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Die preußische Armee : Eine Darstellung ihrer gesamten inneren Organisation nach amtlichen Quellen dargestellt, nebst Beweis der Notwendigkeit ihrer Reorganisation on Preußens Finanzen, Macht und Wohlstand PDF

60 Pages·1849·2.119 MB·German
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Die Preußiſche Armee . Eine Darſtellung ihrer geſammten innern Organiſation nach amtlichen Quellen, nebſt Beweis der Nothwendigkeit ihrer Reorganiſation im Intereſſe von Preußens Finanzen, Macht und Wohlſtand. Von A. R. v. d. Nitzky. Berlin, 1849. Verlag von Guſtav Hempel. BIBLIOTHECA RIGLA MOICENSIS, Die Entwicklung zum fürfilichen Abſolutismus. Indem man einräumen muß, daß der fürſtliche Ab: ſolutismus das Reſultat von Kämpfen iſt, welche den wes ſentlichen Inhalt eines großen Abſdynittes der Weltgeſchichte bilden, wird man auds zugeben, daß mit der Demüthigung und Auflöſung der Mädyte, die den Landesfürſten gegen überſtanden, eine neue größere Macht als Gegenſaß er wachſen mußte. Die Abſchwächung der Hierarchie, die Des müthigung des Adels und die den Städten zugeſügten Rechtsentziehungen hatten den Boden der Staatsgeſellſchaft derartig aplanirt, daß ein berechtigter Fürſt und ein ver pflichtetes Volf den einzigen großen Gegenſaß zu neuem Rampfe bildeten. Je mehr aber der Sdranken fürſtlicher Macht fielen, um ſo weniger vermochten auch die Fürſten der einzelnen, ihnen gegenüberſtehenden, doch unter einan der rivaliſirenden Mächte zu eigener Kräftigung ſich zu bes dienen, und ſie ſahen fidy daher gezwungen, ſchon bei Zel ten an der Bildung einer Hausmacht zu arbeiten, durch welche ſie das weite Blachfeld rechtloſer Unterthanen zu dominiren vermochten. Stüßen des erblichen Abfolutismus. ZudieſerHausmacht rechnenwirbeſondersdie Staats Finanzwirthſchaft und erinnern hierbei nur an die Do mainen-Verwaltung, die Steuergeſeßgebung und die Pa- . piergeldmacherei, die den Regierungen zur Durchführung ihres Willens alle Habe des Volkes verfügbar machten, - 1 * 4 ferner die theologiſche und polizeilide Ueberwa chung des Lebens, wodurch Religion, Kunſt, Wiſſen (daft, Acerbau, Geweibe, kurz: alle Lebensregungen der Geſellſchaft in die äußerſte Abhängigkeit kamen, und endlich die Heerverfaſſung, durdy welche etwa 1',Mil lionen Männer, im Alter von 20 bis 40 Jahren, alſo die eigentlid, produktive Kraft des Volfes, den Kriegsartikeln unterworfen und dadurdy zu einer weiteren außerordentli dhen Unſelbſtſtändigkeit verurtheilt wurden. Nothwendiger Sturz deſſelben, und Sicherung gegen ſeine Reſtauration. Doch, die gleichen Geſetze, denen die moraliſche wie die phyſiſche. Welt unterworfen iſt, ſegen jeder Entwicklung ein Ziel, und mit der Arbeit zu dieſem Ziele lagert ſich aud ſdon fort und fort der Stoff zur.Contremine ab, welche ſtets dann ſpielt, wenn der Verſudy eintritt, dic Er füllung ihres Gegenſaßes, d. h. deſſen nothwendige Auf löſung durch eine, weil unmögliche, darum aud) nur ſchein bare Vermittlung hinauszuſchieben. Iſt aber einmal dieſe Auflöſung erfolgt, hat alſo der fürſtliche Abſolutismus ſeine Endſchaft erreidit, dann würden die Gegner dieſes Abſolutismus, auf weldem politiſchen Standpunkte fie ſid aud ſonſt befinden mögen, das ſiderſte Zeugniß von ihrer Unfähigkeit zur Darſtellung eines an dern, als des abſolutiſtiſchen Staates, ablegen, wenn ſie nidt vor Allem und unabläſſig nady einer Umgeſtaltung derjenigen Inſtitutionen tradyteten, die, erwachſen mit dem fürſtliden Ab ſolutismus, wie feine Neußerung, ſo auch ſeine wahren Träger ſind. Man täuſche ſid, alſo nicht: ſo lange nicht die ganze bisherige Staatsgeſebgebung und Staatsverwaltung eine 5 weſentliche Umgeſtaltung crleiden, ſobald aber namentlich auch die maßloſe Zahl von Beamten, ſammt ihren Funfs tionen und die Heerverfaſſung nidht eingreifende Verändes rungen erfahren, fo lange fernerhin ungeheure Summen dem Volke entnommen werden, um Zwede zu erreiden, die überwiegend dem Abſolutismus dienſtbar ſind, ſo lange ſchmeidle man ſich auch nicht, durch unweſentliche Aendes rung der Verfaſſungsform demjenigen zu entſprechen, was der bisherige Gang der Geſchichtsentwicklung verſtändlich genug zu nothwendiger Darſtellung bezeichnet, und das, je mehr man ſich dagegen ſtemmt, nur um ſo zerſtörenderſich Bahn brechen wird. Wir gehören nicht zu denen, welche ta meinen, mit der Forderung irgend einer Verfaſſungsform Etwas aus. richten zu können oder ausgerichtet zu haben; wir haben daher auch den Ruf nad Republic mit dieſem oder jenem Präbifat theils als Unbeſonnenheit beklagt, theils als Wahn wiß betrachtet, aber auch eben ſo entſchieden haben wir uns ſeit einer Reihe von Jahren an den Beſtrebungen zur Herbeiführung ſtaatlicher Zuſtände betheiligt, welche, die perſönliche Freiheit und das unbeſchränkte Recht zur Eriſtenz ſicherſtellend, durch das Mittel der freien Preſſe und des Aſſociations- und Vereinsrechtes zur möglichſt unbeſchränkten Bethätigung aller ſchönen und großen Kräfte cines Volkes, deſſen Wohlergehen und ruhmvolle Stellung zu fördern am geeignetſten ſind. Ebenſo werden wir auch ſtets auf durdhaus gleiche politiſdhe Berechtigung in der Gemeinde wie im Staate dringen, in der feſten Ueberzeu gung, daß nicht in der gleidhen Freiheit und gleichen polis tiſchen Berechtigung Aller im Volfe Gefahr für einen Staat vorhanden iſt, ſondern vielmehr in der Verweigerung dieſer Gleichheit, die nicht ſo wohl die geſunde Vernunft, als vielmehr nur kleine Theile der Staatsgeſellſchaft zur 6 Sicherung ihrer, dem Gedeihen des Staatsganzen hinder lichen Stellung fordern. Der Kommunismus iſt eine Farce und die Zahl ſeis ner Anhänger, beſonders in Deutſchland, äußerſt gering, aber aud die bekannten ſocialiſtiſchen Theorieen find Theorieen, die zwar wie jener, ein Kranken der Staaten andeuten, aber eben ſo wenig Ausſicht auf Verwirklichung I haben. Wenr man jedoch jene geſellſdaftliden Er fcheinungen gefliſſentlich als Geſpenſtzum Schrecken des fchäbigſten Eigennußes und politiſchen Blödſinnes hin ſtellt, um dahinter der Freiheit Niederlagen be reiten zu können, ſo ermangelt ein ſolches Erperiment ſo durchaus aller Offenheit und Klugheit, daß ein Ums ſchlagen in ſeinen Gegenſaß als eine Nothwendigkeit ganz beſtimmt vorausgeſebt werden kann. Nur ein Mittel giebt es, unſer Vaterland vor Uebeln zubewahren, die ihm dro hen, wie ſie anderwärts ſchon bedeutend hervorgetreten ſind, und das iſt: ausgedehnte Freiheit und tüchtige Finanz wirthſchaft im Innern und eine großartige Politik nady Außen. Den Umfang der Freiheit, wie wir ſie fordern, haben wir angedeutet und enthalten wir uns, entſprechend dem Zweck dieſer Schrift, bier des Näheren darüber, und auch die auswärtige Politik bietet ſo reichhaltigen Stoff, daß wir uns einer weiteren Bearbeitung deſſelben an die ſem Orte enthalten müſſen. In Bezug auf die Staats Finanzwirthſchaft aber beſdränken wir uns auf das Folgende: Wenn es erkannt iſt, daß unſer ganzes Steuerſyſtem an ſehr erheblichen Mängeln leidet und man daher jeßt verſuchen will, dieſen Mängeln abzuhelfen, ſo halten wir für mindeſtens eben ſo wichtig die Verwendung der Steuern oder vielmehr der geſammten Staatseinnahme. Es iſt grundfalſch, aus der Höhe der Steuern und der 7 Summe der Staatsausgaben allein einen Schluß auf den Werth oder Unwerth einer Finanzwirthſdaft ziehen zu wollen, und es wäre nicht ſchwer, nachzuweiſen, daß es Staaten gegeben hat, die bei bedeutenderen Steuren und größeren Staatsausgaben ſich wohler befanden, als andere Staaten mit unverhältniſmäßig geringeren Steuren uud Staatsausgaben. Abgeſehen von der Nothwendigkeit, die Beſteuerung der Leiſtungsfähigkeit der verſdiedenen Bes rufsklaſſen der Geſellſchaft anzupaſſen, iſt es vielmehr die Verwendung der Steuern, aus welder Fluch oder Segen für ein Volf erwachſen kann, und Eines oder das Andere wird ſich überall, je nach der Verfolgung ſelbſtſüchtiger Zwede oder dem lebendigen Jutereſſe für das Wohl und den Ruhm eines Volkes, herausſtellen.. Indem wir daber an eine tüchtige Finanzwirthſchaft die Forderung ſtellen, jede Ausgabe für eitlen Prunk, durd, den man in unſern Tagen dochnicht mehr täuſchen kann, durdaus zu vermeiden, und in der Prüfung der Bedürfniſſe des Staates nicht durch ſchlau motivirte Fiftionen im Intereſſe einer Partei zu Ausgabe-Etats fich verleiten zu laſſen, die zu großem Nachtheile des Staats das Nothwendige nur zu leicht und bedeutend überſchrei ten, halten wir es für eben ſo nöthig und klug, ſobald es ſich in Wahrheit um Ausgaben zur Förderung des Staats wobles handelt, in keiner Weiſe zu knauſern, ſondern viel mehr ſtets ſchnell und ausreichend zu bewilligen. Verminderung der Vielregiererei, alſo auch Verminderung der großen Zahl von Beamten und Staats penſionairs, fo wie Reduktion der Gehälterund Penſionen für die höheren amtlichen Stellungen und eben ſolche Um geſtaltung der Armee, wie beides bei uns ſehr wol mög lidh iſt, ohne wahre Ordnung und die Sicherheit des Staates irgend zu gefährden, das iſt das eine dringend 8 nothwendige Erforderniß zur Geſtaltung eines freien Staas tes, in welchem nicht das Voll da iſt, um eine Regierung zu beglüden, ſondern die Regierung, 1 um die allſeitigen Intereſſen des Volkes zu fördern. Als eine weitere Nothwendigkeit zu dieſem Zwede erkennen wir ganz beſonders die Wegräumung al ler Hinderniſſe einer kräftigen Entwicklung des Ader baues,der Induſtrie und des Handels, wohin wir be fonders die Beſeitigung der die bürgerliche Be triebſamkeitirgendwie beſchränkenden Gewerbe und Steuergeſeße rechnen, und die bereitwilligſte Ver wendung der Staatsgelber zur Urbarmachung von land ſo viel, wie möglich, zur Verbeſſerung der Landſtraßen und Vicinalwege und ganz beſonders zur Gewinnung von auswärtigen Märkten und dem entſprechend zur Eröffnung von Konſulaten und Durchführung einer umſich: tigen Handelspolitik. Indem wir nun dazu ſchreiten, die Wehrkraft Preu: Bens zu betrachten, werden wir zunächſt die beſtehende Or: ganiſation derſelben beſprechen, um dann unſere Ausſtellun gen und, was wir nach unſerer Ueberzeugung Bef - feres vorzuſchlagen vermögen, daran zu knüpfen. Die bisherige Militairorganiſation in Preußen. Im preußiſden Staate iſt bekanntlich jeder waffen fähige Mann von ſeinem 20. bis 40. Lebensjahre militair pflichtig. Die durch die Dienſtpflichtigen gebildete Armee iſt eingetheilt in das ſtehende Heer und die Landwehr er ſten und zweiten Aufgebots. Jener gehört der Soldat vom 20. bis 25., der Landwehr erſten Aufgebots vom 25. bis 32. und der Landwehr zweiten Aufgebots vom 32. bis 40. Lebensjahre an. 9 Der Soldat der Linie ſou fich 3 Jahre hindurch bei der Fabne befinden, und 2 Jahre die Reſerve bilden, die als beurlaubt betrachtet und in den geeigneten Fällen zur Verſtärkung der einzelnen Truppentheile bis auf Höhe des Kriegsetats einberufen wird. Hierzu iſt indeſſen zu be merken, daß es ſich als Gebrauch herausgeſtellt hat, die Soldaten gewöhnlich ſchon nad Ablauf von 22 Jahren zur Reſerve zu entlaſſen, ſo wie es auch vorkommt, daß Reſerviſten ſchon zum Dienſte in der Landwehr herangezo gen werden, für weldye Abweidungen fein zurei: dyender Grund aufzufinden iſt. Die Landwehr erſten Aufgebots wird nach den ältes ren bisher giltigen geſeblichen Beſtimmungen *) nur bei ausbredendem Kriege, außerdem aber alljährlich auf 2 bis 4 Wochen zu militairiſchen Uebungen einberufen. Ferner fommt dieſelbe jährlich an 2 Sonntagen zu foge: nannten Kompagnie-Verſammlungen zuſammen, in wels dhen Verordnungen, welche die Armee überhaupt, oder die Landwehr insbeſondere betreffen, mitgetheilt, hauptſächlich aber die die Subordination des Soltaten betreffenden SS. der Kriegsartikel vorgeleſen werden, ſo wie endlich auch Schießübungen der Landwehr im Laufe des Sommers an einigen Sonntags-Vormittagen ſtattfinden. Die Landwehr zweiten Aufgebots wird nur einberufen, wenn bei ausgebrochenem Kriege die Landwehr erſten Aufs gebots in's Feld rüden muß, und hat im Frieden wie dieſe, Jogenannte. Kompagnieverſammlungen. Das ſtehende Heer beſteht aus der Garde und der linie. Daß bei der Garde es landwehr-Infanterie und Kavallerie giebt, iſt Anomalie, da, außer dem Namen, das Weſentliche der Landwehr durdjaus fehlt. *) Im Jahre 1848 überſchritt man dieſe Beſtimmungen. 10 1. Das Garde-Corps enthält: a) Infanterie: 4 Regt., jedes zu 3 Bataill., à 500 M = 12 Bat. = 6000 M, 1 zu2 Bataill. à 500 M. = 2 Bat. = 1000 M. 1 Reſerve-Bat. zu 500 M. = 1 Bat. 500 M. 1 Jäger-Bat. = 500 = 1 . 500 M. 1 Smüßen-2Bat,.s 500 = 1 . 500 M. b) Ravallerie: 2 Küraſf. Regt., jedes zu 4Esk., à 150M.=8Esk= 1200 M. 1 Drag. zu 4 Esk. à 150 M. = 4 Esk. 600 M. 1 Huſaren = 4 150 54 600 M. 2 ulanen jedes zu 44Esk., à 150M. -E- 8Esl.= 1200 M. c) Artillerie: 1 Brigade, beſtehend aus einer Handwerks-Comp. zu 100 Mann, 12 Fuß- und 3 reit. Comp., jede zu 100 Mann, mit 4 Gefüßen 16 Comp... = 1600 M. mit 60 Geſchüßen. d) Pioniere: 1 Abtheilung zu 2 Comp., á 125 M. = 2Comp. = 250 Mann. 2. Die linien - Truppen enthalten: a) Infanterie: 32 Regt., jedes zu 3 Bat., à 500 M. = 96 Bat. = 48,000M. 8Reſ.Regt., jedeszu2Bat. à 500M. 16 8,000M. 8 comb. Ref. Bat., à 500 M. 8 4,000 8 Jäger-Bat., à 500 M. 8 4,000 - b) Ravallerie: 8 Küraff. Regt., jedes 4Esk., à 150M. 32 Esk. 4,800 / 3 4 Drag. 4 3 150 16 2,400 12 Huſaren 4 = 150 - 48 7,200 8 Ulanen 4 = 150 - 32 4,800 - c) Artillerie: 8 Brigaden gleich der der Garde 128 Comp. = 12,800 M. mit 480 Geſchüßen. 5 Feſtungs-Ref. Art. Comp., á 100 M. = 5 Comp. = 500 M. * 1 Feuerwerks-Abtheilung . 200 = d) Pioniere: 8 Pionier=-Abtheilungen zu 2 Compagnien., à 125 M. = 16 Comp. 2000 M. 2 Ref. Pionier-Comp., á 125 M; = 2 Comp. = 250

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