GABLER KOMPAKT-LEXIKON VOLKSWIRTSCHAFT GABLER KOMPAKT-LEXIKON VO LKSWI RTSCHAFT 3.500 Begriffe nachschlagen, verstehen, anwenden Bearbeitet von Prof. Dr. Dirk Piekenbrock Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.ddb.de> abrufbar. 1. Auflage August 2002 2., Überarb. und akt. Auflage November 2003 Alle Rechte vorbehalten © Springer Fachmedien Wiesbaden 2003 Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2003 Lektorat: Katrin Alisch www.gabler.de Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheber rechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzun gen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeich nungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kenn zeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Umschlaggestaltung: Regine Zimmer, Dipl.-Designerin, Frankfurt/Main Druck und buchbinderische Verarbeitung: Hubert & Co., Göttingen Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier ISBN 978-3-409-21803-0 ISBN 978-3-663-12125-1 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-12125-1 Vorwort Am 11. September 2001 wurde die gesamte Welt mit einem terro ristischen Ereignis konfrontiert, das uns die Empfindlichkeit der Weltpolitik und Weltwirtschaft drastisch vor Augen fuhrte. Manche positive Globalisierungstendenz, wie die fortschreitende Liberali sierung und Integration des Welthandels oder der zunehmende in ternationale Konsens uber die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung (.Sustainable DevelopmentU), hat unter den kurzfri stigen Reaktionen darauf zweifellos gelitten. Auf lange Sicht wer den die politischen Anstrengungen jedoch national wie internatio nal darauf gerichtet sein mussen, die aktuellen Polarisierungen zu uberwinden und integrative Krafte in Richtung einer "Neuen Welt(wirtschafts)ordnungU freizusetzen, in deren Rahmen sich jede Nation als freier und verantwortungsvoller Partner in das Netz glo baler Politik- und Wirtschaftsbeziehungen einfugen und ihren ei genen Beitrag zur Losung nationaler wie globaler Probleme leisten kann. Die Volkswirtschaftslehre, die sich mit Einzelwirtschaften, Natio nalokonomien und international en Wirtschaftsgemeinschaften sowie auch globalen Umweltproblemen und Wirtschaftsordnun gen auseinandersetzt, scheint dafur pradestiniert zu sein, die aktu ellen Bemuhungen der (wirtschafts)politischen Praxis und die Dis kussion daruber wissenschaftlich zu untermauern. Das gilt auch fur das vorliegende Werk, das dem Anspruch folgt, ein kompetentes und umfassendes Nachschlagewerk fur aile wich tigen volkswirtschaftlichen Begriffe und Gebiete zu sein. Das Gabler Kompakt-Lexikon Volkswirtschaft richtet sich an Stu denten der VWL und BWL und an aile, die sich fur volkswirt schaftliche und insbesondere wirtschaftspolitische Zusammen hange interessieren. Es ist fur den tag lichen Gebrauch in Studium und Beruf geschrieben. Prof. Dr. Dirk Piekenbrock Berufsakademie Mannheim Erlauterungen fUr den Benutzer 1. Die zahlreichen Gebiete des Gabler Kompakt-lexikons Volks wirtschaft sind nach Art eines Konversationslexikons in rund 3.500 Stichworter aufgegliedert. Untereinem aufgesuchten Stich wort ist die nur speziell diesen Begriff erlauternde Erklarung zu finden. die dem Benutzer sofort erforderliches Wissen ohne mehr maliges Nachschlagen vermittelt. Die durch das Verweiszeichen (_) gekennzeichneten Worter erlauben es dem Leser. sich uber weiterfuhrende Begriffe zu informieren. 2. Die alphabetische Reihenfolge ist. auch bei zusammengesetzten Stichwortern. strikt eingehalten. Dies gilt sowohl fUr Begriffe. die durch Bindestriche verbunden sind. als auch fUr solche. die aus mehreren. durch leerzeichen getrennten Wortern bestehen. 3. Die Umlaute a. o. u wurden bei der Einordnung in das Alphabet wie die Grundlaute a. o. u behandelt; B wurde in 55 aufgelost. 4. Gelaufige Synonyme und anglo-amerikanische Termini werden jeweils am Anfang eines Stichwortes aufgefUhrt. Querverweise gewahrleisten das Auffinden der Begriffserlauterung. 5. Die haufigsten Abkurzungen. insbesondere von Gesetzen. sind im Abkurzungsverzeichnis enthalten. Aligemein gebrauchliche Textabkurzungen wurden in dasAbkurzungsverzeichnis nicht auf genommen. Die im Wirtschaftsleben ublichen Abkurzungen an derer Art (EU. GATT) sind im lexikon selbst erlautert. 6. Rechtsvorschriften wurden. soweit notwendig. angegeben. Dabei ist z. B. n§ 84 I 2 HGB" als § 84. Absatz I. Satz 2 HGB zu lesen; nBGBl I 1061" als Bundesgesetzblatt. Jahr des zitierten Geset zes. Teill. Seite 1061. Zahlen und Daten wurden den jeweils zu gang lichen amtlichen Unterlagen und anderen autoritativen Quellen entnommen. 7. Stichworter uber nationale und internationale Organisationen mit eigenem Auftritt im Internet beschranken sich auf einen Kurz uberblick und schlieBen mit dem Hinweis auf ihre Internet-Ad res se. z. B.: Weitere Informationen unter www.fao.org. Abkurzungsverzeichnis ABM ArbeitsbeschaffungsmaBnahme AbwAG Abwasserabgabengesetz AEG Aligemeines Eisenbahngesetz a.F. alte Fassung AFG Arbeitsforderungsgesetz AG Aktiengesellschaft Aggl. Agglomeration AD Abgabenordnung Art. Artikel BA Bundesanstalt fur Arbeit BAA Bundesausgleichsamt BAfoG Bundesausbildungsforderungsgesetz BAG Bundesamt fUr den Guterfernverkehr/Bundesarbeits gericht BbankG Gesetz uber die Deutsche Bundesbank BdF Bundesminister der Finanzen BewG Bewertungsgesetz BfA Bundesversicherungsanstalt fur Angestellte BGB Burgerliches Gesetzbuch BGBI Bundesgesetzblatt BHD Bundeshaushaltsordnung BIP Bruttoi n la ndsprodukt BMA Bundesministerium fur Arbeit und Sozialordnung BMBF Bundesministerium fUr Bildung, Wissenschaft, For schung und Technologie BMBW Bundesminister fur Bildung und Wissenschaft BMWi Bundesminister fUr Wirtschaft BMG Bundesministerium fUr Gesundheit BMZ Bundesministerium fUr wirtschaftliche Zusammenar beit und Entwicklung BNE Bruttonationaleinkommen BSP Bruttosozialprodukt BVS Bundesanstalt fur vereinigungsbedingte Sonderaufgaben c. p. ceteris paribus (unter ansonsten gleichen Umstanden) DB Deutsche Bundesbahn DBA Doppelbesteuerungsabkommen DEGT Deutscher Eisenbahngutertarif DMBilG DM-Bilanzgesetz EGKSV Vertrag iiber die Griindung der Europiischen Gemeinschaft fiir Kohle und Stahl EGV Vertrag iiber die Griindung der Europiischen Gemeinschaft EnWG Energiewirtschaftsgesetz ErbStG Erbschaftssteuer-und Schenkungsteuergesetz EStG Einkommensteuergesetz EuGH Europiischer Gerichtshof EUV Vertrag uber die Europiische Union ESVG Europiisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen e. V. eingetragener Verein; einstweilige Verfugung EVa Eisenbahnverkehrsordnung EWGV Vertrag uber die Grundung der Europiischen Wirtschaftsgemeinschaft FKva Fusionskontrollverordnung FKPG Gesetz zur Umsetzung des foderalen Konsolidie rungsprogramms FTB Frachten-und Tarifanzeiger der Binnenschifffahrt FVG Finanzverwaltungsgesetz GAWI Garantie-und Abwicklungsgesellschaft GBI Gesetzblatt GewStG Gewerbesteuergesetz GewStR Gewerbesteuer-Richtlinien GG Grundgesetz fUr die Bundesrepublik Deutschland GKV Gesetzliche Krankenversicherung GmbH Gesellschaft mit beschrankter Haftung GrEStG Grunderwerbsteuergesetz GrStG Grundsteuergesetz GVSt Gesamtverband des deutschen Steinkohleberg baus GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen (Kartellgesetz) GwG Geldwaschegesetz HGrG Haushaltsgrundsatzegesetz h.M. herrschende Meinung i. d. F. in der Fassung i. d. R. in der Regel i. e. S. im engeren Sinne L S. im Sinne i.V.m. in Verbindung mit Lw.S. im weiteren Sinne lAB Institut fur Arbeitsmarkt-und Berufsforschung Kap. Kapitel KaffeeStG Kaffeesteuergesetz KG Kommanditgesellschaft KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien KWG Kreditwesengesetz LHO Landeshaushaltsordnung Lit. Literatur lit. Ziffer (in Gesetzesquellen) LZB Landeszentralbank m. spat. And. mit spateren Anderungen MFI Monetare Finanzinstitute NNE Nettonationaleinkommen NSP Nettosozialprodukt OHG Offene Handelsgesellschaft PVG Private Krankenversicherung SGB Sozialgesetzbuch SKE Steinkohleeinheit StGB Strafgesetzbuch TKF Tarifkommission fUr den Fernverkehr TKN Tarifkommission fur den Nahverkehr TVG Tarifvertragsgesetz UStG Umsatzsteuergesetz UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb v. H. von Hundert VO Verordnung VDEW Verband Deutscher Elektrizitatswerke A Abbaukosten, Extraktionskosten; Kos Abgaben. 1. Sammelbegriff: a) Aile auf ten der Forderung einer erschOpflichen der ~ Finanzhoheit beruhenden ~ Of Ressource (~Umwelt-und Ressourcen fentlichen Einnahmen der Gebietskor okonomik). perschaften und bestimrnter ~ Parafisci: ~ Steuern einschl. ~ Kirchensteuer, Abbaumengensteuer, Steuer auf die ~ Zolle und Abschopfungen, ~ GebUh abgebaute Menge einer erschOpflichen ren, ~ Beitrage und Sozialabgaben Ressource. Aus Sieht der ~ Umwelt ("Quasisteuern") an die Trager der ge und Ressourcenokonomik dient die A. setzlichen Sozial versieherung. b) Yom zur Korrektur des ~ Marktversagens bei Abgabepflichtigen her definiert: Pflicht der ~ Allokation erschOpflicher Res gemaBe Geldleistungen aller Art an Ge sourcen. - Vg l. auch ~ Abbauwertsteu meinwesen. - 2. Abgabenordnung: Der er. umfassende Charakter des A.-Begriffs Abbaupfad, zeitliche Verteilung des komrnt auch darin zum Ausdruck, dass Abbaus einer erschOpflichen Ressource das "Steuergrundgesetz" oder auch (~ Umwelt- und Ressourcenokonomik). "steuerrechtliche Mantelgesetz", das die wichtigsten allgemein geltenden Rege Der A. wird bestimrnt durch die pro Zeiteinheit abgebaute Menge der Res lungen zusarnmenfasst, als Abgabenord source (Abbaurate). Zur umweltpoliti nung (AO) (vom 16. 3. 1976 mit spateren Anderungen) bezeichnet wird. - Vgl. schen Beeinflussung des A. bietet sich die Einfuhrung einer mengen- oder auch ~ Sonderabgaben. wertbezogenen Abbausteuer (~Abbau Abgabenordnung (AO), ~ Abgaben. mengensteuer, ~ Abbauwertsteuer) an. abgeleltete Nachfrage. 1. Begriff: Abbaurate, ~ Abbaupfad. Die a. N. bezeiehnet im Rahmen einer Abbauwertsteuer, ~ Steuer auf pen mehrstufigen vertikalen GUterproduktion und -distribution die Nachfrage nach Verkaufspreis einer erschopflichen Res s~urc~. Die A. beeinflusst den gleichge GUtern auf Beschaffungsmarkten, die wlchttgen ~ Abbaupfad fur die besteu sich aus der GUternachfrage nachgela erte Ressource. Ein verflachter Gleich gerter Produktions- bzw. Marktstufen gewichtspfad bei steuererhOhtem An ergibt, letztlich aus der ("ursprUng fangspreis fuhrt zu einer Streckung der lichen") Endnachfrage von GUtern (z.B. Ressourcenvorrate. - Vgl. auch ~Ab Verbrauchs- und GebrauchsgUtern) "ab baumengensteuer. geleitet" ist. -2. Beispiel: Die Nachfrage nach ~ Produktionsfaktoren (z. B. Ar beitskriiften, Betriebsstoffen, Investiti-