ebook img

Gesetzgebung in antiken Gesellschaften: Israel, Griechenland, Rom PDF

260 Pages·2007·0.819 MB·German
Save to my drive
Quick download
Download
Most books are stored in the elastic cloud where traffic is expensive. For this reason, we have a limit on daily download.

Preview Gesetzgebung in antiken Gesellschaften: Israel, Griechenland, Rom

Gesetzgebung in antiken Gesellschaften ≥ Beiträge zur Altertumskunde Herausgegeben von Michael Erler, Dorothee Gall, Ernst Heitsch, Ludwig Koenen, Clemens Zintzen Band 247 Walter de Gruyter · Berlin · New York Gesetzgebung in antiken Gesellschaften Israel, Griechenland, Rom Herausgegeben von Leonhard Burckhardt Klaus Seybold Jürgen von Ungern-Sternberg Walter de Gruyter · Berlin · New York (cid:2)(cid:2) GedrucktaufsäurefreiemPapier, dasdieUS-ANSI-NormüberHaltbarkeiterfüllt. ISBN 978-3-11-019482-1 ISSN 1616-0452 BibliografischeInformationderDeutschenNationalbibliothek DieDeutscheNationalbibliothekverzeichnetdiesePublikationinderDeutschen Nationalbibliografie;detailliertebibliografischeDatensindimInternet überhttp://dnb.d-nb.deabrufbar. (cid:2) Copyright2007byWalterdeGruyterGmbH&Co.KG,D-10785Berlin. Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro- verfilmungenunddieEinspeicherungundVerarbeitunginelektronischenSystemen. PrintedinGermany DruckundbuchbinderischeVerarbeitung:Hubert&Co.GmbH&Co.KG,Göttingen Vorwort Verschiedene Anstöße haben zur Entstehung des vorliegenden Buches geführt.InfrüherenJahrenhattenwir,KlausSeyboldalsAlttestamentler und Jürgen von Ungern Sternberg als Althistoriker, versucht, die bei den ungefähr zeitgleichen Gestalten Amos aus Israel und Hesiod aus Griechenland hinsichtlich ihrer Vorstellung von Gerechtigkeit zu ver gleichen und die Beziehungen aufzudecken, die sich aus einem solchen Vergleich zwischen den Kulturen ergeben.1 In einem weiteren Schritt wollten wir dann von dem punktuellen Vergleich zu einer breiter an gelegten Untersuchung des Gerechtigkeitsbegriffs übergehen, wie er sich in der jeweiligen Gesetzgebung niedergeschlagen hat. Diesem Ziel dienten gemeinsam durchgeführte Forschungsseminare in Basel. Dabei hat sich als konkret und viel versprechend ein Projekt herauskristalli siert, daszunächst mit demArbeitstitelDie josianische Reform inIsrael und die solonische Reform in Griechenland umschrieben wurde. Dieses Thema bot sich für einen Vergleich an, der Einsichten in die gegenseitige Beziehung der Gesetzgebungsvorgänge, vor allem aber in die Vorstel lungen von Recht und Gerechtigkeit ermöglichen sollte. Hinzu kommt, dass beide Ereignisse in Jerusalem und in Athen mehrfache Parallelen aufweisen, die einer Erklärung bedürfen. Die Ereignisse sind fast zeitgleich: Ende 7. Jh. v.Chr. (621) hier, Anfang 6. Jh. (594/93) dort. Beide sind im weitesten Sinne als Gesetzgebung anzusprechen. Beide haben als Ziel eine Reform von Verfassung und Staat. In beiden Fällen sind schriftliche Wiedergaben für die öffentliche Verbreitung maßgeblich: in Jerusalem in verschiedener Form (Buchrollenfund; Dekalogtafeln; Steininschriften (Dtn 27)), in Griechenland in der be sonders charakteristischen Form der öffentlichen Aufstellung von Ge setzestafeln. Inbeiden Fällen bildeteine bestimmteIdee von Recht und Gerechtigkeit (deuteronomische Sozialgesetze; „Musenelegie“ Solons, der Begriff der Eunomia) die Basis der Reform. Alle diese Erschei 1 K. Seybold/J. von Ungern Sternberg, Amos und Hesiod. Aspekte eines Ver gleichs, in: Anfänge politischen Denkens in der Antike. Schriften des Histo rischen Kollegs,Kolloquium 24,hg.v. K.A. Raaflaub, München 1993, 215– 239. VI Vorwort nungenbedurfteneinergenauerenUntersuchung,damiteineErklärung der Parallelität möglich werden konnte. Zwar waren die beiden Bereiche hier die josianische Reform und dasdeuteronomischeGesetz,dortdiesolonischeGesetzgebung immer schon Gegenstand intensiver Forschung gewesen, die sich bis auf den Beginn des 19. Jh. z.B. bei Friedrich Schiller und Wilhelm Martin Leberecht de Wette zurückführen lässt. Diese Forschungen sind jeweils in ihren Hauptergebnissen rezipiert und oftmals diskutiert worden. Gegenstand des neuen Projekts aber ist der konkrete und detaillierte Vergleich. Auf diesem Feld gab es bisher nur wenige Ergebnisse. Ex plizit zu nennen sind verschiedene, mehr oder weniger ausgeführte Ansätze, etwa bei Volker Fadinger2, Frank Crüsemann3, Udo Rüters wörden4, auch Eckart Otto5 u.a. Doch fehlte bisher ein Vergleich, der methodischundsystematischdurchgeführtwurde.Einsolchersollteden Anfang einer umfassenderen Untersuchung bilden. Dieser Anstoß führte dann zu einer Verbreiterung der Untersu chungen. Es konnten Leonhard Burckhardt vom Seminar für Alte Geschichte und Christine Dietrich vom Theologischen Seminar der UniversitätBaselalsMitarbeitergewonnenwerden.DerSchweizerische Nationalfonds bewilligte in der Folge ein entsprechendes doppeltes Forschungsprojekt mit dem Titel: Rechtsentwicklung und Gesetzgebung im mediterranen Bereich der Antike interkulturelle Beziehungen zwischen dem vorderen Orient, Griechenland und dem fr(cid:2)hen Rom (Projekt Nr.1214-067816). Somit ergaben sich zwei neue Teilprojekte: Das erste Teilprojekt galt der These, wonach das Staats und insbesondere das Rechtsdenken 2 V. Fadinger, Solons Eunomia Lehre und die Gerechtigkeitsidee der altorien talischen Schöpfungsherrschaft, in: H. J. Gehrke/A. Möller (Hg.), Vergan genheit und Lebensweisheit. Soziale Kommunikation, Traditionsbildung und historisches Bewußtsein, Tübingen 1996, 179–218. 3 F. Crüsemann, „Theokratie“ als „Demokratie“. Zur politischen Konzeption des Deuteronomiums, in: K. Raaflaub (Hg.), Anfänge (Anm.1), 199–214. 4 U. Rüterswörden, Von der politischen Gemeinschaft zur Gemeinde. Studien zu Dt 16,18–18,22, Bonn 1987. 5 U.a. E. Otto, Von der Programmschrift einer Rechtsreform zum Verfas sungsentwurf des Neuen Israel. Die Stellung des Deuteronomiums in der Rechtsgeschichte Israels, in: G. Braulik (Hg.), Bundesdokument und Gesetz, Freiburg 1995, 93–104; Ders., Das Deuteronomium. Politische Theologie und Rechtsreform in Juda und Assyrien, Berlin u.a. 1999; Ders., Recht im antiken Israel, in: U. Manthe (Hg.), Die Rechtskulturen der Antike. Vom Alten Orient bis zum Römischen Recht, München 2003, 151–190. Vorwort VII der griechischen Poleis und Roms in nicht zu vernachlässigendem Maß von der Gesetzgebung und der Rechtspraxis der altorientalischen Kulturen beeinflusst wurde.Ausgangspunkt istdabei dieAnnahme, dass dievielfältigen KontakteundBeziehungenzwischendemAltenOrient, Griechenland und Rom in geometrischer und archaischer Zeit sich auch in diesem Bereich niedergeschlagen haben. Diese Annahme sollte beispielhaft durch eine vergleichende Un tersuchung der im 5. Buch Mose (deuteronomisches Gesetz) nieder gelegten israelitischen Gesetze, der Gesetzessammlung der kretischen Stadt Gortyn und des römischen XII Tafelgesetzes geprüft werden. Es sollte analysiert werden, ob strukturelle Ähnlichkeiten und materielle Gemeinsamkeiten dieser Sammlungen nachgewiesen werden können, auf deren Basis dann entschieden werden kann, ob es sich um bloße Analogien handelt oder ob von einem gemeinsamen Ursprung des ihnenzugrundeliegendenRechtsdenkensbzw.voneinerBeeinflussung der jüngeren griechisch römischen Codices durch ältere orientalische gesprochen werden kann. Es wird zwar heute von gräzistischer und althistorischer Seite nicht mehrbestritten,dassdiegriechischeKulturinvielfältigerWeisevonden Gesellschaften des Alten Orients beeinflusst und befruchtet wurde. Die Entwicklung des archaischen Griechenland speiste sich genauso wenig wie diejenige des mykenischen nur aus autochthonen Quellen, sondern sie wurde durch die Übernahme vieler Errungenschaften der altorien talischen Kulturen (z.B. der Ägypter, Hethiter, Assyrer, Babylonier, Phöniker, aber auch anderer) entscheidend vorangetrieben. Dieser Sachverhalt ist auf verschiedenen Gebieten gut aufgearbeitet. Das gilt besonders für die Mythologie und Religion, Literatur, Kunst und Handel, wie die einschlägigen Werke von Walter Burkert6, Martin West7 und andere8 gezeigt haben, die die gegenseitigen Beziehungen 6 W. Burkert, Die orientalisierende Epoche in der griechischen Religion und Literatur, Heidelberg 1984 (Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Phil. Hist. Kl., 1) (Engl. Übersetzung Cambridge (Mass.) 1992). 7 M. West, The East Face of Helicon: West Asiatic Elements in Greek Poetry and Myth, Oxford 1997; weiteres bei K. A. Raaflaub, Influence, Adaptation, and Interaction: Near Eastern and Early Greek Political Thought, in: S. Aro /R.M. Whiting (Hg.), The Heirs of Assyria, Melammu Symposia 1, Helsinki 2000, 51–64, Anm.6. 8 Z.B. Im Sammelband H. J. Gehrke (Hg.), Rechtskodifizierung und soziale Normen im interkulturellen Vergleich, Tübingen 1994, der sehr anregende VIII Vorwort und auch deren Grenzen abstecken. Auf dem Gebiet von Staatlichkeit und Rechtsdenken sind allerdings Defizite festzustellen. Bis auf die veraltete Abhandlung von Max Mühl9 liegen keine ausführlichen Stu dien zu den Verbindungen zwischen altorientalischem und griechi schem sowie später römischem Staats und Rechtsdenken vor. Die Verknüpfung der entsprechenden Spezialforschung von Altorientalistik, Alttestamentlicher Wissenschaft und Alter Geschichte ist u.E. noch nichtgelungen.Natürlichistdabeinichtzuübersehen,dassinallendrei zu betrachtenden Forschungsfeldern, der im 5. Buch Mose niederge legten Gesetzgebung, derjenigen des archaischen Griechenlands wie dem XII Tafelgesetz je für sich Erhebliches geleistet worden ist. Das zweite Teilprojekt war dem Thema Das Asylwesen in der vor- derorientalischen Antike und in Griechenland gewidmet. Da zu diesem Bereich sowohl in Israel als auch in Griechenland Gesetzgebungsakte gut dokumentiert sind, bietet sich hier die Chance, den Vergleich auf einer sehr spezifischen Ebene durchzuführen. SehrvielkomparatistischeLiteraturzurFragedesAsylrechtsunddes Asylwesens in der Antike gibt es bisher freilich nicht.10 Zu nennen sind für das antike Israel etwa die Arbeit von Max Löhr Das Asylwesen im Alten Testament11 aus dem Jahre 1930 und die Monographien über die biblischen Psalmen, die als Asylpsalmen bestimmt wurden, von Lien hard Delekat12 und Walter Beyerlin13 von 1967 bzw.1970. Seither ist Beiträge zu Gesetzeskodifizierungen im Alten Orient, Ägypten und Grie chenland enthält, stehen Voraussetzungen und Konsequenzen der Verschrift lichung informeller Sozialnormen im Mittelpunkt der Diskussion und nur am RandeeinmateriellerVergleichdergesetzlichfixiertenNormen.Vgl.auchK. Raaflaub/E. Müller Luckner (Hg.), Anfänge politischen Denkens in der An tike: Die nahöstlichen Kulturen und die Griechen, München 1993, u. R. Rollinger/Chr. Ulf (Hgg.), Griechische Archaik. Interne Entwicklungen – Externe Impulse, Berlin 2004. 9 M. Mühl, Untersuchungen zur altorientalischen und althellenischen Gesetz gebung, Klio Beiheft 29, Leipzig 1933. 10 Vgl. aber aus der neueren Lit. zum griechischen und römischen Asyl: A. Chaniotis,Conflictingauthorities:GreekAsylumbetweenSecularandDivine Law in the Classical and Hellenistic Polis, in: Kernos 9, 1996, 65–86; K. Rigsby, Asylia. Territorial Inviolability in the Hellenistic World, Hellenistic CultureandSociety22,Berkeley1996;DasAntikeAsyl,hg.v.M.Dreher,in: Akten der Gesellschaft für griechische und hellenistische Rechtsgeschich te,Bd.15, Köln/Weimar/Wien 2003 und die weiteren unten im Artikel von Chr. Dietrich genannten Titel. 11 M. Löhr, Das Asylwesen im Alten Testament, Halle/Saale 1930. Vorwort IX nicht mehr in größerem Maße versucht worden, einen Bezug zwischen den Feindpsalmen, die in Beziehung zum Heiligtum auf dem Zion stehen, und dem Asylwesen in Israel herzustellen. Auch gibt es fast gar keine Arbeiten, die für den Asylbereich die Zusammenhänge zwischen dem israelitischen und dem altorientalischen oder dem altgriechischen Recht vergleichend untersuchen. Gerade auch auf dem Gebiet der griechischen Asylie war eine Neuuntersuchung dringend vonnöten. Grundlegend für vergleichende Ansätze warbisvorkurzem immernochdie86 seitige Dissertation von Eilhard Schlesinger Die griechische Asylie14 aus dem Jahre 1933. Bereits Schlesinger hat festgehalten, dass es im griechischen Asylwesen eine Entwicklung gab, der zufolge nicht mehr alle Tempel Asyl boten, sondern nur bestimmte staatlich akkreditierte Asylstätten, vergleichbar mit der Entwicklung vom allgemeinen Tempelasyl zu staatlich zuge lassenen Asylstädten im Alten Testament. Er hat ebenfalls schon auf mögliche Zusammenhänge mit der Institution der Blutrache und ihrer Weiterentfaltung hingewiesen und selber die Parallelen zum alttesta mentlichen Asylwesen und zum orientalischen Recht erkannt. Eine Untersuchung, die diese Zusammenhänge weiter verfolgen würde, ist bisher noch nicht geleistet worden.15 Während der Arbeit an den Projekten wurde allen Beteiligten klar, dass die einzelnen, z.T. disparaten Ansätze und Gesichtspunkte eines Vergleichs der Erweiterung und Zusammenfassung bedurften. So kam der Plan auf, ein Symposion mit berufenen Experten zu veranstalten, um einerseits noch mehr über Vergleichsmöglichkeiten auf dem Gebiet von Recht und Gesetzgebung ausfindig zu machen und andererseits die bereits erzielten Ergebnisse in größerem Rahmen zu diskutieren. Das Symposion fand im Herbst 2005 auf Gut Castelen in Augst bei Basel statt. Da sich die Fragestellungen nur aus der Sicht und Kenntnis ver schiedener Fächer fruchtbar diskutieren lassen, legten die Veranstalter Wert darauf, Teilnehmerausmehreren derbetroffenen Disziplinen, der 12 L.Delekat,AsylieundSchutzorakelamZionheiligtum.EineUntersuchungzu den privaten Feindpsalmen, Leiden 1967. 13 W.Beyerlin,DieRettungderBedrängtenindenFeindpsalmenderEinzelnen auf institutionelleZusammenhängeuntersucht,FRLANT99,Göttingen1970. 14 E.Schlesinger,DiegriechischeAsylie,Diss.Gießen1933;s.jetztaberauchdie in Anm.10 genannte Literatur. 15 Die vergleichende Untersuchung über das antike Asylwesen ist ein Dissertati onsprojekt und wird gesondert publiziert werden. X Vorwort Ägyptologie, der Alten Geschichte, der Rechtsgeschichte und der Theologie einzuladen, wobei das Referat von Hans Peter Mathys dankenswerterweise auch den Bereich des altorientalischen Rechts einbezogen hat. Die Diskussion fand in drei thematischen Sektionen statt. Sie hatten den Charakter von Workshops, in denen die drei Grundreferate zu den Teilprojekten von Korreferenten rezensiert und von den Teilnehmern kritisiert wurden. Überlegungen zu einem Ver gleich zwischen dem deuteronomischen Gesetz, dem „großen Codex“ von Gortyn und dem Zwölftafelrecht wurde von Leonhard Burckhardt vorgetragen. DieReformwerkeJosiasinJerusalemund SolonsinAthen wurden von Klaus Seybold und Jürgen von Ungern Sternberg ver gleichend gegenübergestellt. Schließlich wurden die Asylgesetzgebung und praxis in Israel, Griechenland und Rom von Christine Dietrich verglichen. Am Gespräch haben sich beteiligt: Angelos Chaniotis, Detlef Liebs, Antonio Loprieno, Hans Peter Mathys, Walter Dietrich (schriftlich), Kurt Raaflaub, Udo Rüterswörden, Alfred Schmid, Lukas Thommen, Gerhard Thür und Christoph Ulf. Der intensive Blick auf die Themen des Vergleichs ließ bei allen Unterschieden in den Sachlagen wichtige methodische Postulate her vortreten. Vor allem ist abzuklären, welches die konkreten Möglich keiten und Voraussetzungen eines interkulturellen Vergleichs sind; die jeweilige Textbasis dafür ist so präzise wie möglich zu sichern und die Bedeutung der Materie, die von der einen in die andere Kultur trans feriert wurde, ist neu im Lichte der empfangenden Seite zu bewerten. Die Feststellung von Ähnlichkeiten und Analogien zwischen den Kul turen reichen allein nicht, um einen Kulturtransfer zu erkennen. In der Sache stellte sich heraus, dass viele der Parallelen unter den betrachteten Gesellschaften zwar aus gegenseitigen Kontakten herrüh ren können, dass das aber schwer zu beweisen ist, besonders weil über Träger und Übertragungswege bislang nur mehr oder weniger plausible Hypothesen aufgestellt werden können. Die Tatsache solcher Berüh rungen wie auch, dass sie Wirkungen in den betroffenen Gesellschaften ausübten, ist aber grundsätzlich nicht bestritten worden. Insgesamt war festzustellen, dass das Bewusstsein der Teilnehmer für die spezifischen Frageansätze und Forschungs und Quellenprobleme der jeweils be nachbarten Fächer sich geschärft hat. Die Tagung hat insofern einen wichtigenSchrittweitergeführtinderErkenntnis,wann,wodurchund in welchen Lebensbereichen Möglichkeiten eines Transfers gegeben waren.

See more

The list of books you might like

Most books are stored in the elastic cloud where traffic is expensive. For this reason, we have a limit on daily download.