ALBRECHT DIHLE DIE GOLDENE REGEL Eine Einführung in die Geschichte der antiken und frühchristlichen Vulgärethik VANDENHOECK & RUPRECHT IN GÖTTINGEN DIE GOLDENE REGEL Eine Einführung in die Geschichte der antiken und frühchristlichen Vu1gärethik Von Albrecht Dihle GOTTINGEN . VANDENHOECK" RUPRECHT. 11182 8tudieDhefte zur AltertumswiaaeD8caft Herawgegeben _ Bnmo SneU und HIM'IfraW E.we, Hamburg Heft 7 OV_.Ba~'1D _"'-11112. - PrlDIed ID Oermaay. dObuD Bo a_"" odo_r 'I'I1II ~dI.n.a.I a.u"f .ro lodo .. v.. _~B. .I-a_I.Dlne .b..'._ . ...W.... .." . .. ....toICiIIIIIO - -1IIonIoIIIm8: .t Co., __ 7II8t INHALT I. EinleitUDg ..................••....••.••.••.•.•..•••.•....•••• 5 n. Die Goldene Regel •.......••.•••..••••••...••....•.•.•••..... 8 m. al Die VergeltllllC im Recht ................................... 13 bl Die VergeltUDg in der VulgIrethik .•..••.•.•..•.•.•••.•.••••• 30 IV. Graduelle"OberwindUDg dee VergeltUDglldeDkena •.••.•.••....•.... U V. Prinzipielle 'OberwindllllC des Vergeltungadenkens .. .. . .••. ... .. ... 81 al Philosophie ...........................•.....•.•.•...•...... 81 bl Christentum ............................................... 7lI VI. al Die Goldene Regel in der Typologie des VergeltUDgadenkens .•.. 80 bl Die Goldene Regel im Judentum .•.••.........•............• 82 cl Die Goldene Regel und die Gnomik der Sophisten .. . • . . . . . . . . . 85 dl Das erste Auftreten der Goldenen Regel .....•................ 95 el Die Goldene Regel in der antiken und der chrietlichen Tradition.. 103 Cl Die Goldene Regel und daa Nilehlltenliebegebot ................ 109 Register .. . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . • .. . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .• 128 Hlußpr zitierte Sammelwerke H. GreDmaan, Altoriantalillohe Teste zum Alten TeatameDt, Leipzig "1828. J. B. Pritohard, Anoient Ne&!' EIIIIterD Texta RelatiDg to the Old TeatameDt, Prinoeton N.J. "1866. Paulya RealeDcyclopaedie der oIaa Altert~, hrag. v. WiaIo_ KroIl·Ziegler, Stuttprt 1883ft'. ReaUezikon für Antike und m.n.tentum, hrag. v. Th. K1auaer, Stuttprt 1860ft'. Die Religion in Geaohichte und Gepnwart, 3. Auft., hng. v. K. GaIJing, TübiDgen 1867ft'. H. StnIok - P. Billerbeck, Kommentar zum Neuen Teetament aus Talmud und ~, "Bde., München 1822ft'. Für die apätjüdiache Literatur .,i auf folpnde, nicht ausdrücklich geDalUlte 8amme1. ....k e hingewiMen: E. Kautuch, Apokryphen und Plleudepigraphen des Alten Teetamente, 2 Bde., Leipzig 1800. P. RieBler, Altjüdiachea Schrifttum aullerhalb der Bibel, Augaburg 1828. Soweit nioht andere vennerkt,.md aplitjüdiache Texte nach dieII8n SammeI· werken zitiert, Mischna.Traktate dagegen nach der von G. Beer und O. Holk· mann begonnenen kommentierten Auapbe. Zitate aus dem poetischen Tbomaa evangelium von Nag' Hammadi folgen der 'Oberaetzung bei W. C. van Unnik, Evangelien aus dem Wüstenaand, Franld'urta. M. 1880, für die QUJDI'aD.Literatur wurden außer der letzten Geaamtauapbe (megillot midbar jehudah, Jeraalem 1868) die 'Oberaetzungen von Molin (Wien 18M) und Burrowa (dt. Auapbe, Jlünoben 18117) benutzt. I. Einleitung Die Möglichkeit, zwischen vulgärer und Dicht-vuJgärer Ethik begrifF lich zu scheiden, wurde in den platoDiachen Frühdialogen erachlO8llen. Hier findet man zum ersten :Male die Einsicht atugeBProchen, daß die Bewertungakategorien für das menschliche Handeln, die aus dem gewissenhaften Bemühen um allgemeine, an spezielle Er scheinungen anknüpfende rationale Wahrheitlerkeuntni8 entstehen, sich qualitativ von den :Meinungen über ein richtiges Handeln unter scheiden, die dem Menschen von seiner Umwelt vorgegeben sind. Dabei macht es nach Platons Ansicht auch nichts aus, wenn etwa im Hinblick auf eine einzelne Verhaltell8l'eg81 die ~a TciW nollUW (oder wie man die commuDia opinio eines sozialen Lebenskreiaea nennen will) mit der auf dem Wege selbatverantwortlicher Unter BUchung errungenen rationalen Einsicht übereinstimmt. 'Ober die Richtigkeit der ersteren entscheidet primär ihre Brauchbarkeit im vorgegebenen Rahmen des menschlichen Zusammenlebens, während die andere ihre Bestätigung nur durch eine widerapmchafre.ie Ein fügung in den Zusammenhang der übrigen, auf demselben Wege ge wonnenen ErkenntDiaae erhalten kann. Die 6dEa TciW noAAciW ist bei denen, deren Handeln al8 Glieder eines sozialen Körpers von ihr gelenkt wird, auf sehr verschiedene WeiBe lebendig und gegenwärtig. Sie braucht nicht die Schicht des ratio nalen Bewußtleins zu erreichen, sondern kann sich als nur der (se kundären) rationalen Analyse zugänglicher Kern religiöser oder sozi aler Verhaltenaachemata auswirken, die das menschliche Handeln im Rahmen der betreffenden GeaeD8Chaftaordnung in den sich wieder holenden Lebenaaituationen regulieren. Eine bei den einzelnen Völkern in unterschiedlicher Stärke und unter ebenso unterschiedlichen Vor ausaetzungen sich regende moralische Reflexion kann dahin führen, daß derartige Verhaltell8llchemata abstrakt erfaßt, d. h. von den praktischen Begleitumständen gelöst und als allgemeinverbindliche Sentenzen formnliert werden, womit die MEa TciW nollciW dem intellek tuellen Veratindnia nähergebracht wird. Diese Reflexion wird aber die ~a TciW xollciW Dicht nur progressiv dem rationalen Bewußtsein 41 erschließen, sondern sie auch fortlaufend modifizieren und wandeln, nicht weniger als es einschneidende Veränderungen in den äußeren Lebensbedingungen zu tun vermögen. Die Geschichte der Gesittung ist zunächst nichte anderes als die durch äußere Einwirkungen und durch Refiexion hervorgerufene Wandlung der MEa TM> nollöW. Diese bleibt indessen MEa TM> nollciW - und damit das von ihr gelenkte Handeln ein Handeln nach vulgärer Sittlichkeit -, solange die Re flexion nicht über die Erfahrungen im gesellschaftlichen Zusammen leben hinausgreift und nicht den gesamten Bereich des sittlichen Lebens von einer aIlgemeinen, spekulativ gewounenen Seinsbestim mung her begreift. Vulgärethik kann alBO, nach der eben gegebenen Beschreibung, sehr wohl die subtile Beobachtung, Registrierung und Analyse der Gegebenheiten des menschlichen Lebens einschließen, sie kann demzufolge über verfeinerte und durchdachte Verhaltensregeln verfügen. Ihr wesentlicher Untersohied zur nicht-vulgären Ethik be steht darin, daß sie sioh an das bindet, was die Mensohen einer be stimmten GeseUsohaftsordnung (bzw., je nach dem historischen und geographischen Horizont der betreffenden Menschen, auch mehrerer, kultureU und ethnisch verschiedener GeseUsohaftBOrdnungen) als Regeln ihres HandeIns anerkeunen, wobei diese Regeln von reinen Tabu-Vorsohriften bis zu rational einsiohtigen Anweisungen reichen köunen, die in bewußtem Gegensatz zu konventioneUen, situations gebundenen Verhaltenssohemata formuliert sind. Die der VuIgärethik zum ersten Male von Platon bewußt entgegen gesetzte philOlOphisohe Ethik beruht demgegenüber auf Wert setzungen, die nioht unmittelbar den geseUsohaftliohen Gegebenheiten, sondern der spekulativen Annäherung an das reine, intelligible Sein ihren Ursprung verdanken. In ähnlicher Weise kann auch eine OIfen barungareligion sich über die Gegebenheiten der geseUsohaftlichen Realität hinwegsetzen und die Ziele des HandeIns außerhalb des erfahrbaren Bereichs des menschlichen Zusammenlebens festlegen. Iat einmal auf Grund solch neuartiger Impulse eine zusammen hängende nioht-vulgäre Ethik konzipiert - wie in den heUenistischen PhilOlOphensohulen oder in der frühohristliohen Theologie - und von einem Kreis von Anhängern als verbindlioh angenommen, so kann es nicht ausbleiben, daß sie die herrschenden Vorstellungen der VuIgärethik nachhaltig - und zwar, wie die Geschiohte lehrt, Behr zu deren Vorteil - besinßußt, aber auch ihrerseits aus den vorhan denen 6dEcu TWP nollciW annimmt oder verwirft, was zu ihrer eigenen Lehre in Beziehung tritt. M. a. W. : Eine einmal etablierte nicht-vulgäre Ethik wird notwendigerweise im Verlaufe ihrer Ausbreitung und Wirksamkeit zur formenden Kraft des vulgären sittliohen Bewußt seins, das durch sie stärker verändert zu werden pflegt als durch die 7 obengenannten Faktoren. Damit aber verwischt sich elDlge Zeit naeh dem ersten Einsetzen einer nicht-vulgären Ethik der Unterschied zwischen ihr und der Vulgärethik im historischen Erscheinungsbild. Angesichts dieses Sachverhaltee ist es schwer, das Bild der Vulgär ethik einer bestimmten Epoche zu zeichnen, zumal wenn diese gerade durch den in ihr nachweisbaren Neuansatz zu einer nicht-vulgären Ethik "Überhaupt nur unser historisches Inte1"ell8e beansprucht. Der Unterschied zwischen vulgärer und nicht-vulgärer (philO8Ophischer oder religiÖ8er) Ethik ist eben in erster Linie ein typologischer und darum aus der Betrachtung eines geschichtlichen Ablaufes nur mittel bar abzuleiten. Dazu kommt, daß die sittlichen Lehren einer Philo sophie oder einer gestifteten, dogmatischen Religion zwar mit einigem Anspruch auf Vollständigkeit systematisch dargelegt werden können, daß aber die sittlichen Vorstellungen des Vulgärbewußtseins inner halb eines sich über Jahrhunderte erstreckenden ZiviliBationszu sammenhanges eigentlich nur im Rahmen einer umfassenden Kultur geschichtsschreibung ihre angemessene und erschöpfende Darstellung finden. So darf es wohl als berechtigt gelten, wenn der vorliegende Versuch, der in die Strukturen des sittlichen Denkens einführen soll, sich der paradigmatischen Methode bedient. An dem Auftreten, den Wandlungen und der variierenden Giiltigkeit einer vulgärethischen Maxime innerhalb eines für uns heute einigermaßen übersehbaren Kulturzusammenhanges sollen das Wesen und die möglichen Entwick lungen der Vulgärethik sowie ihre Auseinandersetzung mit nicht vulgärer Ethik verdeutlicht werden. Das paradigmatische Verfahren birgt mancherlei Gefahren, die dem Verf&BBer nicht verborgen ge blieben Bind, die er aber glaubte in Kauf nehmen zu mÜ8llen. Die Auswahl des Materiales sowohl wie der an die Geschichte der Goldenen Regel sich knilpfenden Nebenfragen ist in hohem Grade 8Ubjektiv. Ein Anderer würde dieses fortgel&BBeD, jenes zUllätzlich in den Kreis der Betrachtung einbezogen haben. Wenn die Studie in der vorliegen den Form dem PhilO8Ophiehistoriker einige Aufschl"Ü88e ilber die VoraU88etzungen der Entstehung phil080phischer Ethik vermittelt, dem Kla88ischen Philologen seine Vorstellungen von der Kontinuität zwischen Orient, Antike und Christentum abrundet, dem Theologen die Frage nach der Kommensurabilität zwischen religiöser, philO8O phischer und vulgärer Ethik zu kliren hilft und vor allem dem Studierenden einen Einblick in die Möglichkeit der philologischen Behandlung nicht-philologischer Probleme verschafft, ist ihr Zweck mehr als erfüllt. 11. Die Goldene Regel Ea war einmal ein vorwitziger junger Mann. Der kam in die Tischlerwerkstatt des großen Rabbi Schammai und fragte don be rühmten Gesetzee1ehrer, ob er ihm den Inhalt der Tora in so kurzen Worten vorzutragen vermöchte, daß man auf einem Beine stehend seine Lehre anhören könnte (die Frivolität dieses Ansinnell8 wird jedermann deutlich, der sich vergegenwärtigt, daß die lebell8lange Versenkung in die Schriften des Alten Bundes, das liebevolle Er wägen auch des UIl8Cheinbarsten Detaila der göttlichen Willenskund gebung dem gläubigen Juden als die höchste und würdigste Form menschlicher Betätigung gelten muß, vgl. Aboth 2, 2a). Schammai war ein herber Mann. Er machte nicht viel Federlesell8 mit dem über mütigen Frager, sondern griff nach seinem Zo11stock und vertrieb ihn aus dem Hause. Der also Gezüchtigte gab sich indessen nicht zufrieden. Vielmehr stellte er dieselbe Frage dem anderen, ebenso berühmten Gesetzeslehrer jener Generation, dem Rabbi Hillel. Während sich die Umstehenden nur entsetzen konnten, lächelte Hillel - er war ein milder Mann und kein militanter Gelehrter - und sprach: "Tue niemandem etwas an, von dem du nicht willst, daß es dir geschehe. Das ist die Summe des Gesetzes." Die hohe Schätzung dor Goldenen Regel J, die sich in dieser hübschen Anekdote aus dem Talmud aU88pricht, ist im Spätj udentum weitver breitetl_ Der sog. Targum Jeruschalmi (ps. Jonathan ed. Ginsberger, 1903) umschreibt zu Lev. 19,18 das Gebot, den Nächsten wie sich selbst zu lieben, in dem Jesus (Lc. 10,28)-und Rabbi Akiba 100 Jahre später (Strack-Billerbeck zu Lc. 10,28) die Summe des Gesetzes sehen lehren, mit eben jener Goldenen Regel. Aber der Geltungsbereich dieser Maxime als Inbegriff aller sittlichen Verhaltensvol'8Ohriften be schränkt sich in den ersten Jahrhunderten vor und nach ehr. Geb. 1 Den Namen dar Goldenen Regel verfolgt Philippidee (8. u. 8.10) bis ins 18. Jahrhundert zurück. Ältere Belege hebe ich ebenfalls nicht 8"funden. Vielleicht stammt ar, wie viele ......0 88 Bezeichnungen, aus der auf den Pythagoreismus zurilck8"henden Tradition. Vg\. dazu M. C. Ghyka, Le nombre d'or, Paris 19112_ I Schab. 31a. Vgl. 8track-Billarbeck zu Mt. 7,12. 9 durchaus nicht auf das orthodoxe Judentum. Neben dem literarischen Nachlaß der jüdischen Sekten (z. B. Test. Sebul. 5,3) bieten orthodox christliche, gnostische und nicht zuletzt auch heidnische Texte eine Fülle von Belegen. In Mt. 7,12 (-Lc. 6,31) erscheint die Regel in ihrer positiven Form: "Tut den Menschen das, von dem ihr wiinscht, daß es euch geschehe." Auch hier tritt sie mit dem Anspruch auf, den Inbegriff rechten Handelns nach dem Gesetz zu umschließen. Die positive Fassung begegnet uns ferner in der slavischen Version des Henoch-Buches, das in seinen wesentlichen Bestandteilen aus einer jüdischen Sekte stammen wird (61,1). Die Didache, die älteste auBerkanonische Zusammenstellung christlicher Lebensregeln, verbindet die Goldene Regel mit dem Zwei wegeschema, jenem uralten Topos moralischer Unterweisung (1,2) und dem Liebesgebot aus Lev. 19, 18; ähnliches gilt für die sehr alter tümliche, nur äthiopisch erhaltene Epistula apostolorum (18 Duen.) '. Die positive und negative Fassung, vereinigt als Inbegriff der neuen Lehre, finden wir bei dem Syrer Bar Daisan (vgl. !ib. reg. 11 Nau = Patr. Or. 1,2). Im 15. Kapitel der Apostelgeschichte hatte die west liche Rezension des Textes die Goldene Regel zwischen V.20 und V. 29 eingeführt. Eine Handschrift dieser Rezension muß Porphyrios vorgelegen haben, denn er bezichtigt (adv. Christ. fr. 8 Harnack) die Christen offenbar wegen der Inanspruchnahme der Goldenen Regel des Plagiats ". Dieser Vorwurf wird verständlich, wenn man die breite Streuung der Belege aus heidnischen Quellen bedenkt. Seneca rechnet die Goldene Regel (ep. 94, 25 und 43) unter jene Maximen, deren Wahrheits gehalt ohne Begründung unmittelbar evident ist und die deshalb in ein Stadium sittlicher Unterweisung zu setzen sind, das der philoso phischen, d. h. grundsätzlichen, Belehrung vorangehen muß ". Unter den vulgärethischen Sentenzen, die seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. in großen Gnomologien zusammengefaßt oder einem der Sieben Weisen zugeschrieben wurden', taucht die Goldene R.egelimmerwieder auf: Stob. 3 p.120 H. erscheint sie als Dictum des Pittakos, Diog. Laert. 1,36 als eines des Thales. Aber auch Aristoteies (Diog. Laert. 5,21) wird sie zugeschrieben. Wir finden sie mehrfach - positiv und negativ - in dem pythagoreisierenden Sextius-Florilegium (87-90,179/180 • Vgl. dazu G. R.ch, Du Aposteldekret nach seiner auBerkanonischen Textgeatalt (T. U. 13,1906) 89 u. 13211". Neuere Literatur zum Aposteldekret bei E.Haenehen, Die Apostelgeechichte (Meyers krit• . exeget. Kommentar zum N. T.), Göttingen 1969, "Off. • Anders ist diese Porphyrios-Stelle kaum zu verstehen. • Die dem N. und 96. Brier 8eDecaa &ugrunde liepnde ethische Systematik ist die dee POIIIIidonios. • Vgl. B. SneU, Le. ...n ,md Meinungen der Sieben Weisen, MÜDchen 11962, 98ft".