Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Die Kooperationsklasse A Kooperation zwischen allgemeiner Schule und Förderschule B Einrichtung bzw. Genehmigung von Außenklassen und Kooperationsklassen C Schulordnung für die Volksschulen in Bayern - Bewertung der Leistungen/Zeugnisse/Vorrücken D Kooperation braucht Koordination E Diagnostik und Förderung - ein Kontinuum F Erziehung, Unterricht und Förderung bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt Sprache in der allgemeinen Schule München 2006, 2. erweiterte Auflage A Dr. Helmut Wittmann, Erich Weigl: Kooperation zwischen allgemeiner Schule und Förderschule A 1 Integration durch Kooperation Kooperation zwischen allgemeiner Schule und Förderschule Schulische Kooperation spiegelt als Konzept sonderpädagogische Wirklichkeiten des gemein- samen Lernens und Lebens von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf wi- der. Die Formen von Kooperation sind Antworten, in nächstmöglichen Schritten gemeinsames Lernen zu entwickeln, weil fachliches Wissen und Können zuwachsen, gesellschaftliche An- forderungen gestellt und bildungspolitische Schwerpunktsetzungen umzusetzen sind. DieAufgabenvielfalt und Formenpluralität von schulischer Kooperation von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf sind weit gefasst. Sie dienen als Kraftfeld von Phantasie,Inspiration,Einfallsreichtum,Kreativität,Erprobungscourage, kurz als Ent- wicklung der Schulen in den Bereichen - Diagnostik, - Beratung, - Förderung, - Unterricht, - Koordinierung der Maßnahmen und - Fortbildung. Kooperation umfasst viele organisatorische Möglichkeiten von Erziehung und Unterricht zwi- schen Volksschulen und Förderschulen: - Förderschule und Nachbarvolksschule - Förderschule und Nachbarförderschule - Jahrgangsstufe der Förderschule und andere Jahrgangsstufe der Volksschule - partiell gemeinsamer Unterricht, um Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in eine Klasse der allgemeinen Schule zurückzuführen - Kooperations- und Außenklassen A 2 Kooperation schließt viele didaktisch-methodische Möglichkeiten von gemeinsamem Lernen von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ein: - bei bestimmten Lernzielen - in bestimmten Unterrichtsfächern - bei bestimmten Projekten - in epochalen Formen - in Arbeitsgemeinschaften - im Klassenunterricht Kooperation der Förderschule bzw. Sonderpädagogisches Förderzentrum mit dem Part- ner allgemeine Schule Kooperativ ausgerichtetes gemeinsames Lernen von Schülern mit und ohne sonderpädagogi- schen Förderbedarf ist inzwischen in Bayern mit über 340 Kooperations- und Außenklassen (190 Kooperationsklassen, 150 Außenklassen) die häufigste Art und Weise für soziales Lernen und die weiteste Ausprägung von schulischer Integration. Kooperation ist die Chance, schul- verträglich fortwährend neue Formen gemeinsamen Lernens zu finden, sich für gemeinsames Lernen aufzuschließen. Kooperation führt über die Enge des Lernens untereinander hinaus und macht alle Kinder und Jugendlichen im sozialen und unterrichtlichen Lernen reicher. Hier wur- zelt die Integration, die es schülerverträglich, lehrerverträglich und schulverträglich anzustre- ben gilt. In den Schulen zur Sprachförderung, den Schulen zur Lernförderung und im Sonderpä- dagogischen Förderzentrum ist Kooperation fast schon so etwas wie ein Statussymbol. För- derschulen, die kooperativ sind, erreichen inzwischen in ihrer Umgebung ein bestimmtes Pres- tige. Sie nehmen eine höhere fachliche Position ein als Schulen für Schüler mit sonderpädago- gischem Förderbedarf ohne diesen kooperativen Bildungsbereich. Dies gibt der Kooperation eine breite Bestimmtheit. In den allgemeinen Schulen, in denen Kinder mit einem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung unterrichtet werden, sind die Kinder und Jugendlichen aus dem Geaamtkontext der Schule nicht mehr wegzudenken. Kooperation gehört zu ihrem Selbstverständnis mit dem Ziel des gemeinsamen Lernens. Ko- operation ist der bedeutende schulische Anteil, Selbstverwirklichung auch in sozialer Einglie- derung zu erreichen. A 3 Diese Schulen sind in ihrer Leitfunktion zu bestärken, indem sie Orientierung bieten für die weitere konzeptionelle Weiterentwicklung der Schule zur Lernförderung bzw. der Schule zur Sprachförderung und des Sonderpädagogischen Förderzentrums. Nachfragen zur Kooperation richten sich auf die Ausweitung von Kooperation über die Schulen zur Lernförderung und Schulen zur Sprachförderung bzw. die Sonderpädagogischen Förder- zentren und den Partner der allgemeinen Schule hinaus. Schulaufsicht und Projektschulen für Kooperation haben hier ein wichtiges Betätigungsfeld. Die Durchlässigkeit der Schulen für die Förderschwerpunkte Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie Lernen wird durch Kooperation begünstigt. Verstärkt soll hier die Möglich- keit des gemeinsamen Unterrichts zum Wechsel von Schülern aus den Förderschulen in allge- meine Schulen führen. Der gemeinsame Unterricht von Gruppen dieser Förderschulen in Klas- sen der allgemeinen Schulen schafft geeignete Rahmenbedingungen für die angestrebte Koope- ration und die Überweisung von Schülern und Schülerinnen in die andere Schulart. Gemeinsamer Unterricht Gemeinsames Lernen und Fördern von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbe- darf ist komplex und schwierig. Unsicherheit und Ratlosigkeit für gemeinsames Lernen sind durch die vielseitigen Kooperationserfahrungen und -erprobungen weniger geworden. Wichtig ist: Schulische Kooperation fragt nach dem Sinn des gemeinsamen Lernens: Was können, sol- len, müssen diese Schüler in der allgemeinen Schule miteinander lernen? Die Sinnfrage ist zentral geworden. Schulische Kooperation wird zu einer guten Antwort auf den Sinn gemein- samen Lernens. Sie bringt Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf und auch ihren Lehrkräften Annerkennung untereinander und Wohlwollen zueinander. Einige, ob Politiker, Wissenschaftler, Medienvertreter, Verbandsvertreter oder Eltern, sind in ihrem sonderpädagogischen Denken auf der Schiene der „absoluten Wahrheiten“. Es geht ihnen darum, ausschließlich die totale Integration in allen Förderschwerpunkten zu manifestieren. Die favorisierten Integrationsklassen mit fünf Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten) und 15 Schülern ohne sonderpädagogischen För- derbedarf bei zwei Lehrkräften und Unterricht innerhalb mehrerer Lehrpläne sind weitgehend eine integrative Scheinlösung, weil sie weder bezahlbar noch didaktisch-methodisch realisier- bar sind. In solchen Grenzsituationen zu unterrichten, bringt hohe, meist nicht leistbare Anfor- derungen mit sich: fachliche, personelle und finanzielle. A 4 Schulische Kooperation lässt verträgliches, gemeinsames Lernen zu. Sie holt jede Schule auf der gleichen Stufe, also in ihrer konkreten Situation ab und ermöglicht dann Weiterentwicklun- gen. Jeder Förderschwerpunkt bedingt andere kooperative Lösungen. Die stets zu initiierende Konzeptarbeit soll die bestmögliche gemeinsame Förderung unter fachlichen Gesichtspunkten darstellen. Dies ist eine wichtige Aufgabe für die integrative För- derqualität und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen und all- gemeinen Schulen. Schulische Kooperation ist Faktum und Prozess des integrativen Verstehens. Darin kann man die realistische, flächendeckende Chance und Welle hin zum gemeinsamen Lernen sehen. Ko- operative Formen hemmen keineswegs Integration. Die schulische Kooperation ist die Erkenntnis, dass gemeinsames Lernen und Fördern bei Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in humaner Form ohne Selbstaufgabe gelingen kann. Nie zuvor hatte man für schulische Integration soviel Freiheit. Volksschulen und Förderschulen können die Kooperation nicht mehr ausklammern. Kooperati- on ist keine Einbahnstraße. Kooperation muss vor allem in den Händen der drei Schularten Grundschule, Hauptschule und Förderschule liegen (siehe Landtagsbeschluss vom Juli 1998 - Bay EUG vom 1. August 2003, Lehrplan für die bayerische Grundschule 2000, Lehrplan für die bayerische Hauptschule 2004). Alle an dem Prozess der Kooperation Beteiligten vor Ort sind dazu aufgerufen,sich positiv ein- zubringen und mitzugestalten. Dies kommt in Art. 30 Abs. 1 Satz 1 BayEUG zum Ausdruck: „Die Schulen aller Schularten haben zusammenzuarbeiten.“ Niemand in der Schulaufsicht, in den Schulleitungen, in den Lehrerkollegien kann ignorieren, dass es Kinder der anderen Schulart gibt. Der dialogische, gemeinsame Unterricht ist auch an Mitmenschlichkeit gebunden. Schule heute unterrichtet und fördert Schüler mit und ohne son- derpädagogischen Förderbedarf. Die vorgelegten Handreichungen im Hinblick auf eine Konzeption der Kooperationsklasse will die pädagogischen Pupillen noch stärker weiten. Dank deshalb den Schulen, die ihre kooperati- ven Formen einbrachten, für ihre innovativen Beiträge, ebenso der Schulaufsicht für ihre Ver- A 5 waltungs- und Beratungsphantasie und Unterstützung der Kooperation als gemeinsames Lernen von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. München im Dezember 2004 Dr. Helmut Wittmann, Erich Weigl Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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