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Haushaltsplan Hechingen 2018 PDF

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Haushaltsplan der Stadt Hechingen für das Haushaltsjahr 2018 Herausgeber: Stadt Hechingen, Bürgermeisteramt, Marktplatz 1, 72379 Hechingen Inhalt: Stefan Edele, Hanne Saile, Michael Dehner, Philipp Hahn Gestaltung Titelseite: Thomas Jauch INHALTSVERZEICHNIS Seite S. 1 Deckblatt S. 2 Impressum S. 3 Inhaltsverzeichnis vom Haushaltsplan 2018 S. 4 - 6 Haushaltssatzung S. 7 - 24 Vorbericht S. 25 - 27 Gesamtplan VWH u. VMH S. 28 - 47 Gesamtplan 0-9 VWH; Gesamtplan VMH 0-9 S. 48 - 58 Haushaltsquerschnitt 0-8 u. Einzelplan 9 S. 59 - 64 Gruppierungsübersicht S. 65 Finanzierungsübersicht S. 66 - 164 Verwaltungshaushalt S. 165 - 244 Vermögenshaushalt S. 245 Erläuterungen 2.5700. S. 246 - 248 Stellenplan Teil A-B-D S. 249 - 260 Stellenplan – Unterabschnitte S. 261 - 274 Sammelnachweis Personalausgaben S. 275 - 289 Anlage 2 Sammelnachweis Gebäudeunterhalt S. 290 - 296 Anlage 3 Sammelnachweis f. U. d. sonst. unbew. Vermögens S. 297 - 309 Anlage 4 Sammelnachweis f. Geräte, Ausstattung usw. S. 310 - 314 Anlage 5 Sammelnachweis Gebäudebewirtschaftung S. 315 - 316 Anlage 6 Sammelnachweis Unterhaltungs- u. Betriebskosten S. 317 - 319 Anlage 7 Sammelnachweis f. Geschäftsausgaben (Gruppe .6508.000) S. 320 - 331 Anlage 8 Sammelnachweis Mitglieds- u. Förderbeiträge usw. S. 332 Anlage 9 voraussichtl. Stand der Schulden S. 333 - 334 Anlage 10 Schuldendienst S, 335 Anlage 11 Übersicht Stiftungsvermögen S. 336 Anlage 12 voraussichtl. Stand der Rücklagen S. 337 - 342 Anlage 13 -14 FAG S. 343 - 344 Anlage 15 Anlagennachweis mit Abschreibungen S. 345 Anlage 16 Berechnung der Kapitalzinsen S. 346- 347 Anlage 17 Übersicht Verpflichtungsermächtigung S. 348 Deckblatt Anlage 18 Finanzplan S. 349 - 352 Anlage 18 Finanzplan S. 353 - 366 Investitionsplan S. 367 - 368 Anlage 19 Einzelnachweis Innere Verrechnungen S. 369 - 370 Anlage 20 Verwaltungskostenersatz an den EB Betriebshof S. 371 - 374 Wirtschaftspläne 2018 der Eigenbetriebe Stadtwerke, Entsorgungsbetrieb, Betriebshof S T A D T H E C H I N G E N Zollernalbkreis Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 1. Einwohnerzahl nach der Volkszählung nach Zensus nach der Fortschreibung 17.6.1939 13.9.1950 27.5.1970 25.5.1987 09.5.2011 30.6.2015 30.6.2016 30.9.2016 9.513 11.585 15.987 15.962 18.544 19.019 18.964 19.021 2. Gesamtfläche des Stadtgebietes Gesamtmarkung Hechingen 6.644 ha 3. Steuerkraftsumme für 2018 a) insgesamt 46.595.908 € b) je Einwohner nach der Fortschreibung am 30.6.2016 2.457,07 € für 2017 a) insgesamt 50.178.250 € b) je Einwohner nach der Fortschreibung am 30.6.2016 2.648,63 € S T A D T H E C H I N G E N Zollernalbkreis Haushaltssatzung der Stadt Hechingen für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22. Februar 2018 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 78.082.726 € davon im Verwaltungshaushalt 59.044.553 € im Vermögenshaushalt 19.038.173 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0,00 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 1.953.000 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 10.000.000 € § 3 Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v. H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 330 v. H. der Steuermessbeträge. § 4 Grundsteuerkleinbeträge i. S. des § 28 Abs. 2 GrStG werden wie folgt fällig: a) am 15. August 2018 mit dem Jahresbetrag, wenn dieser 15 € nicht übersteigt, b) am 15. Februar und 15. August 2018 je zur Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30 € nicht übersteigt. Hechingen, den 23. Februar 2018 i.V. Philipp Hahn Erster Beigeordneter S T A D T H E C H I N G E N Zollernalbkreis V O R B E R I C H T zum Haushaltsplan für das Jahr 2018 I. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2016 Der Gemeinderat hat am 17. März 2016 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen und den Haushaltsplan festgesetzt mit den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 75.802.417 € davon im Verwaltungshalt 56.938.345 € im Vermögenshaushalt 18.864.072 € Die Jahresrechnung 2016 wurde fristgerecht aufgestellt und am 01. Juni 2017 vom Gemeinderat festgestellt. Die Jahresrechnung 2016 schließt mit folgenden Zahlen ab: 1. Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 73.020.170,41 € Zuführung an den Vermögenshaushalt 27.689.838,97 € 2. Vermögenshaushalt Einnahmen 31.745.523,62 € Ausgaben 15.165.619,10 € ____________ Überschuss 16.579.904,52 € Die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben sowie die größeren Abweichungen gegenüber den Planansätzen des Haushalts 2016 wurden bei der Vorlage der Jahresrechnung erläutert. II. R ückbl ick auf das Haushaltsjahr 2017 Der Gemeinderat hat am 16. Februar 2017 die Haushaltssatzung und am 05. Oktober 2017 eine Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen und den Haushalts- plan festgesetzt mit den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 89.090.718 € davon im Verwaltungshaushalt 60.962.694 € im Vermögenshaushalt 28.128.024 € Zum Vollzug des Haushaltsplanes wird auf den im Gemeinderat am 05. Oktober 2017 erstatteten Bericht zur Haushaltslage (DS Nr. 88/2017) verwiesen. Die wesentlichen und absehbaren Änderungen 2017 wurden in die Nachtragshaushaltssatzung mit aufgenommen. III. Haushaltsjahr 2018 1. Haushaltserlass 2018 1.1. Allgemeines Der Haushaltserlass 2018 des Ministeriums für Finanzen und des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2018 wurde in diesem Jahr schon Ende Juni bekanntgegeben. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2017 der Bundesregierung und der November- Steuerschätzung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg zugrunde gelegt. In dem Ergebnis spiegelt sich nicht zuletzt die weiterhin robuste wirtschaftliche Entwicklung wieder. Die Bundesregierung erwartet hiernach einen Anstieg des Bruttoinlandprodukts (BIP) um real 1,5 % für dieses Jahr und einen Anstieg um 1,6 % für das kommende Jahr. Für das nominale BIP werden nunmehr Veränderungsraten von 3,0 % für das Jahr 2017, + 3,1 % für das Jahr 2018 sowie je + 3,2 % für die Jahre 2019 bis 2021 erwartet. 1.2 Finanzausgleich 2018 Die Entwicklung der Steuern und Zuweisungen/Umlagen wird im Einzelnen wie folgt erwartet: Das Einkommensteueraufkommen der Gemeinden im Land wird auf 6,403 Mrd. Euro (Vorjahr 5,9 Mrd. €) und daraus mit einem städtischen Anteil von 10.189.734 € (Vorjahr 9.835.680 €) prognostiziert. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Land wird auf rund 1,033 Mrd. Euro geschätzt und der städtische Anteil daraus etwa 1.764.691 € (Vorjahr: 1.148.246 €) betragen. Da sich die Schlüsselzuweisungen am zweit vorangegangenen Jahr orientieren (Bezugsjahr für 2018 ist demnach 2016), ergibt sich wie im Vorjahr keine Schlüsselzuweisung nach der mangelnden Steuerkraft, da die Steuerkraftmesszahl die Bedarfsmesszahl übersteigt. Die Steuerkraftsumme je Einwohner sinkt von 2.648 € im Vorjahr auf nun 2.457,07 € und liegt damit deutlich über der durchschnittlichen Steuerkraftsumme der Gemeinden des Landes mit 1.489 € je Einwohner. Da die Höhe der Kommunalen Investitionspauschale auch von der Steuerkraftsumme abhängt wird mit einem Aufkommen von 1.189.042 € (Vorjahr 1.108.224 €) gerechnet. Der Familienleistungsausgleich wird mit voraussichtlichen 779.467 € gegenüber dem Vorjahr von 755.285 € leicht ansteigen. Die auf 46.595.908 € gesunkene Steuerkraftsumme der Stadt führt zu einer geringeren Finanzausgleichsumlage an das Land in 2018. Die Finanzausgleichsumlage wird mit 12.450.426 € veranschlagt (Vorjahr 14.190.409 €). Der Hebesatz der Kreisumlage wird voraussichtlich von 30,50 v.H. im Vorjahr auf 29,75 v.H. der Steuerkraftsumme festgesetzt. Durch die Absenkung des Hebesatzes und der geringeren Steuerkraftsumme hat die Stadt Hechingen an den Zollernalbkreis im Jahr 2018 voraussichtlich 13.862.283 € abzuführen (Vorjahr 15.304.367 €). Entwicklung des Finanzausgleichs in 2015 – 2018 1.21 Zusammenstellung Finanzausgleich (Anl. 13) Planung Rechng.Erg 2018 2017 2016 € € € 1. Anteil Einkommensteuer 10.189.800 9.835.700 9.069.983 2. Familienleistungsausgleich 779.500 755.300 730.946 3. Gemeindeanteil Umsatzsteuer 1.764.700 1.148.200 921.086 4. Schlüsselzuweisungen 0 0 6.484.795 5. Kommunale Investitionspausch. 1.244.800 1.108.200 1.640.237 6. Zuweisung für Verwaltungsgem. 128.900 128.800 129.293 Zwischensumme Einnahmen 14.107.700 12.976.200 18.976.340 9. Kreisumlage 13.862.300 15.304.400 7.586.892 10. Finanzausgleichsumlage 12.450.400 14.190.400 5.395.123 Zwischensumme Ausgaben 26.312.700 29.494.800 12.982.015 Überschuss +/ Fehlbetrag - -12.205.000 -16.518.600 5.994.325 1.22 Steuerkraftsumme 2018 (Anl. 13) Die Steuerkraftsumme ist Grundlage für die Bemessung der Kreisumlage und der Finanzausgleichsumlage und zwar nach den Steuerkraft-Teilzahlen für das zweit- vorausgegangene Jahr. Die Steuerkraftsumme der Stadt beträgt: z. Vergleich Kreisdurch- schnitt Absolut je Einw. je Einw. € € € 2018 46.595.908 2.457,07 1.468,37 2017 50.178.250 2.648,63 1.454,00 2016 24.081.268 1.266,17 1.240,82 2015 24.223.432 1.288,96 1.159,54 2014 20.555.131 1.085,62 1.105,63 2013 19.899.454 1.035,03 1.084,09 2012 20.100.747 1.051,40 970,14 2011 17.733.351 924,49 852,20 2010 18.628.517 979,18 1.034,56 2009 17.329.300 900,22 972,09 Die Hechinger Kennzahl liegt wegen der hohen Gewerbesteuereinnahmen 2016 deutlich über dem Kreis- und dem Landesdurchschnitt (1.489 € / Einwohner). In 2018 beträgt der Anteil der Stadt an der Kreisumlage 16,95 v.H. (Vorjahr 18,43 v.H.).

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