Aus dem Institut für Hygiene und Umweltmedizin (Direktor: Prof. Dr. med. habil. Axel Kramer) der Universitätsmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Analyse der Aufbereitung von Medizinprodukten in Zentralen Sterilgutversorgungsabteilungen in einer Stichprobe von 160 deutschen Kliniken Inaugural-Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Doktor der Zahnmedizin (Dr. med. dent.) der Universitätsmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 2016 vorgelegt von: Isabel Dörflinger geb. am: 13.03.1985 in: Kirchheim-Bolanden Inhaltsverzeichnis II Ausgewählte Ergebnisse der vorliegenden Dissertation sind veröffentlicht in: Kramer A, Dörflinger I, Thiede B (2012) Quality management of reprocessing of medical devices and results of an analysis in reprocessing of medical devices among 156 German Central Sterilization Service Centers (CSSCs) supplying hospitals of a German-wide hospital network with 250 to >1,000 beds in 14 regional general hospitals and in 18 dermatological doctor’s offices. Congress Book Annual WFHSS and JSMI Conference 2012, 13th World Sterilization Congress; Osaka, Japan: 52–57 Inhaltsverzeichnis III Dekan: Prof. Dr. rer. nat. Max Peter Baur 1. Gutachter: Prof. Dr. med. Axel Kramer 2. Gutachter: Prof. Dr. rer. nat. et rer. medic. habil. Lutz Jatzwauk (3. Gutachter:) Ort, Raum: Greifswald, Klinik für MKG-Chirurgie, Seminarraum Tag der Disputation: 02.02.2017 Inhaltsverzeichnis IV Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................... VI 1 Einleitung und Problemstellung ................................................................................. 1 1.1 Problemstellung ...................................................................................................... 1 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Aufbereitung ................................................. 2 1.3 Compliance bei der Umsetzung von Hygienerichtlinien .......................................... 6 1.4 Durch Medizinprodukte verursachte nosokomiale Infektionen ................................ 9 2 Eigene Untersuchungen ......................................................................................... 12 2.1 Material und Methode der Befragung ................................................................... 12 2.1.1 Erstellung des Fragebogens (s. Anhang als CD-Rom) ................................ 12 2.1.2 Anschreiben der Kliniken und Auswertung der Fragebögen ........................ 12 2.2 Material und Methode der Begehung .................................................................... 14 2.3 Ergebnisse der Befragung .................................................................................... 15 2.3.1 Responserate und geographische Verteilung der Beantwortung ................. 15 2.3.2 Geografische Verteilung der Beantwortung und Zuordnung zur Bettenzahl ................................................................................................... 16 2.3.3 Merkmale der ZSVA .................................................................................... 18 2.3.4 Personelle und räumliche Voraussetzungen zur Aufbereitung von MP ........ 21 2.3.5 Gesundheits- und Arbeitsschutz .................................................................. 27 2.3.6 Organisatorische und personelle Voraussetzungen der Hygiene ................. 30 2.3.7 Arbeitssicherheit .......................................................................................... 36 2.3.8 Qualitätssicherung der Aufbereitung von Medizinprodukten ........................ 38 2.3.9 Raumlufttechnische Anlagen ....................................................................... 50 2.3.10 Produktbezogene Verfahrensprüfung .......................................................... 55 2.3.11 Aufbereitung von Endoskopen..................................................................... 77 2.3.12 Bettenaufbereitung ...................................................................................... 86 2.4 Auswertung der Begehung ................................................................................... 90 2.4.1 Mittlere Kliniken (Bettenzahl: 251-400 Betten) (Tab. 6)................................ 90 2.4.2 Größere Kliniken (Bettenzahl: 401-800 Betten) (Tab. 7) .............................. 91 2.4.3 Großkliniken (Bettenzahl: > 801 Betten) (Tab. 8) ......................................... 92 Inhaltsverzeichnis V 3 Diskussion .............................................................................................................. 94 3.1 Methode ............................................................................................................... 94 3.2 Ergebnisse ........................................................................................................... 96 4 Zusammenfassung und Schlussfolgerung ............................................................ 114 5 Literaturverzeichnis ............................................................................................... 116 Eidesstattliche Erklärung ........................................................................................... 131 Danksagung .............................................................................................................. 132 Anhang als CD-Rom Fragebogen zur Eigenkontrolle der Aufbereitung von Medizinprodukten (MP) Abkürzungsverzeichnis VI Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung AKI Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung ArbMedVV Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung ArbSchG Arbeitsschutzgesetz ArbStättV Arbeitsstättenverordnung AWMF Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften BioStoffV Biostoffverordnung DGKH Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene DGSV Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DIMDI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information ESGENA European Society of Gastroenterology and Endoscopy Nurses and Associates ESGE European Society of Gastrointestinal Endoscopy GefStoffV Gefahrstoffverordnung IfSG Infektionsschutzgesetz KbE Koloniebildende Einheiten KISS Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System KRINKO Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention MP Medizinprodukt MPBetreibV Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPG Medizinproduktegesetz RDG Reinigungs-Desinfektions-Gerät RDG-E Reinigungs-Desinfektions-Gerät für Endoskope RKI Robert Koch-Institut RLTA Raumlufttechnische Anlage Smdr International Expert Group for Safety in Medical Device Reprocessing SOP Standard Operating Procedure (Standardarbeitsanweisung) Tab. Tabelle QM Qualitätsmanagement UMG Universitätsmedizin Greifswald ZLG Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten ZSVA Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung 1 Einleitung und Problemstellung 1.1 Problemstellung Im Rahmen des Medizinproduktegesetztes (MPG) und §4 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung (MPBetreibV) wird vom Gesetzgeber gefordert, dass die Aufbereitung von Medizinprodukten (MP) der gemeinsamen Empfehlung Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (KRINKO u. BfArM 2012) gerecht wird. Weitere Gesetze, die bei der Aufbereitung berücksichtigt werden müssen, sind das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Hinblick auf die Prävention und Unterbrechung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten, das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Weiterhin sind Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und DIN ISO Normen zu berücksichtigen. Um eine hygienische Aufbereitung von MP sicherzustellen, müssen sich Kliniken und niedergelassene Praxen an diese umfangreichen Anforderungen, Richtlinien und Gesetze halten. Ziel der Aufbereitung von MP ist die Vermeidung nosokomialer Infektionen durch validierte Aufbereitung zur Gewährleistung der sicheren Wiederverwendung der MP am Patienten. Neben der Reinigung, Desinfektion und ggf. Sterilisation muss gemäß MPBetreibV §2 bis §4 zugleich die Funktionalität und Biokompatibilität der MP gewährleistet sein (VDI 2015). Bedauerlicherweise werden immer wieder Mängel der Aufbereitung von MP bekannt, die als „Hygieneskandale“ in der jüngeren Vergangenheit in die Presse gelangten. Ein gravierendes Beispiel, das die Öffentlichkeit aufgeschreckt hat, wurde im Klinikum Mannheim 2013, 2014 und 2015 bekannt. Berichtet wurde von unsachgemäßer Aufbereitung mit sichtbaren Fliegen und Knochensplittern an „sterilen“ Instrumenten sowie von unvollständig gepackten und nicht funktionstüchtigen Sieben. Als Ursachen wurden die Komplexität der Anforderungen an die Aufbereitung einerseits und der Druck zur Kosteneinsparung durch unzureichend geschultes Personal andererseits gesehen (Bördlein 2014, Cornelius 2014, Frank 2014, Knaup 2014, Brandt 2015, Freytag 2015, Knaup 2015). Ebenfalls 2015 führten Hygienemängel in der Paracelsus Klinik in Karlsruhe zur Schließung der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) (Hustede 2015). 2011 wurden im Klinikum Fulda und im Klinikum Kassel (Laux 2011, Rippegather 2011, Schmidt u. Witzel 2011) Mängel in der Aufbereitung von MP bekannt und bereits 2010 führten Mängel in der Sterilisation im Klinikum München- Bogenhausen zur Auslagerung der Aufbereitung an einen externen Aufbereiter (Schmidt 2010, Hutter 2010). Wenige Monate später wurden im Klinikum München Pasing Mängel in der Aufbereitung festgestellt (Schmidt 2010, Hutter 2011). 1 Einleitung und Problemstellung 2 Auch wissenschaftliche Publikationen analysieren die Risiken mangelhafter Aufbereitung (Ofstead et al. 2013). Eine Vielzahl von Arbeiten berichtet über Befunde mangelhaft aufbereiteter Gastroskope, Bronchoskope und Arthroskope sowie dadurch verursachte Infektionen (Langenberg et al. 1990, Bryce et al. 1993, Spach et al. 1993, Herzberg 1993, Armstrong et al. 1994, Andrieu et al. 1995, Bronowicki et al. 1997, Schelenz and French 2000, Srinivasan et al. 2003, Rutala et al. 2004, Machado et al. 2006, Nelson and Muscarella 2006, Seoane-Vazquez et Rodriguez-Monguio 2008, Shimono et al. 2008, Hübner et al. 2011, Ribeiro et al. 2012, Gastmeier u. Vonberg 2013). Auch zur Kontamination aufbereiteter Laryngoskope liegen Befunde vor (Muscarella 2007, Call et al. 2009, Lowman et al. 2013). Allerdings gibt es derzeit nur wenige Publikationen über den Stand der Aufbereitung von MP in Deutschland (Heudorf 2003, Heudorf et al. 2004, Heudorf u. Exner 2006, Kramer et al. 2015). Laut dem Erfahrungsbericht zur Aufbereitung von MP (BMG 2008) liegen keine bundesweiten Daten zur Aufbereitungssituation in deutschen Kliniken vor. In einer Stellungnahme des Fachausschusses Qualität der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV) (2011) führt dieser die Ursachen sogenannter Hygieneskandale nicht auf einen Mangel an Hygienevorschriften zurück, sondern auf die mangelnde Bereitschaft und/oder die Möglichkeit, Investitionen in die Ausbildung und räumliche sowie technische Ausstattung von ZSVA‘s zu stecken. Vor dem o.g. Hintergrund sollte mit einer deutschlandweiten Online-Befragung die Situation der Aufbereitung von MP in ZSVA‘s erfasst werden. Analysiert werden sollten die Rahmenbedingungen der Aufbereitung und das Niveau der Qualitätssicherung. Eine stichprobenartige Begehung (Audit) von 10% der befragten Kliniken sollte im Anschluss an die Befragung klären, ob eine Befragung auf Basis von durch den Betreiber selbst ausgefüllten Fragebögen ein adäquates Mittel ist, um den Ist-Zustand der Aufbereitung zu erfassen. Ergänzend sollte die Bettenaufbereitung in Bezug auf dezentrale oder zentrale Durchführung analysiert werden. 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Aufbereitung Im MPG sind grundlegende Verordnungen zu Anforderungen und zum Einsatz von MP, Begriffsbestimmungen, Überwachung durch Behörden, Leistungsbewertungen und klinische Bewertungen aufgeführt. Das MPG setzt Richtlinien der Europäischen Union (EU) in deutsches Recht um. Umgesetzt werden die Richtlinie 90/385/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 93/68/EWG, die Richtlinie 93/42/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2001/104/EG, und die Richtlinie 98/79/EG. Wichtige Begriffsdefinitionen des MPG sind „Medizinprodukt“ und „Aufbereitung“. Ziel des MPG 1 Einleitung und Problemstellung 3 sind die Gewährleistung der Sicherheit und der gesundheitliche Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten. MP sind gemäß MPG §3 „alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschließlich der vom Hersteller speziell zur Anwendung für diagnostische oder therapeutische Zwecke bestimmten und für ein einwandfreies Funktionieren des MP eingesetzten Software“, die „zur Anwendung am Menschen mittels ihrer Funktionen“ zu folgenden Zwecken bestimmt sind: a. Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, b. Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen, c. Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder d. Empfängnisregelung Die „Aufbereitung“ ist in § 3 folgendermaßen definiert: „Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden MP ist die nach deren Inbetriebnahme zum Zwecke der erneuten Anwendung durchgeführte Reinigung, Desinfektion und Sterilisation einschließlich der damit zusammenhängenden Arbeitsschritte sowie die Prüfung und Wiederherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit.“ Innerhalb des Robert Koch-Instituts (RKI) wurde die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) gegründet. Sie entwickelt Richtlinien für die Infektionsprävention und gibt mit dieser Zielsetzung Empfehlungen für die Krankenhaushygiene. Nach § 23 Abs. 1 IfSG (2011) sind die Aufgaben der KRINKO definiert und die Verbindlichkeit der Richtlinien wurde in folgender Weise erhöht: „Der Stand der medizinischen Wissenschaft wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der KRINKO beachtet worden sind.“ In der gemeinsamen Empfehlung der KRINKO und des BfArM (2012) sind die notwendigen Schritte der Aufbereitung, ihre Durchführung, der Transport und die Lagerung sowie Maßnahmen des Qualitätsmanagements geregelt. Im Anhang werden Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung flexibler Endoskope erläutert und Checklisten z. B. für die Endoskopaufbereitung sowie konkrete Hinweise z. B. für den Einsatz biologischer oder chemischer Indikatoren zur Verfügung gestellt. Im IfSG wird die Prävention von Infektionskrankheiten in Gesundheits- sowie in Gemeinschaftseinrichtungen geregelt, wobei die Prävention nosokomialer Infektionen 1 Einleitung und Problemstellung 4 ein zentrales Anliegen ist. Mit der Novellierung des IfSG im Jahr 2011 wurden die Anforderungen an die Prävention nosokomialer Infektionen weiter spezifiziert und erhöht. Das betrifft die Struktur- und Prozessqualität, strengere Planungs- und Dokumentationspflichten, sektorenübergreifende Prävention, verschärfte Meldepflichten und die Überwachung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Kramer et al. 2015). Gemäß IfSG sind Leiter von Krankenhäusern und von Einrichtungen für ambulantes Operieren dafür verantwortlich, nosokomiale Infektionen zu dokumentieren, daraus Maßnahmen abzuleiten, diese dem Personal zu kommunizieren und deren Umsetzung zu fordern. Die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen wird dem Gesundheitsamt übertragen. Die Landesregierungen sind laut IfSG dafür zuständig, Anforderungen für den Bau/Ausstattung/Betrieb der Krankenhäuser zu treffen sowie die Organisation und Zuständigkeit von Hygienekommission, Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten festzulegen (Umsetzung bis spätestens 31.12.2016). In der MPBetreibV sind die Grundlagen für die Anwendung und Instandhaltung von MP geregelt. In § 2 und §4 wird auf die Bedeutsamkeit der Qualifikation der Betreiber, Anwender und Personen, die die MP aufbereiten und in Stand halten, hingewiesen. Wenn die gemeinsame Richtlinie der KRINKO und des BfArM zur Aufbereitung (2012) eingehalten wird, wird eine adäquate Aufbereitung angenommen. In der Verordnung über die Abgabe von MP und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften( 2014) wurde ergänzt, dass für die Aufbereitung von MP kritisch C eine Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems durch eine akkreditierte Stelle notwendig ist. Für die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit einschließlich Maßnahmen des Unfallschutzes des Personals gilt das ArbSchG. Es definiert die Aufgaben und Pflichten des Arbeitsgebers, um o.g. Ziel zu erreichen; dazu gehört die Durchführung von Unterweisungen. In der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sind arbeitsmedizinische Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung und Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen festgelegt. Weitere Verordnungen, die der Sicherheit des Personals dienen, sind die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV; z. B. A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge). Die GefStoffV soll Menschen, insbesondere Angestellte, und die Umwelt vor Gefahrstoffen schützen, z. B. durch Festlegung von Grenzwerten und Schutzmaßnahmen. Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mit biologischen Stoffen sind in der BioStoffV getroffen. Berücksichtigt werden müssen weiterhin das Mutterschutzgesetz und die Technischen Regeln. Technische Regeln gelten u.a. für Arbeitsstätten (ASR), für biologische Arbeitsstoffe (TRBA), Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) und für Gefahrstoffe (TRGS).
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