Die Ertragswirtschafi: schvveizerischen der Nebenbahnen Von I)r.-Ing. Hans \\fe ber Mit einer Karte Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH 1919 Additional material to this book can be downloaded from http://extras.springer.com ISBN 978-3-662-42268-7 ISBN 978-3-662-42537-4 (eBook) DOI 10.1007/978-3-662-42537-4 Meiner Braut. Inhalts-Verzeichnis. Vorwort Einleitang 1. Abachnitt: Tarife und I•:iunahlllf'll :!1 I. Der Personentarif . . . . . . . . . 21 :!. Der Gütertarif . . . . . . . . . . . U!.t 3. Der Tarif im Vt.•rhältub zu <lt>n virtuellen Längen . i'ill 4. Der Tarif im VPrhiiltnb zu lll'n Gesamtausg·ahrn und Zlllll Ertrag· tjl 5. Einnahmen aus dPm ll:lhnht>trit•h 71 6. Nebeneinnahnwu . . ;-~:: 7. Bcihilt't•n Drittt.•r . . öG 2. Abacbaitt: Ausg·ahl'n 8V I. Reine Bt~trirhsaus:.r:tiH•It B~l 2. Nebenausg·abl'n . . 100 3. Steuern . . . . . . !Oii 4. Beihilfen an D1·ittt.· 108 5. Tilgungen . . . . Wti 6. Der Zinscndiensl . lli) 3. Abacbaitt: Der HP i nl'l' l ra ;,:· l2H 4. Abacbaitt: Dit.• Zwang·saufliisuu;.:· 130 5. Abacbaitt: DPr Hiickkaut' r:;5 6. Abacbaitt: ~laß nah mP n zur S t d g-t.• rung· tl t"r Ertrag,; t'ii h i g k e i t I::!t Schlußwort . . . Kartl' tler schweizPrbchen ~et.t.•nhahlll'll. Vorwort. Kurz nach A tli'brueh des vVeltkrieoges gab der sch weizel'ischc Bundes rat mehrere Erlasse heraus. nach denen während des Krieges eine Zwangs auflösung von :;\!>benbahnen unzulässig sei. Diese Erlasse stehen in der ganzen "\V elt vereinzelt da und zeigen. daß die wirtschaftliche Lage der schweizerischen Xf'benbahnen eine ganz andere sein muß. als die de:r übrigen Eisenbahnuntemehmungen der \Velt. Für das schweizerische Wirtschaftsleben habf'n andererseits die ~ebenbahnen eine verhältnismäßig große Bedeutung. Ist doch in ihnen das ansehnliehe Kapital von rund 600 :Mill. F·r. angelegt. E:;-. erscheint daher von besonderem Reiz. die wirt schaftlichen Verhältnis-'e der schweizerischen Nehcnbahnen einer Unter suchung zu unterziehen. Das Ergebnis die3el" Untf'r3nehung wird hiermit vorgelegt. Die Grundlage der _\.rheit iJilden die von amtlicher ;:)eite veröffentlichten Statistiken. sodaun die Angaben der Geschäftsberichte- der verschiedenen Xebenbahnverwaltungen. die Fachzeitschriften und die Tagesblätter. Diese Unterlagen sind jedoch weit versh·ent und ungleichfönnig gestaltet, so daß ein Einblick in die Verhältnisse nur durch eine eingehende vergleichende Untersuchung grwonnen werden konnte. Hierbei mußten die Stadtstraßen bahnen (Trambahnen) ausgeschieden werden, weH ihre abweichenden Bau und Betriebsverhältnisse (keine eigentlichen Bahnhofsanla.gen. leichtere, nur auf den Personenverkehr zugeschnittene Betrieb;;mittel, Zonentarif und Fahrkartenausgabe während der Fahrt) einfache Vergkiehsuntersnchungen au,;:schließen. Zudem bilden ihre Gesamtanlagekosten nur einen geringen Brn~:hteil der in den \'ebenbahnen angelegten Gelder. Nur in den Zahlen tafeln wurden die Stadtstraßenbahnen der Vollständigkeit wegen hin und wieder be1iicksichtigt. \Yenn auch die Aufstellung ...-on Durchschnittszahlen zwecks wirt schaftlicher Beurteilung neuer Bahnanlagen wissenschaftlich unhaltbar ist, 8 und die,.;es Verfahren schon mancher neuen Ba.lmunteruellmung schwer ge schadet hat, so bildet es doch eine gute Handhabe zur Gewinnung von Vergleichswerten bestehender Bahnen. Dadurch wird es ermöglicht, einen kurzen und klaren überblick über die vorliegenden \T erhältnisse zu er langen und in aller Einfachheit vergleichende StlHÜen an~tellen zu können. Daher sind auch in folgender Schrift hin und wieder Durchschnittswerte berechnet worden. Ei n I e i tun g. Zur Beurteilung de:; Ertrages der schweizerischen .Nebenbahnen kommt nicht lediglieh der Vergleich der für die verschiedenen Bahnen und Bahngmppen vorliegenden Zahlenwerte und die Verwertung von Jahres abschlüssen in Betmcht, sie setzt auch die Kenntnis von Ausdehnung, Lage und Verkehrsaufgaben der ?l;ebenbahnen voraus. Namentlich Lage und Verkehr;::aufgabea wirken bCl;timmcnd auf den Ertrag einer Bahn ein. Bahnen in einer durch andere Verkehrslinien schon gut aufgeschlossenen Gegend werden unter o;onst gleichen Verhältnissen nicht den hohen Ertrag abwerfen, wie solche, die nicht von 'Nettbewerbsunternehmungen beein trächtigt und zu Tarifherabsetzungen gezwungen werden. Sodann werden Verwaltungen, die nach privatwirtschaftliehen Grundsätzen verfahren, durch Ansetzung höherer 'farifeinheiten in der Regel einen größeren Ertrag er zielen, als die nur· nach gemeinwil'ischaftlichen Richtlinien verwalteten Bahnen. Nu<:h seiner Entwicklung und seinem derzeitigen :S'tande läßt sich Eint•dluu~ das schweizerische Nebenbahnnetz in vier Gruppen einteilen: der Nebeu hahnen naeh 1. Stadtstraßenbahnen (Trambahnen), ihrer Ent wicklung"· 2. überlandnebenbahnen, Ye 1·keh rsu,.t. 3. vollbahnähnliche ~ebenbahncn tmd 4. Bergbahnen, die hauptsächlich dem Fremdenverkehl' dienetl. Alle diese Bahnanlagen unterstehen dem Nebenbahngesetz von 1899. sowie der übrigen allgemeinen Eisenbahnge~tzgebung, soweit das Neben bahng€:Setz1) keine Erleichterung gegenüber dem Eisenbahngesetz2) von 1872 gewährt3) •) • 1) .\'eoonbahngesetz vom 21. Ikzember 1899 mit der Vollziehungsverordnung vom 10. März 1906 und den beiden Bunde.sratsbesohlüssen vom 10. August 1900 und 24. Januar 1905 ootreffeud die Bezeichnung der sohweizerischen Nebenbahnen. (Vergl. Archiv für Ei.3e.nbalmwesen 1900 S. 849, 1905 S. 480, .1906 S. 8.51.) 2) Bundesgesetz über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen auf dem Ge biete d~r schwei:r.erischt.'n Eidgenoilsenschaft vom 23. Dezember 1872 mit seinet· 10 -~ Die zweite Gruppe umfaßt die überlandstraßenbahnel). und die eigent lichen Lokalbahnen auf eigenem Bahnkörper. Diese beiden Bahnarten unterscheiden sich lediglich dadurch, daß die eine auf der Straße, die andere auf eigenem oder wenigstens teilweise auf eigenem Bahnwörper geführt wird. Die Art und Weise des Betriebes ist bei beiden gleich. Trambahnen. Da die Straßenbahnen nicht nur den Stadtverkehr bedienen, sondern auch weit über Land führen (Bern, Basel, Genf, Lausanne und Zürich) , greifen sie in die zweite Gruppe, die Überlandnebenbahnen hinein. Es kann daher zwischen der ersten und zweiten Gn111pe keine scharfe Grenze gezogen werden. Immerhin unterscheiden sich die Stadtstraßenbahnen und Vorortbahnen von den Überlandnebenbahnen in drei wesentlichen Punkten: 1. gleicht die schmälere Bauart ihrer Wagen durchaus der der Stadt straßenbahnen, in deren Netz sie meistens auch einmünden; 2. dienen sie ausschließlich dem Personenverkehr, und 3. was auch für ihre statistische Einreihung unter die Trambahnen ausschlaggebend ist, vollzieht sich ihr Betrieb nach einem starren Fahrplan mit enger Wagenfolge unter Fahr scheinausgabe während der Fahrt. Uberland Die Nebenbahnen der 2. Gruppe lassen sich arn besten mit den preu neben ffi:schen nebenbahnähnlichen Kleinbahnen vergleichen. Ihnen fällt die Auf bahnen. gabe zu, sich als enges Maschennetz zwischen die Hauptlinien zu sehnliegen und diese zugleich besser miteinander zu verknüpfen. Während bei den schmalspurigen Überlandnebenbahnen die elektrische Betriebskraft vor herrscht, überwiegt bei den regelspurigen Bahnanlagen vorläufig noch die Dampfkraft. Das ist darauf zurückzuführen, daß sie zu einem Zeitpunkte entstanden sind, als ilie elektrische Betriebsart noch in ihren Anfängen steckte. Sodann ist bei den schmalspur1gen Anlagen, die mit Vorliebe auf Vollziehungsverordnung vom 1. Oktober 1875. Im übrigen finden sich die ge samten auf das Eis•enbahnwesen sich .beziehenden Gesetze und Erlasse in der Eisenbahngesetzgebung des Bundes von Jul. Oetiker, Bern, 1913 Bd. I bis III. 3) Anders verhält es sich bekanntlich bei der preußischen Eisenbahngesetz gebung. Hier genießen die vollbahnähnlichen Nebenbahnen keine gesetzlichen Erleichterungen gegenüber den Sta-atsbahnen. Vielmehr sind sie dem Eisenbahn gesetz von 1838 unterworfen. Nur den nebenbahniilhnlichen Kleinbahnen räumt das Gesetz von 1892 weitergehende El'leichterung€n ein. Dagegen finden auf diese d:ie fraohtrechtlichen B<estinunungoo. der §§ 453-473 des Deutschal Hand!elsg.es-etzbuchs mit den im § 473 vorgesehenen Ausnahmen Anwendung. 4) Dem Nebenb3ihng.esetz unterstehen demnach nur solche Bahnen, bei denen ein Schienenweg im gewöhnlichen Sinn des Wortes vorhanden ist. Andere Unternehmungen, bei denen ·diese Voraussetzung fehlt, sind daher streng ge nommen nicht zu den Nebenbahnen zu rechnen. Hierher sind zu zählen namentlich der vVett.erhornaufzug, der Aufzug auf dem Bürgenstock (Hammetschwand) und der Aufzug Matte-Plattform in Bern. Diese Bahnen unterliegen der Verordnung, betreffend die Kon:i'iessionierung und die Kontrolle der Automobilunternehmungen, Aufzüge und Luftseilbahnen (18. September 1906). 11 - der Straße geführt werden, der elektrische Betrieb erforderlich wegen der Vermeidung von Rauch und Ruß. Die 3. Gruppe der Nebenbahnen wird durch die schmalspurigen Haupt V ollLalm ähnliche bahnen gebildet, die nur ihrer abweichenden Spurweite wegen zu den Neben Neben bahnen gerechnet werden. Der Unterschied zwischen der Anlage dieser bahnen. Bahnen und jener der ersten Gruppen besteht darin, daß die schmalspurigen Hauptbahnen selbständig einen ganzen Landesteil überspannen und be- dienen, während die anderen nur Verbindungsglieder zwischen den Haupt verkehrsadern sind. Es sei nur auf das ausgedehnte rhätische Eisenbahn- netz mit seinen beiden Au:släufern der Berninahahn und der Furkabahn hingewiesen. Bergbahnen. Die 4. und letzte Gruppe setzt sich ihrem Charakter gemäß vorwiegend aus Zahnrad- und Seilbahnen zusammen. Sie schließt aber auch eine Reibungsbahn, die mit 70 "/oo angelegte, regelspurige Uetlibergbahn mit ein. Neoen dieser Gruppierung der Nebenbahnen nach Anlage und Ent- Einteilung W1·C k l ung l"a ßt s1·c 11 noc h e1· ne an d ere em· fa c he re E1' n t e1' l ung, un d zwar nach bdaehr n:eNne bneanc-h deren Zweckbestimmung vornehmen. Hierbei treten 2 Bahngruppen in die ihre~· Zweck- hestJmmung·. Erscheinung: Ta !bahnen uncl Bergbahnen. Jene bezwecken vorwiegend die Gewinnung von Liingen, diese die von Höhen. Die Talbahnen lassen sich ferner in Reibungsbahnen und gemischte Bahnen einteilen. Trotz dieser Unterscheidung sind auch hier die Grenzen mehr oder weniger flüssig. Talbahnen sind im Gebirge bei Überschreitung von Pässen oder Gewinnung Yon Scheiteltunnels streckenweise wie reine Bergbahnen ausschließlich bestrebt, an Höhe zu gewinnen. Ohne daß jedoch die Gesamt anlage, die nur eine Liingengewinnung im Auge hat, ihren Charakter als Talbahn verlöre, können diese Teilstücke für sich als Bergbahnen betrachtet werden. Zu solchen von Bergbahnstrecken durchsetzten Talbahnen sind zu zählen: die Rhätische Bahn mit den Bergstrecken Klosters-Wolfgang (11 km), und Bergün-Preda (13 km), die Furkabahn mit den Steilstrecken Oberwald-Furka-Realp (23 km) und Andermatt-Oberalppaß-Eueras (23 km). Überwinden Reibungstalbahnen erhebliche Höhenunterschiede zweier auf der Karte dicht beieinanderliegender Punkte oder Ortschaften durch aus greifende Längenentwicklungen, so werden diese bei den gemischten Tal bahnen durch eingelegte Zahnstrecken miteinander verbunden. Am gesamten schweizerischen Eisenbahnnetz in der Länge von Ausdehnung o" 9 00 k- m b eteiligen sic:h die Nebenbahnen ml. t 33· ~:J 8,4 l{ m, d . h. m.i t D~ 7 (/}o/ . bdaehsn NneeLtzeens-. Yon dic:<em Anteil geht nur ein kleiner Teil für städtische Trambahnen und Bergbahnen ab. \Yird von diesen mehr lokalen Eisenbahnen abgesehen, so dureilziehen ,,·irt:<ehaftlich wichtige Nebenbahnen noch immer mit 3000 km, d. i. mit mehr als die Hälfte der Gesamtlänge aller Bahnen, die Schweiz.