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Hansische Geschichtsblätter PDF

260 Pages·1980·10.809 MB·German
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HANSISCHE GESCHICHTSBLÄTTER HERAUSGEGEBEN V O M HANSISCHEN GESCHICHTSVEREIN 98. JAHRGANG 1980 B Ö H L A U V E R L A G K Ö L N W I E N ' HANSISCHE GESCHICHTSBLÄTTER HERAUSGEGEBEN VOM HANSISCHEN GESCHICHTSVEREIN 98. JAHRGANG 1980 B Ö H L A U V E R L A G K Ö L N W I E N R E D A K T I O N Aufsatzteil: Prof. Dr. Klaus Friedland, Kiel Umschau: Prof. Dr. Franz Irsigler, Trier Zuschriften, die den Aufsatzteil betreffen, sind zu richten an Herrn Prof. Dr. Klaus Friedland, 2300 Kiel, Schloß; Besprechungsexemplare und sonstige Zu­ schriften wegen der Hansischen Umschau an Herrn Prof. Dr. Franz Irsigler, Fachbereich III der Universität Trier, Postfach 38 25, 5500 Trier-Tarforst. Manuskripte werden in Maschinenschrift erbeten. Korrekturänderungen, die einen Neusatz von mehr als einem Zehntel des Beitragsumfanges verursachen, werden dem Verfasser berechnet. Die Verfasser erhalten von Aufsätzen und Miszellen 20, von Beiträgen zur Hansischen Umschau 5 Sonderdrucke unentgeltlich, weitere gegen Erstattung der Unkosten. Die Lieferung der Hansischen Geschichtsblätter erfolgt auf Gefahr der Emp­ fänger. Kostenlose Nachlieferung in Verlust geratener Sendungen erfolgt nicht. Bezugsnachweis für die vom Hansischen Geschichtsverein früher herausgegebenen Veröffentlichungen im Jahrgang 86, 1968, S. 210—214. Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Übersetzung, Nachdruck — auch von Abbildungen —, Vervielfältigung auf photomechanischem oder ähnlichem Wege oder im Magnettonverfahren, Vortrag, Funk- und Fernsehsendung sowie Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen — auch auszugsweise — bleiben Vorbehalten. Werden von einzelnen Beiträgen oder Teilen von ihnen einzelne Vervielfältigungsstücke im Rahmen des §54 UrhG hergestellt und dienen diese gewerblichen Zwecken, ist die dafür nach Maßgabe des Gesamtvertrages zwischen der Inkassostelle für urheberrechtliche Verviel­ fältigungsgebühren GmbH, 6000 Frankfurt/M., Großer Hirschgraben 17—21, und dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., 5000 Köln, Habsburgerring 2—12, vom 15.7. 1970 zu zahlende Vergütung an die Inkassostelle zu entrichten. Die Vervielfältigungen sind mit einem Vermerk über die Quelle und den Verviel­ fältiger zu versehen. Erfolgt die Entrichtung der Gebühren durch Wertmarken der Inkassostelle, so ist für jedes vervielfältigte Blatt eine Marke im Werte von DM 0,40 (bzw. DM 0,15) zu verwenden. Die Veröffentlichung dieses Bandes im vorliegenden Umfang wurde durch eine dankenswerte größere Beihilfe der Possehl-Stiftung zu Lübeck ermöglicht. Druck der Aschendorffschen Buchdruckerei, Münster (Westf.) ISSN 0073-0327 I N H A L T Wilhelm Ebel f ....................................................................................................V Gerhard Neumann f ..........................................................................................VIII Aufsätze Die Frau in der mittelalterlichen Stadtgesellschaft Mitteleuropas. Von Edith Ennen (Bonn)...................................................................... 1 Neueste norwegische Forschungen über deutsche Kaufleute in Nor­ wegen und ihre Rolle im norwegischen Außenhandel im 12. bis 14. Jahrhundert. Von Knut Helle (Bergen/Norwegen) . . . . 23 Die Kölner Mark in neuem Licht. Mit besonderer Berücksichtigung des Normannorum pondus. Von Heinz Ziegler (Braunschweig) . . 39 Der Kieler Umschlag in nordwesteuropäischer Perspektive. Von Erling Ladewig Petersen (Odense/Dänemark)..................................................61 Miszelle Der Hansehandel mit Novgorod nach dem Zeugnis archäologischer Quellen. Bericht über eine sowjetische Publikation. Von Norbert Angermann (Buchholz/Nordheide)........................................................76 Hansische Umschau In Verbindung mit Norbert Angermann, Detlev Ellmers, Elisabeth Harder-Gersdorff, Volker Henn, Erich Hoffmann, Pierre Jeannin, P. H. J. van der Laan, Martin Last, George D. Ramsay, Herbert Schwarzwälder, Hans-Bernd Spies, Hugo Weczerka und anderen be­ arbeitet von Franz Irsigler Allgem eines....................................................................................................85 Schiffahrt und Schiffbau.............................................................................104 Vorhansische Z e i t .....................................................................................127 Zur Geschichte der einzelnen Hansestädte und der niederdeutschen Landschaften.................................... 134 W esteuropa...................................................................................................185 Skandinavien...................................................................................................201 Osteuropa...........................................................................................................213 Autorenregister für die Umschau...............................................................236 Mitarbeiterverzeichnis für die Um schau.................................................238 Für die Hanseforschung wichtige Zeitschriften (Abkürzungsverzeichnis) 239 Nachrichten vom Hansischen Geschichtsverein Jahresbericht 1979 243 Liste der Vorstandsmitglieder des Hansischen Geschichtsvereins . . 246 W I L H E L M EB EL 1908— 1980 von G Ö T Z L A N D W E H R Am 22. Juni 1980 ist — kurz nach Vollendung seines 72. Lebens­ jahres — der nicht nur in der deutschen, sondern auch in der europä­ ischen, vor allem skandinavischen Fachwelt allenthalben bekannte Göt­ tinger Rechtshistoriker Professor Dr. jur., Dr. jur. habil. Wilhelm Ebel verstorben, der sich außerordentliche und bleibende Verdienste erworben hat um die Stadtrechtsforschung im allgemeinen und um die hansisch- lübische Rechtsgeschichte insbesondere. Der wissenschaftliche Lebens­ weg dieses am 7. Juni 1908 in Garsuche/Schles. geborenen und in der ostpreußischen Kleinstadt Rößel aufgewachsenen Gelehrten begann als Student an den Universitäten Königsberg, Heidelberg und Bonn, wo er Rechtswissenschaft, Geschichte und Sprachen studierte. In Heidelberg war er Schüler des bekannten Rechtshistorikers Heinrich Mitteis in dessen rechtsgeschichtlichem Seminar. In Bonn legte er 1931 das Referendarexamen ab und promovierte 1933 bei Prof. Dr. Adolf Zycha mit einer auch heute noch beachteten Arbeit über „Gewerbliches Arbeits­ vertragsrecht im Deutschen Mittelalter“ (1934). Nach der großen Juristi­ schen Staatsprüfung im Jahre 1934 folgte bereits kurze Zeit später 1935/36 die Habilitation für die Fächer Deutsche Rechtsgeschichte und Deutsches Recht (Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Nebengebiete) an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn. Den Dozenten führte der Weg über Lehrstuhlvertretungen in Marburg und Königsberg im Jahre 1937 als beamteten außerordentlichen Professor nach Rostock, von wo er bereits ein Jahr später 1938 ehrenvoll als Nachfolger des ange­ sehenen Rechtshistorikers Herbert Meyer, der nach Berlin gegangen war, als ordentlicher Professor an die Georg-August-Universität in Göttingen berufen wurde. Diesen Lehrstuhl hat er bis zum Jahre 1965 innegehabt, als er sich im Alter von 56 Jahren nach zwei schweren Herzinfarkten aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig emeritieren lassen mußte. Das wissenschaftliche Lebenswerk Wilhelm Ebels umspannt alle Be­ reiche der deutschen Rechtsgeschichte. Es liegt in über vierzig zum Teil mehrbändigen Buchveröffentlichungen und über hundert teilweise um­ fangreichen Abhandlungen in wissenschaftlichen Sammelwerken und Zeitschriften vor. Es gibt kaum ein historisches Rechtsgebiet, zu dem Wilhelm Ebel sich nicht maßgebend und richtungweisend geäußert hat. Seine Werke sind aus der heutigen rechtsgeschichtlichen Forschung nicht VI Götz Landwehr mehr wegzudenken, auf ihnen bauen zahlreiche Arbeiten jüngererWissen- schaftler auf. Auch die Lokal- und Landesgeschichte verdankt ihm viele Anregungen und Antworten auf wesentliche Rechtsfragen, zumal er, wie kein anderer vor ihm, die niederdeutsche, insbesondere die lübisch- hansische und die friesische Rechtsgeschichte erforscht hat. Wilhelm Ebels besonderes Interesse galt der Rechtsbildung sowie dem Geltungsgrund und den Erscheinungsformen des älteren Rechts. Hier sind aus einer langen Reihe von Arbeiten, insbesondere zum Wesen des Eides und zur Bedeutung des Gelöbnisses die beiden grundlegenden und bahnbrechenden Studien über „Die Willkür“ (1953) und den „Bürger­ eid“ (1958) zu nennen. Diese beiden Werke sind Pionierleistungen auf dem Gebiet der Begriffsgeschichte. Sie haben der Erkenntnis über das Wesen der mittelalterlichen Rechtsbildung neue Wege eröffnet und seit­ dem zu vielen Arbeiten angeregt. Das Werk über den Bürgereid ist zu recht als ein „Allgemeiner Teil“ der deutschen Stadtrechtsgeschichte charakterisiert worden. Das dritte in diesem Zusammenhang gehörende Werk ist die in zwei Auflagen erschienene „Geschichte der Gesetzgebung in Deutschland“ (1956, 1958). In ihr verfolgt Ebel den Weg von den ältesten rechtlichen Denkformen hin zum Gesetz der industriellen Massengesellschaft und des modernen bürokratischen Verwaltungs­ staates. Auch die Privatrechtsgeschichte verdankt Wilhelm Ebel wertvolle Er­ kenntnisse zur bürgerlichen und städtischen Lebensordnung im Mittel­ alter, die er insbesondere aus niederdeutschen, vor allem lübisch- hansischen und sächsischen Rechtsquellen erschlossen hat. Hervorzu­ heben sind Untersuchungen zur Ausgestaltung des Kaufrechts, zum Wesen von Bürgschaft und Pfand, zur rechtlichen Gestaltung der Treu­ hand und der mittelalterlichen Handelsgesellschaften und Reedereien, zum Versicherungsvertrag und zur Entwicklung des Prozeßrechts. Sie konzentrieren sich immer wieder auf die Kernfrage nach dem Wesen des mittelalterlichen Schuldvertrages und der Bedeutung von Schuld und Haftung im älteren deutschen Recht sowie die darauf bezogenen rechts­ schöpferischen Leistungen des mittelalterlichen deutschen Bürgertums. Bereits in seine Rostocker Zeit fällt mit drei Veröffentlichungen zur Rechtsgeschichte dieser Stadt die Begegnung mit dem Lübischen und Hansischen Recht, mit dem sich Ebel zeitlebens mit einer leidenschaft­ lichen Liebe ohne gleichen beschäftigt hat. Die vierbändige Edition der „Lübecker Ratsurteile“ sowie zahlreiche Monographien und umfang­ reiche Aufsätze sind Zeugnisse dieser wissenschaftlichen Leidenschaft. Den krönenden Abschluß dieser Arbeiten sollte die auf mehrere Bände geplante Darstellung des „Lübischen Rechts“ bilden, von der leider nur noch der erste Band erschienen ist (1971). Jeder, der einen Blick in Wilhelm Ebels Arbeiten wirft, ist überwältigt von der Fülle der Quellen, die mit scharfsinnigem Blick für die histori­ Wilhelm Ebel 1908— 1980 VII sehen Zusammenhänge und die Strukturen der älteren Rechtsordnung in ihrer eigenen Begrifflichkeit und Systematik erfaßt und in einer an­ schaulich-bildhaften Sprache dargestellt werden. Ebel hat seine sämt­ lichen Kenntnisse original aus den Urkunden, Handschriften, Stadt­ büchern und Akten der Archive geschöpft. So ist es nicht verwunderlich, daß er sich in Anbetracht seiner philologischen Interessen, insbesondere an der mittelniederdeutschen sowie der angelsächsisch-friesischen und auch der nordischen Sprachen, auch als Herausgeber von Rechtsquellen einen bedeutenden Namen gemacht hat. Neben den bereits genannten „Lübecker Ratsurteilen“ (1955— 1967) und dem „Revaler Ratsurteils­ buch“ (1952) sind zu nennen: Die vorzügliche und mustergültige Edition des „Stadtrechts von Goslar“ (1968) und die zusammen mit dem be­ kannten Groninger friesischen Philologen J. W. Buma zweisprachig (alt­ friesisch und neuhochdeutsch) seit 1963 in acht Bänden edierten „Alt­ friesischen Rechtsquellen“, ferner die „Ostfriesischen Bauerrechte“ (1964) und schließlich die „Quellen zur Geschichte des deutschen Arbeitsrechts“ (1964). Bis zuletzt hat Ebel seine Arbeitskraft, die in den beiden letzten Jahren erheblich beeinträchtigt war, nachdem ihn seine Krankheit 1978 kurz nach Vollendung seines 70. Lebensjahres ein drittes Mal schwer dar­ nieder warf, der wissenschaftlichen Forschung gewidmet. So ist es nicht verwunderlich, sondern eigentlich nur typisch für Wilhelm Ebels ge­ samtes wissenschaftliches Lebenswerk, daß noch nach seinem Tode vier weitere Veröffentlichungen erscheinen werden, darunter zwei zum Lübischen Recht. Betrachtet man die germanistische rechtshistorische Forschung in diesem, dem 20. Jahrhundert, so gehört Wilhelm Ebel nach der ersten Generation — mit so glanzvollen Namen wie Heinrich Brunner, Otto von Gierke und Karl von Amira — und der nicht weniger bedeutenden zweiten —- mit so namhaften Gelehrten wie Claudius von Schwerin, Heinrich Mitteis und Hans Planitz — der dritten Generation dieses Saeculum an. Seine Werke gehören ohne Zweifel zu dem Bedeutendsten und Fruchtbarsten, was von dieser Gelehrtengeneration an Forschungs­ arbeit zur deutschen Rechtsgeschichte hervorgebracht worden ist. Davon wird auch die nächste Generation der Rechts- und der Stadthistoriker zehren. G E R H A R D N E U M A N N 1908— 1980 von K L A U S F R I E D L A N D Im Hochsommer dieses Jahres verlor die hansische Geschichtswissen­ schaft einen der letzten aus dem Kreise der älteren Rörigschüler, die noch ganz unmittelbar von der neuen Forschungskonzeption ihres Lehrers beeinflußt waren. Von der Forschungsmethode sowohl wie vom Forschungsgegenstand: dem Gebot, nüchternes Quellengut der wirt- schafts- und rechtsgeschichtlichen Überlieferung exakt auszuwerten, und der Zielsetzung, so die Persönlichkeiten hansischer Kauf- und Ratsherren, ihre fernhändlerische, kommunalpolitische und geistesgeschichtliche Lei­ stung erkennbar werden zu lassen. Gerhard Neumann ist mit seiner Kieler Dissertation (1931) über „Hinrich Gastorp. Ein Lübecker Bürger­ meister aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts“ geradezu repräsen­ tativ für diese Forschungskonzeption geworden und ist es in seinem weiteren Leben auch geblieben. Gerade in den letzten Jahren hatte er seine personengeschichtlichen Forschungen wieder aufgenommen, mit Arbeiten über den Schiffsführer Paul Beneke und die Syndiker Simon Batz und Johannes Osthusen, über die hansischen Unterhändler bei den Utrechter Friedensverhandlungen, über Lübecker Hausbesitzer im Rechtsstreit um ihr Eigentum, über die führenden auswärtigen Vertreter Lübecks im 15. Jahrhundert. Neumanns Vorliebe fürs Biographische war von Anfang an Ausdruck eines Strebens zu weiter gesteckten Zielen. Un­ zeitgemäßen Zielen freilich, wenn man die verhängnisvolle Preisgabe übernationaler Verständigungsbemühungen dagegenhält, die sich gerade damals die neuen Machthaber in Deutschland glaubten leisten zu kön­ nen. Ein von dem 25jährigen (geboren 21. 1. 1908 in Pritzerbe a. d. Havel) angetretener Englandaufenthalt als Austauschassistent bei dem Sozial- und Wirtschaftsgeschichtsforscherpaar Eileen Power und Michael Postan endete schon nach 2 Jahren, ein Australienaufenthalt, den der 30jährige als Gastdozent begann, zog sich über Kriegsausbruch und Internierungsjahre bis 1947 hin. Erst danach entsprachen Form und Dauer beruflicher Verpflichtungen vollständig den persönlichen und individualen Anliegen, beim Aufbau und bei der Leitung von Lehrer-, Schüler- und Wissenschaftleraustausch (in Bonn), bei der Entwicklung und Förderung von Hochschul- und Wissenschaftsangelegenheiten in der Gemeinschaft und der Verbindung europäischer Länder (als Abteilungs­ leiter) beim Europarat in Straßburg 1962 bis zu seiner Pensionierung

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