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Die Wendung zum Führerstaat: Ideologischen Komponenten in der Politischen Philosophie Carl Schmitts PDF

240 Pages·1958·10.836 MB·German
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DIE WENDUNG ZUM FÜHRERSTAAT SCHRIFTEN DES INSTITUTS FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT HERAUSGEGEBEN VOM WISSENSCHAFTLICHEN LEITER PROF. DR. OTTO STAMMER, BERLIN BAND 12 JÜRGEN FIJALKOWSKI Die Wendung zum Führerstaat Ideologische Komponenten in der politischen Philosophie earl Schmitts Mit einem Vorwort von Hans-Jo achim Lieber Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 1958 D 188 © 1958 Springer Fachmedien Wiesbaden Ursprünglich erschienen bei Westdeutscher Verlag. Köln und Opladen 1958. Bindearbeiten: Kornelius Kaspers· Düsseldorf ISBN 978-3-663-19623-5 ISBN 978-3-663-19675-4 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-19675-4 Softcover reprint of the hardcover 1s t edition 1958 INHALT Erläuterungen ...................................................... VIII Vorwort. Von Hans-Joachim Lieber. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . .. ... IX Einleitung Carl Schmitts Werk und die vorliegende Untersuchung .................... XIII 1. Teil: Carl Schmitts rechtsstaatliche Postulate Erstes Kapitel Das Rechtsstaatsideal 3 Die Idee der Freiheit, der Gesetzesherrschaft und der Gewaltenteilung. . . . . . . . 6 Methodische Zwischenbemerkung ...................................... 12 Zweites Kapitel Funktions- und Legitimitätsbedingungen des parlamentarischen Gesetzgebungsstaats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Die Notwendigkeit des generellen Charakters von Gesetzen ................ 15 Das Parlament soll öffentlich diskutierende Repräsentation sein ............ 16 Die Wahl soll aristokratischen Charakter haben .......................... 18 Die Parteien sollen lose Meinungsparteien sein .......................... 19 Beschränkung auf Grundrechte und organisatorische Regelungen ............ 20 Die Verfassung soll Grundentscheidung sein ............................ 22 Das unmittelbar handelnde Volk soll keine Konkurrenz für das Parlament darstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 24 Die Notgewalt soll auf Maßnahmengewalt beschränkt sein ................ 25 Die Gesellschaftsordnung soll die der liberal-individualistischen Konkurrenz sein .................................................. 27 Die Postulate der gleichen Chance und der Homogenität .................. 28 Zusammenfassung .................................................. 30 H. Teil: Carl Schmitts polemische Gegenwartsdiagnose Erstes Kapitel Der Entartungszustand der parlamentarischen Demokratie ................ 35 Der Verfall des Gesetzesbegriffs ...................................... 35 Die Entartung des Parlaments ........................................ 36 Der Sinnwandel der Wahl. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 39 Die Wesensänderung der Parteien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 42 Die Instrumentalisierung der Verfassung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 43 Die Relativierung der Verfassungsvorstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 51 Die Bedrohung des parlamentarischen Gesetzgebers durch den plebiszitären. . .. 53 Das Gesetzgebungsrecht der Notgewalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 54 Der Mißbrauch der Fl"eiheitssphäre .durch die Verbände. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 56 Die Zerstörung der gleichen Chance. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 59 Die Auflösung des Staats in den Pluralismus ............................ 60 Schlußbemerkung ................ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 63 Zweites Kapitel Beurteilung verschiedener Gegenbewegungen ............................ 66 Die Verfassungs- und Staatsgerichtsbarkeit .............................. 66 Der Gedanke der Wirtschaftsverfassung ................................ 75 Die Vorstellung wirtschaftlicher Inkompatibilitäten ...................... 76 Der Halt an den Resten des Beamtenstaats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 77 Die Vorstellung des Expertenstaats .................................... 80 Die Untauglichkeit der NeutJ:1alisierungen und Entpolitisierungen . . . . . . . . . . .. 80 Drittes Kapitel Der plebiszitär-autoritäre Ausweg .................................... 83 Der Zustand kalten Bürgerkriegs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 83 Die Totalität der Schwäche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 86 Der Ausweg bei den plebiszitären und autoritären Kräften ................ 87 Der Reichspräsident als Hüter der Verfassung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 90 IU. Teil: Die Grenzen des Rationalen in Carl Schmitts Kritik Erstes Kapitel Die Entwicklung zur organisierten Massengesellschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 95 Methodische VOl'bemerkung .......................................... 97 Die gesdlschaftlichen Grundprozesse .................................. 99 Der Zustand der liberalen Konkurrenzgesellschaft ........................ 101 Der Zustand ,der organisierten Massengesellschaft ........................ 102 Zweites Kapitel Funktionelle Notwendigkeiten und politische Gefahren .................... 107 Verlorene und neue Funktionen des Parlaments .......................... 107 Der Wandel des Gesetzesbegriffs; die neue Form der Gewaltenteilung ........ 110 Sinn der Wahl und Gefahr ,des Plebiszits ................................ 112 Der Strukturwandel der Parteien und seine funktionelle Notwendigkeit ...... 114 Funktion der Verfassung und Bedeutung der Verfassungstreue .............. 120 Gefahr der plebiszitären Kräfte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 123 Bedeutung und Gefahr der Notgewalt .................................. 123 Gebrauch und Mißbrauch der Freiheitssphäre ............................ 125 Grenzen der Kritik am pluralisüschen System. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 127 Inhalt VII Die Homogenitätsbedingullig und das zurückgebliebene gesellschaftliche Bewußtsein ...................................................... 128 Die Verfassungsgerichtsbarkeit ........................................ 130 Der Hüter der Verfassung ............................................ 133 Der heimliche Souverän. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 136 IV. Teil: Carl Schmitts politische Option und Ideologie Erstes Kapitel Die Option für den totalen Führerstaat ................................ 141 Die dreigliedrige politische Einheit .................................... 142 Der Staat als Apparat der Paneiführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 143 Der Selbstverwaltungsspielraum des Volkes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 144 Die staat- und volktragende Bewegung ................................ 145 Die Prinzipien von Führertum und Artgleichheit ........................ 147 Die Beseitigung der Wählerei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 152 Die Degradierung der Abstimmungskörperschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 154 Die Beseitigung der Gewaltenteilung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 155 Die Instrumentalisierung der Legalität. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 158 Die Beseitigung des Föderalismus ...................................... 159 Das arngle,iche Richtertum ............................................ 161 Der Rechtsstaat Adolf Hitlers ........................................ 166 Zweites Kapitel Die Ideologie in der Kategorienbildung 168 Rechtlsstaatlichkeit und konsequente politische Form ...................... 168 Identität und Repräsentation .......................................... 174 Souveränitätsvorstellungen .......................................... 178 Das Wesen der Diktatlur ............................................ 181 Drittes Kapitel Die Ideologie in der Geschichtsdeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 187 Historisch-soziologische Relativierung des parlamentarischen Systems. . . . . . .. 187 Der Parlamentarismus als Mittel der Neutralisierung des Politischen .......... 198 Die geschichtliche Deutung des zweiten Reiches .......................... 201 Der Weg vom absoluten über den neutralen zum totalen Staat .............. 208 Schlußwort ......................................................... 213 Literaturverzeichnis ................................................. 216 ERLÄUTERUNGEN Zitierweise der Anmerkungen Im Interesse einer schnellen Orientierung wird einer mehrfach zitierten Schrift in Klammern die Nummer der Anmerkung mit dem ersten, vollständigen Zitat bei gefügt. Die Abkürzung a. a. o. wird nur verwendet, wenn sich die Angaben auf die gleiche Quelle wie in der unmittelbar vorhergehenden Anmerkung beziehen; ebda. bedeutet nicht nur die gleiche Quelle, sondern auch ,dieselbe Seitenzahl. VORWORT Wenn es die Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist, ideologische Komponenten in der politischen Philosophie des Staatsrechtlers earl Schmitt systematisch herauszuarbeiten, so läßt diese ThemensteIlung zunächst den Verzicht darauf erkennen, das gesamte Lebenswerk earl Schmitts als Einheit darzustellen. Die Studie kann und will nicht den Anspruch erheben, als erschöpfende Biographie zu gelten. In dieser thematischen Selbstbegrenzung liegen jedoch zugleich ihre Möglichkeiten: die vornehmlich juristisch orientierten Analysen des Schmittschen Werkes, wie sie etwa auch das jüngst erschie nene Buch Peter Schneiders Ausnahmezustand und Norm kennzeichnen, durch philosophisch-ideologien kritische belangvoll zu ergänzen. Sachnotwendig muß sich die Arbeit in Erfüllung dieser Aufgabe stärker auf die innenpolitisch-verfassungs rechtlichen als auf die außenpolitisch-völkerrechtlichen Aspekte des SchmittSchen Werkes konzentrieren. Hierin gründen sicher gewisse Einseitigkeiten der Arbeit, die z. B. die Bedeutung machtpolitischer Faktoren, wie sie vor allem in der Außenpolitik in Erscheinung treten, für die innenpolitisch-verfassungsrechtlichen Konzeptionen SchmittS nur ungenügend berücksichtigt. Der systematische, immanent-ideologien kritische Denkansatz der Arbeit wird dadurch jedoch kaum beeinträchtigt. Diesen ideologienkritischen Denkansatz gegenüber dem Werk earl Schmitts zu be währen und konsequent durchzuhalten, ist jedoch vor allem deshalb geboten, weil Schmitt selbst in jenen Gedankengängen, die der Kritik des Rechtsstaatideals an gesichts der politischen Realitäten der Weimarer Republik gewidmet sind, den An spruch erhebt, in einem bestimmten Sinne Ideologienkritik zu leisten. Schmitt mißt nämlich die politischen Realitäten der Weimarer Republik an der Idee des Rechts staates, kritisiert sie als Abfall von dieser Idee und versucht, auf Grund dieser Kritik die Idee des Rechtsstaates und des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates selbst als historisch überholte Ideologie, als gesellschaftlich-politisch falsche geistige Orientie rung zu entlarven. Der Weg zu einer neuen totalitären Staatsform, in der die Willens einheit des "politisch mündigen Volkes" sich unmittelbar im Wollen des Führers manifestiert, erscheint dann als einzige heute noch mögliche politische Realität von Demokratie überhaupt, die freilich alle historisch überholten Institute des parlamen tarischen Gesetzgebungsstaates hinter sich läßt und damit zugleich wahres politisch soziales Selbstbewußtsein der modernen Gesellschaft wird. Schmitt zieht also aus seiner kritischen Konfrontation von Idee und Realität der parlamentarischen Demokratie politisch-philosophische und verfassungsrechtliche Kon sequenzen, die eindeutig in einer Apologie des totalen Führerstaates gipfeln. Daß diese Apologie für den totalen Führerstaat selbst realpolitische Wirkungen zeitigte, dürfte kaum einem Zweifel unterliegen. Schmitt hat nicht nur als wohl wichtigster staatsrechtlicher Inspirator hinter dem Papen-Experiment von 1932 gestanden und ja dann auch diese Regierung bei dem Prozeß gegen Preußen in Leipzig vertreten. Seine Schriften und Thesen fanden darüber hinaus in der vidgelesenen Monatszeit schrift Die Tat seit 1930 eine solche Verbreitung, daß sie maßgebend propagan-

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