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HOAI: Anrechenbare Kosten für Architekten und Tragwerksplaner. Wer darf was abrechnen? Was ist für wen anrechenbar? Mit einem ABC der anrechenbaren Kosten PDF

358 Pages·1997·8.44 MB·German
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Enseleit/Osenbrück . HOAI - Anrechenbare Kosten Dieter Enseleit . Wolf Osenbrück Anrechenbare Kosten für Architekten und Tragwerksplaner Wer darf was abrechnen? Was ist für wen anrechenbar? Mit einem ABC der anrechenbaren Kosten Herausgegeben vom Verband Beratender Ingenieure VBI, Essen 3., überarbeitete und erweiterte Auflage BAUVERLAG . WIESBADEN UND BERLIN CIP-Einheitsaufnahme der Deutschen Bibliothek Enseleit, Dieter: HOAI : anrechenbare Kosten fiir Architekten und Tragwerksplaner ; Wer darf was abrechnen? Was ist fiir wen anrechenbar? ; Mit einem ABC der anrechenbaren Kosten / Dieter Enseleit ; Wolf Osenbriick. Hrsg. yom Verband Beratender Ingenieure VB I, Essen. - 3., iiberarb. und erw. Aufl. Wiesbaden ; Berlin ; Bauver!., 1997 NE: Osenbriick, Wolf: ISBN 978-3-322-99319-9 ISBN 978-3-322-99318-2 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-99318-2 1. Auflage 1989 2. Auflage 1991 3. Auflage 1997 Das Werk is! urheberrechtlich geschiitzt. Jede Verwendung auch von Teilen auBerhalb des Urheber rechtsgesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung des Verlags unzuIassig und strafbar. Das gilt insbeson dere fiir Vervielfiiltigungen, Ubersetzungen, Mikroverfilmungen sowie fiir die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Autor(en) bzw. Herausgeber, Verlag und Herstellungsbetrieb(e) haben das Werk nach bestem Wissen und mit griiBtmiiglicher Sorgfalt erstellt. Gleichwohl sind sowohl inhaltliche als auch technische Fehler nicht vollstandig auszuschlieBen. © 1989 Bauverlag GmbH, Wiesbaden und Berlin Softcover reprint of the hardcover 3rd edition 1989 Gesamtherstellung: Wiesbadener Graphische Betriebe GmbH, Wiesbaden Vorwort Nachdem die 1. und die 2. Auflage schnell vergriffen waren, legen wir nun die aktualisierte und wesentlich erweiterte 3. Auflage vor. Die seit dem Erscheinen der Vorauflagen ergangene Rechtsprechung und die neuere Literatur wurden ausgewertet und praxisgerecht aufbereitet. Berlin/Köln Dieter Enseleit Wolf Osenbrück Vorwort zur 2. Auflage Hiermit legen wir nach nur zwei Jahren die 2. Auflage unseres Buches vor, nachdem die 1. Auflage rasch vergriffen war. In die 2. Auflage waren zahlreiche Aktualisierungen als Folgen der am 1. 1. 1991 wirksam gewordenen Novellierung, der Ergänzungen aus dem Einigungsvertrag und den jüngsten Rechtsprechungen einzuarbeiten. Ferner waren wir bemüht, durch Einfügen von Tabellen und Schaubildern die Hand habung weiter zu vereinfachen. Die Kommentierung wurde auf weitere The men, wie Zeithonorare statt Tafelhonorare, mehrere Gebäude bzw. mehrere Tragwerke, DIN 276 gültiger und geplanter Fassung ausgedehnt. Berlin/Köln Dieter Enseleit Wolf Osenbrück Nachsatz: Ganz besonders danke ich meiner Frau für ihre unermüdliche Hilfe beim Herstellen des Manuskriptes und für ihr Verständnis, als wir monatelang auf gemeinsame Freizeit verzichten mußten. Berlin Dieter Enseleit Vorwort zur 1. Auflage Die vorliegende Veröffentlichung ist eine praxisnahe und kommentierende Darstellung der Honorarermittlung für Architekten-und Tragwerksplanungs leistungen nach HOAI unter besonderer Berücksichtigung der anrechenbaren und nicht anrechenbaren Kosten. Grundlage der Kommentierung ist die HOAI in der seit dem 1. April 1988 geltenden Fassung der 3. Verordnung zur Änderung der HOAI mit Darstellung und Gegenüberstellung der Rechts lage nach der 1. und 2. Verordnung zur Änderung der HOAI. Aufgrund langjähriger beruflicher Erfahrung bei der Gestaltung und Abwick lung von Honorarverträgen aus ingenieurtechnischer wie juristischer Sicht wissen die Verfasser um die Schwierigkeiten der freiberuflich tätigen Berater, aber auch der Auftraggeberseite, leistungsgerechte Honorare, insbesondere auch durch HOAI-richtige Auslegung und Anwendung der anrechenbaren Kosten eines Objektes bzw. eines Tragwerkes, in abzuschließenden Architek ten- bzw. Ingenieurverträgen zu erzielen. Ziel dieses Buches ist es, durch erläuternde Darstellung der Kostenbegriffe und deren Anrechenbarkeiten nach den Vorschriften der HOAI eindeutige Zuordnungen zu ermöglichen und dadurch Probleme der Honorarermittlung zu lösen. Darüber hinaus dient eine bei Vertragsabschluß HOAI-richtige Be wertung und Einordnung der Objekt- bzw. Tragwerkskosten auch dem vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 21. 1. 1988 (Baurecht 1988, 364) aufgestellten Grundsatz der Unveränderlichkeit einer wirksam getroffenen Honorarvereinbarung bei unverändertem Leistungsziel. Berlin/Köln Dieter Enseleit Wolf Osenbrück Inhaltsverzeichnis Rdn. Seite Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 I Allgemeiner vertrags- und honorarrechtlicher Teil 21 1 Planervertrag als BGB-Werksvertrag ........... . 2 21 1.1 Rechtsfolgen im Hinblick auf die geschuldete Lei stung 1.1.1 Erfüllungsanspruch ....................... . 5 23 1.1.2 Unvollständige Leistungserbringung ........... . 7 25 1.1.3 Nachbesserung .......................... . 9 26 1.1.4 Zurückbehaltungsrecht ..................... . 12 28 1.2 Vergütung 1.2.1 Abgrenzung zur kostenlosen Vorleistung ........ . 14 29 1.2.2 Übliche Vergütung ........................ . 17 31 1.3 Kündigung 1.3.1 Ordentliche Kündigung .................... . 19 32 1.3.2 Kündigung aus wichtigem Grund ............. . 23 34 1.4 Gewährleistung .......................... . 27 36 1.4.1 Gewährleistungsansprüche .................. . 29 37 1.4.2 Schadensumfang ......................... . 34 39 1.4.3 Positive Vertragsverletzung (pVV) ............ . 36 40 1.4.4 Abgrenzung zwischen § 635 BGB und pVV ..... . 38 41 1.4.5 Haftung der Höhe nach .................... . 40 42 1.4.6 Beweislast für das Verschulden ............... . 41 42 1.4.7 Verjährung der Gewährleistungs- und Schadenersatz- ansprüche .............................. . 43 43 1.4.8 Abgrenzung von Haftungssphären und Mitverschul- den .................................. . 46 45 1.4.8.1 Die Haftung von Planer und Bauunternehmer. .... . 47 45 1.4.8.2 Das Verhältnis zwischen Architekt und Sonderfach- leuten ................................. . 48 46 1.5 Abrechnung 1.5.1 Prüfbarkeit von Rechnungen als Fälligkeitsvorausset- zung .................................. . 50 47 1.5.2 Beginn und Dauer der Verjährungsfrist des Vergü- tungsanspruchs .......................... . 53 50 1.5.3 Bindungswirkung erteilter Honorarschlußrechnungen 56 51 7 Inhaltsverzeichnis Rdn. Seite 2 Rechtscharakter und Anwendungsbereich der HOAI 59 53 2.1 Einzelne HOAI-Probleme 2.1.1 Schriftformerfordernis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 55 2.1.2 Ausschreibung von Planungsleistungen ......... . 65 55 2.1.3 Unterschreitung der Mindestsätze ............. . 71 59 2.1.4 Überschreitung der Höchstsätze .............. . 77 61 2.1.5 Rechtsfolgen von Preisrechtsverstößen 2.1.5.1 Zivilrechtliche Folgen eines Verstoßes .......... . 78 63 2.1.5.2 Ordnungs- bzw. strafrechtliche Folgen eines Verstoßes 80 64 2.1.5.3 Wettbewerbsrechtliche Folgen eines Verstoßes ..... 81 64 2.1.6 Definition und Bedeutung von Grundleistungen, Be- sonderen und Zusätzlichen Leistungen .......... . 82 65 2.1.7 Zeitliche Trennung der Ausführung ............ . 86 68 2.1.8 Bedeutung der "Kann-vereinbaren"-Bestimmungen .. 90 69 2.1.9 Pauschalierung der Vergütung ................ . 92 70 2.1.10 Erfolgshonorar .......................... . 94 72 2.1.11 Unabänderlichkeit der wirksam getroffenen Honorar- abrede ................................ . 95 73 2.2 Überleitungsregeln 2.2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich der verschiedenen Fassungen der HOAI ...................... . 99 76 2.2.2 Die HOAI und der Einigungsvertrag ........... . 100 78 II Kommentar zu den anrechenbaren Kosten 1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 81 1.2 Zeithonorare statt Tafelhonorare nach anrechenbaren Kosten ................................ . 152 82 1.3 Mehrere Gebäude nach § 22 HOAI ............ . 155 85 1.3.1 Unterscheidung zwischen einem Gebäude oder meh reren Gebäuden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 85 1.3.2 Unterscheidung nach Auftraggebern ........... . 158 87 1.3.3 Wiederholungen bei Gebäuden nach § 22 Abs. 2 .. . 159 87 1.3.4 Wiederholungen bei mehreren Auftraggebern nach § 22 Abs.3 ............................. . 160 91 1.3.5 Wiederholungen bei mehreren Aufträgen des gleichen Auftraggebers nach § 22 Abs.4 ............... . 161 91 1.4 Verhältnis von § 21 zu § 22 ................. . 162 92 1.5 Mehrere Tragwerke nach § 66 HOAI. .......... . 163 92 8 Inhaltsverzeichnis Rdn. Seite 1.5.1 Unterscheidung nach ein oder mehreren Tragwerken 167 94 1.5.2 Unterscheidung nach Auftraggebern ........... . 169 96 1.5.3 Konstruktiv verschiedene Tragwerke nach § 66 Abs. 1 170 96 1.5.4 Konstruktiv weitgehend vergleichbare Tragwerke der- selben Honorarzone nach § 66 Abs. 2 .......... . 171 97 1.5.5 Konstruktiv gleiche Tragwerke nach § 66 Abs.3 HOAI90-95 ............................. . 172 97 1.5.6 Konstruktiv gleiche Tragwerke nach § 66 Abs. 4 HOAI90-95 bzw. § 66 Abs. 3 HOAI84-88 ....... . 173 99 1.5.7 Vergleich der Wiederholungs tatbestände bei Gebäu- den und bei der Tragwerksplanung ............ . 174-1 101 1.6 Umbauzuschläge ......................... . 175 102 1.6.1 Umbau- und Modernisierungszuschläge nach § 24 .. 176 103 1.6.2 Umbau nach § 66 ........................ . 181 105 1.7 Anrechenbare Kosten als Kriterium der Leistungsbe- wertung ............................... . 185 107 1.7.1 nach § 64 Abs. 2 ......................... . 186 107 1.7.2 Leistungserbringung durch verschiedene Planer ... . 187 112 1.8 Anrechenbare Kosten bei Besonderen Leistungen .. . 188 113 1.8.1 Besondere Leistungen, die zu den Grundleistungen hinzutreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 113 1.8.2 Besondere Leistungen, die ganz oder teilweise an die Stelle von Grundleistungen treten ............. . 190 114 2 Anrechenbare Kosten für Leistungen bei Gebäuden und Freianlagen nach § 10 HOAI ............. . 201 115 2.1 Grundlagen des Honorars ................... . 202 115 2.2 Kostenermittlung ......................... . 203 115 2.2.1 Kostenermiulungsverfahren nach DIN 276 ...... . 204 116 2.2.2 Vertrags summe selten Kostenschätzungssumme ... . 207 119 2.2.3 Aufstellung der Kostenermittlung ............. . 208 119 2.2.4 Kostenvorgaben .......................... . 209 121 2.2.5 Kostenermittlung als Hauptleistungspflicht. ...... . 210 122 2.2.6 Haftung für fehlerhafte Kostenermittlung und Tole ranzgrenzen 2.2.6.1 Toleranzrahmen .......................... . 211 122 2.2.6.2 Kritik und Stellungnahme ................... . 213-1 126 2.2.6.3 Schadensersatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213-4 127 2.2.7 Abweichungen von § 10 Abs. 2 ............... . 216 130 2.2.8 Abweichende Honorarermittlung gern. § 4a HOAI95 216-2 131 2.2.9 Erfolgshonorar gemäß § 5 Abs. 4a HO AI ....... . 216-4 134 9 Inhaltsverzeichnis Rdn. Seite 2.3 Auswirkungen von Vergünstigungen ........... . 217 137 2.3.1 Wenn der Auftraggeber selbst Lieferungen oder Lei- stungen übernimmt ....................... . 222 139 2.3.2 Wenn der Auftraggeber von bauausführenden Unter nehmen oder von Lieferern sonst nicht übliche Ver- günstigungen erhält ....................... . 223 139 2.3.3 Wenn der Auftraggeber Lieferungen oder Leistungen in Gegenrechnung ausführt .................. . 227 140 2.3.4 Vorhandene oder vorbeschaffte Baustoffe oder Bau- teileNorhandene Bausubstanz ................ . 228 140 Zeitpunkt der schriftlichen Vereinbarung ...... . 239 145 Baumassen vorhandener Bausubstanz ........ . 242 146 Preise vorhandener Bausubstanz ............ . 243 147 Wert ............................... . 244 148 Angemessene anrechenbare Kosten .......... . 245 148 Beispiel 1 ............................ . 250 150 Angemessene anrechenbare Kosten vorhandener Bausubstanz, sofern die Leistung nicht in allen Lei- stungsphasen erbracht wird .................. . 251 151 - Beispiele 2 bis 8 ....................... . 252 152 2.4 Anrechenbarkeit von Kosten für Installationen, be triebstechnische Anlagen und betriebliche Einbauten . 256-1 162 2.4.1 Objektplanung ist nicht Fachplanung ........... . 260 164 2.4.2 Aufträge über Objektplanung und Fachplanung an einen Auftra.snehmer ...................... . 261 165 2.4.3 Planen und Uberwachen ohne Fachplaner ....... . 262 165 2.4.4 Planen und Überwachen mit Fachplaner ........ . 263 165 2.4.5 Unterschiedliche Anwendung von § 10 Abs.4 bei einzelnen Leistungsphasen .................. . 264 166 - Formel zur Berechnung .................. . 270-4 170 2.4-1 Anrechenbare Kosten der Freianlagen nach § 10 Abs.4a ............................... . 271-1 172 2.5 Die nicht anrechenbaren Kosten bei Gebäuden und raumbildenden Ausbau ..................... . 272 173 2.5.1 Für Grundleistungen sind nicht anrechenbar, soweit der Auftragnehmer weder plant noch die Ausführung überwacht .............................. . 275 176 2.5.2 Für Grundleistungen sind außerdem nicht anrechen- bar ................................... . 276 176 2.5.3 Außenanlagen und deren Anrechenbarkeit ....... . 277 177 2.5.4 Anrechenbarkeit von Geräten und Wirtschafts gegen- ständen ................................ . 278 177 2.5.5 Zusätzliche Maßnahmen und deren Anrechenbarkeit . 279 177 10

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