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Die Legitimität von Zwang. Versuch über den Zusammenhang von Recht und Moral PDF

151 Pages·2021·0.88 MB·German
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Die Legitimität von Zwang Walter Pfannkuche - 978-3-96975-245-6 Heruntergeladen von Brill.com12/28/2021 11:38:37PM via Universitat Leipzig Walter Pfannkuche - 978-3-96975-245-6 Heruntergeladen von Brill.com12/28/2021 11:38:37PM via Universitat Leipzig Walter Pfannkuche Die Legitimität von Zwang Versuch über den Zusammenhang von Recht und Moral Walter Pfannkuche - 978-3-96975-245-6 Heruntergeladen von Brill.com12/28/2021 11:38:37PM via Universitat Leipzig Einbandabbildung: Ein Symbol für die Inhaftierung eines Verbrechers mit einem Mann, der in einer Zelle einsitzt © Pict Rider, Élancourt, France (www.istockphoto.com) Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk sowie einzelne Teile desselben sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verlags nicht zulässig. © 2021 Brill mentis, Wollmarktstraße 115, D-33098 Paderborn, ein Imprint der Brill-Gruppe (Koninklijke Brill NV, Leiden, Niederlande; Brill USA Inc., Boston MA, USA; Brill Asia Pte Ltd, Singapore; Brill Deutschland GmbH, Paderborn, Deutschland; Brill Österreich GmbH, Wien, Österreich) Koninklijke Brill NV umfasst die Imprints Brill, Brill Nijhoff, Brill Hotei, Brill Schöningh, Brill Fink, Brill mentis, Vandenhoeck & Ruprecht, Böhlau, Verlag Antike und V&R unipress. www.mentis.de Einbandgestaltung: Anna Braungart, Tübingen Herstellung: Brill Deutschland GmbH, Paderborn ISBN 978-3-95743-245-2 (paperback) ISBN 978-3-96975-245-6 (e-book) Walter Pfannkuche - 978-3-96975-245-6 Heruntergeladen von Brill.com12/28/2021 11:38:37PM via Universitat Leipzig Inhalt Danksagung  .......................................... vii Einleitung  ............................................ ix I. Stufen der Legitimität  ................................ 1 I.1. Legitimität durch Moralität  ....................... 1 I.2. Legitimität durch partiale moralische Übereinstimmung  ............................... 6 I.3. Legitimität durch moralische Kompromisse  ....... 21 I.4. Legitimität durch strategische Verhandlungen  ..... 27 I.5. Legitimität durch radikale Verhandlungen  ......... 36 I.6. Legitimität und Separation  ....................... 42 II. Die Rahmenbedingungen der Verhandlungen  ......... 48 II.1. Die Konstitution der Gruppe der Rechtsgenossen  ... 50 II.2. Der Geltungsbereich des Mehrheitsprinzips  ....... 52 II.2.1. Die Sicherung von Partizipation und Subsistenz  ............................... 56 II.2.2. Die Tyrannei der Ideale  ................... 59 II.2.3. Die Tyrannei der Ausdehnung  ............. 66 II.3. Die Modi der Partizipation an Mehrheitsentscheidungen  ........................ 75 II.4. Legitimität All Things Considered  ................. 83 III. Der Austritt aus einer Rechtsgemeinschaft  ............ 87 III.1. Migration  ....................................... 87 III.2. Sezession  ........................................ 98 IV. Zwei Formen der Toleranz  ............................ 107 IV.1. Toleranz innerhalb einer Moral  ................... 108 IV.2. Toleranz zwischen Moralen  ...................... 111 Walter Pfannkuche - 978-3-96975-245-6 Heruntergeladen von Brill.com12/28/2021 11:38:37PM via Universitat Leipzig vi Inhalt V. Kooperation als modus vivendi  ....................... 121 Appendix: Die Formen der Legitimität im Überblick  ... 127 Literaturverzeichnis  .................................. 129 Walter Pfannkuche - 978-3-96975-245-6 Heruntergeladen von Brill.com12/28/2021 11:38:37PM via Universitat Leipzig Danksagung Die hier dargestellten Überlegungen haben sich im Rahmen eines Fors chungsprojektes zur Ethik der Globalisierung an der Universität Kassel entwickelt und konnten im Laufe zweier Forschungssemester in eine, wie ich hoffe, präsentable Form gebracht werden. Ohne die Anregungen aus Diskussionsforen der Universitäten Bielefeld, Mannheim und Saarbrücken sowie der Freien Universität Berlin hätten meine Ideen nicht so weit gedeihen können. Den an diesen Diskussionen Beteiligten gilt mein herzlicher Dank. In besonderem Dank bin ich Salome Belling, Jens Schnitker-von Wedelstaedt, Dietmar von der Pfordten und vor allem Ulla Wessels verbunden. Walter Pfannkuche - 978-3-96975-245-6 Heruntergeladen von Brill.com12/28/2021 11:38:37PM via Universitat Leipzig Walter Pfannkuche - 978-3-96975-245-6 Heruntergeladen von Brill.com12/28/2021 11:38:37PM via Universitat Leipzig Einleitung Dieses Buch geht der Frage nach, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit man einer mit rechtsförmigen Zwangsmitteln aus- gestatteten Ordnung das Prädikat der Legitimität beilegen kann. Die Beantwortung der Frage erfordert offenkundig ein Verständnis der in der Frage vorkommenden Begriffe. Was charakterisiert einen recht- lichen Zwang und welches sind die Kriterien von Legitimität? Man könnte versuchen, die Frage so zu beantworten, dass man zuerst eine Definition von Recht und Legitimität gibt und dann klärt, wie sich der Begriff der Legitimität auf den des Rechts und des rechtlichen Zwangs anwenden lässt. Diese elegante und vermutlich auch kurze Beantwortung der Frage ist leider nicht möglich, weil die zentralen Begriffe der Frage auf vielfache Weise verstanden werden. Was das Recht charakterisiert und von anderen Normen unterscheidet und was die Legitimität einer Forderung oder Norm ausmacht, ist unter Rechtswissenschaftlern wie Philosophen umstritten. Um in diesem schwer überschaubaren Tummelplatz der Theorien einen Ausgangspunkt zu gewinnen, legt diese Unter- suchung einen elementaren Rechtsbegriff zu Grunde und ver- sucht zu zeigen, dass sich das Verständnis von Legitimität in Bezug auf das so charakterisierte Phänomen des Rechts über mehrere Stufen entwickeln muss, wenn es den Zielen der Rechtsgenossen so weit wie möglich Rechnung tragen soll. Für diese Vorgehens- weise ist es wichtig, den Rechtsbegriff so zu fassen, dass er Legitimi- tät nicht schon begrifflich einschließt. Der Rechtsbegriff muss es erlauben, etwas Recht zu nennen und zugleich dessen Legitimi- tät zu verneinen. Dazu ist ein positivistischer Rechtsbegriff, wie er etwa von Kelsen, Hart oder Hoerster vertreten wird, gut geeignet.1 Demzufolge besteht Recht aus einer Verknüpfung von primären Verpflichtungsregeln mit sekundären Rechtsregeln. Die primären Regeln bestimmen den unmittelbaren Inhalt des Rechts, das, was ver- oder geboten ist. Die sekundären Regeln bestimmen dagegen, 1 Kelsen 1960; Hart 2011; Hoerster 2006. Walter Pfannkuche - 978-3-96975-245-6 Heruntergeladen von Brill.com12/28/2021 11:38:37PM via Universitat Leipzig x Einleitung wer auf welche Weise befugt ist, Recht zu setzen und zu verändern sowie konkrete Rechtsverletzungen festzustellen und zu ahnden.2 Auf der Basis eines derart formalen Rechtsbegriffs kann die Frage gestellt werden, was zu Rechtsnormen hinzukommen muss, um diese legitim zu machen. In einem begrenzten Sinn kann diese Frage von der positivistischen Theorie selbst beantwortet werden. Gemäß der Herkunftstheorie der Legitimität wird eine primäre Rechtsregel dadurch legitim, dass sie auf eine im Sinn der sekundären Regeln korrekte Weise gesetzt wurde. Dieses Verständnis von Legitimität stößt allerdings an zwei Grenzen: Erstens kann gemäß der Herkunftstheorie nicht nur alles Mög- liche als Recht, sondern sogar als legitimes Recht gelten. Wenn die sekundären Regeln besagen, dass alles Recht ist, was der König auf eine bestimmte Weise verkündet, und der König dann ver- kündet, dass Frauen nicht studieren dürfen, dann ist auch das legitimes Recht. Das führt zu der Frage, ob das legitime Recht nicht bestimmten materialen Bedingungen genügen muss. Zweitens fragt sich, ob nicht die sekundären Rechtsregeln ihrer- seits bestimmten Bedingungen genügen müssen, um legitimes Recht generieren zu können. Können Könige überhaupt legitimes Recht setzen, oder erfordert dieses eine andere Struktur der Rechts- generierung? Offenkundig kann man die sekundären Rechtsregeln nicht durch Ableitung aus höheren sekundären Regeln recht- fertigen. Denn wodurch sind dann wieder diese gerechtfertigt? Die Herkunftstheorie selbst kann die Frage nach der Legitimität der sekundären Rechtsregeln nicht beantworten. Wenn man den von der Herkunftstheorie bereit gestellten Begriff der Legitimität als unzureichend begreift, welche impliziten Erwartungen an einen ›zufriedenstellenden‹ Begriff hegt man dann? Worauf möchte und kann man für einen ›besseren‹ Begriff der Legitimität zurückgreifen? Gemäß der positivistischen Definition ist es zumindest für die meisten Typen des Rechts charakteristisch, dass die Befolgung der Rechtsregeln durch die dem Recht inhärenten Institutionen erzwungen oder deren Übertretung sanktioniert werden darf. Für die Legitimität des Rechts ist es deshalb zentral, 2 Hart 2011, S. 115-118. Walter Pfannkuche - 978-3-96975-245-6 Heruntergeladen von Brill.com12/28/2021 11:38:37PM via Universitat Leipzig

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