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GKV-Geschäftsbericht 2013 PDF

108 Pages·2014·2.5 MB·German
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Nutzen, Qualität und Innovation voranbringen Geschäftsbericht 2013 Impressum Herausgeber: GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28 10117 Berlin Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 217a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Er ist zugleich der Spitzenverband Bund der Pflegekassen nach § 53 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Nach § 217b Abs. 1 SGB V wird als Selbstverwaltungsorgan ein Verwaltungsrat gebildet, der von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Mit dem vorliegen- den Geschäftsbericht erfüllt der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes seine satzungsmäßige Aufgabe, den Mitgliedern durch seinen Vorsitzenden im Einvernehmen mit dem alternierenden Vorsitzenden einen jährlichen Geschäftsbericht über die Tätigkeiten des Verbandes vorzulegen (§ 31 Abs. 1 Nr. 9 der Satzung). Der Bericht umfasst das Geschäftsjahr 2013. Redaktionsschluss: 24.01.2014 Redaktion: René Kircher, Florian Lanz, Verena Schröder (Bildredaktion), Elke Sleeboom, Michael Weller (verantwortlich) Koordination: René Kircher Gestaltung: BBGK Berliner Botschaft, Gesellschaft für Kommunikation mbH Fotonachweis: Titelbild: stokkete/Fotolia; S. 6, S. 9, S. 16, S. 74, S. 82, S. 91: Andrea Katheder I fotografie www.andreakatheder.d e; S. 11, S. 50, S. 58, S. 70: iStockphoto; S. 19, S. 45, S. 61: Medizin­ fotografie Hamburg, Sebastian Schupfner, www.schupfner.com; S. 22: Martin Valigursky/Fotolia; S. 34, S. 63, S. 64, S. 79: Thinkstock; S. 55: delphi-Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwick- lung mbH, Berlin; S. 67, S. 73, S. 85: Shutterstock; S. 88: Steffen Kugler Druck: LASERLINE Digitales Druckzentrum Bucec & Co. Berlin KG Auflage: 2.500 Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, vorbehalten. Nutzen, Qualität und Innovation voranbringen Geschäftsbericht 2013 Inhalt Geschäftsbericht 2013 Einleitender Teil Vorwort der Verwaltungsratsvorsitzenden ...............................................6 Vorwort des Vorstandes .............................................................8 Grundlagen der Gesundheits­ und Pflegepolitik der neuen Legislaturperiode ....................10 Themen des Jahres Die gemeinsame Selbstverwaltung – verantwortungsbewusst und leistungsfähig ................. 15 Zukunftsmodell GKV – Positionen für die neue Legislaturperiode .............................18 Reform der Krankenhausversorgung: 14 Positionen für 2014 .................................21 Wahljahr 2013: Kurzfristige Finanzhilfen für Krankenhäuser beschlossen .......................24 Transplantationsmedizin neu ordnen ..................................................26 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung auf den Weg gebracht ............................28 DRG-Begleitforschung: Behandlungsqualität gestiegen .....................................29 Mehr Transparenz durch Qualitätsberichte ..............................................30 Mehr Geld für Pflege im Krankenhaus .................................................31 Neue Entgelte für die Psychiatrie: Optionaler Umstieg seit 1. Januar 2013 .......................32 Reformbedarf in der ambulanten Versorgung und Vergütung ................................33 Ambulante Psychotherapie aktuellen Anforderungen anpassen ..............................36 Verhandlungen zur vertragsärztlichen Vergütung .........................................38 Haus- und fachärztliche Versorgung gezielt fördern .......................................40 Mehr Klarheit bei den Arzthonoraren ..................................................42 AMNOG bringt frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln ..................................43 Einigung beim Apothekenabschlag erzielt ...............................................46 Apothekenhonorierung angehoben und erweitert .........................................47 Rahmenvereinbarung zur Arzneimittelversorgung .........................................48 Pflegeversicherung besser machen ....................................................49 Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der Pflege ......................................52 Wohnformen und häusliche Betreuung – neue Modellprogramme in der Pflege ..................54 Pflegebedürftigkeit neu fassen .......................................................56 Qualität und Umfang der Hörhilfenversorgung verbessern ..................................59 4 Inhalt Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken ....................................60 Klinische Krebsregister bundesweit ausbauen ...........................................62 Nutzen Personalisierter Medizin überprüfen .............................................65 Aufbau einer Telematikinfrastruktur voranbringen ........................................66 Meldeverfahren in der sozialen Sicherung optimieren .....................................68 GWB-Novelle: Fusionskontrolle kommt ................................................. 71 Strafbarkeitslücke für korruptives Verhalten im Gesundheitswesen schließen ...................72 Stabile Finanzlage, kritische Prognose .................................................75 Über Grenzen hinweg – neue Aufgaben für den GKV-Spitzenverband ..........................78 Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung verbessern ..................................81 Kommunikationsschwerpunkte des GKV-Spitzenverbandes .................................83 Personalarbeit des GKV-Spitzenverbandes ..............................................84 Haushalt des GKV-Spitzenverbandes ..................................................86 Fachverfahren und Internetauftritte ...................................................87 Neues Verwaltungsgebäude des GKV-Spitzenverbandes. ...................................88 Gremienarbeit Bericht aus dem Verwaltungsrat. ..................................................... 89 Anhang Die Mitglieder des GKV­Spitzenverbandes 2013 (Stichtag: 1. Januar 2014) .......................92 Fusionen im Jahr 2013 (Stichtag: 1. Januar 2014) ..........................................93 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats des GKV­Spitzenverbandes der 2. Amtsperiode (2012–2017) ......................................................94 Stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes der 2. Amtsperiode (2012–2017) ......................................................96 Ordentliche und stellvertretende Mitglieder der Fachausschüsse des Verwaltungsrats .............98 Ordentliche Mitglieder und persönliche Stellvertreter des Fachbeirats des GKV­Spitzenverbandes ...102 Organigramm GKV­Spitzenverband ..................................................104 5 Einleitender Teil Vorwort der Verwaltungsratsvorsitzenden Sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2013 stand ganz im Zeichen der Wahl Die gute Finanzlage des Gesundheitsfonds und des 18. Deutschen Bundestages. So beschränkten der gesetzlichen Krankenkassen hat sich wie sich die Gesetzgebungsaktivitäten der Legis- erwartet auch 2013 fortgesetzt. Umso schwieriger lative naturgemäß auf das erste Halbjahr. Die war es in Zeiten des Wahlkampfs, diese positive Sicherstellung der Notdienste der Apotheken, Finanzsituation vor der Verlockung kurzfristiger Finanzhilfen für Krankenhäuser, Reform der Maßnahmen zu bewahren. Skeptisch stimmt in Organspende, die GWB­Novelle und Regelungen diesem Zusammenhang das fehlende Bekenntnis zu Beitragsschulden in der gesetzlichen Kran- im Koalitionsvertrag zum vollen Bundeszuschuss kenversicherung prägten unter anderem das für die kommenden Jahre. Die günstige Einnah- Bild der gesundheitspolitischen Debatten. Über mesituation im Gesundheitsfonds und bei den die Beschlüsse des Verwaltungsrats waren die Krankenkassen stellt eine Momentaufnahme dar. Partner der sozialen Selbstverwaltung aktiv an Für die neue schwarz-rote Bundesregierung gilt der Gestaltung der gesundheits- und sozialpoliti- es, diese gute Finanzsituation als Chance zu nut- schen Entscheidungen beteiligt. zen, weiter an einer zukunftsfesten Kranken- und Pflegeversicherung zu arbeiten. Einleitender Teil Wir freuen uns, dass sich viele Ansätze aus den wichtig, dass sich diese Maxime auch in der kon- vom Verwaltungsrat beratenen und beschlos- kreten Gesetzgebung wiederfindet. Insbesondere senen Positionen im Koalitionsvertrag wieder- die Aussagen des Koalitionsvertrags zu den Ent- finden, so zum Beispiel die Soll­Vorschrift zum scheidungsgremien des Medizinischen Dienstes Aufkauf von Arztsitzen bei Überversorgung oder der Krankenkassen weisen hier allerdings in eine die Verwendung neuer Medizinprodukte hoher andere Richtung. Risikoklassen ausschließlich unter Studienbedin- gungen. Grundlegende Positionen der selbstverwalteten Sozialversicherungsträger finden sich im Koa- Im Kapitel „Arbeit und Soziales“ des Koalitions- litionsvertrag wieder. Wie die Umsetzung des vertrags wird bekräftigt, dass soziale Selbst- Koalitionsvertrags im Einzelnen aussehen wird, verwaltung Ausdruck der Verantwortung der bleibt abzuwarten. Der Verwaltungsrat des GKV- Sozialpartner für die zuverlässige Gestaltung der Spitzenverbandes wird umso mehr für eine starke Sozialversicherung sei. Die Selbstverwaltung sei und leistungsfähige soziale und gemeinsame zu stärken, heißt es dort richtigerweise. Es ist Selbstverwaltung einstehen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Volker Hansen Christian Zahn 7 Einleitender Teil Vorwort des Vorstandes Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit dem im Dezember 2013 verabschiedeten Der GKV-Spitzenverband hat sich auch im Wahl- Koalitionsvertrag hat die neue Regierung den Weg jahr an der Debatte beteiligt, wie die Weiterent- für die nächsten Jahre vorgegeben. Die angekün- wicklung der GKV als „Zukunftsmodell gesetzliche digte gesundheitspolitische Agenda ist lang: Sie Krankenversicherung“ aussehen soll. Vor allem reicht von Strukturreformen im ambulanten und der soziodemografische Wandel und der techno- stationären Bereich zur Sicherstellung einer wohn- logische Fortschritt stellen neue Anforderungen ortnahen Versorgung bis hin zu einem neuen an das Gesundheitswesen, auf die es angemes- Anlauf für ein Präventionsgesetz. CDU, CSU und sen zu reagieren gilt. Gleichfalls wird es auch SPD konnten sich während der Koalitionsverhand- darauf ankommen, die Grundprinzipien der GKV, lungen überraschend schnell und detailliert über Solidarität, Sachleistung und Selbstverwaltung, die gesundheits­ und pflegepolitischen Eckpunkte zu stärken, denn diese garantieren ein leistungs- der neuen Legislaturperiode verständigen. In der fähiges Gesundheitssystem und bilden die stabile Pflegepolitik ist es das erklärte Ziel, die längst Basis für die notwendigen Reformen. überfällige Umsetzung eines neuen Pflegebedürf- tigkeitsbegriffs anzugehen. Damit Patienten und Beitragszahler weiterhin auf eine hochwertige und zugleich bezahlbare Die Regierung befindet sich in der komfortablen Versorgung vertrauen können, müssen Versor- Lage, mit hohen Rücklagen in der gesetzlichen gungsstrukturen stärker als bisher vernetzt und Krankenversicherung (GKV) in die neue Amtszeit aufeinander abgestimmt werden. In Zukunft starten zu können. Das ist ein Novum, darf aber wird es darum gehen, die Patientenorientierung nicht dazu verleiten, notwendige Reformen auf und Leistungsqualität im gesamten Versorgungs- die lange Bank zu schieben oder auf eine nach- geschehen noch stärker in den Mittelpunkt zu haltig solide Finanzierung der GKV insgesamt zu stellen. Neue diagnostische und therapeutische verzichten. Die Überschüsse werden aufgrund Verfahren sollten konsequent einer wissenschaft- der künftigen Ausgabenentwicklung nicht von lichen Nutzenbewertung unterzogen und der Weg langer Dauer sein. Hinzu kommt, dass schwierige für „echte“ Innovationen frei gemacht werden. Finanzlagen einzelner Krankenkassen wegen der sehr heterogenen Vermögensverteilung nicht völlig Hohe Qualitätsstandards, Patientennutzen und auszuschließen sind. Um vor diesem Hintergrund Innovationen sind für den GKV-Spitzenverband die Finanzierungsbasis nicht weiter zu schwä- aber keinesfalls Zukunftsvisionen, sondern bereits chen, sollte der Gesetzgeber auch Verlässlichkeit heute Richtschnur seines Handelns bei der Gestal- demonstrieren und seiner Finanzierungsverant- tung der gesundheitlichen und pflegerischen Rah- wortung für versicherungsfremde Leistungen in menbedingungen. Seiner daraus erwachsenden angemessener Höhe nachkommen. Verantwortung gegenüber Patienten und Beitrags- zahlern wird sich der GKV-Spitzenverband auch weiterhin stellen, aktiv die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen mitgestalten und, wo not- wendig, die gesetzlichen Grundlagen einfordern. 8 Mit freundlichen Grüßen Johann-Magnus v. Stackelberg Dr. Doris Pfeiffer Gernot Kiefer Stellvertretender Vorsitzender Vorsitzende des Vorstandes Mitglied des Vorstandes des Vorstandes 9 Einleitender Teil Grundlagen der Gesundheits- und Pflegepolitik der neuen Legislaturperiode Mit dem Koalitionsvertrag planen CDU, CSU und und stationären Versorgung zu ermitteln und dem SPD die nächsten Schritte in der Gesundheits- Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) qualitäts- und Pflegepolitik. Auf rund zehn von insgesamt bezogene Entscheidungsgrundlagen zu liefern. 185 Seiten stehen die Vorhaben, auf die sich Erstmals sollen zudem selektive Verträge mit ein- die Große Koalition geeinigt hat. Auf den ersten zelnen Krankenhäusern mit dem Ziel der Stärkung Blick fällt der hohe Detaillierungsgrad der der Qualität möglich werden. einzelnen Vereinbarungen auf, die sich im Laufe der Legislaturperiode in gesetzlichen Regelungen Medizinische Versorgung flächendeckend wiederfinden sollen. Dabei lehrt allerdings die und bedarfsgerecht sichern Vergangenheit, dass entscheidende Weichenstel- Die neue Bundesregierung bekennt sich im lungen auch dann den Weg ins Gesetz finden, Koalitionsvertrag zur Sicherstellung der flä- wenn sie nicht im Koalitionsvertrag vereinbart chendeckenden ambulanten Versorgung. Mit wurden. Gesundheitspolitische Beispiele der dem verpflichtenden Aufkauf von Arztsitzen in jüngeren Vergangenheit sind der Gesundheits- überversorgten Gebieten durch die Kassenärzt- fonds und die frühe Nutzenbewertung neuer lichen Vereinigungen (KVen) ist eine geeignete Arzneimittel. Hinzukommen können sich schnell Maßnahme vorgesehen, die einer Überversor- verstärkende gesellschaftspolitische Trends und gung in Ballungsräumen und einer ärztlichen aktuelle wirtschaftliche oder gesundheitspoli- Fehlverteilung insgesamt entgegenwirken kann. tische Entwicklungen, die weitere Reformnot- In unterversorgten Gebieten beabsichtigen die wendigkeiten erfordern. Koalitionäre darüber hinaus, Krankenhäuser in die ambulante Versorgung einzubeziehen. Ob Patientenorientierung und Qualität der hierdurch strukturelle Defizite in der ambulanten Versorgung verbessern Versorgung kompensiert werden können, bleibt Der Koalitionsvertrag bietet eine Reihe von abzuwarten. Ansätzen, die Qualität der gesundheitlichen Versorgung zu verbessern. Das betrifft z. B. die Eine zentrale Rolle kommt einer geänderten Auf- vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherstellung der gabenverteilung zwischen Ärzten und anderen flächendeckenden Versorgung und zur Verkürzung qualifizierten Gesundheitsberufen zu. Die ange- der Wartezeiten auf einen Arzttermin oder eine kündigten Regelungen zur Delegation ärztlicher psychotherapeutische Behandlung. Die Inhalte Leistungen auf nichtärztliche Gesundheitsberufe sind patientenorientiert und im Rahmen der Regelversorgung sowie die Stär- Die Große Koalititon rückt die Ver- skizzieren zum Teil konkre- kung von Modellvorhaben zur Erprobung neuer besserung der Qualität der gesund- te Versorgungsaspekte. So Formen der Substitution ärztlicher Leistungen er- heitlichen Versorgung in den Fokus. sollen z. B. Leistungslücken öffnen neue Perspektiven. Gute Ansätze für eine beim Übergang vom sta- verbesserte Infrastruktur im Gesundheitswesen tionären in den ambulanten Leistungsbereich dürften die vorgesehenen arztgruppengleichen geschlossen und medizinische Behandlungszent- Medizinischen Versorgungszentren bieten. ren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und Um die einzelnen Versorgungsbereiche besser schweren Mehrfachbehinderungen geschaffen miteinander zu verzahnen, ist ein 300 Mio. Euro werden. Ein weiteres Merkmal des Koalitionsver- schwerer Innovationsfonds vorgesehen, mit dem trags ist die Fokussierung auf die Verbesserung sektorübergreifende Versorgungsformen und die der Qualität der gesundheitlichen Versorgung. So Versorgungsforschung gefördert werden sollen. soll die sektorübergreifende Qualitätssicherung Allerdings braucht es für stärker vernetzte Ver- mit Routinedaten ausgebaut und ein unabhängi- sorgungsformen auch größere wettbewerbliche ges Qualitätsinstitut gegründet werden. Dessen Entscheidungsräume für die Krankenkassen, als Aufgabe soll es sein, die Qualität der ambulanten sie der Koalitionsvertrag vorsieht. 10

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AQUA: Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesund- heitswesen . Das ambulante Leistungsangebot Gerd Kukla. Ref.
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