Die Patentrecherche Wegweiser zur Ermittlung deutscher und ausHindischer Patentschutzrechte und zur Feststellung der den Export handel schadigenden Scheinpatente Von M. Thomescheit Expedlerend~r Sekretlir uod Kalkulator 1m Kaiser!. Patentamt Berlin Verlag von Julius Springer 1914 ISBN -13:978-3-642-94117-7 e-ISBN -13:978-3-642-94517-5 DOl: 10.1007/978-3-642-94517-5 AIle Reehte, insbesondere das der tJbersetzung, vorbebalten. Softcover reprint of the hardcover 1st edition 1914 Geleitwort. Der Aufforderung, vorliegendem Buch ein Geleitwort zu geben, komme ich gerne nacho Es erscheint mir recht geeignet, in dem schwierigen Gelande der Patentrecherche ein zuver lassiger und brauchbarer FUhrer zu sein. Die reichen und leicht zuganglichen Schatze der Bibliothek des Kaiserlichen Patentamts konnen mit Hilfe dieser Zusammenstellungen leichter und wirk samer benutzt und so ihrer Zweckbestimmung sicherer zugefuhrt werden. Auch wer nicht in der Lage ist, die nur an Ort und Stelle zuganglichen Materialien ffir Feststellungen uber tat sachliche Patentfragen irgendwelcher Art zu durchforschen, wird sich des Buchs mit Nutzen bedienen, um zu erkennen, welches Material fur seine Zwecke in Frage kommt, das er dann entweder in anderen Bibliotheken finden oder durch Beauftragte in Berlin durchforschen lassen mag. Dr. Paul Otto, Bibliothekar des Kais. Patentamts. Vorwort. Der internationale Handelsverkehr wird durch Ursachen mancherlei Art erschwert; Frachtkosten und Zolle schmalern den Gewinn des Exporteurs, Marken und Zeichenschutz stellen Fu.Bangeln. Diese Schwierigkeiten sind indes nur untergeordneter Natur; sie werden vom kundigen Geschaftsmann beim Kalkul beriicksichtigt und miissen als unvermeidliche Belastung in den Kauf genommen werden. Anders wirkt im Ausfuhrhandel der gewerbliche Rechtsschutz, der als Patentschutz eine hemmende Rolle spielt, aber - wie hervorgehoben zu werden verdient - oft nur zu Unrecht. Der Patentschutz gewahrt allgemein in den Staaten, welche den gewerblichen Rechtsschutz kennen, dem Inhaber die Be fugnis, innerhalb seines Landes den geschiitzten Gegenstand allein herzustellen, in den Handel zu bringen, feilzuhalten und zu verkaufen. Die unbefugte Ausiibung dieser Rechte durch einen anderen stellt eine Patentverletzung dar, welche zivil und strafrechtliche Folgen zeitigt. Diese einfache Rechtslage bedingt anscheinend, da.B es jedem Exporteur versagt ist, seine Handelsware dorthin zu exportieren, wo ein auf den Artikel erteiltes Patent die Einfuhr verbietet. Diese Auffassung enthalt einen schweren Irrtum. Eine ganze Anzahl europaischer und die Mehrzahl derjenigen au.Bereuropaischen Staaten, welche Patentgesetze haben, regi strieren alle :t;>atentanmeldungen, ohne die Patentwiirdigkeit der Erfindungen zu priifen und ohne die Neuheit der Erfindung fest zustellen, welche in allen Landern Vorbedingung ffir die Patentfahigkeit des Gegenstandes ist. Diese ebenso wichtige als miihevolle Arbeit, welche z. B. bei uns in Deutschland von Amts wegen erfolgt und die Haupttatigkeit des Patentamts v Vorwort. ausmacht, uberlaBt man in den erwahnten anderen Staat en den Interessenten, indem ihnen gesetzlich freigestellt ist, die An meldung oder das erteilte Patent anzugreifen. Es springt ohne weiteres in die Augen, daB diese Prufung unzureichend bleiben muB, da den Interessenten nur im allerbescheidensten MaBe das neuheitsschadliche Material bekannt sein wird - denn dieses umfaBt die Literatur aller Kulturstaaten. Es ergibt sich in der Folge, daB in den Staaten, die eine Neuheitsprti.fung der Patentanmeldungen nicht kennen, unzahlige Patente vorhanden sind, welche einer sachgemaBen Nachprti.fung nicht standhalten und anfechtbar sein willden, weil sie nachweisbar, z. B. auf Grund deutscher oder osterreichischer Patentschriften, der Neuheit er mangelten. Und doch gelten unzahlige dieser Scheinpatente als unuberwindliche (Handels-) Verkehrshindernisse, weil unserem wie dem gesamten internationalen Handels- und Industriestand die intime Kenntnis des Patentrechts und seiner Hilfsmittel mangelt. Ein Beispiel: Eine Fabrik landwirtschaftlicher Maschinen beabsichtigt den Export von Motorpftugen nach Argentinien, muB aber zu ihrem Erstaunen feststellen, daB gerade die in Betracht kommenden Modelle dort Patentschutz genieBen (der haufig genug illegal erschlichen wird !). Der Export der Modelle nach Argentinien scheint in dies em FaIle unzulassig. Oder: Eine Schuhwarenfabrik Mitteldeutschlands beabsichtigt, einen pa tentierten Stiefel fUr Bergsteiger nach Italien zu exportieren, wird indes durch ein italienisches Patent auf den gleichen Gegen stand daran gehindert. In beiden angefUhrten Fallen wtirden sich die entgegenstehenden Patente nur als Scheinpatente er weisen, sofern es gelingt, festzustellen, daB der Gegenstand des Auslandspatents vor der Anmeldung in Argentinien bzw. in Italien bereits in irgendeinem anderen Kulturstaat druckschriftlich be kannt geworden ist. Diese Feststellung laBt sich bei einiger Sachkenntnis, die z. B. aIle Patentanwalte von Berufs wegen besitzen, ohne allzu groBe Schwierigkeit in den amtlichen Veroffentlichungen der Patentbehorden treffen. Voraussetzung ist ein gewisses MaB von Sprachkenntnissen (das in unserer Handelswelt ebenso wie in den Kreisen der Industrie und der akademisch geschulten Tech niker vorhanden oder in kurzer Zeit erreichbar ist), urn das VI Vorwort. fremdsprachliche Material durchforschen zu konnen. Das Er gebnis eines systematischen Vorgehens in del' gedachten Art wiirde staunenswel'te Erfolge zeitigen, wenn die Expol'teure den Wert jedes entgegenstehenden Patents mit del' Sonde des Fach mannes untersuchen lieBen. In gar keinem Vergleich standen die Kosten und Gebiihl'en del' Recherche zu den Werten del' Handelsobjekte, welchen durch die Beseitigung del,' Scheinpatente freie Bahn im Exportverkehr geschaffen wiirde. Trotz einer iiberreichen Patentliteratur des In- und Auslandes gibt es zurzeit keine Druckschrift, welche die Recherche ein gehend behandelt. Es erscheint deshalb lohnend, die Recherche und ihre Hilfsmittel systematisch darzustellen - wenigstens insoweit, als es sich urn die Durchforschung del' amtlichen Ver offentlichungen handelt. "Bei del' Priifung del' Neuheit einer zur Patentierung ange meldeten Erfindung kommt es nicht selten darauf an, in Er fahrung zu bringen, ob fiir die gleiche Erfindung in GroBbritannien odeI' in den Vereinigten Staaten von Amerika ein Patent schon fruher erteilt ist, bzw. ob die bezugliche Patentschrift VOl' dem Tage del' Anmeldung erschienen ist", begann eine Veroffentlichung des Kaiserlichen Patentamts yom 6. Februar 1889, in welcher Hinweise zur Beantwortung dieser Frage gegeben wurden. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daB die selbstandige Beantwortung diesel' Frage noch heute jedem unmoglich ist, der nicht berufsmaBig die Patentrecherche betreibt. Da diese Frage aber nur einen winzigen Bruchteil des uferlosen Gebiets del' Fragen und Recherchen bildet, an denen fast jeder Patent anmelder sowie mehr odeI' weniger jeder Industrielle und Ex porteur lebhaft beteiligt ist, so diirfte ein Wegweiser auf diesem vielgestaltigen Gebiete nicht unwillkommen sein. Das vorliegende Buch gelangt vornehmlich in die Hande von Fachleuten, denen das Patentwesen im ganzen nicht fremd ist. Mit Fug und Recht werden sie den Inhalt des Buches kritisch prufen; soweit sie mit dem Recherchenwesen vertraut sind, werden gerade diese Leser fiir Irrtiimer Verstandnis haben und wohlwollende Nachsicht iiben. Was es heiBt, die Bestande einer Riesenbibliothek zu dies em Sonderzwecke zu durchforschen, ist ihnen bekannt. Ais Erstlingswerk auf dem Gebiete kann vor liegende Arbeit keinen Anspruch auf Vollstandigkeit erheben; VOl'wort. VII wenn sie mit einigem Nutzen anwendbar ist, hat sie zunachst ihren Zweck erreicht. Die Absicht, einen luckenlosen Fuhrer durch das amtlich publizierte Material herzustellen, kann erst verwirklicht werden, nachdem die unvermeidlichen Mangel und Schwachen des Erst lingswerkes auf diesem Gebiete erkannt und beseitigt worden sind. Jede Anregung in dieser Richtung aus dem Leser kreise wird dankend entgegengenommen und verwertet werden. Eine angenehme PHicht ist es mil', an diesel' Stelle meinen verbindlichsten Dank fUr die freundliche Forderung und da8 wohlwollende Interesse, welches mir bei Anfertigung meiner Arbeit von mehreren Seiten entgegengebracht wurde und fur die nutzliche Ausgestaltung des Werkes von wesentlicher Bedeutung geworden ist, Ausdruck zu verleihen. Dies gilt besonders fUr die warmherzige Forderung seitens del' Bibliothek verwaltung des Kaiserlichen Patentamts, welche mehrere auBerst wertv olle - von meinem im Bibliothekdienst tatigen verehrten Kollegen Herrn Penseler bearbeitete ~ Anlagen zur Verfugung stellte; ferner den bei der schwierigen Verdeutschung der Klassen verzeichnisse hilfsbereit eingetretenen Herren: Kaiserlichen Technischen Rat Totzke u. a. Sollte das Werk als Ganzes sich nutzbringend erweisen, so gebuhrt den Genannten ein wesent liches Verdienst. Berlin, im Februar 1914. Der Ve rfasser. Inhalt. Seite Einleitung. 1 Agypten .. 3 Argentinien 3 Australien. 5 Belgien . 9 Brasilien . 11 Canada .. 13 Danemark. 15 Deutschland . 17 Frankreich . 52 GroBbritannien. 62 Italien .. 76 ,Japan ... 81 Luxemburg 83 Mexiko .. 84 Niederlande 86 Norwegen. 88 Osterreich . 90 Portugal . 92 RuBland . 97 Schweden. 99 Schweiz. 102 Spanien .. 113 Siidafrika (Transvaal) Wi Ungarn ..... . 115 Vereinigte Staat en N ordamerikas 121 Anhang: Schematische Ubersicht des Inhalts der amtlichen Vcr- ofIentlichungen der Patenthehorden . . . 1~9I~ Einleitung. Inhalt und Form des vorliegenden Werkes sind absichtlich so gewahlt worden, daB nicht einseitig der Standpunkt des deutschen Rechercheurs in den Vordergrund geruckt worden ist. Das Buch erhielt vielmehr eine Fassung, die zur Beantwortung del' Fragen eines Interessenten jedes beliebigen Landes An leitung gibt; es kann - die Kenntnis der deutschen Sprache vor ausgesetzt oder auch in Dhersetzung - in jedem Staate An wendung finden. Um ohne Aufwand an Zeit und Muhe die einschlagigen Fragen folgerichtig beurteilen zu konnen, ist zunachst das Patent wesen der Staate n mit einigen Strichen skizziert worden, wobei die fUr den vorliegenden Zweck maBgebenden Merkmale des Neuheitsbegriffs, der Schutzfahigkeit und der Prufungsart deutlich hervorgehoben worden sind. Von der aHergroBten Bedeutung ist eine sorgfaltige Auf steHung derjenigen Druckschriften, welche in den einzelnen Staaten zur Aufnahme der amtlichen Verofientlichungen uber die das Patentverfahren beruhrenden Angelegenheiten bestimmt sind. Es kommen die Amtsblatter, Namen- und Sachregister der ver schiedensten Zeitspannen, zum Teil auch nichtamtliche Druck schriften alterer Zeitlaufte in Frage. AHe diese Materialien kennen zu lernen, ist nur demjenigen geboten, der unbeschrankten Zutritt zu den Buchereien der Patentbehorden hat; und auch in diesem FaHe wird die Kenntnis sich meistens in der auBeren Erfassung der Buchtitel und Katalogserien erschopfen. Den Inhalt aIler Werke, ihre Gliedel'ung und ihre Verwendung in der Praxis des Rechercheul's zu erfassen, erschwel't einmal del' l'iesige Umfang des in Betracht zu ziehenden Materials, ZUlll anderen der fremdsprachliche Text der Auslandliteratur. T II 0 m esc h e it, Patentrecherche. 1