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Die Ordnung des Betriebes: in der Sicht der deutschen Gewerkschaften nach 1945 PDF

183 Pages·1965·5.485 MB·German
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FRITZ RUDOLPH DIE ORDNUNG DES BETRIEBES DORTMUNDER SCHRIFTEN ZUR SOZIALFORSCHUNG Herausgegeben von der SozialJorschungsstelle an der Universitat Munster - Sitz Dortmund Band 28 Fritz Rudolph Die Ordnung des Betriebes in der Sicht der deutschen Gewerkschaften nach 1945 SPRINGER FACHMEDIEN WIESBADEN GMBH ISBN 978-3-663-00281-9 ISBN 978-3-663-02194-0 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-02194-0 Verlag,-Nr. 043928 Aile Recht. vorbehalten © 1965 by Springer Fachmedien Wiesbaden Ursprllnglich erschienen bei Westdeutscher Verlog, Koln und Oploden 1965 Gesamtherstellung: J. D. Kiister Nochf., Bielefeld D6 INHALTSVERZEICHNIS EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •• 7 A. DER BETRIEB IN DER GESELLSCHAFTSPOLITISCHEN ORDNUNGSKONZEPTION DER GEWERKSCHAFTEN 1. Die Gewerkschaft als Arbeitsmarktpartei. . . . . . . . . . . .. 13 2. Wirtschaftsdemokratie und soziale Betriebspolitik in der Wei- marer Zeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 a) Das wirtschaftsdemokratische Programm . . . . . . . . . .. 20 b) Die Diskussion urn die soziale Betriebspolitik. . . . . . . .. 26 3. Untemehmen und Betrieb im gewerkschaftlichen Programm nach 1945 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 a) Das Untemehmen in der Wirtschaftsordnung. . . 36 b) Aufgaben der Mitbestimmung im Untemehmen . 40 B. ERHEBUNG DER GEWERKSCHAFTLICHEN ZIELE ZUR ORDNUNG DES BETRIEBES I. Analyse des T ari/vertragswesens 1. Die Bedeutung des Tarifvertrages flir das Verhaltnis der Gewerkschaften zum Betrieb . . . . . . . . . . . • . • . .• 47 2. Die Sicht des Betriebes in der heutigen gewerkschaftlichen Tarifpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 53 a) Individual- oder Soziallohn? ..., . . . . . . . . . . .. 53 b) Die Reform der Lohngruppenkataloge und die Arbeits- bewertung . . . . . . . . . . . . . • . • . . . . . . 55 c) Die Leistungslohnermittlung . . . . . . . . . . . . 63 II. Plane der Gewerkschafi zur /ormellen Organisation der M itbestimmung 1. Der gewerkschaftliche EinfluB auf die Entstehung des Betriebsditewesens ............... 68 2. Organisation und Aufgaben der Betriebsrate . 76 a) Typen des Betriebsratewesens 76 b) Die Badenweiler Richtlinien . . . . . . . . 78 6 Inhaltsverzeidmis c) Gewerksmaftlime VorsmHige zum Betriebsverfassungs- gesetz •••...........•.•. 83 d) Tarifvertrag und Betriebsverfassung .......... . 92 3. Die Mitbestimmung im Unternehmen .....•...... 100 a) Die interessenpluralistisme Verfassung des Unter- nehmens ................. . 100 b) Die Unternehmensorgane . . . . . . . . . 105 Ill. Forderungen der Gewerkschafien an die so~iale Betriebsgestaltung 1. Soziale Aufgaben des Betriebes ......... . . . . . . 118 a) Der Arbeitsschutz ................... . 118 b) Die Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse 121 c) Die Funktionen der Arbeitseinsatzpolitik .... 123 2. Die Grenzen der sozialen Funktionen des Betriebes ... . 128 a) Der semantische Konflikt ................ . 129 b) Die gewerkschaftliche Konzeption der betrieblichen Sozialleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . 131 c) Die Auseinandersetzung um Werkszeitschriften und Mitarbeiterseminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 d) Versuche zur Realisierung des gewerkschaftlichen Ord- nungsbildes .....................•.• 143 C. ERGEBNISSE 1. Das betriebliche Zielsystem der Gewerksmaften . . . . .. 150 a) Der Schutz des Arbeitnehmers . . . . . . . . . . . . .. 150 b) Von der herrschaftlichen Struktur des Betriebes zur sachnotwendigen .................... 156 c) Die Sicherung der Gewerkschaft . . . . .. . . . . .. 166 2. Der Interessengegensatz und die Ordnung des Betriebes . 171 LITERATURVERZEICHN IS . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 177 EINLEITUNG Gewerkschaften werden iiblicherweise als freiwillige, dauerhafte Zusam menschliisse von Arbeitnehmern mit dem Ziel der Beeinflussung von Lohn und Arbeitsbedingungen definiert. Wie aber kommt es, daB bei der Ziel bestimmung nicht ausdriicklich yom Betrieb die Rede ist? Gehort es nicht auch zu den Zielen der Gewerkschaften, die Ordnung der Betriebe zu ver andern? Eine noch so oberflachliche Orientierung kann diesen Tatbestand nicht iibersehen. Da ist in gewerkschaftlichen Stellungnahmen von der Demokratisierung der Betriebe die Rede, oder es wird untersucht, welche Aufgaben die soziale Betriebsfiihrung in der Sicht der Gewerkschaften zu erfiillen hat. In anderen KuBerungen werden die Grenzen der sozialen Funktion des Betriebes betont. In der gewerkschaftlichen Diskussion geht es also nicht nur um Lohn- und Arbeitsbedingungen, sondern dabei zugleich um Struktur und Funktion des Betriebes. Aber auch von den gewerkschaft lichen Absichten zur Gestaltung der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ist in der Definition nicht die Rede. Die heute gebrauchlichen Definitionen der Gewerkschaft gehen auf die Analyse der englischen Gewerkvereine in der zweiten Halfte des vorigen Jahrhunderts zuriick, wie sie Sidney und Beatrice Webb1 in England und Lujo Brentano 2 in Deutschland vorgelegt haben. Diese "klassische" Gewerk schaftstheorie war vornehmlich an der Frage interessiert, ob und wie Ge werkschaften in der kapitalistischen Wirtschaft Erfolg haben konnen.3 Gegen die damals vorherrschende Anschauung kamen die Webbs und Brentano zu dem Ergebnis, die Gewerkschaften seien geeignete Institutionen, urn die Lebensbedingungen der Arbeiter zu verbessern. Sie seien dazu in der Lage, wei! und insoweit sie auf dem Arbeitsmarkt die Funktion eines Kartells ausiiben. Hier hat die Definition der Gewerkschaft als Kartell ihren Ursprung. Nun ist gar nicht zu bestreiten, daB damit ein wichtiges Strukturelement der damaligen Gewerkschaft getrotfen ist. Ebensowenig kann man jedoch 1 S. u. B. Webb, Theorie und Praxis der englisdlen Gewerkvereine., 2 Bde., Stutt- gart 1898. . I L. Brentano, Die Arbeitergilden der Gegenwart, 2 Bde., Leipzig 1871 u. 1872. a H.-G. Trummel, Die Gesdlidlte der Gewerksdlaftstheorie (von den Webbs bis in die Gegenwart), KoIner wirtsdlafts- und sozialwissensdlaftlidle Dissertation 1956, S. 6 f. 8 Einleitung iibersehen, daB eine aus der Kartellfunktion der Gewerkschaft abgeleitete Definition ihrer Ziele nimt umfassend genug ist. Die einseitig am Arbeits markt, d. h. nationalokonomisch orientierte Definition der Gewerkschaft, die urspriinglich analytisch erhoben wurde,4 wird, ohne daB man sich dar iiber Rechensmaft gibt, heute zumeist normativ verwendet. Die Ziele der Gewerkschaft werden dann nicht aus der Analyse ihrer Praxis ermittelt, sondern die Praxis wird mit Hilfe der vorgegebenen Definition beurteilt. Dabei wird ganzlich iibersehen, daB die dogmatisierte und zur Formel er starrte Definition des Zieles der Gewerksmaft in einer bestimmten Situation entstanden und also historisch bedingt ist.5 Die Frage nam den Zielen der Gewerksmaft muB neu gestellt werden. Wir besmranken uns in dieser Arbeit auf einen Teilaspekt des Problems. Es soIl untersucht werden, welche Ziele die Gewerkschaften heute in bezug auf die Ordnung des Betriebes verfolgen. Erst unsere Untersuchung se1bst kann erweisen, ob diese Problemwahl sinnvoll und zweckmaBig ist. Dagegen muB jetzt schon geklart werden, was gemeint ist, wenn wir yom Betrieb sprechen. Wir untersmeiden fiir den Zweck dieser Untersuchung zwischen Unter nehmen und Betrieb als zwei Aspekten der Produktionseinheiten der Wirt schaft. AIs Unternehmen bezeichnen wir den Aspekt der AuBenbeziehungen, d. h. die Einordnung der Produktionseinheit in die Rechts- und Sozialord nung und seine Einbindung in die Beschaffungs- und Absatzmarkte. Unter Betrieb verstehen wir den Binnenaspekt der Produktionseinheit, d. h. die produktive Kombination der Produktionsfaktoren. Diese Unterscheidung ist durch die Erkenntnisabsichten unserer Untersuchung motiviert. Sie nimmt die Struktur des Verhaltnisses von Gewerkschaft und Betrieb in die Defi nition des Betriebes mit hinein. Die Gewerkschaft als ZusammenschluB von Arbeitnehmern eines Berufes oder eines Gewerbes hatte es bisher direkt nur mit dem Unternehmen zu tun. Das macht verstandlich, warum die Wirk samkeit der Gewerkschaft bisher vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Marktbeeinflussung gesehen worden ist. Wir fragen, dariiber hinausgehend, welchen EinfluB die Gewerksmaften auf Struktur und Funktionsweise des Betriebes ausiiben und weldle Vorstellung von der Ordnung des Betriebes sie dabei entwickeln. Das bedeutet, daB wir den Unternehmensaspekt in 4 Auch nationalokonomisch triffi: die Kartelldefinition der Gewerkschaft heute nicht mehr zu. Sie hatte Giiltigkeit in der extensiven Phase der Wirtschaft, iibersieht jedoch den wirtschaftspolitischen Aspekt gewerkschaftlichen Handelns in der intensiven Phase, in der Knappheit des Angebots auf dem Arbeitsmarkt herrscht. (Siehe dazu: A. Christ mann, Die Gewerkschaften in der industriellen Gesellschaft, in: Hamburger J ahrbuch fUr Wirtschafts-und Gesellschaftspolitik 5. Jahr, Hg. H.-D. Ortlieb, Tiibingen 1960, S. 130 if.) 5 A. Christmann, a. a. 0 .• insbes. S. 125-127. Einleitung 9 unserer Untersuchung nicht ausklammern konnen, weil durch das Unterneh men der EinfluB der Gewerkschaft auf den Betrieb vermittelt wird. Urn MiBverstandnissen vorzubeugen, miissen wir unsere Definition des Betriebes von derjenigen absetzen, die E. Michel gibt. Er bezeichnet den Be trieb als "ausgesondert aus der Verbindung mit anderen Lebensordnungen, er ist reines, in sich stehendes Arbeitsgefiige, das einem produktionstechni schen Z wed<. dient." 6 Der VerwertungsprozeB "ist gleichfalls fUr sich aus gesondert: namlich im Unternehmen als der wirtschaftlichen Einheit." 6 Diese Definition ded<.t sich nicht mit unserer Unterscheidung von AuBen und Binnenaspekt der Produktionseinheit. Da beide Aspekte eine als Einheit verstandene Erfahrungswirklichkeit betreffen, konnen wir nicht von einem "in sich stehenden Arbeitsgefiige" sprechen. Vielmehr interessiert uns gerade die gesellschaftliche Bedingtheit des Arbeitsgefiiges. Ebensowenig vermogen wir den VerwertungsprozeB in toto in das Unternehmen zu verlegen. Damit ware schon in der Definition unterstellt, daB der Ausgleich von Interessen gegensatzen vollzogen ist, wenn der Arbeitnehmer in den Betrieb eintritt. Die wirtschaftliche Auseinandersetzung ist dann auf den Markt beschrankt. Wir miissen uns aber fiir die Moglichkeit offenhalten, daB der Interessen gegensatz sich auch im Arbeitsgefiige des Betriebes auswirkt. Unsere Untersuchung wird durch den Sprachgebrauch gewerkschaftlicher Autoren kompliziert. 1m allgemeinen verwenden sie die Begriffe Unter nehmen und Betrieb als Synonyme. Allerdings ist der Begriff Betrieb in ge werkschaftlichen KuBerungensehr viel haufiger. So wird beispielsweise zu meist nicht zwischen der Mitbestimmung im Betrieb, im Unternehmen, in Selbstverwaltungskorperschaften der Wirtschaft und in Raten, sondern zwi schen der betrieblichen und iiberbetrieblichen Mitbestimmung unterschieden. Wir muBten jeweils klaren, ob bei der Verwendung der Worte Unternehmen undBetrieb der betriebliche oder derUnternehmungsaspekt imSinne unserer Definition gemeint ist. Immerhin war die Dbersetzung in die von uns ge wahlte Begrifflichkeit regelmaBig moglich. Schwieriger damit steht es, wenn in gewerkschaftlichen KuBerungen der Begriff Unternehmen im juristischen Sinne gebraucht wird. Er hat dann einen spezifischen Gehalt und meint die Produktionseinheit als juristische Person, die selbstandige Rechte und Pflichten hat und am Rechtsleben teilnimnit. Dieser Begriff begegnet uns ins besondere dort, wo von der Mitbestimmung in den Organen des Unterneh mens die Rede ist. 1m Sinne unserer Unterscheidung hat es die Unterneh mensleitung sowohl mit dem Unternehmungsaspekt als auch mit dem Betriebsaspekt der Produktionseinheit zu tun. Um Komplikationen und 6 E. Michel, Sozialgeschichte der industriellen Arbeitswelt, 3. Auf!. Frankfurt a. M. 1953, S. 132. 10 Einleitung SchwerHilligkeit des Ausdrucks zu vermeiden, haben wir auf Dbersetzung verzichtet, wenn das Unternehmen als juristische Person gemeint ist. Aus dem Zusammenhang durfte jeweils ausreichend klarwerden, ob von der juristischen Verfassung oder yom AuEenaspekt der Produktionseinheit ge sprochen wird. Wir mussen nach dieser begrifflichen KHirung in der Einleitung noch Aus kunft dariiber geben, auf welche Weise wir die Ziele der Gewerkschaft, die den Betrieb betreffen, erheben wollen. In den gewerkschaftlichen Veroffent lichungen und Stellungnahmen findet sich nur selten eine isolierte Betrach tung des Betriebes. 1m allgemeinen wird er im Zusammenhang der Gesell schaftsordnung und der gesellschaftspolitischen Ziele der Gewerkschaft gesehen. Wir tragen dem Rechnung, indem wir im ersten Teil der Unter suchung nach der Stellung des Betriebes in der gesellschaftspolitischen Kon zeption der Gewerkschaft fragen. Hier wird gekHirt, ob und wie der Betrieb im Gesamtzusammenhang des gewerkschaftlichen Zieldenkens in den Blick kommt. Diese Frage ist nur dann zufriedenstellend zu beantworten, wenn man sich nicht auf die Zeit nach 1945 beschrankt. Erst unter Beachtung der historischen Dimension ist die Charakteristik der heutigen gewerkschaft lichen Ordnungskonzeption voll zu erkennen. In diesem ersten Teil, der den Hintergrund fur die Darstellung der betrieblichen Ziele der Gewerkschaft abgibt, haben wir auf die AufschlieEung neuer Quellen weitgehend ver zichten mussen. Wir beschranken uns darauf, vorliegende Monographien uber die Geschichte der Gewerkschaft fur unsere Fragestellung auszuwerten. Da die Bedeutung der Gesellschaftskonzeption der Gewerkschaft fur ihre Sicht des Betriebes bisher nicht ausdrucklich untersucht worden ist, handelt es sich dabei nicht urn Wiederholung bekannter Forschungsergebnisse, son dern urn einen neuen Aspekt der Gewerkschaftsgeschichte. Wenn wir nicht bei allgemeinen Aussagen - wie »Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit" oder nDemokratisierung des Betriebes" - stehenblei ben wollen, verbietet es sich, die betrieblichen Ziele der Gewerkschaft aus ihrer gesellschaftspolitischen Ordnungskonzeption abzuleiten. Der Ausgangs punkt fur unsere Materialerhebung kann nur die Gewerkschaftspolitik selbst sein. Wir fragen deshalb zuerst, welche Gestaltungstendenzen in der Praxis der gewerkschaftlichen Tarifpolitik erkennbar sind. Allerdings ist eine Be schrankung auf die Analyse der vorliegenden Tarifvertrage nicht ratsam, weil diese stets das Ergebnis von Kompromissen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbanden sind. Urn die betriebspolitischen Ziele der Ge werkschaften erkennen zu konnen, muE deshalb ihre Interpretation der Tarifpraxis mit herangezogen werden. Der Tarifvertrag ist das einzige Mittel, mit dem die Gewerkschaften un- Einleitung 11 mittelbar auf die Ordnung des Betriebes EinfluB nehmen konnen. Betriebs rat und Arbeitnehmervertreter in den Unternehmensorganen sind juristism von Weisungen der· Gewerksmaft nimt abhangig. Trotzdem ist der Ausbau und die Entwicklung der Mitbestimmungsorgane ein Teil der betriebspoli tisenen Ziele der Gewerkschaften. Wir miissen deshalb untersumen, wie die Mitbestimmung die formelle Organisation des Betriebes verandern solI. Jedom konnen wir uns nimt damit begniigen, die gewerkschaftlimen Vor smlage zur Ausgestaltung der Mitbestimmung im Betrieb und im Unter nehmen nachzuzeichnen, sondern wir miissen fragen, welche Auswirkungen auf die Struktur und die Funktionsweise des Betriebes damit beabsimtigt sind. Dabei stoBen wir auf den Tatbestand, daB die Gewerkschaften sim oft damit begniigen, Vorschlage fiir die formelle Organisation vorzulegen, ohne die Funktionsbedingungen der Institutionen und ihre wahrscheinlimen Aus wirkungen auf die betriebliche Kooperation zu erwagen. Soweit es moglich war, ohne der Spekulation zu verfallen, haben wir diese Frage in unsere Analyse einbezogen. Die damit erhobenen Konsequenzen der Vorschlage der Gewerksmaften gehoren zwar nicht zu ihrem formulierten Zielsystem, miissen aber in die Darstellung einbezogen werden, weil nur so Gesmlossen heit und Folgerichtigkeit ihrer Vorstellungen beurteilt werden konnen. Die Gewerkschaften sind Kontrahent und Gegner der Unternehmen in der sozialpolitischen Auseinandersetzung. Ais solche mamen sie Aussagen dariiber, welche sozialen Aufgaben der Betrieb nach ihrer Auffassung hat und welche Grenzen seiner Tatigkeit er einhalten sol1te. Die dabei formu lierten betriebspolitischen Vorstellungen sind teils an die Unternehmens leitungen adressiert, teils sind sie Richtlinien fUr die in der Mitbestimmung tatigen Gewerkschaftler. Nach der Analyse der Tarifvertragspraxis und der gewerkschaftlichen Vorstellungen iiber die Organisation der Mitbestimmung werden wir in einem dritten Absmnitt die Forderungen der Gewerkschaft an die soziale Betriebsgestaltung darstellen. Auen hier geniigt es nicht, die gewerksmaftlime Auffassung zu registrieren und zusammenfassend dar zustellen, sondern wir miissen fragen, ob die Struktur des Betriebes und der Mitbestimmungsorgane deren Realisierung zulaBt. Aum bei der Erhebung der betriebspolitisenen Ziele der Gewerkschaften erwies es sien als notwendig, den historismen Aspekt in die Darstellung mit hineinzunehmen. Wie im ersten Teil haben wir uns dabei fast vollstandig auf die sozialistischen Gewerksmaften besenrankt. Das ist nimt in erster Linie damit begriindet, daB fUr die heutige Einheitsgewerkschaft smon wegen des Starkeverhaltnisses die sozialistische Tradition von besonderer Bedeu tung ist, sondern es gesdtieht deshalb, weil die sozialistismen Gewerksmaften nur schwer ein unbefangenes Verhaltnis zum Betrieb gefunden haben. An

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