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Grundlagenwissen Medien für Journalisten: Eine Einführung PDF

158 Pages·2012·1.412 MB·German
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Grundlagenwissen Medien für Journalisten Claudia Hangen Grundlagenwissen Medien für Journalisten Eine Einführung Claudia Hangen Gastdozentin am Lehrstuhl für Soziologie, Universität Hamburg, Hamburg, Deutschland ISBN 978-3-531-18327-5 ISBN 978-3-531-19017-4 (eBook) DOI 10.1007/978-3-531-19017-4 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nation- albibliografie; detaillierte bibliografi sche Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufb ar. Springer VS © VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden 2012 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zus- timmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Überset- zungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürft en. Springer VS ist eine Marke von Springer DE. Springer DE ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media. www.springer-vs.de Danksagung Ich möchte besonders Sylvia Hangen-Riad, Marie-Luise Heutgens-Hangen und Rudolf Hangen für die wertvollen Hinweise und Gedanken zum Buchmanuskript danken. Ebenso danke ich den StudentInnen in der Soziologie für Ihre interessanten Fragen und inhaltlichen Anregungen zum Medienseminar. V Inhaltsverzeichnis 1   Medien und Beruf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1 1.1 Journalist – rechtlich ungeschützte Berufsbezeichnung. . . . . . . . . . . 1 1.2 Wandel des Berufsbildes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1.2.1 Journalisten der Lizenzpresse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 1.2.2 Journalisten als Widersacher. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1.2.3 Neue Herausforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1.2.4 Professionalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1.3 Von Königswegen in den Journalismus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.3.1 Journalistenschule als Karrieresprungbrett. . . . . . . . . . . . . . . 12 1.4 Mediensysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 1.4.1 US-Mediensystem. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 1.4.2 Ursprünge des amerikanischen investigativen Journalismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 1.4.3 Königswege in den USA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 1.4.4 Grandfathers Zeitschriften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 1.4.5 Internet aus den USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 1.4.6 Französisches Mediensystem. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 1.5 Bedeutung der Pressefreiheit in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 1.5.1 Der deutsche Sonderweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 1.5.2 Pressefreiheit im deutschen Mediensystem. . . . . . . . . . . . . . . 30 1.5.3 Skizze des deutschen Mediensystems. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 1.5.4 Grundlagen der europäischen Medienordnung. . . . . . . . . . . 35 1.6 Länder in Europa ohne Pressefreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 1.6.1 Usbekistan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 1.6.2 Berufsausübung unabhängiger Journalisten unter er- schwerten Bedingungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 2   Medien am Markt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   47 2.1 Doppelfunktion der Medien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 VII VIII Inhaltsverzeichnis 2.2 Ökonomische Gesetze der Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 2.2.1 Größendegressionsvorteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 2.2.2 Anzeigen-Auflage-Spirale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 2.3 Rechtliche Grundlagen der Medienunternehmen. . . . . . . . . . . . . . . . 50 2.3.1 Innere Pressefreiheit und Tendenzschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 51 2.3.2 Pressefusionskontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 2.3.3 Besonderer Schutz des Urhebers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 2.3.4 Einschränkungen des Urheberrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 2.3.5 Gesetzesnovellierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 2.4 Die New Economy und ihre Krise 2001 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 2.4.1 Taylorismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 2.4.2 Fordismus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 2.4.3 Postfordismus mit digitaler Revolution. . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 2.4.4 Reaktionen der Global Player . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 2.4.5 Sind die Medien nach der Krise 2001 die Gleichen wie zuvor?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 2.4.6 Neues vom US-Medienmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 2.4.7 Neue Managementstrategien in deutschen Printmedien . . . 70 2.5 Finanzkrise 2008/2009. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 2.5.1 Ursachen der Krise 2008/2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 2.5.2 Reaktionen auf die Finanzkrise. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 2.5.3 Die Bedeutung von John Maynard Keynes . . . . . . . . . . . . . . . 74 2.5.4 Folgen und weiterer Wandel der deutschen Medien . . . . . . . 75 3   Blickpunkt Neue Medien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   79 3.1 N ordafrika/Iran: Pressefreiheit im Netz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 3.2 D ie Jasmin-Revolution in Tunesien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 3.2.1 Ben Alis Sicherheitsstaat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 3.2.2 Kontrolle der Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 3.2.3 Verfassungsänderung von 2002 und ihre Folgen . . . . . . . . . . 86 3.2.4 Die unangefochtene Mehrheit der RCD im Parlament . . . . . 87 3.2.5 Rolle der sozialen Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 3.2.6 Übergangsregierungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 3.2.7 Islam als neue Identität. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 3.2.8 Neuwahlen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 3.3 I nternet und Internetmedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 3.3.1 Internetnutzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 3.3.2 Positive und negative Freiheiten im Netz . . . . . . . . . . . . . . . . 96 3.3.3 Direkte Demokratie im Netz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Inhaltsverzeichnis IX 3.3.4 Neue Gesetzgebung der Bundesregierung. . . . . . . . . . . . . . . 98 3.3.5 Enquete-Kommission: „Internet und digitale Gesellschaft“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 4   Medienethik – Medienrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   101 4.1 Medien und ihre Funktionen in der Demokratie . . . . . . . . . . . . . . . 101 4.1.1 Mitwirkung bei der Meinungsbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 4.1.2 Kritik und Kontrolle der Gewalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 4.1.3 Integrationsfunktion der Massenmedien. . . . . . . . . . . . . . . . 104 4.1.4 Selbstkontrolle der Presse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 4.2 Vom Presserat zum Deutschen Presserat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 4.3 Deutscher Presserat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 4.3.1 Aufgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 4.4 Deutsche Massenmedien: Vierte Kraft im System?. . . . . . . . . . . . . . 118 5   Medienwirkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   121 5.1 Wie wird Medienwirkung untersucht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 5.2 Die Schweigespirale Elisabeth Noelle-Neumanns. . . . . . . . . . . . . . . 122 5.2.1 Wie wirkt die Schweigespirale?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 5.3 Kritik und Kritiker der Schweigespirale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124  Anhang. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   127 Literatur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   147 Medien und Beruf 1 1.1   Journalist – rechtlich ungeschützte Berufsbezeichnung In vielen Ländern ist der Zugang zur Berufsgruppe der Journalisten rechtlich nicht geschützt. Dies ist auch in Deutschland so. Der offene Zugang zum Journalisten- beruf wurde in Art. 5 des Grundgesetzes gesetzlich festgelegt, worin es heißt, dass jeder das Recht habe, seine Meinung in Wort, Bild und Schrift frei zu äußern und zu verbreiten. Insofern kann sich jeder, der sich auf den Wortlaut des Art. 5 GG be- ruft und publizistisch tätig ist, Journalist nennen. Die Grundgesetzväter gewähren mit der journalistischen Berufsfreiheit im historischen Rückblick auch die Abkehr vom Schriftleitergesetz von 1933, in welchem der Zugang zum Journalistenberuf eingeschränkt war1 (Nachweis der arischen Abstammung)2. 1.2   Wandel des Berufsbildes Während in den sechziger Jahren der Beruf des Journalisten noch mit einem Bega- bungsberuf verglichen wird, definiert der DJV (Der Deutsche Journalistenverband) jenen 1996 als einen Ausbildungs- und Qualifikationsberuf, der hauptberuflich von Festangestellten oder freien Journalisten in Wort, Bild oder Ton ausgeübt wird. Da- bei stellen die Journalistinnen und Journalisten über die besonders aufgearbeiteten Text-, Bild- und Toninformationsinhalte (Recherche, Sammeln und Prüfen, Aus- wahl und Bearbeitung, Aufbereitung, Gestaltung und Vermittlung) Öffentlichkeit her und beherrschen die dafür notwendige Technik3. 1 Vgl. Donsbach (1999). 2 Vgl. Altendorfer (2004, S. 280). 3 Vgl. die Berufsdefinition der JournalistInnen des DJV bei Donsbach (1999, S. 490, a. a. O.). C. Hangen, Grundlagenwissen Medien für Journalisten, 1 DOI 10.1007/978-3-531-19017-4_1, © VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden 2012 2 1 Medien und Beruf Das ursprüngliche Bild des Begabungsberufes schriftstellerisch tätiger Journa- listen resultierte aus dem Geist der Aufklärung und der Französischen Revolution. Während sich in Monarchien die Bildungsschichten an den Höfen versammelten, taten sich diese im Zuge der Gründung moderner Demokratien mit Groß-Druck- Verlegern zusammen, um die Republik sowie die Sache der Republik, öffentlich zu erörtern. Zuvor hatten die Verlag die Liedtexte von fahrenden Sängern und Balladensängern in Städten verbreitet. In sogenannten fliegenden Blättern waren Melodramen, Schauerballaden und Sensationsgeschichten zum Besten gegeben worden, die die Massen unterhielten. Bis ins 17. Jahrhundert waren die Mensch- medien die wichtigsten Nachrichtenverbreiter4. Diese verloren im 19. Jahrhundert mehr und mehr ihre Steuerungs- und Orientierungsfunktion mit dem Nachlass der Zensur in der Gesellschaft. An ihre Stelle traten Printmedien, wozu Flug- schriften, Flugblätter und Zeitungen gehörten, in denen Poeten, Schriftsteller und Journalisten frei über die zeitgenössischen politischen Verhältnisse aufklärten. Da- bei entwickelte sich zusehends eine Dichotomie zwischen dem angelsächsischen Journalismus, der im 19. Jahrhundert bereits faktenorientiert und rein berichter- stattend war und dem Meinungsjournalismus in der deutschen Partei- und Mei- nungspresse5. 1.2.1   Journalisten der Lizenzpresse Die Journalisten nach dem Zweiten Weltkrieg sollten vor allem eines nicht gewesen sein: Parteimitglied innerhalb der NSDAP oder unter der nationalsozialistischen Herrschaft eine journalistische Tätigkeit ausgeübt haben. Obgleich dies die von den Alliierten definierte Grundbedingung der Mitarbeit in der deutschen Lizenz- presse nach 1945 war, lässt sich nicht unbedingt ein vollkommener personeller Neuanfang voraussetzen. Donsbach geht davon aus, dass zwei von drei Journalis- ten bereits Berufserfahrungen gesammelt hatten, die bis ins Kaiserreich zurück- reichten. Die Wenigsten, nur drei Prozent waren Emigranten6, eine Mehrheit war Parteimitglied. Dennoch die Journalisten, die bei der Lizenzpresse anfingen, arbeiteten häufig unter schwierigsten ökonomischen Bedingungen, die in schlechter Bezahlung, ho- her Konkurrenz infolge eines Überangebots an Journalisten und Kurzzeitverträgen gipfelten. Obgleich die Amerikaner und Briten federführend bei der Kontrolle der 4 Faulstich (2006, S. 134 ff.). 5 Donsbach (1999, S. 491). 6 Donsbach (1999, S. 493).

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