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Der Steuerversteher: 2015 PDF

192 Pages·2014·5.55 MB·German
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5 1 0 2 r e h e Der t s r e v Steuer - r e u e t versteher S r e D 5 1 0 2 Der Steuerversteher Hans W. Fröhlich Liebe Leserin, lieber Leser, kann man das deutsche Steuerrecht verstehen? Nein, sa- gen viele Bürger. Sogar ein paar Steuerexperten schüt- teln energisch den Kopf. Muss man gar nicht, sagen die eher lösungsorientierten Typen, und alle haben recht. Ein nüchterner Blick auf das Einkommensteuerrecht zeigt nämlich zweierlei: Erstens sind die Grundregeln für die große Mehrheit der Bürger, also für Arbeitneh- mer, Ruheständler und Kleinunternehmer, kein Buch mit sieben Siegeln. Bei etwas Beschäftigung mit dem (zugegeben drögen) Stoff sind die wichtigsten Regeln nachvollziehbar, jedenfalls soweit es die eigene steuerli- che Lage betrifft. Zweitens ist es vor allem die Flut von Spezialregeln, die Schwierigkeiten bereitet. Die gelten aber überwiegend für Spezialfälle, mit denen die we- nigsten zu tun haben. Wer muss schon ernsthaft wissen, wie die „gewinnabführungsbedingte Teilwertabschrei- bung einer Mehrmütterorganschaft“ funktioniert? Richtig ärgerlich wird es aber, wenn einfachste Zu- sammenhänge im „Fachchinesisch“ von Experten unter- gehen. „Das muss nicht sein, das lässt sich ändern“, lau- tet das Anliegen dieses Büchleins. Deswegen nähern wir uns per ABC den wichtigsten Grundbegriffen und erläu- tern sie so, dass Laien sie verstehen. Zusammen mit ei- nem ordnenden Blick auf Neuentwicklungen und einem ausführlichen Begriffsverzeichnis macht das Leser zu Steuerverstehern. Inhaltsverzeichnis 7 Neues von der 49 Außergewöhnliche Belastungen Steuer 50 Beamte 8 Steuergesetze 51 Behinderte 52 Berufskleidung 16 Finanzverwaltung 53 Betriebliche Alters- vorsorge 22 Finanzgerichte 54 Betriebsausgaben 55 Bewerbungskosten 56 Dienstwagen 27 Begriffe und 57 Doppelte Haushalts- Tipps von A–Z führung 59 Ehe-/Lebenspartner 29 Abfindung 60 Einkünfte 30 AfA 61 ELStAM 31 Alleinerziehende 62 ELSTER 32 Altersentlastungsbetrag 63 Existenzgründer 33 Altersvorsorge 64 Ferienjob 35 Angehörige 65 Finanzgerichte 36 Arbeitgeberleistungen 66 Freiberufler 37 Arbeitnehmer 67 Freibeträge 40 Arbeitnehmerpausch betrag 68 Freistellungsauftrag 41 Arbeitslose 69 Fristen und Termine 42 Arbeitsmittel 70 Gewerbesteuer 43 Arbeitsweg 71 Gewerbetreibende 44 Arbeitszimmer 72 Grunderwerbsteuer 45 Aufwandsentschädigungen 73 Handwerkerleistungen 47 Ausbildungsfreibetrag 75 Härteausgleich 47 Ausbildungskosten 76 Haushaltsnahe Dienst - 123 Solidaritätszuschlag leistungen 124 Sonderausgaben 78 Kapitalerträge 124 Sonstige Einkünfte 80 Kinder 125 Spenden 82 Kinderbetreuungs kosten 127 Steuerberatung 84 Kinderfreibetrag 129 Steuerbescheid 85 Kindergeld 130 Steuererklärung 85 Kirchensteuer 133 Steuersätze 86 Kleinunternehmer 136 Umsatzsteuer 88 Krankenversicherung 136 Umzugskosten 91 Krankheitskosten 138 Unterhalt 93 Ländergruppen 141 Verluste 93 Lohnersatzleistungen 142 Vermietung 97 Lohnsteuerermäßigung 144 Vermögenswirksame 99 Lohnsteuer-Jahresausgleich Leistungen 100 Lohnsteuerklassen 146 Versicherungsbeiträge 103 Lohnzuschläge 149 Vorsorgepauschale 105 Midijob 150 Werbungskosten 106 Minijob 152 Zumutbare Belastung 107 Parteispenden 154 Tabellen 108 Pensionäre 110 Pflegekosten 112 Pflegeversicherung 166 Register 113 Reisekosten 116 Rentenbesteuerung 192 Impressum 118 Rentner 120 Riester-Förderung 122 Schulgeld 122 Selbstanzeige NEUIGKEITEN Neues von der Steuer 7 Steuergesetze Immer neue Steuergesetze, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsentscheidungen bilden einen scheinbar unversiegbaren Papierstrom. Aber auch der lässt sich lenken und kanalisieren. Die folgenden Seiten behan- deln deshalb nur solche Neuentwicklungen, die steuer- liche Grundregeln und größere Gruppen von Steuerzah- lern betreffen. Auch Menschen ohne Steuerspezial- kenntnisse können sich hier orientieren. Die gelb markierten Begriffe finden Sie ausführlich erläutert un- ter „Begriffe und Tipps von A bis Z“ ab Seite 29. Auf den folgenden Seiten geht es um eine Auswahl be- reits beschlossener Steuergesetze, die ab 2014 oder 2015 gelten. Eine Übersicht von Gesetzesprojekten steht ab Seite 13. 8 Neues von der Steuer NEUIGKEITEN NEUIGKEITEN Reisekosten Höhe geltend gemacht werden, Das „Gesetz zur Änderung und Ver- Fahrten mit dem Pkw unverändert einfachung der Unternehmensbe- mit 0,30 Euro pro Fahrtkilometer. steuerung und des steuerlichen Verbesserungen gibt es bei den Pau- Reisekostenrechts“ gilt seit Januar schalen für andere motorgetriebe- 2014. Es hat die Bestimmungen zu ne Verkehrsmittel. Für Fahrten per den Y Reisekosten und zur Y dop- Motorrad oder Motorroller (vorher pelten Haushaltsführung ab 2014 0,13 Euro), Moped oder Mofa (vor- teilweise erheblich geändert. Ein her 0,08 Euro), gelten nun einheit- zentraler Punkt ist der neue Begriff lich 0,20 Euro pro Fahrtkilometer. „erste Tätigkeitsstätte“ (vorher „re- Die Fahrradpauschale wurde gestri- gelmäßige Arbeitsstätte“) und kann chen (bis 2013 waren das 0,05 Euro) den Betrieb des Arbeitgebers, eines und der Kilometerzuschlag für die verbundenen Unternehmens oder Mitnahme anderer Dienstreisender nunmehr auch den Betrieb eines ebenfalls (bisher 0,02 Euro im Pkw). Dritten bezeichnen, etwa den eines Die tatsächlichen Übernach- Kunden. Der Arbeitgeber kann jetzt tungskosten sind unverändert laut selbst bestimmen, wo sich die erste Nachweis absetzbar. Es gibt jedoch Tätigkeitsstätte eines Mitarbeiters eine neue zeitliche Schranke: Bei befindet. Tut er das nicht, gelten Auswärtstätigkeit im Inland sind festgelegte Merkmale. Demnach ist nach 48 Monaten die Unterkunfts- die erste Tätigkeitsstätte dort, wo kosten nur noch mit höchstens der Arbeitnehmer in der Regel ar- 1000 Euro im Monat absetzbar. beitstäglich oder zwei volle Arbeits- Für Verpflegungskosten unter- tage pro Woche oder mindestens wegs gelten weiterhin Pauschalen. ein Drittel der vereinbarten regel- Die sind aber etwas einfacher zu mäßigen Arbeitszeit im Auftrag sei- handhaben und teilweise günstiger nes Arbeitgebers tätig sein soll. geworden. Früher gab es bei 8 bis 14 Fahrtkosten dürfen bei Aus- Stunden Abwesenheit von Betrieb wärtstätigkeit wie bisher in voller oder Wohnung 6 Euro. Zwischen 14 9 und 24 Stunden waren es 12 Euro. wohnsitzes zur Voraussetzung für Ab 24 Stunden Abwesenheit belief eine Anerkennung des Doppelhaus- sich die Pauschale auf 24 Euro. Die halts. Die „Angemessenheit“ soll bei 24-Stunden-Pauschale gilt auch ab mindestens 10 Prozent der Gesamt- 2014 unverändert. Aber für mehr kosten liegen. Das kann zum Bei- als 8 bis 24 Stunden Abwesenheit spiel Alleinstehenden, die noch bei gibt es nun einheitlich 12 Euro. Bei den Eltern wohnen, Probleme berei- mehrtägigen Reisen mit Übernach- ten. Auch die Wohnkosten am Ort tung gelten 12 Euro jeweils für den des Doppelhaushalts wurden gede- An- und Abreisetag, unabhängig ckelt. Sie dürfen 1000 Euro im Mo- von der Abwesenheitsdauer. Einen nat insgesamt nicht übersteigen. Pferdefuß hat diese Neuregelung allerdings für Menschen in einer Altersvorsorge Vollzeitausbildung oder in einem Studium. Für sie gelten ab dem Jahr Mit dem „Altersvorsorge-Verbesse- 2014 Ausbildungsstelle oder Uni in rungsgesetz“ werden ab 2014 Bei- der Regel als „erste Tätigkeitsstätte“ träge zu bestimmten Berufsunfä- und Y Ausbildungskosten für den higkeits- und Erwerbsunfähigkeits- Weg dahin dürfen sie nicht mehr versicherungen (BU- bzw. EU-Versi- als Reisekosten, sondern nur noch cherungen) steuerlich stärker geför- mit der mageren Entfernungspau- dert. Das Gesetz verbessert zudem schale von 0,30 Euro pro Entfer- die Wohneigentumsförderung im nungskilometer wie für den Y Ar- Rahmen der Y Riester-Förderung, beitsweg geltend machen. oft auch „Wohn-Riester“ genannt. Bei der Neuregelung der doppel- Beiträge zu neuen, zertifizierten ten Haushaltsführung müssen ei- BU- und EU-Versicherungen gehö- nige Nutzer Abstriche hinnehmen. ren ab 2014 zur Y Altersvorsorge. Ab sofort macht der Fiskus eine Damit werden sie steuerlich im „angemessene finanzielle Mitwir- Prinzip so behandelt wie Beiträge kung“ an den Kosten des Heimat- zur gesetzlichen Rentenversiche- 10 Neues von der Steuer

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