Erfindungen, Patente, Lizenzen Renate Weisse Erfindungen, Patente, Lizenzen Ratgeber für die Praxis 4., Auflage Renate Weisse Patentanwaltskanzlei Weisse Berlin Deutschland ISBN 978-3-642-41984-3 ISBN 978-3-642-41985-0 (eBook) DOI 10.1007/978-3-642-41985-0 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer Vieweg © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1950, 1958, 1988, 2014 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht aus- drücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Ein- speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Ursprünglich erschienen unter Weisse, Jürgen im VDI-Verlag GmbH 1988 Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk be- rechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne des Marken- und Kennzeichenrechts als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Springer Vieweg ist eine Marke von Springer DE. Springer DE ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media www.springer-vieweg.de Vorwort zur 4. Auflage Mit dieser 4. Auflage setze ich ein Werk fort, dass von meinem Großvater Patentanwalt Ernst Weisse begonnen wurde: ein „Ratgeber in Fragen des Erfindungswesens“. Der Rat- geber beantwortet in einfacher Sprache die immer wiederkehrenden Fragen einer patent- anwaltlichen Erstberatung. Der Praxisratgeber verzichtet auf theoretische Ausführungen und Rechtssprechungsverweise. Diese werden in der Fachliteratur in ausreichendem Maße behandelt. Hier geht es darum, den Erfinder oder Unternehmer an die Hand zu nehmen und mit möglichst wenig Worten, dafür vielen Praxisbeispielen und praktikablen Ratschlägen in den gewerblichen Rechtsschutz einzuführen. Längst überholt und vergriffen stellte mein Vater Jürgen Weisse, ebenfalls Patentan- walt, dreißig Jahre später fest, dass der Bedarf an einem solchen Ratgeber 1988 weiter- hin bestand. Auch jetzt noch, weitere 25 Jahre später, hat sich an diesem Bedarf nichts geändert. Ich wiederhole einfach die Worte meines Vaters, wenn er im Vorwort zu seiner 3. Auflage schreibt: „Man müsste ein Buch haben, das man den Ratsuchenden in die Hand drückt und in dem das alles steht!“. Ich freue mich daher, dass der Springer Verlag meine Anregung zu einer 4. Auflage aufgegriffen hat und ich etwas schaffen darf, was man den Erfindern, Designern und Entwicklern von Corporate Identity oder Werbekampagnen „in die Hand drücken“ kann. Die Inhalte der Vorauflagen sind veraltet. Gesetze haben sich geändert und neue Schutz- rechte sind entstanden. Wo früher „Bundesrepublik Deutschland“ stand, reicht jetzt, viele Jahre nach der Wiedervereinigung, „Deutschland“. Auch die Beratungspraxis ändert sich und passt sich an die Gegebenheiten in einer globalisierten Welt an. Ich konnte daher lei- der nur wenige Passagen wörtlich und das Kapitel über Schutz im Ausland fast gar nicht übernehmen. Der Grundgedanke und Erzählstil meiner Vorgänger bleibt jedoch der glei- che. Ich habe den Ratgeber um die Schutzrechte „Design“ (derzeit noch „Geschmacks- muster“) und „Marke“ (früher „Warenzeichen“) ergänzt, weil ich glaube, dass eine umfas- sende Beratung immer alle Schutzrechte berücksichtigen sollte. Viele der Ratschläge, die ich in diesem Buch und in meiner Beratungspraxis in meiner Patentanwaltskanzlei erteile, gründen sich auf eigenen Erfahrungen. Es gibt jedoch auch Ideen zur strategischen Ent- wicklung von Schutzrechtsportfolios, die von meinem Vater und Großvater in Jahrzehnten der patentanwaltlichen Tätigkeit entwickelt wurden, die nicht von mir sind, die ich aber hier gerne einfließen lasse. V VI Vorwort zur 4. Auflage Moderne Technik ermöglicht, es mehr graphische Darstellungen zu nutzen und unter anderem auf öffentlich zugängliches Material zu bestehenden, alten oder neuen Schutz- rechten zurückzugreifen. Diese Schutzrechte – insbesondere die Marken – sind in der Regel eingetragen, keine Gattungsbezeichnung und dürfen selbstverständlich nicht von Dritten verwendet werden. Sie dienen hier lediglich zur Illustration der Erläuterungen im Text. Auch die Möglichkeiten der Recherche haben sich radikal verändert. War Patentlite- ratur zu Zeiten der Vorauflagen praktisch nur mit hohem Aufwand zugänglich, so ermög- licht das Internet den Zugriff auf Patentveröffentlichungen aus aller Herren Länder und quasi seit Bestehen des Patentwesens. Ich habe daher auch zum Thema Patentrecherche ausführliche Hinweise in den Ratgeber aufgenommen. Selbstverständlich ist dies nur ein kleiner Ratgeber. Die Gesetze und Rechtsprechung liefern viele Facetten und Details, die hier keinen Niederschlag finden konnten. Ich habe diese Kompromisse aber gewählt um weiterhin einen übersichtlichen Praxisratgeber zu schaffen. Für diejenigen, die es ganz genau wissen wollen, bleiben dann immer noch die dicken Kommentare mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung. Meiner Ausbildung als Physikerin entsprechend habe ich die Beispiele im Wesentlichen aus den Bereichen Physik und Ingenieurswesen gewählt und weniger aus den Bereichen Medizin, Chemie und Biologie. Ausdrücklich möchte ich mich bedanken bei meiner Familie für die Unterstützung, Frau Svenja Strauß für geduldige Hilfe im Kampf mit dem Textverarbeitungssystem und meiner Kollegin Dr. Vera Münchow aus Valdagno in Italien für ihre wertvollen Hinweise und Anregungen. Dem Verlag danke ich für die Unterstützung bei der Veröffentlichung. Ich hoffe, dass der Ratgeber den Ratsuchenden eine Hilfe ist und freue mich über Feed- back unter [email protected]. Berlin-Charlottenburg, den 2.Oktober 2013 Renate Weisse Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung: Schutz von Ideen 1 11 Vorüberlegungen 1 1.2 Erfindungsbesitz 2 1.3 Auswahl der Schutzrechtsart 4 1.4 Nutzen einer Schutzrechtsanmeldung 6 1.5 Aktive und passive Schutzrechtspolitik 9 1.6 Auswahl des Anmeldezeitpunkts 10 2 Patente 13 2.1 Erfindungen 13 2.2 „Erfinderitis“ 15 2.3 Materielle Patentierungsvoraussetzungen 16 2.4 Patentanmeldung 17 2.5 Prüfungsverfahren 30 2.6 Schutzrechtshinweise in der Werbung 40 2.7 Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren 40 2.8 Innere Priorität 44 2.9 Fristen 45 3 Gebrauchsmuster 47 3.1 Gebrauchsmusteranmeldung 47 3.2 Löschungsantrag 50 3.3 Vergleich von Patent und Gebrauchsmuster 50 4 Marken 53 4.1 Einleitung 53 4.2 Markenformen 54 4.3 Waren und Dienstleistungen 55 4.4 Beschreibende Angaben 57 4.5 Formerfordernisse und Prüfungsverfahren 58 4.6 Widerspruch 60 VII VIII Inhaltsverzeichnis 4.7 Benutzungserfordernis 63 4.8 Schutzrechte Dritter 65 4.9 Der Instanzenzug 68 4.10 Bekannte Marken 69 5 Designs 71 5.1 Einleitung 71 5.2 Schutzvoraussetzungen 72 5.3 Anmeldung, Aufrechterhaltung und Eintragung 73 5.4 Vorteile und Unterschiede gegenüber anderen Schutzrechten 77 6 Recherchen 79 6.1 Einleitung 79 6.2 Recherchearten 80 6.3 Durchführung einer einfachen Recherche 92 6.4 Hinweise zum Lesen von Druckschriften 94 6.5 Durchführung einer Expertenrecherche 95 6.6 Register 98 7 Internationaler Schutz 101 7.1 Einführung 101 7.2 Kostenkontrolle bei Auslandsanmeldungen 112 7.3 PCT 119 7.4 Europäisches Patentübereinkommen 129 7.5 Wahl der Schutzrechtsstrategie 136 7.6 Auslandschutz für Marken 139 7.7 Auslandsschutz für Designs 147 8 Schutzrechtsverletzung 151 8.1 Einleitung 151 8.2 Verfahrensvorbereitung 152 8.3 Die Abwehr des Verletzungsangriffs 154 8.4 Prozessverlauf 158 8.5 Einstweilige Verfügung 159 8.6 Grenzbeschlagnahme 160 8.7 Markenverletzung 160 9 Verwertungsverträge 165 9.1 Die Verwertbarkeit der Erfindung 168 9.2 Lizenzverträge 173 9.3 Vertragsarten – Gliederung nach der Vertragsleistung 181 9.4 Abreden 185 9.5 Vorschriften gegen Wettbewerbsbeschränkungen 187 Inhaltsverzeichnis IX 10 A rbeitnehmererfinderrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 10.1 Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 10.2 Diensterfindungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 10.3 Erfindungsmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193 10.4 Inanspruchnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 10.5 Patentanmeldungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 10.6 Betriebliches Erfindungswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 10.7 Vergütung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 11 Patentanwälte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 11.1 A uswahl des Patentanwalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 11.2 Umgang mit Patentanwälten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 Nützliche Links im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 Literaturempfehlungen zum Weiterlesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 Abkürzungsverzeichnis ArbErfG Arbeitnehmererfindergesetz BPatG Bundespatentgericht DesignG Designgesetz DPMA Deutsches Patent- und Markenamt EG Europäische Gemeinschaft EPA Europäisches Patentamt EPO European Patent Organization EPÜ Europäisches Patentübereinkommen EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof GebrMG Gebrauchsmustergesetz GeschmG Geschmacksmustergesetz (veraltet) HABM Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt IPC Internationale Patentklassifizierung LG Landgericht MarkenG Markengesetz OLG Oberlandesgericht PatG Patentgesetz PCT Patent Cooperation Treaty – Patentzusammenarbeitsvertrag PVÜ Pariser Verbandsübereinkunft USPTO United States Patent and Trademark Office WIPO World Intellectual Property Organization XI