Dieter Rudolf Simon, Diether Roderich Reinsch Ἡ Πεῖρα – Die Peira Forschungen zur byzantinischen Rechtsgeschichte Neue Folge Herausgegeben von Dieter Simon im Auftrag der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen Band 4 Dieter R. Simon, Diether R. Reinsch Ἡ Πεῖρα – Die Peira Ein juristisches Lehrbuch des 11. Jahrhunderts aus Konstantinopel – Text, Übersetzung, Kommentar, Glossar Das Projekt „Edition und Bearbeitung byzantinischer Rechtsquellen“ wurde als Vorhaben der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen im Rahmen des Akademieprogramms von der Bundesrepublik Deutschland und vom Land Hessen gefördert. ISBN 978-3-11-078629-3 e-ISBN (PDF) 978-3-11-079322-2 ISSN 1866-962X Library of Congress Control Number: 2022946070 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen National- bibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar. © 2023 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston Druck und Bindung: CPI books GmbH, Leck www.degruyter.com In Erinnerung an jene, die viel zu diesem Buch beigetragen haben Ludwig Burgmann (1948–2019) Marie Theres Fögen (1946–2008) Angeliki Laiou (1941–2008) Nikos Oikonomides (1934–2000) Andreas Schminck (1947–2015) Josef Sonderkamp (1951–1990) Viktor Tiftixoglu (1935–2018) Günter Weiß (1937–1988) Inhaltsverzeichnis Band 1 Einleitung IX Abkürzungen und Siglen XXV Text und Übersetzung Pinax 2/3 Titel 20 168/169 Titel 39 376/377 Titel 58 544/545 Titel 1 8/9 Titel 21 170/171 Titel 40 378/379 Titel 59 548/549 Titel 2 16/17 Titel 22 172/173 Titel 41 384/385 Titel 60 552/553 Titel 3/4 20/21 Titel 23 182/183 Titel 42 402/403 Titel 61 554/555 Titel 5 22/23 Titel 24 190/191 Titel 43 414/415 Titel 62 560/561 Titel 6 26/27 Titel 25 202/203 Titel 44 426/427 Titel 63 564/565 Titel 7 38/39 Titel 26 250/251 Titel 45 428/429 Titel 64 568/569 Titel 8 50/51 Titel 27 268/269 Titel 46 444/445 Titel 65 574/575 Titel 9 64/65 Titel 28 272/273 Titel 47 450/451 Titel 66 584/585 Titel 10 68/69 Titel 29 280/281 Titel 48 454/455 Titel 67 605/605 Titel 11 70/71 Titel 30 282/283 Titel 49 460/461 Titel 68 612/613 Titel 12 72/73 Titel 31 308/309 Titel 50 494/495 Titel 69 618/619 Titel 13 76/77 Titel 32 316/317 Titel 51 500/501 Titel 70 622/623 Titel 14 78/79 Titel 33 318/319 Titel 52 518/519 Titel 71 622/623 Titel 15 92/93 Titel 34 320/321 Titel 53 520/521 Titel 72 626/627 Titel 16 106/107 Titel 35 322/323 Titel 54 528/529 Titel 73 628/629 Titel 17 122/123 Titel 36 324/325 Titel 55 538/539 Titel 74 630/631 Titel 18 140/141 Titel 37 338/339 Titel 56 540/541 Titel 75 632/633 Titel 19 144/145 Titel 38 340/341 Titel 57 542/543 Von Eustathios oder dem Syntaktes zitierte νόμοι und νόμιμα der Basiliken 635 Band 2 Kommentar 659 Rechtshistorisches Glossar 1107 Verzeichnis der Eigen- und Ortsnamen 1169 Verzeichnis der Ämter und Titel 1181 Quellenverzeichnis zum Kommentar 1187 Konkordanzen 1205 Bibliographie zur Peira und Literaturverzeichnis 1221 Einleitung 1. Vorgeschichte der Edition Die Geschichte dieses Buches beginnt im Frühjahr 1972. Ich, Dieter Simon, fuhr, ein vom hessischen Kultusministerium gewährtes Forschungssemester nutzend, von Frank- furt nach München und über Ancona und Patras für 7 Monate nach Athen, wo mich mein Freund Spyros Troianos erwartete. Er hatte mir ein kleines Appartement besorgt, in dem ich für ein Geringes forschen konnte, was immer ich für des Erforschens wert hielt. In meinem Gepäck befand sich die Peira – ein Nachdruck der ersten und einzigen Edition durch Zachariä von Lingenthal1, an Hand derer ich mich in das mittelbyzanti- nische Recht und dessen Sprache einarbeiten wollte. Als ich im September nach Frankfurt zurückkehrte, lag im Reisegepäck ein Schuh- karton, gefüllt mit 1042 Zetteln im Format Din A 5 – für jedes einzelne Kapitel der 75 Titel der Peira ein Zettel. Außerdem brachte ich noch einen Vortrag für den Deutschen Rechtshistorikertag 1972 mit, mit dem ich meinen ersten Versuch unternahm, die Denk- und Argumentationsmethode des Eustathios Rhomaios zu beschreiben (Simon 1973). Während der Arbeit an meiner Habilitation, die dem spätantiken und justiniani- schen Zivilprozess galt (Simon 1969), hatte ich, bei der Suche nach einem östlichen Echo auf die justinianischen Normen, die Peira entdeckt. Gleichzeitig sah ich, dass hier ein weitläufiges, von der deutschen rechtshistorischen Forschung kaum noch be- achtetes Forschungsgebiet lag, das schon deswegen Neuigkeitswert hatte. Es lag schließ- lich auf der Hand, dass man Neues eher in der an der Spruchpraxis des Kaisergerichts orientierten Peira als in den repetitiven postjustinianischen Normsammlungen finden würde. Hatte doch der geniale Zachariä von Lingenthal seine fundamentale Reihe Jus Graeco-Romanum nicht zuletzt wegen der reliquiae forensis prudentiae Graecorum 1856 mit der Peira als Pars I eröffnet. Die erwähnten an den von Zachariä gedruckten Kapiteln seiner Ausgabe orien- tierten Zettel enthielten kurze Inhaltsangaben bzw. tastende, rohe Übersetzungen der jeweiligen Kapitel, ferner die Identifikation der von Eustathios stets ohne weitere Kenn- zeichnung aus dem Gedächtnis zitierten νόμοι oder νόμιμα sowie knappe Literaturhin- weise auf das römische Recht und Belege aus dessen Dogmatik nach den Handbüchern von Max Kaser. Die Identifikation der zitierten ausnahmslos aus den Basiliken stammenden Rechts- sätze musste damals zu weiten Teilen noch nach Heimbachs Ausgabe versucht werden, denn Scheltema und die Seinen waren erst bei A VII (1969) und B VII (1965) angelangt. Schließlich hatte ich noch einige Testimonia aus den „neuen“ Basilikenscholien und aus Harmenopulos gesammelt. Eine Grundlage für das inhaltliche Verständnis der Peira 1 Practica ex actis Eustathii Rhomani ex Cod. Laurentiano edidit C.E. Zachariae a Lingenthal, D.J.C. Dominus in Grosskmehlen, T.O. Weigel, Leipzig 1856. X Einleitung war damit geschaffen. Der Gedanke an eine Neuedition des Textes lag allerdings schon deshalb noch fern, weil die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erst noch erworben werden mussten. Das änderte sich erst als die (unrichtige) Überzeugung an Boden gewann, dass ohne eine Überprüfung der gesamten noch greifbaren handschriftlichen Rechtsquellen eine seriöse innere Geschichte des byzantinischen Rechts, mit deren Abfassung mich der Beck-Verlag betrauen wollte, nicht zu schreiben sei. Diese, nicht zuletzt von der falschen Ansicht getragene Meinung, dass noch viel Verborgenes oder Missverstandenes zu ent- decken sei (wie etwa die zyprischen Prozessprogramme)2, führte 1974 zur Gründung des Forschungsprojekts „Edition und Bearbeitung byzantinischer Rechtsquellen“, das zunächst von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und nach einem knappen Jahr- zehnt dann von der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen betreut, finanziert und schließlich 2020 geschlossen wurde. In den Planungen zu diesem Vorhaben erhielt die Peira den dritten Platz. Sie sollte nach Ecloga (Burgmann) und Eisagoge (Schminck) von mir ediert werden. In der Vor- bereitung auf diese Editionen wurde eine Serie von Seminaren zu diesen Rechtstexten veranstaltet, wobei für die Peira neben den ständigen Mitarbeitern (Burgmann, Fögen, Schminck) länger verweilende Gäste (vor allem Angeliki Laiou, Nikos Oikonomides, Roderich Reinsch, Josef Sonderkamp, Victor Tiftixoglu, Spyros Troianos) viel für das Verständnis und die Bewertung dieser Quelle beitrugen. 1989 schied ich aus dem Forschungsprojekt aus, weil ich (mir wesentlicher schei- nende) wissenschaftspolitische Aufgaben wahrnehmen wollte. Die Edition der Peira wurde von der Leitungskommission den Projektmitgliedern Fögen und Burgmann an- vertraut. Ich steuerte lediglich den zitierten Schuhkarton und meine annotierte Ausga- be, d. h. den von den Zepoi veranstalteten Band IV ihrer Reihe Ius Graecoromanum3, als Beitrag des scheidenden Herausgebers bei. Da ich eine Rückkehr in das Forschungsvorhaben nicht beabsichtigte, habe ich den Fortgang der Arbeiten nicht mehr verfolgt. 2. Geschichte der Edition Im ersten Jahrzehnt des 3. Jahrtausends geriet das Göttinger Projekt in eine bedroh- liche Krise, vor allem, aber nicht nur, wegen des Todes von Marie Theres Fögen und der schweren Erkrankung von Ludwig Burgmann. Die Verwerfungen endeten schließ- lich in dem Versuch, das Projekt für seine Restlaufzeit zu reorganisieren, ein Versuch, 2 Vgl. dazu die Ausführungen von Zachariä 1892, § 96 und Simon 1974. 3 Jus Graecoromanum, Cura J. Zepi et P. Zepi, Practica ex Actis Eustathii Romani/ Epitome Legum. Ex editione C.E. Zachariae a Lingenthal, Vol. IV, Editio altera lucis ope expressa, Aalen 1962.