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Gabler Kompakt Lexikon Recht: 2200 Begriffe nachschlagen — verstehen — anwenden PDF

320 Pages·1992·9.797 MB·German
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Gerd Jauch Gabler Kompakt- Lexikon Recht 2200 Rechtsbegriff e nachschlagen, verstehen, anwenden Second Edition GABLER KOMPAKT LEXIKON RECHT GABLER KOMPAKT LEXIKON 2200 Begri ffe nachschlagen - verstehen - an wenden von Gerd Jauch 2., vollstandig tiberarbeitete und erweiterte Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH Die /)eu(.""he BibliO!he~ - CIP-Einheirsaufnahme Jauch. Gcrd: Gabkr-Kompakr-Lexikon Rechr 2200 Rechrsbcgriffe nachschlagcn. versrehcn. unwenden I Gerd Jauch. - 2. • volls!:tndig iil)erarb. und erw. Aufl. - Wiesbadcn . Gabler. 1'1'}2 NE: HST I. AuflJge 19!!5 2. Aun~gc 1992 CI Springer Fachmcdien Wicsbadcn 1992 UrsprOnglich erschienen bei Betriebswinschafllicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH. Wiesbadcn 1992. Lek!oral: Ule Arenlzen OJ' Werk ein.""hlicl$lich aller ""ina Teile is! urhd)cl"I"echllil'h gcschiilzt. Jede Verwenung aullcrhalb der engen Grenzcn dcs Urhebcrrechlsgcsclzes iSI ohm: Zus1immung des Verla!,:, un zulassig und s1raibar. Das gih in,bc.'ICmdcre fijr Verviclf;ilri gungcn. Ubcr'ICIZungen. Mikrovcrf,lmungen und die Einspci· cherong und Verarbcitung in clcktronischcn Systemen. H&hs1e inhahliche und lechnische QUJlitat ist unser Zid. Bei der Produktion und Verbreitung unserer Biicher wollen WiT die Umwclt schonen: Die,,':s Bueh iSI auf saurefreiem und ehlor;lrm gcbieiehrem Papier gedruckl. Die Einschweillfolie bestehr aus Poly.ithylen und damil aus organisehen Grundstoffen. die weder bei der Hersldlung noch bei deT Verbn:nnung Schadsroffe freise1zen. Die Wiedergabe VOfl GcbrJuchsnamcn. Handelsnamcn. Warenbezcichnungen usw. in diesem Werk berechligt auch olme besondere Kennzeichnung nicht zu deT Annahme. dall solche Namen im Sinne deT Warenzeichen-und Markenschutz-Gescllgebung als frei IU bclrachren WJren und daher von jedermaTl!l benulzt werden durft!'n. Umschlagsgestalrung: Schrimpfund Panner. Wiesbadcn ISBN 978-3-409·29155-2 ISBN 978-3-322-89527-1 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-89527-1 Vorwort Das "Gabler Kompakt-Lexikon Recht" ist fiir jedermann gedacht: weniger fiir den luristen, der sich aus anderen Quellen unterrichten kann, als vielmehr fiir den juristischen Laien, den jugendlichen wie den erwachsenen. Das "Gabler Kompakt-Lexikon Recht" ist eine wertvolle Hilfe im Gestriipp unseres weit verzweigten Rechts. Wir werden tagtliglich mit Rechtsbegriffen, die wir nicht kennen bzw. nicht ohne zuslitzliche Hilfe begreifen, konfrontiert. Wer nicht rechts kundig ist, kann sich hier informieren und orientieren. Die Sprache der Gesetze wird entschliisselt, das luristendeutsch erUiutert. In mehr als 2200 Stichwortem werden die gebrliuchlichsten Begriffe aus Staats-und Verfassungsrecht, Offentlichem Recht, Zivilrecht, Wirtschafts-, Arbeits-und Sozi alrecht, Strafrecht und Prozef3recht auf verstandliche und damit zugangliche Art erkllirt. Neu aufgenommen wurden aktuelle Begriffe und Vor allem Begriffe, die im Zu sammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung stehen. So lassen sich Begriffe finden wie z. B. AIDS, Aussiedler, Beitrittsgebiet, Doping, Einigungsvertrag, Son derbeauftragter fiir Stasidateien ("Gauck-Behorde"), Teilzeitbeschaftigung, Treu handanstalt, Vorruhestand, Zwei-plus-Vier-Vertrag. Das Rechtslexikon fiir jeder mann hat dadurch an Umfang und Bedeutung weiter gewonnen und wird zur Wissensquelle fiir den Biirger in den alten wie in den neuen Bundeslandem. 1m Anhang findet der Benutzer Obersichten iiber die Organisation der Gerichte, die Instanzenziige und das Gesetzgebungsverfahren. Das "Gabler Kompakt-Lexikon Recht" will nicht nur Nachschlagewerk, sondem im besten Sinne Ratgeber sein. GEROJAUCH Abkiirzungsverzeichnis Abs. Absatz i.e.S. im engeren Sinn Abk. Abkiirzung i.S. imSinn Art. Artikel ital. italienisch AG Aktiengesellschaft i.w.S. im weiteren Sinn BAG Bundesarbeitsgericht insbes. insbesondere BFH Bundesfinanzhof JGG Jugendgerichtsgesetz BGB Biirgerliches Gesetzbuch KG Kommanditgesellschaft BGH Bundesgerichtshof lat. lateinisch BSG B undessozialgericht mind. mindestens BYerwG Bundesverwaltungsgericht OHG Offene Handelsgesellschaft bzw. beziehungsweise OLG Oberlandesgericht d.h. das heiBt s. siehe EG Europaische Uemeinschaft S. Seite einschl. einsch Ii eBI ich SGB Sozialgesetzbuch engl. englisch sog. sogenannte( -r, -s) e.Y. eingetragener Yerein span. spanisch evtl. eventuell StPO StrafprozeBordnung ff. folgende u.a. unter anderem FGO Finanzgerichtsordnung urspr. urspriinglich frz. franzosisch usw. und so weiter GewO Gewerbeordnung u.U. unter Umstanden GG Grundgesetz v.a. vor allem GmbH Gesellschaft mit vgl. vergleiche beschfankter Haftung YwGO Yerwaltungsgerichts- griech. griechisch ordnung HGB Handelsgesetzbuch z.B. zum Beispiel i.a. im allgemeinen z.T. zum Teil i.d.R. in der Regel ZPO ZivilprozeBordnung Erlauterungen fur den Benutzer I. Unter einem aufgesuchten Stichwort ist die nur speziell diesen Begriff erlau temde, grtindliche Erklarung zu finden, die dem Benutzer sofort erforderliches Wissen ohne mehrmaliges Nachschlagen vermittelt. Die durch das Verweis zeichen (---) gekennzeichneten Warter erlauben es dem Leser, sich tiber weitere, ihm wesentlich erscheinende Begriffe zu orientieren, 2, Formulierungen wie "in der Regel" oder "grundslitzlich" sind nicht gleichbedeu tend mit "immer", sondem weisen im juristischen Sprachgebrauch gerade daraufhin, daB es auch Ausnahmen gibt. 3, Die aphabetische Reihenfolge ist - auch bei zusammengesetzten Stichwartem - strikt eingehalten. Dies gilt sowohl fUr Begriffe, die durch Bindestriche verbunden sind, als auch fUr solche, die aus mehreren, durch Leerzeichen getrennten Wartem bestehen. 4. Zusammengesetzte Begriffe sind in der Regel unter dem Adjektiv alphabetisch angeordnet. Wird das gesuchte Wort unter dem A::Ijektiv nicht gefunden, empfiehlt es sich, das Substantiv nachzuschlagen. 5. Substative sind in der Regel im Singular aufgefUhrt. 6. Die Umlaute ii, a, ti wurden bei der Einordnung in das Abc wie die Grundlaure a, 0, u behandelt. B wurde in ss aufgeliist. 7. Gelliufige Synonyme und anglo-amerikanische Termini werden jeweils am An fang eines Stichwortes aufgefUhrt. Querverweise gewlihrleisten auf jeden Fall das Auffinden der Begriffserlliuterung. A Abbruch der Schwangerschaft Schwangeren. Bei rechtmaBigem A. Abtreibung der - Leibesfrucht zwi besteht Anspruch auf Leistungen der schen dem AbschluB der Einnistung des Krankenversicherung und der Sozial Eis in der Gebannutter und dem Beginn hilfe. - Gesetz wurde verabschiedet; der Geburt. Der A. durch die Schwan sein Inkrafttreten ist jedoch yom Bun gere selbst (Eigen-A.) und durch einen desverfassungsgericht im Wege der anderen (Fremd-A.) sind grundsatzlich einstweiligen Anordnung bis zur ent nach §§ 218 ff. StGR stratbar. Bis zur giiltigen Entscheidung ausgesetzt wor Eieinnistung ist der A. straffrei. Der den. rechtswidrige A. wird mit Freiheitsstra fe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe Abfall bedroht; in besonders schweren Fallen Nach dem A.-Gesetz soli A. in erster ist eine Freiheitsstrafe von sechs Mona Linie vermieden werden (z. B. durch ten bis zu flinf Jahren vorgesehen. Nicht Verpackungs-VO), im iibrigen soli A. rechtswidrig und damit nicht strafbar ist entsorgt werden. Die Entsorgung er der A., wenn (1) seit der Empfangnis folgt in erster Linie durch A. nicht mehr aIs zwolfWochen vergangen Verwertung, sonst durch gesonderte sind (Fristenlosung), (2) wenn die Ablagerung. Bei der Entsorgung sind Schwangere den A. verlangt und dem die Belange des Schutzes von Mensch Arzt durch eine Bescheinigung nachge und Tier, des Naturschutzes, der Land wiesen hat, daB sie sich mindestens drei schaftspflege, der offentlichen Sicher Tage vor dem Eingriff in einer Not-und heit und Ordnung sowie die Ziele von Konfliktlage hat beraten lassen und (3) Raumordnung und Landesplanung zu der A. von einem Arzt vorgenommen beach ten. A. darf nur dem Entsor wird. Nicht strafbar ist der A. auch, gungspflichtigen (z. B. Gemeinden) wenn er nach arztlicher Erkenntnis not iiberlassen werden. der sie den A. wendig ist, urn eine Gefahr flir das Le Entsorgungsanlagen zuzuflihren hat. ben oder den Gesundheitszustand der VerstoBe gegen das A.-Gesetz werden Schwangeren abzuwenden oder wenn durchweg als Ordnungswidrigkeit mit dringende Griinde daflir sprechen. daB BuBgeld bedroht. das Kind infolge einer Erbanlage an ei ner schwerwiegenden Schiidigung sei Abgabe nes Gesundheitszustands leiden wiirde. Geldleistung, die der Staat natiirlichen Der A. darf, abgesehen von dringenden und juristischen Personen im Gesetzes Notfallen, nur in einem Krankenhaus wege zur Finanzierung seiner Aufga oder einer spezieUen Klinik vorgenom ben auferlegt.-Arten: Steuem und Zol men werden. A.rzte und Schwestem sind Ie. Gebiihren und Beitriige. zur Mitwirkung nicht verpflichtet. - Aufgabe der vorgeschriebenen Bera Abgabenordnung tung durch eine anerkannte Beratungs Bundesgesetz, das das Recht der - stelle ist die umfassende medizinische. Abgaben regelt, insbes. das Steuerrecht soziale und juristische Information der (Steuerschuld, Besteuerungsverfahren. Abgeordneter Steuererhebung, Steuerstrafen, Steuer Urenkel). Begriff hat Bedeutung 1m geheimnis). Familien-, Erb-und Steuerrecht. Abgeordneter Ablehnung Mitglied eines Pari aments (Bundestag, I. Alfgemein: Zuriickweisung eines Landtage), das yom Yolk als des sen Verhaltens oder einer Person. Vertreter auf Zeit gewahlt ist. Bei Aus 2. Verfahrensrecht: Mitwirkung von iibung seines - Mandats ist der A. an Amts- oder Geriehtspersonen (z. B. Auftrage und Weisungen nieht gebun Richter, Sachverstiindiger) an einem den und nur seinem Gewissen unter bestimmten Verfahren kann abgelehnt worfen. Fiir ihn gilt - Indemnitat und werden. Voraussetzung: das Vorliegen - Immunitat. A. erhalt Aufwandsent gesetzlicher Ausschlut3griinde ( sehadigung (-Diaten). Ausschliet3ung) oder die begriindete Besorgnis der - Befangenheit. Uber Abhorgesetz ein Ablehnungsgesuch entscheidet das Gesetz zur Besehrankung des - Brief-, betroffene Gericht, jedoch ohne den Post- und Fernmeldegeheimnisses. Bei abgelehnten Richter. Auch ein Antrag, begriindetem Verdaeht einer staatsge eine Leistung und ein Verwaltungsakt fahrdenden Straftat (z. B. Hoehverrat, konnen abgelehnt werden. Landesverrat) darf, falls die Erfor schung des Saehverhalts sonst aus Abmahnung siehtslos oder wesentlich ersehwert Verwarnung, die oft einer - Kiindi ware, in das yom GG in Art. 10 Abs. 1 gung vorausgehen mut3, wenn diese gesehiitzte Grundreeht eingegriffen wirksam sein soIl. Z. B. bei vertrags werden, wobei die Mitteilung der Be widrigem Gebrauch der Mietsache (un sehrankung an den Verdachtigen unter ter erheblicher Rechtsverletzung) oder bleiben kann und der Reehtsweg zu den bei a. o. Kiindigung eines Dienst-oder Geriehten ausgcsehlossen ist. Die Ver Arbeitsverhiiltnisses aus wichtigem fassungschutzbehorden des Bundes Grund. Ohne vorherige A. kann noch und der Lander, das Amt fi.ir Sicherheit nicht yom Vorliegen eines wichtigen der Bundeswehr und der Bundesnaeh Grundes und dam it von der Unzumut riehtendienst sind berechtigt, Postsen barkeit der Fortsetzung des Arbeitsver dungen zu offnen und einzusehen, den hiiltnisses ausgegangen werden. Bei Fernschreiber mitzulesen und den Eigentumsdelikten ist A. nicht erfor Fernmeldeverkehr abzuhoren und auf derlich, ebenso im Vertrauensbereich, Tontrager aufzunehmen. Die Be wenn eine giinstige Prognose nicht schrankungen werden auf Antrag von mehr gestellt werden kann. einem Bundesminister oder der zustan digen obersten Landesbehorde ange Abordnung ordnet. Die Nachpriifung erfolgt durch VOriibergehende Zuweisung (nicht - parlamentarische Kontrollgremien. Versetzung) eines - Beamten an eine Auch im Rahmen cines Strafverfahrens andere Dienststelle mit einer dem bis kann bei bestimmten Delikten (§ 100 a herigen Amt entsprechenden Tatigkeit. StPO) der Fernmeldeverkehr eines Be Bedarf der Zustimmung des Beamten, schuldigten iiberwacht und aufgezeieh wenn die A. in den Bereich eines ande net werden (Anordnung durch den ren Dienstherrn erfolgt und die DaHer Richter, bei Gefahr im Verzug auch eines Jahres iibersteigt. durch den Staatsanwalt). abortus Abkommling (lat. = Fehlgeburt) Verwandter in absteigender Linie (ehe Kann Folge des Abbruchs der liches und nichteheliches Kind, Enkel, Schwangerschaft sein. 2 Abstammung Abschiebung lungskosten abnutzbarer Vermogens Zwangsweise Entfemung eines - Aus gegenstande auf die Geschaftsjahre der Hinders aus dem Bundesgebiet (insbes. voraussichtlichen Nutzungsdauer. nach - Ausweisung), wenn seine frei 2. Steuerrecht: Oberbegriff flir Abset willige Ausreise nicht gesichert ist oder zung flir Abnutzung (AfA), Absetzung aus Grunden der offentlichen Sicherheit flir Substanzverringerung (AfS), Son oder Ordnung eine Oberwachung der derabschreibung und Teilwertabschrei Ausreise erforderlich erscheint. A. soli bung. unter Fristsetzung schriftlich vorher an gedroht werden. Zur Sicherung der A. ist Absehen von Strafe richterlich angeordnete A.-Haft (hoch Kann das Gericht bei allen Straftaten, stens bis zu einem lahr) moglich (zur wenn die Tatfolgen, die den Tater ge Vorbereitung der Ausweisung nur bis zu troffen haben, so schwer sind, daB die scchs Wochen). Verhangung einer Strafe offensichtlich verfehlt ware (z. B. fahrlassige Totung AbschluB des eigenen Kindes); gilt nicht bei Ver Beginn der Bindung von Vertragspar wirkung von Freiheitsstrafen von mehr teien an einen Vertrag durch Willens als einem lahr. Dariiber hinaus weitere erkliirungen. Auch Ende eines Verfah Moglichkeiten des A. v. S. bei einzelnen rensabschnitts (A. der Ermittlungen im Delikten (z. B. bei sog. - tatiger Reue). StrafprozeB) sowie notwendiger Vor gang im Aktienrecht (lahres-A.) und im absolute FahruntUchtigkeit sonstigen Handelsrecht (A.-BilanzJ. - Fahruntiichtigkeit AbschluBzwang absolute Mehrheit Verpt1ichtung zum AbschluBeines Ver - Mehrheit trages. Ausnahme von der sonst grund satzlich herrschenden - Vertragsfrei Absprachen 1m StrafprozeB he it. A. entweder auf Grund eines Ge Gesetzlich nicht geregelte, in der Praxis setzes (z. B. Personenbeforderungsge aber haufige Verstandigung ("deal") im setz) oder auf Grund einer rechtlichen StrafprozeB zwischen Gericht und Ver oder tatsachlichen Monopolstellung ei fahrensbeteiligten in oder auBerhalb der nes Untemehmens, wenn das Allge Hauptverhandlung. Nach Verfassungs meininteresse verlangt, daB jedermann recht sind solche A. unbedenklich, an den von diesem Untemehmen ange wenn dadurch nicht gegen die A:.Jtlda botenen Giitem oder Dienstleistungen rungspt1icht des Gerichts und die teilhat (z. B. Versorgungsbetriebe). Grundsatze der Strafzumessung zur freien Verfiigbarkeit der Verfahrensbe Abschreckung teiligten verstoBen wird. Auch: Pravention Dient als Strafzweck in der Form der Abstammung Spezialpriivention (A. des einzelnen Herkunft eines Kindes von bestimmten Taters vor emeuter Begehung von Eltem und deren Vorfahren. Das Fami Straftaten und Besserung i. S. einer Re lienrecht unterscheidet zwischen eheli sozialisierung) und der Generalprii cher und nichtehelicher A. a) Eheliche vention (A. anderer vor der Begehung A. liegt bei einem Kind vor, das nach gleichartiger Straftaten). Eingehung der Ehe geboren wird, so fern es vor oder wahrend der Ehe emp Abschreibung fangen worden ist und der Mann der l. Handelsrecht: planmaBige Vertei Mutter wahrend der - Empfangniszeit lung der Anschaffungs- oder Herstel- beigewohnt hat. Liegt die Empfangnis- 3

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