Die Klinik def entsdladigungspflidltigen Berufskrankheiten Von Harald T aeger Dozent filr inn ere Medizin an dec UniversWit Miinmen Oberarzt an der H. Med. Univ.-Klinik Mit 58 Abbildungen Berlin Springer-Verlag 1941 ISBN-13: 978-3-642-94115-3 e-ISBN-13: 978-3-642-94515-1 DOl: 10.1007/978-3-642-94515-1 AIle Rechte, insbesondere das der Obersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Copyright 1941 by Springer-Verlag OHG. in Berlin. Vorwort. Die seit dem 16. XII. 1936 giiltige III. Verordnung iiber die Aus dehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten erlaubt es den staatlichen Gewerbearzten, ihnen geeignet erscheinende Stellen wie Kliniken, Facharzte, Pathologen in das Verfahren einzuschalten, ihnen die Erhebung des Krankheits- oder Sektionsbefundes zu iibertragen sowie sie zur fachlichen Stellungnahme aufzufordern. Von dieser Mog lichkeit wurde in den letzten Jahren in steigendem MaBe Gebrauch ge macht. Auch der praktische Arzt ist bei dem ganzen Verfahren an entscheidender Stelle eingeschaltet und nach der III. Verordnung schon bei begriindetem Verdacht verpflichtet, Anzeige zu erstatten. In den meisten Fallen handelt es sich um toxikologische und internistische Fragen, die oft genug auch dem Kliniker, dem Facharzt wie auch vor allem dem praktischen Arzt ziemlich fernliegen. Dies macht sich dann haufig in der Art der Untersuchungsfiihrung und in der Stellungnahme bei Begutachtungen und bei der Berichterstattung :unliebsam bemerk bar. Die Spezialliteratur ist weit verstreut, nicht iiberall zuganglich und das Nachsuchen zeitraubend. Die zusammenfassenden Biicher sind entweder veraltet oder, wie z. B. das Handbuch von F. Koelsch, zu umfangreich. Sie enthalten vor allem auch Dinge, die fiir den prak tischen Arzt wie fiir den 'Kliniker fiir die Erkennung der Krankheiten weniger wichtig sind. Dafiir kommt der fiir die Diagnose wichtige klinische Befund zu kurz. Die vorhandenen Biicher sind meist von Gewerbearzten oder Toxikologen geschrieben. Dies macht sich oft in einem Fehlen'von Angaben bemerkbar, auf die der Kliniker und prakti sche Arzt mit seinem ganz anderen Blickwinkel Wert legt, da sie yom gesamten klinischen Bild auf die richtige Diagnose kommen miissen. Diese Lucke solI das vorliegende Buch schlieBen. Vorgeschichte und Symptomenbild sind es im wesentlichen, auf die sich die klinische Diagnose aufbaut. Diesen Punkten wurde daher bei der Darstellung besonderer Raum gewidmet, die Schilderung des Symptomenbildes besonders eingehend gestaltet. Die ausfiihrliche, wenn auch nicht er schOpfende Wiedergabe der Vergiftungsmoglichkeiten solI es auch den mit den Betriebsverhaltnissen und den industriellen Gewinnungsver fahren weniger vertrauten Arztcu erleichtern, sich iiber die Einwir kungsmoglichkeiten der in der Industrie benutzten schadigenden Stoffe klarzuwerden. Von den Nachweismethoden fiir Gifte und von den Untersuchungsmethoden wurden nul' diejenigen wiedergegeben, die mit relativ einfachen Mitteln auszufuhren sind und keiner allzu umfang reichen Laboratoriumseinrichtung bedurfen. Da die Begutachtung in IV Vorwort. den meisten Fallen Sache des Gewerbearztes ist, wurden die sich dabei ergebenden Probleme und die gesetzlichen Bestimmungen absichtlich nur insoweit beriicksichtigt, als dies fiir den Kliniker und fiir den praktischen Arzt und sein Handeln unumganglich notwendig erschien. Das beigegebene Literaturverzeichnis stellt trotz seines Umfanges keine vollstandige Wiedergabe der gesamten vorhandenen Literatur dar, doch diirfte es geniigen, dem an Einzelheiten Interessierten den Weg zur genaueren Einarbeiturig in ein Problem zu erleichtern. Es umfaBt im wesentlichen nur Literatur der letzten 10 Jahre. Dieses letzte Jahrzehnt hat unendlich viel neue Erkenntnisse gerade auf dem Gebiete der entschadigungspflichtigen Berufskrankheiten gebracht. Die Schilderungen der Krankheitsbilder sind auf der Kasuistik der letzten 10 Jahre aufgebaut; nur dann, wenn z. B. bei seltenen Vergiftungen nur wenige Berichte vorlagen, wurde auch auf die altere Literatur zuriickgegriffen. Trotz aller Miihewaltung halte ich es fiir nicht unwahr scheinlich, daB in einzelnen Punkten die Erfahrungen der Praktiker, ins besondere der Betriebsarzte, von den Krankheitsbildern abweichen, wie sie in dem Buch geschildert werden. Fiir entsprechende Hinweise ware ich besonders dankbar. Dem Verlag gebiihrt fUr sein groBes Ent gegenkommen in der Ausstattung und die Ermoglichung der Druck legung auch wahrend des Krieges besonderer Dank. Miinchen, im September 1941. H. TAEGER. Inhaltsverzeichnis. Seite Einleitung. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen . 1 I. Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen 12 1. Schaden durch anorganische Verbindungen . . . . . . 12 2. Vergiftungen durch organische Bleiverbindungen. . . . 40 II. Erkrankungen durch Phosphor und seine Verbindungen 48 a) Die akute Phosphorvergiftung . . 49 b) Die chronische Phosphorvergiftung . . . 50 Die Phosphorwasserstoffvergiftung . . . . . . 54 a) Die akute Phosphorwasserstoffvergiftung 56 b) Die chronische Phosphorwasserstoffvergiftung 57 III. Erkrankungen durch Quecksilber oder seine Verbindungen 58 a) Die akute und su bakute Quecksilbervergiftung. . . . 66 b) Die chronische Quecksilbervergiftung . . . . . . . . 76 IV. Er krankungen durch Arsen und seine Ver bindungen 85 a) Die akute Arsenvergiftung . . . . . . . . . 88 b) Die subakute und chronische Arsenvergiftung 92 Die Arsenwasserstoffvergiftung. . . . . . . . . . 103 a) Akute Vergiftung . . . . . . . . . . . . . 106 b) Die chronische Arsenwasserstoffvergiftung . . III Vergiftungen durch Arsentrioxyd und Arsentrichlorid 113 Vergiftungen durch organische Arsenverbindungen. . ll4 V. Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen. 116 Die chronische Manganvergiftung . . . . . . . . . . . 117 Manganpneumonien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 VI. Erkrankungen durch Benzol und seine Homologen. 125 Die akute Benzolvergiftung. . . 129 Die chronische Benzolvergiftung. . . . . . . . . . . . 132 Die Toluol- und Xylolvergiftung. . . . . . . . . . . . . 139 VII. Erkrankungen durch Nitro- und Amidoverbindungen des Benzols oder seiner Homologen und deren Abkommlinge 141 Allgemeines . . . . _ . . . . . . . . . . . . . . 141 A. Nitroverbindungen. . . . . . . . . . . . . . . . 149 1. Die Nitrobenzolvergiftung . . . . . . . . . . . 149 a) Die akute und subakute Nitrobenzolvergiftung. 149 b) Die chronische Nitrobenzolvergiftung. 153 2. Vergiftungen mit Chlornitrobenzol . . . . . . . 153 3. Die Vergiftung mit m-Dinitrobenzol . . . . . . 153 (1) Dio akutc DinitrobenzolvergiftUllg. . . . . . 154 b) Die subakute nnd chronische Dinitrobenzolvergiftung 156 4. Vergiftungen durch Chlordinitrobenzol, Trinitrobenzol, Nitro toluol und 2, 4-Dinitrotoluol . . . . . . . . . . . . . . . 158 5. Die subakute und chronische Trinitrotoluolvergiftung. . . . 158 6. Vergiftungen durch Xitroxylol, m-Trinitroxylol und Nitro- phenol. . . . . . . . . . . . . . . . 162 7. Die Vergiftung mit 1-2-4-Dinitrophenol. . . . . . . . . . 162 VI lnhaltsverzeichnis. Seite 8. Vergiftungen durch Pikrinsaure (Trinitrophenol). . . .. 167 9. Vergiftungen mit Trinitroanisol, Nitronaphthalin und Dinitro- naphthalin . . . . . . . . . 169 B. Amidoverbindungen . . . . . . . . 169 1. Die Anilinvergiftung. . . . .' . . . . 169 a) Die akute Anilinvergiftung . . . . 171 b) Die chronische Anilinvergiftung . . 174 c) Der Blasenkrebs der Anilinarbeiter. 175 2. Vergiftungen durch Chloranilin, Nitroanilin, Toluidine und Xylidine, Chlortoluidin und m-Toluylendiamin. . . . . . . 178 3. Vergiftungen durch Tetranitromethylanilin (Tetryl). . . . . 180 4. Erkrankungen durch p-Phenylendiamin und andere Ursole . 180 a) Uberempfindlichkeitserscheinungen durch p-Phenylendi- amin und Verwandte ................. 180 b) Die chronische Vergiftung mit p-Phenylendiamin .... 184 VIII. Erkrankungen durch Halogen-Kohlenwasserstoffe der Fettreihe. . . . . . . . . . . 185 I. Gesattigte Verbindungen . . . . . . . . . 186 II. Ungesattigte Verbindungen . . . . . . . . 186 1. Vergiftungen durch Abkiimmlinge des Methans . 187 a) Vergiftungen durch Methylchlorid. . 188 b) Vergiftungen durch Methylenchlorid. . . . . 192 c) Die Brommethylvergiftung. . . . . . . . . 194 d) Die Methyljodidvergiftung . . . . . . . . . 198 2. Die Vergiftung mit Tetrachlorkohlensto.~f (Tetrachlormethan). 199 3. Vergiftungen durch Abkiimmlinge des Athans. . . . . . .. 205 a) Athylmonohalogenverbindu~gen. . . . . 205 b) Die akute Vergiftung mit Athylenchlorid 206 c) Vergiftungen durch Athylenbromid . . . 206 d) Die Vergiftung mit s-Tetrachlorathan. . 207 e) Die akute und chronische Vergiftung mit Trichlorathylen 211 IX. Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff . 216 a) Die akute Schwefelkohlenstoffvergiftung. . . 219 b) Die chronische Schwefelkohlenstoffvergiftung. 221 X. Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff . 230 a) Die akute und subakute Vergiftung durch Schwefelwasserstoff 234 b) Die chronische Schwefelwasserstoffvergiftung. 238 XI. Erkrankungen durch Kohlenoxyd. . . . . . . . 239 a) Die akute Kohlenoxydvergiftung . . . . . . . . 250 b) Zur Frage der chronis chen Kohlenoxydvergiftung 275 XII. Erkrankungen durch Riintgenstrahlen und radioaktive Stoffe ........................... 284 1. Schadigungsmiiglichkeiten und Allgemeines. . . . . . . . . . 284 2. Die akute und chronische Wirkung der Riintgenstrahlen und der Strahlen radioaktiver Substanzen . . . . . . . . . . .. 289 3. Schadigungen nach Aufnahme radioaktiver Substanzen in den Kiirper .......................... 300 XIII. Entschadigungspflichtige Hauterkrankungen ....... 308 a) Erkrankungen an Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigen- den Hautveranderungen durch RuB, Paraffin, Teer, An thrazen, Pech oder ahnliche Stoffe . . . . . . . . . . . . 308 b) Die unter Ziffer 15 der Anlage der III. YO. zu meldenden schweren oder wiederholt riickfalligen Hauterkrankungen, die zum Wechsel des Berufes oder zur Aufgabe jeder Erwerbs arbeit zwingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315 XIV. Erkrankungen der Muskeln, Knochen und Gelenke durch Arbeiten mit PreBluftwerkzeugen ............ 332 Inhaltsverzeichnis. VII Seite XV. Schwere Staublungenerkrankungen (Silikose) . . . .. 339 Die Wirkung des kieselsaurehaltigen Staubes und die Reaktion des Lungengewebes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 TuberkuloEe und Staublunge. . . . . . . . . . . . . . . 360 XVI. Schwere Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) 367 XVII. Er krankungen an Lungenkre bs . . . . . . . . . 380 XVIII. Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lungen durch Thomasschlackenmehl . . .. . ......... 387 XIX. Die Schneeberger Lungenkrankheit. . ......... 394 XX. Durch Larm verursachte Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhorigkeit ................ 401 XXI. Der graue Star (Feuerstar. Glasmacherstar) ....... 407 XXII. Die Wurmkrankheit der Bergleute (Hakenwurmkrank- heit) ............................ 413 XXIII. Die Ziffer 25 und 26 der Anlage der III. VO. vom 16. XII. 1936 420 Literaturverzeichnis. 423 Sachverzeichnis . . . 450 Einleitung. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen. 1m Rahmen des vorliegenden Buches sollen nur die Bestimmungen und Vorschriften aufgenommen werden, deren Kenntnis fur das un mittelbare Handeln des Arztes und seine Sorge, den Patienten gegebenen falls in den GenuB der ihm gesetzlich zustehenden Versicherungslei stungen zu setzen, unerliiBlich ist. Eine Kommentierung der gesetzlichen Bestimmungen kann hier nicht erfolgen. Es sei daher auf die sich ein gehend mit diesen Fragen beschaftigende Spezialliteratur verwiesen (F. KOELSCH: Handbuch der Berufskrankheiten Bd. 2, Abschnitt VI usw.; HEBESTREIT-BARTSCH: Die Berufskrankheiten in der UnfaUversicherung. Berlin-Lichterfelde, Langewort 1937 u. a. m.). Bezuglich der sich bei Begut achtungen ergebenden Fragestellungen, die fUr den, der am Gutachten verfahren im allgemeinen nicht beteiligt ist, ebenfalls nur ein beschrank tes Interesse haben, muB gleichfalls auf die umfangreiche Fachliteratur verwiesen werden. Notig fiir den Arzt ist vor allem die genaue Kenntnis der wichtigsten versicherungsmedizinischen Begriffe - Unfall und Berufskrankheit - sowie die Kenntnis der Sonderbestimmungen, vor allem iiber die An meldung der Berufskrankheiten, in zweiter Linie auch der Art der zu erwartenden Entschadigung. In jedem einzelnen FaIle sollte man sich grundsatzlich vor Erstattung der Anzeige im Rahmen des Moglichen diagnostisch soweit als angangig klar zu werden und von vorneherein ab zuschatzen versuchen, ob wirklich eine entschadigungspflichtige Berufs krankheit vorliegt und ob die Schadigung so schwer ist, daB eine Ent schiidigung auch zu erwarten ist. Auf diese Weise wird den an sich schon stark belasteten zustandigen Stellen die Bearbeitung der von Beginn an zur Ablehnung verurteilten FaIle erspart und viel uberflussige Schreiberei vermieden. ,,Immer muB sich der anzeigende Arzt bewuBt sein, daB er mit seiner Anzeige ein Rechtsverfahren in Bewegung setzt, welches, einmal in Gang gesetzt, von seIber weitergeht, unter Umstanden durch drei Instanzen durchgefUhrt wird, erhebliche Arbeit und Kosten verursacht und bei dem Erkrankten oder Krankheitsverdachtigen see lische Umstimmungen verursachen kann, von denen er moglicherweise zeitlebens nicht mehr frei wird" (KOELSCH). Berufliche Schadigungen der Gesundheit konnen durch einmalige oder sich wiederholende Einwirkungen von Schadlichkeiten auf den Organismus, durch p16tzlich einsetzende, kurz dauernde oder uber langere Zeitraume (Monate, Jahre) einwirkende Noxen eintreten. Man unter scheidet daher versicherungsmedizinisch die Begriffe Un/all und Beru/s krankheit (ausfUhrliche Definition siehe bei KOELSCH 1. c.). Taeger, Berufskrankheiten. 1 2 Einleitung. Unter einem Un/all versteht man ein einmaliges, p16tzlich eintre tendes, zeitlich und ortlich eng begrenztes Ereignis, das die Dauer einer Arbeitsschicht nicht iiberschreiten darf und das eine die Arbeitsfahigkeit vermindernde, einen materiellen Schaden herbeifiihrende Wirkung auf den Organismus hat. Die Schadigung des Korpers muB bis zu einem gewissen Grade erheblich sein. Steht das Ereignis mit dem Betrieb in ursachlichem Zusammenhang, so spricht man von Betriebsunfall. Auch wenn eigenes Verschulden, Leichtsinn, verbotswidriges Handeln vor liegen, ist die Annahme eines Betriebsunfalles zu bejahen, sofern die Handlung bei der Betriebstatigkeit begangen wurde. Ein Betriebsunfall ist jedoch nicht anzunehmen, wenn der Betreffende bei der Verfolgung betriebs/remder Zwecke zu Schaden kam. Wenn sich der Unfall im Be trieb beim Begehen einer strafbaren Handlung ereignet, so kann die Entschadigung ganz oder teilweise versagt werden. Wurde der Unfall erwiesenermaBen vorsatzlich herbeigefUhrt, so besteht kein Rechts anspruch auf eine Entschadigung. Wenn ein bereits vor dem Unfall ereignis bestehendes Leiden durch den Unfall mittelbar oder unmittelbar ausge16st oder verschlimmert wurde, so besteht ein Anspruch auf Ent schadigung so lange, wie die Einwirkung des Unfalls andauert. Bei der Unfallversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Ersatz des Schadens, der durch die Korperverletzung oder den Tod des Verletzten verursacht wurde. Der Versicherungstrager gewahrt daher Sterbegeld und Hinterbliebenenrente, freie arztliche Behandlung, Arzneimittel, Heil- und sonstige Hilfsmittel und fiir die Dauer der Er werbsunfahigkeit oder Erwerbsbeschrankung eine Unfallrente, deren Hohe yom Grad der durch den Unfall und seine Folgen bedingten Er werbsminderung abhangig ist. Unter dem Begriff Beru/skrankheit versteht man versicherungsrecht lich eine "Schadigung, die durch eine wiederholte, langere Zeit ein wirkende Schadlichkeit entstanden ist. Der schadliche Reiz muB also hau/ig und schleichend eingewirkt haben, ohne jedesmal eine merkbare Starung verursacht zu haben; erst die Haufung der Reize in kiirzerer oder langerer Zeit bewirkt dann die Entstehung des Krankheitszustandes. Dabei muB die Berufsarbeit fUr die Entstehung der Krankheit ausschlag gebend gewesen sein; die krankmachenden Reize miissen unmittelbar aus der Ausiibung der Tatigkeit entspringen und wahrend der Tatig keitsleistung einwirken" (KOELSCH). Dieser versicherungsrechtliche Begriff deckt sich natiirlich nicht mit den son stigen Definitionen des Begriffes Berufskrankheit. Manche Autoren wollen darunter gewisse, einzelnen Berufen oder Gewerben eigentiimliche Krankheiten oder Krank heitsformen verstanden wissen, welche gewisse Berufsgruppen mit besonderer Haufigkeit befallen; andere wieder definieren so, daB nur Krankheiten gemeint seien, die durch die besondere Art der Beschaftigung verursacht oder das End ergebnis einer langeren Einwirkung bestimmter Noxen sind. Die Feststellung einer Berufskrankheit beinhaltet jedoch noch nicht, daB eine Entschadigungspflicht des Versicherungstragers besteht. Die Berufskrankheiten, welche entschadigungspflichtig sind, wurden yom Gesetzgeber in zur Zeit 26listenmaBig aufgefUhrten Punkten genau be zeichnet (vgl. unten).