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Gegentendenzen zur Verrechtlichung PDF

292 Pages·1983·5.924 MB·German
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Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie IX Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie Herausgegeben in Verbindung Herausgegeben in Verbindung mit Erich Fechner, Arthur Kaufmann, Ulrich Klug, Niklas Luhmann, Peter NoU, Heinrich Popitz, Manfred Rehbinder, Rüdiger Schott, Paul Trappe van Werner Maihofer und Helrnut Schelsky Band IX Westdeutscher Verlag Gegentendenzen zur Verrechtlichung Herausgegeben von Rüdiger Voigt Westdeutscher Verlag CIP-Kurztitelaufnahme der Deutschen Bibliothek Gegentendenzen zur Verrechtlichung / hrsg. von Rüdiger Voigt.-Opladen: Westdeutscher Verlag, 1983. (J ahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie; Bd.9) ISBN 978-3-663-01698-4 ISBN 978-3-663-01697-7 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-01697-7 NE: Voigt, Rüdiger [Hrsg.); GT © 1983 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen Alle Rechts vorbehalten. Auch die fotomechanische Vervielfältigung des Werkes (Fotokopie, Mikrokopie) oder von Teilen daraus bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. ISBN 978-3-663-01698-4 Inhalt Vorwort des Herausgebers .................................. 7 1. Verrechtlichung oder Entrechtlichung? Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 12 Rüdiger Voigt: Gegentendenzen zur Verrechtlichung. Verrechtlichung und Entrechtlichung im Kontext der Diskussion um den Wohlfahrtsstaat ....................... 17 Erhard Blankenburg: Weniger Recht durch mehr Gesetz? Eine Rezension des Entwurfs für ein Landesschulgesetz der Kommission Schulrecht des Deutschen Juristentages ............ 42 Vera Slupik: Kompensatorischer Rechtsbedarf von Frauen versus organisierte Besitzstandspolitik. Argumentationsmuster zur Verteidigung rechtsfreier Räume . . . . . . . . . .. 51 Reinhard Hendier: Grundprobleme der Entregelung im demokratischen Rechts-und Sozialstaat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 59 Il. Funktionswandel oder Funktionsverlust des Rechts? Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 71 Axel Görlitz: Zur Transformation von Recht durch Vernett,ung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 77 Klaus Lenk: Funktionsverlust des Rechts in der öffentlichen Verwaltung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 88 Karl-Heinz Ladeur: Politische Ökonomie verwaltungsgerichtlicher Planungskontrolle ..................................... 102 lIl. Alternativen zum Recht oder Alternativen im Recht? Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 116 Fritz Jost: Die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Juristische Reaktionen auf private "Entregelung" ................ 124 Gerhard Struck: Entregelung als Phänomen des derzeitigen deutschen Familienrechts ................................ 140 Rainer Hegenbarth: Neue Köpfe für die alte Hydra? Die Entgerichtlichung von Verbraucherstreitigkeiten .............. 152 Dieter Bünger/Klaus Moritz: Schlichtung im Arbeitsverhä1tnis. Funktionsbedingungen paritätischer Kommissionen ............... 172 5 Dieter Strempel: "Alternativen in der Ziviljustiz" - Bericht über Bestandsaufnahme und Forschungsvorhaben des Bundesministers der Justiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 186 IV. Abbau bürakratischer Herrschaft ader Verfeinerung des Instrumentariums? Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 Eberhard Bohne: Informalität, Gleichheit und Bürokratie .......... 202 Werner Hugger: Bürokratieabbau durch Einbeziehung der Betroffenen in die Rechtsvorschriftenentwicklung ................. . . . . 211 Rainer Pitschas: Entbürokratisierung durch Beratung? "Beratung" als bürokratisch-distanzierte Regulierungsform des Verwaltungsstaates ................................ 225 HeIlrnut Wollmann: "Entbürokratisierung" durch "Implementation von unten" - Handlungsreserve sozialstaatlicher Verwaltungspolitik? .... 242 V. Zur künftigen Ralle des Rechts in der Gesellschaft Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 263 Klaus A. Ziegert: Unterstützungssystem Recht. Zur Programmstruktur des Rechts in der nach-industriellen Gesellschaft ......................................... 266 Die Autaren 290 6 Vorwort des Herausgebers Die Frage, ob unsere Gesellschaft mehr oder we niger rechtliche Regeln braucht, ob also .. ver-" oder .. entrechtlicht" werden soll, hat seit dem Erscheinen des ersten Sammelbandes zu dieser Thematik 1 im Spätherbst 1980 an politischer Aktualität noch gewonnen. Im Zeichen der .. Fiskalkrise" ist der Kampf um die künftige Rolle des Staates, seiner Institutionen und Instrumente in voller Schärfe entbrannt. Eines der wichtigsten lnstrumente zur Durchsetzung staatlicher Politik ist das Recht in seinen verschiedenen Erscheinungsformen. Konsequenterweise richtet sich daher der Angriff gegen das .. Überhandnehmen des Staates" in erster Linie gegen das Recht als Steuerungsinstrument der Politik. Immer mehr subsidiäre marktkomple mentäre Aufgaben hat der Sozialstaat selbst übernommen (übernehmen müssen). Immer häufiger mug der .. Interventionsstaat" in den Wirtschaftsablauf eingreifen, um die bedrohliche Zuspitzung von Krisen zu verhindern. Immer mehr Menschen sind auf die Fürsorge des "Wohlfahrtsstaates" angewiesen. Die Folge ist ein stetes Anwachsen des durch Recht normierten Bereichs zulasten aller anderen Sozialbe ziehungen. Es kommt zu den bekannten negativen Erscheinungsformen der Ver rechtlichung: allgemeine Entfremdung und bevormundende Einschränkung indivi dueller Handlungs- und Gestaltungsfreiheit, Eingrenzung des politischen Handlungs spielraumes von Parlament und Regierung, Eigenleben der Bürokratie (u.a. Produk tion eigener 'Rechtsvorschriften) und Übermacht der Gerichte. Im Vordergrund der Krit~k von rechts und links stehen .. Gesetzesflut", .. Paragraphendickicht", .. Gesell schaft in Fessein" bzw. "Kolonialisierung der Lebenswelt" und Zunahme .. bürokra tisch-rechtlicher Zugriffe". Zugleich nimmt die Durchsetzungsfähigkeit des Rechts ab. An die Stelle .. hartër" treten zunehmend .. weiche" Rechtsformen (z.B. Generalklauseln); statt konditional zu programmieren wird immer häufiger die inhaltlich weitgehend offene Zweckpro grammierung vorgezogen. Trotz besserer Verfahren zum Test von Gesetzesentwür fen (Böhret) reicht die Informationsverarbeitungskapazität des Gesetzgebers nicht aus. Gesetzlich normierte Handlungsanweisungen werden zudem von den ausführen den Behörden oft gar nicht oder nur zum Teil umgesetzt ("vollzogen"); vorgegebe ne Ziele werden nicht erreicht. Darüber hinaus ist die Durchführung politisch-admi nistrativer Handlungsprogramme oft von der Mitwirkung gesellschaftlicher Gruppen und Individuen abhängig (z.B. von privater Investitionsbereitschaft). An die Stelle der strikten Durchsetzung von Rechtsnormen treten dann bargaining-Prozesse, in denen die notwendige Kooperation nicht angeordnet sondern eingetauscht wird. Unverständlichkeit der Rechtssprache und die Schwierigkeit, von häufig geänderten und verstreuten Rechtsvorschriften (Verweisungspraxis) überhaupt Kenntnis zu er langen, beeinträchtigen überdies die "Effektivität des Rechts,,2 . Ganze Gruppen der Gesellschaft "steigen" aus dem durch Gesetze vermittelten Normensystem über haupt "aus" und ziehen sich in gesellschaftliche Neben-oder Antiordnungen zurück. Aber auch die "systemkonformen" Bürger sind zunehmend weniger bereit, Rechts normen (wie z.B. § 218 StGB) zur Grundlage ihres eigenen Handelns zu machen, 7 wenn diese ihren eigenen Überzeugungen zuwiderlaufen ("Akzeptanz"-Problem). "Nichteheliche Lebensgemeinschaften" werden eingegangen und Alternativen zur Justiz gesucht. In dieser Situation wird vor allem von den konservativen Kritikern des "Wohlfahrts staates" der Rückzug des Staates und ein Abbau bürokratischer (Staats-)Macht so wie ~ damit verbunden ~ die Zurücknahme von gesetzlichen Regelungen gefordert. "Investitionshemmnisse" sollen beseitigt, "sozialer Ballast" soli abgeworfen, unter nehmerischer Initiative soli wieder mehr Spielraum geschaffen werden. Diese Forde rungen, die auf ein Zurückdrängen des interventionistischen Sozialstaates zugunsten des Freiheit und Eigenturn sichernden Rechtsstaates abzielen, verkennen den unauf löslichen Zusammenhang von Rechts- und Sozialstaat. Andererseits verstellen sie U.U. ab er auch den Blick auf mögliche positive Aspekte einer Deregulierung ("Ent rechtlichung") überall dort, wo die Verrechtlichung kommunikativ strukturierter Handlungsbereiche (z.B. Familienrecht, Sozialrecht etc.) dysfunktional wirkt. So wenig wünschenswert die Rücknahme umweltpolitischer Standards und sozialpoliti schen Besitzstandes sind, so vielversprechend sind andererseits die Ansätze gesell schaftlicher Selbstregulierung, die zu diskursiven Willensbildungsprozessen und kon sens- (statt konflikt-)orientierten Verhandlungs-und Entscheidungsverfahren führen könnten3. Die Erkenntnis, da~ ein gro~er Teil der geItenden Rechtsvorschriften nicht durchgesetzt werden kann, legt überdies den Gedanken nahe, sparsameren Ge brauch von diesem Steuerungsmedium zu machen. Hier setzt die Analyse der "Gegentendenzen zur Verrechtlichung" ein. Der vorlie gende Band ist wiederum das Ergebnis der Zusammenarbeit von Rechts- und Sozial wissenschaftlern. Denn nur auf den ersten Blick sind die Phänomene "Verrechtli chung" und .. Entrechtlichung" als Prozesse mit partiell gegenläufiger Tendenz eine Domäne der Rechtswissenschaft. Einerseits lä~t sich das Recht als Instrument zur Steuerung sozialer, politischer und ökonomischer Prozesse nämlich von Juristen kaum ohne zusätzliche sozialwissenschaftliche Kenntnisse adäquat erfassen. Ande rerseits mu~ jede sozialwissenschaftliche Analyse der Erscheinungsformen und der Folgewirkungen von Ver- bzw. Entrechtlichung oberflächlich bleiben, in die nicht das Verständnis für die spezifisch juristische Denkweise eingebracht wird. Ange sichts dieser Sachlage tritt das Erfordernis einer interdisziplini:iren Kooperation deutlich zutage. Die blo~e Sammlung von Beiträgen aus unterschiedlicher Sicht kam daher für den vorliegenden Band nicht in Frage. Vie1mehr mu~ten Autoren gefun den werden, die in besonderer Weise für die Bearbeitung des Themas qualifiziert waren. Zum einen setzte dies die (heute nicht immer se1bstverständliche) Bereit schaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit voraus, zum anderen sollte es sich in er ster Linie urn sozialwissenschaftlich orientierte Rechtswissenschaftler, insbesondere Rechtssoziologen, sowie rechtstheoretisch versierte Politik-und Verwaltungswissen schaft ier handeln. Urn eine kontinuierliche Arbeit und eine ständige Abstimmung der Beiträge zu ge währleisten, wurde bereits 1980 der Arbeitskreis .. Politikwissenschaftliche Analyse des Rechts" begründet und später im Rahmen der Deutschen Vereinigung für Politi sche Wissenschaft als Arbeitsgruppe "Regulative Politik" fortgeführt. Der Herste1- lung eines möglichst geschlossenen Konzepts des Bandes diente ein Symposion, das am 19. und 20. Juni 1981 in der Universität Siegen zum Thema dieses Bandes statt fand. 8 Eine Erweiterung des Konzepts brachte schlieglich der Kongreg der DVPW "Gesell schaftliche Probleme als Anstog und Folge der Politik" , der vom 4. bis 7. Oktober 1982 in der Freien Universität Berlin stattfand. Ein Teil der Beiträge dieses Bandes (Görlitz, Lenk, Slupik, Strempel) wurde dort im Rahmen der Sektion "Steuerungs medien" in der Gruppe C 1 "Recht" vorgetragen und diskutiert. Bei der Diskussion des Instrumentariums zur Analyse von Ver- und Entrechtlichungsprozessen wurden - vor allem auf dem Siegener Symposion - aber auch die unterschiedlichen Aus ganspositionen deutlich, von denen aus Rechtssoziologie einerseits und Politikwis senschaft (ähnlich: Staats-und Verwaltungswissenschaft) andererseits das Recht be trachten. Denn in rechtssoziologischer Sicht steht das Individuum im Vordergrund, und die Anwendung von Recht erscheint eher als der Ausnahmefall. Aus politikwis senschaftlicher Perspektive stellt sich das Recht hingegen als Handlungsrahmen (et wa in Gestalt der Verfassung) sowie als eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente der Politik dar, seine Anwendung ist der Normalfall staatlicher Aktivität. Diese dis ziplinspezifischen Unterschiede sollen in den folgenden Beiträgen keineswegs ver wischt werden, sie erst ermöglichen eine differenzierte Analyse. Nicht einer sozial wissenschaftlichen Einheitsdisziplin wird daher das Wort geredet. Vielmehr wird urn Verständnis für die Sichtweise der jeweiligen Nachbardisziplin geworben, ohne die eine Bearbeitung von Grenzgebieten kaum möglich wäre. Die Gliederung des Bandes orientiert sich an Themenschwerpunkten und nicht an Politikfeldern bzw. Gesellschaftssektoren. Diese Strukturierung soli deutlich ma chen, dag "Gegentendenzen zur Verrechtlichung" nicht in allen Politikfeldern bzw. Gesellschaftssektoren in gleichem Ausmag und in gleicher Intensität festzustellen sind und dag auch die Beurteilungskriterien durchaus variieren können. Einerseits lassen sich solche Tendenzen, die unter dem Stichwort "Entstaatlichung"4 zusam mengefagt werden können, bevorzugt in solchen Bereichen feststellen, die wegen ih rer Nähe zur Wirtschaftspolitik politisch brisant sind (z.B. Soziale Sicherung, Um weltschutz etc.). Andererseits wird das Erfordernis einer gewissen "Entrechtli chung" (im Sinne von: Verringerung der Regelungsdichte) am deutlichsten in den Gesellschaftsbereichen, in denen zuletzt sozialintegrierte Handlungsbereiche recht lich überformt worden sind. Nicht zufällig steht daher alle in in drei Beiträgen die rechtliche Ausgestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen in Ehe und Familie im Vordergrund. Neben der Analyse der Funktionsveränderungen des Rechts und Überlegungen zu seiner künftigen ROlle in der Gesellschaft bilden Vorschläge zum Abbau der Dysfunktionalitäten im Verhältnis von Verwaltung und Bürger einen weiteren Schwerpunkt. Und schlieglich wird angesichts der Erkenntnis, dag Gerich te Konflikte in aller Regel nicht lösen sondern nur bearbeiten können, der Frage nachgegangen, ob es Verfahren gibt, die besser zur Streitschlichtung zwischen pri vatrechtlichen Organisationen und Einzelpersonen geeignet sind. Es liegt auf der Hand, dag die Pro bie me nicht alle in auf der theoretischen Ebene behandelt werden können; daher stützen sich nahezu alle in diesem Band vertretenen Autoren auf um fangreiches empirisches Material. Im Ersten Teil ("Verrechtlichung oder Entrechtlichung?") analysiert und kategori siert Voigt die "Gegentendenzen zur Verrechtlichung" und geht dabei zugleich der Frage nach Sinn und Gehalt der Verrechtlichungsdiskussion im Wohlfahrtsstaat nach. Den Landesschulgesetz-Entwurf der Kommission Schulrecht des Dt. Juristen tages rezensiert Blankenburg unter der Fragestellung "Weniger Recht durch mehr Gesetz?". Sodann analysiert Slupik die Abwehrstrategien interessierter Gruppen, 9 die eine Vmsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatzes in verbindliche Rechtsnormen verhindern wollen. Als wirkungsvollste Strategie sieht sie die Bestrebungen an, Rechtspolitik durch "BewuBtseinspolitik" (Appell etc.) zu ersetzen. Vnd Hendier gibt einen Überblick über die "Grundprobleme der Entrege lung im demokratischen Rechts- und Sozialstaat". Dabei warnt er ausdrücklich vor einer "Privatisierung" der Gesetzgebung, insgesamt sieht er nur einen engen Spie1- raum für die Entrege1ung. "Funktionswande1 oder Funktionsverlust des Rechts?" ist die Fragestellung des Zweiten Teils. Görlitz stellt ein von ihm entwicke1tes Modell vor, anhand dessen er die "Transformation von Recht durch Vernetzung" nachweist. Dabei liegt ein Schwerpunkt seiner Analyse auf der Imp1ementation von Recht. Vnd Lenk geht der Frage "Funktionsverlust des Rechts in der öffentlichen Verwaltung?" nach. Er be tont die Bedeutung des Rechts als Mittel der Kommunikation und der Sozialisa tion. In seiner materialreichen Arbeit über die "Politische Ökonomie verwaltungsge richtlicher Planungskomrolle", die neben der Rechtsprechung des Bundesverwal tungsgerichts auch die französischer VerwaItungsgerichte einbezieht, konstatiert Ladeur die Zerstörung der formalen Rationalität des Rechts. Der Dritte Teil ist der Frage: "Alternativen zum Recht oder Alternativen im Recht?" gewidmet, der anhand von fünf Beiträgen zum Privat- und Arbeitsrecht nachgegan gen wird. Am Beispiel der "nichtehelichen Lebensgemeinschaft" analysiert Jast ,,] uristische Reaktionen auf private ,Entregelung'''. Dabei plädiert er - entgegen der herrschenden Meinung - für eine Anerkennung dieser bisher nicht verrechtlich ten Lebensgemeinschaft als schützenswerte Sozialbeziehung. Vnd Struck untersucht die .. Entregelung als Phänomen des derzeitigen deutschen Familienrechts". An aus gewählten Tatbestandsmerkma1en (insbesondere .. Kindeswohl") weist er einen Wan del der Funktionsweise von Normen aber auch eine Funktionsveränderung der ]u stiz nach. Bei seiner Analyse der "Entgerichtlichung von Verbraucherstreitigkeiten" - vor allem in Europa - geht Hegenbarth von der rechtstheoretischen Erkenntnis aus, daB Recht erst im Verfahren hergestellt wirds. Zwar biete sich für den rollenbe zogenen Konflikt zwischen Anbietern und Konsumenten die Schlichtung besonders an, die Realisierungschancen beurteilt Hegenbarth jedoch eher skeptisch. Auch Bün ger/Moritz bezie hen bei ihrer Vntersuchung der "Funktionsbedingungen paritäti scher Kommissionen" am Beispie1 der .. Schlichtung im Arbeitsverhältnis" ausländi sche Erfahrungen mit ein. In einem Vergleich mit den französischen Arbeitsgerich ten entwickeln sie Funktionsbedingungen für Schlichtungsinstitutionen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Bundesrepublik. Vnd Strempel gibt vor dem Hintergrund der Diskussion um Funktion und Grenzen gerichtlicher Konflikt austragung einen Überblick über Forschungsvorhaben des Bundesministeriums der ]ustiz zum Thema .. Alternativen in der Ziviljustiz". Im Vierten Teil (,,Abbau bürokratischer Herrschaft oder Verfeinerung des Instru mentariums?") werden Entbürokratisierungskonzepte vorgestellt, die der Verwal tung einen Ausweg aus der .. Rationalitätsfalle" (Pitschas) eröffnen könnten. Die Ausgangssituation verdeutlicht Bohne, indem er am Beispiel des Vmweltschutzes einen Typus von Verwaltungshandeln herausarbeitet, den diese in Reaktion auf ei ne rechtliche .. Überformalisierung" entwicke1t hat. In seinem Beitrag stellt er das Beziehungsgeflecht zwischen .. Informalität, Gleichheit und Bürokratie" dar und for dert den Abbau auf diese Weise entstehender Vngleichheiten durch Stärkung der Verhandlungsposition der betroffenen Bürger. Hugger sieht in diesem Zusammen- 10

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