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Der Ministerrat der DDR: Aufgaben, Arbeitsweise und Struktur der anderen deutschen Regierung PDF

292 Pages·1982·6.409 MB·German
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Peter Joachim Lapp . Der Ministerrat der DDR Studien zur Sozialwissenschaft Band 49 Westdeutscher Verlag Peter Joachim Lapp Der Ministerrat der DDR Aufgaben, Arbeitsweise und Struktur der anderen deutschen Regierung Westdeutscher Verlag CIP-Kurztitelaufnahme der Deutschen Bibliothek Lapp, Peter Joachim: Der Ministerrat der DDR: Aufgaben, Arbeitsweise u. Struktur d. anderen dt. Regierung/Peter Joachim Lapp. - Opladen: Westdeutscher Verlag, 1982. (Studien zur Sozialwissenschaft; Bd. 49) ISBN-13: 978-3-531-11566-5 e-ISBN-13: 978-3-322-88734-4 DOI: 10.1007/978-3-322-88734-4 NE:GT © 1982 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen Umschlaggestaltung: studio für visuelle kommunikation, Düsse1dorf Alle Rechte vorbehalten. Auch die fotomechanische Vervielfältigung des Werkes (Fotokopie, Mikrokopie) oder von Teilen daraus bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. ISBN-13: 978-3-531-11566-5 Inhalt Einleitung 7 I. Der Einfluß der SED und das Staatsrecht der DDR . 10 1. Verfassungsmäßige Stellung der SED ....... 10 2. Innerstaatliche Willensbildung durch die SED 11 3. Herrschaft durch Kaderpolitik ........... 16 4. Grundzüge einer Verfassungsentwicklung seit 1949 17 5. Gesetze über die Regierung der DDR seit 1949 18 Il. Der Ministerrat - das oberste vollziehende und verfügende Organ der Staatsgewalt: Doppelfunktion von Regierung und Oberster Staatsver- waltung .............................. 23 1. a) Berufung und Zusammensetzung des Ministerrats 24 b) Zuständigkeitsbereich des Ministerrats 26 c) Arbeitsweise und Rahmenstruktur 28 d) Der Vorsitzende des Ministerrats . . . . 34 e) Die Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats 36 f) Das Präsidium des Ministerrats ............... 37 g) Das Büro/Sekretariat des Ministerrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 2. Der Ministerrat und die obersten Organe der Staatsgewalt (Abriß) - Beziehungen zu den Institutionen 47 a) Volkskammer .......... 47 b) Staatsrat der DDR ....... 52 c) Nationaler Verteidigungsrat . 53 d) Oberstes Gericht der DDR . . 55 e) Generalstaatsanwalt der DDR 56 3. Der Minister - oberstes Organ der Staatsverwaltung 58 a) Minister und Ministerium ...... . 58 b) Organisationsstruktur der Ministerien 60 c) Die Kollegien der Ministerien ................. . 64 d) Koordination zwischen den Ressorts ............ . 68 e) Die Unterordnung der Minister unter den Ministerrat 70 4. Die rechtsetzende Tätigkeit des Ministerrats ..... . 72 a) Der vorgegebene Rahmen: Die Gesetze der Republik 72 b) Verordnungen des Ministerrats .............. . 73 c) Beschlüsse des Ministerrats ................. . 75 d) Gemeinsame Beschlüsse des Ministerrats und der nichtstaatlichen Or- gane 77 5 e) Anordnungen, Durchführungsbestimmungen, Weisungen und andere Rechtsetzungsakte des Vorsitzenden des Ministerrats und der Mitglieder des Ministerrats ..................................... 78 Ill. Die einzelnen Bereiche der Tiitigkeit des Ministerrats ............ 81 1. Aufgaben und Arbeitsweise des Ministeriums für Auswärtige Angelegen- heiten ........................................... 82 2. Aufgaben und Arbeitsweise im Bereich von Sicherheit und Ordnung .. 89 a) Das Ministerium des Innern (MdI) .... " . . . . . . . . . . 90 b) Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ............ 97 c) Das Ministerium der Justiz (MdJ) 104 d) Das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) . . . . . . 113 3. Aufgaben und Arbeitsweise im Bereich der Wirtschaftslenkung und -planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 121 a) Die Staatliche Plankommission (StPK) als ökonomischer Generalstab des Ministerrats ............. . 121 b) Das Ministerium der Finanzen (MdF) ... 137 c) Die Industrieministerien (IM) . . . . . . . . . . . . . . . 146 d) Das Ministerium für Außenhandel (MAH) . . . . . . . 159 e) Das Ministerium für Handel und Versorgung (MHV) ...... 168 f) DasMinisterium fürLand-, Forst-und Nahrungsgüterwirtschaft(MLFN) . 183 g) Das Ministerium für Verkehrswesen (MN) ................... 193 h) Andere Ministerien (Kurzfassung) ......................... 199 4. Aufgaben und Arbeitsweise im Bereich des Bildungs-, Ausbildungs-und Gesundheitswesens sowie der Kultur ............. 206 a) Das Ministerium für Volksbildung (MNb) ......... 206 b) Das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (MfHF) 213 c) Das Ministerium für Wissenschaft und Technik (MfWT) . 217 d) Das Ministerium für Gesundheitswesen (MfG) ....... 219 e) Das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung. Kurzdarstellung (1950-1958) ...................................... 225 f) Das Ministerium für Kultur (MfK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 226 5. Aufgaben und Arbeitsweise im Bereich der Anleitung der örtlichen Staatsorgane (Abriß) ................................. 234 IV. Sonder-und Randbereiche der Tiitigkeit des Ministerrats . . . . . . . . .. 244 1. Von der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle zur Arbeiter- und-Bauern-Inspektion .................... 244 2. Die Staatssekretariate ...................... 250 3. Die Staatlichen Ämter und Staatlichen Komitees .... 258 4. Andere zentrale staatliche Behörden (Kurzdarstellung) 264 5. Die Staatlichen Kommissionen ................ 266 6. Koordinierungs- und KontrollsteIlen des Ministerrats 267 Anhang 269 6 Einleitung Ernst Richert erschien es wenig aussichtsreich, in den Komplex "Regierung und Verwaltung" der DDR mit "westlicher staatsrechtlicher Akribie" Ordnung brin gen zu wollen. Doch Richert, der mit dieser Aussage in seinem berühmten Werk "Macht ohne Mandat" (2. Aufl., 1963) vor allem auf Siegfried Mampel zielte, hat selbst den Beweis geliefert, daß der bundesdeutsche DDR-Forscher sehr wohl ein gewisses Maß an Ordnung in diesen Komplex bringen kann. Sicher nicht allein mit "westlicher staatsrechtlicher Akribie", aber doch mit Hilfe kühler politolo gisch-soziologischer Analyse des Regierungssystems der DDR. Mit der Regierung der DDR speziell hat sich in der Vergangenheit weder in der DDR noch in der Bundesrepublik schon einmal ein Sozialwissenschaftler oder Staatsrechtler befaßt, alle Angaben zur DDR-Regierung im Osten und Westen unseres Landes sind lückenhaft, oft sogar fehlerhaft. Bei der Darstellung der DDR Ministerien im "DDR-Handbuch" (2. Aufl., 1979) des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen hat der Bearbeiter jede Art von "Akribie" vermissen lassen. Entweder wurden die Statuten einiger Ministerien überhaupt nicht berück sichtigt, oder aber es wurde von Statuten ausgegangen, die längst außer Kraft gesetzt sind. Nur ein Beispiel: Beim Ministerium für Gesundheitswesen der DDR geht der Bearbeiter von einem Statut des Jahres 1960 aus, die späteren Statuten aus den Jahren 1969 und 1975 werden nicht einbezogen. Offensichtlich sind sie dem Bearbeiter gar nicht aufgefallen. Bei einer Reihe von Ministerien wird so getan, als existiere überhaupt kein Statut. An der Spitze des Staates steht in der DDR die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Mit Hilfe des staatlichen Apparats setzt diese Partei die All gemeinverbindlichkeit ihres Willens durch. Dieser Staatsapparat sind in erster Linie die Regierung der DDR und die ihr nachgeordnete Staatsverwaltung. Diese Re gierung, der "Ministerrat", hat wirtschaftlich-organisatorische, repressive und kulturell-erzieherische Funktionen wahrzunehmen, als "verfügendes und voll ziehendes Organ" im Auftrage der SED. Die Strukturen und Funktionen des Ministerrats unterlagen in den 50er und in der 1. Hälfte der 60er Jahre starken Veränderungen. Der Wechsel der staat lichen Apparaturen, die Bildung und Auflösung, Neubildung und Verschmelzung sowie die Auft eilung von Spitzenbehörden der Ministerialbürokratie waren gerade zu ein typisches Merkmal des anderen deutschen Staates. Erst in den 70er Jahren ist eine gewisse Ruhe eingekehrt, unzweifelhaft besteht heute im Staatsapparat der DDR ein größeres Maß an Regelmäßigkeit und Berechenbarkeit, an Solidität schlechthin. 7 Das zeigt sich in erster Linie daran, daß in der 70er Jahren fast alle Ministerien (neue) Statuten erhielten, zum anderen daran, daß die Staatsrechtler der DDR/ der SED endlich drei wichtige Lehrbücher fertigstellen konnten, die wohl sobald keiner Umschreibung bedürfen, nämlich: das Lehrbuch "Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie" aus dem Jahre 1975, das Lehrbuch "Staatsrecht der DDR" (1977) und schließlich das 1979 erschienene Lehrbuch "Verwaltungsrecht". Verfasser dieser Werke sind führende Staatsrechtler der DDR. Wichtige Teile der vorliegenden Studie über den Ministerrat basieren auf diesen Lehrbüchern sowie auf der Auswertung der Gesetze über den Ministerrat und der Statuten der einzelnen Ministerien. Außerdem konnten erstmals in größerem Ausmaß amtliche "Verfügungen und Mitteilungen" einiger DDR-Ministerien aus gewertet werden. Daneben wurden, ebenfalls erstmals, Flüchtlingsaussagen bzw. Flüchtlingsprotokolle ehemaliger Mitarbeiter von DDR-Ministerien ausgewertet, die im "Gesamtdeutschen Institut - Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben" verwahrt werden. Als sehr nützlich erwiesen sich ferner Kontake des Verfassers zu einem ehemaligen "Sektorenleiter" (= Unterabteilungsleiter) des DDR-Mi nisteriums für Handel und Versorgung, der dort bis zum Sommer 1979 beschäftigt war. Zusammen mit der Analyse der entsprechenden Verfassungsbestimmungen über den Ministerrat konnten Ergebnisse erarbeitet werden, die den Regierungs apparat der DDR hinlänglich durchschaubar machen. Dennoch muß betont werden, daß die wichtigen Arbeitsordnungen (= Geschäfts ordnungen) des Ministerrats und die Statuten einiger Ministerien nicht veröffent licht werden und als Verschlußsache gelten. Immerhin fand sich im Archiv des Gesamtdeutschen Instituts in Berlin (West) eine Kopie der Arbeitsordnung des Ministerrats der DDR vom 26.11.1954, die bisher alle bundesdeutschen DDR Forscher übersehen haben. Inzwischen wurden mehrere derartige Arbeitsordnungen erlassen, zur Zeit gilt als Arbeitsordnung der Beschluß des Ministerrats vom 12.7.1972 über die "Grundsätze der Verantwortung und Arbeitsweise der Mi nisterien", der wieder unveröffentlicht blieb. Im Vordergrund der Studie über die Regierung der DDR steht die Darstellung ihrer Struktur und Funktion, ihrer Aufgaben und ihrer Arbeitsweise, das Wie und Warum der Maßnahmen des Ministerialapparats. Es konnte nicht Sinn dieser Monographie sein, bei der Behandlung der verschiedenen Bereiche des Minister rats/ der Ministerien den jeweiligen Komplex global mitzubearbeiten. Mit anderen Worten: Es stand zum Beispiel nicht die Wirtschaftspolitik der SED / der DDR bei der Darstellung der wirtschaftsleitenden Ministerien und Dienststellen im Vorder grund, sondern das Wie und Warum der Umsetzung wirtschaftspolitischer Auf lagen der SED durch den Apparat der Ministerien. Alles das, was den Ministerial apparat in Bewegung setzt, ist das Thema dieser Arbeit. Die Methoden der Re gierungstechnik, die Durchführung der Politik seitens des Ministerrats mit seinen 30 Ministerien, seiner "Staatlichen Plankommission" und seinen zehn- bis zwölf tausend Ministerialangestellten in Berlin (Ost), sind Mittelpunkt der Monographie. Da aber die Anstöße und Weisungen für jedes Regierungshandeln aus den Gre mien der SED kommen, finden entsprechende Parteiäußerungen, Parteidirektiven, 8 Tagungen des Zentralkomitees und seines Politbüros, die gebührende Beachtung. Die generelle Notwendigkeit zur Anfertigung einer Studie über die Regierung der DDR hat das Gutachten zum Stand der DDR- und vergleichenden Deutsch landforschung (wissenschaftliche Leitung: Peter C. Ludz) aus dem Jahre 1978 mit den folgenden Sätzen betont(S. 825): "Die ,Regierung der DDR', der Ministerrat, und die diesem nachgeordnete MinisteriaIverwal tung ist für die DDR noch nicht gründlich und umfassend untersucht worden, obwohl es sich beim Ministerrat und den ihm unterstellten Organen um das wirtschaftliche und gesellschaft liche Verwaltungsszentrum - unterhalb der politischen Leitorgane der Partei - handelt. Eine beschreibende monographische Untersuchung des Ministerrats der DDR erscheint in Anbe tracht der gegebenen Materiallage sinnvoll." Genau dies will die vorliegende Arbeit sein. 9 I. Der Einfluß der SED und das Staatsrecht der DDR 1. Verfassungsmaßige Stellung der SED In Artikel 1 DDRVerf n.F. 1968 heißt es: "Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Ar beiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei." Deutlicher kann die Führungsrolle der Partei kaum normiert werden; die Herr schaft der SED ist damit auch verfassungsrechtlich auf Dauer festgeschrieben. Die Gründungsverfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 hingegen enthielt dies bezüglich keinerlei Festlegungen, obwohl die Verfassungsrealität seit Anfang der fünfziger Jahre von der SED geprägt wurde. 1 Unter der Geltung der 2. DDR-Verfassung vom 6. April 1968, die zum 25. Jah restag der DDR am 7. Oktober 1974 novelliert wurde, ist die SED heute unstrit tig die allein bestimmende Größe im anderen deutschen Staat. Im ersten Staats rechts1ehrbuch der DDR heißt es dazu jetzt: "Die Geschichte der DDR beweist ebenso wie die Gegenwart, daß alle staatsschöpferische Tätigkeit auf der Politik der SED beruht, ihrem wissenschaftlichen Wirken zur Anwendung des Marxismus-Leninismus auf die konkreten Bedingungen der DDR entspringt ... Von den Anfängen der Schaffung der antifaschistisch-demokratischen Verwaltungsorgane über die verschiedenen Etappen des Aufbaus der Staatsmacht bis zum Programm des IX. Parteitages wird die gewaltige Rolle der SED als Inspirator und Organisator der Entwicklung und der Tätigkeit der sozialistischen Staatsmacht deutlich. "2 Die tatsächliche und verfassungsrechtliche Verankerung der führenden Rolle der SED im Staat bedeutet klar und unmißverständlich, daß die Partei über ein uneingeschränktes Machtmonopol verfügt.3 Von Seiten der SED wird diese Tat sache heute auch gar nicht mehr zu verschleiern versucht: "Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands ist die marxistisch-leninistische Partei der Arbeiterklasse und des ganzen werktätigen Volkes ... Sie ist die führende Kraft bei der Ge staltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft", heißt es im Partei programm der SED aus dem Jahre 1976.4 Und schon der offiziöse Verfassungskommentar aus dem Jahre 1969 formulierte den Herrschafts anspruch der SED unzweideutig: "Die Entfaltung einer breiten und wirksamen sozialistischen Demokratie ist ... Bedingung und Ausdruck der Verwirklichung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxi stisch-leninistischen Partei ... Das heißt aber auch, daß die sozialistische Demokratie un denkbar ist ohne die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei." 5 10

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