2200 Wirtschaftsbegriffe nachschlagen - verstehen - anwenden Herausgegeben von der GABLER Lexikon-Redaktion GABLER CIP-Titelaufnahme der Deutschen Bibliothek Gabler Kleines Lexikon Wirtschaft: 2200 Wirtschafts begriffe nachschlagen - verstehen - anwenden / hrsg. von d. Gabler-Lexikon-Red. - 4., iiberarb. Aufl. - Wiesbaden : Gabler, 1989 NE: Kleines Lexikon Wirtschaft 1. Auflage 1980 2. Auflage 1982 3. Auflage 1986 4. Auflage 1989 1. und 2. Auflage unter dem Titel "SchOler-Lexikon Wirtschaft" © Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1989 Softcover reprint of the hardcover 4th edition 1989 Lektorat: Ute Arentzen Das Werk einschlie3lich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschOtzt. Jede Verwertung aul3erhalb der eng en Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags un zulassig und strafbar. Das gilt insbesondere fOr Vervielfalti gungen, Ubersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspei cherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Satz: Satzstudio RESchulz, Dreieich-Buchschlag Druck und Buchbinder: Niemeyer, Hameln ISBN-13: 978-3-409-99164-3 e-ISBN-13: 978-3-322-83887-2 DOl: 10.1007/978-3-322-83887-2 Vorwort Wirtschaft interessiert viele, wenige nur haben jedoch eine ausreichend breite wirt schaftliche Vorbildung, urn die groBe Zahl wirtschaftlicher Begriffe, denen man sich in der Ausbildung und im Berufsleben tiiglich gegeniibersieht, zu kennen und zu verstehen. Hier hilft das "Kleine Lexikon Wirtschaft". Es bietet mit mehr als 2200 Stichwor tern gezielt Kurzinformation iiber die gebriiuchlichsten Begriffc des Wirtschaftsle bens. Besondere thematischc Schwerpunkte sind Volks-und Betriebswirtschafts lehre mit allen ihren Teilgebieten sowie Informatik bzw. Elektronische Datenverar beitung. Dariiber hinaus gibt das Lexikon auch Auskunft iiber die Fachausdriicke aus dem Wirtschafts-, Sozial-und Steuerrecht. Das Nachschlagewerk wurde von der Lexikon-Redaktion des GABLER-Verlages auf den neuesten Stand gebracht und ergiinzt. Begriffe, die aus der heutigen Wirt schaft nicht wegzudenken sind, wurden aufgenommen: Bilanzrichtlinien-Gesetz, Corporate Identity, Dienstleistungsabend, EG-Binnenmarkt, Expertensystem, Kiinstliche Intelligenz, Mainframe, Steuerreform 1990, Trainee, Update, Unter nehmenskultur, Workstation u. v. a. m. Nicht zuletzt sollen iiber 80 Dbersichten zu zentralen Themen dem Benutzer die Orientierung iiber Zusammenhiinge erleich tern. So eignet sich das "Kleine Lexikon Wirtschaft" ganz besonders als Ergiinzung in Schule und Ausbildung sowie als praktisches Hilfsmittel fiir aile, die sich schnell und kompetent iiber wirtschaftliche Fachbegriffe informieren wollen. Allen "Ein steigern" ins Wirtschaftsleben: Schiilern, Auszubildenden, technisch-orientierten Berufstiitigen, Mitarbeitern in Unternehmen, Behorden und Instituten, Zeitungs lesern u. a. m., wird das "Kleine Lexikon Wirtschaft" - so hoffen wir - bald unentbehrlich werden. Die GABLER Lexikon-Redaktion Verzeichnis der Obersichten Aktiengesellschaft Kiindigungsfristen Aktiengesellschaft, Organe Lager, Arten Arbeitgebervereinigungen Lieferungsverzug Arbeitslose, offene Stellen und Lohn, Formen Arbeitslosenquote Mahnverfahren Arbeitslose nach der Art ihrer Marketing Berufsausbildung Markt Ausbildungsdauer Marktformen Aullenhandel, Entwicklung von Ein Marktpreis fuhr und Ausfuhr Marktwirtschaft Aullenhande1, Einfuhr und Ausfuhr Mitbestimmung nach Warengruppen Mutterschutz Betriebsrat, Aufgaben Nachfrage Betriebsrat, Rechte Nachfragekurven Betriebstypen Nachrichtenverkehr Bevolkerungsentwicklung Organisationsmodelle Bildungswesen Ordentliche Gerichtsbarkeit Bruttosozialprodukt, Entwicklung Preisnachlasse Bundestag, Deutscher, Sitzvertei- Produktion lung Rechtsfahigkeit Eigentum/Besitz, Begriff Rechtsgeschafte Eigentum/Besitz, Obertragung Rechtsregeln Erfolgskonten Sanierung, Mallnahmen Erfiillungsort, Arten Sozialprodukt Erfiillungsort, Bedeutung Sozialversicherung Erwerbstatige Stabilitatsgesetz Fertigungsverfahren Standortfaktoren Finanzierung Steuern Fiskalpolitik Steuerergiebigkeit Formvorschriften Tarifkonflikt Fiihrungsstil, Grundformen Umsatzsteuer Gewerkschaft, Aufgaben Unternehmensfunktionen Grollhandelskontenrahmen (GKR) Unternehmenszusammenschliisse Handelsregister, Eintragung Vergleich, gerichtlicher Haushalt, offentlicher, Ausgaben Verjahrung Incoterms-Klauseln 1980 Versicherungsarten Industriekontenrahmen (lKR) Wachstum Inflation Wachstumsfaktoren Juristische Personen Wachstumspolitik Kartell Wirtschaftliche Giiter, Arten Kaufvertrag Wirtschaftskreislauf Konjunkturphasen Zahlungsbilanz, Zusammensetzung Kredit Zahlungsbilanz, Ausgleich Kreditsicherungen Zentralverwaltungswirtschaft Verzeichnis der Abkiirzungen Abs. Absatz HGB Handelsgesetzbuch Abk. Abkiirzung i.d.R. in der Regel BGB Biirgerliches Gesetzbuch Le.S. im engeren Sinn BGH Bundesgerichtshof LS.v. im Sinne von B1mSchG Bundes-Immissions- i.w.S. im weiteren Sinn schutzgesetz JGG J ugendgerichtsgesetz EG Europ. Gemeinschaft lat. lateinisch eng!. englisch OLG Oberlandesgericht evtl. eventuell sog. sogenannte(r) (s) frz. franzosisch StPO StrafprozeBordnung GewO Gewerbeordnung urspr. urspriinglich GG Grundgesetz u.U. unter Umstanden GmbH Gesellschaft mit VwGO Verwaltungsgerichts- beschrankter Haftung ordnung grds. grundsatzlich z.T. zum Teil griech. griechisch ZPO Zi vilprozeBordnung Hinweise zur Benutzung In diesem Lexikon finden sich bei vielen Definitionen Verweiszeichen (i) auf andere Stichworter. Es ist jedoch nicht jedes in dem Buch aufgefiihrte Stich wort mit einem i gekennzeichnet, so daB es sich empfiehlt nachzusehen, ob der gesuchte Begriff im Lexikon als eigenstandiges Stich wort enthalten ist. Zusammengesetzte Begriffe, wie "abhangige Beschaftigte", "gezogener Wechsel" usw., sind in der Regel unter dem Adjektiv alphabetisch eingeordnet. Wird das ge suchte Wort dort nicht gefunden, empfiehlt es sich, das Substantiv nachzuschlagen. Die Umlaute a, 0, ii sind wie die Grundlaute a, 0, u in das Alphabet eingeordnet. Substantive sind teils im Singular, teils im Plural aufgefiihrt. Das Verzeichnis der Abkiirzungen enthalt die verwendeten Fachabkiirzungen. AII gemein gebrauchliche Textabkiirzungen (d.h., usw.) sind in das Abkiirzungsver zeichnis nicht aufgenommen. A Abandonrecht Abgaben Recht eines Gesellschafters, sich gegen Sammelbegriff fur Pflichtzahlungen Preisgabe des Gesellschaftsanteils von von Einzelpersonen und sonstigen der Verpflichtung des Verlustausgleichs Rechtspersonen an Bund, Llinder und zu befreien. Gemeinden. Insbesondere gehoren zu den A. die t Steuern, deren Rechtsgrun ABC-Analyse dung in der Abgabenordnung (AO) , Verfahren zur Schwerpunktbildung auch Grundgesetz des Steuerrechts ge durch Dreiteilung (A = wichtig, B = nannt, zu finden ist, und der t Zoll. 1m weniger wichtig, C = unwichtig). Wird weiteren Sinne zlihlen dazu die Gebuh u. a. angewandt in der Materialwirt ren, die bei gewissen Leistungen des schaft und bei der Organisationsanaly Staates an den Burger erhoben werden, se. z.B. fUr das Ausstellen von Urkunden. Abfallentsorgung Abgeld Abfallbeseitigung; unterschiedlich defi t Disagio. nierter Begriff. 1. Umwandlung um weltschadlicher Ruckstlinde in unschad abgestimmtes Verhalten liche oder weniger umweltschlidliche ein nach dem Kartellgesetz verbotenes Stoffe. 2. Abfallverwertung bzw. Re Verhalten von Unternehmungen, zur cycling (Wiederverwertung von Ruck gleichen Zeit etwas zu tun oder zu un stlinden). 3. Abgabe von Abflillen an die terlassen. naturliche Umwelt (Abfalldeponien). Abgrenzung Abfindung t Rechnungsabgrenzung. Geldleistung an eine Person, um damit einen Rechtsanspruch dieser Person ab abhingige Beschiftigte zugelten. Sammelbegriff fUr aile unselbstiindig I. A. an einen Arbeitnehmer nach dem Erwerbstiitigen. Sie werden unterteilt in Kundigungsschutzgesetz, wenn bei ei Angestellte, Arbeiter und Beamte. ner sozial ungerechtfertigten Kundi gung durch GerichtsbeschluB das Ar Ablauforganisation beitsverhaltnis gelost wird. Die Hohe eine betriebliche Organisation, die Ar richtet sich nach der Dauer der Be beitsvorgiinge im voraus in zeitlicher triebszugehorigkeit und nach dem Le und riiumlicher Weise regelt. bensalter. II. A. an Empflinger von Witwen-oder Ablaufplanung Hinterbliebenenrente. So kann z.B. die t FertigungsprozeBplanung. Rentenversicherungsanstalt der Witwe im Faile einer Wiederverheiratung den Abrechnung funffachen Jahresbetrag der Rente aus i Clearing. zahlen. III. A. an einen ausscheidenden Gesell Absatz schafter, die auch in Raten gezahlt wer unterschiedlich verwendeter Begriff: den kann. I. A. ist die letzte Stufe der betriebli- Absatzpolitik chen Leistungserstellung und umfaJ3t liche Nutzungsdauer). Daneben gibt es Tatigkeiten wie Absatzplanung, Wer die AfaA (Absetzungfur au,Pergewohn bung, Vertrieb. liche technische oder wirtschaftliche II. A. ist die Menge der in einem be Abnutzungj und im Faile von Bergbau stimmten Zeitraum verkauften Waren. unternehmen usw. AfS (Absetzungfiir III. A ist die Menge dieser Waren, mul Substanzverringerungj. tipliziert mit ihrem Preis. In diesem Fall Die A. kann linear, d. h. gleichbleibend ist der Begriff A. gleichbedeutend mit jedes Jahr yom Anschaffungswert vor dem Ausdruck i Umsatz. genommen werden, degressiv, d. h. fal lend, immer yom Restbuchwert berech Absatzpolitik net werden, oder digital, einer Zwi i Marketing. schenform der beiden erstgenannten sein. Eine Unterscheidung wird auch Absatzwege zwischen bilanzieller A. und kalkulato i Ve rtriebswege. rischer A. gemacht. Erstere wahlt die steuerlich kiirzeste Abschreibungszeit, AbschOpfung urn so schnell wie m6glich das investier Abgabe auf Ein- und Ausfuhren im te Kapital durch Steuerersparnis zu Rahmen der EG-Agrarpolitik. Sind die riickzubekommen. Die Kalkulation hin EG-Preise h6her (niedriger) als die Prei gegen geht yom Wiederbeschaffungs se auf dem Weltmarkt, wird auf die wert und von der tatsachlichen Nut Ausfuhr (Einfuhr) A. erhoben, urn das zungszeit aus, urn reale Preise kalkulie EG-Preisniveau zu halten (urn eine Un ren zu k6nnen. terversorgung in der EG zu verhindern). Abschwung Abschopfungspreispolitik i Konjunkturphasen. Preispolitik mit anfanglich hohen Prei sen bei der Produkteinfiihrung und spa Absetzung fOr Abnutzung (AfA) ter niedrigen Preisen (z. B. Taschen iAbschreibung. rechner). Absonderung Abschreibung das Recht eines Glaubigers, im Kon ein buchhalterischer Begriff, der die kursfall eine vorzugsweise Befriedigung Verteilung der Anschaffungs-oder Her zu erlangen. Hierzu ben6tigt er ein stellkosten eines abnutzbaren Gegen Pfand oder ein pfandahnliches Recht standes des Anlageverm6gens auf die an der Sache, z.B. Grundpfandrechte, einzelnen Geschaftsjahre beinhaltet. Sicherungsiibereignung. Durch Gebrauch und Veralterung ver liert ein Verm6gensgut an Wert. Damit Abwertung der Unternehmer in die Lage versetzt Herabsetzung des AuJ3enwertes einer wird, bei v6Iliger Abnutzung der alten Wahrung. Folgen: Inlander miissen Anlage sich eine neue kaufen zu k6nnen beim Umtausch in auslandisches Geld (Reinvestition), gibt es die M6g1ichkeit mehr eigenes Geld aufwenden; Auslan der A. I. w. S. werden auch Wertminde der hingegen ben6tigen weniger eigenes rungen durch sonstige Abwertungsge Geld, urn eine Rechnung des Abwer bote oder -wahlrechte bei Anlage- und tungsstaates zu begleichen, daher Ex Umlaufverm6gen erfaJ3t (z. B. A. auf portsteigerung. - Gegensatz: i Auf Forderungen). i Sonderabschreibung. wertung. Fiir die Bemessung der A. in der Steuer bilanz liefern die Finanzamter soge Abzahlungsgeschiift nannte AfA (Absetzung fur Abnut ein Geschaft, bei dem der Kaufer den zungsj-Tabellen. Darin sind die Zeiten Kaufpreis nicht in einer Summe, son enthalten, in denen ein Anlagegut abge dern in Teilzahlungen leistet. Dafiir be schrieben werden darf (betriebsgew6hn- halt sich der Verkaufer Ld.R. das Ei- 2 Akkordlohn gentum an der Sache solange vor, bis AGB die Ware endgUltig bezahlt ist. Das am Abk. fUr i Allgemeine Geschliftsbedin 15.5.1974 novellierte Abzahlungsgesetz gungen. sieht im wesentlichen zwei Neuerungen vor: Aggregation I. Der Kliufer hat ein absolutes Riick Zusammenfassung mehrerer EinzelgrO trittsrecht innerhalb einer Woche. Es Ben hinsichtlich eines Merkmals, urn hat schriftlich zu erfolgen, GrUnde Zusammenhlinge zu gewinnen. Beispiel: brauchen nicht angegeben zu werden. Die Nachfrage der einzelnen Haushalte Jedoch mUssen Aufwendungen und werden zur Gesamtnachfrage zusam Abnutzungen des Gegenstandes abge mengefaBt. golten werden. Auf dieses Recht muB der Verkliufer den Kliufer hinweisen. Agio II. 1m notwendigen schriftlichen Kauf (ita!.: Aufgeld); der Betrag, der bei vertrag mUssen der Barzahlungspreis, Ausgabe von Aktien Uber dem Nenn der Teilzahlungspreis, der Betrag, die wert gezahlt wird. Das A. muB nach Anzahl und die Flilligkeit der einzelnen Aktiengesetz in die gesetzliche RUckla Teilzahlungen und der effektive Jahres ge eingesetzt werden. Beispiel: Nenn zins aufgefUhrt sein. wert einer Aktie 100 DM, erreichter BOrsenkurs 120 DM, Agio 20 DM, vg!. i Disagio. Abzugssteuern Steuern, die die auszahlende Stelle eines Agrarpolitik Ertrags oder einer Einkunftsart anstelle gesamtstaatliche Aktivitlit, die auf die des steuerpflichtigen Empflingers direkt Erhaltung und FOrderung der landwirt fUr diesen an die FinanzbehOrde ab schaftlichen Leistungskraft ausgerich fiihrt. Auch als Quellensteuer bezeich tet ist. Binnenwirtschaftlich findet sie net, da der Abzug i. d. R. an der Ertrags ihren Niederschlag in der bevorzugten bzw. Einkunftsquelle erfolgt. Besteuerung der Landwirte, der teilwei se gUnstigen Vergabe von Krediten und Ada der allgemeinen Subventionierung eine auf i Pascal aufbauende Program land wirtschaftlicher u. f orstwirtschaft miersprache, benannt nach Lady Augu licher Betriebe. Die ausreichende Ver sta Ada Byron (gilt als erste Program sorgung der Volkswirtschaft mit Nah miererin der Welt). Das Konzept von rungsmitteln kann heute nur noch im Pascal wurde verallgemeinert und fUr Rahmen der i Europliischen Gemein groBe Softwaresysteme erweitert. Ange schaft gesehen werden. Innerhalb der wandt in der industriellen Fertigung und Organisation wurden die ZOlle abge im militlirischen Bereich. baut, den Landwirten in vielen Berei chen feste Preise zugestanden, Subven Adoption tionen aus dem Regionalfonds gezahlt Annahme einer i Innovation (z. B. eines u.v.m. GegenUber Drittllindern (Nicht neuen Produktes) durch einen Kliufer. EG-Llindern) existiert ein einheitlicher Zollo Adresse Akkordlohn Kennzeichnung eines Speicherplatzes eine Form des Leistungslohns, i.d.R. im i Arbeitsspeicher eines Computers. als Einzelakkord, aber auch als i Grup Mit Hilfe einer A. kann der Inhalt eines penakkord. (Gegensatz: Zeitlohn; bestimmten Speicherplatzes gefunden i Lohnformen.) Beim A. wird das Men bzw. Daten dort abgelegt werden. genergebnis vergiitet. Arten: I. Stuckgeldakkord. FUr jedes gefertig AG te StUck wird ein bestimmter Betrag ge AbkUrzung fUr i Aktiengesellschaft. zahlt. Berechnung: Akkordstunden- 3 Akkreditiv lohn: 0 Stiickzahl pro Stunde (wird durch t Indossament iibertragen wer von der Refa-Abtlg. vorher festgelegt). den. Eine verstarkte Form stellt die vin II. StUckzeitakkord. Ober den Minu kulierte Namensaktie dar, die nur mit tenfaktor (Akkordlohn: 60) errechnet Zustimmung des Vorstandes iibertragen man, wieviel pro Minute verdient wird. werden kann. Der Bruttolohn errechnet sich dann: ge Unterscheidung nach dem Recht, das fertigte Stiickzahl x Vorgabezahl x man aus einer Aktie ableiten kann: t Minutenfaktor. Stammaktie, bei der normale Rechte ge wahrt werden, t Vorzugsaktie, mit wei Akkreditiv tergehenden Rechten (z. B. Mehrstimm Zahlungsversprechen einer Bank. Die rechtsaktie). Bank (A.Bank) leistet Zahlungen (bis zu II. Der Wertder A. kann schwanken. Er einem bestimmten Betrag) an den im A. hangt im wesentlichen ab yom Gewinn genannten Begiinstigten fiir Rechnung und Vermogenswert des Unternehmens, eines Dritten (A.steller). Zu unterschei von der Zahl der ausgegebenen Aktien, den sind: Bar-A. (Auszahlung des Be yom Vertrauen in das Unternehmen und trages ohne besondere Gegenleistung in die Konjunkturlage sowie von Ange des Begiinstigten) und Dokumenten-A. bot und Nachfrage der A. (Auszahlung des Betrages nur gegen Vorlage bestimmter Dokumente). Ob Aktiengesellschaft (AG) lich im AuBenhandel. eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersonlichkeit, daher auch juri Akkumulation stische Person genannt. Rechtsgrundla Begriff des Marxismus fiir Erweite ge ist das Aktiengesetz yom 6.9.1965. rungsinvestitionen. Griindung bis Auflosung sowie Organe siehe Obersichten S. 5 und 6. Akquisition I. Gewinnung von Kunden oder Abon nenten. 2. Kauf eines Unternehmens Aktienindex (ganz oder teilweise). MeBzahl, die die Entwicklung des durchschnittlichen Aktienkurses ver deutlicht. Aktie ein Wertpapier, das den Aktionar als Teilhaber an einer t Aktiengesellschaft Aktionar ausweist. Nach Aktiengesetz darf der Inhaber einer Aktie einer Aktiengesell Mindestnennwert der A. 50 DM nicht schaft. t Aktie. unterschreiten. Jede andere Nennung muB durch volle 100 DM teilbar sein. Aktionsparameter Die A. verbrieft das Recht auf Dividen eine yom Initiator beeinfluBbare GroBe, de (Gewinnausschiittung), das Stimm z. B. das Sen ken eines Preises oder das recht in der Hauptversammlung, das Forcieren einer Werbung. Es soli damit Bezugsrecht auf Aktien bei Neuausgabe eine gewisse Reaktion erzielt werden und den Anteil am Liquiditationserlos hinsichtlich des Erwartungsparameters, bei Auflosung der Aktiengesellschaft. der yom Initiator nicht direkt beeinfluBt I. Zu unterscheiden ist die A. nach der werden kann. Beispiel: Durch das Sen Form der Obertragung und dem Recht, ken der Preise (A.) soli der Absatz (Er das man aus einer Aktie herleiten kann. wartungsparameter) erhoht werden. Unterscheidung nach der Obertragung: Inhaberaktie, die durch einfache Eini Aktiva gung und Obergabe verkauft wird. Na die Summe der Vermogensteile, Rech mensaktie, die namentlich im Aktio nungsabgrenzungsposten und Bilanzie narsbuch bei der Aktiengesellschaft ge rungshilfen eines Unternehmens, die auf fiihrt wird. Jede Obertragung durch der linken Seite der t Bilanz aufgefiihrt Verkauf wird festgehalten. Sie kann nur werden. - Gegensatz: t Passiva. 4