Grätz / Mennecke Handbuch der betrieblichen Zusatz- und Sozialleistungen (jI\BIr-R IIAIID BUCH Dr. Frank Grätz . Dr. Kurt Mennecke Handbuch der betrieblichen Zusatz- und Sozialleistungen CIP-Kurztitelaufnahme der Deutschen Bibliothek Grätz, Frank. Handbuch der betrieblichen Zusatz-und Sozialleistun gen / Frank Grätz; Kurt Mennecke. - Wiesbaden: Gabler, 1979. (Gabler-Handbuch) NE: Mennecke, Kurt: ISBN 978-3-409-99511-5 ISBN 978-3-322-91747-8 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-91747-8 © Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden, 2. Auflage 1979 Softcover reprint of the hardcover 2nd edition 1979 Umschlagestaltung: Horst Koblitz, Wiesbaden Satz: Gabler Verlag, Wiesbaden Alle Rechte vorbehalten. Auch die fotomechanische Vervielfaltigung des Werkes (Fotokopie, Mikrokopie) oder von Teilen daraus bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Vorbemerkung In diesem Handbuch werden die wichtigsten in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Zusatz- und Sozialleistungen beschrieben, auf ihre Wirksamkeit geprüft und in das System der betrieblichen Vergütungs- und Sozialpolitik eingeordnet. Die Autoren sind seit Jahren Personalberater und waren u. a. Projektleiter bzw. Geschäftsführer für den Bereich Perso nalvergütung bei der Kienbaum Unternehmensberatung. Sie haben dabei maßgeblich bei den Kienbaum Gehaltsstrukturuntersuchungen mitgewirkt. Ihr Buch ist deshalb in erster Linie ein Erfahrungsbericht über die 200 am häufigsten beobachteten Zusatz- und Sozialleistungen, der durch die Auswertung weiterer Quellen abgerundet wird. Die Autoren greifen dabei nicht nur Einzelaspekte heraus, sondern stellen diese in betriebswirtschaft lichen, volkswirtschaftlichen, soziologischen und rechtlichen Zusammen hängen dar. Gleichzeitig wurden bei der notwendigen Straffung des umfas senden Materials jeweils die Anforderungen der Praxis zum Maßstab ge nommen. 5 Inhalt Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Teil I 1. Zum Begriff der Zusatz-und Sozialleistungen ............. 9 2. Qualitative und quantitative Bedeutung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3. IST -Analyse der betrieblichen Zusatz- und Sozialleistungen . . . 22 4. Bedarfs-und Aufwandsanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 5. Mitwirkung des Betriebsrates .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 6. Einflußfaktoren auf Art und Struktur der Zusatz- und Sozial- leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 7. Organisatorische Aufgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 8. Abrechnung und Darstellung des Sozialaufwandes . . . . . . . . . . 49 9. Zukunftstendenzen ................................. 51 Teil 11 1. Betriebliche Ergebnis- und Erfolgsbeteiligungssysteme / Vermö- gensbildung ....................................... 55 1.1 Allgemeines................................... 55 1.2 Belegschaftsaktien .............................. 68 1.3 Vermögenswirksame Leistungen nach dem 624-DM-Gesetz 73 2. Tantiemen ........................................ 74 3. Familienabhängige Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 4. Betriebliche Altersversorgung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 5. Hilfen im Krankheitsfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 6. Gruppenunfallversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 7. Sozialplan und Rationalisierungsschutzabkommen . . . . . . . . .. 100 8. Urlaub/Arbeitsfreie Tage ............................. 103 7 9. Jubiläen.......................................... 111 10. Abfindungen ...................................... 115 11. Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld .......................... 120 12. 13. und weitere Gehaltszahlungen ...................... 128 13. Fahrtkostenzuschuß................................. 128 14. Arbeitgeberkredite und Bürgschaften. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 131 15. Sachleistungen/Deputate/Verbilligte Einkäufe ............ 134 16. Dienstwagen....................................... 138 17. Dienstwohnungen und andere Hilfen beim Wohnen. . . . . . . .. 142 18. Werksverpflegung ................................. " 146 19. Berufs-und Arbeitsschutzkleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 148 20. Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen und Verbesserungs- vorschläge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 150 21. Leistungen für Aus- und Weiterbildung ................. " 156 22. Betriebliches Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 177 23. Leistungen für die Freizeitgestaltung .................... 185 24. Allgemeine Hilfen und Beratung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 195 25. Spesen ........................................... 199 26. Statussymbole und Zusatzleistungen .................... 208 27. Spezielle Leistungen für ältere Arbeitnehmer. . . . . . . . . . . . .. 211 28. Spezielle Leistungen für Führungskräfte . . . . . . . . . . . . . . . . .. 217 Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 231 Anlagen 235 Register 282 8 Teil I 1. Zum Begriff der Zusatz-und Sozialleistungen Der in diesem Buch verwendete Begriff der Zusatz- und Sozialleistungen wird umfassend verstanden. Es mag manchmal strittig sein, ob die eine oder andere genannte Leistung noch unter dem Begriff eingeordnet wer den kann oder sollte. Dabei sind die Grenzen zwischen dem laut Vertrag zu vergütenden Leistungsentgelt im engeren Sinne, also Lohn bzw. Gehalt einerseits und den als Zusatz zum Entgelt gewährten Leistungen des Un ternehmens andererseits, unter Umständen als fließend anzusehen. Sozialleistungen sind danach ein Teil der Zusatzleistungen, wobei sich mit dem Begriff "sozial" häufig die Vorstellung von Mildtätigkeit oder des "Altväterlich-Patriarchalischen" verbindet und viel weniger die von der so zialen Verknüpfung Gleichberechtigter. Andererseits werden die über Lohn und Gehalt hinausgehenden Leistungen, also Zusatzleistungen der Betriebe, unter dem Gesichtspunkt des "Warum" gesehen werden müssen. Nach dem vorstehend Gesagten halten wir es für zweckmäßig, die folgende Definition zugrunde zu legen, d. h. also ohne Differenzierung beide Begrif fe zusammen oder auch jeden für sich allein zu verwenden. Als Zusatz- und Sozialleistungen werden alle Leistungen verstanden, die dem Arbeitnehmer über den vereinbarten Lohn oder das vereinbarte Ge halt hinaus aus Aufwendungen des Arbeitgebers sowohl während seiner aktiven Dienstzeit wie nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst verhältnis zugute kommen. Die Zuwendungen können dabei - unmittelbar als Geld gezahlt werden oder - mittelbar auf Vorteilen beruhen, die dem Arbeitnehmer eine Verbesserung oder Sicherung seines Lebens stiles oder Lebensunterhaltes und damit auch seiner Lebensqualität brin gen. Dabei sind wir uns darüber klar, daß es Möglichkeiten zur Erhöhung der Lebensqualität auch ohne materielle Leistungen gibt. Dieses Buch behan delt jedoch nur solche Zusatz- und Sozialleistungen, die auf materiellen 9 Aufwendungen der Unternehmen beruhen. Dabei können die Zuwendun gen - einmalig sein oder - sich wiederholen. Sie können an bestimmte Kriterien des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers gebunden sein, wobei nicht auszuschließen ist, daß es dabei auch Misch formen gibt. Kein Kriterium für Zusatz-und Sozialleistungen in unserem Sinne ist es, ob sie durch Verträge, Abmachungen oder diesen gleichzusetzende Bestim mungen unterschiedlicher Art fixiert und damit einklagbar sind oder aus der Bereitschaft des Unternehmens, sie zu gewähren, erwachsen. Es ist auch unerheblich, von wem der Gedanke zu der Leistung ausgeht, vielfach ist es der Arbeitnehmer oder der Betriebsrat, der diese Zusatzleistung wünscht, die dann vom Arbeitgeber akzeptiert wird. Generell kann man sagen, daß Zusatz- und Sozialleistungen damit von außen feststellbare Kennzeichen menschlicher Beziehungen sind, die, je nach dem Standort des Beobachters, bewertet werden können und be wertet werden. Sie sind in diesem Sinne keine Erfindung des kapitali stischen Zeitalters, sondern in unterschiedlichen gesellschaftlichen Syste men, in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Zielsetzun gen nachweisbar. Für den Empfänger von Zusatz- und Sozialleistungen ist es natürlich nicht gleichgültig, ob er auf eine Leistung einen festen Anspruch hat oder es von jeweiligen, unter Umständen situationsbedingten, Entscheidungen anderer abhängt, ob sie ihm zufließen. In den letzten hundert Jahren wur den in wachsendem Umfang alle mit ho her Wahrscheinlichkeit auftre tenden ungünstigen Lebensumstände durch unabdingbare gesetzliche Ansprüche abgesichert. Die Sicherheit der Sozial- und Zusatzleistung stellt für den Empfänger ein entscheidendes Problem der Wirksamkeit und damit der Motivations stärke dar. Eine Leistung, die nur "vielleicht" gewährt wird, bietet dem Betroffe nen kaum eine Möglichkeit, sich mit ihr auseinanderzusetzen und sich bei einer eigenen Entscheidung auf diese Leistung zu berufen. Bezüglich der Sicherheit von Ansprüchen auf Sozialleistungen kann man im wesentlichen 5 Möglichkeiten unterscheiden: - Gesetzliche Regelungen - Tarifvertragliche Regelungen - Betriebsvereinbarungen - Vertragliche Abmachungen mit einzelnen Arbeitnehmern - Freiwillige Leistung des Unternehmens. 10 Diese Gruppierung ist keineswegs einer in allen Fällen klaren Trennung un terworfen. Man kann davon ausgehen, daß alle Gesetze, die den Bereich Zusatz- und Sozialleistungen betreffen, Mindestbestimmungen sind, deren Umfang und Inhalt durch andere Formen und Regelungen entweder erst konkretisiert oder aber flankierend begleitet werden. In vier Bereichen, von denen die Sicherheit des menschlichen Lebens nach ihrer Häufigkeit am stärksten betroffen wird, kann von einer Dominanz der gesetzlichen Regelung gesprochen werden: • Krankheit Absicherung durch: Krankenkassen • Arbeitslosigkeit Absicherung durch: Bundesanstalt für Arbeit Absicherung durch: Rentenversicherungsan- • Alter stalten bzw. staatliche Versicherungen • betriebsbedingte Unfälle Absicherung durch: Berufsgenossenschaften Obwohl das der Fall ist, ist damit die Möglichkeit und tatsächliche Hand habung über das Gesetz hinausgehender betriebsindividueller oder tarifli cher Regelungen nicht ausgeschlossen. Dabei ist in Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern, der Schutz vor möglichen Notständen weitgehend dem betrieblichen Einfluß entzogen. Heute besteht ein gesetzlicher Anspruch gegen Kassen bzw. An stalten, die ursprünglich in vielen Fällen als Not- und Gefahrengemein schaften gegründet worden sind. Dabei ergänzen heute noch in vielen Be trieben Hilfseinrichtungen im Sinne der Not- und Gefahrengemeinschaft die aus den gesetzlichen Kassen fließenden Zahlungen im Sinne der indivi duellen Absicherung bei Notständen, die sich einer generellen Regelung entziehen. Die durch Gesetz geschaffenen und darüber hinaus durch höchstrichter liche Entscheidungen laufend ergänzten Einrichtungen und Bestimmungen beziehen sich jedoch nicht nur auf die vier genannten Gefahren, sondern verlangen zusätzlich von den Betrieben auch Einrichtungen und Handlun gen zugunsten der von ihnen Beschäftigten wie ihrer Angehörigen. Im wei teren Sinne zählen hierzu als neueste Entwickungen das Umweltschutzge setz, das Maschinenschutzgesetz und, seit langem bekannt und geübt, alle Maßnahmen und Einrichtungen, die unter den Stichworten Berufsgenos senschaft, Gewerbeaufsicht u. a. zusammengefaßt werden können. Damit bleibt jedem Unternehmen immer die Freiheit der Entscheidung, über die ses gesetzliche Minimum hinauszugehen, und es dürfte in vielen Fällen nicht nur ökonomisch im weitesten Sinne zweckmäßig, sondern auch zwi schenmenschlich notwendig sein, es zu tun. Dabei ist das Betriebsverfas- 11