ebook img

Historisches Ortslexikon fur Kurhessen PDF

560 Pages·1974·139.47 MB·German
Save to my drive
Quick download
Download
Most books are stored in the elastic cloud where traffic is expensive. For this reason, we have a limit on daily download.

Preview Historisches Ortslexikon fur Kurhessen

Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 14 Historisches Ortslexikon für Kurhessen von Heinrich Reimer I ■ ,.oW Marburg 1974 N. G. Eiwert Verlag (Kommissionsverlag) Historisches Ortslexikon für Kurhessen Bearbeitet von Heinrich Reimer Unveränderter Neudruck 's MSWäfsJc Marburg 1974 N. G. Eiwert Verlag (Kommissionsverlag) VORWORT Ais der Druck des Ortslexikons eben in Angriff genommen wurde, schloß der Tod am 1. August 1922 dem hochverdienten Verfasser die Augen und hinderte ihn, die letzte Hand an das Werk zu legen, Unregelmäßigkeiten vor dem Druck auszugleichen und Verbesserungen bei der Korrektur vorzunehmen. Die Herren Staatsarchivare Dr. D e r s c h und Dr. G u t b i e r haben in dankens» werterWeise die unter den obwaltenden Umständen doppelt mühe» volle Arbeit des Korrekturlesens auf sich genommen. Sie haben versucht, die ihnen aufstoßenden Unstimmigkeiten zu beseitigen, ohne allerdings überall eine Nachprüfung auf Grund der Quellen vornehmen zu können. Die in Reimers Manuskript sparsam ge» gebenen Verweise wurden, wenigstens in den späteren Bogen, vervollständigt, andere im Anhänge verarbeitet. Was nach Fertigstellung der einzelnen Lieferungen an Ergänzungen und Ver» besserungen zu Tage kam, ist ebenfalls im Anhänge zusammen» gestellt worden. Hierzu haben in erster Linie die Herren Rektor Maidfeld in Steinau und Zolldirektor a. D. Woringer in Kassel Beiträge geliefert, für die ihnen besonderer Dank gebührt. Der Vorstand der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck Küch. Marburg, im Dezember 1925. Unveränderter Neudruck der 1. Ausgabe Marburg 1926 Printed in Germany Druck: Buch- und Offsetdruckerei H. Kombächer, Marburg/Lahn © 1974 by Historische Kommission für Hessen ISBN 3 7708 0510 0 (geb.) ISBN 3 7708 0509 7 (br.) Einleitung r~X’e Historische Kommission für Hessen und Waldeck nahm schon bei ihrer I J Begründung im Jahre 1897 die Herstellung eines historischen Ortslexikons in Aussicht und beauftragte den Unterzeichneten mit seiner Bearbeitung. Durch seine Versetzung nach Koblenz 1903 wurde die Ausführung unterbrochen, bei der Rückkehr 1912 aber wieder aufgenommen, da sich kein neuer Bearbeiter gefunden hatte. Das Verlangen nach derartigen geschichtlich-geographischen Hilfsmitteln war in Deutschland allgemein, daher beschloß die Generalversammlung des Gesamtvereins der deutschen Geschichtsvereine 1900 die Aufstellung von Grund­ sätzen für ihre Ausführung, die dann im Korrespondenzblatt des Gesamtvereins 1900 8.178. 179 veröffentlicht wurden.1) Das vorliegende Werk ist in Anlehnung an diese Vorschriften ausgeführt worden, hat aber die Berg-, Bach- und Flur­ namen, deren Sammlung Dauer und Umfang der Arbeit wesentlich erhöht hätte, fortgelassen. Es will also für jeden einzelnen noch bestehenden oder wüst gewordenen Wohnort feststellen: die Entwicklung des Namens, das erste Vorkommen, die Zugehörigkeit zu Amt und Herrschaft, zu Pfarrei und kirchlicher Oberbehörde, endlich Bevölkerungszahlen. Die neuere politische Einteilung nach 1815, die aus den Staatshandbüchern leicht zu ersehen ist, wurde nicht berücksichtigt, die kirchliche Organisation für die protestantischen Orte nach Hochhuths Kirchenstatistik, für die katholischen nach dem Schematismus der Diözese Fulda angegeben. Fraglich war, was von Höfen und Mühlen zu bringen sei. Die Zahl der in den jetzigen Gemeindeverzeichnissen vorkommenden, außerhalb der Orte, aber in ihren Gemarkungen gelegenen ist außerordentlich groß. Hiervon mußten, da das Ortslexikon ein historisches ist, vor allem diejenigen auf­ genommen werden, die aus früheren Zeiten bis in den Anfang des 19. Jahr­ hunderts hinein nachgewiesen werden konnten. Weil nun aber die Namen ausgegangener Orte oft nur durch solche Höfe oder Mühlen erhalten wurden, schien es doch nützlich, auch von den aus früherer Zeit bis jetzt nicht nach­ gewiesenen nur diejenigen auszuschließen, deren Name auf den neuen Besitzer zurückgeht oder mit Au, Bach, Berg, Hecke, Stein oder ähnlichem, mit Alt oder Neu gebildet ist. Vielleicht ist dadurch für später die Möglichkeit ge­ geben, die Lage der einen oder anderen Wüstung zu bestimmen. Die Be­ zeichnung Burg am Schlüsse der Namen steht zwar nicht selten nur für Berg. Trotzdem erscheinen hier alle mit Burg endenden Namen, soweit die Bedeutung Berg nicht sicher feststand, weil sie einen Hinweis für örtliche Nachforschungen wie Ausgrabungen geben können. Die Einwohnerzahlen sind nach dem vom 1) Vgl. auch H. Beschomer, Denkschrift über die Herstellung eines Historischen Ortsverzeichnisses für das Königreich Sachsen. Dresden 1903. VI Einleitung Statistischen Landesamte bearbeiteten Gemeindelexikon für die Provinz Hessen- Nassau von 1895 angegeben. Eine Aenderung nach dem inzwischen erschienenen Lexikon von 1905 erschien bedeutungslos. Infolgedessen fehlen manche nach 1895 entstandenen Siedlungen, andererseits sind noch Wohnplätze aufgeführt, die nach 1895 ihre Selbständigkeit etwa durch Eingemeindung verloren haben. So verlockend es gewesen wäre, für jeden Ort die Hauptdaten seiner Ge­ schichte zu geben, so mußte doch mit Rücksicht auf Umfang und Ausführbar­ keit darauf verzichtet werden. Man wird sie da nicht vermissen, wo gedruckte Werke-über die Ortsgeschichte angeführt werden konnten. Die Arbeit durfte sich natürlich, nicht auf die gedruckten Hilfsmittel wie Darstellungen, Urkundenbücher, Deduktionen u. ä. allein stützen, sie war nur möglich, wenn sie auf die Quellen selbst gegründet wurde. Wer den Umfang des Marburger Archivs kennt, wird verstehen, daß es für einen Einzelnen, wenn er nicht sein ganzes Leben daran zu wenden vermag, unmöglich ist, alle Urkunden, Akten, Rechnungen, Salbücher, Kopiare und Register für diesen Zweck durchzuarbeiten. Es ist daher nicht zu bezweifeln, daß Einzelforschungen für vieles Ergänzungen und Berichtigungen bringen werden. Es ist doch mehr oder weniger Zufall, ob es gelingt, aus der ungeheuren Masse der Akten die gesuchten Angaben herauszufinden. So mußten auch für die Einsicht der Originalurkunden gewisse Grenzen gezogen werden. Ueber die Jahre 1300, stellenweise 1350 sind sie nur da, wo besondere Gründe es erforderten, auf­ gesucht worden, sonst wurden die Nachforschungen auf die Repertorien be­ schränkt. Eine sehr wichtige Quelle waren die Dorf- und Salbücher, vor allem aber der Oekonomische Staat Landgraf Wilhelms IV., dessen Herausgabe eine der wichtigsten Veröffentlichungen der Historischen Kommission bilden wird. Das Staatsarchiv in Marburg lieferte die große Masse der Quellennach­ weise, auf seine Abteilungen beziehen sich daher die Verweise, wo nicht aus­ drücklich andre Aufbewahrungsorte angegeben worden sind. Von auswärtigen wurden die Staatsarchive von Darmstadt, Weimar und Wiesbaden, das bayrische Staatsarchiv in Würzburg, die isenburgischen Archive in Birstein und Büdingen, das landgräflich hessische Archiv in Philippsruhe und die Landesbibliotheken zu Kassel und Fulda benutzt. Obgleich diese Arbeit sich also auf die Archivalien selbst vor allem stützt, mußte doch auch die gedruckte Literatur naturgemäß weitgehende Berück­ sichtigung finden. Diejenigen Druckwerke, die am häufigsten benutzt wurden, sind am Schlüsse der Einleitung bei der Zusammenstellung der abgekürzten Zitate vermerkt worden. Sie waren da besonders wichtig, wo sie seit ihrem Erscheinen verloren gegangene oder wenigstens noch nicht wieder aufgefundene Nachrichten enthalten. Wer sich mit älterer hessischer Geschichte beschäftigt, wird immer von neuem über den gewaltigen Fleiß und das ausgebreitete Wissen Georg Landaus staunen. Ohne seine Arbeiten und Sammlungen wäre es nicht denkbar gewesen, dieses Ortslexikon in doch verhältnismäßig kurzer Zeit herzustellen. Sein Hessengau, seine Wüsten Ortschaften, seine Sammlungen auf der Landesbiblio­ thek in Kassel waren nicht nur eine große Hilfe durch ihre Nachweise oder Zusammenstellungen, vielfach mußten sie auch als Quelle dienen, wo es nicht gelang, ihren Ursprung festzustellen, da Landau in der Regel seine Quelle nicht angab. Doch hat er glücklicherweise sehr gewissenhaft gesammelt. Nur Einleitung VII sind immerhin Versehen in Jahreszahlen wie in der Namengebung in seinen Druckwerken nicht ganz selten. Und da seine Wüsten Ortschaften viel ge­ braucht werden, seien hier die Flüchtigkeiten oder Versehen in diesem Werke zusammengestellt, wobei diejenigen fortgelassen wurden, die sonst etwa im Orts­ lexikon angemerkt werden: Seefeld S. 6 lag vermutlich schon in Hannover. Auch Nihen S. 23 war nicht mehr hessisch (ZHG 45, 43). Norde S. 23 ist Nörde Kr. Warburg. Nord­ berg S. 24 lag wahrscheinlich bei Herstelle. Billinghausen S. 43 wird BülHng- hausen bei Wetterburg sein. Mutzenbach 113 bedeutet nur einen Bach. Win- jenhain 118 ist ein Lesefehler. Das Original hat deutlich Frisenhain. Herm- gesschloß S. 129 war nicht als Schloß anzuführen. Itzenhausen 154 verlesen für Gasenhusen. Hattenwiese 163 ist nach dem Salbuch von 1654 Flurname. Fürsteneck 168 lag nach den Angaben des Burgfriedens ganz auf waldeckischem Gebiet. Stroth 176 ist keine Wüstung. Abirzoig 195 muß ein Mißverständnis Landaus sein. Wagner, Wüstungen 394 Anm. kennt es ebensowenig wie ich. Edelshausen 195 ist Idenshusen. Mainzhausen und Vromeltshausen deutet Wagner, Wüstungen 394 Anm. wohl mit Recht auf Mornshausen und Wom­ melshausen, Uffenbach 197 wird Offenbach im Dillkreise sein. Bruwefas 198 ist ein Braufaß (Wyss 2,735). Fredelinestat steht nach ZHG 30, 303 wohl für Friedensdorf. Bertzhausen 201 ist Görzhausen. Höhenscheid 209 wohl Flur­ oder Waldname. Brüge ist nach Wagner 382 Anm. — Kröge. Beltershausen 215 ist Beltershausen im Ebsdorfer Grunde. Eibernshausen 223 lag auf wal­ deckischem Gebiete, Gunthardinchusen 223 bei Hallenberg. Masselbach 226 und Sygerichsberg sind nach Wagner 408 Anm. nur Flurnamen, Wolferigkhusen 227 ist in Waldeck zu suchen. Gunzeldorf 263 ist das noch bestehende Ginsel­ dorf. Appendorf 278 lag nach AHG 13, 494 bei Arnshain in Hessen, wo auch Buchain 280 lag, ebenso Todenhausen 289 bei Allendorf a. L., Rode 331 bei Krauthausen Kr. Eisenach. Landerich 334 ist Lengers. Musensee 337 lag östlich von Großensee in Sachsen-Weimar, Lutraz 351 vermutlich bei dem thüringischen Friedrichroda. Bernotheshagen 360 ist verlesen für Gernotheshagen. Gern­ rode und Heysselborn 364, Steinbach 366 sind Wüstungen des jetzt ganz bay­ rischen Gerichts Sinn. Synauwe 365 lag bei Brückenau. Menerswinde 369 ist Meerschwinden im Landgericht Hilders. Zuvivels 370 lag schon jenseits der hessischen Grenze. Korbsalza 393 wird Salz in Hessen sein. Frondorf 377 liegt im nassauischen Amt Usingen, Hainchen 377 ist das noch bestehende Dorf in Hessen, das zum Amt Naumburg gehört hatte. Landau hat trotz aller Sorgfalt doch wiederholt nicht zusammengehörende Namensformen gleichgestellt. Es schien bei der Wichtigkeit der Namensent­ wicklung daher nötig, diese, soweit sie Bedenken erregte, germanistischer Prü­ fung zu unterwerfen. Für die außerordentlich freundliche Hilfe dabei durch die Herren Geheimrat Edw. Schröder in Göttingen und Professor Wrede in Marburg sei auch hier ein besonderer Dank ausgesprochen. Wo ich aus histo­ risch-geographischen Gründen ihrem Urteil nicht folgen zu können glaubte, oder wo auch nach ihrem Urteil die Zusammenstellung zweifelhaft bleibt, habe ich es begründet oder durch ein „vielleicht“ oder Fragezeichen hervorgehoben. — Die späteren Lehenbriefe und Reverse kommen für die Namensentwicklung kaum in Betracht. Die Namen wurden darin häufig durch gedankenloses Ab­ schreiben derart entstellt, daß sie zuweilen nicht wieder zu erkennen sind. VIII Einleitung Diese durften nicht berücksichtigt werden. Es muß auch immer im Auge be­ halten werden, daß ihre Angaben über das Wüstliegen oder Bewohntsein eines Ortes aus dem gleichen Grunde wenig Vertrauen verdienen und eigentlich nur für den ältesten Brief Geltung haben. Es ist auch sonst nicht immer festzu­ stellen, ob ein Ort noch oder wieder bewohnt war. Kriege und Fehden führten dazu, daß Dörfer oft Jahre und Jahrzehnte wüst lagen, bis sie allmählich -wieder Ansiedler gewannen. Dann findet man wohl zuerst nur einzelne Be­ wohner in noch immer Wüstung genannten Orten. Ihre Zahl wächst allmäh­ lich. und der Ort wird wieder Dorf oder bleibt auch Hof. Diese Entwicklung ist aber nur selten mit Jahreszahlen festzulegen. Das Ortslexikon umfaßt im wesentlichen das Gebiet des ehemaligen Kur­ fürstentums Hessen. Daß die Ortschaften des jetzt zum Regierungsbezirk Wiesbaden gehörigen Kreises Biedenkopf mit aufgenommen worden sind, ist geschichtlich begründet. Der Kreis war von alter Zeit her mit der Mar- burgischen Provinz Oberhessen verbunden und hat nur von 1624—1866 zu Hessen-Darmstadt gehört. Daß er 1866 nicht in den alten Verband zurück­ kehrte, hatte als Grund wohl nur den Wunsch, die beiden Regierungsbezirke der neuen Provinz Hessen-Nassau möglichst gleich groß zu machen. Daß die einschlägigen Archivalien im Staatsarchiv Marburg verwahrt werden, erleich­ terte die Erstreckung des Ortslexikons auf den Kreis Biedenkopf. Auf der andern Seite sind aber auch das erst 1866 von Bayern abgetretene und mit dem Regierungsbezirk Cassel verbundene Landgericht Orb und das Amt Gersfeld aufgenommen worden, jenes altmainzisches, dieses teils fuldisches, teils würzburgisches Gebiet. Hier trat eine Erschwerung der Aufgabe dadurch ein, daß zwar die große Masse örtlicher Archivalien an Preußen ausgeliefert wurde, aber die Akten der Oberbehörden im Staatsarchiv Würzburg blieben. Gerade aus ihnen allein aber wären viele der nötigen Auskünfte zu erhalten gewesen. Die Umstände des Krieges haben die Benutzung außerordentlich erschwert. Trotz der dankenswerten Hilfe des allein das Archiv vertretenden Kreisarchivars Dr. Sperl mußte in der Hauptsache auf die Einsicht der Archi­ valien selbst verzichtet werden. An ihre Stelle traten die Repertorien. Ohne­ hin hat die frühere Vernichtung eines bedeutenden Teils der fuldischen und mainzischen Akten bewirkt, daß für zahlreiche Orte auch der in althessischem Gebiete gelegenen mainzischen Aemter Amöneburg, Fritzlar. Naumburg und Neustadt nur ungenügende Angaben gebracht werden konnten. *) Das gleiche gilt übrigens auch für die reichsritterschaftlichen Gebiete, für die vielfach archivalische Quellen nicht oder doch nicht in der gewünschten Fülle zu er­ mitteln waren. So war es leider nicht zu vermeiden, daß für die einzelnen Orte die Angaben ungleichmäßig ausgefallen sind. Auch trug dazu die sich über so viele Jahre erstreckende Dauer der Arbeit bei, während deren sich eine Methode erst ausbildete, die anfangs nicht ebenso vorhanden war. Ich darf zum Schlüsse den Beamten der Staatsarchive und Bibliotheken, die meine Nachforschungen freundlich gefördert haben, auch hier noch einmal meinen Dank aussprechen. Marburg, November 1918? H. Reimer. 1) Nachträglich stellte Herr cand. hist. Klibansky in Marburg in dankenswerter Weise Ergänzungen aus Würzburger Archivalien zur Verfügung, die noch berücksichtigt werden konnten. Verzeichnis der gebrauchten Abkürzungen AG = Amtsgericht. AGO = Amtsgerichtsort. AHG = Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde. Darmstadt 1 ff. 1835 ff. Neue Folge 1 ff. 1894 ff. Bach. Kurze Geschichte = W. Bach. Kurze Geschichte der kurhessischen Kirchen­ verfassung. Marburg 1832. Baur. Hess. Urk. — L. Baur. Hessische Urkunden 1—4 mit Register. 5. Darm­ stadt 1860-1873. Beschreibung des Erzbistums Mainz = Handschriften H 14 und 15 (um 1780'. Bickell, Gelnhausen — L. Bickell. Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungs­ bezirk Cassel. Band 1. Kr. Gelnhausen. Marburg 1901. Böhmer-Will s. Will. Brunner und Siebern. Gfsch. Schaumburg =■ H. Siebern und H. Brunner, Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel. Band 3. Kreis Graf­ schaft Schaumburg. Marburg 1907. Client. Fuld. = Schannat. J. F., Fuldischer Lehnhof sive de clientela Fuldensi. Francof. a. M. 1726. C'od. Lauresham. = Codex principis olim Laureshamensis abbatiae diplomaticus. Mannhemii 1768—1770. Contr. Inh. = Contrahirter Inhalt der anno 1720 gedruckten Beschreibung der Hanau-Münzenberg. Landen . . . 1721. DB = Stadt- und Dorfbuch des Ober- und Niederfürstentums Hessen USW.: Stadtarchiv Melsungen. Depositum. DDB — Dorfbücher des Oberfürstentums Hessen (Marburg und Gießen 1629. 1630 ): S 36. Dep. — Depositum (im Staatsarchiv zu Marburg hinterlegte Archivalien). I »erseh. Klosterbuch — W. Dersch. Hessisches Klosterbuch. Quellenkunde zur Geschichte der im Regierungsbezirk Cassel, der Provinz Oberhessen und dem Fürstentum Waldeck gegründeten Stifter, Klöster und Niederlassungen von geistlichen Genossenschaften. Marburg 1915 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck XII). Deseriptio paroch. Fuld. = Descriptio parochiarum Fuldensium . . . a Bernardo Gustavo abbate 1676. . . demandato; unter Fulda, Aktenarchiv. Kirchen­ sachen. D'ibenecker. Reg. = 0. Dobenecker, Regesta diplomatica neenon epistolaria historiae Thuringiae. Jena 1 (1896). 2 (1900). 3. 1 (1904). 3,2 (19151. v. Drach. Fritzlar -- C. A. v. Drach. Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regie­ rungsbezirk Cassel. Band 2. Kreis Fritzlar. Marburg 1909. Dronke. C. d. = E. F. I. Dronke, Codex diplomaticus Fuldensis. Cassel 1850. Dronke. Trad. = E. F. I. Dronke, Traditiones et antiquitates Fuldenses. Fulda 1844. v. Eberstein, Urk. Gesch. = L. F. Frh. v. Eberstein, Urkundliche Geschichte des reichsritterlichen Geschlechts Eberstein vom Eberstein auf der Rhön. 2. Aus­ gabe. Berlin 1889. Elberberg. Rep. = Repertorium des Archivs der Familie v. Buttlar in Elberberg. Engelhard. Erdbeschr. = Regn. Engelhard, Erdbeschreibung der Hessischen Lande Casselischen Antheiles. Cassel 1 (1778). 2 (1778). 3 (1781). f. = folio. Falckenheiner = C. B. N. Falckenheiner, Geschichte hessischer Städte und Stifter. Cassel 1. 1841. 2. 1842. ELB = Landesbibliothek in Fulda. X Verzeichnis der gebrauchten Abkürzungen Geisthirt, Hist. Schmalk. = J. C. Geisthirt, Historia Schmalkaldica oder Histo­ rische Beschreibung der Herrschaft Schmalkalden. Zeitschrift für Henne­ bergische Geschichte. Supplement 1—6. Schmalkalden 1881—1889. Gersfelder Akten = Verzeichnis der im Kreisarchiv Würzburg befindlichen auf das Bezirksamt Gersfeld sich beziehenden Akten. Acc. 1867. Gerstenberg = H. Diemar, Die Chroniken des Wigand Gerstenberg von Fran­ kenberg. Marburg 1909 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck VII, 1). GR = Generalrepertorium der Urkunden. Grimm — Jac. Grimm, Weisthümer. Bd. 1—7. Göttingen 1810—1878. Grotefend LR — 0. Grotefend, Regesten der Landgrafen von Hessen. Liefe­ rung 1 (1247—1308). Marburg 1909 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck VI, 1). Gudenus — V. F. de Gudenus, Codex diplomaticus anecdotorum res Moguntinas ... illustrantium. Gottingae 1 (1743). Francofurti et Lipsiae 2 (1747). 3 (1751). 4 (1758). 5 (1768). Günther = C.F. Günther, Bilder aus der hessischen Vorzeit. Darmstadt 1853. Henneb. UB = Hennebergisches Urkundenbuch, herausgegeben im Namen des Hennebergischen altertumsforschenden Vereins von K. Schöppach, L. Sech­ stem, G. Brückner. 7 Teile. Meiningen 1842—1877. Hessengau = Gg. Landau, Beschreibung des Hessengaues. Cassel 1857 (Be­ schreibung der deutschen Gaue. 2). H. M. Landesbeschrbg. = Beschreibung der Hanau-Münzenbergischen Landen, welche zum Verständniß der H.M. Reichs-Lehen-Briefen . . . dienlich ist. 0. 0. 1720. Hochhuth = C. W. H. Hochhuth, Statistik der evangelischen Kirche im Re­ gierungsbezirk Cassel. Cassel 1872. Holtmeyer, Ldkr. Kassel = A. Holtmeyer, Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel. Band 4. Kreis Cassel-Land. Marburg 1910. Huyskens — A. Huyskens, Die Klöster der Landschaft an der Werra. Regesten und Urkunden. Marburg 1916. T — Text. (Veröffentlichungen der Histo­ rischen Kommission für Hessen und Waldeck IX, 1.) Huyskens, Quellen = A. Huyskens, Quellenstudien zur Geschichte der heiligen Elisabeth. Marburg 1908. Karte, topographische — Karte von dem Kurfürstentum Hessen, aufgenommen von dem topographischen Bureau des Kurfürstlich Hessischen General­ stabes 1 : 50000. 1840—1855. Kl. — Kloster. KLB t= Landesbibliothek in Kassel. Klingender = Kurzer Auszug und Beschreibung der Grafschaft Hanau-Müntzen- berg, zusammengetragen von F. M. Klingender 1753—1754: H 5. Kopp, Ausf. Nachr. — C. Ph. Kopp, Ausführliche Nachricht von der altern und neuern Verfassung der geistlichen und Civilgerichten in den Fürstlich Hessen-Casselischen Landen. Cassel 1 (1769). 2 (1771). Kopp, Itter = J. A. Kopp, Kurze historische Nachricht von den Herren zu Itter . .. Marburg 1751. Kr. — Kreis. Kuchenbecker — J. Ph. Kuchenbecker, Analecta Hassiaca. Collectio 1—12. Marburgi 1728—1742. Landau, Ritterburgen — Gg. Landau, Die hessischen Ritterburgen und ihre Besitzer. 1—4. Kassel 1832—1839. Landau W. = Gg. Landau, Historisch-topographische Beschreibung der wüsten Ortschaften im Kurfürstentum Hessen und in den großherzoglich hessischen Anteilen am Hessengaue, am Oberlahngaue und am Ittergaue. ZHG, Supple­ ment 7. Kassel 1858. Legband — Systematisches Inhaltsverzeichnis zur ZHG, Bd. 1—45, einschließl. der vom Verein bis 1911 veröffentlichten Supplementbände, periodischen Blätter und Mitteilungen, nebst einem Verzeichnis der Mitarbeiter. Be­ arbeitet von Dr. H. Legband. Kassel 1912. Lennep = Gg. Lennep, Abhandlung von der Leyhe zu Landsiedelrecht . . . und Codex probatiönum. Marburg 1768. 1769.

See more

The list of books you might like

Most books are stored in the elastic cloud where traffic is expensive. For this reason, we have a limit on daily download.