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Festschrift für Werner Merle: Zum 60. Geburtstag PDF

367 Pages·2000·10.793 MB·German
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Festschrift für Werner Merle Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH Volker Bielefeld · Wolf-Rüdiger Bub Michael Drasdo . Hanns Seuß (Hrsg.) Festschrift für Werner Merle zum 60. Geburtstag , Springer Dipl.-Volkswirt Volker Bielefeld Cecilienallee 45 40474 Diitseldorf RA Dr. Wolf-Riidiger Bub Promenadeplatz 9 80333 Miinchen RA Michael Drasdo Biichel12-14 41460 Neuss Dipl.-Volkswirt Dr. h. c. Hanns SeuB Neue Gasse 2 90403 Niirnberg Die Herausgeber danken dem Springer-Verlag fiir die Obernahme der Festschrift in sein Verlagsprogramm. Besonderer Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen des Verlages, Frau Jutta Becker und Frau Tanja Escalante, fiir ihre wertvolle Unterstiitzung bei der redaktio nellen und technischen Bearbeitung der Texte. ISBN 978-3-642-63129-0 Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme ISBN 978-3-642-63129-0 ISBN 978-3-642-57327-9 (eBook) DOI 10.1007/978-3-642-57327-9 Dieses Werk ist urheberrechtlich geschiitzt. Die dadurch begriindeten Rechte, insbeson dere die der Obersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildun gen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfaltigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfaltigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Be stimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. Septem ber 1965 in der jeweils geltenden Fassung zullissig. Sie ist grundslitzlich vergiitungs pflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsge setzes. @ Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2000 Urspriinglich erschienen bei Sprlnger-Verlag Berlin Heidelberg 2000 Softcover reprlnt ofthe hardcover Ist edition 2000 Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in die sem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, daB solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wăren und daher von jedermann benutzt werden diirften. SPIN 10759766 64/2202-5 4 3 2 1 O - Gedruckt auf sliurefreiem Papier Vorwort Wemer Merle vollendet am 13. Februar 2000 sein 60. Lebensjahr. Aus diesem Anlass wollen seine Freunde und Schüler der Persönlichkeit und dem Wirken des Jubilars gedenken und ihn mit einer Festschrift ehren. Wemer Merle, geboren in KusellPfalz, ist verheiratet und hat drei Kinder. Er studierte Rechtswissenschaften. Seine Habilitationsschrift war eine rechts dogmatisch grundlegende Arbeit mit dem Titel "Wohnungseigentumsrecht im System des bürgerlichen Rechts". Mit dieser Arbeit versuchte Merle das Rechtsinstitut Wohnungseigentum zu fixieren und in das Bürgerliche Recht einzuordnen. Darüber hinaus zeigt sie seine Zuneigung zu dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts, die er seinem Mentor Johannes Bärmann verdankt. Merle hat in seiner Lehrtätigkeit an den Universitäten Mainz, Münster und Potsdam im Bereich des Zivilrechts und des Zivilprozessrechts besondere Akzente gesetzt. Einmal ist er ein Lehrer, der sich in ganz besonderer Weise seinen Studenten und Doktoranden verbunden fühlt. Wie sehr er seine Doktoranden und Assistenten betreut und fördert, geht auch daraus hervor, dass viele von ihnen mit besonders beachtlichen Veröffentlichungen hervorgetreten sind. Daneben hat Wemer Merle, der in den Jahren 1985 bis 1988 die Außenstelle der Konrad-Adenauer-Stiftung in Paris leitete, besondere Beziehungen zu ausländischen Universitäten ausgebaut. Als Auslandsbeauftragter der Juristischen Fakultät Potsdam und als Gastdozent an der Universität Praxis X - Nanterre hat er den Studiengang ,,Französisches Recht" eingeführt und entwickelt. Darüber hinaus hat er Kontakt nach Japan und nach Ungarn hergestellt. Als Lebenswerk Merles sind seine Arbeiten im Bereich des Wohnungs eigentums zu werten, die zuerst in der Mitarbeit des Standardkommentars zum Wohnungseigentumsgesetz ,,Bärmann, Pick, Merle" zum Ausdruck kommt. Der Kommentar "Bärmann, Pick, Merle" ist jetzt in der 8. Auflage erschienen. Darüber hinaus hat Merle viele Monografien und Aufsätze dem Wohnungs eigentumsrecht gewidmet. Durch eigene Untersuchungen und durch die Ausgabe von Doktorarbeiten in diesem Bereich hat er in überragender Weise zur Rechtsfortbildung des Wohnungseigentums beigetragen. Wemer Merle ist aber nicht nur wissenschaftlich dem Wohnungseigentum verbunden. Es war und ist ihm ein besonderes Anliegen, Theorie und Praxis des Wohnungseigentums zu verbinden. In diesem Sinne ist Merle mitverantwortlich -VI-Vorwort für die sogenannten "Fischener Gespräche" des Evangelischen Siedlungswerks in Deutschland, die im Oktober 1999 zum 25. Mal stattgefunden haben und die er ständig moderiert. Als Vorsitzender leitet er seit 1991 das Josef-Humar-Institut e.V., Institut für Wohnungseigentum und Wohnungsrecht in Düsseldorf, das im Juni 1999 anlässlich seines 25 -jährigen Bestehens mit der Vorlage eines eigenen Entwurfes einen erneuten Vorstoß zur Novellierung des Wohnungseigentums gesetzes unternahm. Darüber hinaus bemüht sich Merle um die redaktionelle Gestaltung einer wohnungseigentumsrechtlichen Zeitschrift. Er ist verant wortlicher Redakteur und Mitherausgeber der Zeitschrift für Wohnungseigentum (ZWE). Alles in allem kann Werner Merle als der legitime Nachfolger der verstorbenen Altmeister im Wohnungseigentumsrecht, der Professoren Bärmann und Weitnauer, bezeichnet werden. Er führt in großer Verantwortung das fort, was diese beiden Herren mit der Einführung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahre 1951 geleistet haben. Wenn heute über 4 Millionen Eigentumswohnungen gezählt werden können, so ist das ein Verdienst der Pioniere dieses Rechtsgebiets und deren Nachfolger - an der Spitze Werner Merle -, die die im Jahre 1951 begonnene Arbeit erfolgreich fortsetzen. Die Herausgeber und Autoren dieser Festschrift wünschen Werner Merle weiterhin Erfolg in all seinen Arbeiten und Bemühungen, besonders aber in dem von ihm entscheidend mitgestaltetem Wohnungseigentumsrecht. Volker Bielefeld, Wolf-Rüdiger Bub, Michael Drasdo, Hanns Seuß Inhaltsverzeichnis vorwort ................................................................................................................. V Die Treuepflicht der Wohnungseigentümer Christian Armbrüster ............................................................................................ 1 Nichtursächlichkeit von Verfahrensmängeln für die Beschlußfassung der Wohnungseigentümer Peter Bassenge ..................................................................................................... 17 Die Eintragung einer Zwangshypothek für den Prozeßstandschafter Matthias Becker ................................................................................................... 33 Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft August BeIz .......................................................................................................... 51 Unterteilung und Veräußerung von Wohnungseigentum - Machen Stimmrechtsauswirkungen die Zustimmung erforderlich? Volker Bielefeld ................................................................................................... 75 Anmerkungen zur richterlichen Hinweis-und Aufklärungspflicht Fritz Binz ............................................................................................................. 91 Nachwirkende Rechte ausgeschiedener Wohnungseigentümer auf Abrechnung eingezahlter Beitragsvorschüsse Lothar Briesemeister ........................................................................................... 105 Die Anfechtung der Stimmabgabe in der Eigentümerversammlung Wolf-Rüdiger Bub .............................................................................................. 119 Die Besonderheiten von in Form des Wohnungseigentums organisierten Time-sharing-Objekten Michael Drasdo ................................................................................................... 129 Der Bestandsschutz des Raummietrechts in Japan Shunji Fujii ......................................................................................................... 149 Beschlußanfechtung und Verwirkung des Anfechtungsrechts Wolfgang Gottschalg .......................................................................................... 159 -VlII-Inhaltsverzeichnis Kreditkarten und Verbraucherkreditgesetz Frank Heerstraßen ............................................................................................... 167 Die Abwicklungspauschale Hans-Dieter Jansen u. Wilfried 1. Köhler ........................................................... 183 Quisquilien zu einer "unglücklichen" Vorschrift Prospektangaben nach § 2 II Teilzeit-Wohn-rechtegesetz Andreas Kappus .................................................................................................. 189 Sondernutzungsrechte Begründung, lJbertragung,)lnderung Heinrich Kreuzer ................................................................................................. 203 Der Verwalter im japanischen Wohnungseigentumsrecht Eiki Maruyama ................................................................................................... 225 Das Rechtsschutzbedürfnis bei Beschlußanfechtung Horst Müller ........................................................................................................ 235 Bemerkungen zur Rechtsmittelreform in Zivilsachen Eckhart Pick ........................................................................................................ 245 Das Verwaltungsvermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft Ludwig Röll ........................................................................................................ 253 Sondernutzungsrecht einzelner Wohnungseigentümer an Teilen eines gemeinschaftlichen Raumes Marcel Sauren ..................................................................................................... 261 Die vorsorgende Instandhaltung Joachim Schmidt ................................................................................................. 265 Sondereigentumsverwaltung durch den Verwalter Friedrich Schmidt ............................................................................................... 283 Der Anwendungsbereich des Dauernutzungsrechtes 'Sebastian Spiegelberger ...................................................................................... 301 Die Abgeschlossenheit von Wohnungen in Neubauten nach §§ 3 II 1,7 IV 1 Nr. 2 WEG seit der Privatisierung bauaufsichtlicher Verwaltungsaufgaben Günther Trautmann ............................................................................................. 313 Grundpfandrechte in der Sachenrechtsbereinigung Reinhard Weiter .................................................................................................. 331 Inhaltsverzeichnis -IX- Die Anfechtung von Nichtbeschlüssen Joachim Wenzel .................................................................................................. 353 Bibliographie von Prof. Dr. Werner Merle ......................................................... 365 Die Treuepflicht der Wohnungseigentümer Christian Armbruster I. Einführung Über die rechtliche Einordnung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist in der Rechtswissenschaft seit jeher gestritten worden. Die Bandbreite der Vorschläge reicht von der Qualifikation als besonders ausgestaltete Bruchteils gemeinschaft über die Annahme einer Gesamthandsgemeinschaft bis hin zur Konstruktion einer "Gesellschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz" . Diese I Diskussion, die Werner Merle durch eine vielbeachtete Monographie2 bereichert hat, soll hier nicht in ihrer ganzen Breite aufgegriffen werden. Gegenstand der folgenden Ausführungen ist vielmehr ein Aspekt der Debatte, auf den Merle bereits frühzeitig hingewiesen hat.) Es geht um die Frage, inwieweit die Wohnungseigentümer in ihrem Verhältnis untereinander besonderen Treue bindungen unterliegen, die sich unter dem Oberbegriff der Treuepflicht zusammenfassen lassen. Im Gesellschaftsrecht sind derartige gesteigerte Bindungen in Gestalt der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht mittlerweile im Grundsatz für alle Gesellschaftsformen anerkannt.' Die Treuepflicht stellt dort eine generalklauselartige Rechtsgrundlage für sehr unterschiedliche Verhaltens anforderungen dar.s Da diese Anforderungen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls und zudem von häufig unabsehbaren künftigen Entwicklungen abhängen, entziehen sie sich einer abschließenden starren Festlegung; die Treuepflicht bietet die insoweit erforderliche Flexibilität. Im Gesellschaftsrecht reichen die aus ihr bislang entwickelten Regeln weit über die allgemeinen, aufgrund von Treu und Glauben (§ 242 BGB) für jede Sonderverbindung geltenden Verhaltensregeln hinaus.' So hat beispielsweise ein Gesellschafter bei der Stimmrechtsausübung unter Umständen seine persönlichen Interessen denjenigen der Gesellschaft und der Mitgesellschafter unterzuordnen, was im Einzelfall dazu führen kann, daß er zur Stimmabgabe in einem bestimmten Sinne Aus jüngerer Zeit s. die ausführlichen Darstellungen des Meinungsstandes bei Blackert, I Die Wohnungseigentümergemeinschaft im Zivilprozeß (1999), S. 18 ff., und bei StaudingerlRapp, WEG, 12. Aufl. (1997), Einl. Rdnr. 2 ff. Das Wohnungseigentum im System des bürgerlichen Rechts (1979). 2 ) System (0. FuSn. 2), S. 153 f. Statt vieler K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl. (1997), § 20 IV (S. 588 ff.). 4 M. Weber, Vormitgliedschaftliche Treubindungen (1999), S. 124. S , S. dazu eingehend zuletzt M. Weber (0. Fußn. 5), S. 69 ff.

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