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Ein Cinegraph Buch - Kunst unter Kontrolle Filmzensur in Europa PDF

180 Pages·2014·4.206 MB·German
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e l l o Kunst r t n o K unter Kontrolle r e t n u t s n u K k i t i r k Filmzensur in Europa + t x e t n Ein Buch o i t i edition d e text+kritik Kunst unter Kontrolle Filmzensur in Europa Redaktion Johannes Roschlau Mit Unterstützung der Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg sowie von: Bundesarchiv-Filmarchiv, Berlin, Deutsche Kinemathek – Mu- seum für Film und Fernsehen, Berlin, und Deutsches Filminstitut – DIF, Frankfurt und Wiesbaden Abbildungen: Anna Bohn (3); Bundesarchiv-Filmarchiv, Berlin (2); DE- FA-Stiftung, Berlin (1); Deutsche Kinemathek - Museum für Film und Fern- sehen, Berlin (9); Deutsches Filminstitut - DIF, Frankfurt und Wiesbaden (2); Filmmuseum Austria, Wien (2); Filmmuseum Potsdam (3); Narodní filmový archiv (NFA), Prag (4); Österreichisches Filmmuseum, Wien (2) Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deut- schen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Inter- net über www.dnb.de abrufbar ISBN 978-3-86916-372-7 E-ISBN978-3-86916-375-8 © edition text + kritik im Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, München 2014 Levelingstr. 6a 81673 München www.etk-muenchen.de Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zu- gelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elek- tronischen Systemen Umschlaggestaltung: Thomas Scheer / Konzeption: Dieter Vollendorf Umschlagabbildung:Die Sünderin(1950/51, Willi Forst): Hildegard Knef, Gustav Fröhlich (Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen, Berlin) Satz: Robert Wohlleben, Grünebergstraße 78, 22763 Hamburg Druck und Verarbeitung: Beltz Bad Langensalza GmbH, Neustädter Straße 1–4, 99947 Bad Langensalza Inhalt ÜBERWACHEN–BESCHNEIDEN–VERBIETEN 7 GünterJordan SEINEHOHEITGENOSSESTAAT FilmzensurinderDDR 11 JulianPetley »ACURIOUSARRANGEMENT« DasBritishBoardofFilmCensors/Classification(BBFC) undderStaat 21 MichaelAchenbach,ThomasBallhausen EIN»WIENERGENRE«? ZurErfolgs-undZensurgeschichtederSaturn-Film(1906–1910) 34 PaoloCaneppele SCHMALFILME–KLEINZENSIERT? ZensurpraxisbeiAmateurfilmeninÖsterreich1928–38 44 AnnaBohn ENTSITTLICHEND–VERROHEND–ANSTÖSSIG AufderSpurdeutscherFilmzensurdokumente inrussischenArchiven 53 GeorgEckes POLITISCHEFILME–POLITISCHEZENSUR? DieSPDalsZensurgesetzgeberundFilmproduzent inderWeimarerRepublik 65 IvanKlimeš DIELEISTUNGSSCHAUALSTRIBUNAL DasFestivaldestschechoslowakischenFilmsinBanskáBystrica1959 78 RalfSchenk DIEFALKENUNDDIETAUBEN SkizzenzuVorfeldundNachwirkungendesSED-Verbotsplenums imDezember1965 88 MilanKlepikov EINEGALGENFRIST Diezaghafte,aberunvermeidlicheWiedereinführungderZensur imtschechoslowakischenFilmnach1968 101 CarlaMereuKeating »ASTIMEGOESBY«YOUMUSTNOTREMEMBERTHIS VergangenheitsbereinigunginderitalienischenFassung vonCasablanca 109 JosephGarncarz »NICHTZURVORFÜHRUNGINDEUTSCHLANDGEEIGNET« DiedeutscheCasablanca-Fassungvon1952 122 FrancescoBono ÄSTHETISCHEZENSUR Zuden(west-)deutschenFassungenvonLuchinoViscontis SensoundRoccoeisuoifratelli 136 AndreasKötzing »DERBUNDESKANZLERWÜNSCHTEINENHARTENKURS…« BundesdeutscheFilmzensurdurchden»Interministeriellen AusschußfürOst/West-Filmfragen« 148 UrsulavonKeitz ZWISCHENHIMMELUNDHÖLLE ZumProvokationspotenzialdesReligiöseninFilmen der1970erund1980erJahre 160 Register 174 Dank 178 Autoren 179 7 ÜBERWACHEN – BESCHNEIDEN – VERBIETEN SeitesdasKinogibt,sahensichstaatlicheBehörden,Kirchenvertreter,Pädago- genundInteressenverbändegenötigt,demeinflussreichenMassenmediumin- haltlicheundästhetischeGrenzenzusetzen.DieSuggestivkraftdesFilmsgalt ihnen als potenzielle Gefahr für die Psyche des Publikums, die moralischen GrundlagenderGesellschaftunddasFunktionierenpolitischerSysteme. AlsgefährdetgaltenimLaufderZeitnichtnurdieseelischeundmoralische VerfassungderZuschauersondernauchdie»öffentlicheOrdnung«,dieaußen- politischen Beziehungen, der »Wehrwille der Volksgemeinschaft«, die »frei- heitlich-demokratische Grundordnung« und der »Aufbau des Sozialismus«. Was von Gesetzgebern und Machthabern für unerwünscht, tabuisiert und verboten erklärt wurde, durfte überhaupt nicht oder nur entschärft auf der Leinwand erscheinen. Wenn Regisseure Erotik, Gewalt, religiöse Symbole, PolitikunddieSchattenseitendersozialenRealitätinsBildsetzenwollten,ge- rieten sie schnell in den Grenzbereich des Darstellbaren und mussten mit Schnittauflagen,VerbotenoderStrafanzeigenrechnen.DieerforderlichenPrä- ventionsmaßnahmen reglementierten die Arbeit von Filmproduzenten, Ver- leihernundKinobesitzern.DiePraxisentwickeltesichvonderVisitationder Wanderkinos durch den Ortsgendarm über die Erteilung von Zensurkarten durch zentrale Prüfstellen bis zu ausgefeilten Systemen staatlicher Produk- tionsüberwachung und dem Jugendschutz der »Freiwilligen Selbstkontrolle« derFilmwirtschaft. DochdieArbeitderZensurbehörden–soweitsieöffentlichwurde–stießauch regelmäßig auf Kritik, weil ihre gesetzlichen Grundlagen meist große Inter- pretationsspielräume boten und die von ihnen unterstellten Filmwirkungen letztlich auf Spekulation beruhten. Die internen oder öffentlichen Ausein- andersetzungendarüber,inwelcherFormSchattenseitendersozialenReali- tätoderheikleThemenwieErotik,GewaltundReligionaufderLeinwander- scheinendurften,spiegeltenundbeeinflusstenzugleichdiegesellschaftlichen und politischen Diskurse der Zeit. Die offizielle Definition des Nicht-Dar- zustellendenhattenichtzuletztentscheidendeAuswirkungenaufErzählstrate- gienundBildsprachedeutscherundeuropäischerRegisseure,diesichindiesen Grenzeneinrichtetenodersiezuüberschreitenversuchten. DieBeiträgediesesBandesverfolgendieEntwicklungderFilmzensurimEuro- pa des 20. Jahrhunderts anhand ausgewählter Aspekte der deutschen, öster- 8 reichischen,tschechoslowakischenundbritischenFilmgeschichte.Diespekta- kulären Verbotsfälle, mit denen Filmzensur im Allgemeinen assoziiert wird, sindmiteinigenBeispielenvertreten,stehenabernichtalleinimFokus.Inder RegelwurdenFilmenämlichzugelassen,VerbotewarendieAusnahmeundbil- detengewissermaßendiekleine,aberAufsehenerregendeSpitzeeinesriesigen Eisbergs.DerfürdieÖffentlichkeitunsichtbareTeilbestanddagegeninderge- räuschlosenArbeitderFilmzensur,dieeinenFilmnachkürzerenoderlängeren Verhandlungenfreigab–auchwennermitunternichtmehrsoaussah,wiees sichderRegisseurvorgestellthatte. Neben der Analyse von punktuellen Hoheitsakten mit Verbotscharakter ist deshalb auch die Untersuchung der grundlegenden Aushandlungsprozesse notwendig,diezupositivenErgebnissenführten.InbeidenFällenistzufragen: WersinddiehandelndenAkteure,undwassindihreMotivationen?Wiesind dieInstitutionenderFilmzensurstrukturiert,undnachwelchenVorgabenar- beitensie?Welchepolitischen,ideologischenundwirtschaftlichenFaktoren beeinflussendieHandhabungderZensur?DervorliegendeBandversuchtzu- dem,diethematischePerspektiveüberdenBereichder»klassischen«Zensur hinausaufdasgesamteSpektrumderFilmkontrollezuerweiternundnimmt deshalbauchandereFormenderEinflussnahmeaufProduktion,Distribution undAufführungwieEinfuhrverboteunddieBearbeitungvonSynchronfassun- gendurchVerleiherindenBlick. Darüber,wiederStaatunddereinzelneBürgervor»Gefährdungen«durchme- dialeProduktezuschützensei,gabundgibtesinverschiedenenGesellschafts- ordnungenhöchstunterschiedlicheAuffassungen.Indemokratischverfassten Systemen wie der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien hat die StaatsmachtdieZensurgewaltanInstitutionendelegiert,dievonderFilmwirt- schaftgetragenwerden.SieorientierensichinihrenRegularienaneinemge- sellschaftlich-politischen Grundkonsens über die Grenzen der in der Verfas- sung garantierten Meinungsfreiheit. Dieser Kompass muss jedoch aufgrund sozialerundpolitischerVeränderungenregelmäßig»nachjustiert«werdenund unterliegt damit einer ständigen Einflussnahme diverser Interessengruppen undInstitutionen.TotalitäreSystemesetzenwenigeraufdieklassischeNach- zensuralsaufeinemöglichstumfassendeKontrollederFilmherstellung.Durch deren Verstaatlichung fungieren die Machthaber als Produzenten und Zen- sorenzugleichundkönnensoaufjederStufederProduktionEinflussaufdie GestaltungeinesFilmsnehmen.BeiträgezumbritischenBBFCunddemWan- delseinerPrüfpraxisvon»Censorship«zu»Classification«sowiezurumfassen- denLenkungundÜberwachungderDEFA-ProduktiondurchParteiundStaat skizzierendiegegensätzlichenModelle. Die Zensurverhältnisse in der Stummfilmzeit werden in Texten zum Kino in Österreich und in der Weimarer Republik beleuchtet, die bisher wenig erforschteAspektedesThemasuntersuchen.FürdieösterreichischeZensur- praxissinddiesderUmgangderPolizeibehördenmitdenerotischen»Herren- 9 abend-Films«derwienerSaturn-FilmunddieKontrollederöffentlichenAuf- führungvonAmateurfilmen.DieUmsetzungdesReichslichtspielgesetzesvon 1920 in der Weimarer Republik durch die Filmprüfstellen wird anhand von neuentdecktenZensurausschnitteninihrer»sittlich-moralischen«Argumen- tationundanhandvonPartei-undWahlwerbefilmeninihrerpolitischenAus- prägunguntersucht. TrotzRundumüberwachungderFilmproduktionwarenauchim»realexistie- rendenSozialismus«,inderDDRundderTschechoslowakei,Filmverboteund Produktionseinstellungennichtzuvermeiden,wennpolitischeUmschwünge nachMachtkämpfenzwischenReformernundDogmatikern,Interventionen vonaußenoderMachtverschiebungeninnerhalbdesOstblockseineideologi- scheKursänderungerzwangen.ZumOpferwurdendamitinersterLiniedie FilmproduktionenandenBruchstellenzwischen»Tauwetter«-Phasenundkul- turpolitischen»Eiszeiten«.DreiBeiträgekonzentrierensichaufhistorischeSi- tuationen, in denen Kulturpolitiker die Notwendigkeit eines filmpolitischen »Kahlschlags« sahen, und analysieren vergleichend Ausgangslage, Mechanis- menundFolgenderFilmkonferenzinBanskáBystrica1959,des11.Plenums desZKderSEDimDezember1965undderZensurwellenachderNiederschla- gungdes»PragerFrühlings«. Ein weiterer Schwerpunkt veranschaulicht die erstaunliche Bandbreite der EingriffeundGegenmaßnahmen,denenFilmeimLaufeihrerHerstellungund VerwertunginderBundesrepublikDeutschlandausgesetztseinkonnten.Ein eherunbekanntesKapitelistdabeidieRollevonVerleihfirmenals»Zensoren« ausländischer Filme, die durch Schnitte und Dialogverfälschungen in der SynchronisationaufdenvermutetenPublikumsgeschmackunddenKriterien- katalogderFreiwilligenSelbstkontrollederFilmwirtschaft(FSK)zugerichtet wurden. Ein Extrembeispiel ist der Umgang mit Michael Curtiz’ Casablan- ca,dessenVerstümmelungzum»nazifreien«MelodraminderdeutschenSyn- chronfassung von 1952 im Vergleich mit der 1947 für das italienische Kino erfolgten Umarbeitung analysiert wird. Ein Überblick über die bundesdeut- schenFassungenzweierFilmevonLuchinoViscontiverdeutlichtdagegenbe- sondersdieunterschiedlichenBeweggründefürdiedurchVerleiherundFSK vorgenommenenÄnderungen. DenAugenderÖffentlichkeitnochstärkerentzogenalsdieEingriffedurchden VerleihwarlangeZeitderbonner»InterministerielleAusschußfürOst-West- Filmfragen«,dersichzuZeitendesKaltenKriegspräventivmitausländischen Filmenbeschäftigte:Seine–vomGrundgesetznichtgedeckte–Arbeitbestand inderVerhinderungdesImportsvon»verfassungsgefährdenden«Produktio- nenausdenLänderndesOstblocks. Eine Analyse der Debatten um provozierende Religionskritik in Filmen der 1970er und 80er Jahre erhellt schließlich das gesellschaftspolitische Span- nungsfeld,indemnebenderFSKreligiöseundpolitischeGruppen,Pädago- gen,Medienöffentlichkeit,PolizeibehördenunddieJustizaufdieFreigabeund 10 AufführungvonFilmenEinflusszunehmenversuchen.BeiHerbertAchtern- buschs Skandalfilm Das Gespenst reichten die Gegenmaßnahmen seiner WidersachervonhandgreiflichenProtestaktionenvorKinosüberStrafanzei- gen,lokaleAufführungsverboteundBeschlagnahmungenvonKopienbiszum EinfrierenvonFördergelderndurchdenBundesinnenminister. DasweitgespannteSpektrumderBeiträge,diedasThemaausdenunterschied- lichsten Perspektiven durch ein ganzes Jahrhundert verfolgen, mag auf den erstenBlicketwasdisparaterscheinen.DieNotwendigkeit,sichimmerwieder aufandereinhaltlicheZugänge,verschiedenehistorischeZeitabschnitteund wechselndepolitischeSystemeeinzulassen,bietetjedochdieChance,sichden Grundfragen und Mechanismen der Filmzensur anzunähern. Aus der ver- gleichendenZusammenschauergebensichidealerweiseanregendeHinweise darauf, wo es in Aufbau und Zielsetzung ihrer Institutionen noch wenig be- achteteKontinuitätenundParallelengabundwiesozialerWandelundhistori- scheUmbrüchedieAufgabenundKriterienderFilmkontrolleimmerwieder veränderten. JohannesRoschlau Berlin,imSommer2014 11 Günter Jordan SEINE HOHEIT GENOSSE STAAT FilmzensurinderDDR FilminderDDRwarStaatssache.ErwareinPostenimInstitutionen-undWirt- schaftsgefüge,inStaatshaushaltundRechtsordnung.DasStaatsmonopolauf Produktion,VerleihundVorführungvonFilmwurdedurchdasLizenz-und ZulassungsrechtinRegelngefasstundvonderHauptverwaltung(HV)Filmim MinisteriumfürKulturdurchgesetztundkontrolliert.1VolkseigeneDEFA-Stu- diosundFilmbetriebehattenperseeineLizenz.Gesellschaftlicheundpriva- te(freie)HerstellervonIndustrie-,Werbe-undTrickfilmensowiefreieKino- betreibererhieltenaufAntrageineLizenz,MinisterienoderInstitutioneneine Globallizenz. Das Lizenzrecht verschaffte dem Staat die Möglichkeit, eigen- ständigeFilmproduktionsfirmenzuverhindern,diesichdemZugriffderEnt- scheidungsträgerentzogen.DavonwurderestriktivGebrauchgemacht. Das Prozedere DieöffentlicheVorführungvonFilmenjederArtundHerkunft,gleich,obvon DEFA-StudiosoderausdemAusland,bedurftederstaatlichenZulassungauf AntragderHerstellerbzw.Betreiber.AmZulassungsverfahrenwarenbeteiligt: derLeiterderHVFilmbzw.seinStellvertreteroderBeauftragter;dieAbt.Film- abnahmeund-kontrolle(FAK)bzw.SektorFilmzulassungund-kontrolle;Pro- gressFilm-VertriebundDEFA-Außenhandel.MitderAbnahmedesFilmsund seiner Zulassung für öffentliche Vorführungen waren Festlegungen für Ko- pienzahl,Exportfreigabe,FestivalteilnahmeundJugendprädikatsowiedieAuf- nahmeindieZulassungskarteiunddieAusfertigungderZulassungskartever- bunden – so gesehen ein effektives Verfahren. Für Einzelveranstaltungen wurdenSonderzulassungenerteilt. DieZulassungwarinderRegelauffünfJahrebefristet,konnteaberaufAn- trag oder nach Durchsicht verlängert werden. Sie beinhaltete regelmäßige ÜberprüfungderFilmeauftechnischenZustandundinhaltlicheAlterungso- wie die anschließende Verlängerung oder Aufhebung der Zulassung. Antrag wieZulassungoderAblehnungbedurfteneinerBegründung.Hersteller(Stu- diodirektoren und Auftraggeber bei freien Herstellern) hatten Beschwerde- recht beim Leiter der HV Film; ein darüber hinausgehender Rechtsweg war nicht vorgesehen. Das Zulassungsverfahren galt auch für ausländische Film-

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