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Finanzierung der Palliative-Care-Leistungen PDF

31 Pages·2013·1.45 MB·German
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Preview Finanzierung der Palliative-Care-Leistungen

Finanzierung der Palliative-Care-Leistungen der Grundversorgung und der spezialisier- ten Palliative Care (ambulante Pflege und Langzeitpflege) Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) | 1 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen Abkürzungen 3 BAG Bundesamt für Gesundheit Kurzfassung 4 BESA Bewohner-Innen-Einstufungs- und Abrechnungssystem 1 Einleitung 10 CHUV Centre hospitalier universitaire vaudois 2 Ausgangslage 11 CURAVIVA Verband Heime und Institutionen Schweiz 3 Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 12 EDI Eigenössisches Departement des Innern 3.1 Der offene Leistungskatalog der Leistungen von Ärztinnen und Ärzten und von EVD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Chiropraktorinnen und Chiropraktoren 13 GDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen 3.2 Die Positivlisten der übrigen Leistungen 13 und -direktoren 3.3 Auf Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin erbrachte Leistungen 14 H+ Verband der Schweizer Spitäler 3.4 Der Beitrag der OKP an die Pflege 15 HUG Hôpitaux Universitaires de Genève 4 Palliative Care als Versorgungskonzept 18 IV Invalidenversicherung 4.1 Finanzierungsprobleme bei der Umsetzung von Palliative Care in der IVG Bundesgesetz über die Invalidenversicherung Grundversorgung und von spezialisierter Palliative Care (ambulanter Bereich KLV Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligato- und Langzeitpflege) 20 rischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung) 4.1.1 Vernetzung und Koordination 20 KVG Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung 4.1.2 Bildung und Information 21 KVV Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung 4.2 Leistungen der Palliative Care in der Grundversorgung MiGeL Mittel- und Gegenstände-Liste (ambulanter Bereich und Langzeitpflege) 25 OBSAN Schweizerisches Gesundheitsobservatorium 4.2.1 Leistungen von Spitex-Organisationen 25 OKP Obligatorische Krankenpflegeversicherung 4.2.2 Leistungen in Pflegeheimen 31 RAI Resident Assessment Instrument 4.2.3 Leistungen in sozialen Institutionen 35 SEOP Spitalexterne Onkologiepflege 4.2.4 Pädiatrische Palliative Care 37 Spitex Organisation der Hilfe und Pflege zu Hause 4.2.5 Hausärztinnen und Hausärzte 38 4.3 Leistungen der spezialisierten Palliative Care Terminologie (ambulanter Bereich und Langzeitpflege) 39 Pflegeheim In Pflegeheimen wird von Bewohnerinnen und Bewohnern gesprochen 4.3.1 Leistungen der mobilen Palliativdienste 39 Spitex Im Spitex-Bereich wird von Kundinnen und Kunden gesprochen 4.4 Schnittstelle ambulanter Bereich / Spital 46 Soziale Institution Im Sozialbereich wird von Benutzerinnen und Benutzern gesprochen 4.4.1 Akut- und Übergangspflege 46 4.4.2 Leistungen des Palliativ-Konsiliardienstes 46 Zur Vereinfachung wird in diesem Dokument der Ausdruck «Patient» verwendet, falls nichts 5 Zusammenfassung 49 anderes erwähnt wird. Die Verwendung der männlichen Form schliesst in dieser Broschüre 6 Empfehlungen 50 jeweils auch die weibliche Form mit ein. 7 Literaturverzeichnis 55 2 | Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) | 3 Kurzfassung Aufgrund von längeren und komplexeren den Umsetzungsschwierigkeiten eines körperlichen, psychischen, sozialen und dienen (Art. 25 Abs. 1 KVG). Krankheitsverläufen sowie vermehrt chro- umfassenden Palliative-Care-Angebots spirituellen Dimensionen. Dies erfordert Befragungen bei den Vertreterinnen und nischen Krankheiten nimmt die Brisanz des beitragen. eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der Vertretern der kantonalen Gesundheitsdirek- Themas der Gestaltung der letzten Lebens- Dabei liegt der Fokus auf Problemen, wel- Betreuenden. Gleichzeitig geht damit die tionen haben gezeigt, dass die Finanzierung phase stetig zu. Palliative Care, welche che aus Sicht der Leistungserbringer trotz Anwesenheit von verschiedenen Mei- ein gewichtiges Problem bei der Umsetzung massgeblich zur Verbesserung der Lebens- einer Anpassung des gesetzlichen Rahmens nungen und Ansichten einher (Fachper- der Nationalen Strategie Palliative Care qualität bis zum natürlichen Tod beiträgt, bestehen, und welche direkt oder indirekt sonen und Laien). darstellt. Betroffen sind sowohl die Grund- steht infolgedessen zunehmend im Zentrum mit der Finanzierung zusammenhängen. So versorgung wie auch der Bereich der spezia- der Diskussionen im Bereich der Gesund- bestehen zum Beispiel weiterhin Finanzie- Gemäss den „Nationalen Leitlinien Pallia- lisierten Palliative Care. heitsversorgung. rungsprobleme bei der Umsetzung von tive Care“ wird zwischen Palliative Care in Die vorliegende Broschüre leistet im Palliative Care in der Grundversorgung und der Grundversorgung und spezialisierter Vernetzung / Koordination Rahmen der „Nationalen Strategie Palliati- von spezialisierter Palliative Care im ambu- Palliative Care unterschieden. Die Grundver- Die Kontinuität der Pflege und die Anpas- ve Care“ einen Beitrag zur Förderung der lanten sowie im Langzeitpflege-Bereich. sorgung in Palliative Care wird unter der An- sung der Behandlung an die schnellen Palliative Care in der Schweiz. Im Fokus nahme, dass alle Gesundheitsfachpersonen Veränderungen der Patientenbedürfnisse steht hierbei das Teilprojekt „Versorgung Definition von Palliative Care die Grundsätze von Palliative Care kennen sind die wichtigsten Bedingungen, um eine und Finanzierung“ und somit die Gewähr- Palliative Care umfasst die Betreuung und anwenden können, von den Betreu- sichere, verantwortungsvolle und kosten- leistung des Zugangs zu Palliative-Care- und die Behandlung von Menschen mit enden der Grundversorgung sichergestellt günstige Betreuung sicherzustellen – sei es Leistungen für alle Menschen, unabhängig unheilbaren, lebensbedrohlichen und/oder (dazu zählen niedergelassene Ärztinnen und in Palliative Care, Psychiatrie oder in jeder ihres sozioökonomischen Status. Ange- chronisch-fortschreitenden Krankheiten. Ärzte, Organisationen zur Pflege zu Hause, komplexen und instabilen Situation. Das sprochen in diesem Handlungsfeld sind Sie wird vorausschauend mit einbezogen, Alters- und Pflegeheime sowie Institutionen Eidgenössische Departement des Innern insbesondere Privatpersonen, die Kantone ihr Schwerpunkt liegt aber in der Zeit, in für Menschen mit Behinderungen oder (EDI) ist sich diesen Problemen bewusst und die obligatorische Krankenversicherung. der die Kuration der Krankheit nicht mehr Akutspitäler). Komplexe, schwierige Situa- und hat in diesem Sinne Artikel 7 KLV Die Broschüre basiert auf den „Nationalen möglich und kein primäres Ziel mehr ist. tionen, sowohl physisch, psychisch, sozial angepasst. Seit dem 1. Januar 2012 werden Leitlinien Palliative Care“ und dem Doku- Patientinnen und Patienten wird eine ihrer und/oder spirituell, erfordern spezialisierte Koordinationsleistungen der Pflegefachper- ment „Versorgungsstrukturen für speziali- Situation angepasste optimale Lebensqua- Palliative Care. sonen in komplexen Situationen explizit im sierte Palliative Care“, die im Rahmen der lität bis zum Tode gewährleistet und die Leistungsteil der KLV aufgeführt. Trotz die- Strategie erarbeitet worden sind. nahestehenden Bezugspersonen werden Palliative-Care-Leistungen und deren ser Anpassung bleiben gewisse Probleme Der erste Teil dieser Broschüre beschäftigt angemessen unterstützt. Palliative Care Finanzierung besonders an der Schnittstelle ambulanter sich mit dem gesetzlichen Rahmen be- beugt Leiden und Komplikationen vor. Palliative Care ist ein Versorgungskonzept. Bereich/Spitalbereich bestehen, mit dem züglich Pflegeleistungen. Im zweiten Teil Grosses Gewicht wird auf die Multidimen- Die obligatorische Krankenpflegeversi- Risiko eines Unterbruchs der Pflegekette werden Finanzierungsschwierigkeiten im sionalität gelegt. In der Palliative Care wird cherung übernimmt die Kosten für die und der Informationsweitergabe. ambulanten Bereich und in der Langzeit- der Mensch in seiner Ganzheit betreut, Leistungen, soweit sie der Diagnose oder pflege beleuchtet, welche wesentlich zu das heisst unter Berücksichtigung der Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen 4 | Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) | 5 H H Kurzfassung H H H Aus-, Weiter- und Fortbildung für erbesuche sowie die Zurverfügungstellung wand für spezialisierte Palliative Care, für Pädiatrische Palliative Care H Fachpersonen in Palliative Care in der von Hilfsmitteln. Diese Leistungen haben Krisensituationen, für die Neueinschätzung Wenn Kinder Palliative Care benötigen, H Grundversorgung und für spezialisierte einen direkten Einfluss auf die Pflege des von instabilen Pflegesituationen und im handelt es sich angesichts der spezifischen H Palliative Care und Hausärztinnen und Patienten. Aufenthalte im Akutspital werden Todesfall nur ungenügend Rechnung trägt. pädiatrischen Bedürfnisse grundsätzlich um H Hausärzte vermieden und der Patient kann länger Daraus kann abgeleitet werden, dass in komplexe Situationen (Entwicklungsaspekt H In der Literatur wird festgehalten, dass bei sich zu Hause bleiben. Angehörige mit Pflegeheimen der Zugang zu Palliative Care bei Kindern, Kommunikation sowie Einbe- H Fachpersonen eher wenig über die Ziele geringen Kenntnissen, die nicht gut beglei- aufgrund der Finanzierung behindert sein zug der Eltern, Auswirkungen auf Geschwi- H und das Vorgehen in Palliative Care aufge- tet werden, weisen zudem oft eine grosse kann, sobald eine instabile und komplexe ster etc.). H klärt sind. Teilweise fehlt es an Wissen über Nachfrage nach medizinischer Betreuung Krisensituation insbesondere am Lebensen- Diese Situationen werden in der vorlie- H Behandlungsmöglichkeiten und Angebote für sich auf und erkranken nach dem Tod de auftritt, wenn der Pflegeaufwand beson- genden Broschüre kurz beleuchtet. Um sich H für spezifische Unterstützung, durch die des Patienten häufiger selber. ders intensiv ist oder wenn der Einsatz von über die Situation in der Schweiz Klarheit H Notfall-Hospitalisationen und „unnötige“ Wenn die Finanzierung der personellen spezialisierten Fachpersonen in Palliative zu verschaffen und einen präzisen und H Behandlungen vermieden werden können. Ressourcen und der Sachmittel (wie Hilfs- Care nötig ist. umfassenden Überblick zu erhalten, ist eine H Eine nachhaltige Verankerung der Palliative mittel) nicht frühzeitig geregelt wird, können Diese ungenügende Finanzierung wirkt sich spätere Vertiefung dieses Themas wün- H Care in der Schweiz ist ohne ausreichende die Betroffenen und ihre Angehörigen mit nicht nur auf die Pflege von Patientinnen schenswert. H Aus-, Weiter- und Fortbildung nicht möglich. grossen, teilweise unüberwindbaren Kosten und Patienten innerhalb des Pflegeheims H Im Handlungsfeld Bildung der „Nationalen konfrontiert werden. Patienten entscheiden aus, sondern auch auf den Zugang: Es ist Ärztliche Abrechnung (Tarmed) H Strategie Palliative Care“ wurden dazu sich nicht selten für eine Hospitalisation, vorgekommen, dass Personen, die speziali- Im Tarmed wird die bessere Entschädigung H Massnahmen definiert und mit der Erarbei- um der Familie diese Sorgen zu ersparen sierte Palliative Care in einer Langzeitpflege- von kommunikativen und nicht-apparativen H tung eines Nationalen Bildungskonzepts oder um die finanzielle Belastung zu ver- einrichtung benötigen, aufgrund mangelnder Leistungen diskutiert. Gerade diese H eine Basis für die Bildung auf allen Bildungs- ringern. personeller und materieller Ressourcen der Leistungen sind in der Grundversorgung H stufen geschaffen. Der Spielraum der Versicherer bei der Rück- Eintritt in ein Pflegeheim verweigert wurde. unheilbar kranker, chronisch kranker und H erstattung gewisser Leistungen erschwert sterbender Patienten wichtig. H Palliative Care Leistungen von Spitex- die Möglichkeit, weiterhin zu Hause zu Palliative Care Leistungen in Sozial- H Organisationen leben, ebenfalls. institutionen Leistungen der mobilen Palliativdienste H Zu den hauptsächlichen Schwierigkeiten, Die Situation von Sozialinstitutionen bezüg- Mobile Palliativdienste unterstützen die Lei- H die von den Leistungserbringern der Palliative Care Leistungen in Pflege- lich komplexen und instabilen Situationen stungserbringer der Grundversorgung und H Spitex-Organisationen angebracht werden, heimen am Lebensende ist ähnlich wie diejenige bieten ihre Erfahrung in Palliative Care auf H gehören die psychosoziale Unterstützung Die seit einiger Zeit zunehmende Komple- der Pflegeheime. der Ebene der spezialisierten Palliativversor- H für die Patienten und ihre Angehörigen, die xität der Pflege von Bewohnerinnen und gung an. Das Angebot wurde in den letzten H Umsetzung von besonderen Massnahmen Bewohnern im Pflegeheim hat zur Folge, Jahren in vielen Kantonen ausgebaut. H wie Präsenzzeiten, Nachtwachen und Trau- dass die Finanzierung dem nötigen Zeitauf- Dennoch sind die Verantwortlichkeiten, H H H H H H 6 | Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) | 7 H Kurzfassung Organisationsstrukturen und Aufträge der Ausblick die verschiedenen Themen als Ganzes mobilen Palliativdienste noch nicht überall Die Betreuenden in allen Sozial- und Ge- behandelt werden. Im Zentrum steht eine geregelt und unterscheiden sich regional. sundheitseinrichtungen werden künftig mit garantierte Kontinuität der Pflegekette für Der Zugang zu dieser spezifischen Unter- einer immer älter werdenden Bevölkerung Menschen, die Palliative Care benötigen. stützung und allgemein zu einer angemes- umgehen und für mehr Menschen am Le- Die Empfehlungen beziehen sich auf die senen Betreuung in komplexen Situationen bensende sorgen müssen. vier Bereiche Kompetenzen und Bildung von wird gebremst oder sogar verhindert, weil Die Zunahme von unheilbaren und chro- Pflegefachpersonen, Zugang zu speziali- keine Anreizmassnahmen und damit nicht nischen Krankheiten im hohen Alter, aber sierter Palliative Care, Langzeitpflege und genügend spezialisierte Fachkenntnisse vor auch von Krebserkrankungen, neuro- ambulante Pflege. Nicht in dieser Broschüre Ort vorhanden sind. logischen Störungen oder chronischen berücksichtigt wird die spezialisierte Pallia- Krankheiten bei jungen Menschen hat zur tive Care im Spitalbereich. Schnittstelle ambulanter Bereich / Spital Folge, dass künftig die Komplexität der Zusammenfassend wird die Erarbeitung und Akut- und Übergangspflege Pflege zunehmen und das Erkennen von Entwicklung einer regionalen, kantonalen Die Leistungserbringer machen darauf spezifischen Bedürfnissen von Patienten an oder sogar überregionalen, interkantonalen aufmerksam, dass der spezielle Charakter Bedeutung gewinnen wird. Dazu gehören Vision der Palliative-Care-Strategie und des „Palliative-Care-Status“ eines Patienten etwa Personen mit einer Demenzerkran- deren Umsetzung durch ein koordiniertes nicht unterschätzt werden darf. Die Aufent- kung, die sich nur schwer ausdrücken kön- Netzwerk als sinnvoll erachtet. haltsdauer des Patienten ist unvorhersehbar nen und über einen langen Zeitraum hinweg und es kann sein, dass er sporadisch spezi- Pflege benötigen. alisierte Palliative Care benötigt. In diesem Aufgrund der Analyse der Schwierigkeiten Zusammenhang wird die Begrenzung auf 14 bezüglich der Umsetzung eines umfas- Tage Übergangspflege als nicht angebracht senden Palliative-Care-Angebots und bemängelt. unter Einbezug der Sicht von Pflegelei- stungserbringern in der Praxis entwickelte Leistungen der Palliativ-Konsiliardienste die Arbeitsgruppe unter der Leitung der Dieses Angebot ist noch ungenügend ent- Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und wickelt, mit Ausnahme einiger Kantone, die palliative ch verschiedene Empfehlungen. für den Aufbau eines solchen Dienstes eine Die Vorschläge basieren auf der Perspektive Finanzierungsgrundlage geschaffen haben. der befragten Leistungserbringer, wobei 8 | Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) | 9 1. Einleitung 2. Ausgangslage Die letzte Lebensphase hat in den ver- lanten Bereich und der Langzeitpflege, die Bund und Kantone haben im Rahmen der lität bis zum Tode gewährleistet und die gangenen Jahren im Bereich der Gesund- im Dokument „Versorgungsstrukturen für Plattform „Dialog Nationale Gesundheits- nahestehenden Bezugspersonen werden heitsversorgung an Bedeutung gewonnen. spezialisierte Palliative Care in der Schweiz“ politik“ beschlossen, Palliative Care in der angemessen unterstützt. Palliative Care Mehr Menschen in der Schweiz sind von beschrieben sind.1 Berücksichtigt wird die Schweiz gemeinsam mit den wichtigsten beugt Leiden und Komplikationen vor. Sie unheilbaren, fortschreitenden Krankheiten Sicht der Pflegeleistungserbringer in der Akteuren zu fördern. Sie haben dazu die schliesst medizinische Behandlungen, betroffen. Die Krankheitsverläufe sind Praxis. Die Broschüre wird mit einigen kan- «Nationale Strategie Palliative Care» erarbei- pflegerische Interventionen sowie psycholo- länger und komplexer geworden und es hat tonalen Umsetzungsbeispielen und tet und im Oktober 2009 offiziell verabschie- gische, soziale und spirituelle Unterstützung eine Verlängerung der letzten Lebensphase Forschungsresultaten vervollständigt. det. Im Oktober 2012 wurde die Verlänger- mit ein.2 stattgefunden. Aus diesen Gründen braucht Die spezialisierte Palliative Care im Spitalbe- ung der Strategie bis 2015 beschlossen. Grosses Gewicht wird auf die Multidimen- es Palliative Care. Angestrebt wird damit reich wird nicht behandelt, da die Erarbei- Verschiedene Teilprojekte wurden ge- sionalität gelegt. In der Palliative Care wird die Verbesserung der Lebensqualität von tung eines geeigneten Abgeltungssystems schaffen, um die geplanten Massnahmen der Mensch in seiner Ganzheit betreut, das betroffenen Menschen und eine ganzheit- für stationäre Leistungen im Bereich der umzusetzen. Das Ziel im Handlungsfeld heisst unter Berücksichtigung der körper- liche Behandlung, wie auch ein möglichst spezialisierten Palliative Care zurzeit geprüft „Versorgung und Finanzierung“ ist die Ge- lichen, psychischen, sozialen und spiritu- gutes Leben mit der Krankheit bis zum wird. währleistung des Zugangs zu Palliative-Care- ellen Dimensionen. Auch soll der kranke natürlichen Tod. Leistungen für alle Menschen, unabhängig Mensch im Entscheidungsfindungsprozess Die vorliegende Broschüre wurde in zwei von ihrem sozio-ökonomischen Status. unterstützt und ermutigt werden, seine Teilen verfasst. Annette Grünig, GDK, Angesprochen sind die obligatorische Krank- Wünsche zu einem Zeitpunkt festzuhalten, und Marie-Thérèse Furrer, BAG, sind die enversicherung und die Kantone, aber auch zu dem seine kognitiven Funktionen dies Autorinnen des ersten Teils. Dieser um- Privatpersonen. noch vollumfänglich erlauben. In der Pallia- fasst den gesetzlichen Rahmen, darunter tive Care ist der Einbezug des persönlichen die Leistungen der obligatorischen Krank- Definition von Palliative Care Umfelds, der nahestehenden Bezugsper- enpflegeversicherung. Der zweite Teil Palliative Care umfasst die Betreuung sonen und der persönlichen Lebenssituation wurde von Pia Coppex, GDK, verfasst und und die Behandlung von Menschen mit der Patientin oder des Patienten zentral. konzentriert sich auf die Schwierigkeiten unheilbaren, lebensbedrohlichen und/oder Gemäss den „Nationalen Leitlinien Pallia- bei der Umsetzung eines umfassenden chronisch-fortschreitenden Krankheiten. tive Care“ wird unterschieden zwischen Palliative-Care-Angebots. Im Zentrum ste- Sie wird vorausschauend mit einbezogen, Patientinnen und Patienten, die im Rahmen hen die von Leistungserbringern monierten ihr Schwerpunkt liegt aber in der Zeit, in der Grundversorgung behandelt und betreut Finanzierungsschwierigkeiten im ambu- der die Kuration der Krankheit nicht mehr werden können, und Patientinnen und Pa- möglich und kein primäres Ziel mehr ist. tienten, die aufgrund ihrer komplexen und/ Patientinnen und Patienten wird eine ihrer oder instabilen Krankheitssituation auf spezia- Situation angepasste, optimale Lebensqua- lisierte Palliative Care angewiesen sind. 1 Palliative ch, BAG und GDK (2012): Versorgungsstrukturen für spezialisierte Palliative Care in der Schweiz 2 BAG und GDK (2010): Nationale Leitlinien Palliative Care. 1. Leitlinie: Definition des Begriffs «Palliative Care» 10 | Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) | 11 3. Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Die obligatorische Krankenpflegeversiche- deren Kosten von der obligatorischen Kran- reich der obligatorischen Krankenpflegever- benötigen, sind die Bestimmungen des KVG rung (OKP) stellt den Zugang aller Versi- kenpflegeversicherung nicht oder nur unter sicherung gehören. anwendbar. Wegen des offenen Leistungs- cherten zu einer qualitativ hochstehenden bestimmten Bedingungen übernommen Der Leistungskatalog der obligatorischen katalogs sind Lücken ausgeschlossen. Zwar Versorgung sicher. Sie übernimmt die werden. Zudem bestimmt er, in welchem Krankenpflegeversicherung gilt gleicher- werden von Seiten der Beteiligten zuweilen Kosten der gesetzlichen Leistungen, die von Umfang die obligatorische Krankenpflege- massen für alle Versicherten. Der Begriff Lücken moniert. Beim näheren Hinsehen Leistungserbringern erbracht werden, die versicherung neue oder umstrittene „Behandlung einer Krankheit“ bezieht sich handelt es sich zumeist um Unsicherheiten als Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Leistungen zu vergüten hat, deren Wirksam- auf alle Krankheiten. Dieser Grundsatz hat in Bezug auf die Abrechnung der Leistungen Krankenpflegeversicherung zugelassen sind. keit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlich- zur Folge, dass sowohl eine Schlechter- als oder um Fragen, die sich im Zusammen- In diesem Rahmen werden kurative, präven- keit sich noch in Abklärung befindet. Nach auch eine Besserstellung der Patienten- hang mit dem Schnittstellenmanagement tive und palliative Leistungen vergütet. Artikel 56 KVG Absatz 1 und 2 muss sich gruppe, die Palliative Care benötigt, nicht stellen. Nach Artikel 25 Absatz 1 des Bundes- der Leistungserbringer in seinen Leistungen möglich und auch nicht anzustreben ist. gesetzes über die Krankenversicherung zudem auf das Mass beschränken, das im 3.2 Die Positivlisten der übrigen (KVG) übernimmt die obligatorische Kran- Interesse des Versicherten liegt und für 3.1 Der offene Leistungskatalog der Leistungen kenpflegeversicherung die Kosten für die den Behandlungszweck erforderlich ist. Für Leistungen von Ärztinnen und Leistungen, die der Diagnose oder Be- Leistungen, die über dieses Mass hinaus- Ärzten und von Chiroprakto- Im Gegensatz zu den Leistungen der Ärz- handlung einer Krankheit und ihrer Folgen gehen, kann die Vergütung verweigert rinnen und Chiropraktoren tinnen und Ärzte werden für Arzneimittel, dienen. Diese Leistungen umfassen die werden. Analysen, Mittel und Gegenstände, prä- Untersuchungen, Behandlungen und Pfle- Nach KVG werden grundsätzlich alle ventivmedizinische Leistungen, Leistungen gemassnahmen, die ambulant, bei Hausbe- Palliative Care ärztlichen Leistungen vergütet, wenn nicht bei Mutterschaft sowie für Leistungen von suchen, stationär oder in einem Pflegeheim Palliative Care ist ein Versorgungskonzept, etwas anderes bestimmt wird (Vertrauens- nichtärztlichen Leistungserbringern Listen von Ärzten oder Ärztinnen, Chiropraktoren jedoch kein Begriff der obligatorischen prinzip). Der Leistungskatalog ist offen, mit geführt, welche die von der obligatorischen oder Chiropraktorinnen oder Personen, die Krankenpflegeversicherung. Im Leistungska- einer „Ausschluss- oder Voraussetzungs- Krankenpflegeversicherung vergüteten auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes talog der obligatorischen Krankenpflegever- liste“. Der Pflichtleistungscharakter von Leistungen in abschliessender Weise oder einer Ärztin Leistungen erbringen, sicherung nicht vorgesehene Leistungen, diagnostischen und therapeutischen Arztlei- nennen. Die gesetzliche Grundlage für die durchgeführt werden. können von den Versicherern nicht vergütet stungen wird damit implizit vermutet. sogenannten Positivlisten bildet Artikel Nach Artikel 33 Absatz 1 und 3 KVG kann werden, so sind z.B. die psychologische, 33 Absatz 2 KVG. Die eigentlichen Listen der Bundesrat die von Ärzten und Ärztinnen soziale und spirituelle Unterstützung der Palliative Care sind in Artikel 5-19 der Verordnung des EDI oder von Chiropraktoren und Chiroprakto- Patientinnen und Patienten Elemente von In Bezug auf die Leistungen der Ärztinnen über die Leistungen in der obligatorischen rinnen erbrachten Leistungen bezeichnen, Palliative Care, die nicht zum Leistungsbe- und Ärzte und der Chiropraktorinnen und Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege- Chiropraktoren bei der Behandlung von Pa- Leistungsverordnung, KLV) enthalten. tientinnen und Patienten, die Palliative Care 12 | Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) | 13 3. Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 3.3 Auf Anordnung eines Arztes Lasten der obligatorischen Krankenpflege- rischen Grundpflege unter dem Titel „Mass- wurde auf Verordnungsebene nicht genü- oder einer Ärztin erbrachte versicherung erbringen können. Die Artikel nahmen zur Grundpflege“ erwähnt werden, gend Rechnung getragen. Leistungen 5-12 KLV enthalten für jede Leistungserbrin- ist die Auslegung indessen im Sinne einer Das Eidgenössische Departement des gerkategorie die diesbezügliche Positivliste. Grundpflege zu verstehen, die infolge der Innern hat die Ergänzung von Artikel 7 KLV Das Bundesgesetz über die Krankenversi- Diese Listen sind abschliessend. psychischen Erkrankung etwas anders mit Entscheid vom 20. Dezember 2011 cherung geht von der Verantwortung des aussieht als bei anderen Krankheiten. Die beschlossen. Arztes/der Ärztin für die Behandlung aus. Palliative Care separate Erwähnung der psychiatrischen Zu den Leistungen der obligatorischen Kran- Der Bundesrat hält in seiner Botschaft über Für die Palliative Care von besonderer Be- oder psychogeriatrischen Grundpflege eröff- kenpflegeversicherung (OKP) zählen damit die Revision der Krankenversicherung vom deutung sind die in Artikel 7 KLV geregelten net kein neues Leistungsspektrum. explizit auch die Koordinationsleistungen 6. November 1991 in seinem Kommentar zu Leistungen der Pflege zu Hause, ambulant Im Rahmen des Teilprojekts „Versorgung der Pflegefachpersonen in komplexen und Artikel 29 KVG seines Vorschlags fest, dass und im Pflegeheim. und Finanzierung“ der Nationalen Strategie instabilen Pflegesituationen, wenn sie von die Grundversorgung für die Patient/-innen Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a nennt die Palliative Care ist die Lösung von allfäl- einer Pflegefachfrau oder einem Pflegefach- in erster Linie unter der Obhut und Führung Massnahmen der Abklärung und der Bera- ligen Problemen bei der Pflege zu Hause, mann ausgeführt werden, die oder der eine des Arztes erbracht werden soll. Dieser soll tung, Buchstabe b nennt die Massnahmen ambulant und im Pflegeheim ein wichtiges zweijährige praktische Tätigkeit in interdis- sozusagen in einer Scharnierfunktion den der Untersuchung und der Behandlung, Anliegen. Aktuell finden Abklärungen statt, ziplinärer Zusammenarbeit und im Patien- Leistungsbedarf und die Bedarfsdeckung in die bei der Pflege zu Hause, ambulant und ob die Bedürfnisse von pflegebedürftigen tenmanagement in Netzwerken nachweisen zweckmässiger und optimaler Form zusam- im Pflegeheim zum Leistungskatalog der Personen, die Palliativpflege oder Pflege bei kann. menführen, im Zusammenwirken mit den obligatorischen Krankenpflegeversicherung dementiellen Krankheiten benötigen, ange- anderen Leistungserbringern. In ähnlicher gehören, und Buchstabe c nennt die Mass- messen berücksichtigt und gegebenenfalls 3.4 Der Beitrag der OKP an die Pflege Form werde dies auch der Chiropraktor tun. nahmen der Grundpflege bei Patientinnen Anpassungen notwendig sind. Für die anderen Leistungserbringer gelte und Patienten, welche diese Tätigkeiten Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für Am 1. Januar 2011 trat die neue Pflege- demgegenüber, dass sie nur auf ärztliche nicht selbst ausführen können. Ziffer 2 von die Änderungen der Verordnung, wurden finanzierung in Kraft. Sie regelt die Auftei- Anordnung hin für die soziale Krankenversi- Buchstabe c nennt die Massnahmen der keine „tatsächlichen“ Lücken im Leistungs- lung der Pflegekosten und deren Übernah- cherung tätig werden können. Überwachung und Unterstützung psychisch katalog festgestellt. Trotzdem wurde von me durch die Krankenversicherung, die Ver- Der 6. Abschnitt der Verordnung über die kranker Personen explizit und separat. Auf Seiten der Pflege Kritik laut, welche die KLV sicherten und die Kantone. Die Neuregelung Krankenversicherung (KVV) regelt in Artikel den ersten Blick könnte daraus auf eine für die Leistungen im Bereich Palliative Care soll für die Krankenversicherung kostenneu- 46-58, welche Personen und welche Organi- Sonderbehandlung dieser Patientengruppe betreffen. Der Koordination in komplexen tral sein und für sie zu keiner finanziellen sationen, die solche Personen beschäftigen, geschlossen werden. Da die Massnahmen Pflegesituationen sowie der vorausschauen- Mehrbelastung führen. Die obligatorische auf ärztliche Anordnung hin Leistungen zu der psychiatrischen oder psychogeriat- den Planung in instabilen Pflegesituationen 14 | Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) | 15 H H 3. Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung H H H Krankenpflegeversicherung leistet einen vergütet werden die Kosten des Aufenthalts Regelung der Restfinanzierung zuständig H fixen, nach Zeitaufwand abgestuften Beitrag im Pflegeheim. Der Wohnkanton und die sind, erwächst den Patientinnen und Pati- H an die ärztlich verordneten Pflegeleistungen. Versicherer übernehmen die Kosten der enten dadurch kein Nachteil. Ein höherer H Die Vergütung der Pflege zu Hause soll pro Leistungen der Akut- und Übergangspflege Beitrag der obligatorischen Krankenpflege- H Einsatz mindestens 10 Minuten umfassen. anteilsmässig. Der Wohnkanton setzt je- versicherung würde sich nicht zu Gunsten H In Absatz 3 Artikel 7a KLV werden die Bei- weils neun Monate vor Beginn des näch- der Versicherten auswirken. H träge abgestuft nach dem Pflegebedarf für sten Kalenderjahres den für alle Kantonsein- H die Pflegeheime aufgeführt. Die Abstufung wohner und -einwohnerinnen geltenden H erfolgt mittels einer linearen 20-Minuten- kantonalen Anteil fest. Der kantonale Anteil H Skala. Damit soll erstens eine genügende beträgt mindestens 55 Prozent. H Differenzierung der Pflegebedürftigkeit In Bezug auf die Kontrolle der voraussicht- H sichergestellt werden. Zweitens lassen sich lich zu vergütenden Stunden wurde Artikel H dank den Minutenangaben die heutigen - 8a Absatz 3 KLV angepasst. Seit dem H unterschiedlich ausgestalteten - Systeme 1. Januar 2011 ist die Begrenzung von H auf einen gemeinsamen Nenner überführen. 60 Stunden pro Quartal nicht mehr absolut H Dies bedeutet auch, dass die bestehenden formuliert, sondern wird als Möglichkeit H Pflegebedarfssysteme beibehalten werden festgehalten. Die ärztlichen Aufträge oder H können. Anordnungen können vom Vertrauensarzt H Nach dem ab 1. Januar 2011 gültigen oder von der Vertrauensärztin (Art. 57 KVG) H Artikel 25a Absatz 5 KVG dürfen höchstens überprüft werden, wenn voraussichtlich H 20 Prozent des höchsten vom Bundesrat mehr als 60 Stunden pro Quartal benötigt H festgesetzten Pflegebeitrages von den werden. H nicht von Sozialversicherungen gedeckten H Pflegekosten an die versicherte Person Palliative Care H überwälzt werden. Die Kantone regeln die Palliative Care zeichnet sich durch die hohe H Restfinanzierung. Komplexität der medizinischen Behandlung H Die Leistungen der Akut- und Übergangs- und die in der Regel aufwändige Pflege H pflege werden im Anschluss an einen aus. Insbesondere bei sehr intensiver und H Spitalaufenthalt während maximal 14 Tagen komplexer Pflege erscheint der Beitrag der H übernommen. Von der obligatorischen obligatorischen Krankenpflegeversicherung H Krankenpflegeversicherung generell nicht nicht sehr hoch. Weil die Kantone für die H H H H H H H 16 | Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) | 17 H H H 4. Palliative Care als Versorgungskonzept H H H Wie in Kapitel 3 ausgeführt, ist Palliative Vor weiteren Ausführungen soll der Be- Aufmerksamkeit bezüglich individueller mehrdimensionale Pflegekompetenzen. H Care ein Versorgungskonzept und kein griff «Pflege» definiert werden, da sich die Bedürfnisse brauchen. Dieser Wunsch kann Hierzu gehört das Erkennen von körper- H Begriff aus der obligatorischen Krankenpfle- Finanzierungsprobleme im Bereich Palliative auch im engeren Umfeld dieser Menschen lichen, psychosozialen, spirituellen und H geversicherung. Zuständig für die Gesund- Care häufig um die Definition der Pflege entstehen. funktionalen Bedürfnissen, ethischen und H heitsversorgung sind die Kantone. drehen. Die Ausführungen sollen darlegen, dass die rechtlichen Herausforderungen, sowie die H Am 20. Januar 2012 haben sich rund 50 Ver- Der vorliegende Text stützt sich auf die Pflege von Menschen, deren Gesundheit notwendigen Kompetenzen, um die Zusam- H treterinnen und Vertreter der kantonalen Ge- Definition nach W. Hesbeen: schwer angeschlagen ist, ausser dem Fach- menarbeit und Kommunikation zwischen H sundheitsdirektionen im Haus der Kantone „Pflegen heisst, einem Menschen wissen und der damit verbundenen Technik den Berufsgruppen, persönliche und pflege- H getroffen, um über die „Nationale Strategie besondere Aufmerksamkeit entgegen- eine Vielzahl von Aspekten miteinschliesst. rische Herausforderungen und Pflegesituati- H Palliative Care“ zu diskutieren und sich zubringen, der eine besondere Situation „Diese kleinen Dinge, die mit verschiedenen onen am Lebensende zu meistern.7 H auszutauschen. Im Fokus standen dabei die erlebt und im Sinne einer Hilfestellung Elementen einer Lebenssituation zusam- Der zweite Teil dieser Broschüre wurde H Arbeiten in den Bereichen „Versorgung“ zu seinem Wohlbefinden und Gesundheit menhängen, sind für die gepflegte Person erarbeitet, um die von der OKP nicht vergü- H und „Finanzierung“ der Strategie. Anlässlich beitragen.“5 niemals banal. Sie verlangen nach grosser teten Leistungen zu benennen und aufzu- H dieses Treffens teilten die Vertreterinnen Aufmerksamkeit und Professionalität der listen, welche die palliative Behandlung H und Vertreter der kantonalen Gesundheits- Diese Definition weist auf die humanistische betreuenden Personen.“5 aufgrund von finanziellen Einschränkungen H direktionen mit, dass die Finanzierung ein Dimension der Pflege und der Individualität „Palliative Care ist komplexe Pflege, die möglicherweise verhindern. H gewichtiges Problem darstellt. Im Allge- der Begleitung hin. Sie trägt der zusätzlichen von den Betreuenden grosse Fachkennt- Die Angaben basieren auf Rückmeldungen H meinen wurden Lücken bei Tätigkeiten Pflege, die die anerkannte und vergütete nis und viel Erfahrung verlangt“.6 von Fachpersonen und Organisationen aus H ausgemacht, die nicht in den Leistungsrah- Pflege ergänzt, Rechnung, also der Pflege, den verschiedenen betroffenen Fachkreisen H men des KVG passen: vorausschauende welche nicht gesehen wird und nicht sichtbar Es handelt sich hier um einen handlungs- sowie auf einigen Umsetzungsbeispielen H Planung, Koordination, Aus-, Weiter- und ist. orientierten Ansatz, der auf verschiedene und Rückmeldungungen von Kantonen. Die H Fortbildung, Netzwerk, Reisezeit, etc.3 Für Gemäss W. Hesbeen trennen zahlreiche Aspekte verweist, seien es hochent- Ausführungen sind nicht vollständig, zeigen H die Kantone ist es grundlegend, dass diese Autoren die beruflichen Praktiken und weisen wickelte, einfache oder sogar sehr einfache. aber die wichtigsten Anliegen auf. Einige H Problematik umfassend angeschaut wird den einen die Patientenanliegen und den an- Er ist inspiriert von theoretischen, philoso- Forschungsresultate dienen dazu, die Rück- H und alle Aspekte mitberücksichtigt werden. deren die Beschäftigung mit der Krankheit zu. phischen, wissenschaftlichen, technischen meldungen der Akteure zu unterstreichen. H Die Leistungserbringer bestätigen dies, da In schwierigen Situationen wie einer und weiteren Quellen und ist geprägt von Die Problembereiche bei der Finanzierung H es Leistungen gibt, die nicht von der OKP Erkrankung wird das Gleichgewicht einer der intuitiv bescheidenen Aufmerksamkeit befinden sich sowohl bei Palliative Care H und der Mehrheit der Kantone übernommen Person gestört und man kann sich vorstel- den anderen gegenüber. in der Grundversorgung wie auch bei der H werden, obwohl sie für ein angepasstes len, dass kranke Menschen zusätzlich zur Darum mobilisiert Palliative Care sowohl spezialisierten Versorgung.8 In einem ersten H Angebot in Palliative Care nötig sind.4 Wiederherstellung des Körpers besondere multidisziplinäre Pflege- und Unterstütz- Schritt werden die Gemeinsamkeiten der H ungsteams wie auch Freiwillige. Es braucht beiden Bereiche ambulante Pflege und H H 3 BAG und GDK (2012): Stand und Umsetzung von Palliative Care in den Kantonen, Stand Ende 2011, Ergebnisbericht vom 08. Februar 6 Direction des communications du ministère de la Santé et des Services sociaux du Québec (2008): Plan directeur de développement 2012, S.7 des compétences des intervenants en soins palliatifs April 2008, www.msss.gouv.qc.ca/cancer H 4 Nationale Strategie Palliative Care 2010-2012, S.38 7 Desbiens, J.-F., Fillion, L. (2011): Multi dimensionnalité de la mesure de perception de compétence infirmière en soins Palliatifs. Univer- H sität Laval, Québec, Canada, Actes du 1er Congrès international francophone de soins palliatifs et d’accompagnement, 17ème Congrès 5 Hesbeen W. (1999): Le caring est-il prendre soin? In: Revue Perspective Soignante, Ed. Seli Arslan, Nr.4 de la SFAP A la rencontre de nos diversités, A la rencontre de nos diversités, du 28 au 30 juin 2011 au Centre Cité de Lyon H http://congres.sfap.org/sites/default/files/pdf/Lyon2011/actes2011.pdf H 8 BAG und GDK (2012): Stand und Umsetzung von Palliative Care in den Kantonen, Stand Ende 2011, Ergebnisbericht vom 08. Februar 2012, S. 7 H 18 | Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) | 19 H

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Finanzierung der Palliative-Care-Leistungen der Grundversorgung und der spezialisier- ten Palliative Care (ambulante Pflege und. Langzeitpflege)
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