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Die Praxis der Kreditgewährung PDF

149 Pages·1964·7.871 MB·German
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Hiebler: Die Praxis der Kreditgewährung Franz Hiebler Die Praxis der Kreditgewährung Mit Erläuterungsbeispielen und einer Kreditinventur Zweite, neubearbeitete Auflage Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH Additional material to this book can be down loaded from http://extras.springer.com ISBN 978-3-663-12660-7 ISBN 978-3-663-13517-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-13517-3 Verlags-Nr. 403 Copyright by Springer Fachmedien Wiesbaden 1964 Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1964. Vorwort Für die verschiedenen Gebiete des Bankwesens gibt es zahlreiche wertvolle und interessante Bücher, die es dem-Bankkaufmann ermöglichen, sein Wissen zu vertiefen und zu erweitern. An Literatur zur praktischen Einführung in das Kreditgeschäft fehlt es dagegen. Das vorliegende Buch ist vom Praktiker für die Praxis geschrieben und soll allen, die in der Praxis mit dem Kreditge schäft zu tun haben, ein HeUer sein und allen jungen Bankkaufleuten, die sich in die schwierige und vielseitige Materie erst einarbeiten wollen, die Mög lichkeit geben, die Praxis der Kreditgewährung zu erlernen. Wer als Bank kaufmann vorwärtskommen will, muß bemüht sein, dieses Arbeitsgebiet zu beherrschen; denn das Kreditgeschäft bringt die wichtigsten Erträgnisse für alle Geldinstitute, und der Aufbau eines soliden Kreditgeschäfts ist für jedes Institut von großer Bedeutung. Gute Kreditsachbearbeiter sind immer gesucht und werden in der Regel gut bezahlt. Da die Bearbeitung des Kreditgeschäfts in Spezialbüros erfolgt und dort die Geheimhaltung oberstes Gebot ist, dürfte es für einen Außenstehenden sehr schwer sein, in die Materie einzudringen. Aus diesem Grunde glaube ich, daß dieses Buch vielen Kollegen willkommen sein wird. Die erste Auflage war in wenigen Jahren vergriffen, ein Zeichen dafür, daß das Buch Anklang gefunden hat. Möge auch die zweite, verbesserte Auflage freundliche Aufnahme finden. Franz Hiebler Inhaltsverzeichnis Seite Einführung 11 A. Der Kreditnehmer 1. Natürliche Personen ...... . 13 1. Geschäftsfähigkeit und Haftung 13 2. Die Güterstände ...... . 14 a) Gesetzlicher Güterstand - Zugewinngemeinschaft 14 b) Vertragliche Güterstände 16 11. Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . 17 B. Die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers 1. Die Bilanz als Kreditunterlage . . 21 1. Steuerbilanz und Handelsbilanz 21 2. Vermögensaufstellungen 23 3. Die Kreditwürdigkeit 23 11. Die Aktiva 24 1. Anlagevermögen 24 a) Grundstücke . 24 b) Geschäftsausstattung, Maschinen, Fuhrpark 25 c) Lizenzen, Patente 25 d) Beteiligungen 26 2. Umlaufvermögen 26 a) Waren 26 b) Wertpapiere 27 c) Forderungen 27 d) Wechsel . . 28 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 28 111. Die Passiva . . . . . . . . . . . . . 28 1. Verbindlichkeiten ........ 28 a) Hypotheken ....................... 28 b) Darlehen ..................... 29 c) Akzeptverbindlichkeiten .............. 30 d) Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen (Kreditoren) .............. 30 2. Rücklagen, Rückstellungen, Wertberichtigungen 30 a) Rücklagen 30 b) Rückstellungen 30 c) Wertberichtigungen 31 Seite 3. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 31 4. Giroverbindlichkeiten, Bürgschaften 31 IV. Auswertung der Bilanzzahlen 32 1. Anlagendeckung 32 2. Liquidität 33 a) Überdeckung - Unterdeckung . 33 b) Kennzahlen 35 3. Kapital- und Vermögensstruktur 36 a) Kapitalstruktur 36 b) Vermögensstruktur 37 4. Rentabilität 37 5. Umsatzkennzahlen 38 V. Bilanzbeispiele 40 1. Bilanz eines Dienstleistungsbetriebes 42 2. Bilanz einer Feinleder- und Handschuhfabrik 43 3. Abschluß einer Hoch- und Tiefbau AG 47 VI. Richtsätze der Finanzämter zur Gewinnermittlung 51 c. Kreditsicherheiten I. Grundstücksbelastungen 53 1. Das Grundbuch 54 2. Die Höhe der Belastung 56 a) Die Bewertung städtischer Wohngrundstücke 56 b) Die Bewertung gewerblich genutzter Grundstücke 58 3. Grundschuld und Hypothek 58 a) Welches Sicherungsmittel ist das beste? 58 b) Die Grundschuld 59 c) Die Höchstbetragshypothek 61 d) Vollstreckbare Ausfertigungen 61 e) Zubehörhaftung 62 f) Abtretung von Grundschulden und Hypotheken 63 g) Verpfändung von Grundschulden und Hypotheken 65 h) Vormerkungen im Grundbuch 65 i) Verpfändung der Auflassungsansprüche 65 j) Besonderheiten bei Baufinanzierung 66 4. Vorkaufsrecht und Ankaufsrecht 67 5. Sicherheiten auf Erbbaurechtsgrundstücken 68 II. Die Sicherungsübereignung 69 1. Allgemeine Grundsätze 70 2. Übereignung von Lagerhäusern 74 3. Übereignung von Kraftfahrzeugen 76 Seite UI. Die Sicherungsa btretung von Forderungen . . 77 1. Durchführung und Kontrolle der Abtretung 77 2. Auslandsforderungen 79 3. Der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt 80 IV. Die Verpfändung 82 1. Die Verpfändung von Waren .... 82 2. Die Verpfändung von Wertpapieren. 83 3. Die Verpfändung von sonstigen Ansprüchen 84 V. Sicherheiten von dritter Seite 85 1. Die Bürgschaft . . . . 86 2. Der Kreditauftrag 87 3. Die Ausbietungsgarantie 87 VI. Sonstige wichtige Einzelheiten 88 1. Der Wert der Sicherheit . . 88 2. Einfluß der Sicherheit auf das Krediturteil 88 3. Labile Sicherheiten 89 D. Der Kredit I. Der Kreditzweck 91 1. Betriebskredite 91 2. Investitionskredite 91 II. Die Rückzahlungsmöglichkeit 92 IU. Der Kreditvertrag 93 IV. Die Kreditarten 95 a) Kontokorrentkredit 95 b) Diskontkredit 95 c) Lombardkredit 98 d) Akzeptkredit 99 e) Rembourskredit 100 f) Avalkredit 101 g) Kleinkredit und Anschaffungsdarlehen 102 h) Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 103 i) Exportfinanzierung über die Ausfuhr-Kredit-AG 103 E. Erläuterungsbeispiele I. Gewährung eines Blankokredits 105 H. Kreditgewährung gegen Wertpapierverpfändung 111 IH. Kreditgewährung gegen Bürgschaft . . . . . . 117 Seite IV. Kreditgewährung gegen Sicherungsabtretung von Forderungen 122 V. Kreditgewährung gegen Bestellung einer Grundschuld . . .. 128 VI. Kreditgewährung gegen Bestellung einer Grundschuld und Siche- rungsübereignung ...................... 133 F. Die Kreditinventur I. Die Liquidität der Kreditinstitute 137 11. Die Kredite nach Liquiditätsgruppen 137 III. Beispiel einer Inventurliste 139 Stichwortverzeichnis 143 Einführung Die Kreditpolitik ist einem dauernden Wechsel unterworfen. Strömt viel Geld zu den Kreditinstituten, dann können diese großzügiger sein als zu einem Zeit punkt, in dem die Geld-und Kapitaldecke sehr knapp ist. Die Kreditpolitik kann auch von der Bundesbank beeinflußt werden durch ge zielte Lenkungsmaßnahmen (Erhöhung des Diskontsatzes, Erhöhung der Min destreserven, welche die Kreditinstitute zinslos bei der Bundesbank unter halten müssen, Beschränkung der Rediskontmöglichkeiten), um die Kredite teuer und rar zu machen, was zu einer wirtschaftlichen Drosselung führt, je nach Stärke der verordneten Drogen. Die umgekehrten Maßnahmen (Senkung des Diskontsatzes, Senkung der Min destreservesätze, großzügige Rediskontmöglichkeiten) führen zu einer Ver billigung der Kredite und zu einer Verflüssigung der Kreditinstitute, verbun den mit einer erhöhten Kreditbereitwilligkeit. Billige Kredite regen die Wirt schaft an. Nachdem gerade das Kreditgeschäft der tragende Pfeiler in der Gewinn- und Verlustrechnung aller Kreditinstitute ist und bleibt, bedarf die Bearbeitung dieses Geschäftszweiges, der naturgemäß ein großes Risiko in sich birgt, einer besonderen Sorgfalt und eines umfangreichen Wissens. Im Vordergrund aller Betrachtungen müssen zwei Überlegungen stehen: 1. Dem Kreditinstitut wird von den Einlegern Bargeld anvertraut. Ihre Gut haben können jeden Tag abgezogen werden, soweit sie nicht auf besonde ren Wunsch für einen längeren Zeitraum angelegt wurden. Diese elemen tare Tatsache zwingt jeden Kreditsachbearbeiter, darauf zu sehen, daß alle Ausleihungen von solcher Fristigkeit sind, daß im Bedarfsfalle den Einle gern ohne Schwierigkeiten ihre Guthaben zurückbezahlt werden können. 2. Werden infolge einer ungünstigen Wirtschaftsentwicklung die Voraus setzungen zu 1 nicht erfüllt, ist zu fragen, ob die gegebenen Sicherheiten von einer solchen Bonität sind, daß sie jeden Verlust ausschließen. Das Streben nach einer gesunden Liquidität ist bei jedem solid geleiteten In stitut oberste Richtlinie. Kurzfristige Kundeneinlagen können auf keinen Fall mittel-oder langfristig ausgeliehen werden.

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