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Dr. Gablers ABC der Steuervorteile für Arbeitnehmer PDF

256 Pages·1973·5.92 MB·German
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Doktor Gablers ABC der Steuervorteile für Arbeitnehmer Dr. Gablers Abc der Steuervorteile für Arbeitnehmer Dr. Gablers ABC der Steuervorteile für Arbeitnehmer Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH ISBN 978-3-322-96408-3 ISBN 978-3-322-96410-6 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-96410-6 Copyright by Springer Fachmedien Wiesbaden 197 3 Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden 197 3 Vorwort Sie zahlen zuviel Steuern, weil Sie wegen der komplizierten Steuer gesetze die legalen Steuervorteile nicht ausnutzen können. Es gibt zu viele und für den Laien zu schwer verständliche Vorschriften. Grund für Sie, die vor'liegende alphabetische Zusammenstellung zu nutzen, die Ihnen hilft, alle gebotenen legalen Steuervorteile zu nutzen. Um Steuern zu sparen, brauchen Sie kein Steuerexperte zu sein, sondern der vorliegende Band ist im Aufbau und Inhalt ganz auf die prakti sche Anwendung durch Laien abgestellt; es werden keinerlei Vor kenntnisse vorausgesetzt. Nach einer kurzen Einleitung mit notwendigen Hinweisen, wann, wo und wie Sie die legalen Möglichkeiten zur Steuerersparnis geltend machen können, folgt ein umfassendes Abc der berufstypischen Steuervorteile für Angestellte und Arbeiter in der privaten Wirtschaft oder im öf fentlichen Dienst. Wer die zu erwartenden Steuereinsparungen gleich ausrechnen will, findet leichtverständliche Berechnungsbeispiele und ein übersichtliches Gesamt-Berechnungsschema. Der letzte Abschnitt enthält verschiedene Hilfsmittel gegen die etwaige Ablehnung von Steuervorteilen sowie Musterbriefe, Kosten- und Steuertabellen. Für denjenigen, der sich eingehender mit dem Stoff befassen oder seine Anträge ans Finanzamt quellenmäßig belegen will, sind entsprechende Hinweise auf Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Gerichtsurteile und Fachaufsätze in Klammern angebracht, die mithelfen sollen, die lega len Steuervorteile erfolgreich geltend zu machen. Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Einleitung Welche Steuervorteile gibt es für Sie? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Wo werden die Steuervorteile geltend gemacht? . . . . . . . . . . . . 8 Wie werden die Steuervorteile geltend gemacht? . . . . . . . . . . . . 9 Wann sind die Steuervorteile geltend zu machen? . . . . . . . . . . 10 Welche Grundbegriffe und Mindestbeträge müssen beachtet werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Hauptteil Abc der Steuervorteile für Arbeitnehmer 15 Umfassende Darstellung der Möglichkeiten zur Steuererspar nis im beruflichen und privaten Bereich Schluß Berechnungsbeispiele Steuerermäßigung wegen Werbungskosten ............... 219 Steuerermäßigung wegen Sonderausgaben ................ 219 Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastungen 220 Gesamt-Berechnungsschema ............................. 221 Hilfsmittel gegen die Ablehnung von Steuervorteilen Rechtsbehelfs-Wegweiser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 Musterbriefe mit Erläuterungen ....................... 223 Was kostet ein Steuerprozeß? .......................... 227 Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 Auszug aus der Jahreslohnsteuertabelle ..................... 231 WELCHE Steuervorteile gibt es für Sie? Berufssphäre Privatsphäre Hauptberuf Familie Steuerfreiheit bestimmter Dienst Steuerermäßigung auf Grund per bezüge, z. B. sönlld:ter Ereignisse, z. B. Abfindungen Heirat Essenzuschüsse Geburt eines Kindes Fahrkostenersatz Vollendung des 49. Lebensjahres Geburts- und Heiratsbeihilfen Vollendung des 64. Lebensjahres Gelegenheitsgeschenke Todesfall Jubiläumsbezüge Sonntags- und Nachtarbeitszuschläge Steuerermäßigung wegen Sonder Zukunfts-Sicherungsbeiträge ausgaben, z. B. Gezahlte Kirchen- und Vermögen Steuerermäßigung wegen Werbungs steuer kosten, z. B. Lastenausgleichszinsen Arbeitsmittel Rentenzahlungen Berufskleidung Schuldzinsen Fadtliteratur Spenden Fahrten zur Arbeitsstätte Versicherungsbeiträge Gewerkschafts bei träge Verpflegungskosten Steuerermäßigung wegen außer gewöhnlicher Belastung, z. B. wegen Steuererleid:tterungen für bestimmte Ausbildung der Kinder Berufsgruppen Beschäftigung einer Hausgehilfin Leitende Angestellte Krankheits-, Diät- und Kurkosten Bühnenangehörige Körperbehinderung Journalisten Unterstützung von Angehörigen Reisende Steuerwinke für Arbeitgeber und Haus Arbeitnehmer, z. B. Altersversorgung Steuervergünstigungen für Haus Annehmlichkeiten besitz und Wohnungsbau, z. B. Beteiligung Bausparkac;senbeiträge Familienangehörige Erhöhte Absetzungen Gehaltsabrundung Grund- und Grunderwerbsteuer Einmalige Bezüge vorteile Reisekosten Hausreparaturen Wohnungsbau-Arbeitgeberdarlehen Steuerfreie Mieteinkünfte bis 800 DM Wohnungsbaudarlehen Wohnungsbauprämien Nebenberuf Steuerfreie Nebeneinkünfte bis Heim 800 DM Härteausgleich bis 1600 DM Steuerermäßigung für Einrld:ttung, Vergünstigungen für Erfinder-, Gut Hausrat und Kleidung, z. B. achter-, Lehr- und Prüfungstätigkeit, Fl ü eh tli ngsfrei betr ag für künstlerische, wissenschaftliche, Möbelkreditzinsen schriftstellerische und Vortrags Wiederbeschaffung von Hausrat und tätigkeit Kleidung 7 Wo werden die Steuervorteile geltend gemacht? 1. Station Ihre Besteuerung fängt bei der Gemeindebehörde Ihres Wohnsitzes an. Von dieser Gemeindebehörde erhalten Sie vor Beginn des Kalenderjahrs die Lohnsteuerkarte für das folgende Jahr. Auf dieser Lohnsteuerkarte sind neben den allgemeinen Angaben zur Person folgende wichtige drei Punkte eingetragen: Personenstand und Steuerklasse, Zahl der unter 18 Jahre alten Kinder, Religionszugehörigkeit für die Zwecke der Kirchensteuer. Prüfen Sie beim Erhalt der Lohnsteuerkarte sogleich nach, ob diese Eintragungen richtig sind. Unrichtige Eintragungen, die sich zu Ihren Gunsten auswirken würden, müssen Sie von der Ge meindebehörde berichtigen lassen. Bei unrichtigen Eintragungen zu Ihren Ungunsten sind Sie berechtigt, die Berichtigung zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn in der Zeit zwischen dem Erhalt der Lohnsteuer karte und dem Beginn des Kalenderjahrs, für das sie gilt, Umstände eintreten, die eine vorgenommene Eintragung unrichtig werden lassen. Ist Ihnen bis zum Beginn des Kalenderjahrs die Lohnsteuerkarte nicht zugestellt worden, so sollten Sie von sich aus die Ausschrei bung der Lohnsteuerkarte beantragen. Anderenfalls laufen Sie Ge fahr, daß der Arbeitgeber wegen Nichtvorlegung der Lohnsteuer karte eine erhöhte Lohnsteuer einbehält. Denn die Tatsache, daß Ihnen eine Lohnsteuerkarte nicht bereits von Amts wegen aus geschrieben worden ist, gilt nicht als Entschuldigungsgrund. 2. Station Wenn Sie glauben, daß Sie Anspruch auf eine Lohnsteuer E r m ä ß i g u n g haben, so wenden Sie sich an Ihr Finanzamt. Dort stellen Sie einen Antrag auf Eintragung eines s t e u e r f r e i e n B e t r a g s auf der Lohnsteuerkarte. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie im Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Wohn sitz haben. Ebenso ist das Finanzamt zuständig, wenn Sie für über 18 Jahre alte Kinder einen Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen möchten. Die entsprechenden Anträge sollten möglichst unverzüglich nach Erhalt der Lohnsteuerkarte gestellt werden. Das 'Finanzamt kann Ihren Antrag dann noch vor Beginn des Kalenderjahrs be arbeiten und Ihnen die Lohnsteuerkarte mit dem eingetragenen Frei betrag zurücksenden. 3. Station Sobald Sie Ihre Lohnsteuerkarte mit dem eingetragenen Freibetrag vom Finanzamt zurückerhalten, geben Sie sie unverzüglich Ihrem Arbeitgeber ab. Die Lohnsteuerkarte ist natürlich auch dann dem Arbeitgeber abzugeben, wenn Sie sich keinen Freibetrag eintragen lassen. Mit der Abgabe der Lohnsteuerkarte sind Sie zunächst Ihren 8 steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen. Alles weitere, die Ein behaltung und Abführung Ihrer Lohnsteuer, geschieht dann durch den Arbeitgeber. Wie werden die Steuervorteile geltend gemacht? Für Anträge auf Eintragung eines steuerfreien Betrags auf der Lohn steuerkarte gibt es besondere a m t 1 i c h e Vor d r u c k e. Diese Vordrucke erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Finanzamt. Oft wird auch Ihr Arbeitgeber die Vordrucke zur Weitergabe an die Arbeit nehmer vorrätig halten. Verwenden Sie bitte nur diese amtlichen Vordrucke und unterlassen Sie es möglichst, Ihren Antrag formlos zu stellen. Sie erleichtern dem Finanzamt damit die Bearbeitung Ihres Antrags und vermeiden zeitraubende Rückfragen, die sonst unter Umständen erforderlich werden könnten. Insbesondere kom men folgende Antragsvordrucke in Betracht: 1. Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung Hierbei handelt es sich um einen zusammengefaßten Vordruck, der nahezu alle Steuerermäßigungsgründe enthält (z. B. für erhöhte Wer bungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, für steuerfreie Pauschbeträge, für Kinderfreibeträge für über 18 Jahre alte Kinder und für die Übertragung nicht ausgeschöpfter Frei beträge. 2. Antrag auf Berücksichtigung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung durch Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibungen nach §§ 7 b, 54 EStG, 3. Antrag auf Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten wegen um- fangreicher Reisetätigkeit. Diese Anträge sollten Sie möglichst erschöpfend ausfüllen und dem Antrag die erforderlichen Belege beifügen. Das Finanzamt wird Ihre Angaben prüfen und einen entsprechenden steuerfreien Jahresbetrag ausrechnen. Dieser Jahresbetrag wird dann als steuerfreier Betrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Gleichzeitig muß das Finanz amt den anteiligen Monats- oder Wochenbetrag vermerken. Das geschieht durch Verteilung des Jahresbetrags auf 12 Monate bzw., sofern Sie den Antrag erst im Laufe des Jahres stellen, auf die Zeit von dem auf die Antragstellung folgenden Kalendermonat bis zum Ende des Jahres. Die Eintragung eines steuerfreien Betrags ist für Ihren Arbeitgeber eine bindende Anweisung, den Arbeitslohn des einzelnen Lohnzahlungszeitraums jeweils um den in Betracht kom menden steuerfreien Betrag zu kürzen und die Lohnsteuer von dem so gekürzten Arbeitslohn zu berechnen. Der Arbeitgeber ist in keinem Fall berechtigt, bei der Lohnsteuerberechnung einen von der Eintragung abweichenden steuerfreien Betrag zu berücksichtigen. Auch wenn das Kalenderjahr bereits abgelaufen ist, können noch n a c h t r ä g 1 i c h für dieses Jahr S t e u e r e r m ä ß i g u n g e n 9 beantragt werden. Das geschieht dann allerdings nicht mehr im Wege der Eintragung eines steuerfreien Betrags, sondern durch einen An trag auf L o h n s t e u e r -J a h r e s a u s g I e i c h oder, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, durch eine Veranlagung zur Einkommensteuer. Alle Begriffe, die in den Vordrucken verwendet werden und Ihnen nicht bekannt sind, finden Sie in unserem Abc erläutert. Wann sind die Steuervorteile geltend zu machen? Vor Jahresbeginn Reichen Sie Ihren Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung möglichst schon vor Jahresbeginn für das kommende Jahr beim Finanzamt ein. So kommen Sie am schnellsten in den Genuß der Steuervorteile, weil dann Ihr Arbeitgeber in der Lage sein wird, den eingetragenen steuerfreien Betrag schon bei der ersten Lohnzahlung des neuen Jahres zu berücksichtigen. Die Angaben in dem Lohnsteuer-Ermäßi gungsantrag müssen auf Verlangen des Finanzamts nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden. Das wird oft schwierig sein, wenn Aufwendungen geltend gemacht werden, die - weil sie die Zukunft betreffen - im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht nachweis bar sind. Gleichwohl darf das Finanzamt die Eintragung eines Frei betrags nicht von vornherein ablehnen, indem es, ohne eine Prüfung der Glaubhaftigkeit der Angaben vorgenommen zu haben, den Antragsteller auf einen späteren Ermäßigungsantrag nach Leistung der betreffenden Ausgaben verweist. Wenn das Finanzamt begrün dete Zweifel daran haben sollte, daß Sie die geltend gemachten Ausgaben auch tatsächlich leisten werden, so hat es die Möglichkeit, den steuerfreien Betrag mit vor I ä u f i g er W i r k u n g einzu tragen. Dann muß nämlich nach Ablauf des Jahres eine Überprüfung des Freibetrags von Amts wegen vorgenommen werden, was unter Umständen zu einer Nachforderung von Lohnsteuer führen kann. Allerdings ist nicht auszuschließen, daß in Einzelfällen die Angaben eines Antragstellers so dürftig und unzureichend sind, daß eine Ein tragung in die Lohnsteuerkarte auch mit vorläufiger Wirkung nicht in Betracht kommt. Während des Jahres Einen Antrag auf Eintragung eines steuerfreien Betrags in die Lohn steuerkarte können Sie sowohl vor Beginn des Kalenderjahrs als auch zu jeder beliebigen Zeit im Laufe des Kalenderjahrs stellen. Selbst wenn bereits ein steuerfreier Betrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen ist, sind Sie nicht daran gehindert, sofern neue Ermäßi gungsgründe im Laufe des Jahres hinzukommen, Ihren Antrag einmal oder auch mehrmals zu wiederholen. Es wird dann immer wieder ein neuer Jahresfreibetrag festgestellt. Die Erhöhung gegenüber dem bereits eingetragenen Jahresfreibetrag wird dann anteilig auf die noch ver bleibende Zeit bis zum Ablauf des Kalenderjahrs verteilt. Eine rück wirkende Eintragung von steuerfreien Beträgen kommt nicht in Be- 10

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Sie zahlen zuviel Steuern, weil Sie wegen der komplizierten Steuer­ gesetze die legalen Steuervorteile nicht ausnutzen können. Es gibt zu viele und für den Laien zu schwer verständliche Vorschriften. Grund für Sie, die vor'liegende alphabetische Zusammenstellung zu nutzen, die Ihnen hilft, alle
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