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Der Wille des Menschen zwischen Leben und Sterben — Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Ausgewählte medizinrechtliche Aspekte PDF

166 Pages·2001·9.446 MB·German
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MedR Schriftenreihe Medizinrecht Springer Berlin Heidelberg New York Barcelona Hongkong London Mailand Paris Singapur Tokio Albrecht Wienke . Hans-Dieter Lippert (Herausgeber) Der Wille des Menschen zwischen Leben und Sterben - Patientenverfiigung und Vorsorgevollmacht Ausgewahlte medizinrechtliche Aspekte i Springer Dr. jur. Albrecht Wienke Bonner StraBe 323 50968 K6ln Deutschland E-mail: [email protected] Dr. jur. Hans-Dieter Lippert Abteilung Rechtsmedizin Universitatsklinikum Ulm Albert-Einstein-Allee 47 89081 Ulm Deutschland E-mail: [email protected] ISBN-13:978-3-S40-41900-6 Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme Der Wille des Menschen zwischen Leben und Sterben: Patientenverfiigung und Vorsorgevoll macht; ausgewahlte medizinrechtliche Aspekte I Hrsg.: Albrecht Wienke; Hans-Dieter Lippert. - Berlin; Heidelberg; New York; Barcelona; Hongkong; London; Mailand; Paris; Singapur; To kio: Springer, 2001 (MedR, Schriftenreihe Medizinrecht) ISBN-13:978-3-540-41900-6 e-ISBN-13:978-3-642-59489-2 DOl: 10.1007/978-3-642-59489-2 Dieses Werk ist urheberrechtlich geschiitzt. Die dadurch begriindeten Rechte, insbesondere die der Obersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Ta bell en, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der VervieifaItigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Ver wertung, vorbehalten. Eine Vervielfiiltigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsge setzes der Bundesrepublik Deutschland Yom 9. September 1965 in der jeweils geltenden Fas sung zulassig. Sie ist grundsatzlich vergiitungspfliehtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York ein Unternehmen der BertelsmannSpringer Science+Business Media GmbH http://www.springer.de © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2001 Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeiehnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeiehnung nieht zu der Annahme, dass sokhe Na men im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wa ren und daher von jedermann benutzt werden diirften. Umschlaggestaltung: Erich Kirchner, Heidelberg SPIN 10835198 64/2202-5 4 3 2 1 0 - Gedruckt auf saurefreiem Papier Gru6wort zur Tagung der Deutschen Gesellschaft fur Medizinrecht im Springer Verlag Heidelberg, 22./23. September 2000 Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wille des Menschen zwischen Leben und Sterben ist zweifelsohne ein sehr komplizierter Rechtsbereich. Weil aber auch wahrend des letzten Lebensab schnitts rechtliche Klarheit herrschen muss, begrtil3e ich sehr, dass die Deutsche Gesellschaft flir Medizinrecht (DGMR) ihr Symposium 2000 diesem Thema wid met. Dartiber hinaus freut es mich, dass die Gesellschaft ftir Medizinrecht wie schon in frtiheren Jahren wieder den Springer Verlag in Heidelberg als Tagungsort gewahlt hat. Wenn Arzte, Medizinethiker und Vertreter der Berufsverbande im Haus des Springer Verlags tiber Sterbehilfe, Sterbebegleitung, Palliativmedizin und deren rechtlichen Aspekte diskutieren, unterstreicht das die Bedeutung dieses Verlags unternehmens flir die modernen Wissenschaften. Es bestatigt zudem den Ruf Hei delbergs als Stadt der altesten Universitat Deutschlands, in der vor all em die Bio wissenschaften und Biotechnologien eine Heimat haben. Ich begrtil3e die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums 2000 der Deut schen Gesellschaft flir Medizinrecht sehr herzlich in unserer Stadt, in deren Mau ern neben zahlreichen Forschungseinrichtungen auch viel Geschichte und ein we nig Romantik zu Hause sind. GenieBen Sie Ihre Tage am Neckar; ich wtinsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Heidelberg. Beate Weber Die Oberbtirgermeisterin der Stadt Heidelberg im September 2000 Vorwort Angesiehts zunehmender mediziniseher Erkenntnisse und Errungensehaften sind viele Mensehen besorgt, am Ende ihres Lebens einer Apparatemedizin ausgesetzt zu sein und sinnlose lebensverHingernde MaBnahmen erdulden zu mussen, obwohl das Leben unaufhaltsam ver16seht und keine Aussieht auf eehte Heilung mehr be steht. Viele Mensehen haben Angst vor einer nur am Leben haltenden und aus ih rer Sieht unsinnigen Maximaltherapie, die vielleieht aueh gelegentlieh nur wissen sehaftlieh begrundbar ist. Die Angehorigen kranker und oftmals verwirrter Mensehen sind als verantwortli che Betreuer angesichts verschiedener rechtlicher Implikationen verunsichert. Die zur Anwendung des § 1904 BGB untersehiedliehe Instanzreehtspreehung fordert diese Situation unnotig. Demgegeniiber groB ist die Verantwortung der Angehori gen, entscheidungserhebliche Erklarungen fUr kranke Menschen an deren Stelle abzugeben, ohne zu wissen, was der Erkrankte selbst eigentlich will. Die Flut von Mustern fUr Patiententestamente und PatientenverfUgungen lost die bestehenden Probleme nicht abschlieBend. Die behandelnden Arzte sind fUr diese Situationen in def Regel medizinisch und psychologisch ausreichend geschult. Dennoch besteht auch bei ihnen eine groBe rechtliche Verunsicherung. Die Diskussionen urn die aktive und passive Sterbehil fe haben keine durehgreifenden und handhabbaren Ergebnisse gebracht. Allein die Grundsatze der Bundesarztekammer zur arztlichen Sterbebegleitung haben erste, wenn auch rechtlich unverbindliche Ansatze aufgezeigt. Die Deutsche Gesellschaft fUr Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich aufgrund zahl reicher Anregungen diesem Spannungsfeld zwischen Medizin, Ethik und Recht im Rahmen eines Workshops in Heidelberg angenommen und griffige Empfehlungen fur aile Beteiligten abgegeben. Experten der Bundesarztekammer, der Justiz, der Palliativmedizin, der Theoiogie, der Medizinethik und des Betreuungswesens ha ben zwei Tage miteinander LOsungen diskutiert und fUr eine breit konsentierte Stellungnahme zum Arzt-Patientenverhaltnis am Ende des Lebens verantwortlich gezeichnet. VIII Vorwort Besonderer Dank gebiihrt an dieser Stelle allen Beteiligten, die in kenntnisreichem und engagiertem Einsatz zum Gelingen der vorliegenden Publikation beigetragen haben. Hervorheben mochten die Herausgeber hierbei die ma8gebliche Hilfe des Springer-Verlages, ohne dessen nachhaltige Unterstiitzung der Workshop in Hei delberg und die Publikation des vorliegenden Werkes nicht moglich gewesen wa re. Zu danken ist auch der Robert Bosch Stiftung GmbH, Stuttgart, fUr die gro8zii gige finanzielle Unterstiitzung des Workshops und Frau Gabriele Becker, MA fUr ihre aufopferungsvolle redaktionelle Tatigkeit. Rechtsanwalt Dr. jur. A. Wienke K61n im Marz 2001 Wienke & Becker - Koln Generalsekretar der DGMR e.V. Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums Bundesjustizminsterin Prof. Dr. Herta Daubler-Gmelin, die Bundesarbeitsgemein schaft Hospiz und die Deutsche Gesellschaft fUr Palliativmedizin fordern: Hilfe zu einem Sterben in Wiirde statt Euthanasie "Schwerstkranke wollen und brauchen Hilfe und Begleitung in der letzten Phase ihres Lebens. Viele Menschen fiirchten sich davor, am Ende ihres Lebens groBe Schmerzen zu erleiden und mochten sich davor schiitzen. Das kann die heutige Schmerzmedizin sicherstellen, darauf hat jeder ein Recht. Niemand muss unnotig leiden. Jeder Arzt muss den Willen Sterbender Ernst nehmen und Patientenverfii gungen beachten, die ausschlieBen sollen, Sterben kiinstlich zu verlangern. Das ist Hilfe. Hilfe ist auch, was die vielen in der Hospizbewegung tun: Sie begleiten Sterbende. Respekt vor dem Leben und Hilfe in der letzten Phase des Lebens schlieBen jedoch aus, dass ein Mensch durch die Hand eines anderen stirbt. Das ist, man kann es drehen und wenden wie man will, Euthanasie. Die verletzt unser Grundgesetz, die steht im Widerspruch zu Menschenrechten, die wollen wir nicht." Das bekraftigt Bundesjustzizministerin Prof. Dr. Herta Daubler-Gmelin, die zu gleich Schirmherrin der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz ist, gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft fUr Palliativmedizin und der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz. Die Deutsche Gesellschaft fUr Palliativmedizin unterstiitzt mit aller Entschieden heit gerade die Schmerztherapie im Gesundheitswesen. "Durch eine gute Schmerztherapie sowie MaBnahmen zur Linderung weiterer Symptome wie z.B. Atemnot oder Ubelkeit lassen sich viele korperliche Beschwerden, die Leben bei schwerer Erkrankung qualvoll machen konnen, so weit beherrschen, dass ein gutes und weitestgehend beschwerdefreies Leben auch am Lebensende moglich ist. kg ste und andere seelische Note von Schwerkranken sollen nicht zu zweifelhaften Totungsangeboten, sondern zur hilfreichen Auseinandersetzung mit ihnen fUhren. Palliativmedizin und Hospizidee bieten auch hier die Moglichkeiten, wie Men schen mit der existenziell bedrohlichen Situation am Lebensende besser leben konnen," erklart der Vorstand der Deutschen Gesellschaft fUr Palliativmedizin. Berlin, den 8. Dezember 2000 Teilnehmer- nnd Antorenverzeichnis Ingo Bauerle Arzt und Betreuer Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. HUS gesetzliche Betreuungen Neu GroBe BergstraBe 6 22767 Hamburg Prof. Dr. med. Eggert Beleites Direktor der Klinik und Poliklinik fUr HNO-Heilkunde Klinikum der Friedrich-Schiller-Universitat Prasident der Landesarztekammer Thuringen 1m Semmicht 33 07751 lena Prof. Dr. jur. Erwin Bernat Institut fur Zivilrecht, Auslandisches und Internationales Privatrecht Karl-Franzens-Universitat Graz UniversitatsstraBe 15!D4 A-80lO Graz Prof. Dr. jur. Christian Bruckner GLOOR & Christ Advokatur und Notariat Aeschenvorstadt 4 CH-4001 Basel XII Teilnehmer-und Autorenverzeichnis Dr. jur. Manfred Dauster Vorsitzender Richter am Landgericht Office of the High Representative Head of the Anti Fraud Department Emerika Bluma 1 BIH-71000 Sarajewo Ministerialdirigent Dr. jur. Wolfram Eberbach Thiiringer lustizministerium Abteilungsleiter Offentliches Recht Alfred-Hess-StraBe 8 99094 Erfurt Pfarrer Prof. Dr. Ulrich Eibach Beauftragter der Evangelischen Kirche im Rheinland fUr Fragen der Ethik in Biologie und Medizin, Klinikseelsorger Universitatskliniken Bonn Sigmund-Freud-StraBe 25 53105 Bonn Prof. Dr. med. Eisenmenger Prasident der DGMR e.V. Institut fUr Rechtsmedizin FrauenlobstraBe 7 a 80337 Miinchen

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