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Gabler Kompakt-Lexikon Bank und Börse: 2.000 Begriffe nachschlagen, verstehen, anwenden PDF

244 Pages·2001·13.405 MB·German
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GABLER KOMPAKT-LEXIKON .. BANK UND BORSE GABLER KOMPAKT-LEXIKON •• BANK UND BORSE 2.000 Begriffe nachschlagen, verstehen, anwenden von Günter Wierichs Stefan Smets Dr. Günter Wierichs ist Studiendirektor in Bankfachklassen am Leo-Statz Berufskolleg Düsseldorf sowie Fachleiter für Wirtschaftswissenschaft und Bankbetriebslehre am Studienseminar Düsseldorf. Darüber hinaus ist er Herausgeber der Fachzeitschrift bankfachklasse. Stefan Smets übt eine Lehrtätigkeit als Oberstudienrat in Bankfachklassen am Berufskolleg Viersen aus. Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme Ein Titeldatensatz für diese Publikation ist bei Der Deutschen Bibliothek erhältlich. Alle Rechte vorbehalten © Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 2001 Lektorat: Thorsten Hadeler Der Gabler Verlag ist ein Unternehmen der Fachverlagsgruppe BertelsmannSpringer. www.gabler.de Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheber rechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfaltigungen, Übersetzun gen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnun gen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen-und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier. Umschlaggestaltung: Regine Zimmer, Dip!. Designerin, Wiesbaden ISBN 978-3-409-11738-8 ISBN 978-3-322-94629-4 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-94629-4 Vorwort Von Fragestellungen des Bank-und Börsenwesens ist heute nahezu jeder betroffen - sei es in der Ausbildung, im Berufsleben oder im privaten Bereich. Nicht jeder kann jedoch auf eine breite fachspezifische Vorbildung zurückgreifen. Darüber hinaus wird es ange sichts des rasanten Innovationstempos in der Finanzwelt zusehends schwieriger, einen Überblick zu behalten. Die Produkte werden komplexer, die rechtlichen Regelungen dif ferenzierter und die Begriffe immer vielflIltiger. Finanzwirtschaftliehe Grundkenntnisse sind jedoch unerilisslich, denn Bankgeschäfte begleiten jeden Menschen ein Leben lang. Das neue ca. 2000 Stichworte umfassende Gabler Kompakt-Lexikon Bank und BiJrse in formiert kompetent und anschaulich über die wichtigsten Begriffe aus den Geschäftsbe reichen Kontoführung, Zahlungsverkehr, Finanzierung und Geld-Nermögensanlage. Es zeigt darüber hinaus nicht nur Zusammenhänge zwischen den einzelnen Begriffen, son dern auch zwischen den Geschäftsbereichen auf und ist damit ein Nachschlagewerk, das einerseits beruflich ftIr Auszubildende und Angestellte in Kreditinstituten oder Industrie und Handel einsetzbar ist. Andererseits vermittelt es ein Grundlagenwissen rur den pri vaten Bankkunden. Düsseldorf und Viersen Günter Wierichs im Januar 2001 Stefan Smets Abkürzungsverzeichnis AG Aktiengesellschaft InsO Insolvenzordnung AGB Allgemeine Geschäfts- LS.v. im Sinne von bedingungen LV. (mit) in Verbindung (mit) AktG Aktiengesetz Anm. Anmerkung Jhd. Jahrhundert AO Abgabenordnung Art. Artikel KAGG Gesetz über Kapital- AWG Außenwirtschaftsgesetz anlagegesellschaften AWV Außenwirtschaftsverordnung KG Kommanditgesellschaft KGaA Kommanditgesellschaft BausparkG Gesetz über Bausparkassen auf Aktien (Bausparkassengesetz) KWG Gesetz über das Kreditwesen BausparkV Verordnung zum Schutz der (Kreditwesengesetz) Gläubiger von Bausparkassen (Bausparkassen-Verordnung) BAWe Bundesaufsichtsamt fllr den OHG Offene Handelsgesellschaft Wertpapierhandel PAngV Preisangabenverordnung BBankG Gesetz über die Deutsche Bundesbank (Bundesbank- PfandbG Pfandbriefg esetz gesetz) BGB Bürgerliches Gesetzbuch RechKredV Verordnung über die BörsG Börsengesetz Rechnungslegung der Kreditinstitute DepotG Depotgesetz (Rechnungslegungs- verordnung) EigZulG Eigenheimzulagengesetz ErbStG Erbschaftsteuer-und ScheckG Scheckgesetz Schenkungsteuergesetz EStG Einkommensteuergesetz U.u. unter Umständen EUR Euro e.v. eingetragener Verein v.a. vor allem VerbrKrG Verbraucherkreditgesetz f.; If. folgender/folgende VermBG Vermögensbildungsgesetz vgl. vergleiche ggfS. gegebenenfu.lls GmbH Gesellschaft mit be- scbränkter Haftung WEG Wohneigentumsgesetz GmbHG Gesetz betreffend die WG Wechselgesetz Gesellschaften mit be- WpHG Gesetz über den Wertpapier- scbränkter Haftung handel (Wertpapierhandels- gesetz) HGB Handelsgesetzbuch HypBankG Hypothekenbankgesetz z.B. zum Beispiel zzgl. zuzüglich i.dR in der Regel z.Zt. zur Zeit Erläuterungen für den Benutzer I. Das Gabler Kompakt-Lexikon Bank und Börse ist in ca. 2000 Stichworte aufgegliedert. Unter einem aufgesuchten Stichwort ist die speziell diesen Begriff erläuternde, gründli che Erklärung zu finden, die dem Benutzer sofort erforderliches Wissen ohne mehrmali ges Nachschlagen vermittelt Die :mhireichen, durch das Verweiszeichen (~) gekenn zeichneten Wörter erlauben es dem Leser, der sich umfassend unterrichten will, sich über weitere mit dem gesuchten Wort im engen Zusammenhang stehende Begriffe zu informieren. 2. Die alphabetische Reihenfolge ist - auch bei zusammengesetzten Stichworten - strikt eingehalten. Dies gilt sowohl filr Begriffe, die durch Bindestriche verbunden sind, als auch filr solche, die aus mebreren, durch Leerzeichen getrennten Wörtern bestehen. In beiden Fällen erfolgt die Sortierung, als wäre der Bindestrich bzw. das Leerzeichen nicht vorhanden. So steht z.B. "Devisenarbitrage" vor "Devisen Briefkurs" und "öffentlicher Glaube" vor "öffentliche Versteigerung". 3. Zusammengesetzte Begriffe wie "bargeldlose Zahlung" oder "offene Zession" sind in der Regel unter dem Adjektiv alphabetisch eingeordnet. Wird das gesuchte Wort unter dem Adjektiv nicht gefunden, empfiehlt es sich, das Substantiv nachzuschla gen. 4. Die Umlaute ä, Ö, ü wurden bei der Einordnung in das Abc wie die Grundlaute a, 0, u behandelt; ß ist wie ss anzusehen. 5. Geläufige Synonyme und anglo-amerikanische Termini werden jeweils am Anfang eines Stichwortes aufgeführt. Dabei werden Synonyme in Kursivscbrift wiederge geben. Querverweise gewährleisten auf jeden Fall das Auffinden der Begriffserläu terungen. 6. Die häufigsten Abkürzungen, insbesondere von Gesetzen, sind im Abkürzungsver zeichnis enthalten. Im Bankgeschäft übliche Abkürzungen wie DAX oder POZ sind im Lexikon selbst erläutert. A Abbuchungsauftrag, schriftliche, jeder teurs), der eine Ware zur Verschiffimg im zeit widerrufliche WeiSWlg eines ZahlWlgs Hafen anliefert (vgl. ~ Konnossement). pflichtigen im Lastschriftverkehr. Im Gegen satz zum ~ Einzugsermächtigmgsverfilhren Abräumsparen, ~ Sondersparformen. erteilt der Zahlmgspflichtige beim A. seiner Bank (Zahlstelle) die WeisWlg zur EinlösWlg Abrechnung, Clearing; Verfahren zur der ~ Lastschrift. Der A. kommt in der Verrechnung gegenseitiger Forderungen und Praxis vor allem zwischen Unternehmen zur Verbindlichkeiten aus dem ZahlWlgsverkehr AnwendWlg. über eine zentrale Stelle; Beispiel: Bei einem Abrechnungsverfahren verrechnen die Kre Abfindung, einmalige GeldieistWlg zur ditinstitute A, B, Wld C ihre gegenseitigen AbgeltWlg eines Rechtsanspruchs. Eine A. Fordermgen (F) und Verbindlichkeiten (V) - erhalten z.B. Aktionäre bei der BildWlg eines Werte in Mio. Euro: neuen ~ Konzerns oder bei der Umwand IX IWlg einer ~ Aktiengesellschaft. A B C Summe Abgabenordnung (AO), grundlegendes (V) Gesetz fiIr das Steuerrecht In der AO werden Regeln Wld Begriffsdefinitionen fiIr die A - 30 60 90 SteuergesetzgebWlg festgelegt. Wichtigste RegelWlg fiIr die Praxis der Kreditinstitute ist B 10 - 70 60 der § 154 AO (vgl. ~ Kontenwahrheit). C 50 40 - 90 abhängiges Unternehmen, rechtlich selbstständiges Unternehmen, dessen Ge Summe schäftspolitik aufgrund einer Beteiligmg (F) 60 70 130 260 eines anderen Unternehmens (herrschendes Unternehmen) beeinflusst wird. An die Stelle der Einzelpositionen treten nun Abkommen, Sammelbegriff fiIr Vereinba die Abrechnmgssalden. Diese werden über rmgen zwischen Kreditinstituten zur Ab zentrale Konten, die jeweils bei der Clearing wicklWlg des ZahlWlgsverkehrs. Wlihrend steIle gefllhrt werden, verrechnet: Da Aper die ~ Allgemeinen Geschäftsbedingmgen Saldo 30 Mio. Euro (90 V - 60 F) Wld BIO (AGB) oder speziellere Vereinbarmgen wie Mio. Euro (80 V - 70 F) zahlen muss, C die ~ Bedingungen fiIr den Scheckverkehr andererseits 40 Mio. Euro erhält (130 F - 90 RechtsbeziehWlgen im Verhältnis des Kre V), werden A Wld B entsprechend belastet ditinstitutes zum KWlden regeln, werden in Wld C erhält eine Gutschrift. - Beispiele fiIr den verschiedenen A. die BeziehWlgen der Clearingsysteme sind die Systeme der Kreditinstitute Wltereinander geklärt. Wichti ~ Clearstream Banking AG Wld das ge A. sind in der Tabelle auf S. 2 ersichtlich. ~ Target-System. Ablader, Bezeichnung im Seefrachtverkehr Abrufkredit, Kredit, der als ~ Rahmenkre fiIr denjenigen (z.B. Spedition eines Expor- dit in Anspruch genommen werden kann. Absatzpolitik Wichtige Abkommen Name des Abkommens wesentliche Inhalte Abkommen zum Überweisungsverkehr Entgegennahme standardisierter Überwei- sungsvordrucke von Kunden und beleg lose Weitergabe Abkommen Ober die ROckgabe nicht eingelös- Vereinbarung zur ROckgabe nicht eingelöster ter Schecks (Scheckabkommen) Schecks; Ersatz fOr verloren gegangene Schecks Abkommen Ober den Lastschriftverkehr Entgegennahme standardisierter Lastschrift- vordrucke oder Lastschriftdatensalze und beleg lose Weitergabe (EZL); Regelungen fOr die ROckgabe von Lastschriften (z.B. wegen Widerspruch) Abkommen Ober den Einzug von Wechseln Einzug von Wechseln und Rockgabe nicht eingelöster oder vor Verfall zurockgerufener Wechsel Abkommen Ober das beleg lose Scheckein- Einzug und ROckgabe beleghafter Schecks bis zugsverfahren (BSE) zum Betrag von 4.999,99 DM Electronic Cash-System Aufbau und Betrieb eines institutsobergreifen- den Systems zur bargeldlosen Zahlung an au- tomatisierten Kassen (mit Zahlungsgarantie) POZ-System Aufbau und Betrieb eines institutsObergreifen- den Systems zur bargeldlosen Zahlung an au- tomatisierten Kassen (ohne Zahlungsgarantie) Absatzpolitik, Maßnahmen zur Förderung auf Gegenstände des ~ Anlagevermögens des Vertriebs von Produkten eines Unter vorgenommen. Bei Kreditinstituten spielen nehmens. Ziel der A. ist es, bestehende Kun andererseits auch Abschreibungen auf Forde denverbindungen zu halten und neue Ab rungen (vgl. ~ Einzelwertberichtigung und nehmer zu gewinnen (~ Akquisition). ~ Pauschalwertberichtigung) und auf Wert papiere (vgl. ~ nicht realisierter Kursver Abschlag, Abzugsbetrag, der in verschie lust) eine Rolle. Gnmdsätzlich kommen bei denen Formen zur Anwendung kommt. - 1. einer A. auf Gegenstände des Anlagevermö Währungsrechnen: Differenz zwischen gens zwei Abschreibungsmethoden zur An ~ Devisenkassakurs und ~ Devisentermin wendung: 1. Lineare A. mit jährlich gleich kurs - 2. Bei ~ Abzinsungspapieren: Diffe bleibenden Abschreibungsbeträgen (Ab renz zwischen Nennwert und Kaufkurs. schreibungsquoten). Die Höhe der A. ist abhängig von der geschätzten Nutzungsdauer Abschlagsmethode, Verfuhren bei der des Vermögensgegenstandes. So werden bei Bewertung von hrunobilien im Rahmen einer einer Nutzungsdauer von 5 Jahren jährlich Baufinanzierung (vgl. ~ Beleihungswerter 100 : 5 = 20 % abgeschrieben. - 2. Geome mittlung bei hrunobilien). trisch-degressive A. mit fallenden Abschrei bungsquoten. Hierbei wird ein Prozentsatz Abschlussrechnung, ~ Kontoauszug. kalkuliert, der im ersten Jahr auf den An schaffungswert des Anlagegutes und in den Abschreibung, buchhalterische Erfassung folgenden Jahren auf den jeweiligen Rest einer Wertminderung bei Vermögensgegen wert berechnet wird. Auf diese Weise sinken ständen. Abschreibungen werden einerseits die Abschreibungsquoten von Jahr zu Jahr, 2 ACH was dem tatsIIchIichen Wertverlauf eher Abwertung, Wertverlust einer WIIhrung entspricht - Da durch eine A der Gewinn gegenüber einer anderen Wlihrung. Beträgt und damit die zu zahlende Steuerlast eines der Kurs in US-Dollar fllr einen Euro z.B. zu Unternehmens reduziert wird, gelten flIr die einem Zeitpunkt 0,8535 US-Dollar und zu Berechnung von Abscbreibungsquoten be einem spliteren Zeitpunkt 0,8412 US-Dollar, sondere steuerrechtliche Vorschriften (Abset handelt es sich um eine A des Euro (entspre zung flIr Abnutzung = AfA). Danach beträgt chend eine Aufwertung des US-Dollars), da ab 2001 der Höchstsatz bei Anwendung der zum späteren Zeitpunkt weniger Dollar fllr geometrisch-degressiven AfA 20 %, wobei er einen Euro zu zahlen sind. Würde der Kurs maximal das Zweifilche des linearen AfA auf 0,8933 US-Dollar steigen, läge entspre Satzes erreichen darf. chend eine Aufwertung des Euro (bzw. A des US-Dollars) vor. - Abwertungen und Absetzung fOr Abnutzung, Begriff im Aufwertungen von Wllhrungen ziehen se Steuerrecht flIr -+ Abschreibung. samtwirtschaftliche Auswirkungen nach sich. Eine A des Euro begünstigt z.B. die inillndi Absonderung, Sonderrecht, das z.B. ein sehe Exportindustrie. Da die ausilindischen Kreditinstitut flIr Sachen oder Forderungen, Geschäftspartner bei einer Euroabwertung die als Sicherheit tlJr einen Kredit bestellt weniger Einheiten ihrer heimischen WIIhrung wurden, im Rahmen eines -+ lnsolvenzver tlJr einen Euro zahlen müssen, verbilligen fahrens geltend machen kann. Durch die A sich (bei ansonsten gleichen Bedingungen, kann das Kreditinstitut das Sicherungsgut d.h. unveränderte Inflationsrate etc.) die getrennt vom lnsolvenzverfahren verwerten. europäischen Waren. Andererseits würde eine Euroabwertung auf lange Sicht die abstraktes Schuldversprechen, Ver Kapitalmärkte ( -+ Kapitalmarkt) der am pflichtung zur Zahlung eines Geldbetrages, Eurosystem beteiligten Länder schwllchen, ohne dass ein bestimmtes Grundgeschäft da fiir Anleger aus den USA, Japan etc. eine zugrunde liegt. AS. liegen z.B. bei einem Geldanlage in europäische Aktien oder An -+ Akkreditiv oder einer Verbindlichkeit aus leihen weniger interessant wllre. einem -+ Wechsel vor. Abzahlungsdarlehen, -+ Annuitllrendar Abtretung, Zession; Vertrag, der den Über lehen. gang einer Forderung auf eine andere Person bewirkt. Die A kommt in der Praxis der Abzinsung, -+ Abzinsungspapier. Kreditinstitute vor allem in Zusammenhang mit der Besicherung von Krediten zur An Abzinsungspapiere, verzinsliche Wert wendung (-+ sicherungsweise Abtretung). papiere, bei denen die Zinsen nicht durch Abgetreten werden Einzelforderungen (Ein regelmllßige Zahlung. sondern durch Abzug zelzession, z.B. Anspruch aus einer Lebens des Zinsertrages vom -+ Nennwert flIr die versicherung. Bausparguthaben) oder mehre gesamte LaufZeit vergQtet werden. Beispiel: re Forderungen (z.B. Forderungen aus Liefe Ein Kunde erwirbt 20.000 Euro Nennwert rungen eines Handelsunternehmens; -+ Glo (nominal) eines A Die Lau&.eit betrIIgt 4 balabtretung). Wll"d dem Schuldner die A JaIU"e, der Zinssatz 4 % p.a.. Der Kunde zahlt mitgeteilt, handelt es sich um eine -+ offene flIr das Papier 20.000 Euro abzüglich 3.200 Zession. Bleibt die Mitteilung aus, liegt eine Euro (4% • 4 JaIU"e = 16 % auf 20.000), also -+ stille Zession vor. Eine stille Zession 16.800 Euro. Nach 4 JaIU"en erhlUt er 20.000 bringt flIr den nenen Inhaber der Forderung Euro zurück. Da er während der 4 JaIU"e auf (Zessionar) zusiitzliche Risiken mit sich, da laufende Zinszahlungen verzichtet, muss das der Drittschuldner mit schuldbefreiender Papier eine hilhere -+ Rendite (Effi:ktivver Wirkung an den ursprOnglichen Gläubiger zinsung) aufweisen als vergleichbare Papiere (Zedent) zahlt. Der Zedent ist dann ver mit regelmlißiger Zinszahlung. A sind in der pflichtet, die Zahlung an den Zessionar Praxis anzutreffen als Zerobonds (-+N ullku weiterzuleiten. Ansprüche aus Lebensversi pon-Anleihen), -+ Finanzierungsschätze des cherungen sind nach den Bestimmungen der Bundes und Abzinsungssparbriefe (-+ Spar Allgemeinen Geschllftsbedingungen von briefe). Versicherungsgesellschaften stets offen abzutreten (vgl. -+ Rückkaufswert ). ACH, -+ Automated Clearing Houses. 3 actl360 actl360, andere Bezeichnung fUr die Euro emittiert, ergibt sich ein A. von 3 Euro (über zinsmethode (vgl. ..... Zinsberechnungsme pari-Emission). Der Betrag des A ist in der thoden 3). Bilanz des Emittenten in den ..... Rücklagen auszuweisen (Emission von Aktien). - Ge actlact, andere Bezeichnung fUr die engli gensatz: ..... Disagio. sche Zinsmethode (vgl. ..... Zinsberech nungsmethoden 2). AKA, früher gebräuchliche Abk. fUr Aus fuhrkreditanstalt, jetzt ..... Ausfuhrkreditge ad-hoc-Publizität, Verpflichtung eines sellschaft. Emittenten von Wertpapieren ( ..... Emission), die an einer inländischen Börse zum amtli Akkreditiv, Bezeichnung fUr ein vom chen Handel oder zum Geregelten Markt Grundgeschäft losgelöstes (d.h. abstraktes) zugelassen sind (vgl ...... Börsensegment). Die Schuldversprechen, das ein Kreditinstitut a-h-P. verpflichtet den Emittenten dazu, einem Exporteur gegenüber abgibt. Das A kursbeeinflussende Tatsachen mitzuteilen gibt dem Exporteur die Sicherheit der Zah und zu veröffentlichen (Mitteilung an das lung des ihm zustehenden Exporterlöses fUr ..... BundesautSichtsamt fUr den Wertpapier den Fall, dass der Importeur den Betrag nicht handel und an die das Wertpapier notieren zahlen kann oder will. Das Kreditinstitut des den Börsen, Veröffentlichung mindestens in Importeurs (eröffuende Bank) eröffuet das A einem überregionalen Börsenblatt oder über auf Antrag des Importeurs und nach entspre ein elektronisch betriebenes Informationsver chender Bonitätsprüfung. Das Kreditinstitut breitungssystem). Kursbeeinflussende Fakto des Exporteurs (avisierende Bank) teilt dem ren sind z.B. bevorstehende Firmenübernah Exporteur die Eröffuung des A mit. Dieser men, ..... Fusionen oder deutliche Korrekturen kann daraufhin die Ware verschicken. Gegen von Gewinnerwartungen (vgl. auch ..... Insi Vorlage bestimmter ..... Außenhandelsdoku dergeschäfte). mente wird ihm nach Prüfung der Doku mente durch die eröffuende Bank eine Gut ADR, ..... American Depositary Receipt. schrift des Exporterlöses erteilt, falls die Dokumente fristgerecht und ordnungsgemäß AFA, Abk. fUr Absetzung fUr Abnutzung. vorgelegt wurden (vgl. auch ..... Dokumen Steuerrechtlicher Begriff fUr eine ..... Ab tenakkreditiv). schreibung. Akquisition, Gewinnung neuer Kunden; im AG, Abk. fUr ..... Aktiengesellschaft. weiteren Sinne auch Firmenübernahme (vgl. auch ..... Akquisitionsfinanzierung, ..... In AGB, Abk. fUr ..... Allgemeine Geschäftsbe vestment Banking). dingungen. Akquisitionsfinanzierung, Bankgeschäft, AGB-Pfandrecht, Regelung in den ..... All bei dem ein Kreditinstitut einem Unterneh gemeinen Geschäftsbedingungen der Kre men finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, ditinstitute, nach der ein Kreditinstitut bei die fUr den Kauf eines anderen Unterneh Vermögensgegenständen seiner Kunden, die mens bzw. von Teilen eines anderen Unter sich in seinem Besitz befinden bzw. auf die nehmens benötigt werden. ein Zugriff möglich ist (z.B. Kontoguthaben oder Wertpapiere) ein ..... Pfandrecht hat, Aktie, Urkunde über die Beteiligung an ohne dass es einer besonderen Vereinbarung einer ..... Aktiengesellschaft (AG). Der Akti mit dem Kunden bedarf. Zahlt z.B. der Inha eninhaber ist am Grundkapitel (gezeichnetes ber eines Sparkontos einen Kredit nicht zu Kapital) der AG mit einem bestimmten An rück, kann das Kreditinstitut aufgrund des teil beteiligt. Ist dieser Anteil als glatter Eu AGB-P. das Sparguthaben zur Befriedigung robetrag definiert (z.B. 1 € oder 5 €), handelt der Kreditforderung verwenden. es sich um eine Nennwertaktie. Liegt ein solcher glatter Anteil nicht vor, spricht man Agio, Betrag, der bei der ..... Emission von von einer Stückaktie. Auch Stückaktien Nennwertaktien ( ..... Aktie) den Nennwert weisen einen (rechnerischen) Nennwert auf, übersteigt. Wird z.B. eine Aktie, die einen der sich aus der Division des Grundkapitals Nennwert von 5 Euro aufWeist, zu 8 Euro durch die Anzahl der Aktien ergibt. 4

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