne des "New Public Management" führten dazu, dass sich der Staat aus der direkten Ein flussnahme zurückzieht, stimmt in dieser Form nicht. Die Formulierung ("der Staat") vereinigt alle politischen Entscheidungsträger und -instanzen unter einem simplen Begriff und vernachlässigt die Bedeutung punktueller politi scher Interventionen, unterschätzt die Versuchung mittelbarer Machtaus übung und negiert die Möglichkeiten politischer Einflussnahmen im Alltags geschehen. Dieses Buch enthält auch keine Beiträge über die Auswirkungen einer derartigen Reform auf die Ministerialbürokratie. Das heißt aber nicht, dass wir die Bedeutung dieses Aspekts für den Erfolg der Reform unterschät zen. Die Rückwirkungen auf die Beamten des Ministeriums sind folgen schwer; sie drücken sich beispielsweise in massiven Veränderungen der Ar beitsanforderungen aus, in der Notwendigkeit, das Informationswesen neu zu ordnen etc.1 Dieses Buch schließt sich der üblichen Praxis an, das Thema nicht zu behandeln; und zwar deshalb, weil eine Sammlung von Beiträgen ausländischer Expertinnen und Experten nicht die geeignete Gelegenheit ist, die vielen Spezifika zu berücksichtigen. Den konkreten Anlass für dieses Buch bietet das im Juli 2002 vom Öster reichischen Parlament beschlossene Universitätsgesetz (UnivG 2002). Dieses Reformvorhaben wurde und wird im europäischen Ausland genau beobach tet. Es dient - je nach politischer Position oder Universitätsideologie - als 10 Einleitung Beispiel für einen sehr mutigen oder viel zu weit gehenden Schritt.2 Wahr scheinlich auch deshalb, weil Universitäten in Österreich Bundeskompetenz sind, die Reform daher alle 21 Universitäten betrifft.3 Das im Spätherbst des Jahres 2000 begonnene Reformprogramm ist in wesentlichen Punkten eine Fortsetzung der Reform der 1990er-Jahre. Es be steht aber nicht nur aus dem UnivG 2002, das im Mittelpunkt der hier prä sentierten Auseinandersetzungen steht, sondern umfasst insgesamt drei Schwerpunkte. 1. Die Neuordnung des Dienstrechts Zunächst wurde das bestehende Dienstrecht durch Novellen geändert, die ein Dienstrecht für den "Übergang" enthalten. Damit ist der Zeitraum gemeint, bis zu dem für alle Neuaufnahmen an Universitäten das Angestelltenrecht gilt (1.1.2004). Die Novellierung des bestehenden Dienstrechts hat im Wesentli chen dazu geführt, dass Universitätsangehörige künftig nicht mehr dem Dienst recht für Beamte, sondern für Vertragsbedienstete des Bundes unterliegen. Da die Beiträge in diesem Band nicht auf diesen Teil der Reform eingehen, er aber die Rahmenbedingungen für universitäres Handeln deutlich ändert, sol len die Grundzüge dieses Reformteiles kurz dargestellt werden. Mit dieser Änderung wurden vier Ziele verfolgt: (a) Es sollte den Uni versitäten der Umstieg zur Rechtspersönlichkeit mit eigener Personalhoheit ermöglicht werden. (b) Ein neues Karrieremodell sollte Nachwuchsförderung praktizierbar machen, die Relation zwischen Assistenten und Professoren durch Vermehrung von Professuren verändern und die Mobilitätschancen er höhen. In diesem Zusammenhang wurde u.a. auch die Bestimmung aufgeho ben, dass Angehörige des akademischen Mittelbaus mit der Habilitation au tomatisch auf Dauer verbeamtet werden. (c) Die Gehälter sollten zu "all in clusive"-Bezahlungen umgebaut werden. Damit wurden gesetzlich geregelte Prüfungsgelder und ähnliche Gehaltsbestandteile abgeschafft, um den Len kungseffekt von Anreizen den Universitäten zu überlassen. (d) Um weitere negative Konsequenzen zu vermeiden, mussten die neuen Regelungen schnell beschlossen und umgesetzt werden. Das bisherige Dienstrecht hat zu Kostenexplosionen und einer Versteinerung des Personalstandes geführt. Die Zeit für die Reform war insofern günstig, als in den nächsten Jahren massive Personalumschichtungen eintreten werden. So werden etwa 58% der Profes soren bis 2010 altersbedingt ausscheiden und bis 2015 werden es ca. 78% sein. Das Dienstrecht für den Übergang wurde Anfang Juli 2001 vom Parla ment beschlossen. Im Dezember 2002 konstituierten die Universitäten den im UnivG 2002 vorgesehenen Dachverband, der mit der Gewerkschaft Berufsbilder und Kollektivvertragsmuster auszuarbeiten und zu verhandeln hat. Damit können Einleitung 11 die im Angestelltenrecht vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten (wie etwa eine Art "Tenure-Track") von den Universitäten in ihrer - durch dieses Ge setz erstmals geschaffenen - Rolle als Dienstgeber behandelt werden. 2. Beginn einer Schwerpunktsetzung und Profilentwicklung Nahezu gleichzeitig (im Frühjahr 2001) wurde von der Bundesministerin eine aus Wissenschaftlern und Ministerialbeamten bestehende Arbeitsgruppe einge setzt, die sich mit der Frage der "Profilentwicklung" an Universitäten befasst. Sie soll Universitäten dazu anregen und auffordern, zukunftsorientierte Szenarien zu entwickeln. Die auszuarbeitenden Profile sollen den Universi täten die Möglichkeit geben, die eigenen Stärken zu optimieren und den im europäischen Hochschulraum immer härter werdenden Wettbewerb um Stu dierende und anerkannte Forschungsleistungen zu bestehen. Alle künftigen universitären Budgetforderungen (Bauvorhaben, Neueinrichtungen von Stu diengängen etc.) werden seither unter den Gesichtspunkten einer konkurrenz fähigen Profilbildung beurteilt. Da in der gegenwärtigen Lage (und in den nächsten Jahren) in besonde rem Maße mit Ressourcen hauszuhalten ist, ist der so genannte ressourcenba sierte Ansatz eine geeignete theoretische Basis: Ausgangspunkt sind dabei die eigenen Ressourcen. Von ihnen aus (und nicht von dem her, was ein "Markt" braucht) wird geplant und sind die eigenen Aktivitäten zu bestim men, die eine Fakultät/Universität in Zukunft attraktiv machen sollen.4 Dieser Teil der Reform ist- im Unterschied zu den beiden anderen Vor haben - nicht mit Gesetzesänderungen verbunden. Der unmittelbare Zusam menhang mit dem Universitätsgesetz ergibt sich daraus, dass mit den für die Profilbildung erforderlichen Entwicklungsplänen Vorarbeiten für die Leis tungsvereinbarungen begonnen werden, die ab 2007 verbindlich werden. 3. Die Neuordnung des Organisations- und Studienrechts Den Iegistischen Kern der gesamten Reform stellt zweifellos das Universi tätsgesetz dar. Wolfgang Weber hat in seinen Beitrag eine knappe Zusam menfassung des UnivG 2002 eingebaut. Da diese die wesentlichen Grundzü ge präzise wiedergibt, wird diese Sicht eines nicht betroffenen Beobachters als Beschreibung an den Anfang gesteile "Das Österreichische Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (UnivG 2002) ist ziemlich konsequent auf die Erfordernisse eines Hoch schulmanagements in einem von Wettbewerb und eigenständigem Handeln der Uni versitäten getragenen System ausgerichtet. Die Hochschulen erfüllen ihre Aufgaben 12 Einleitung weisungsfrei (§ 5) und unterliegen lediglich einer Rechtsaufsicht durch den Bund (§ 9). Sie können zur Erfüllung ihrer Aufgaben Gesellschaften, Stiftungen und Verei ne gründen und sich daran beteiligen (§ 10). Die Universitäten erhalten ein Global budget für eine dreijährige Periode, wobei ein Teil des Budgets anhand von qualitäts und quantitätsbezogenen Indikatoren bemessen wird(§ 12). Gleichzeitig werden Leis tungsvereinbarungen zwischen den einzelnen Universitäten und dem Bund abge schlossen(§ 13). Die Universitäten haben zur Qualitäts- und Leistungssicherung ein eigenes Qualitätsmanagementsystem aufzubauen (§ 14). Sie können über ihre Ein nahmen im Wesentlichen frei verfügen (§ 15). Ihre Entscheidungen schlagen sich in einem Berichtswesen sowie dem Rechnungswesen nieder, das eine Kosten- und Leis tungsrechnungmit einschließt(§ 16). Die Leitung und der innere Aufbau der Universitäten(§ 19ff.) folgt den Prinzipien des Managements, wobei der Universitätsrat (§ 21) aufsichtsratsähnliche Funktionen hat und gemeinsam mit dem Rektorat (§ 22-24) die Entscheidungen gestaltet und trägt ( ... ). Das Rektorat leitet die Universität und vertritt sie nach außen. Es erstellt den Entwicklungsplan der Universität, der dem Senat (§ 25) und dem Universitätsrat vor gelegt wird. Da der überwiegend von außen besetzte Universitätsrat den Entwick lungsplan und den Entwurf der Leistungsvereinbarungen genehmigen muss, spielt er im Zusammenhang mit allen langfristig wirksamen und weit reichenden, also strategi schen Entscheidungen eine zentrale Rolle. Die Vorlage und Diskussion im Senat dient eher der konsensualen Absicherung der Vorhaben innerhalb der Hochschule. Das bedeutet: Hauptakteur ist die Universität bzw. ihre Leitung, die sich nach innen um Konsens oder Unterstützung (Senat) und nach außen um die Anerkennung und Unterstützung der externen Interessentengruppen (Öffentlichkeit, aber weitgehend auch der Universitätsrat) bemühen muss. Inwieweit die Interessen an dem Universi tätsgeschehen angemessen und ausgewogen berücksichtigt werden, hängt auch von der Besetzung des Machtzentrums Universitätsrat ab." Die in diesem Band versammelten Autorinnen und Autoren sind durchwegs auf dem Gebiet des Universitätswesens theoretisch, zumeist auch praktisch, als Reformer, akademische Funktionäre oder als Politiker ausgewiesen und bekannt. Daher wäre begründungspflichtiger, wer aller in diesem Buch nicht vertreten ist. Wichtig ist der Hinweis, dass die Autoren von den Herausgebern keiner lei Vorgaben für ihre Arbeiten erhalten haben. Daher sind die Artikel unter schiedlich stark am Gesetz selbst ausgerichtet und enthalten manchmal Inter pretationen, die von den Herausgebern in dieser Form nicht geteilt werden. Über das Engagement hinaus ist das einzige verbindende Element zwi schen den Autorinnen und Autoren wahrscheinlich die Ansicht, dass das Uni versitätswesen reformbedürftig und reformfähig ist. Aus der Übersichtsgrafik auf der folgenden Seite geht hervor, dass die Beiträge sechs Themenkreisen zugeordnet wurden. Den Anfang machen brei ter angelegte Artikel zu Fragen der Funktionen, Aufgaben und Reformziele, dann folgen zwei Beiträge, die einen Ländervergleich anstellen. Die Steue rungslogik wird von jeweils drei Beiträgen einerseits unter dem Aspekt der Anreize, andererseits unter dem Gesichtspunkt struktureller Steuerung be handelt. Den Abschluss bilden vier Artikel über Kunstuniversitäten, einer wichtigen Sonderform der Hochschulen.

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