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Die Deutschen Länder: Geschichte, Politik, Wirtschaft PDF

379 Pages·2002·5.901 MB·German
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Die deutschen Länder Hans-Georg Wehling (Hrsg.) Die Deutschen Länder Geschichte, Politik, Wirtschaft 2., überarbeitete Auflage Leske + Budrich, Opladen 2002 Gedruckt auf säurefreiem und alters beständigem Papier. Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme Ein Titeldatensatz für diese Publikation ist bei Der Deutschen Bibliothek erhältlich. ISBN 978-3-322-97539-3 ISBN 978-3-322-97538-6 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-97538-6 © 2002 Leske + Budrich, Opladen Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung au ßerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages un zulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für VervielfaItigungen, Übersetzungen, Mikrover filmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Satz: Leske + Budrich Inhalt Vorwort .......................................................................................................... 7 Hartmut Klatt Reformbedürftiger Föderalismus in Deutschland? ......................................... 9 Hans-Georg Wehling Baden-Württemberg ....................................................................................... 17 PeterMärz Freistaat Bayern ............................. .................................... ............... ......... .... 35 Hansjoachim Hoffmann Berlin ............................................................................................................. 67 Wemer Künzel Brandenburg .................................................................................................. 91 Michael Scherer Freie Hansestadt Bremen ............................................................................... 109 Helga Kutz-Bauer Freie und Hansestadt Hamburg ...................................................................... 121 Elisabeth Abendroth und Klaus Böhme Hessen ............................................................................................................ 133 Heinrich-Christian Kuhn Mecklenburg-Vorpommem ........................................................................... 149 Peter Hoffmann Niedersachsen .... ......................... ................................................................... 167 Andreas Kost Nordrhein-Westfalen 181 Dieter Gube Rheinland-Pfalz ............................................................................................. 195 6 Inhalt Burkhard Jellonnek unter Mitarbeit von Marlene Schweigerer-Kartmann Das Saarland ...................................... ......................................................... ... 211 Werner Rellecke Freistaat Sachsen .................................................................................... ....... 233 Wilfried Welz Sachsen-Anhalt ............................................................................... ............... 251 Klaus Kellmann Schleswig-Holstein ........................................................................................ 261 Antonio Peter Thüringen ...................................... ................................................................. 277 Martin Große Hüftmann Die föderale Staatsform in der Krise? ................................................ ......... ... 289 Gerhard Lehmbruch Föderalismus als entwicklungsgeschichtlich geronnene Verteilungsentscheidungen ................................................................... ......... 313 Ursula Münch Vom Gestaltungsföderalismus zum Beteiligungsföderalismus ...................... 329 Wolfg ang Renzsch Der Streit um den Finanzausgleich ................................................................ 347 Thomas Fischer Die Außenpolitik der deutschen Länder ......................................................... 369 Die Autorinnen und Autoren ......................................................................... 391 Vorwort Wenn die Bundesrepublik Deutschland und die ihr zugrunde liegende Verfas sung, das Grundgesetz, kürzlich auf 50 Jahre Bestehen zurückblicken konnten, zudem noch auf 50 gute, erfolgreiche Jahre, ist das auch für die dem Bund zu grunde liegenden Länder Anlass genug, inne zu halten und nachzudenken über die Verfassung, in der sich die Bundesrepublik befindet und wie die Zukunft zu gestalten ist. Das Ländern gemäße Thema ist hier das von Föderalismus und das der Länder selbst. So werden in dieser Veröffentlichung im ersten Teil die 16 Bundesländer ein zeln vorgestellt: nach geografischen Grundlagen, nach Geschichte und politisch wirksamen Traditionen, nach Wirtschafts struktur und wirtschaftlicher Bedeu tung, nach ihren politischen Verhältnissen wie Verfassung, Parteien und Wahlen, Verwaltungsaufbau. Vorgelegt werden farbige Länderporträts, die man gerne liest, um sich zu informieren. Im zweiten Teil dieser Veröffentlichung geht es um den deutschen Föderalis mus in seiner spezifischen Ausprägung, in seiner gegenwärtigen Gestalt, seiner Entwicklung, seinen Problemen und Reformperspektiven. Das föderale System des Bundesrepublik hat sich - durch Tradition und Ver fassung begünstigt - zum spezifisch deutschen unitarischen Bundesstaat entwi ckelt, der in Kooperation einheitliche Problemlösungen für das gesamte Bundes gebiet zu verankern sucht, im Bemühen, die Vorteile von Einheitsstaat und Bun desstaat zu verbinden. Ergeben hat sich daraus jedoch ein System eher verwisch ter Verantwortlichkeiten und einer gewissen Immobilität. Am ausgeprägtesten, am unverwechselbarsten zeigt sich der deutsche Födera lismus in der "Politikverflechtung", der zufolge die Kompetenzen in der Aufga benwahrnehmung, stärker aber noch die Gesetzgebung und Gesetzesausführung zwischen Bund und Ländern aufgeteilt sind. Das schließt die Aufteilung der fi nanziellen Ressourcen, sowohl nach Aufkommen als auch Verteilung, mit ein. Wir haben es mit einem umfassenden Verbundsystem zu tun. Zugleich aber wir ken die Länder in Gestalt der Länderexekutiven in die Politik des Bundes hinein, mit Hilfe des Bundesrates und der dort genehmigungspflichtigen Bundesgesetze. Die Grenzen von Regierung und Opposition verwischen sich dort gelegentlich, wenn nach der Verantwortung gefragt wird. 8 Vorwort Auch die überkommene und im Staatsrechtsdenken fest verankerte Zuordnung der Außenpolitik zur Ebene des Gesamtstaates ist von der Wirklichkeit überholt. In der Außenpolitik - besonders greifbar in der Europapolitik - wirken die Län der längst mit oder machen ihre eigene Außenpolitik- in Absprache mit dem Bund, aber auch nebenher und sogar in Konkurrenz. Reformüberlegungen sind darauf gerichtet, klare Verantwortlichkeiten herzu stellen und Konkurrenzverhältnisse zur Beförderung von Innovation und Refor men zu installieren. Doch alle Reformvorstöße müssen sich die Frage nach der Realisierbarkeit gefallen lassen: Geschichte ist nicht Vergangenheit, sondern immer auch höchst lebendige Gegenwart, die die vorhandenen Entscheidungs spielräume absteckt. Einmal betretene Entwicklungspfade sind nur unter großen Schwierigkeiten wieder zu verlassen. Die Globalisierung der Wirtschaft wird nicht nur deutsche Industrieprodukte der weltweiten Konkurrenz aussetzen, auch das politische System, die Institutio nen von Bund und Ländern werden sich zunehmend dem internationalen Kon kurrenzdruck ausgesetzt sehen. Und das kann auch bedeuten: Ist der deutsche Föderalismus in seiner gegenwärtigen Form ein Standortvorteil oder ein Stand ortnachteil? Auch unter diesem Aspekt wird das Thema Reform des deutschen Föderalismus künftig diskutiert werden müssen. Die Autorinnen und Autoren der Länderporträts sind, von einer Ausnahme ab gesehen, innerhalb ihrer jeweiligen Landeszentrale jeweils für den Publikations sektor zuständig. Von daher stellt diese Publikation auch so etwas wie die Visi tenkarte der Landeszentralen für politische Bildung dar, soweit es die Publikati onsarbeit und die für sie Verantwortlichen betrifft. Die Beiträge sind aber genau so persönliche Meinungsäußerungen wie die der übrigen Autoren aus dem Be reich der Wissenschaft. Stuttgart, den 31. Oktober 2001 Hans-Georg Wehling Reformbedürftiger Föderalismus in Deutschland? Beteiligungsföderalismus versus Konkurrenzföderalismus Hartmut Klatt Föderalismus in Deutschland definiert sich, anders als beispielsweise in der Schweiz oder in den USA, vom Bund, nicht von den Ländern her. Entsprechend hat sich der deutsche Föderalismus zu einem Beteiligungsförderalismus entwickelt, innerhalb dessen immer mehr vom Bund her geregelt wird. Die Länder(regierun gen) haben sich dafür entschädigen lassen: in Form verstärkter Mitsprache an der Bundespolitik auf dem Wege über den Bundesrat. Die Experimentierlust und das Innovationspotential, das im Wettbewerb der Länder um die besten Lösungen liegt, sind damit aufgegeben worden. Bislang schien es allerdings so, als ob Föderalis mus in Deutschland nur akzeptiert würde, wenn Politik die LebensverhäItnisse so einheitlich wie in einem zentralistischen Staat zu ordnen in der Lage wäre. Doch der Versuch, beide Staatsprinzipien miteinander zu koppeln, hat zu beträchtlichen Nachteilen geführt, für die das Wort ,,Reformstau" in Mode gekommen ist. Vor stöße zur Veränderung des Föderalismus in Richtung Konkurrenzföderalismus kommen vor allem von jenen Bundesländern, die zu den Zahlerländern des Finanz ausgleichs gehören. Auch sonst mehren sich die Stimmen, die sich für einen Kon kurrenzföderalismus stark machen. Doch sind sie stark genug, eine Veränderung herbeizuführen? Der Herausgeber Föderalismus vom Bund her definiert Das deutsche föderal staatliche System definiert sich vom Bund her, nicht von den Ländern, obwohl die Länder als staatliche Teileinheiten eigentlich die Bau steine jeder Föderation bilden. In diesem Paradox liegt der entscheidende Unter schied des deutschen Föderalismus zur Bundesstaatlichkeit in der Schweiz und in den USA begründet. In der Schweiz bzw. in den Vereinigten Staaten leitet sich der Gesamtstaat nach wie vor, ungeachtet aller Zentralisierungs- und Unitarisie rungstendenzen, von den Kantonen bzw. den Einzelstaaten ab. Genau gegenteilig sehen die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland aus, wenn man ein zelne Befunde über die Ausprägung der bundesstaatlichen Ordnung hierzulande miteinander in Beziehung setzt. Ein Axiom deutscher Politik, auch und gerade im föderalen Rahmen, ist seit je her die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse. Aus Artikel 72 Absatz 2 des 10 Hartmut Klau Grundgesetzes (GG) und Artikel 106 Absatz 3 Nr. 2 GG wird von einigen Vertre tern der Staatsrechtslehre sogar ein entsprechender Verfassungsauftrag angenom men. Im Rahmen der Verjassungsrevision 1993/94 ist in Artikel 72 Absatz 2 GG auf Druck der Länder der Begriff der Einheitlichkeit durch den der Gleichwertig keit ersetzt worden. Das soll den Bund daran hindern, weiterhin - unter Hinweis auf die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Regelung durch Bundesgesetz - prak tisch jede Materie der konkurrierenden Gesetzgebung beanspruchen zu können, zu Lasten der Länder. Konrad Hesse hat dies schon Anfang der 50er Jahre auf die einprägsame Formel vom "unitarischen Bundesstaat" gebracht. Damit ist keine Zentralisierung gemeint, sondern sie benennt den Sachverhalt, wonach der Inhalt der Politik weniger auf die territorial bezogene Differenzierung ausgerichtet ist als auf eine Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse, d.h. auf eine Unitarisierung. Über diesen Befund gibt es sowohl bei den Praktikern wie bei den Wissenschaft lern keinen Streit, allenfalls über die Gründe für diese Tendenz, genauer gesagt über die Initiatoren der generellen Unitarisierungstendenz. Dabei gilt es zu berück sichtigen, daß nicht nur der Bund im Wege bundesweiter Regelungen Einheitlich keit herstellen kann, sondern ebenso die Länder durch koordinierte Regelungen. Das haben sie in der Bildungspolitik und im Rundfunkwesen ausgiebig getan, um ihre Kompetenzen vor dem Zugriff des Bundes zu schützen. Ein"v erkappter Einheitsstaat"? Pointiert könnte man schlußfolgern, daß der Bundesstaat in Deutschland (nur) unter der Voraussetzung akzeptiert wird, daß die Politik die Lebensverhältnisse so einheitlich wie in einem Zentralstaat ordnet. Dies hat einige Beobachter dazu veranlaßt, von der Bundesrepublik als einem "verkappten Einheitsstaat" (Hei drun Abromeit) zu sprechen. Mit dem Einheitlichkeitspostulat wird die ratio des Föderalismus, die auf dem Prinzip der Differenzierung zwischen den subnatio nalen Einheiten basiert, natürlich weit verfehlt. Im Grunde wird mit dem Axiom der Einheitlichkeit versucht, die Vorteile einer föderalen Staatsorganisation mit den positiven Elementen zentralisitisch organisierter Staaten zu kombinieren. Gerade am deutschen Beispiel wird je länger, desto deutlicher, daß eine solche Kombination verschiedener staatsorganisatorischer Elemente nicht ohne gravie rende Nachteile zu haben ist. In letzter Zeit treten entsprechende Defizite (z.B. anstelle vertikaler Gewaltenteilung kumulierte staatliche Macht zu Lasten der Freiheitsrechte der Bürger/innen) immer stärker ins öffentliche Bewußtsein. Reformbedürjtiger Föderalismus in Deutschland? 11 Der ,,Beteiligungsföderalismus" wurde kontinuierlich ausgeweitet, mit Hilfe der Länder Aufgrund ihrer unterschiedlichen Größe und Wirtschaftskraft waren die Länder praktisch seit 1949 bestrebt, ihren Einfluß auf die Bundespolitik durch Mitwir kungsrechte über den Bundesrat zu verstärken. Dieser Beteiligungsföderalismus sichert allen Ländern gleichermaßen, unabhängig von Größe und Finanzstärke, eine entsprechend der im Grundgesetz genau festgelegten Stimmenzahl ein glei ches Mitwirkungspotential im Bundesrat. Dieser Beteiligungsföderalismus wurde in der politischen Praxis kontinuierlich ausgeweitet, und zwar unter Zustimmung der Länder, also nicht gegen ihren Willen. Als Faktoren in diesem Prozeß sind vor allem zu nennen: Ausdehnung der Zustimmungsbedürjtigkeit von Bundesgesetzen in der Peri ode der sozialliberalen Koaliton auf Initiative der damaligen Opposition im Bundestag, d.h. der CDU/CSU, sanktioniert durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Finanzverjassungsreform von 1969, mit der drei echte Gemeinschaftsaufga ben und Mischfinanzierungen verfassungsrechtlich fixiert wurden: Ausprä gung des Bundesstaates als "kooperativer Föderalismus", von dem Sozial wissenschaftier Fritz W. Scharpf präziser als "System der Politikverflech tung" charakterisiert. Damit wurden weitere Politikbereiche vergemein schaftet und die Eigenständigkeit der Länder nochmals erheblich einge schränkt. Dem steht das Wettbewerbsmodell gegenüber Das diesem Beteiligungsföderalismus entgegengesetzte Wettbewerbsmodell, das zumindest partiell in der Schweiz und in den USA praktiziert wird, geht von der Eigenständigkeit der staatlichen Teileinheiten aus. Eigenständigkeit wird dabei nicht ausschließlich staatsrechtlich (d.h. unter dem Aspekt der Kompetenzen) de finiert, sondern auch ökonomisch (d.h. unter dem Aspekt der Aufgabenerfüllung aus eigener Kraft). Die Kosten für die Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben werden entweder vom Gesamtstaat oder von den Ländern getragen. Letztere müs sen deshalb über gewisse autonome Rechte bei der Steuergesetzgebung und über eine angemessene, länderindividuell ausgestaltete Finanzausstattung zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben verfügen. Der Wettbewerbsföderalismus geht von be stimmten Annahmen der Wirtschaftswissenschaften aus, daß nämlich das Konkur renzprinzip vom wirtschaftlichen Bereich auf den politischen Sektor übertragen werden kann und daß Wettbewerb zwischen den staatlichen Einheiten zu mehr In novation bzw. generell zu besseren Problemlösungen beiträgt, also einen entschei denden Beitrag zur Modernisierung zu leisten vermag. Das Modell des Wettbewerbsföderalismus wird inzwischen von einigen Ak teuren im Bund-Länder-Verhältnis, so den Regierungschefs der finanzstarken

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