HEFT 1155 O H N A U O R S C H U N C I N O S T E R R EI C H SCHRIFTENREIHE DER FORSCHUNGS GESELLSCHAFT FüR DEN WOHNUNGSBAU IM ÖIAV, WIEN Heft 10 Empfehlungen und Resolutionen 2. Arbeitstagung der Forschungsgesellschaft für den Wohnungsbau in Wien vom 12.-15. März 1958 SPRINGER-VERLAG WIEN GMBH ISBN 978-3-7091-4621-7 ISBN 978-3-7091-4771-9 (eBook) DOI 10_1007/978-3-7091-4771-9 © Alle Rechte vorbehalten Copyright 1958 by Springer-Verlag Wien Ursprünglich erschienen bei Forschungsgesellschaft für den 'Vohnungsball, Wien I, Eschenbachgasse 9 1958 Einführung Wir geben im folgenden den Wortlaut der von den drei Kommissionen anläßlich der zweiten Arbeitstagung ausgearbeiteten Empfehlungen, der Resolutionen und eines die Bauforschung betreffenden Memorandums wie der. Von den Empfehlungen befassen sich zwölf mit den an eine Wohnung zu stellenden Mindestanforderungen hinsichtlich Lage, Qualität und technische Ausführung (Kommission I), neun mit Problemen der Wohnbau finanzierung (Kommission II) und zwei mit der Auf schließung sowie mit der Auswahl und der Erwerbung des Baugrundes (Kommission III). Die Resolution I betrifft die einheitliche Ausrichtung der Wohnbau finanzierung, die Resolution II die Bauforschung, die Re solution III die Wohnbaustatisitk und die Resolution IV regionale Standortfragen. Im Gegensatz zu den ins gesamt 23 Emfehlungen, die als Kondensat bisheriger Arbeiten der Forschungsgesellschaft der Öffentlichkeit bestimmte Maßnahmen im Bereich des Wohnungsbaues empfehlen, stellen die Resolutionen Anforderungen an die Forschungsgesellschaft dar, bestimmten Problemen ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Sämtliche Empfehlungen und Resolutionen wurden von den zuständigen Kommissionen bzw. vom Plenum insofern einstimmig gebilligt, als keiner der Tagungs teilnehmer von der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machte, seine abweichende Mei nung im Protokoll festhalten zu lassen. Die Erzielung dieser Einstimmigkeit machte es natürlich notwendig, an den von den zuständigen Arbeitskreisen vorgelegten Empfehlungs-und Resolutionsentwürfen verschiedene - meist kleinere - Änderungen vorzunehmen. Trotzdem ist der Erfolg beachtlich, standen doch z. B. in der Kommission II so umstrittene Vorschläge wie eine Mietenreform oder die Gründung einer Baubank vor einem Forum zur Diskussion, das sich aus Vertretern der verschiedensten Interessenstandpunkte zusammen setzte. Der technische Vorgang war der, daß die einzelnen Kommissionen die Empfehlungen und, die in ihr Fach gebiet fallenden Resolutionen eingehend diskutierten, ein Zwischeplenum den Bericht der Kommissionsleiter entgegennahm und einzelne Empfehlungen gegebenen falls zur weiteren Beratung an die Kommissionen zurück verwies und daß schließlich ein vom Zwischenplenum eingesetztes kleines Redaktionskomitee den Empfehlun-' gen und Resolutionen die vom Schlußplenum gebilligte endgültige Form gab. I Empfehlungen der Kommission I "Mindestanforderungen an eine Wohnung" A. Grundsätzliches Empfehlung I .. " Die Forschungsgesellschaft möge durch Richtlinien die Mindestanforderungen festlegen, welche in funktioneller und technischer Hinsicht an eine Wohnung gestellt werden müssen. Die Richtlinien sind so zu formulieren, daß sie für die gesamte Wohnbau- und Wohnbauförderungstätigkeit angewendet werden können. Begründung." Mindestanforderungen für die Wohnung erscheinen notwendig, um die Qualität des Wohnungsbaues insgesamt zu heben. Daher sind die Richtlinien nicht nur für den öffentlichen Wohnungsbau als Grundlage gedacht, sondern auch für den gesamten Wohnungsbau als Anregung. Empfehlung 2." Die Richtlinien müssen so eindeutig gehalten sein, daß sie einfach und reibungslos gehand habt werden können. Gleichzeitig müssen sie dem Planer möglichst freie Hand lassen, damit er im Ent wurf der kaum voraussehbaren Vielfalt von Lebens formen und räumlichen Gegebenheiten gerecht werden kann. Begründung." Um eine lebendige Entwicklung des Woh nungsbaues möglich zu machen, muß die Formulierung so gehalten sein, daß sie allen künftigen Anforderungen gerecht wird und damit jede einseitige Erstarrung verhindert. Empfehlung 3." Die Richtlinien sollen sich - unter Berücksichtigung der verschiedenen Hausarten - jeweils auf die einzelne Wohnung beziehen. Sie sollen sicherstellen, daß sich jede Wohnung für eine unter unseren Verhältnissen denkbare Haushalt größe und Lebenshaltung eignet. Das zahlenmäßige Verhältnis der sich daraus er gebenden verschiedenen Wohnungstypen und Hausarten zueinander muß zum Gegenstand gesonderter Unter suchungen und Festlegungen gemacht werden. Begründung." In die Richtlinien ist aus praktischen Überlegungen die Frage nach dem zahlenmäßigen Verhältnis der einzelnen Wohnungstypen zueinander und auch nach dem der Hausformen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus usw.) nicht aufgenommen worden. Auch die Frage, was zu geschehen hat, wenn sich die Haushaltgröße wandelt und nicht mehr mit der ursprünglich richtigen Wohnungstype übereinstimmt, kann von den Richt linien her nicht gelöst werden. Beide Probleme sind von höch ster Wichtigkeit und wären gesondert zu untersuchen. 2 Empfehlung 4: Die Richtlinien müssen sicherstellen, daß die Mindestanforderungen an alle Faktoren des Wohn wertes erfüllt werden. Es sind dies: Die Lage der Wohnung und des ganzen Wohnhauses, die Größe und Gliederung der Wohnung und die technische Ausführung und Ausstattung. Begründung: Die Reihenfolge der drei Faktoren ist zwangsläufig gegeben. Wenn die Mindestanforderungen an die Lage nicht er füllt worden sind, erübrigt sich die Überprüfung nach den beiden anderen Gesichtspunkten völlig. Ist der Grundriß - der sich im Gegensatz zur Lage allerdings verbessern läßt - nicht in Ordnung, bedarf es keiner Überprüfung der konstruktiven Einzelheiten. B. Inhalt der Richtlinien I. Die Lage Empfehlung 5: Die Mindestanforderungen an die Lage sind nach folgenden Gesichtspunkten zu gliedern: a) Die Umgebung des Wohnhauses (Flächenwid mung und Verbauungsweise, öffentliche und Versorgungs einrichtungen, Grünflächen, Klima und Luftreinheit, Schutz vor Lärm; Aufschließung: Verkehr, Wasser, Abwässer, Strom, Gas usw.). b) Die Lage des Wohnhauses auf dem Baugrund (Größe und Ausnützbarkeit des Bauplatzes; Vorgärten, Höfe, Hausgärten; Abstände; Belichtung und Be sonnung). c) Die Lage der Wohnung innerhalb des Hauses (Zusammenhang zwischen Wohnungstypen und Haus arten). Begründung: Die Lage ist jener für den Wohnwert bestimmende Faktor, bei dem sich eine Fehlentscheidung kaum oder überhaupt nicht gutmachen läßt. Daher müssen auch für sie Mindestanforderungen aufgestellt werden, selbst wenn auf diesem Gebiet sowohl Formulierung wie praktische Anwendung den größten Schwierigkeiten begegnen werden. II. Größe und Gliederung Empfehlung 6: Die Mindestanforderungen an den Grundriß sind in Abhängigkeit von der KoPfzahl des Haus haltes, für den die Wohnung gedacht ist, nach Raum zusammenhängen und Raumabmessungen zu umschreiben. Diese Festlegungen sind nicht auf bestimmte Räume, sondern auf Wohnvorgänge abzustimmen. Die geforderten mindesten Raumabmessungen sind durch die Stell flächen der Möbel- und Einrichtungsgegenstände und durch die notwendigen Frei- und Bewegungsflächen zu bestimmen. 3 Empfehlung 7: Für jeden Wohnvorgang ist fest zulegen, welche Ansprüche die ihm dienenden Räume an Besonnung, Belichtung, Belüftung, Beheizung und Schallschutz erfüllen müssen. Empfehlung 8: Die notwendigen Wohnergänzungen sind in Abhängigkeit von der Hausart zu umschreiben (z. B. Abstell- und Wirtschaftsräume innerhalb und außerhalb des Wohnungsverbandes; Loggia, Balkon; Aufzug; Garten usw.). Begründung zu Empfehlung 6 bis 8: Enthalten Richt linien nur allgemeine textliche Empfehlungen, so sind sie nicht eindeutig genug für die Handhabung; verbindlich ge normte Grundrisse würden hingegen nicht die gewünschte Freizügigkeit im Entwurf bieten. Auch die bloße Angabe von Mindestflächen der gesamten Wohnung bietet noch keine Gewähr für gute Grundrisse; das gleich gilt auch für die Angabe von Mindestraumgrößen, welche dazu noch die Freizügigkeit des Entwurfes einschränken würden. Man gelangt daher zwangsläufig zu der Forderung, die Einrichtung der Räume zur Beurteilung zu verwenden. Die Stellflächen der Möbel und Einfichtungsgegenstände und die dazugehörigen Bewegungsflächen geben die beste Möglichkeit, die Größe von Räumen und damit letzten Endes auch von Wohnungen festzulegen. Dabei bietet diese Art der Definition einen Anreiz zu wohnmäßig richtigen und sparsamen Grundfißlösungen. Werden diese Angaben auf den Kopf der Haushaltsangehörigen bezogen und nicht auf Räume, ist auch die größtmögliche Freizügigkeit für den Wohnungsentwurf geboten. Die Überprüfung eines Entwurfes an Hand solcher Richtlinien besteht in der Untersuchung, ob sich die einzelnen Wohnvorgänge, wie Schlafen, Körperpflege, Kochen, Essen, Beisammensein, Arbeiten und Aufbewahren, in einer wohn kulturell einwandfreien und praktischen Weise durchführen lassen, wobei die Erfüllung dieser Forderungen ihren Nieder schlag in den Raumzusammenhängen und Raumabmessungen finden müsse. III. Technische Ausführung und Ausstattung Empfehlung 9: Die Mindestanforderungen an tech nische Ausführung und Ausstattung sind nach Bau elementen, Bauteilen, Baukonstruktionen und Innen ausbau zu unterteilen (etwa nach Fundament, Wände, Decken, Dach, Loggien und Balkone, Fenster und Türen, Stiegen und Aufzügen, Heizung und Lüftung, sanitäre Installationen, Stromversorgung, Wandoberflächen und Fußböden usw.). Die zu fordernden Qualitätsmerkmale, z. B. Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz, Zweckmäßigkeit der Benützung und Instandhaltung, sind nach den jeweiligen wohnfunktionellen Anforderungen festzulegen. 4 Begründung: Diese Auft eilung der technischen Mindest anforderungen entspricht den praktischen Erfordernissen von Planung, Baudurchführung und allfälliger Bauüberprüfung. c. Untersuchung der Kosten Empfehlung IO: Die Forschungsgesellschaft möge an Hand solcherart ausgearbeiteter Richtlinien, die bei Er· richtung einer Wohnung zu berücksichtigen wären, eine Untersuchung über die sich daraus ergebenden Kosten anstellen. Unter Kosten sind dabei die Gestehungskosten, die Erhaltungskosten und die Betriebskosten zu verstehen. Empfehlung II: Ferner mögen die Gestehungskosten in bezug auf den Einfluß der Planung und auf den der Baudurchführung untersucht werden. Zur Planung ge hören der städtebauliche Entwurf und der Entwurf der Bauwerke an sich. Für die Kosten der Baudurchführung sind unter anderem von Bedeutung: Zeitgerechte Baugrundunter suchung, zeitgerechte Detailplanung, terminisierte Ver gabe auf Grund klarer Leistungsverzeichnisse, Bau stellenorganisation, Bauaufsicht usw. Empfehlung I2: Auch die Erhaltungs- und Betriebs kosten sind im Hinblick auf den Wohnwert und die Abhängigkeit sowohl von der Planung ais auch von der Bauausführung zu untersuchen. Begründung zu Empfehlung IO bis I2. Im Anschluß an die Festlegung der Mindestanforderungen in wohnkultureller Hinsicht sowie in Hinblick auf die technische Ausführung und Ausstattung erscheint es unbedingt notwendig, den Ein fluß auf die Kosten festzustellen. Empfehlung I3: Sonderempfehlung an den Öster reichischen Ingenieur- und Architekten-Verein. Die Kom mission I der zweiten Arbeitstagung der Forschungs gesellschaft für den Wohnungsbau empfiehlt dem Öster reichischen Ingenieur-und Architekten-Verein das Memo randum zur Intensivierung der Bauforschung auf dem Gebiet der Bauwirtschaft und Bautechnik, nachdem außer der bereits erteilten Zustimmung der Ingenieur kammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der Zentralvereinigung der Architekten Österreichs, der Bundesinnung der Baugewerbe und des Verbandes indu strieller Bauunternehmungen auch die Zustimmung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, des Arbeiter kammertages und der Gewerkschaft für Bau und Holz eingeholt wurde, in Druck zu legen und weitesten Kreisen zugänglich zu machen. 5 Empfehlungen der Kommission 11 " Wohnbaufinanzierung" Präambel Das Studium der historischen Entwicklung der Finanzierung des Wohnungsbaues in Österreich sowie der derzeit geübten Finanzierungsmethoden hat ergeben, daß eine kaum mehr überblickbare Vielfalt und Ver schiedenheit von Finanzierungsarten bestehen. Eine Angleichung der Finanzierungsmethoden bzw. eine Diffe renzierung der Finanzierungshilfe nach sozialen Gesichts punkten (z. B. Einkommen und Familienstand) scheint unaufschiebbar und sollte je früher, je besser erfolgen. Daher wird folgendes vorgeschlagen: Empfehlung I: Vereinheitlichung der Finanzierungs bedingungen aller Fonds und öffentlichen oder sonsti gen Förderungseinrichtungen hinsichtlich der Eigen mittelaufbringung, der Verzinsung, der Laufzeit usw., und zwar allenfalls im Sinne einer Weiterentwicklung des Wohnbauförderungsgesetzes 1954. Soweit es sich um Fondsdarlehen des Wohnhaus Wiederaufbaufonds handelt, wären jedoch die bisherigen Darlehensbedingungen (Ioo%ige Finanzierung der Wie derherstellungskosten, Zinsenfreiheit) in jenen Fällen beizu behalten, in denen mit Fondshilfe des Wohnhaus Wiederaufbaufonds wiederhergestellte Wohnungen bom bengeschädigten Altmietern zugute kommen. Begründung: Vielfach wird die Meinung vertreten, daß eine Zusammenlegung der verschiedenen Fonds ein Allheil mittel darstellen würde. Dies ist nicht der Fall, doch wäre eine Vereinheitlichung und Gleichrichtung der Finanzierungs bedingungen (sei es bundeseinheitlich oder ländermäßig) zu begrüßen. Nach den derzeitigen Bestimmungen ergeben sich - je nachdem, von welcher Finanzierungsstelle Hilfe geleistet wird - gänzlich verschiedene Mietbelastungen. Es ist nicht einzusehen, warum Personen gleichen Einkommens, je nachdem, woher sie die Finanzierungshilfe erhalten, für das Wohnen verschieden große Einkommensteile aufwenden müssen. Die in dieser Empfehlung der Forschungsgesellschaft angestrebte Vereinheitlichung der Förderungsbedingungen auf dem Gebiete des sozialen Wohnungsbaues würde allerdings zur Folge haben, daß für alle aus öffentlichen Mitteln gewähr ten Darlehen eine mindestens r%ige jährliche Verzinsung zu leisten wäre. Dies- würde eine Härte gegenüber bomben geschädigten Altmietern bedeuten, die vermieden werden müßte. Demgegenüber müßten jedoch für Wohnungen, die mit Fondshilfe des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds wieder- 6 hergestellt wurden und nicht für bombengeschädigte Alt mieter bestimmt sind, die Darlehensbedingungen den. für Fondsdarlehen des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds gelten den Bedingungen angepaßt werden. Empfehlung 2: Schaffung von Einkommens- und Vermögensgrenzen der Wohnungswerber, innerhalb deren eine Förderung durch öffentliche oder sonstige Darlehen noch zulässig ist. Für Bezieher höherer Einkommen sollte die Laufzeit des Förderungsdarlehens verkürzt werden; falls sich dadurch untragbare Monatslasten er geben, sollten zeitlich begrenzte Zinsen- oder Annuitäts zuschüsse gegeben werden können oder durch die Zu lässigkeit höherer Steuerabsetzungen geholfen werden. Bei noch höheren Einkommen sollte eine Förderung nur durch Bürgschaften zulässig sein. Die Untersuchung wird auch auf die praktische Durchführbarkeit einer Förderung nach der angedeuteten Abstufung zu erstrecken sein. Begründung: Es wird in der Öffentlichkeit als völlig ungerechtfertigt und unvertretbar empfunden, daß Personen mit hohem Einkommen ebenso wie sozial schwache Schichten hinsichtlich Tilgung und Verzinsung von öffentlichen Dar lehen gleichgestellt sind. Personen höheren Einkommens sollen zur Leistung rascherer Rückzahlung veranlaßt werden; dadurch würde das Fondsgeld rascher umlaufen. Empfehlung 3: Stärkere Berücksichtigung von Fami lien mit Kindern bei der öffentlichen Finanzierung. Dies könnte dadurch erreicht werden, daß Familien, wenn sie Eigengeld für den Erwerb oder die Schaffung von Wohnungen aufbringen, bei der Steuer größere Beträge absetzen können als derzeit. Weiters müßten die öffent lichen Fonds bei Familien ganz oder zum Teil auf die Verzinsung ihrer Gelder verzichten, etwa insolang und insofern, als die Familien auch bei der Einkommen und Lohnsteuer begünstigt werden. Begründung: Durch die Tatsache allein, daß Familien wegen ihres größeren Wohnbedarfes auch größere Finanzie rungshilfe geleistet wird, erfolgt noch keine Familienförderung. Denn die Familien, die ohnehin für mehr Köpfe sorgen müssen, haben auch größere Belastungen aus höheren Darlehen auf sich zu nehmen. Sie werden also bei der derzeitigen Art nur unzureichend gefördert. Was den öffentlichen Fonds an Zinsen bei Familien etwa verlorengehen würde, könnten sie durch höhere Tilgungsbeiträge von Beziehern höherer Ein kommen wieder hereinbringen. Empfehlung 4: Kombinierung öffentlicher und pri vater Finanzierungsmittel, um einen tragbaren Misch zinsfuß zu erreichen. 7