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Die verkehrssichere Ausgestaltung des Kraftfahrzeuginnern auf Grund der jetzt vorliegenden Erkenntnisse der Ursachen von Verletzungen bei Unfällen PDF

118 Pages·1962·4.692 MB·German
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FORSCHUNGSBERICHTE DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN Nr. 1082 Herausgegeben im Auftrage des Ministerpräsidenten Dr. Franz Meyers von Staatssekretär Professor Dr. h. c. Dr. E. h. Leö Brandt DK 629.1-46:629.113:629.1.01 Richard Bussien Mitarbeiter im Wissenschaftlichen Beirat der Arbeits- tlnd Forschungsgemeinschaft v., für Strafenverkehr und Verkehrssicherheit e. Köln-Lindenthal Die verkehrssichere Ausgestaltung des Kraftfahrzeuginnern auf Grund der jetzt vorliegenden Erkenntnisse der U rsachen von Verletzungen bei Unfällen WESTDEUTSCHER VERLAG· KÖLN UND OPLADEN 1962 ISBN 978-3-663-00350-2 ISBN 978-3-663-02263-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-02263-3 Verlags-Nr.011082 © 1962 Westdeutscher Verlag, Köln und Opladen Gesamtherstellung: Westdeutscher Verlag lnhalt 1. Einleitung........................................................... 7 2. Dokumente CS/SR (60) und CS/SR (60) 2 und grundsätzliche Änderungs- vorschläge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3. Die Sicht des Fahrers .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 14 3.1 Richtlinien ....................................................... 14 3.2 Mängel im Umblickfeld ............................. . . . . . . . . . . . . . . . 17 3.3 Windschutzscheibe ................................................ 42 4. Lenksäule und Lenkrad ............ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 44 4.1 Die Lenksäule .................................................... 44 4.2 Das Lenkrad ..................................................... 57 5. Das Wageninnere. ..... ....... ............ ...... ..... ................ 60 5.1 Richtlinien ....................................................... 60 5.2 Allgemeines ...................................................... 63 5.3 Haken am Mittelpfosten mit Halteschlaufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 92 5.4 Haltegurte ....................................................... 92 6. Türschlösser......................................................... 101 6.1 Sicherheitsschlösser ............................................... 101 6.2 Fahrzeugsicherung gegen Diebstahl ................................. 109 6.3 Geräuscharme Türschlösser ........................................ 110 7. Lüftung - Heizung - Lärm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 111 7.1 Richtlinien ....................................................... 111 7.2 Lüftung ......................................................... 112 7.3 Heizung ......................................................... 113 7.4 Lärm ............................................................ 114 8. Bedienungserleichterung ............................................. 115 9. Literaturverzeichnis.............................................. 119 1. Einleitung Die Arbeits- und Forschungsgemeinschaft für StraBenverkehr und Verkehrs sicherheit hat im Jahre 1957 die Ursachen der Verletzungen von Autoinsassen bei Unfällen aus medizinischer Sicht untersucht. Im Rahmen dieser Forschungs arbeit wurden zum erstenmal in Deutschland umfangreiche Untersuchungen am Unfallort durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden als Forschungsbericht Nr. 679 unter dem Titel »Die Verletzungen von Auto insassen - Ihre Entstehung und Verhütung« vom Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. In dem nun vorliegenden Forschungsauftrag hat sich die Arbeits- und For schungsgemeinschaft für StraBenverkehr und Verkehrssicherheit die Aufgabe gestellt, aus diesen medizinischen Erkenntnissen die technischen und konstruk tiven Schlüsse zu ziehen und Vorschläge auszuarbeiten, wie das Innere des Fahrzeuges beschaffen sein muB, urn den Insassen bei Unfällen den gröBt möglichen Schutz zu gewähren. Bei der Abfassung dieses Berichtes haben mich folgende Herren unterstützt: Direktor GERKEN, Stuttgart-Untertürkheim, Dipl.-Ing. H. KRÖGEL, TÜV-Essen, L.F.K., Dr.-Ing. habil. H. LOSSAGK, Ratingen bei Düsseldorf, Dipl.-Ing. Dr. W. NELsEN, Arheits- und Forschungsgemeinschaft für StraBenverkehr und Ver kehrssicherheit, Köln-Lindenthal, Dr. W. SCHMACHTENBERG, TÜV-Köln, Bau direktor Dipl.-Ing. O. TOPE, VDI, M.LT.A., Hannover. Allen Mitarbeitern möchte ich nochmals meinen aufrichtigen Dank aussprechen. Die »innere Sicherheit« ist nur ein Teil all der Betrachtungen, die in ihrer Ge samtheit den Begriff »Sicherheit des Kraftfahrzeuges« umschlieBen. Der Konstrukteur muB heute nicht nur Triebwerk, Fahrgestell, Form und Inneres des Aufbaues zu einer technischen Einheit gestalten; er muB auch den Fahrer in die Lage versetzen, durch einfache Bedienungsvorgänge das Fahrzeug sicher zu fahren. Einzuplanen ist hierbei die sehr unterschiedliche Reaktionszeit der Menschen, die von 0,4 Sekunden bis über 1,5 Sekunden reicht. Deshalb ist die heutige Bedienungsart, die sich seit Entstehen der Automobile kaum geändert hat, genauesi:ens zu überprüfen und gegebenenfalls zur Einschränkung von Unfällen abzuändern. Wenn man auch nicht alles VOl} der Automatisierung der Bcdienung erwarten sollte, so kann in diesem Zusammenhang doch auf die Anwendung von Halbleitern, Dioden und Transitoren hingewiesen werden, mit deren Hilfe die Bedienung wesentlich erleichtert und beschleunigt werden kann. Hier bietet sich für die Konstrukteure noch ein weites Arbeitsfeld. Darüber hinaus muB der Konstrukteur auch V orkehrungen für die Sicherheit und die Gesundheit von Fahrer und Insassen treffen. Es muB heute besonders beachtet werden, daB die Menschen jetzt gröBer sind als früher. Die bisherige 7 NonnalgröEe von 1,75 mist zu gering angenommen; es muE heute mit 1,80-1,85 m gerechnet werden. Bei dieser GröEe muE der Fahrer nach af/en Seiten freie Sicht haben, ohne daE er sich hierbei irgendwie bücken muE. Besonders zu beachten ist dies bei der Konstruktion von Lkw-Fahrerhäusern. In den Vereinigten Staaten von Amerika wie in Deutschland wurden Erfahrungen mit künstlich herbeigeführten ZusammenstöEen von Personenkraftwagen ge sammelt; in diesen Fahrzeugen saEen Puppen, die mit den erforderlichen MeE instrumenten ausgerüstet waren. Verschiedene Automobilfirmen erkannten hieran Möglichkeiten, wie sie den Insassen ihrer Wagen einen gewissen Schutz bei Unfällen verschaffen konnten. Diese künstlich geschaffenen Unfälle vermitteln aber nicht das vollkommene Bild vom Unfallgeschehen, wie es durch die einge hen den Untersuchungenam Unfallort selbst (s. Forschungsbericht Nr. 679) gewon nen werden konnte. Es gibt für U nfälle keinen vollkommenen Schutz. Bei richtiger Anwendung der nachstehenden V orschläge werden jedoch eine starke Abschwä chung des Aufpralls und eine wesentliche Milderung der Verletzungen bei den Insassen erreicht. In den folgenden Abschnitten sind die einzelnen Partien des Kraftfahrzeuginnern behandelt, wob ei auch die Kenntnisse und Erfahrungen der an dieser Studie mitarbeitenden Herren berücksichtigt worden sind. Es wäre sehr wünschenswert, wenn auf Grund der seit Januar 1960 in Köln von der Arbeits- und Forschungs gemeinschaft für StraEenverkehr und Verkehrssicherheit wieder aufgenommenen Unfalluntersuchungen am Unfallort Ergänzungen zu der vorliegenden Arbeit gemacht werden könnten. Diese Arbeit ist vornehmlich für die Konstrukteure von Kraftfahrzeugen be stimmt. Wenn auch gewisse Anfänge bereits zu verzeichnen sind, so ist doch hinsichtlich der Schaffung von ausreichender Unfallsicherung im Wageninneren noch viel Arbeit zu leisten. Gegebenenfalls kann auch der Gesetzgeber Schlüsse hier aus ziehen, wenngleich es zweckmäf3iger ist, wenn die Industrie in Selbstverantwor tung ihreErzeugnisse im Sinneder nachstehendenAusführungen verbessern würde. In dieser Studie ist das auf diesem Gebiet Bekannte zusammengetragen; N eues wurde vorgeschlagen. Die Arbeit gibt somit den Herstellern und Käufern, aber auch dem Gesetzgeber eine Übersicht über die im Kraftfahrzeug zu verlangenden Sicher heitsvorkehrungen. Es muE noch unterschieden werden zwischen der Sicherheit durch Erfüllung der arbeitsphysiologischen Forderungen und der Sicherheit durch richtige innere und äuEere Gestaltung der Kraftfahrzeuge. Zur ersteren muE auf die Arbeiten von Dipl.-Ing. o. TOPE, Hannover, hingewiesen werden, die u. a. in den Zeit schriften »Der Städtetag«, Heft 6/1954 und im »Internationalen Archiv für Verkehrswesen«, Heft 24/1955 veröffentlicht worden sind. Über die äuEere Gestaltung der Kraftfahrzeuge ist im Rahmen dieser Arbeit nicht zu berichten; bei der inneren Ausgestaltung so11 der Konstrukteur an Hand der gezeigten Mängel auf den richtigen Weg gewiesen werden. Den einzelnen Abschnitten sind jeweils die bestehenden gesetzlichen Erlasse und diesbezüglichen Richtlinien vorangestellt worden. Die Arbeit schlieEt mit dem Stand der Verhältnisse ab, wie sie am Ende des Jahres 1960 gegeben waren. 8 2. Die Dokumente CS/SR (60) und CS/SR (60) 2 und einige grundsätzliche Änderungsvorschläge Auszug aus dem Dokument CS/SR (60) vom 15. 1. 1960 Die Arbeitsgruppe Kraftfahrzeugtechnik empfiehlt, daG man bei den Nutzern und den Herstellern vorstellig werden sollte, urn die folgenden Vorkehrungen treffen zu lassen: Solide Trennwand zwischen dem Fahrgast-und dem Gepäckraum; Wegfall der zu stark glanzenden Zubehörteile, die eine Blendung hervorrufen können; wasserdichte Karosserie ; Ausrüstung, die eine zuträgliche Temperatur und Belüftung im Innern des Fahrzeuges ermöglicht; groGe Zugänglichkeit zur Handbremse, wenn möglich nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den neben ihm sitzenden Fahrgast; gute Stellung des Lenkrades und der Pedalen, urn eine Ermüdung des Fahrers zu verhindern sowie die Anpassung des Fahrersitzes an die physiologischen Gegebenheiten; Beibehaltung einer vernünftigen Geräuschgrenze im Innern der Fahrzeuge, insbeson dere in den Fahrerhäusern der Schwerfahrzeuge; Sicherheitslenkrad (tiefliegende Nabe, abklappbares Lenkrad oder mit Teleskopsäule); Nichtverwendung von brennbaren Stoffen bei der Herstellung der Sitze und der Verk leidungen ; groGes Sichtfeld durch die Windschutzscheibe (insbesondere durch Verminderung der Breite der Streben, Einbau von gekrümmten Windschutzscheiben etc.); doppelter VerschluG der Motorhaube; Anstrich der Karosserie, insbesondere der Schwerfahrzeuge, in Farben, die bei Dunkelheit gut erkennbar sind. Die Arbeitsgruppe hat gleichfalls beschlossen, die Studie einer gewissen Anzahl von Fragen der Innen- und AuGenausstattung der Fahrzeuge weiter fortzuführen: Zwischenraum, der zwischen dem Brems- und dem Gaspedal vorzusehen ist, urn zu verhindern, daG man nicht zufälligerweise beide Pedale zur gleichen Zeit betätigen kann; Begrenzung der zulässigen Betätigungskraft des Lenkrades von Schwerfahrzeugen, selbst wenn eine Hilfslenkvorrichtung erforderlich wird, urn diese Begrenzung zu beachten; Festlegung der Normen für die Sicherheitsgurte; Festlegung der Normen für die Stellung der Türverschlüsse und der Öffnungs richtung der waagerechten Türgriffe im Fahrzeuginnern; Forderungen der Sichtbarkeit (Minimum des Blickfeldes und der Höhe), die an die Rückblickspiegel zu stellen sind; 9 Vorschriften, die den Schwerfahrzeugen und insbesondere den Anhängern aufzu erlegen sind, um zu verhindern, daB von ihren Hinterachsen Schmutz nach hinten geschleudert wird; Festlegung der Tonhöhe und Tonart der Hupen; Normen für die Stellung und Richtung des Auspuffrohres der Dieselschwerfahrzeuge; Normen, die für die Notausstiege in Kraftomnibussen vorzusehen sind; Vorschriften für die schweren Nutzfahrzeuge (einschlieBlich der Anhänger), die verhindern sollen, daB im Falle eines ZusammenstoBes (rückwärtiges Auffahren) ein Personenwagen unter den rückwärtigen Wagenteil geraten kann. Es wird schlieBlich daran erinnert, daB die Arbeitsgruppert von Genf ganz allgemein die Vorschriften erörtern, die in bezug auf die Fahr-und Signallichter und die Bremsen zu erlassen sind. Ein Entwurf zur Festlegung der Anzahl, Stellung und Merkmale der Fahrtriçhtungsanzeiger wurde kürzlich ausgearbeitet. Weitere Pläne werden erörtert, um die Mindestbedingungen zu dennieren, die Bremsen bei den Abnahmeversuchen oder den Prüfkontrollen zu erfüllen haben, um die Normen der Rückstrahler fest zulegen, um für die Leuchtstärke der Rück- und Bremsleuchten Mindest- und Höcl)st werte festzulegen u. a. m. Auszug aus dem Dokument CS/SR (60) 2 vom 15. 1. 1960 Normen, die bei der inneren und äujferen Ausstattung der Pahrzeuge atlzuwenden sind Resolution Nr. 198 durch den BinnenverkehrsausschuB am 18. Dezember 1959 angenommen Der BinnenverkehrsausschuB, in der Meinung, daB die Einfügung gewisser Vorschriften für die Einrichtung der Fahr zeuge in die nationalen Gesetzgebungen geeignet ist, die StraBenverkehrssicherheit Zu erhöhen, und daB für die bereits gefaBte Resolution 761 eine Ergänzung von Vorteil wäre, empfiehlt den Regierungen, in ihrer nationalen Gesetzgebung vorzusehen, und zwar natürlich unter Einräumung aller erforderlichen Obergangsfristen, daB die Kraftfahr zeuge, die sie zulassen, den lnhalt nachstehender Vorschriften beachten müssen; dabei versteht sich, daB die Vorschriften 6.-12. auf dem Gebiete der äuBeren Einrichtung für die Teile der Fahrzeuge, die sich mehr als 1,90 m über dem Boden bennden, nicht zur Pflicht gemacht werden können. lnnere Ausstattung der Personenkraftwagen 1. Die Ableitung der Auspuffgase muB so durchgeführt werden, daB die Gase nicht in das Innere des den Insassen vorbehaltenen Raumes gelangen können, und der Raum für den Motor muB von dem den Insassen vorbehaltenen Raum derart getrennt sein, daB die Gase, die Dämpfe und der Rauch, die sich in dem Raum für den Motor entwickeln, nicht in das Innere der Karosserie eindringen können. 2. Die Teile des Fahrzeuges, gegen die die Insassen Gefahr laufen zu stoBen, wenn sie bei einem plötzlichen Anhalten nach vorn geworfen werden, dürfen weder 1 Dokument EjECEjTRANSj475, Anlage 3. 10 gefährliche Unebenheiten noch scharfe Kanten haben, die die Gefahr oder die Schwere von Verletzungen dieser Insassen gröBer machen können. Insbesondere: a) muB der untere Rand des Armaturenbrettes in geeigneter Weise abgerundet sein; b) wenn Knöpfe oder Züge - anstatt in einer Vertiefung des Armaturenbrettes so angebracht zu sein, daB sie keine Gefahr darstellen - über das Armaturenbrett hinausragen, müssen sie einen groBen und abgerundeten AbschluB haben; c) die im Inneren des Fahrzeuges angebrachten Rückblickspiegel und ihre etwaige Schutzfassung dürfen weder gefährliche Unebenheiten noch scharfe Kanten haben; d) die etwa vor den vorne sitzenden Insassen angebrachten Sonnenblenden müssen zurückklappbar sein und abgerundete Ränder haben; e) das Dach des Fahrzeuges sowie gegebenenfalls der Rahmen des Schiebedaches dürfen in dem über oder vor den Insassen belindlichen Teil weder gefährliche Unebenheiten noch nach hinten oder nach unten gerichte te scharfe Kanten haben, und das Betätigungsorgan für die Bedienung des Schiebedaches darf - auBer gegebenenfalls während seiner Ingangsetzung - nicht gefährlich über die Innenfläche des Daches hervorstehen, die sich über oder vor den Insassen belindet; f) der obere Teil der Vordersitze muB in geeigneter Form nach hinten gepolstert sein und darf kei ne sichtbare Metallstange haben. 3. Die Bedienungsvorrichtung für das Schiebedach muB so gestaltet sein, daB sie dessen unzeitiges Funktionieren, vor allem im Falie eines ZusammenstoBes, verhindert. 4. Wenn die Seitentüren einen einzigen Flügel haben und sich urn ei ne vertikale oder fast vertikale Achse drehen, so müssen sie ihre Scharniere vorn haben. 5. Die Sitze und Bänke müssen gut am Wagenkasten befestigt sein, selbst wenn sie verstellbar sind. AuJlere Ausstattung aller Kraftfahrzeuge 6. Auf dem ges am ten vor der Windschutzscheibe belindlichen Teil darf die Karosserie der Kraftfahrzeuge keine nach vorne gerichteten, vom technischen Gesichtspunkt aus entbehrlichen Teile aufweisen, die spitz oder schad sind oder einen schar fen Winkel bilden oder gefährlich herausragen und die im Falie eines ZusammenstoBes die Gefahr eines Unfalles mit Personenschaden für die anderen StraBenverkehrs teilnehmer und vor allem für die FuBgänger, Radfahrer oder Kraftradfahrer beträchtlich erhöhen können. Vor allem sind verboten die Verzierungen des Kühlers, der Kühlerverkleidung oder der Motorhaube, wie Gegenstände (Personen oder Tiere), die Figuren in Form von Flugzeugen, Raketen, Torpedos oder irgend welchen Gegenständen usw., die den obigen Bestimmungen nicht entsprechen; jedoch sind die Figuren gestattet, die vollständig elastisch sind, oder die an ihrer Basis eine Feder haben, so daB sie sich unter einem leichten Druck umlegen und dann keinerlei Widerstand mehr bieten. Haben die Scheinwerfer Kappen oder vorstehende Teile oder werden sie von vorstehenden Teilen der Karosserie über ragt, so müssen die Ränder dies er Kappen oder dieser vorstehenden Teile nach vorne einen Krümmungsradius von minde stens 2,5 mm haben, oder, wenn das überstehende Stück mehr als 25 mm beträgt, von minde stens 1/10 dies es über stehenden Stückes. 11 7. Die an den vorderen Kotflügeln anmontierten »Bordsteintaster« und »Wimpel stangen«, die auf der Motorhaube angebrachten Insekten- oder Schneeabweiser und ihre Halter müssen einerseits Ieicht, andererseits elastisch sein oder auf einer Feder sitzen. 8. Die auf dem Dach der Personenkraftwagen anmontierten Gepäck- und Skiträger dürfen keine spitzen oder scharfen Teile aufweisen. 9. Die äuBeren Rückblickspiegel, ihre Halter und ihre Befestigungsvorrichtungen dürfen nach vorne keine Spitzen, keine scharfen Ränder, keine scharfen Kanten oder allgemeiner, keine gefährlichen Formen aufweisen. 10. Die StoBstangen dürfen keine nach vorne gerichteten scharfen Kanten oder ge fährlichen AusstüIpungen, insbesondere in Spitzbogenform, haben. Ihre seitlichen Enden müssen nach der Karosserie zu zurückgebogen sein, so daB jede Gefahr eines Anhakens vermieden wird. 11. Die Türgriffe müssen so gefertigt sein, daB jede Gefahr des Hängenbleibens nach vorne für einen FuBgänger oder einen Radfahrer vermieden wird. 12. An den Seiten und an der Rückseite der Fahrzeuge sind Verzierungen und spitze oder scharfe Elemente verboten. 13. Für die Krafträder gelten allein die vorstehenden Bestimmungen 6.-12., betreffend: a) die auf dem vorderen SchutzbIech angebrachten Verzierungen; b) die Scheinwerferkappen. Hebt die Resolution 76 des Unterausschusses StraBenverkehr (EjECEjTRANSj475, Anlage 3) auf. Zu den beiden Auszügen aus den Dokumenten CS/SR (60) und CS/SR (60) 2 sind noch einige Ergänzungen vorzuschlagen. Obgleich jedes Land erweiterte V orschriften oder Richtlinien erlassen kann, sollten doch bei dner späteren Überarbeitung die nachfolgend genannten Vorschläge berücksichtigt und die entsprechenden Bestimmungen ergänzt bzw. schärfer gefaSt werden. CS/SR (60) Es sollte vorgeschrieben werden, daB die Belüftung zugfrei sein muB. Der neben dem Fahrer sitzende Fahrgast darf auf keinen Fall in die Führung des Fahrzeuges eingreifen; die Handbremse muB also so angebracht sein, daS eine Betätigung durch den Beifahrer unmäglich ist. Gutes Sichtfeld wird nicht nur durch gute Windschutzschdben, sondern auch durch den Einbau von leistungsfähigen und groBen Scheibenwischern erreicht. Die »Sichtbarkeit« im Wagen muS auch bei voller Besetzung bzw. Belastung nach hinten ohne Einschränkung gegeben sein. Die Stellung und Richtung des Auspuffrohres sollte für alle Wagen - und nicht nur für die schwerenDieselfahrzeuge - vorgeschrieben sein. Diese Bestimmungen sind gerade auch für Wagen mit Zweitaktmotoren von Bedeutung. CS/SR (60) 2 Zu 1.: Diese Bestimmung muS auch für den Auspufftopf und den Schalldämpfer gelten. 12

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