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Der Italische Bund unter Roms Hegemonie : Staatsrechtliche und statistische Forschungen PDF

248 Pages·1880·6.812 MB·German
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DER ITALISCHE BUND UNTER ROMS HEGEMONIE STAATSRECHTLICHE UND STATISTISCHE FORSCHUNGEN VON JULIUS BELOCH MIT ZWEI KARTEN neder bilang seral maps [IBRARY OF INK UNIVERSITY OFCALIFORNIA LEIPZIG DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER 1880 J.C P875B4 MEINEM VEREHRTEN LEHRER HERRN PROFESSOR RUGGERO BONGHI GEWIDMET : Ihnen gegenüber, verehrter Herr Professor, braucht es wohl am wenigsten einer Entschuldigung, wenn ich diese Studien nicht in italienischer Sprache veröffentlicht habe. Sie kennen am besten den Zustand unseres Büchermarktes, und wie schwer es ist, ein wissenschaftliches Werk in Italien anders als auf eigene Kosten zu drucken. So richte ich denn an Sie die Bitte, das kleine Buch auch im fremden Gewande freundlich aufzunehmen. Ihrer nachsichtigen Beurtheilung werden die hier gewonnenen Ergebnisse auf einem Gebiete, was schon von so vielen bearbeitet ist, ohne Zweifel reichlich bedürfen; möchte es mir gelungen sein, die bisherigen Forschungen wenigstens an einigen Stellen ergänzt und be richtigt zu haben. Dass die Untersuchung über die Territorial verhältnisse des vorsullanischen Italiens, die hier meines Wissens zum ersten Male im Zusammenhang geführt wird, nicht in allen Punkten zu sicheren Ergebnissen gelangen konnte, liegt in der Natur der Sache. Dennoch habe ich nicht darauf verzichten wollen, diese Resultate auch graphisch in einer politischen Karte des italischen Bundesgebiets zum Ausdruck zu bringen; wo das Kartenbild zu bestimmt aus gefallen ist, wird es an der Darstellung im Texte sein Correctiv finden. - Schliesslich bemerke ich noch, dass zwei Abschnitte des Buches schon früher veröffentlicht sind: Cap. II in ita lienischer Bearbeitung in der turiner Rivista di Filologia classica VII (1879) p. 537-62, und Cap. IV in etwas anderer Form im Rheinischen Museum für Philologie XXXII (1877) p. 227-48. Rom. Julius Beloch. 83612 Inhalt. Seite Cap. I. Der Gemeindekatalog des Augustus 1 Das plinianische Städteverzeichniss 1 – Die Regionsein theilung 2 Die Küstenbeschreibung bei Plinius 3 Die - untergegangenen Gemeinden 4 Die augusteischen Colo nien 5 Die Colonien der Triumvirn 7 Beilagen: I. Ver zeichniss der augusteischen Colonien 10 II. Verzeichniss der italischen Stadtgemeinden 13. Cap. II. Die Tribuseintheilung Italiens 28 Die ältesten Localtribus 28 Die neuerrichteten Tribus 31 Einschreibung der Halbbürger in die Tribus 32 Die Tribus der Bürgercolonien, Fora und Conciliabula 35 Auf nahme der Italiker nach der Lex Iulia 36 - Die Tribus Quirina in der römischen Campagna 42 Ueberblick über die Italia tributim descripta 43. Cap. III. Der Ager Romanus 43 Die älteste römische Feldmark 43 Der Ager Romanus am Ende der Königszeit 44 Gebietserweiterung bis zum Ende des zweiten Samnitenkriegs 48 Erwerbungen bis zur voll endeten Unterwerfung Italiens 52 - Erwerbungen nach dem hannibalischen Kriege 61 Eroberung des diesseitigen Galliens 65 Statistische Uebersicht 68. Cap. IV. Die Bevölkerung Italiens 77 Census der Kaiserzeit 77 Census der letzten Zeit der Republik 78 Die capite censi 79 Die Zählungen seit dem ersten punischen Kriege80 -Die civessinesuffragio 83 - Die CensusbiszumerstenpunischenKriege84-DieältestenCensus summen 89 Das Verzeichniss der italischen Wehrfähigen bei Polybios 93 Statistische Skizze Italiens 100 Ueber sicht der Censussummen 101. Cap. V. Conciliabula, Fora, Coloniae .. 102 Die Conciliabula 102 Die Fora 108 Die Seecolonien 111 Diespäteren Bürgercolonien 115 — Verzeichniss der Bürger colonien 116. Cap. VI. Die incorporirten Gemeinden (Municipien) . . 117 EntwickelungdesMunicipalwesens 117 - Foedus Gabinum 118 --Municipia foederata 119 --Municipien caeritischenRechts 120 · Municipien ohne Selbstverwaltung 121 - Verschwinden des Inhalt. VII Seite Passivbürgerrechts 122– Rückgabe der Selbstverwaltung 123 Staatsrechtliche StellungderMunicipien 124 Militärische Leistungen an Rom 125 Finanzielle Leistungen 129 Innere Organisation 130 Die Praefecturen 132. Cap. VII. Die Colonien latinischen Rechts 135 Das cassische Bündniss 135 Verzeichniss der latinischen Colonien 136 Statistische Uebersicht 149 - Zahl der Colo nisten150–Postliminium152-Commerciumundconubium153 Innere Organisation 154 Ius XII coloniarum 154. Cap. VIII. Die italischen Bundesgenossen. 158 EinflussderrömischenVerfassung aufdiederBundesstaaten159 Etrurien 160 Umbrien 164 Die Sabeller 165 – Sam nium 167 Latium 170 Lucanien 172 Iapygien 174 DiegriechischenStädte175–UebersichtderBundesstaaten176. Cap. IX. Der altlatinische Bund. 177 0 Das Verzeichniss der Bundesstädte bei Dionysios 177 Die Weihinschrift von Nemi 179 Der erste Vertrag mit Kar thago 181 Die einzelnen Bundesstädte 183 Die Bundes verfassung 185 Ausdehnung des Bundes 188 Auflösung des Bundes 193 Die Herniker 193. Cap. X. Das italische Bundesrecht. 194 Die Bundesverträge 194—foederaaequa 197 Ungleiche Bündnisse 199 – Die latinischen Colonien 200. Die Kriegshoheit und ihre Consequenzen 201 · Die militärischen Leistungen ex formula 202 Die Leistungen für die Flotte 206 – Militärorganisation der Bundesgenossen 209 — BesatzungsrechtRoms 209 — Geiseln 210 -- Vertretung des Bundes nach Aussen 210 Schlichtung der inneren Streitigkeiten 211 AufsichtüberHandel und Verkehr 212 Die Heerstrassen 213 Souveränetät der Bundesgenossen 215 Bundesbehörden 215. DasRechtaufdieKriegsbeute217 Antheilder Bundes genossen am ger publicus 218. Die Freizügigkeit 220 commercium und conubium der Bundesstaaten unter sich 220 commercium mitRom 221 conubium mit Rom 222 Zugang zum römischen Bürger recht 222. Beilagen:FoedusCassianum224—FoedusmitAstypalaea224 Foedus mit Iudaea 225 Foedus mit Aetolien 226. Geographischer Index . 228 TIBRARY UNIVERSITY OFCALIFORNIA Cap. I. Der Gemeindekatalog des Augustus. Für die römisch - italische Symmachie fehlt uns eine Ur kunde, wie die Tributlisten des athenischen Reiches. Kein gleichzeitiger Historiker, keine Steinschrift hat uns Zahl und Namen der italischen Bundesstaaten Roms vor dem Social kriege aufbewahrt, und die wenigen hier und da in der alten Literatur verstreuten Notizen sind kaum im Stande, uns den dürftigsten Ersatz für die verlorenen Listen zu geben. Hier wie so oft im Laufe dieser Untersuchungen sind wir ange wiesen auf Rückschlüsse aus den Zuständen einer späteren Periode; und glücklicherweise besitzen wir ein Verzeichniss der Gemeinden Italiens, was zeitlich nicht allzuweit absteht von der Epoche, die der Socialkrieg und der erste Bürgerkrieg schliesst: Die Beschreibung Italiens im 3. Buche der pliniani schen Universal-Encyklopädie. Es bedarf bei dem heutigen Stande der Forschung wohl keiner Bemerkung, dass dieses Städte-Verzeichniss nicht von Plinius selbstnach denZuständen seiner eigenenZeitzusammen gestellt, sondernunverändertauseinerälteren Quelleentnommen ist; auch liesse es sich an einer Reihe von Beispielen mit Leichtigkeit darthun. Welches diese Quelle gewesen, sagt uns Plinius selbst mit klaren Worten im Eingang der Be schreibung Italiens: „ Es muss vorausgeschickt werden, dass wir hier dem Werke des Divus Augustus folgen , und seiner Eintheilung Italiens in 11 Regionen, aber in der durch den Zug derKüste gegebenen Folge; während wir sonst bei unserer gedrängten Darstellung die natürliche Lage der Oertlichkeiten nicht berücksichtigen können, und daher in der Beschreibung des Binnenlandes die alphabetische Ordnung unserer Quelle beibehalten“.1) 1) Plin. H. N. III 5, 46: Qua in re praefari necessarium est au ctorem nos Divum Augustum secuturos, descriptionemque ab eo factam BELOCH, Italischer Bund. 1 2 Capitel I. Die Frage, welcher Schrift des Augustus diese Angaben entnommen sind, ist an dieser Stelle für uns ohne Bedeutung; geben doch schon die plinianischen Auszüge ein deutliches Bild von der Beschaffenheit des Werkes, was hier als Quelle gedient hat. Wir sehen, wie die Beschreibung des Reiches sich durchaus der administrativen Eintheilung anschloss; in Hispanien z. B. den Provinzen und conventus, in Italien den Regionen, mit Berücksichtigung der alten Volksverbände, durch deren Zusammenlegung die Regionen gebildet waren; innerhalb dieser kleinsten Abtheilungen aber standen die Ge meinden in alphabetischer Folge, wie Plinius ausdrücklich bezeugt: itaque interiore exin parte digestionem in literas eius dem nos secuturos. Die Regionen August's sind bekanntlich die erste künst liche Eintheilung zu administrativen Zwecken, die überhaupt in Italien durchgeführt worden ist; in ihren letzten Gründen geht selbst die heutige Provinzialeintheilung der Halbinsel auf sie zurück. Wie nun Augustus überhaupt in seinen Neu schöpfungen sich soviel es anging an das gegebene anschloss, so besonders auch hier; und die Regioneneintheilung ist eigentlich nichts anderes als die offizielle Feststellung der alten Landschaftsgrenzen. In der That fallen 5 der neuen Regionen genau mit den alten Landschaften zusammen : die IX. Region Liguria, die VII. Etruria, die V. Picenum , die VI. Umbria, die VIII. Cispadana. Die X. und XI. Region umfassen zusammen die Transpadana; die I. begreift Latium und Campanien, die II. Lucanien und den Ager Bruttius, die III. das Land der Hirpiner und lapyger, die IV. die sabellischen Bergvölker. Diese Abhängigkeit seiner Regionseintheilung von den alten Landschaftsgrenzen Italiens hat Augustus auch in seiner Statistik des Reiches hervortreten lassen, dadurch, dass er bei Aufzählung der Gemeinden die alten Volksstämme innerhalb derRegionen berücksichtigte. Bei den RegionenV–XIfreilich fallen Volks- und Regionsgrenzen zusammen, und ebenso bis zu einem gewissen Grade bei der ersten Region; waren doch Italiae totius in regiones XI, sed ordine eo qui litorum tractu fiet; urbiumque quidem vicinitates oratione utique praepropera servari non posse, itaque interiore exin parte digestionem in literas eiusdem nos secuturos, coloniarum mentione signata quas ille in eo prodiditnumero.

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