ebook img

Haushaltsplan Hechingen 2017 PDF

2017·4.7 MB·German
Save to my drive
Quick download
Download
Most books are stored in the elastic cloud where traffic is expensive. For this reason, we have a limit on daily download.

Preview Haushaltsplan Hechingen 2017

Haushaltsplan der Stadt Hechingen für das Haushaltsjahr 2017 Herausgeber: Stadt Hechingen, Bürgermeisteramt, Marktplatz 1, 72379 Hechingen Inhalt: Stefan Edele, Michael Dehner, Hanne Bäder-Kuck, Philipp Hahn Gestaltung Titelseite: Thomas Jauch INHALTSVERZEICHNIS Seite S. 1 Deckblatt S. 2 Impressum S. 3 Inhaltsverzeichnis vom Haushaltsplan 2016 S. 4 - 6 Haushaltssatzung S. 7 - 25 Vorbericht S. 26 Deckblatt Gesamtplan S. 27 - 28 Gesamtplan VWH u. VMH S. 29 - 48 Gesamtplan 0-9 VWH; Gesamtplan VMH 0-9 S. 49 Deckblatt Haushaltsquerschnitt S. 50 - 59 Haushaltsquerschnitt 0-8 u. Einzelplan 9 S. 60 Deckblatt Gruppierungsübersicht S. 61 - 65 Gruppierungsübersicht S. 66 Finanzierungsübersicht S. 67 Deckblatt Verwaltungshaushalt S. 68 - 164 Verwaltungshaushalt S. 165 Deckblatt Vermögenshaushalt S. 166 - 241 Vermögenshaushalt S. 242 - 243 Erläuterungen 2.2950.;2.5700.,26151.,2.6900. S. 244 Deckblatt Stellenplan S. 245 - 246 Stellenplan Teil A-B-D S. 247 - 259 Stellenplan – Unterabschnitte S. 260 - 272 Sammelnachweis Personalausgaben S. 273 - 287 Anlage 2 Sammelnachweis Gebäudeunterhalt S. 288 - 296 Anlage 3 Sammelnachweis f. U. d. sonst. unbew. Vermögens S. 297 - 311 Anlage 4 Sammelnachweis f. Geräte, Ausstattung usw. S. 312 - 315 Anlage 5 Sammelnachweis Gebäudebewirtschaftung S. 316 - 317 Anlage 6 Sammelnachweis Unterhaltungs- u. Betriebskosten S. 318 - 321 Anlage 7 Sammelnachweis f. Geschäftsausgaben (Gruppe .6508.000) S. 322 - 333 Anlage 8 Sammelnachweis Mitglieds- u. Förderbeiträge usw. S. 335 Anlage 9 vorauss. Stand der Schulden S. 336 Deckblatt Anlage 10 Schuldendienst S. 337 Schuldendienst S, 338 Anlage 11 Übersicht Stiftungsvermögen S. 339 Anlage 12 vorauss. Stand der Rücklagen S. 340 - 345 Anlage 13 -14 FAG S. 346 Deckblatt Anlage 15 Anlagennachweis m. Abschreibungen S. 347 Anlage 15 Anlagennachweis mit Abschreibungen S. 348 Anlage 16 Berechnung der Kapitalzinsen S. 349- 350 Anlage 17 Übersicht Verpflichtungsermächtigung S. 351 Deckblatt Anlage 18 Finanzplan S. 352 - 355 Anlage 18 Finanzplan S. 356 – 369 Investitionsplan S. 370 - 371 Anlage 19 Einzelnachweis Innere Verrechnungen S. 372 - 373 Anlage 20 Verwaltungskostenersätze an Eigenbetrieb Betriebshof S. 374 Deckblatt Wirtschaftspläne S. 375 - 377 WP STW 2017, WP EBE 2017, WP Betriebshof 2017 S T A D T H E C H I N G E N Zollernalbkreis Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 1. Einwohnerzahl nach der Volkszählung nach Zensus nach der Fortschreibung 17.6.1939 13.9.1950 27.5.1970 25.5.1987 09.5.2011 30.6.2014 30.6.2015 30.6.2016 9.513 11.585 15.987 15.962 18.544 18.793 19.019 18.945 2. Gesamtfläche des Stadtgebietes Gesamtmarkung Hechingen 6.644 ha 3. Steuerkraftsumme für 2017 a) insgesamt 50.178.250 € b) je Einwohner nach der Fortschreibung am 30.6.2016 2.648,63 € für 2016 a) insgesamt 24.081.268 € b) je Einwohner nach der Fortschreibung am 30.6.2015 1.266,17 € S T A D T H E C H I N G E N Zollernalbkreis Haushaltssatzung der Stadt Hechingen für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 16. Februar 2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 103.469.790 € davon im Verwaltungshaushalt 61.703.680 € im Vermögenshaushalt 41.766.110 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 7.502.910 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 1.242.500 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 10.000.000 € § 3 Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v. H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 330 v. H. der Steuermessbeträge. § 4 Grundsteuerkleinbeträge i. S. des § 28 Abs. 2 GrStG werden wie folgt fällig: a) am 15. August 2017 mit dem Jahresbetrag, wenn dieser 15 € nicht übersteigt, b) am 15. Februar und 15. August 2017 je zur Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30 € nicht übersteigt. Hechingen, den 17. Februar 2017 Bachmann Bürgermeisterin S T A D T H E C H I N G E N Zollernalbkreis V O R B E R I C H T zum Haushaltsplan für das Jahr 2017 I. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2015 Der Gemeinderat hat am 05. Februar 2015 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen und den Haushaltsplan festgesetzt mit den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 46.012.036 € davon im Verwaltungshalt 37.939.187 € im Vermögenshaushalt 8.072.849 € Die Jahresrechnung 2015 wurde fristgerecht aufgestellt und am 23. Juni 2016 vom Gemeinderat festgestellt. Die Jahresrechnung 2015 schließt mit folgenden Zahlen ab: 1. Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 79.231.827,45 € Zuführung an den Vermögenshaushalt 31.682.554,79 € 2. Vermögenshaushalt Einnahmen 34.129.995,77 € Ausgaben 7.533.960,58 € ____________ Überschuss 26.596.035,19 € Die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben sowie die größeren Abweichungen gegenüber den Planansätzen des Haushalts 2015 wurden bei der Vorlage der Jahresrechnung erläutert. II. R ückbl ick auf das Haushaltsjahr 2016 Der Gemeinderat hat am 17. März 2016 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen und den Haushaltsplan festgesetzt mit den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 75.802.417 € davon im Verwaltungshaushalt 56.938.345 € im Vermögenshaushalt 18.864.072 € Zum Vollzug des Haushaltsplanes wird auf den im Gemeinderat am 20. Oktober 2016 erstatteten Bericht zur Haushaltslage (DS Nr. 88/2016) verwiesen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes wird dazu ergänzend davon ausgegangen, dass noch im Haushaltsjahr 2016 eine Gewerbesteuerrückzahlung ergebnisbeeinflussend beachtet werden muss. III. Haushaltsjahr 2017 1. Haushaltserlass 2017 1.1. Allgemeines Der Haushaltserlass 2017 des Ministeriums für Finanzen und des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2017 wurde in diesem Jahr erst Ende November bekanntgegeben. Dennoch fanden die dortigen Werte vollständig Niederschlag im vorliegenden Zahlenwerk. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2016 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Es wird von einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in einer hohen Beschäftigung, wachsenden Einkommen der privaten Haushalte sowie steigenden Gewinnen der Unternehmen äußert. Für das laufende Jahr 2016 wird ein Anstieg des Bruttoinlandprodukts (BIP) um real 1,8 % erwartet. Im Schätzzeitraum 2016 bis 2021 werden für das nominale BIP nunmehr Veränderungsraten von 3,4 % für 2016, 3,1 % für 2017, 3,2 % für 2018 und 3,1 % jeweils für die Jahre 2019, 2020 und 2021 erwartet. 1.2 Finanzausgleich 2017 Die Entwicklung der Steuern und Zuweisungen/Umlagen wird im Einzelnen wie folgt erwartet: Das Einkommensteueraufkommen der Gemeinden im Land wird auf 5,9 Mrd. € (Vorjahr 5,7 Mrd. €) und daraus mit einem städtischen Anteil von 9.359.760 € (Vorjahr 9.042.500 €) prognostiziert. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Land wird voraussichtlich rund 833 Millionen Euro betragen und daraus mit einem städtischen Anteil von 1.144.126 € (Vorjahr: 924.400 €) prognostiziert. Da sich die Schlüsselzuweisungen am zweit vorangegangenen Jahr orientieren (Bezugsjahr für 2017 ist demnach 2015), ergibt sich eine negative Schlüsselzuweisung von -12.359.090 € (Vorjahr: 6.005.500 €) aufgrund der außerordentlichen Verbesserung der Steuerkraftmeßzahl im Verhältnis zur Bedarfsmeßzahl. Dies ist eine Verschlechterung gegenüber 2016 in Höhe von 18.364.590 €. Die FAG-Systematik von weniger Zuweisungen und höheren Umlagen trifft die Stadt Hechingen in 2017 doppelt und erschwert den Haushaltsausgleich in 2017. Die Steuerkraftsumme je Einwohner steigt von 1.266 € im Vorjahr auf nun 2.648,63 € und liegt damit deutlich über der durchschnittlichen Steuerkraftsumme der Gemeinden und des Landes in 2016 mit 1.428 € je Einwohner. Da die Höhe der Kommunalen Investitionspauschale auch von der Steuerkraftsumme abhängt wird mit einem Aufkommen von 1.094.016 € (Vorjahr 1.497.700 €) gerechnet. Der Familienleistungsausgleich wird mit voraussichtlichen 752.746 € gegenüber dem Vorjahr von 728.200 € leicht ansteigen. Die auf 50.178.250 € gestiegene Steuerkraftsumme der Stadt führt zu einer höheren Finanzausgleichsumlage an das Land in 2017. Die Finanzausgleichsumlage wird mit 14.220.516 € veranschlagt (Vorjahr 5.423.100 €). Der Hebesatz der Kreisumlage wird voraussichtlich auf 30,50 v.H. der Steuerkraftsumme (Vorjahr: 31,50) gesenkt. Wegen der höheren Steuerkraftsumme hat die Stadt Hechingen an den Zollernalbkreis im Jahr 2017 trotz eines gesenkten Hebesatzes 15.304.367 € abzuführen (Vorjahr 7.585.600 €). Entwicklung des Finanzausgleichs in 2014 – 2017 1.21 Zusammenstellung Finanzausgleich (Anl. 13) Planung Rechng.Erg 2017 2016 2015 € € € 1. Anteil Einkommensteuer 9.360.000 9.042.000 8.784.470 2. Familienleistungsausgleich 752.700 728.200 702.493 3. Gemeindeanteil Umsatzsteuer 1.144.000 924.400 896.589 4. Schlüsselzuweisungen -12.360.000 6.005.500 5.165.563 5. Kommunale Investitionspausch. 1.094.000 1.498.000 1.325.418 6. Zuweisung für Verwaltungsgem. 128.800 129.000 128.494 Zwischensumme Einnahmen 119.500 18.327.100 17.003.027 9. Kreisumlage 15.305.000 7.585.600 7.388.652 10. Finanzausgleichsumlage 14.221.000 5.423.100 5.513.630 Zwischensumme Ausgaben 29.526.000 13.008.700 12.902.282 Überschuss +/ Fehlbetrag - -29.406.500 5.318.400 4.100.745 1.22 Steuerkraftsumme 2017 (Anl. 13) Die Steuerkraftsumme ist Grundlage für die Bemessung der Kreisumlage und der Finanzausgleichsumlage und zwar nach den Steuerkraft-Teilzahlen für das zweit- vorausgegangene Jahr. Die Steuerkraftsumme der Stadt beträgt: z. Vergleich Kreisdurch- schnitt Absolut je Einw. je Einw. € € € 2017 50.178.250 2.648,63 1.454,00 2016 24.081.268 1.266,17 1.240,82 2015 24.223.432 1.288,96 1.159,54 2014 20.555.131 1.085,62 1.105,63 2013 19.899.454 1.035,03 1.084,09 2012 20.100.747 1.051,40 970,14 2011 17.733.351 924,49 852,20 2010 18.628.517 979,18 1.034,56 2009 17.329.300 900,22 972,09 Die Hechinger Kennzahl liegt wegen der hohen Gewerbesteuereinnahmen 2015 deutlich über dem Kreis- und dem Landesdurchschnitt (1.428 € / Einwohner). In 2017 beträgt der Anteil der Stadt an der Kreisumlage 18,43 v.H. (Vorjahr 10,41 v.H.).

See more

The list of books you might like

Most books are stored in the elastic cloud where traffic is expensive. For this reason, we have a limit on daily download.