I Prof. Dr. Helmut Diederich Grundtatbestände der Betriebswirtschaftslehre Sonderdruclc ous "Allgemeine Betriebswirtschaft. lehre in programmierter Form", herausgegeben von Prof. Dr. Herber! lacob Am Anfang eines jeden wissenschaft lichen Arbeitens, als Einführung, steht die Beantwortung zweier Fra gen: Womit beschäftigt sich die be treffende Wissenschaft? Wie muß man vorgehen, um sich Erkenntnisse die ser Wissenschaft zu erarbeiten? Es sind also die Fragen nach dem Gegenstand und den Methoden, dem wissenschaftlichen Instrumentarium. Diederichs Buch will in diesem Sinne eine Einführung in die Allge meine Betriebswirtschaftslehre sein. Da diese wie jede Wissenschaft als Gegenstand nicht greifbar ist, kann auch das Instrumentarium, mit dem man sie erfassen will, nicht konkret sein: Gegenstand und Methoden sind Abbitder der Wirklichkeit, Begriffe. Daher stellt Diederich an den An fang die Definition des Inhalts der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Begriffe. Zunächst erläutert er Um fang, Inhalt und Erkenntnisziele der Betriebswirtschaftslehre. legt also deren Gegenstand fest. Sodann geht er auf die anzuwendende Methode ein; denn nur ein methodisches Arbeiten gewährleistet, daß die einer Wissenschaft gestellten Aufgaben rational erfüllt werden und Erkennt nisse nachgeprüft werden können. Abschließend geht Diederich auf die llechtsformen der Betriebe und die betrieblichen Zusammenschlüsse ein. Die Rechtsformen sind zwar nicht Erkenntnisob;ekt der Betriebswirt schaftslehre, sondern der Rechts wissenschaft. Der Betriebswirt muß aber die im Hinblick auf die Errei chung des Betriebszwecks optimale Rechtsform festlegen. Ahnliches gilt für die betrieblichen Zusammen schlüsse. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH Diederich Grundtatbestände der Betriebswirtschaftslehre Sonderdruck aus Allgemeine Betriebswirtschaftslehre in programmierter Form Dritte Auflage Herausgegeben von Prof. Dr. Herbert Jacob Prof. Dr. Helmut Diederich Grundtatbestände der Betriebswi rtschaftsleh re Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH ISBN 978-3-409-30261-6 ISBN 978-3-322-87476-4 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-87476-4 Copyright by Springer Fachmedien Wiesbaden 1976 Ursprünglich erschienen bei Dr. Th. Gabler-Verlag, Wiesbaden 1976 Inhaltsverzeichnis I. Grundtatbestände und Grundbegriffe . . . . . . . . . . 21 1. Der Betrieb als Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre 21 a) Wesen und Aufgaben der Betriebe 21 b) Betriebstypen .... 26 2. Die Betriebswirtschaftslehre 28 a) Erkenntnisziel der Betriebswirtschaftslehre 28 b) Gliederung der Betriebswirtschaftslehre 55 c) Abgrenzung zu Nachbardisziplinen . . . 57 d) Geschichte der Betriebswirtschaftslehre . 60 3. Wirtschaftlichkeit, Produktivität und Rentabilität als Kennzahlen betrieblicher Betätigung 63 11. Methoden betriebswirtschaftlicher Forschung 73 1. Aufgaben der Methodologie . . . . . 73 2. Die in der Betriebswirtschaftslehre verwendeten Methoden 75 111. Die Rechtsformen der Betriebe . . 81 1. überblick über die Rechtsformen 81 2. Die Bestimmung der jeweils optimalen Rechtsform 84 3. Rechtsformen begrenzter Anwendbarkeit 90 IV. Betriebliche Zusammenschlüsse 96 1. Die Kooperation . . . . . 96 2. Zusammenschlüsse unter einheitlicher Leitung 105 Literaturverzeichnis 111 Stichwortverzeichnis 115 2* Grundtatbestände und Grundbegriffe 21 I. Grundtatbestände und Grundbegriffe 1. Der Betrieb als Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre a) Wesen und Aufgaben der Betriebe 1. Was bedeutet Wirtschaften, und warum muß gewirtschaftet werden? Ausgangspunkt jedes Wirtschaftens sind die Bedürfnisse der Menschen und die relative Knappheit der zur Bedürfnisbefriedigung benötigten Mittel. Gäbe es alle Mittel, gemessen an den Bedürfnissen, im überfluß, so brauchte nicht gewirtschaf tet zu werden. Tatsächlich reichen die vorhandenen Mittel aber nicht aus, alle Bedürfnisse zu befriedigen. Hinzu kommt, daß die vorhandenen Mittel oft in mehre ren Verwendungen, das heißt zur Befriedigung verschiedener Bedürfnisse, einge setzt werden können. Daraus folgt die Notwendigkeit, die zu befriedigenden Be dürfnisse auszuwählen und ihnen jeweils entsprechende Mittel zuzuordnen. Wirtschaften findet seinen Ausdruck also im Bereitstellen von Mitteln zur Bedürfnis befriedigung. Es ist durch die Konfliktsituation gekennzeichnet, die aus der Knapp heit der Mittel, gemessen an den Bedürfnissen, folgt. Im Zusammenhang mit ökonomischen Erörterungen wird der Begriff des Wirtschaf tens in der Regel allein auf die geistigen Tätigkeiten bezogen. Wirtschaften ist insoweit Planen. Das Verwirklichen der geplanten Handlungen, das Konkretisieren in der Realität wird lediglich in einem übertragenen, weiteren Sinne zum Wirt schaften gezählt. 2. Ist auch Konsumieren Wirtschaften? Konsumieren als tatsächliches Befriedigen von Bedürfnissen ist ein Realakt. Wenn unter Wirtschaften lediglich Planen verstanden wird, kann Konsumieren schon des halb kein Wirtschaften im engen Sinne sein und wird daher auch nicht dem Inhalt des Begriffes Wirtschaften zugerechnet. Konsumieren ist aber auch nicht Wirtschaf ten im weiteren Sinne, weil Konsumieren unmittelbares Befriedigen von Bedürfnis sen und nicht Bereitstellen von Mitteln ist. 3. In welcher Beziehung steht das Rationalprinzip zum Wirtschaften? Wirtschaften unterliegt wie jedes auf Zwecke gerichtete menschliche Handeln dem Rationalprinzip. Das Rationalprinzip besagt, daß es nicht gleichgültig ist, wie ein Zwc-ck erreicht wird, sondern daß jeweils der unter gegebenen Kriterien optimale Weg einzuschlagen ist. 22 Grundtatbestände der Betriebswirtschaftslehre Auf das Wirtschaften übertragen bedeutet dies, daß ein Handeln nur dann wirt schaftlich genannt werden kann, wenn damit ein gegebenes Bedürfnis mit opti malen, im besonderen geringsten Mitteln befriedigt oder wenn mit g~ebenen Mitteln eine optimale, im besonderen größte Bedürfnisbefriedigung erzielt wird. Das im Bereich der Wirtschaft ökonomisches Prinzip oder Wirtschaftlichkeitsprinzip genannte Rationalprinzip ist ein rein formales Prinzip, das über das Wesen der Mittel und der Bedürfnisse sowie über die Motive des Handeins nichts aussagt. 4. Was bedeutet Arbeitsteilung? Die Ergiebigkeit der menschlichen Tätigkeit läßt sich dadurch beträchtlich erhöhen, daß sich der einzelne auf bestimmte Tätigkeiten spezialisiert. Das Prinzip der Spe zialisierung ist aber nur zu verwirklichen, wenn es zu einem Austausch der erstellten Güter und der Dienstleistungen kommt, jeder also seine erstellten Güter und seine Dienstleistungen unmittelbar oder mittelbar unter Zwischenschaltung des Geldes zum Tausch gegen Güter und Dienstleistungen anderer anbietet. Spezialisierung in der Leistungserstellung und Austausch der erstellten Güter und der Dienstleistun gen sind die prägenden Kennzeichen einer arbeitsteiligen Wirtschaft. 5. Welche Stellung nimmt der Betrieb in einer arbeitsteiligen Wirtschaft eh~? In einer arbeitsteiligen Wirtschaft gibt es zwei Gruppen von Einzelwirtscha-ften. Auf der einen Seite stehen die leistungserstellenden Einheiten, von denen Güter und Dienstleistungen geschaffen werden, die Bedürfnisse Dritter zu befriedigen geeig net sind; diese Einheiten werden Be tri e b e genannt. Ihnen stehen die Hau s - hai t e gegenüber. Sie disponieren über die Verwendung ihrer Arbeitskraft und derjenigen Mittel, die ihnen zur Bedürfnisbefriedigung zur Verfügung stehen. 6. Wird auch innerhalb der Betriebe arbeitsteilig gearbeitet? Ebenso wie in der Gesamtwirtschaft ist es auch innerhalb des Betriebes als der produktiven Wirtschaftseinheit zweckmäßig, arbeitsteilig zu arbeiten. Betriebe um fassen deshalb in der Regel mehrere arbeitende Menschen. Sie werden so gut wie immer durch technische Hilfsmittel unterstützt, die Betriebsmittel genannt werden. 7. Kennzeichnen Sie Wesen und Aufgabe des Betriebes. Der Betrieb ist die aus der Arbeitsteilung hervorgegangene Wirtschaftseinheit, die den Zweck hat, Leistungen zur Befriedigung der Bedürfnisse Dritter zu erstellen. Sie bedarf dazu des Einsatzes produktiver Faktoren, von denen in der Regel Arbeits kraft, Betriebsmittel und diejenigen Objekte besonders hervorgehoben werden, Gnmdtatbestltnde und Grundbegriffe 23 an denen die produktiven Faktoren Arbeitskraft und Betriebsmittel eingesetzt wer den, im Industriebetrieb zum Beispiel die Werkstoffe. 8. Muß zwischen der einzel- und der gesamtwirtschaftlichen Aufgabe d .. Betrie bes unterschieden werden? Die Aufgabe des Betriebes, Leistungen für Dritte zu erstellen, ist eine gesamtwirt schaftliche Aufgabe. Sie kennzeichnet die invariante Funktion des Betriebes als einer Produktionseinheit in einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Die Eigentümer des Betriebes gründen und führen den Betrieb allerdings nicht um dieser gesamtwirt schaftlichen Aufgabe willen. Für sie ist das Erfüllen der gesamtwirtschaftlichen Auf gabe lediglich ein Mittel zum Erreichen eines von ihnen gesetzten Zieles oder eines Bündels von Zielen, die verschiedene Inhalte haben können (vgl. auch die Fragen 9, 12 und 40). Das Erreichen dieser gegebenenfalls von weiteren Personen oder Personengruppen mitbeeinflußten oder auch ergänzten Ziele bildet jeweils die einzelwirtschaftliche Aufgabe des Betriebes. 9. In welchem Verhältnis stehen Betriebsziel und Betriebszweck zueinander? Als B e tri e b s z i e I wird hier die einzelwirtschaftlich gesetzte Aufgabe bezeich net, um derentwillen der Betrieb gegründet und geführt wird. Es ist das einzeIwirt schaftliche Motiv für die Existenz des Betriebes und liefert daher die Kriterien, an denen sich die betrieblichen Entscheidungen ausrichten. Der B e tri e b s z w eck, nämlich das Erstellen von Leistungen für Dritte, ist aus dieser einzelwirtschaftlichen Sicht heraus lediglich das Mittel zum Erreichen des Betriebszieles. Nur über die Erfüllung des Betriebszweckes kann das Betriebsziel angestrebt werden. So ist es etwa das Betriebsziel eines Handwerksmeisters, ein möglichst großes Einkommen zu haben, und er versucht, dieses Ziel mit Hilfe des Führens einer Autoreparaturwerkstätte zu erreichen. Betriebszweck und Betriebsziel stehen also in einem Mittel-Zweck-Verhältnis zu einander. In der Literatur wird zuweilen anstelle des Begriffspaares Betriebszweck-Betriebs ziel das Begriffspaar Sachziel-Formalziel (Erich Kosiol) benutzt. 10. Wer konkretisiert den Betriebszweck, und nach welchen Gesichtspunkten er folgt diese Konkretisierung? Für jeden Betrieb müssen im Einzelfall die zu erstellenden und am Markt anzubie tenden Leistungen nach Art, Menge, Zeit und Ort festgelegt werden. Diese Konkre tisierung des Betriebszwecks erfolgt dabei im Hinblick auf das Betriebsziel. Wenn das Betriebsziel zum Beispiel möglichst hoher Gewinn ist, so wird versucht werden, die anzubietenden Leistungen nach Art und Menge so auszuwählen, daß der unter 24 GTundtatbestände deT BetTiebswiTtschaftslehTe den gegebenen betrieblichen und marktlichen Gegebenheiten höchste Gewinn zu erwarten ist. Ist das Betriebsziel dagegen zum Beispiel die möglichst günstige Ver sorgung der Bevölkerung einer Stadt mit elektrischem Strom, so ist die zu erstel lende Leistung ihrer Art nach durch das Betriebsziel bereits von vornherein fest gelegt. Die Konkretisierung des Betriebszweckes wird im wesentlichen durch die Betriebs leitung vorgenommen. Sollen die zu erstellenden Leistungen ihrer Art nach geän dert werden oder ist eine erhebliche Änderung in der Leistungsmenge je Periode beabsichtigt und sind daher auch größere Investitionen notwendig, so wird die Zustimmung der Eigentümer des Betriebes oder deren Bevollmächtigten (Aufsichts rat) eingeholt werden müssen. In Kapitalgesellschaften ist in der Regel in der Sat zung bereits eine grobe Konkretisierung des Betriebszweckes in bezug auf die Art der Leistungen vorgenommen, etwa durch den Satz "Zweck des Unternehmens ist die Führung von Bankgeschäften". 11. Wie kann der Betrieb unter Herausstellung sowohl der einzel- als auch der gesamtwirtschaftlichen Funktion definiert werden? Der Betrieb ist die aus der Arbeitsteilung hervorgegangene produktive Wirtschafts einheit, die den Zweck hat, Leistungen zur Befriedigung der Bedürfnisse Dritter zu erstellen, und die über die Erfüllung dieses Betriebszweckes ein Betriebsziel zu er reichen sucht, das in Abhängigkeit von der jeweiligen Organisationsform von unterschiedlichen Personen oder Personengruppen gesetzt wird, in erster Linie von den Eigentümern, den zur Betriebsführung Berufenen und den übrigen Arbeitneh mern. 12. Hängt die Gestaltung der Betriebe von der Wirtschaftsordnung ab? Alle Betriebe weisen unabhängig von der Wirtschaftsordnung, in die sie eingeglie dert sind, bestimmte Merkmale auf, die Erich Gutenberg als s y s t e m i n d i f f e - ren t bezeichnet hat. Von der Wirtschaftsordnung unabhängig stellt sich jeder Betrieb als eine Kombination von produktiven Faktoren dar. Da das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, also die Erfüllung aller betrieblichen Aufgaben unter sparsam ster Mittelverwendung, nur eine auf das ökonomische Handeln bezogene Ausprä gung des allgemeinen Rationalprinzips ist, kann ferner das Prinzip der Wirtschaft lichkeit als systemindifferent gelten. Schließlich muß jeder Betrieb unabhängig von der Wirtschaftsordnung so disponieren, daß er stets seinen Zahlungsverpflichtun gen nachzukommen in der Lage ist. Demgegenüber h ä n g t e s von der Wir t s c h a f t s 0 r d nun g ab, ob der Betrieb seinen Produktionsplan autonom bestimmen kann (A u ton 0 m i e p r i n - z i p) oder als Organ einer übergeordneten, zentral geleiteten Wirtschaftsgemein schaft angewiesen wird (0 r g a n p r i n z i p). Entsprechend der Freiheit oder