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Fiqh ul-`Ibadat Band 1 – Reinheit, Gebet, Fasten PDF

419 Pages·2009·1.5 MB·German
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Rechtsbestimmungen über die gottesdienstlichen Handlungen im Islam Fiqh ul-`Ibadat Band I Reinheit, Gebet, Fasten Dr. Jasmin Pacic Jasmin Pacic: Fiqh ul-’Ibadat – Rechtsbestimmungen der Gottesdienstlichen Handlungen im Islam Wien, 2009 ISBN 978-3-940871-08-4 Erstausgabe: November 2009 Veröffentlicht von: Deutscher Informationsdienst über den Islam (DIdI) e.V. Postfach 11 03 64, 76053 Karlsruhe www.didi-info.de Umschlaggestaltung: Nebil Messaoudi Die Rechte am Text dieses Buches sind ein Waqf, eine islamische Stiftung. Die Verwaltung des Waqf erfolgt ausschließlich durch den Deutschen Informationsdienst über den Islam e.V. Im Rahmen seiner Verwaltungsaufgaben behält sich der Deutsche Informationsdienst über den Islam e.V. das Recht der Genehmigung von Übersetzungen oder Nachdrucken des vorliegenden Textes oder von Teilen davon vor. Sollte der Deutsche Informationsdienst über den Islam e.V. seine Tätigkeit einstellen und hat er die Verwaltung dieses Waqf nicht auf eine andere Institution übertragen, ist es ohne Rücksprache mit den vertretungsbefugten Personen oder dem Autor erlaubt, dieses Buch oder Auszüge daraus nachzudrucken oder zu übersetzen, unter der Bedingung, dass der Erlös daraus (nach Bezahlung der Aufwandskosten) einem wohltätigen Zweck im Sinne des Islams zukommt. Die Verantwortung über die Verteilung des Erlöses trägt der spätere Verleger selbst. Vorwort Bismillahir – Rahmanir – Rahim Im Namen Allahs des Allerbarmers, des Allbarmerzigen Fiqh ul-’Ibadat ist ein Rechtsgebiet im Rahmen der Scharia (Fiqh), welches die rituellen gottesdienstlichen Handlungen (’Ibadat) betrifft. Es umfasst die Rechtsnormen betreffend Gebet (as-Salah), Fasten (as- Saum), Pilgerfahrt (al-Hadsch) und Sozialabgabe (az- Zakah). Auf diesem Gebiet gibt es zwar zahlreiche klassische Referenzwerke und auch viele Fatawa (Plural von Fatwa – islamisches Rechtsgutachten) zu verschiedenen Einzelfragen. Ein tragender Grund für die Zusammenstellung dieses Buches ist allerdings die Absicht, der deutschsprachigen Bevölkerung einen erleichterten Zugang zu den islamischen Bestimmungen dieses zentralen Bereiches der Scharia zu gewähren, indem ein Mittelweg zwischen einer kurzen deskriptiven Darstellung und einer alle Details überbordend diskutierenden Erläuterung der islamischen Quellen im gottesdienstlichen Bereich eingeschlagen wird. Ziel ist es, dem Leser einen derart umfassenden Einblick in die Bestimmungen über die rituellen gottesdienstlichen Handlungen zu gewähren, dass er  einerseits anhand der Erörterung der Vorschriften in den wichtigsten Bereichen, in denen es unterschiedliche Rechtsansichten unter den Gelehrten gibt, in die Lage versetzt wird, die Rechtsableitungen I Vorwort nachzuvollziehen und je nach Relevanz der entsprechenden Fragen auch mit der Ursache für etwaige Meinungsverschiedenheiten vertraut gemacht wird, ohne ihn jedoch mit überschwänglichen Erörterungen über sämtliche Grundlagen dieser Rechtsableitungen zu belasten und  andererseits leichter Antworten auf vieldiskutierte, aktuelle Fragen findet, die ansonsten womöglich erst mühsam in Fatawa-Sammlungen zusammengesucht werden müssten. Dennoch ist dieses Buch keine umfassende Abhandlung, sondern seinem lehrbuchmäßigen Charakter entsprechend ein Wegweiser zum besseren Verständnis der Rechtsbestimmungen im gottesdienstlichen Bereich. Es enthält aufgrund anderweitiger Zweckwidmung keine vollständige Auflistung und Erörterung aller den dargestellten Rechtsableitungen zugrunde liegenden Ahadith (Plural von Hadith: Überlieferungen) und der detaillierten Ausführungen der Gelehrten zu jeder einzelnen Frage. Mitunter wird bloß auf Ahadith verwiesen, ohne sie wörtlich zu zitieren, wenn die Rechtsfolgen klar sind oder die in Rede stehende Vorschrift allgemein bekannt ist und detaillierte Hinweise werden vor allem nur in jenen Fällen geboten, in denen es strukturell unterschiedliche Ansichten gibt oder die Fragen aus einem anderen Grund von (praktischer) Relevanz sind. Der Leser wird bei Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten nicht im Regen stehen gelassen. Es wird ihm entweder ein Verweis auf die allgemeine Ansicht bzw. II Vorwort die der Mehrheit oder, wenn die nicht überwiegende Ansicht aufgrund ihrer Argumente und Beweise vorzuziehen ist, eine entsprechende Schlussfolgerung nach Auseinandersetzung mit den Belegen aufgezeigt. Die den rechtlichen Schlussfolgerungen zugrunde liegenden Ausführungen geben keiner Rechtsschule den Vorrang, sondern sind das Ergebnis der vergleichenden Beschäftigung mit der inhaltlichen Beweisführung verschiedener Rechtsschulen unter Berücksichtigung ihrer (verschiedenen) methodischen Grundlagen. Die Verweise auf die Referenzwerke in den Fußnoten sind bewusst unter dem Aspekt gewählt worden, dass sie unterschiedliche Herangehensweisen repräsentieren und sollen daher in den meisten Fällen nur dem Vergleich der Ausführungen in der angeführten Literatur dienen. In einem wohlbekannten Ausspruch erklärte Imam Malik (r.a.): "Jeder nach dem Propheten (s.a.w.s.) wird seine Aussagen angenommen oder abgelehnt finden, außer der Prophet (s.a.w.s.)." Wenn jemandem eine Sunna des Gesandten Allahs (s.a.w.s.) klargeworden ist, so darf er sie nicht aufgrund der Aussage irgendeines anderen Menschen verlassen. Daher soll der Leser auch aus diesem Buch nur so lange Wissen entnehmen, solange er keinen klaren Beweis für etwas hat, das dem, was darin steht, widerspricht. Möge Allah meiner Ehefrau und unserer Familie barmherzig sein und dieses bescheidene Buch zu einem derjenigen Dinge machen, aus welchem man noch im Jenseits Früchte ziehen kann. III Vorwort Wien, 26. August 2009 / 5. Ramadan 1430 Jasmin Pacic IV ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS bzw. beziehungsweise Bd. Band d.h. das heißt etc. et cetera ev. eventuell f. folgende/r ff. fort folgende Fn. Fußnote grds. grundsätzlich idR. in der Regel insb. insbesondere Nr. Nummer r.a. radijallahu anhu/a s.a.w.s. sallal-llahu alayhi wa sallam s.w.t. subhanahu wa ta’ala S. Seite sog. sogenannt/e/r/s u.a. unter anderem / und andere / und ähnliche/s usw. und so weiter u.U. unter Umständen vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel V

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Handlungen im Islam. Fiqh ul-`Ibadat. Band I. Reinheit, Gebet, Fasten. Dr. Jasmin Pacic .. 4 Vgl. Samir Mourad, Ahadith al-Ahkam – Hadithe der rechtlichen dass die Argumente schwach sind (Fiqh us-Sunnah Volume 1, 45.). Es wäre nach 1160 Vgl. Dr. Abdul-Azeek Badawi, 162. 1161 So
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