Inhaltsverzeichnis 1. Steuerliche Behandlung S. 2 - 11 1.1 Indirekte Besteuerung S. 2 - 9 1.1.1 Besteuerung von Dienstleistungen S. 3 - 6 1.1.2 Besteuerungen von Montagelieferungen und Werklieferungen S. 6 - 8 1.1.3 Umsatzsteuerliche Registrierung in Belgien S. 8 - 9 1.2 Direkte Besteuerung S. 9 - 11 1.2.1 Besteuerung von Unternehmen S. 9 - 10 1.2.2 Besteuerung von Arbeitnehmern S. 10 - 11 2. Limosa-Meldung für entsandte Arbeitnehmer und Selbständige S. 11 - 15 2.1 Ausnahmen von der Meldepflicht S. 12 - 13 2.2. Die Limosa-Meldung S. 13 - 14 2.3 Verbindungsperson S. 14 - 15 2.4 Dokumente S. 15 2.5 Sanktionen S. 15 3. Weitere Genehmigungs-, Registrierungs- und Meldepflichtenpflichten S. 15 -22 3.1 Erbringung eines berufsspezifischen Befähigungsnachweises für S. 16 reglementierte Berufe 3.1.1 Registrierung beim Guichet d´entreprise oder der Banque Carrefour S. 16 - 17 des Entreprises bei dauerhafter Tätigkeit von KMU 3.2 Zulassungen im Bereich von Elektro-, Gas und Warmwasserinstallationen S. 17 3.3 Arbeits-/ Vertragsmeldung und Einbehaltungspflichten S. 17 - 18 3.4 Anwesenheitsregistrierung für Arbeitnehmer und Selbständige S. 18 - 19 3.5 ConstruBadge für Arbeitnehmer auf Baustellen S. 19 - 20 3.6 Treuemarkensystem für entsandte Arbeitnehmer aus dem Bau- und Bau- S. 20 - 21 nebengewerbe 3.7 Verpflichtung zum Abschluss einer zehnjährigen Pflichtversicherung S. 21 im Baubereich 3.8 Verpflichtung zur Agreation für die Durchführung von öffentlichen S. 21 - 22 Aufträgen im Baufach 4. Sozialversicherung und arbeitsrechtliche Aspekte S. 22 - 27 Stand: 05.01.2023 Belgien ist für Deutschland einer der 1. Steuerliche Behandlung beliebtesten Handelspartner und rangiert Bei der Durchführung von Arbeiten in unter den Top Ten der beliebtesten deut- Belgien sind regelmäßig umsatzsteuerliche schen Absatz- und Beschaffungsmärkten. Aspekte zu beachten. Bei länger andau- Zum Leistungsangebot deutscher Unter- ernden Tätigkeiten oder häufig aufeinander nehmen in Belgien zählen jedoch nicht nur folgenden Einsätzen von Mitarbeitern kann Warenlieferungen, sondern auch verstärkt auch eine beschränkte Steuerpflicht in die grenzüberschreitende Durchführung Belgien entstehen. von produktbegleitenden Dienstleistungen wie Montagen, Wartungsarbeiten oder Re- paraturen von Maschinen und Anlagen 1.1 Indirekte Besteuerung sowie auch Arbeiten im Der Normalsatz der Mehrwertsteuer be- Bereich Bau- und Baunebengewerbe. trägt in Belgien 21 %. Ein ermäßigter Satz Diese Tätigkeiten unterliegen weitaus von 6 % ist anwendbar bei Renovierungs- komplexeren Regeln als einfache Waren- arbeiten in Privatwohnungen, die älter als lieferungen. So sind vor Aufnahme der fünf Jahre sind. Vorraussetzung für die Tätigkeit in Belgien einige steuerliche, Nutzung des ermäßigten Steuersatzes ist administrative, entsende- und arbeitsrecht- jedoch die Registrierung als Unternehmer liche Besonderheiten zu berücksichtigen in Belgien. Weitere Informationen zur Nut- zung des reduzierten Steuersatzes finden Dieser Leitfaden wurde mit größter Sorgfalt sich online unter: zusammengestellt. Für die Richtigkeit der https://finances.belgium.be/fr/particuliers/h Informationen übernimmt die EIC Trier abitation/renovation/#q2 GmbH jedoch keine Gewähr. Die Informa- tionen in diesem Leitfaden ersetzen in Nachfolgend werden die umsatz- keinem Fall eine rechtliche oder steuerliche steuerlichen Regelungen aufgeführt, die Beratung. Für Verbesserungsvorschläge, bei der Durchführung von Dienstleistungen sachliche Hinweise und Anregungen sind und unbewegten Werklieferungen in Bel- wir jederzeit dankbar. Für weitere Informa- gien zu beachten sind. Weitere Informati- tionen wenden Sie sich bitte an: EIC Trier onen zu umsatzsteuerlichen Fragestellun- GmbH, Christina Grewe, Geschäfts- gen mit EU-Bezug finden sich in dem EIC- führerin; Tel.: 0651/ 97 567-11, E-Mail: Leitfaden „Umsatzsteuer in der EU - Liefe- [email protected]. rungen und Leistungen sicher einordnen“, der unter www.eic-trier.de abrufbar ist. Stand: 05.01.2023 1.1.1 Besteuerung von Dienstleistungen ihrer Rechnung deutsche Mehrwertsteuer aus. Zudem sind bei innergemeinschaftli- Der Leistungsort für sonstige Leistungen chen B2B-Umsätzen die entsprechenden im B2B-Bereich ist geregelt in § 3a Abs. 2 Meldepflichten im Rahmen der Zusam- UStG. Hiernach werden sonstige Leistun- menfassenden Meldung sowie der Um- gen (Dienstleistungen) zwischen umsatz- satzsteuervoranmeldung zu beachten. steuerpflichtigen Unternehmern bis auf Leistungsort im B2C-Geschäft ist nach einige Ausnahmen (z. B. Grundstücks- § 3a Abs. 1 UStG der Ort, an dem der leistungen, Personenbeförderungs- Dienstleister (leistender Unternehmer) leistungen, Eintrittsberechtigungen für sein Unternehmen betreibt. Allerdings gibt Veranstaltungen sowie Restaurations- es im B2C-Geschäft für sehr viele Sach- leistungen) an dem Ort erbracht, von dem verhalte Ausnahmen von dieser Grundre- aus der Leistungsempfänger sein Unter- gel, so dass hier im Einzelfall jeweils sehr nehmen betreibt. Sitzt der Leistungsemp- genau geprüft werden muss, wo der Leis- fänger im EU-Ausland, so kommt es EU- tungsort liegt. weit zur Anwendung des Reverse-Charge- Verfahrens. D. h. der Leistungsempfänger Zu den B2B Leistungen, die nach § 3a im EU-Ausland wird Steuerschuldner und Abs. 2 UStG. am Sitz des Leistungs- der leistende Unternehmer muss sich nicht empfängers besteuert werden, zählen laut im EU-Ausland umsatzsteuerlich registrie- Abschn. 3a.2 UStAE Abs. 16 u. a. Arbei- ren lassen. In diesem Fall stellt der leis- ten an beweglichen körperlichen Gegen- tende Unternehmer eine Nettorechnung ständen und die Begutachtung dieser Ge- mit dem Rechnungsvermerk „Leistungs- genstände wie z. B. Lohnveredelung, War- /Rechnungsempfänger ist Steuerschuld- tungsarbeiten, Instandsetzungen und In- ner“ oder „Anwendung des Reverse- betriebnahmen von Maschinen und Anla- Charge-Verfahrens aus. Zudem gehört gen, Reparaturen, sofern nicht überwie- auch die USt-IdNr. des Leistungsempfän- gend Hauptstoffe verwendet werden sowie gers im EU-Ausland zu den verpflichten- auch Montagen1, sofern der leistende Un- den Rechnungsangaben. Die USt-IdNr. ternehmer nicht die Hauptstoffe stellt. Wei- des Leistungsempfängers muss der leis- terhin zählen zu den B2B-Leistungen, die tende Unternehmer genau wie bei inner- nach der Grundregel besteuert werden, gemeinschaftlichen Lieferungen im Rah- auch Güterbeförderungsleistungen sowie men der qualifizierten Bestätigungs- das Beladen, Entladen, Umschlagen und anfrage beim Bundeszentralamt für Steu- ähnliche mit einer Güterbeförderung im ern überprüfen (www.bzst.de). Subunter- nehmer, die für einen deutschen Auftrag- 1 Wenn das leistende Unternehmen die ihm vom Leis- geber eine B2B-Leistung nach § 3a Abs. 2 tungsempfänger zur Verfügung gestellten Teile einer Maschine nur zusammenbaut und die zusammengebaute UStG im EU-Ausland erbringen, weisen in Maschine nicht Bestandteil eines Grundstücks wird. Stand: 05.01.2023 Zusammenhang stehende selbständige Leistungen, Vermittlungsleistungen, Ver- − Überlassung von Wasser- und Bootsliegeplätze für anstaltungsleistungen (mit Ausnahme von Sportboote − Kurzfristige Vermietung von Campingplätzen Restaurationsumsätzen und Eintritts- − Entgeltliche Unterbringung auf einem Schiff, das für längere Zeit auf einem Liegeplatz befestigt ist berechtigungen für Veranstaltungen), sog. − Überlassung von Wochenmarkt-Standplätzen an Markthändler Katalogleistungen2 sowie alle sonstigen − Einräumung des Nutzungsrechts an einem Grund- stück oder einem Grundstückteil einschließlich der Leistungen zwischen Unternehmen, die Gewährung von Fischereirechten und Jagdrechten, der Benutzung einer Straße, einer Brücke oder eines nicht unter die Ausnahmeregelung nach Tunnels gegen eine Mautgebühr und der selbständi- gen Zugangsberechtigung zu Warteräumen auf Flug- § 3a Abs. 3 UStG und Abschn. 3a.2 Abs. plätzen gegen Entgelt − Umwandlung von Teilnutzungsrechten 19 UStAE fallen. − Überlassung von Räumlichkeiten für Aufnahme- und Sendezwecke von inländischen und ausländischen Abweichend von der Ortsbestimmung für Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts unterei- nander B2B-Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG − Vermietung und Verpachtung von Maschinen- und Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage richtet sich für einige Leistungsarten die gehören, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind Ortsregelung nach anderen Grundsätzen. − Wartungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten an einem Gebäude oder an Gebäudeteilen einschließlich Abrissarbeiten, Verlegen von Fliesen und Parkett so- Hierzu zählt das weite Feld der Grund- wie Tapezieren, Errichtung von auf Dauer angelegten stückleistungen3 (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG, Konstruktionen, wie Gas-, Wasser- und Abwasserlei- tungen − Installation oder Montage von Maschinen oder Aus- rüstungsgegenständen, soweit diese wesentliche Be- standteile eines Grundstücks sind − Bauaufsichtsmaßnahmen 2 Katalogleistungen: − Leistungen zum Aufsuchen oder Gewinnen von − Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Bodenschätzen Patenten − Begutachtung und Bewertung von Grundstücken, − Leistungen, die der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit auch zu Versicherungszwecken und zur Ermittlung dienen, einschließlich der Leistungen der Werbungs- des Grundstückswerts mittler und der Werbeagenturen − Vermessung von Grundstücken − Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Pa- − Errichtung eines Baugerüsts tent-anwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Sachver- − Einräumung dinglicher Rechte ständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmet- − Vermittlung von Vermietungen von Grundstücken, scher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen mit nicht aber die Vermittlung der kurzfristigen Vermie- rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Beratung tung von Zimmern in Hotels, Gaststätten oder Pensi- − Datenverarbeitung und Informationsüberlassung onen, von Fremdenzimmern, Ferienwohnungen, Fe- rienhäusern und vergleichbaren Einrichtungen − bestimmte Finanzdienstleistungen und Leistungen im Geschäft mit Gold, Silber und Platin − Verwaltung von Grundstücken und Grundstückteilen − Gestellung von Personal − Bearbeitung landwirtschaftlicher Grundstücke, ein- schließlich sonstiger Leistungen wie Landbestellung, − Verzicht, ganz oder teilweise eine gewerbliche oder Säen, Bewässerung, Düngung berufliche Tätigkeit aufzunehmen − Lagerung von Gegenständen, wenn dem Empfänger − Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, dieser sonstigen Leistung ein Recht auf Nutzung ei- außer Beförderungsmittel nes ausdrücklich bestimmten Grundstücks oder eines − Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation Teils desselben gewährt wird − Rundfunk und Fernsehdienstleistungen − Reinigung von Gebäuden oder Gebäudeteilen − Leistungen in Zusammenhang mit Gas- und Elektrizi- − Wartung und Überwachung von auf Dauer angeleg- tätslieferungen ten Konstruktionen, wie Gas-, Wasser- oder Abwas- 3 Grundstückleistungen laut Abschn. 3a3, Abs. 3 bis 9 serleitungen UStAE: − Wartung und Überwachung von Maschinen oder Unter Grundstückleistungen fallen sonstige Leistungen, die Ausrüstungsgegenständen, soweit diese wesentliche sich nach den tatsächlichen Umständen überwiegend auf Bestandteile des Grundstücks sind die Bebauung, Verwertung, Nutzung oder Unterhaltung − Grundstückbezogene Sicherheitsleistungen des Grundstücks beziehen (…) Das Grundstück selbst − Leistungen bei Errichtung eines Windparks im Zu- muss zudem Gegenstand der sonstigen Leistung sein. sammenhang mit einem ausdrücklich bestimmten Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein ausdrücklich Grundstück bestimmtes Grundstück insoweit als wesentlicher Bestand- teil einer sonstigen Leistung anzusehen ist, als es einen Nicht zu den Grundstücksleistungen zählen laut Ab- zentralen und unverzichtbaren Bestandteil dieser Leistung schn. 3a3, Abs. 10 UStAE: darstellt. − Erstellung von Bauplänen für Gebäude und Gebäu- − Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein deteile, die keinem bestimmten Grundstück oder Unternehmer bereithält, um kurzfristig Fremde zu be- Grundstücksteil zugeordnet werden können herbergen − Installation oder Montage, Arbeiten an sowie Kontrol- − Vermietung von Plätzen, um Fahrzeuge abzustellen le und Überwachung von Maschinen oder Ausstat- Stand: 05.01.2023 Abschn. 3a.3 UStAE), die am Belegen- weichende Leistungsorte: die kurzfristige heitsort des Grundstücks besteuert wer- Vermietung von bestimmten Fahrzeugen den. Weiterhin fallen unter die Ausnahme- (§ 3 Abs. 7 UStG, Abschn. 3a.14 Abs. 4 regel Restaurationsumsätze (§ 3a Abs. 3 UStAE), die Vermietung von Beförde- Nr. 3 Buchst. b UStG, Abschn. 3a.6 rungsmitteln (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG, Ab- Abs. 8 u. 9 UStAE) sowie Eintrittsberechti- schn. 3a.5 UStAE) sowie die Nutzung und gungen für Veranstaltungen (§ 3a Abs. 3 Auswertung bestimmter Leistungen von Nr. 5 UStG, Abschn. 3a.6 Abs. 13 UStAE), Drittlands-unternehmen (§ 3a Abs. 6 die jeweils am Tätigkeits-/Veran- UStG, Abschn. 3a.14 Abs. 1 bis 3 UStAE). staltungsort besteuert werden. Bei Perso- Für die o. g. Leistungen, deren Ortsbe- nenbeförderungsleistungen (§ 3b Abs. 1 stimmung nicht nach der B2B-Grundregel UStG, Abschn. 3b.1 UStAE) ist die Beför- nach § 3a Abs. 2 UStG erfolgt, gibt es kei- derungsstrecke maßgeblich, die bei ne EU-weit verbindliche Anwendung des grenzüber-schreitenden Fahrten aufgeteilt Reverse-Charge-Verfahrens. werden muss. Zudem gibt es auch u. a. In Belgien ist bei Grundstücksleistungen noch für die nachfolgend aufgeführten im B2B-Geschäft das Reverse-Charge- Leistungen von der B2B-Grundregel ab- Verfahren anwendbar, sofern der Leis- tungsempfänger ein in Belgien ansässiges tungsgegenständen , die kein wesentlicher Bestand- teil eines Grundstücks sind bzw. werden Unternehmen ist. Ist der Leistungsemp- − Portfolio-Management in Zusammenhang mit Eigen- tumsanteilen an Grundstücken fänger nicht in Belgien ansässig, so kann − Verkauf von Anteilen und die Vermietung der Umsät- ze von Anteilen an Grundstücksgesellschaften die Steuerschuldnerschaft nur übertragen − Veröffentlichung von Immobilienanzeigen, z. B. durch Zeitungen werden, sofern der Leistungsempfänger in − Finanzierung und Finanzierungsberatung im Zusam- menhang mit dem Erwerb eines Grundstücks und Belgien umsatzsteuerlich registriert ist und dessen Bebauung − Sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistun- über eine Fiskalvertretung in Belgien ver- gen, die die Vertragsbedingungen eines Grundstücks, die Durchsetzung eines solchen Vertrags oder den fügt. Bei der Anwendung des Reverse- Nachweis betreffen, dass ein solcher Vertrag besteht, sofern diese Leistungen nicht mit der Übertragung Charge-Verfahrens ist eine Nettorechnung von Rechten an Grundstücken zusammenhängen − Planung, Gestaltung sowie Aufbau und Umbau von mit dem Rechnungsvermerk „Leistungs- Ständen im Zusammenhang mit Messen und Ausstel- lungen /Rechnungsempfänger ist Steuer- − Lagerung von Gegenständen auf einem Grundstück, wenn hierfür zwischen den Vertragsparteien kein be- schuldner“ oder „Anwendung des Rever- stimmter eines Grundstücks zur ausschließlichen Nutzung festgelegt worden ist se-Charge-Verfahrens“ auszustellen. Zu- − Werbeleistungen, selbst wenn sie die Nutzung eines Grundstücks einschließen dem gehört hier auch die USt-IdNr. des − Zurverfügungstellung von Gegenständen und Vorrich- tungen, mit oder ohne Personal für deren Betrieb, mit Leistungsempfängers zu den verpflichten- denen der Leistungsempfänger Arbeiten in Zusam- menhang mit einem Grundstück durchführt (z. B. den Rechnungsangaben. Die USt-IdNr. Vermietung eines Baugerüsts), wenn der leistende Unternehmer mit dem Zurverfügungstellen keinerlei des Leistungsempfängers muss der leis- Verantwortung für die Durchführung der genannten Arbeiten übernimmt tende Unternehmer genau wie bei inner- − Leistungen in Zusammenhang mit der Errichtung eines Windparks, die nicht im Zusammenhang mit ei- nem ausdrücklich bestimmten Grundstücks stehen gemeinschaftlichen Lieferungen im Rah- men der qualifizierten Bestätigungsanfra- Stand: 05.01.2023 ge beim Bundeszentralamt für Steuern Deutschland in der überwiegenden Zahl überprüfen. der EU-Mitgliedstaaten auch in nationales Bei allen anderen Leistungen, deren Orts- Recht umgesetzt wurde. Ort der Lieferung bestimmung nicht nach der B2B- ist gemäß Art. 36 der MwStSystRL der Grundregel nach § 3a Abs. 2 UStG erfolgt, Ort, an dem die Installation oder Montage ist im Einzelfall über einen qualifizierten vorgenommen wird. Steuerberater, den Kunden oder die deut- Die deutsche Finanzverwaltung wendet sche Auslandshandelskammer zur Abgrenzung von bewegten und ruhen- (www.ahk.de) zu überprüfen, ob in Belgien den/ unbewegten Lieferungen hingegen die Anwendung des Reverse-Charge- eine Verwaltungsregel an (Abschn. 3.12, Verfahrens möglich ist. Wenn das Rever- Abs. 4 UStAE7), die jedoch vielfach mit se-Charge-Verfahren nicht zur Anwen- dung kommt, muss eine Rechnung mit Wird der vom Lieferer, vom Erwerber oder von einer dritten Person versandte oder beförderte Gegenstand mit oder belgischer Mehrwertsteuer ausgestellt und ohne probeweise Inbetriebnahme durch den Lieferer oder für dessen Rechnung installiert oder montiert, gilt als Ort die Mehrwertsteuer in Belgien abgeführt der Lieferung der Ort, an dem die Installation oder Monta- werden. Auf der Rechnung ist die belgi- ge vorgenommen wird. Wird der Gegenstand in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Lieferers installiert oder sche Mehrwertsteuernummer des leisten- montiert, trifft der Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Instal- lation oder Montage vorgenommen wird, die zur Vermei- den Unternehmers zu vermerken. dung einer Doppelbesteuerung in diesem Mitgliedstaat erforderlichen Maßnahmen. 1.1.2 Besteuerung von Montage- 7 9 Abschnitt 3.12, Abs. 4 UStAE: Der Ort der Lieferung bestimmt sich nicht nach § 3 lieferungen und Werklieferungen Abs. 6 UStG, wenn der Gegenstand der Lieferung nach dem Beginn der Beförderung oder nach der Übergabe des Gegenstands an den Beauftragten vom Lieferer noch einer Das deutsche Umsatzsteuerrecht kennt Behandlung unterzogen wird, die seine Marktgängigkeit einen Lieferort für bewegte Lieferungen4 ändert. In diesen Fällen wird nicht der Liefergegenstand, sondern ein Gegenstand anderer Wesensart befördert. und für ruhende/ unbewegte Lieferungen5. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Gegenstand der Lieferung eine vom Lieferer errichtete ortsgebundene Auf EU-Ebene wird zudem in Art. 36 der Anlage oder eine einzelne Maschine ist, die am Bestim- mungsort fundamentiert oder funktionsfähig gemacht wird, MwStSystRL noch ein Lieferort für Monta- indem sie in einen Satz bereits vorhandener Maschinen gelieferungen6 definiert, der anders als in eingefügt und hinsichtlich ihrer Arbeitsgänge auf diese Maschinen abgestimmt wird. Das Gleiche gilt für Einbau- ten Umbauten und Anbauten bei Maschinen (Modernisie- rungsarbeiten) sowie für Reparaturen. Da die einzelnen 4 § 3 Abs. 6 UStG: Teile einer Maschine ein Gegenstand anderer Marktgän- gigkeit sind als die ganze Maschine, ist § 3 Abs. 6 UStG Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer, auch dann nicht anzuwenden, wenn die einzelnen Teile den Abnehmer oder einen vom Lieferer oder vom Abneh- einer Maschine zum Abnehmer befördert werden und dort mer beauftragten Dritten befördert oder versendet, gilt die vom Lieferer zu einer betriebsfertigen Maschine zusam- Lieferung als dort ausgeführt, wo die Beförderung oder mengesetzt werden. Ob die Montagekosten dem Abneh- Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an mer gesondert in Rechnung gestellt werden, ist unerheb- einen Dritten beginnt. lich. Dagegen bestimmt sich der Ort der Lieferung nach § 3 Abs. 6 UStG, wenn eine betriebsfertig hergestellte 5 § 3 Abs. 7 UStG: Maschine lediglich zum Zweck eines besseren und leichte- Wird der Gegenstand der Lieferung nicht befördert oder ren Transports in einzelne Teile zerlegt und dann von versendet, wird die Lieferung dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungs- einem Monteur des Lieferers am Bestimmungsort wieder macht befindet. zusammengesetzt wird. Zur betriebsfertigen Herstellung beim Lieferer gehört in der Regel ein dort vorgenommener 6 8 Art. 36 MwStSystRL [Ort einer Montagelieferung] Probelauf. Ein nach der Wiederzusammensetzung beim Stand: 05.01.2023 den unionsrechtlichen Regelungen de- ne Teile einer Maschine zum Kunden be- ckungsgleich ist. Hiernach handelt es sich fördert werden, und dort vom Lieferer zu um ruhende/ unbewegte Lieferungen, einer betriebsfertigen Maschine zusam- wenn der Gegenstand der Lieferung nach mengesetzt werden. Nach Abschn. 3.12 dem Beginn der Beförderung oder nach Abs. 4 Satz 5 UStAE sind einzelne Teile der Übergabe des Gegenstands an den einer Maschine ein Gegenstand anderer Beauftragten vom Lieferer noch einer Be- Marktgängigkeit als die ganze Maschine. handlung unterzogen wird, die seine Daher liegt auch in diesem Fall der Liefer- Marktgängigkeit ändert. In diesen Fällen ort an dem Ort, an dem sich der Lieferge- wird nicht der Liefergegenstand, sondern genstand zum Zeitpunkt der Verschaffung ein Gegenstand anderer Wesensart beför- der Verfügungsmacht befindet, d. h. an dert. Das ist insbesondere dann der Fall, dem Ort an dem der Liefergegenstand wenn der Gegenstand der Lieferung eine montiert wird. vom Lieferer errichtete orts-gebundene Wird eine betriebsfertige Maschine hinge- Anlage oder eine einzelne Maschine ist, gen nur zu Transportzwecken auseinan- die am Bestimmungsort fundamentiert dergebaut und am Bestimmungsort wieder oder funktionsfähig gemacht wird, indem aufgebaut, liegt nach Abschn. 3.12 Abs. 4 sie in einen Satz bereits vorhandener Ma- Satz 7 UStAE keine Änderung der Markt- schinen eingefügt und hinsichtlich ihrer gängigkeit der Ware vor; d. h. die Liefe- Arbeitsgänge auf diese Maschinen abge- rung wird in diesem Fall aus deutscher stimmt wird. Das Gleiche gilt für Einbau- Sicht als bewegte Lieferung i. S. d. § 3 ten, Umbauten und Anbauten bei Maschi- Abs. 6 UStG eingeordnet. Das gilt auch, nen (Modernisierungsarbeiten) sowie für wenn der Lieferer nach der Wiederzu- Reparaturen. Der Lieferort bei ruhenden/ sammensetzung der Maschine am Ein- unbewegten (Werk-) Lieferungen im Sinne satzort noch einen Probelauf durchführt. des Abschn. 3.12, Abs. 4 UStAE) liegt Werden bewegte Lieferungen nach Ab- nach § 3 Abs. 7 UStG an dem Ort, an dem schn. 3.12 Abs. 4 Satz 7 UStAE (d. h. Lie- sich der Liefergegenstand zum Zeitpunkt ferung einer betriebsfertigen Maschine mit der Verschaffung der Verfügungsmacht Montage) im EU-Ausland erbracht, so ist befindet, d. h. an dem Ort an dem der Lie- es ratsam, im Vorfeld des Einsatzes über fergegenstand installiert, montiert oder den Geschäftspartner, einen Steuerbera- eingebaut wird. Gleiches gilt, wenn einzel- ter oder die örtliche Auslandshandels- kammer (www.ahk.de) in Erfahrung zu Abnehmer vom Lieferer durchgeführter erneuter Probelauf bringen, ob die Finanzverwaltung im Ein- ist unschädlich. § 3 Abs. 6 UStG ist auch dann anzuwen- den, wenn die Bearbeitung oder Verarbeitung, die sich an satzland auf die Besteuerung nach Art. 36 die Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes MwStSystRL (Besteuerung am Einsatzort anschließt, vom Abnehmer selbst oder in seinem Auftrag von einem Dritten vorgenommen wird. im EU-Ausland) besteht, oder ob die oben Stand: 05.01.2023 aufgeführte deutsche Verwaltungsregel gers zu den verpflichtenden Rechnungs- (Besteuerung am Beginn der Warenbewe- angaben. Die USt-IdNr. des Leistungs- gung/ steuerfreie innergemeinschaftliche empfängers muss der leistende Unter- Lieferung, sofern die Voraussetzungen nehmer genau wie bei innergemeinschaft- hierfür vorliegen) Anwendung finden kann. lichen Lieferungen im Rahmen der qualifi- Besteht die Finanzverwaltung im Einsatz- zierten Bestätigungsanfrage beim Bun- land in diesen Fällen auf die Besteuerung deszentralamt für Steuern überprüfen. nach Art. 36 MwStSystRL, so folgt die Im B2C-Geschäft hingegen muss bei Mon- deutsche Finanzverwaltung in der Praxis tagelieferungen und bei Werklieferungen erfahrungsgemäß den Vorgaben der Fi- eine Rechnung mit belgischer Mehrwert- nanzverwaltung im Einsatzland. steuer ausgestellt und die Mehrwertsteuer in Belgien abgeführt werden. Auf der Die Anwendbarkeit des Reverse-Charge- Rechnung ist die Mehrwertsteuernummer Verfahrens ist bei Montagelieferungen und des leistenden Unternehmers zu vermer- bei Werklieferungen8 anders als bei den ken. B2B-Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer nicht EU-weit einheitlich geregelt. In Belgi- in Belgien sind auch zugänglich unter: en ist bei Montagelieferungen und bei http://finances.belgium.be/fr/entreprises/int Werklieferungen im B2B-Geschäft das ernational. Reverse-Charge-Verfahren anwendbar, sofern der Leistungsempfänger ein in Bel- 1.1.3 Umsatzsteuerliche Registrierung gien ansässiges Unternehmen mit einer in Belgien belgischen USt-IdNr. ist, bzw. ein auslän- disches Unternehmen, das über eine bel- Zuständige Behörde für die Beantragung gische USt-IdNr und über einen belgi- einer Mehrwertsteuernummer und die Ab- schen Fiskalvertreter verfügt. Bei der An- führung der Mehrwertsteuer in Belgien ist: wendung des Reverse-Charge-Verfahrens Bureau Central de la TVA pour Assujetis ist eine Nettorechnung mit dem Rech- Etrangers (BCAE) nungsvermerk „Leistungs-/Rechnungs- Boulevard du Jardin Botanique 50, boîte empfänger ist Steuerschuldner“ oder „An- 3625, 18 étage R wendung des Reverse-Charge-Ver- B-1000 Brussel fahrens“ auszustellen. Zudem gehört hier Tel.: 0032/ 2 / 5777 40-50 oder -60 auch die USt-IdNr. des Leistungsempfän- E-Mail: [email protected] 8 Das belgische Mehrwertsteuerrecht verfügt Das Registrierungsformular 604 A sowie über keine eigene Definition der Werklieferung. Allerdings ist das Reverse-Charge-Verfahren die dazu gehörige Erläuterung können in Belgien umfangreich anwendbar und um- fasst auch Sachverhalte, die nach deutschem online abgerufen werden unter: Recht als Werklieferungen eingeordnet wer- den. Stand: 05.01.2023 https://eservices.minfin.fgov.be/myminfin- Manhattan Office Tower web/pages/forms Bolwerklaan 21 / Avenue du Boulevard Im Vorfeld der umsatzsteuerlichen Regis- 1210 Brüssel trierung muss sich der Antragsteller bei Tel.: 0032/ 2/ 203 50 40 der Zentralen Datenbank der Unter- Fax: 0032/ 2/ 203 22 71 nehmen (Banque Carrefour des Entre- Internet: www.debelux.org prises) eintragen lassen und erhält somit eine Unternehmensnummer, die auch als 1.2 Direkte Besteuerung Mehrwertsteuernummer dient. Die Ein- Die Durchführung von Arbeiten im EU- tragung in die Banque Carrefour des Ent- Ausland löst häufig keine direkte Steuer- reprises erfolgt über das Internet unter: pflicht am Einsatzort aus. Dauert eine www.mineco.fgov.be (Pfad: Willkommen Baustelle oder Montage jedoch je nach auf der Website… > Unternehmen > Zent- Zielland mindestens sechs, neun oder rale Datenbank der Unternehmen). zwölf Monate oder werden Arbeitnehmer Im Anschluss muss das Formular 604 A sehr häufig in denselben Zielmarkt ent- ausgefüllt und beim Bureau central de la sandt, kann unter Umständen eine be- TVA pour assujettis étrangers (Steuer- schränkte Steuerpflicht im Tätigkeitsstaat behörde) eingereicht werden- ggf. über entstehen. Geregelt wird die Steuerhoheit einen zugelassenen Unternehmensschal- bei Auslandseinsätzen durch so genannte ter. Nach Überprüfung der Lage des Un- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), ternehmens aktiviert das Bureau central die meistens bilateral abgeschlossen wer- de la TVA pour assujettis étrangers die den. Unternehmensnummer, die dem Unter- nehmen vorher durch die Zentrale Daten- bank der Unternehmen als MwSt.- 1.2.1 Besteuerung von Unternehmen Identifikationsnummer zugeteilt wurde und Bei der grenzüberschreitenden Durchfüh- teilt dem Steuerpflichtigen dies per Ein- rung von Bauarbeiten und Montagen in schreiben mit. Belgien entsteht in Anlehnung an das Unternehmen, die die umsatzsteuerliche Schlussprotokoll des deutsch-belgischen Registrierung und die Abführung der DBA am Einsatzort nur dann eine Be- Mehrwertsteuer nicht selbst übernehmen triebsstätte, wenn die Arbeiten länger als möchten, können dies auch an einen ex- zwölf Monate dauern. Dies führt zu einer ternen Dienstleister abgeben. Entspre- beschränkten Steuerpflicht in Belgien; d. chende entgeltpflichtige Dienstleistungen h. das deutsche Unternehmen muss die in bietet u. a. die AHK in Brüssel an: Verbindung mit der Baustelle oder Monta- Debelux Handelskammer ge in Belgien erwirtschafteten Gewinne auch vor Ort versteuern. Mehrere örtlich Stand: 05.01.2023
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