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Gabler Kompaktlexikon Personal: Wichtige Begriffe zu Personalwirtschaft, Personalmanagement, Arbeits- und Sozialrecht: Wichtige Begriffe zu ... kurz nachgeschlagen, griffig erläutert PDF

326 Pages·2010·3.11 MB·English
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Ulrich Büdenbender / Hans Strutz Gabler Kompaktlexikon Personal Ulrich Büdenbender Hans Strutz Gabler Kompaktlexikon Personal Wichtige Begriffe zu Personal- wirtschaft, Personalmanagement, Arbeits- und Sozialrecht 3., komplett überarbeitete Auflage Bibliografsche Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografe; detaillierte bibliografsche Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar. 1. Aufage 2003 2. Aufage 2005 3., komplett überarbeitete Aufage 2011 Alle Rechte vorbehalten © Gabler Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2011 Lektorat und Korrektorat: Laura Roberts Gabler Verlag ist eine Marke von Springer Fachmedien. Springer Fachmedien ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media. www.gabler.de DasWerk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.JedeVerwertungaußerhalbderengenGrenzendes Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Verviel- fältigungen, Übersetzungen, Mikroverflmungen und die Ein- speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. DieWiedergabevonGebrauchsnamen,Handelsnamen,Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Umschlaggestaltung: KünkelLopka Medienentwicklung, Heidelberg Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Printed in Germany ISBN 978-3-8349-0157-6 V Vorwort Das Gabler Kompaktlexikon Personal enthält eine umfassende Erläuterung wichtiger Sachbe- griffe für die tägliche Personalarbeit. Hierzu gehört der gesamte Bereich des Personal- managements (Personalbeschaffung, Personalauswahl, Personalverwaltung, Vergütungspolitik, betriebliche Sozialleistungen, Arbeitszeitmanagement, Mitarbeiterführung, Personal- und Füh- rungskräfteentwicklung) sowie des Arbeits- und Sozialrechts. Theoretische Erkenntnisse wie praktische Erfahrungen der Autoren fließen dabei gleichermaßen mit ein. Bei der Auswahl der erläuterten Begriffe und bei der Darstellungstiefe steht der Bezug zur Praxis im Vordergrund. Zielgruppe des Kompaktlexikons Personal sind Führungskräfte aller Bereiche, Mitarbeiter des betrieblichen Personalwesens sowie alle diejenigen, die sich im Rahmen ihrer täglichen Aufga- ben mit den zahlreichen Personalfragen zu befassen haben. Dabei werden auch die Leser ange- sprochen, die in Einrichtungen der beruflichen Fort- und Weiterbildung, in Verbänden, in Be- hörden und Gerichten sowie in anderen Organisationen tätig sind, soweit das jeweilige Aufga- bengebiet Erstinformationen zum Personalmanagement sowie zu grundsätzlichen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts erfordert. Von der fachlichen Ausrichtung her ist das Lexikon für Leser aller Disziplinen und Berufsgruppen gedacht: vom juristisch, ingenieur- oder wirtschafts- und sozialwissenschaftlich ausgebildeten Leser bis hin zum Personalpraktiker mit langjährigem Erfahrungswissen. Die erste und zweite Auflage des Kompaktlexikons Personal wurde von den Lesern positiv angenommen. Dies hat Verlag und Autoren veranlasst, nunmehr mit Stand vom September 2010, die dritte Auflage vorzulegen. Sie berücksichtigt die zahlreichen Änderungen die insbe- sondere in der Gesetzgebung eingetreten sind. Das Arbeits- und Sozialrecht unterliegt wie kaum ein anderer Rechtsbereich ständigen Novellierungen, die die tägliche personalwirtschaft- liche Praxis beträchtlich erschweren. In Anbetracht vieler inhaltlicher Verbindungen zwischen einzelnen Stichwörtern werden über Querverweise im Text oder am Ende der Stichwörter Bezüge oder Sachzusammenhänge zu weiteren Themen erschlossen die dem Leser die Orientierung erleichtern. Auf diese Weise bietet das Kompaktlexikon Personal eine hinreichend breit angelegte Basisinformation zum Einstieg in die jeweilige Fragestellung. Der wissenschaftlichen Assistentin am Dresdener Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Energie- wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht, Frau Rechtsanwältin Christina Will, sei auch an dieser Stelle für ihre kompetente und engagierte Unterstützung bei der Erstellung der Neuauflage gedankt. Dresden und Bad Neuenahr im September 2010 Prof. Dr. Ulrich Büdenbender Prof. Dr. Hans Strutz VII Die Autoren Ulrich Büdenbender Studium der Rechtswissenschaften und Promotion zum Dr. jur. an der Universität Bonn; Refe- rendarzeit, Assessor-Examen. 1975 Eintritt in die RWE AG als Justiziar; 1984 Wechsel in das Personalressort (1984 Prokurist, 1987 Direktor Personal- und Sozialwesen), von 1991 bis 1998 Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektor der RWE AG, ab 1998 Inhaber des Lehrstuhls für Bür- gerliches Recht, Energiewirtschaftsrecht und Arbeitsrecht sowie Direktor des Instituts für Wirt- schaftsrecht, Juristische Fakultät der Technischen Universität Dresden. Zahlreiche Publikationen zumArbeits-, Wirtschafts-, und Zivilrecht sowie zur Personalpolitik. Hans Strutz Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und Promotion zum Dr. rer. soc. an der Ruhr-Universität Bochum. Ab 1974 folgten Tätigkeiten als Wissenschaftlicher Assistent, als Dezernent im Höheren Dienst der Landesverwaltung sowie Lehrtätigkeiten an Wirtschaftsaka- demien, Fachhochschulen und der Ruhr-Universität Bochum. Seit 1988 Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Personal-Marketing e.V. DGPM; Forschung, Beratung und Füh- rungskräftetraining in Wirtschaft und Verwaltung auf den Gebieten Personalmanagement und Personalmarketing. Zahlreiche Publikationen zum externen und internen Personalmarketing sowie zur Industrie- und Verwaltungssoziologie. IX Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AEntG Arbeitnehmerentsendegesetz AEVO Ausbildereignungsverordnung AFG Arbeitsförderungsgesetz (aufgehoben, siehe SGB III) AG Aktiengesellschaft AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen AktG Aktiengesetz AO Abgabenordnung ArbG Arbeitsgericht ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz ArbnErfG Arbeitnehmererfindungsgesetz ArbPlSchG Arbeitsplatzschutzgesetz ArbSchG Arbeitsschutzgesetz ArbSG Arbeitssicherstellungsgesetz ArbStättV Arbeitsstättenverordnung ArbZG Arbeitszeitgesetz Art. Artikel ASiG Arbeitssicherheitsgesetz ATG Altersteilzeitgesetz AufenthaltsG Aufenthaltsgesetz AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz BAG Bundesarbeitsgericht BAT Bundesangestelltentarifvertrag BBG Bundesbeamtengesetz BBiG Berufsbildungsgesetz BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. BDSG Bundesdatenschutzgesetz BErzGG Bundeserziehungsgeldgesetz BeschSchG Beschäftigtenschutzgesetz BetrAVG Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsren- tengesetz) BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BfA Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BFH Bundesfinanzhof BG Berufsgenossenschaft BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BGH Bundesgerichtshof BGleiG Bundesgleichstellungsgesetz BildscharbV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bild- schirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung) BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BMGS Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung BMT-Arb. Bundesmanteltarifvertrag Arbeiter BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Abkürzungsverzeichnis X BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz BSG Bundessozialgericht Bsp. Beispiel BUrlG Bundesurlaubsgesetz BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerwG Bundesverwaltungsgericht bzw. beziehungsweise CGB Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands d.h. das heißt dbb Deutscher Beamtenbund DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DGFP Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V. DrittelbG Drittelbeteiligungsgesetz DVO Durchführungsverordnung EBRG Europäische Betriebsräte-Gesetz EDV Elektronische Datenverarbeitung EG Europäische Gemeinschaft(en), EG-Vertrag (neue Zitierweise) EGB Europäischer Gewerkschaftsbund EGV EG-Vertrag EntgeltFG Entgeltfortzahlungsgesetz EStG Einkommensteuergesetz EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof evtl. eventuell EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWIV Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung EWR Europäischer Wirtschaftsraum f. folgend ff. folgende FFG Frauenfördergesetz (aufgehoben, s. BGleiG) GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GewO Gewerbeordnung GG Grundgesetz ggf. gegebenenfalls GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung grds. grundsätzlich GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen HAG Heimarbeitsgesetz HGB Handelsgesetzbuch HwO Handwerksordnung i.d.F. in der Fassung i.d.R. in der Regel i.e.S. im engeren Sinn i.S.d. im Sinne des(r) XI Abkürzungsverzeichnis i.Ü. im Übrigen i.V. m. in Verbindung mit i.w.S. im weiteren Sinn IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IG Industriegewerkschaft IHK Industrie- und Handelskammer InsO Insolvenzordnung JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz KG Kommanditgesellschaft KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien KO Konkursordnung KSchG Kündigungsschutzgesetz KStG Körperschaftsteuergesetz LAG Landesarbeitsgericht LFZG Lohnfortzahlungsgesetz (aufgehoben, siehe EFZG) lt. laut MdE Minderung der Erwerbsfähigkeit MitbErgG Mitbestimmungsergänzungsgesetz MitbestG Mitbestimmungsgesetz MontMitbestG Montanmitbestimmungsgesetz MuSchG Mutterschutzgesetz NachwG Nachweisgesetz Nr. Nummer o.ä. oder ähnlich o.Ä. Oder Ähnliche[s] o.a. oder andere OHG Offene Handelsgesellschaft OLG Oberlandesgericht PersVG Personalvertretungsgesetz Rspr. Rechtsprechung RVO Reichsversicherungsordnung S. Satz; Seite s. siehe SchwarzArbG Gesetz zu Bekämpfung der Schwarzarbeit SchwbG Schwerbehindertengesetz (aufgehoben, siehe SGB IX) SGB Sozialgesetzbuch SGB I Sozialgesetzbuch Erstes Buch – Allgemeiner Teil SGB II Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB III Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung SGB IV Sozialgesetzbuch Viertes Buch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozial- versicherung SGB V Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung SGB VI Sozialgesetzbuch Sechstes Buch – Gesetzliche Rentenversicherung SGB VII Sozialgesetzbuch Siebtes Buch – Gesetzliche Unfallversicherung Abkürzungsverzeichnis XII SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB X Sozialgesetzbuch Zehntes Buch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozial- datenschutz SGB XI Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung SGB XII Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe SGG Sozialgerichtsgesetz sog. sogenannt(e) SprAuG Sprecherausschussgesetz StGB Strafgesetzbuch TVG Tarifvertragsgesetz TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz u. und u.ä. und ähnlich u.Ä. und Ähnliche[s] u.a. und andere; unter anderem u.U. unter Umständen ULA Deutscher Führungskräfteverband UmwG Umwandlungsgesetz UrhG Urheberrechtsgesetz usw. und so weiter UVV Unfallverhütungsvorschrift UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb v.a. vor allem ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft VermBG Vermögensbildungsgesetz VGB Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vgl. vergleiche VO Verordnung VWA Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie WahlO Wahlordnung (nach dem Betriebsverfassungsgesetz) z.B. zum Beispiel z.T. zum Teil z.Zt. zur Zeit ZAV Zentralstelle für Arbeitsvermittlung ZDG Zivildienstgesetz Ziff. Ziffer ZPO Zivilprozessordnung XIII Erläuterungen für den Benutzer 1. Unter einem aufgesuchten Stichwort ist die Erklärung zu finden, die dem Benutzer sofort erforderliches Wissen ohne mehrmaliges Nachschlagen vermittelt. Die zahlreichen Ver- weiszeichen (→) zielen auf Begriffe, die dem Leser zusätzliche Informationen bieten und eine Einordnung in größere Zusammenhänge ermöglichen. 2. Die alphabetische Reihenfolge ist – auch bei zusammengesetzten Stichwörtern – strikt eingehalten. Dies gilt sowohl für Begriffe, die durch Bindestrich verbunden sind, als auch für solche, die aus mehreren, durch Leerzeichen oder Kommata getrennten Wörtern beste- hen. In beiden Fällen erfolgt die Sortierung, als sei der Bindestrich bzw. das Leerzeichen oder das Komma nicht vorhanden. Symbole und Sonderzeichen werden durch das jeweili- ge Wort bestimmt, so dass die Ziffer „15“ demWort „fünfzehn“ entspricht. 3. Substantive sind in der Regel im Singular aufgeführt. 4. Die Umlaute ä, ö, ü, wurden bei der Einordnung in das Alphabet wie die Grundlaute a, o, u behandelt, ß ist wie ss anzusehen. 5. Geläufige Synonyme und angloamerikanische Termini werden jeweils am Anfang eines Stichwortes aufgeführt. 6. Übersichten zu arbeitsrechtlichen Regelungen in Abhängigkeit von der Anzahl der Arbeit- nehmer, der Beschäftigung Schwerbehinderter sowie Auszubildender befinden sich im An- hang.

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