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Die Verwaltungsaktie: Herrschafts- und Vorratsaktie, Ihre Rechtlichen und Wirtschaftlichen Grundlagen PDF

198 Pages·1927·7.385 MB·German
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RECHTSVERGLEICHENDE ABHANDLUNGEN HERAUSGEGEBEN VON HEINRICH TITZE UND MARTIN WOLFF ~~~~~~~~III~~~~~~~~ DIE VERWALTUNGSAKTIE - HERRSCHAFTS- UND VORRATSAKTIE IHRE RECHTLICHEN UND WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN VON DR. JUR. MAXIMILIAN SCHMULEWITZ VERLAG VON JULIUS SPRINGER· BERLIN 1927 ISBN-13: 978-3-642-48485-8 e-ISBN-13: 978-3-642-48552-7 DOl: 10.1007/978-3-642-48552-7 ALLE RECHTE, INSBESONDERE DAS DER OBERSETZUNG IN FREMDE SPRACHEN, VORBEHALT EN. MEINEN LIEBEN ELTERN Inhaltsverzeichnis. Seite Einleitung. § 1. Die Verwaltung der AG. Erster Teil. Allgemeines. Erster Abschnitt. Die Herrschaftsaktie. I. Stellung und Ziele der Verwaltung innerhalb der Organisation der AG. § 2. Die Aktionarsarten. . . . . . . . . . . . . 2 I. GroB- und Kleinaktionare (S. 2). - II. Die Spekulations- und An lageaktionare (S.3). - III. Die Unternehmensaktionare (S. 4). - IV. Zusammenfassung (S.7). § 3. Stellung und Ziele der Verwaltung ......... . 7 I. Verwaltung und herrschende Unternehmensaktionare (S. 7). - II. Der Gegensatz: Verwaltung-Aktionare (S. !O). - III. Die Ziele der Ver waltung (S. II). - IV. Die Generalversammlung als Schauplatz der Interessenkampfc (S. 14). II. Die Herrschaftsaktie als Mittel zur Forderung des Unter nehmens der AG und zur Aufrechterhaltung der Macht der Ver waltung und der mit ihr eng verbundenen herrschenden Unter- nehmungsaktionare. § 4. Die Herrschaftsaktie im besonderen . . . . . . . . . . . . . . . I4 I. Wesen undZweck(S.14).-II. Die Herrschaftsaktie in derVergangen- heit (S. 20). - III., Die Herrschaftsaktie in der Gegenwart (seit dem 31. Dezember 1918) (S. 26),. - IV. Die Mehrstimmvorzugsaktie (S. 34). Zweiter Abschnitt. Die Vorratsaktie. § 5. Die Erschwerungen der wirtschaftlichen Ausnutzung der Kapital- erhohung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 I. Allgemeines (S. 36). - II. Die Erschwerungen bei der Kapital erhiihung im einzelnen (S. 37). - III. Ergebnis (S. 41). § 6. Die Vorratsaktie als Mittel zur vollen Ausnutzung der Kapitaler- hohung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 I. Wesen und Zweck (S. 42). - II. Die Vorratsaktie in der Vergangen heit (S.46). - III. Die Vorratsaktie in der Gegenwart (S. 48). - IV. Arten der Verwertung (S. 52). . VI Inhaltsverzeichnis. Seite § 7. Gemeinsames von Herrschafts- und Vorratsaktie. . . . . . . . . . 59 I. Hinsichtlich des Zweckes (S. 59). - II. Hinsichtlich der rechtlichen Gestaltung (S.59). Zweiter Tei!. Die Bindung. Erster Abschnitt. Die dingliche Bindung. § 8. \Vesen, Verwendung, Voraussetzungen, Arten. 60 I. Wesen (S. 60). - II. Verwendung (5.61). - III. Voraussetzungen (5.62). - IV. Arten (S.63). § 9. Die Zustimmung der AG, Wirkungen, Versagen . . . . . . . . . . 65 I. Die Zustimmullg der A G (S. (5). - II. Wirkungcll (5. ()b). - III. Ver sagcn (S. 68). Zweiter Abschnitt. Die Obligatorische Bindung. (Der Bindungsvertrag). § 10. Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 I. Bindungsvertrage uber die Ausubung der Aktienrechte (S. 72). - II. Bindungsvertrage uber die VerauBerung der Verwaltungsaktien (S. 74). - III. Bindullgsvertrage hinsichtlich der sonstigen VerfUgung uber die Verwaltungsaktien (S. 80). § 11.' Die gebundene Person, Bilanzierung . . . . . . . . . . . 81 1. Die gebundene Person (5.81). - n. Bilanzierung (S. 85). § 12. Eechtlicher Charakter 1. Der Bindungsvertrag - cin Auft rag oder Dienstvertrag (5.89). - II. Dcr Bindungsvertrag - ein akticnrechtlicher Vertrag (S. 91). - III. Ergebnis (S. 98). § I3· \Villensmangel beim AbschluD, Verletzung, Aufhebung. . . . . . . 99 1. Willensmangel beim AbschluD (S. 99). - II. Verletzung (S. 101).- III. Aufhebung (S. I03). § I4. Beziehungen des Bindungsvertrages zur Begebung der Verwaltungs aktien 107 I. Allgemeines (S. 107). - II. Beziehungen zum GencralversamIll lungsbeschluB uber die Kapitalerhohung (S. 109). - III. Beziehungen zum Ubernahmevertrag (S. II3). - IV. Beziehungen zur Zeichnung (S. II6). - V. Beziehungen ZUIll Konsortialvertrag (5. II7). Dritter Abschnitt. Die Bindung auf Grund tatsachlicher Verhaitnisse. § IS. Der Konsortialvertrag, die personlichen Beziehungen . . . 123 I. Der Konsortialvcrtrag (5. 123). - II. Die personlichen Beziehungen (S. 126). § r6. Die unechte Herrschaftsaktie (Deponentenaktie). . . . . . 127 I. Die Ermachtigung (S. r27). - II. Die Verwendung (S. 129). Inhaltsverzeichnis. VII Scite Dritter Teil. Rech tsgiiltigkei t. § 17. Rechtsgiiltigkeit der Schaffung von Verwaltungsaktien . . . . . . 132 I. Die Herrschaftsaktie (S. 133). - II. Die Vorratsaktie (S. 143) ..- III. Gemeinsames fiir Herrschafts- und Vorratsaktien (S. 144). § IS. Rechtsgiiltigkeit des Bindungsvertrages . . . . . . . . . 147 1. Bei Herrschaftsaktien (S. 147). - II. Bei Vorratsaktien (S. 149). Vierter Teil. Auslandsrecht. § 19. Die Herrschaftsaktie und andere Mittel zur Durchsetzung der Ziele der Verwaltung und der herrschenden Unternehmensaktionare .. 152 1. Die Herrschaftsaktie (S.152). - II. Andere Mittel (S. 163). - III. Ergebnis (S. 166). § 20. Die Vorratsaktie und ahnliche Einrichtungen . . . . . . . . . . . 166 1. Die Vorratsaktie (S. 166). - II. Ahnliche Einrichtungen (S. 169). - III. Ergebnis (S. 173). § 21. Reform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 I. Notwendigkeit einer Reform? (S. 174). - II. Die bisherigen Re formvorschlage (S. ISO). - III. Eigene Reformvorschlage (S.IS4). Besondere A bkiirzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IS7 Einleitung. § I. Die Verwaltung der AG. Unter der Verwaltung der AG wird im folgenden die Stelle in dem Organismus der AG verstanden, die die tatsachliche Leitung der Ge sellschaft inne hat 1) . Dies kann der Vorstand sein. GemaB § 231 HGB steht ihm die Vertretung der AG zu; auch die ordentliche Geschaftsfiihrung befindet sich in seinen Handen. Die Leitung kann aber auch bei dem A ufsich tsra t liegen. § 246, Abs. 3 HGB wird oft benutzt, urn die Geschaftsfiihrungsmacht des Vor standes einzuschranken. Es wird namlich im Gesellschaftsvertrage fest gesetzt, der Vorstand sei verpflichtet, den Weisungen des Aufsichtsrates in jeder oder nur in bestimmter Beziehung Folge zu leisten. Dann liegt der Schwerpunkt der Leitung der AG beim Aufsichtsrat. Die Ver tretung kann jedoch wegen der zwingenden Vorschrift des § 235, Abs. 2 HGB mit Wirkung gegen Dritte durch Statut niemals dem Vorstande entzogen werden. In der Praxis findet es sich sehr haufig, daB der Auf sichtsrat die AG leitet 2). Damit nahert sich die Entwicklung wieder dem Zustande, der fiir die Verwaltung der AG vor der Einfiihrung des Aufsichtsrates als eines obligatorischen Gesellschaftsorganes durch die Aktiennovelle von 1870 im deutschen Aktienwesen bestandenhat. Damals lag iiblicherweise die Leitung der AG bei einem "Verwaltungs rat" 3), der zur Erledigung der laufenden Geschafte und zur Ausfiihrung seiner Beschliisse einen oder mehrere Direktoren bestellte, sich aber die BeschluBfassung iiber alle wichtigeren Angelegenheiten der Geschafts fiihrung, die Befugnis zur Instruktionserteilung an die Direktoren, sowie oft noch weitere bedeutsame Rechte 4) vorbehielt 5). Eine ahnliche Auf gabenteilung findet sich zwischen den directors und managers (oder dem managing director) des englischen6) und den administrateurs und den administrateurs d6legu6s des franzosischen7) Aktienrechts. 1) In ahnlichem Sinne spricht BGB § 24 von der "Verwaltung" des Vereins und bereits THOL: Bd. I, § 154, S. 479 von den "Verwaltern" der AG. 2) STAUB: § 246, Anm.1O; FISCHER: S.238; HOENIGER-LEHMANN: S.354, Ziff. 2; FLECHTHEIM: S. 56; BERNHARD: im Magazin der Wirtschaft 1925, I. J g., S. 5. 3) Diese Bezeichnung findet sich im Art. 231, Abs.2 ADHGB. 4) Festsetzung der Dividende, der Hiihe des Reservefonds usw.; PASSOW: S. 391. Dies konnte nach dem damaligen Aktienrecht durch die Satzung dem Verwaltungsrat iiberwiesen werden. 5) PASSOW: S. 390f. 6) Companies (Cons.) Act von 1908, I. SCHEDULE, Table A. S. 72. 7) PASSOW: S.364; BiiHM: S. 49-50; DECUGlS: S.349. Schmulewitz, Die Verwaitungsaktie. I Erster Teil. Allgemeines. Erster A bschnitt. Die Herrschaftsaktie. I. Stellung und Ziele der Verwaltung innerhalb der Organisation der AG. § 2. Die Aktionarsarten. Man teilt die Aktionare nach den wirtschaftlichen Interessen, die ihre SteHung zur AG bestimmen, gew6hnlich entweder in GroB- oder Kleinaktionare 1), oder in Spekulations- und Kapital anlegende Aktio nare2). I. GroB- und Kleinaktionare. Diese GegenubersteHung stellt es rein auBerlich auf die Zahl der Aktien ab, die der Aktionar besitzt. Damit wird jedoch nichts zum Kennzeichen erhoben, was fUr die Interessen des Aktionars an der AG und fur seine SteHung ihr gegenuber wesentlich ware; denn man kann eine groBere Zahl von Aktien aus den gleichen Grunden erwerben wie eine klein ere und kann sie zu den gleichen Zwecken verwenden wie diese, etwa zur Spekulation, zur Kapitalsanlage, zur Machtbeeinflussung3). Auch wenn man unter den GroBaktionaren die machtigeren Aktio nare versteht, so empfiehlt sich diese Ausdrucksweise wegen ihrer Un bestimmtheit nicht, denn die Zahl der Aktien, die man besitzen muB, urn einen maBgebenden EinfluB auf die AG auszuuben, ist nach den be- 1) PASSOW: s. 325ff.; PLANITZ: S.20. 2) RATHENAU: S.33, S.16; ]UNG: S.5; MULLER-ERZBACH: S.306; HART MANN: BA, 24. ]g., S.489; VON PHILIPPOVICH: Bd. II, S.207. Die Unter seheidung "Dauer- und Zeitaktionare", die man mitunter aueh trifft (PASSOW: S. 328, Anm.4), diirfte sich im wesentliehen mit der im Text genannten von Kapital anlegenden und Spekulationsaktionaren deeken und wird deshalb nicht besonders beriieksiehtigt. 3) "Es gibt sehr zahlreiehe Kleinaktionare, die Dauerbesit:i:er sind, und es wird haufig aueh mit groBen Aktienmengen spekuliert" (PASSOW: S. 328, Anm. 4 a. E.). Dariiber, daB aueh eine geringere Zahl von Aktien zur EinfluBnahme auf die Ver waltung verwendbar ist, s. unten S. 6. Die Aktionarsarten. 3 sonderen UmsUinden jeder einze1nen AG sehr verschieden. So kann bei einer AG, deren Aktien sich in kleineren Posten in den minden zahl reicher Personen befinden und auf den Generalversammlungen regel maBig unvertreten bleiben, bereits ein Fiinftel aller Aktien die Herr schaft iiber die AG sichern, wahrend der gleiche Aktienbesitz bei einer andern AG nur einen EinfluB von geringer Bedeutung verschafft. II. Die Spekulations- und Anlageaktionare. Die Unterscheidung von Spekulations- und Kapital anlegenden Aktionaren 1) ist treffend. 1. Der Spekulationsaktionar erwirbt Aktien, nicht, urn sie dauernd in seinem Vermogen zu halten, sondern urn "aus voriibergehenden Kurs schwankungen zu profitieren" 2). Er wiirde kein Interesse an der Aktie nehmen, wenn sie nicht ein Wertpapier ware und als ein solches einer selbstandigen Wertung unterlage, die mit der des Unternehmens, das die AG betreibt, nicht iibereinzustimmen braucht 3). Das Unternehmen, dessen Vermogen durch die Aktien verkorpert wird, erweckt nur inso weit seine Anteilnahme, als es den Kurswert der Aktien beeinfluBt. Das Hervortreten des Spekulationsaktionars geht auf die "Verbindung des Aktienwesens mit der Borse" 4) zuriick 5). 2. Der Anlageaktionar erwirbt Aktien, urn aus ihnen in Form von Dividenden eine Rente zu ziehen. Er legt Gewicht auf die Hohe der Dividenden; da diese regelmaBig mit dem Ertrag des Unternehmens der AG zusammenhangt, so ist sein Interesse an der Aktie als Anteil an dem Unternehmen der AG starker als das des Spekulationsaktionars; auch kommt es ihm im Gegensatz zu diesem auf die Soliditat des Unter nehmens an, da er sein Vermogen moglichst sieher anlegen will; er be trachtet die Aktie als ein Kapitalanlagepapier, etwa wie die Teilschuld- 1) RATHENAU: S.26; ihm folgend ]UNG: S.4; ferner: MULLER-ERZBACH: S.306; PLANITZ: S. 7; BERNHARD: im Magazin der Wirtschaft, I. ]g., S.6; auch von PHILIPPOVICH: II. Teil, S.207. 2) LIEFMANN: S. 65. 3) Wenn die Aktien eines Unternehmens einen hohen Kurswert haben, so ist dies noch kein Zeichen dafiir, daB das Unternehmen, das die AG betreibt, wirt schaftlich besonders wertvoll ist; LIEFMANN: S. 67; und wenn die Aktien einer AG im Kurse fallen, so braucht dies noch.nicht zu bedeuten, daB das Unternehmen der AG an Wert verliert. Dies zeigt folgende Notiz aus dem BT Nr. 522 yom 4. XI. 1925: "Die Aktien der Aschaifenburger Zellstoffabrik sind in der letzten Zeit scharf riickgangig. Das wird an den Borsen darauf zuriickgefiihrt, daB ein Aktienpaket, das seinerzeit ins Ausland gegangen ist, jetzt locker geworden ist. Die inneren Verhaltnisse der Gesellschaft ha ben keine nach teilige Veranderung erfahren und in den ersten neuen Monaten des laufenden Geschaftsjahres sei der Geschaftsgang normal gewesen." 4) LIEFMANN: S.65. 6) Auf die Bedeutung und den Umfang der Aktienspekulation braucht nicht eingegangen zu werden, s. LIEFMANN: S. 65 if.; PISKO: S. 377; die Ausfiihrungen v. PETRAZYCKIS, die die Spekulation von der psychologischen Seite erklaren wollen (S. 56), sind teilweise unverstandlich. 1*

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