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Die Substanzsteuern PDF

197 Pages·1988·12.406 MB·German
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GerdRose Die Substanzsteuern 7., emeut iiberarbeitete Auflage 1988 ISBN 3-409-50945-3; VVA 126/50837 Erganzungen 1989 Durch das Steuerreformgesetz 1990 110m 25.7.1988 BOWie die neuen Ver mijgensteuer-Richtlinien 1989 110m 9.3.1989 sind - i. d. R. mit Wirkung bereits fUr 1989 - einige Aus{ilhrungen in der 7. Auflage iiberholt. Die Leser werdengebeten, an den nachstehend genannten Stellen entsprechen de Vermerke anzubringen: 8.39 Dem ersten Absatz im Teil12 E 5 ist der folgende Satz anzufUgen: "No tierte Zero-Bonds sind ebenfalls nach § 11 Abs.1 BewG zu bewerten.- Zwischen dem bisherigen zweiten und dritten Absatz ist folgender neuer Absatz einzufUgen: "Nicht notierte Zero-Bonds, die sich nicht in einem Betriebsverm6gen befinden, werden in Anlehnung an die Kursnotierun gen von in Ausstattung und Laufzeit vergleichbaren Anleihen, andere nicht notierte Zero-Bonds mit ihrem ,RUckzahlungswert' bewertet.- 8.41 '*' '*' In dem mit (2) gekennzeichneten Absatz ist die Zahl 4 durch 3 und '*' die Zahl10 durch 8,*, zu ersetzen. Die Beispiele zu den AbsAtzen (3) und (4) sind entsprechend zu modifizieren. 8.90 In der ftlnften bis siebten Zeile ist der Satzteil .und nicht Kapitalgesell schaften ... geh6ren-zu streichen. - Das Beispiel 2 erhAlt folgende Faa sung: .Wird Beispiel 1 dahin abgewandelt, daB statt I eine l-GmbH Gesellschafter der KG ist und die bezeichnete Maschine zum Betriebsver m6gen dieser GmbH geh6rt, so erfolgt ebenfalls die Zurechnung als Sonderbetriebsvermtigen der KG; die Maschine geh6rt dann nicht mehr zurn Betriebsverm6gen der GmbH.- 8.97 In dem mit (1) bezeichneten Absatz sind die Worte,.bei der die Vorausset zungen des § 104 a BewG nicht vorliegen-zu streichen. 8.99 Der Absatz zwischen den Beispielen ist urn folgenden Satz zu ergAnzen: .U'bersteigen die ,Schachtelschulden' den Wert der Schachtelbeteiligung, so kann dieser sog. SchuldenUberhang aber abgezogen werden.-- Der letzte Satz im Beispiel 1 ist wie folgt neu zu faasen: "Nach § 103 Abs.1 BewG darf die Schuld nur in H6he von 300.000 DM (SchuldenUberhang) abgezogen werden.- S.105/106 Der Text von Mitte S.105 bis Mitte S.106 ist wie folgt neu zu fassen: "Aufgrund der VerhiUtnisse, die nach den VStR als ftlr den Hauptfeststel Iungszeitpunkt 1.1.1989 maJ3gebend anzusehen sind, wird derzeit p mit 8 % und n mit ftlnf Jahren angesetzt, so daB folgt: GW • V + 5 (E _ 8 . GW ) 100 Zur Vereinfachung wird der Ausdruck, der sich bei exakter AuflHsung der Gleichung mit = GW 71,43 (V 5 E) 100 + ergibt, insoweit abgewandeIt, daB statt des Hundertsatzes von 71,43 der Hundertsatz von 70 anzusetzen ist. Die sich danach ergebende Endformel GW = 0,7 (V + 5 E) = 0,7 V + 3,5 E ist nun unter BerUcksichtigung der Regelungen in den Abschnitten 78 Abs. 4 und 79 Aba. 3 VStR nur bei einem positiven ErtragsbundertBatz (E > 0) und bei einer Rendite (VerhiUtnis von Ertragshundertsatz zu VermH genswert) von mindestens 4 % (E : V ~ 0,04) anzuwenden. Bei geringeren Renditen soll ein Abschlag gemacht werden, der ,jeweils 3 v. H. des gemeinen Werts vor Abschlag ft1r eine Renditeminderung von 0,4 v. H." betIiigt. Bringt man diese Anordnung in eine glatte Form, so macht der Abschlag das 7,5fache der Differenz zwischen 0,4 und der tatstichlichen Rendite (E : V) aus. Da negative ErtragshundertsAtze, also Verluster wartungen, nach ausdrUcklicher Vorschrift in Abschn. 78 Abs. 4 Batz 3 VStR nicht berUcksichtigt werden, gelten ftlr die Ermittlung des gemei nen Werts nicht notierter Anteile fUr drei unterschiedliche Bereiche drei unterschiedliche Gleichungen, niimlich: ftlrE > 0 und ~ ~0,04 :GW = 0,7 V + 3,5 E E = E :ft1rE > 0 und V < 0,04: GW 0,49 V + 7,7 E + 26,25E V fUrESO :GW=O,49V Abbildung 28 skizziert die Abhilngigkeit des gemeinen Werts (GW) von der Rendite (E : V) in dem relevanten Bereich. Sie zeigt zugleich, daI3 sich erst bei einer Rendite von 8,57 % (und nicht bereits bei 8 %) ein gemeiner Wert in Hlihe des Vermligenswertes V (100) ergibt; dieser Umstand beruht auf der Abrundung des Hundertsatzes von 71,43 auf 70 gem. Abschn. 79 Abs. 2 Satz 5 VStR. - Die Abbildung 28 tritn in der Grundform noch zu, die Funktionslinien verschieben sich jedoch nach oben. - S.l08 Beim vierten Spiegelstrich unter den "KUrzungen" ist die Zahl 127 % durch die Zahl1 00 % zu ersetzen. S.l09 Die Worte .,zwischenergebnis" und "Jahresertrag" sind durch das Wort ,.Durchschnittsertrag" zu ersetzen. S.11O/111 Das Beispiel trim nach den neuen Regelungen fUr das Stuttgarter Ver fahren nicht mehr zu. Die Definitiv-KlSrperschaftsteuer betrAgt statt 127 % nur noch 100 %, der gemeine Wert ist mit 70 % statt mit 65 % anzusetzen. Dadurch ergeben sich neue absolute und Prozent-Zahlen. Der gemeine Wert fUr den einfluBreichen Gesellschafter belAuft sich danach auf 144 %, der rur die einflul3armen Gesellschafter auf 101 %. Rose Betrieb und Steuer Drittes Buch: Die Substanzsteuern Betrieb und Steuer Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Von DR. GERD ROSE S teuerberater Universitlitsprofessor der Betriebswirtschaftslehre an der Universitlit zu K61n Erstes Buch Die Ertragsteuem Einkommensteuer, Korperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer Zweites Buch Die Verkehrsteuem Umsatzsteuer, Gesellschaftsteuer, Grunderwerbsteuer u.a. Drittes Buch Die Substanzsteuem Bewertungsgesetz, Vermogensteuer, Grundsteuer, Gewerbekapitalsteuer, Erbschaft-und Schenkungsteuer Viertes Buch Grundziige des Besteuerungsverfahrens Fiinftes Buch Grundziige des AuBensteuerrechts Doppelbesteuerung, Intemationale Minderbesteuerung, Untemehmensaktivitaten im Ausland GABlER Betrieb und Steuer Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Von DR. GERD ROSE Steuerberater Universitatsprofessor der Betriebswirtschaftslehre an der Universitat zu Koln Drittes Buch Die Substanzsteuel11 Siebte, erneut iiberarbeitete Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH CIP-Kurztitelaufnahme der Deutschen Bibliothek Rose, Gerd: Die Substanzsteuern / von Gerd Rose. - 7., erneut Überarb. Aufl. - Wiesbaden: Gabler, 1988 (Betrieb und Steuer / Gerd Rose; Buch 3) ISBN 978-3-409-50945-9 1. Auflage 1977 2. Auflage 1978 3. Auflage 1980 4. Auflage 1982 5. Auflage 1984 6. Auflage 1986 7. Auflage 1988 © Springer Fachmedien Wiesbaden 1988 Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1988 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Ubersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeiche rung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Satz: SATZPUNKT Ursula Ewert, Braunschweig ISBN 978-3-409-50945-9 ISBN 978-3-663-13509-8 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-13509-8 Vorwort zur ersten Auflage Das hier vorgelegte Dritte Buch des Lehrwerks folgt den ersten Auflagen des Ersten (1969) und des Zweiten Buches (1970) mit einem groBen zeitlichen Ab stand; ich meine, insbesondere den Lesem, die die bisher erschienenen Teile des Lehrwerks so freundlich aufgenommen haben, dafiir eine kurze Erklirung schuldig zu sein. Nicht Erschopfung, Faulheit oder Unlust sind die Ursachen filr die Verzogerung. Wer mangelnde Produktivitit vermutet, mag bedenken, daB ich neben Einzel arbeiten kleineren Umfangs bis jetzt drei neue, wegen erheblicher Steuerrechts inderungen grilndlich ilberarbeitete Aufiagen der "Ertragsteuern", zwei Neu aufiagen der "Verkehrsteuem", vier Auflagen von "Steuerfall und LOsung" und, mit der "Steuerbelastung der Untemehmung" (1973), endlich auch einen zusammenfassenden Zwischenbericht ilber die Forschungsergebnisse zur Teil steuerrechnung habe erscheinen lassen k6nnen. Auch hitte mich der chronische Zeitmangel, hervorgerufen durch die nicht geringer gewordenen hauptamtllchen Lehr-, Prilfungs- und Verwaltungspflichten an der Universitat, nicht veranlaBt, die Arbeiten auf dem so wichtigen Gebiet der Substanzbesteuerung zurilck zustellen. Der Reformeifer des Gesetzgebers liefert vielmehr den einleuchtenden Verspa tungsgrund. Ich hatte einen ersten Buchentwurf bereits im Sommer 1972 fertig gestellt, als abzusehen war, daB erhebliche Veranderungen eintraten. Und in der Tat sind denn auch nahezu aIle Steuergesetze, die filr den hier zu vermittelnden Bereich wesentlich sind, geindert worden: einschneidend das Grundsteuergesetz, das Vermogensteuergesetz sowie das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer gesetz, in wesentlichen Punkten ferner das Bewertungsgesetz und das Gewerbe steuergesetz. Fast aIle Teile des Manuskripts muBten daher neu geschrieben, kritisch ilberprilft und in Lehrveranstaltungen getestet werden. Bei der Erstel lung des SchluBmanuskripts wurde auch die neue, ab 1. Januar 1977 geltende Abgabenordnung vom 16. Marz ] 976 berilcksiehtigt. Die zur Substanzbesteuerung zahlende Reehtsmaterie ist nieht so ansehaulich, wie es die Normenkomplexe sind, die die Ertragsbesteuerung und die Verkehrs besteuerung regeln. Zu den allgemeinen Sehwierigkeiten, denen sieh ein Steuer Lehrbuch gegenilbersieht, gesellten sieh deshalb Darstellungsprobleme spezieller Art. Zweifellos sind sie nieht voll bewaltigt; ieh bitte deshalb den Leser um Naehsicht und hilfreiche Kritik. Bedenken sollte er dabei jedoch, daB dieses knappe Lehrbueh keinen Kommentar ersetzen will; es kann auch demjenigen, der eine Frage vertieft behandeln muB, nieht die Milhe abnehmen, das speziellere Faehsehrifttum zu studieren.

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