AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen www.klipphausen.de Ausgabe 12/2016 · 1. Dezember 2016 · 4. Jahrgang Jungen Leuten Werte vermitteln Dr. Markert, Geschäftsführer des Christlichen Schulvereins Wilsdruffer Land, äußert sich zur neuen Oberschule in Klipphausen Seit 2008 ist Dr. Achilles Markert Geschäftsführer des Christ- lichen Schulvereins Wilsdruffer Land e.V. Der 56-Jährige war 2001 Gründungsvorsitzender des Vereins, der Träger der Evan- gelischen Grundschule Grumbach und des Evangelischen Gymnasiums Tharandt ist. Während 2002 mit 13 Schülern die Grundschule startete, lernen dort heute 96. Das Gymnasium entstand 2006 und begann mit 20 Schülern. Jetzt gibt es dort 318 Kinder und Jugendliche in 16 Klassen. Die Plätze sind bei Eltern und Schülern begehrt. Gegenwärtig gehören dem Christ- lichen Schulverein Wilsdruffer Land 55 Pädagogen und weitere Mitarbeiter an. Dieser Verein ist für die Rahmenbedingungen zuständig, die für eine erfolgreiche Arbeit an den Einrichtungen in Grumbach und Tharandt erforderlich sind. Zugleich ist er Dienstgeber für deren Mitarbeiter. Dem Christlichen Schulver- ein angegliedert ist der Verein der Freunde und Förderer der Evangelischen Grundschule Grumbach und der Förderverein Geschäftsführer Dr. Markert (links) und Bürgermeister Evangelisches Gymnasium Tharandt. Beide Gremien bieten Gerold Mann eine Plattform für die Mitarbeit von Eltern, Unternehmen und Einrichtungen. Ersatzschule werden, eine Ganztagsschule, wo dem Gemein- „Mit der Gemeinde Klipphausen haben wir einen engagierten schaftsgedanken viel Raum gegeben wird. „Wir missionieren Partner, der mit uns als Freiem Träger die Evangelische Ober- nicht, aber der christliche Glaube soll sich im Umgang der schule Klipphausen ins Leben rufen will“, sagte jetzt Dr. Kinder miteinander und in ihrem Verhältnis zu Natur und Gesell- Markert bei einem Gespräch in der Gemeindeverwaltung. Die schaft äußern“, bemerkte Dr. Markert. Auf der Grundlage des neue Einrichtung, eine allgemeinbildende Oberschule, für die christlichen Menschenbildes werde die Oberschule Verantwor- der sächsische Lehrplan gilt, sei offen für Kinder aus konfessio- tung bei allgemein öffentlichen Bildungsaufgaben übernehmen. nellen und nicht konfessionellen Elternhäusern. In den Einrich- Fächerverbindende Wissensvermittlung, ganzheitliches Lernen, tungen in Grumbach und Tharandt seien etwa zwei Drittel kirch- Lernverbände, Eigenverantwortung, respektvolles Miteinander lich gebunden. sowie Sozial- und Methodenkompetenzen seien da feste „Gegenwärtig erarbeiten wir das Schulkonzept für Klipphau- Bestandteile der Ausbildung. sen“, so der Geschäftsführer. Es soll eine staatlich anerkannte (Lesen Sie weiter auf Seite 31) Liebe Einwohner und Gewerbetreibende der Gemeinde Klipphausen, Liebe Leser des Amtsblattes Klipphausen, das Bewährte erhalten und das Neue versuchen, darin sehen wir den Erfolg unserer bisherigen Zusammenarbeit, für die wir uns herzlich bedanken. Zum Weihnachtsfest wünschen wir Ihnen, Ihren Familien und Mitarbeitern auch im Namen des Gemeinderates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Klipphausen frohe und besinnliche Stunden sowie ein neues Jahr voller Gesundheit, Erfolg und Zuversicht. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister C M Gerold Mann Y K Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 12/2016 Amtliche Bekanntmachungen ■ Bereitschaftsdienst ■ Öffnungszeiten der der Gemeinde Klipphausen Gemeindeverwaltung Klipphausen und Außenstelle Röhrsdorf mit den Ortsteilen Weistropp, Hühndorf, Kleinschön- berg, Sachsdorf, Klipphausen, Sora, Lampersdorf, Lotzen, Röhrsdorf, Pinkowitz, Gauernitz, Constappel Montag 09.00 – 12.00 Uhr und Wildberg Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen 035204/21 70 Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Trinkwasser: 0151/14 828 280 oder 0151/14 828 281 Freitag 07.00 – 12.00 Uhr Abwasser: 0151/14 828 282 oder 0151/14 828 283 Straßenbeleuchtung: 035204/ 792915 oder 792916 ■ Außenstelle Burkhardswalde jeweils zu den Dienstzeiten Dienstag 14.00 – 18.00 Uhr Havariedienst: 0171/7114183 Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr außerhalb der Dienstzeiten ■ Bereitschaftsdienst für den Bereich Scharfenberg ■ Rufnummern Gemeindeverwaltung Telefon: 035204/2170 Gemeindeverwaltung Klipphausen: 035204 2170 zu den Dienstzeiten Außenstelle Röhrsdorf: 035204 792910 Havariedienst: Außenstelle Bürgerbüro Burkhardswalde: 035245 729001 Trinkwasser: 0173/5 74 88 92 Einwohnermeldeamt Klipphausen: 035204 21720 Kommunalservice Brockwitz-Rödern Internet: www.klipphausen.de (werktags zw. 15:30–6:45 Uhr sowie an Sonn- und e-Mail: [email protected] Feiertagen) Abwasser: 0171/7 11 41 83 Gemeinde Klipphausen ■ Sprechzeiten Friedensrichterin Frau Fiebiger Friedensrichter Herr Richter ■ Bereitschaftsdienst für den Bereich Triebischtal Dienstag, den 20.12.2016,in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr in Trinkwasser: 03523/774120 den Vereinsräumen in Klipphausen, Talstraße 3. Außerhalb der Dienstzeiten sowie e-Mail: [email protected] sonn- und feiertags: 0173/5748892 Abwasser: 0173/3724641 Abwasser Taubenheim und Ullendorf: 03521/760512 Die Gemeinde Klipphausen begrüßt ■ Technischer Bereitschaftsdienst Tyczka Totalgaz folgende neue Erdenbürger: Telefon: 0800/2566611 Philina Stoye 04.10.2016 Kleinschönberg ■ Fäkalienabfuhr Klipphausen Amelie Seyrich 07.10.2016 Röhrsdorf Enno Fischer 0351/8 30 26 62 Amelie Schüttig 12.10.2016 Gauernitz ■ Fäkalienabfuhr ehemals Triebischtal Clara Schüttig 12.10.2016 Gauernitz Abfuhr und Entsorgung OHG 03521/733849 Alicia Tauchert 12.10.2016 Burkhardswalde Nele Sophie Theres Schlenstedt ■ Bereitschaftsdienst der ENSO Energie 19.10.2016 Sönitz Sachsen Ost GmbH Störungsnummer: Jakob Schillheim 20.10.2016 Seeligstadt Gas: 0351 50178880 Strom: 0351 50178881 Emma Hering 22.10.2016 Röhrsdorf Servicenummer: 0800 0320010 (kostenfrei) Valentin Bereczki 30.10.2016 Taubenheim e-Mail:[email protected] ■ N O T R U F E Das nächste Amtsblatt der Gemeinde Polizei 110 Feuerwehr- und Rettungsdienst 112 Klipphausen erscheint Regionalleitstelle Dresden 0351/501210 am 2. Januar 2017 Krankentransport 0351/19222 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Redaktionsschluss 14. Dezember 2016 Polizeirevier Meißen: 03521/ 4720 ■ Sammeltermine: Herausgeber: Gemeindeverwaltung Klipphausen • Talstraße 3 • 01665 Klipphau- Restmüll 06. und 20. 12. 2016 sen • Tel.: 035204 2170, Fax: 035204 21729 • www. Klipphausen.de, Gelber Sack 06. und 20. 12. 2016 [email protected]• Verantwortlich: für den amtlichen Teil: Blaue Tonne (240 l) 16. 12. 2016 Bürgermeister Gerold Mann • für den nichtamtlichen Teil: die jeweiligen Unter- Bioabfall 06. und 20. 12. 2016 zeichner, bzw. Vereine und sonstige Gemeinschaften Gesamtherstellung, Anzeigen und Vertrieb: RIEDEL– Verlag & Druck KG • Gottfried-Schenker-Straße 1, Alle Informationen zu Sammelterminen entnehmen Sie 09244 Lichtenau, OT Ottendorf, Telefon: 037208/876-100, Fax: 037208/876299, bitte dem Abfallkalender. Die Wertstoffsäcke bitte frühe- E-Mail: [email protected]. stens erst am Vortag ab 18.00 Uhr bereitstellen. Der Es gilt die Anzeigenpreisliste 2016. Gelbe Sack ist kein Restmüllbehälter. Erscheinungsweise:Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos zur Selbstab- C M holung. Y K BITTE UNBEDINGT BEACHTEN! Auflage:5.000 Exemplare Ausgabe 12/2016 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen ■ Einladung Gemeinderatssitzung 26. Beratung und Beschlussfassung zur Abgabe der Optionser- klärung nach § 27 Abs. 22 UStG 27. Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 28. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan dem 06. 12. 2016, um 19.00 Uhr, im Groitzscher Hof in der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH für 2017 Groitzsch, Zum Kalkwerk 3, 01665 Klipphausen, statt. 29. Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf des Flurstük- kes 295 der Gemarkung Reppnitz 30. Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf der Flurstücke ■ Tagesordnung: 287 und 288 der Gemarkung Reppnitz 1. Eröffnung der Gemeinderatssitzung und Feststellung der 31. Beratung und Beschlussfassung Verzichtserklärung Vor- Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister kaufsrechte 2. Protokollkontrolle 3. Bürgerfragen 4. Anfragen und Informationen ■ Einladung 5. Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des vorha- Sitzung Technischer Ausschuss benbezogenen B-Plans „Betriebserweiterung Baier GmbH Antriebstechnik“ OT Röhrsdorf (Abwägungsbeschluss) Die nächste Sitzung des Technischen Ausschusses 6. Beratung und Beschlussfassung über den vorhabenbezoge- findet am Dienstag, dem 20. 12. 2016, um 19.00 Uhr, in nen B-Plan „Betriebserweiterung Baier GmbH Antriebstech- der Gemeindeverwaltung Klipphausen statt. nik“ OT Röhrsdorf (Satzungsbeschluss) 7. Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der Außenbe- Bekanntmachungstafeln. reichssatzung „Batzdorf“ (Abwägungsbeschluss) 8. Beratung und Beschlussfassung über die Außenbereichssat- zung „Batzdorf“ (Satzungsbeschluss) ■ Einladung 9. Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der Ergän- Sitzung Ortschaftsrat Gauernitz zungssatzung „Flst.-Nr. 462/22, Gemarkung Klipphausen“ (Abwägungsbeschluss) 10. Beratung und Beschlussfassung über den 2. Entwurf und die Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Gauernitz Auslegung der Ergänzungssatzung „Flst.-Nr. 462/22, Gemar- findet am Donnerstag, dem 08. 12. 2016, um 19.00 Uhr, kung Klipphausen“ (Billigungs- und Auslegungsbeschluss) in der Gaststätte „Zum müden Wandersmann“ in 11. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Constappel statt. B-Plans „Oberschulstandort Ullendorf“ (Aufstellungsbe- schluss) Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen der 12. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Bekanntmachungstafeln. Planungsleistungen zur Aufstellung des B-Plans „Oberschul- standort Ullendorf“ 13. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistun- ■ Jahresendabrechnung Wasser- gen für die Hochwassermaßnahme 2013 ID 2133 Instandset- und Abwassergebühren 2016 zung Elbradweg einschließlich Nebenanlagen - Landschafts- pflegerische Maßnahmen 14. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistun- Anfang 2017 erfolgt die Jahresschlussrechnung über den Wasser- gen für die Hochwassermaßnahme 2013 ID 9932 Instandset- verbrauch des Jahres 2016. zung Parkplatz und Gehweg in dem OT Gauernitz Allen Wasserkunden wird bis Mitte Dezember ein Ableseblatt 15. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistun- zugestellt. gen für die Erneuerung der Straße Am Sportplatz im Ortsteil Wir bitten Sie, die Zählerstände in den entsprechenden Abschnitt Weistropp – Straßen- und Kanalbau einzutragen. 16. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistun- gen für die Erneuerung der Straße Am Sportplatz im Ortsteil Bitte geben Sie den ausgefüllten Abschnitt Weistropp – Straßenbeleuchtung bis spätestens 05.01.2017 zurück! 17. Allgemeine Bauangelegenheiten 18. Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Ausgabe Die Abgabe ist an folgenden Stellen möglich: Grunderwerb Gewerbegebiet Klipphausen Erweiterung 6. BA – Gemeindeverwaltung Klipphausen, Talstraße 3 19. Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Aus- – Außenstelle Röhrsdorf, Pinkowitzer Straße 2 gabe Sanierung Straßen – Außenstelle Burkhardswalde, Schulstraße 2 (Bürgerbüro in der 20. Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Aus- Grundschule) gabe Ausbau S 36 Tanneberg 21. Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Aus- Sie können die Zählerstände auch wie folgt an die Gemeinde über- gabe Hochbehälter Sora mitteln: 22. Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Aus- – E-Mail: [email protected] gaben 2016 – E-Mail: [email protected] 23. Beratung und Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung – Fax: 035204/792919 Beteiligungsbericht 2015 24. Beratung und Beschlussfassung über den Mietvertrag mit Wir bitten Sie, den Abgabetermin unbedingt einzuhalten, da sonst dem Christlichen Schulverein Wilsdruffer Land e. V. der Verbrauch geschätzt werden muss. C M 25. Beratung und Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Y K des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltspla- nes 2017 Kämmerei Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 12/2016 Amtliche Bekanntmachungen ■ Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 08. November 2016 Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, den Auftrag für die Die Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Schmutzwasserentsorgung in Reichenbach der Fa. Estler Stra- entsprechend aufzunehmen. ßen- und Tiefbau GmbH, Dresdener Straße 84, 04746 Hartha zum Beschluss Nr.: 13-338/2016 Bruttopreis von 226.553,78 Euro zu erteilen. Beschluss Nr.: 13-330/2016 Der Gemeinderat Klipphausen stimmt der überplanmäßigen Ausgabe Bahnübergang Garsebach in Höhe von 13.000,00 Euro Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, den Auftrag für die im Jahr 2016 zu. Hochwassermaßnahme 2013 ID 9933 Instandsetzung zweier Die Mehrkosten werden über die im Haushalt eingestellten Mittel Buswartehäuschen im Ortsteil Gauernitz der Fa. Uwe Riße Hoch- für Vermessungsleistungen abgedeckt (11.13.05.00, 429195) und Tiefbau GmbH, OT Sora, Dorfstraße 5a, 01665 Klipphausen sowie die für die Schlussabrechnung erforderlichen Mittel in den zum Bruttopreis von 15.420,62 Euro zu erteilen. Haushalt 2017 eingestellt (20.000,00 Euro). Beschluss Nr.: 13-331/2016 Beschluss Nr.: 13-339/2016 Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, den Auftrag für die Der Gemeinderat Klipphausen stimmt der 1. Änderung der Zwek- Hochwassermaßnahme 2013 ID 1991 Instandsetzung Zwuschwit- kvereinbarung zwischen der Gemeinde Klipphausen und der Stadt zer Dorfbach am Wiesengrund (Grundbach) der Fa. Nitsche Hoch- Meißen über die Erfüllung der standesamtlichen Aufgaben und der und Tiefbau GmbH, OT Obermuschütz, Am Gewerbepark 12, Beteiligung an den Kosten des Standesamtes Meißen mit in Kraft 01665 Diera-Zehren zum Bruttopreis von 19.643,87 Euro zu ertei- treten zum 01.01.2017 zu. len. Beschluss Nr.: 13-340/2016 Beschluss Nr.: 13-332/2016 Der Gemeinderat Klipphausen stimmt der Annahme der Spenden Der Gemeinderat Klipphausen beschließt die Widmung des Flur- zu. stücks Nr. 27a, Gemarkung Taubenheim als Straßenfläche zur Beschlüsse Nr.: 13-341/2016 - 13-347/2016 Straße „Am Schlosspark“ und Aufnahme als beschränkt-öffentli- che Fläche in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, die Erstellung des Klipphausen. Brandschutzbedarfsplanes an die Firma EMRAgis Solutions zum Beschluss Nr.: 13-333/2016 Bruttopreis von 17.193,30 Euro zu vergeben. Die entsprechenden Mittel werden in den Haushaltsplan 2017 eingestellt. Der Gemeinderat Klipphausen beschließt die Widmung des Flur- Beschluss Nr.: 13-349/2016 stücks Nr. 15e (Zufahrt zu den Grundstücken Flurstücke Nr. 15b und 15c), Gemarkung Hühndorf und Aufnahme des Weges als Der Gemeinderat Klipphausen stimmt dem Erwerb des Flurstücks beschränkt-öffentlichen Weg in das Straßenbestandsverzeichnis 160 der Gemarkung Lampersdorf zum Preis von 31.600,00 Euro der Gemeinde Klipphausen sowie die öffentliche Auslegung der zu. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Begleichung des Widmung für 6 Monate. Kaufpreises erfolgt im Haushaltsjahr 2017. Beschluss Nr.: 13-334/2016 Beschluss Nr.: 13-350/2016 Der Gemeinderat Klipphausen beschließt: Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, auf das gesetzliche Vom Bebauungsplan „1. Erweiterung Gewerbepark Heynitz- Vorkaufsrecht gem. § 24 BauGB ff, § 17 SächsDSchG, § 27 Lehden“ der Stadt Nossen werden die Belange der Gemeinde SächsWaldG sowie SächsNatschG für nachstehend aufgeführte Klipphausen nicht berührt. Seitens der Gemeinde Klipphausen Flurstücke zu verzichten: bestehen keine Einwände und Bedenken zum Vorentwurf des B- 1. Gemarkung: Naustadt Plans. Hinsichtlich des Umfangs und Detaillierungsgrades der Flurstücke: 247 h und 247 l Umweltprüfung gibt es aus Sicht der Gemeinde Klipphausen keine Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche Hinweise. UR-Nr.: 800/2016 Beschluss Nr.: 13-335/2016 2. Gemarkung: Weistropp Flurstücke: 139/2 und 139/4 Der Gemeinderat Klipphausen stimmt der überplanmäßigen Nutzungsart: Gebäude- und F Ausgabe Schmutzwasserentsorgung Reichenbach in Höhe von UR-Nr.: 732/2016 35.536,85 Euro im Jahr 2016 zu. 3. Gemarkung: Constappel Der Gemeinderat beschließt weiter, die zusätzlich erforderlichen Flurstück: 5 Mittel von 35.536,85 Euro in den Haushalt 2017 einzustellen. Nutzungsart: Wohngrundstück Beschluss Nr.: 13-336/2016 UR-Nr.: 1599/2016 4. Gemarkung: Scharfenberg Der Gemeinderat Klipphausen stimmt der außerplanmäßigen Flurstücke: 66/5 und 66/7 Ausgabe, Planungsleistungen Neubau Oberschule Klipphausen in Nutzungsart: Wohngrundstück / Gartenland Höhe von 77.350,00 Euro im Jahr 2016 zu (Produkt 21.55.00.00, UR-Nr.: 1619/2016 Maßnahme NEU21003, SK 099051). Die erforderlichen Mittel 5. Gemarkung: Groitzsch werden abgedeckt über die zusätzlich erhaltenen Fördermittel Flurstücke: 7/77, 7/78, 6/3 gemäß Änderungsbescheid für die Rothschönberger Straße in Gemarkung: Burkhardswalde Groitzsch. Flurstücke: 96/3 und 96/4 Beschluss Nr.: 13-337/2016 Nutzungsart: Gewerbegrundstück UR-Nr.: 1629/2916 Der Gemeinderat Klipphausen beschließt die Durchführung der 6. Gemarkung: Reppnitz C Sanierung der Sporthalle Sachsdorf im Jahr 2017 mit einem Flurstücke: 146b, 147/11 und 147/18 M Y Kostenumfang von 697.582,21 Euro vorbehaltlich der Gewährung Gemarkung: Batzdorf K einer Förderung von 50 %. Flurstücke: 81/2 und 88/2 Ausgabe 12/2016 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Gemarkung: Scharfenberg Flurstück: 44/3 Flurstücke: 48/10 und 48/11 Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche Nutzungsart: Elberadweg UR-Nr.: 2969/2016 UR-Nr.: 1039/2016 14.Gemarkung: Klipphausen 7. Gemarkung: Semmelsberg Flurstück: 53a Flurstück: 40 b Nutzungsart: Wohngrundstück Nutzungsart: Wohngrundstück UR-Nr.: 1609/2016 UR-Nr.: 2839/2016 15.Gemarkung: Miltitz 8. Gemarkung: Robschütz Flurstücke: 403/1; MEA von 573 und 402/1 Flurstück: 152 Nutzungsart: Mehrfamilienhause, Scheune, Grünland Nutzungsart: Garten- bzw. Grünland UR-Nr.: 1012/2016 UR-Nr.: 1631/2016 16.Gemarkung: Semmelsberg 9. Gemarkung: Rothschönberg Flurstück: TF aus 45/10 Flurstücke: 58/3, 57/7 und 531/5 Nutzungsart: Wohngrundstück Nutzungsart: Wohngrundstück UR-Nr.: 2036/2016 UR-Nr.: 1625/2016 17.Gemarkung: Sora 10.Gemarkung: Gauernitz Flurstück: TF aus 16/12 Flurstück: 308/6 Nutzungsart: Bauland, Grünfläche Nutzungsart: Wohngrundstück UR-Nr.: 1088/2016 UR-Nr.: 1498/2016 18.Gemarkung: Sachsdorf 11.Gemarkung: Rothschönberg Flurstücke: 24/1 und 24/2 Flurstück: 26 Nutzungsart: Verkehrsfläche Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche UR-Nr.: 719/2016 UR-Nr.: 1022/2016 Beschluss Nr.: 13-352/2016 12.Gemarkung: Taubenheim Flurstück: 72/5 Der Gemeinderat Klipphausen stimmt dem Bauantrag Neubau Nutzungsart: Bauland einer Kaltlagerhalle auf dem Flurstück 238/6 der Gemarkung UR-Nr.: 1594/2016 Röhrsdorf zu. 13.Gemarkung: Seeligstadt Beschluss Nr.: 13-354/2016 ■ Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen über die Widmung von Gemeinde- und sonstigen öffentlichen Straßen gemäß § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Mai 2014. Der Gemeinderat Klipphausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.11.2016 die Widmung folgender Straße beschlossen: Straße „Am Schlosspark“ – Flurstücke: 27a Gemarkung Tauben- heim – Anfangs-/Endpunkt: Ortsstraße, Am Schlosspark, Gemarkung Taubenheim, – Länge: 0,020 km – Einstufung: beschränkt-öffentliche Straßenfläche – Widmungsbeschränkung: keine Träger der Straßenbaulast ist die Gemein- de Klipphausen. Die Widmung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Die Verfügung kann in der Gemeinde Klipp- 13:00 bis 16:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Klipphausen, hausen, Bauamt, OT Röhrsdorf, Pinkowit- Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr Talstraße 3, 01665 Klipphausen, Wider- zer Straße 2, 01665 Klipphausen, während eingesehen werden. spruch einlegen. der Dienstzeiten Klipphausen, den 01.12.2016 Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Rechtsbehelfsbelehrung Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr Gegen diese Verfügung können Sie inner- 13:00 bis 18:00 Uhr halb eines Monats nach Bekanntgabe Gerold Mann, Bürgermeister C M Y K Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 12/2016 Amtliche Bekanntmachungen ■ Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen über die Widmung von Gemeinde- und sonstigen öffentlichen Straßen gemäß § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Mai 2014. Der Gemeinderat Klipphausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.11.2016 die Widmung folgender Straße beschlossen: Straße „Am Klostergut“ – Flurstücke: 15e Gemarkung Hühndorf – Anfangs- /Endpunkt: Am Klostergut Flst. 24/6 / Flst. 15c Gemarkung Hühndorf, – Länge: 0,060 km – Einstufung: beschränkt-öffentlicher Weg – Widmungsbeschränkung: keine Träger der Straßenbaulast ist die Gemein- de Klipphausen. Die Widmung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Verfügung kann in der Gemeinde Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr Klipphausen, den 01.12.2016 Klipphausen, Bauamt, OT Röhrsdorf, eingesehen werden. Pinkowitzer Straße 2, 01665 Klipphausen während der Dienstzeiten Rechtsbehelfsbelehrung Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Gegen diese Verfügung können Sie inner- Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr, halb eines Monats nach Bekanntgabe 13:00 bis 18:00 Uhr schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Klipphausen, 13:00 bis 16:00 Uhr Talstraße 3, 01665 Klipphausen, Wider- Gerold Mann, spruch einlegen. Bürgermeister Aktuelles Baugeschehen In den vergangenen Wochen konnten im Rahmen der Hochwas- serschadensbeseitigung folgende Baustellen abgeschlossen werden: – Zwuschwitzer Dorfbach, Kanal im OT Miltitz – Brücke Heuweg in Rothschönberg – Wanderweg Kleine Triebisch zwischen Reitplatz und Straße nach Kobitzsch – Baumfällungen im Uferbereich entlang der Kleinen Triebisch in den Ortslagen Taubenheim/Semmelsberg – Schadensbeseitigung am Kanal und an der Straße in der Hohlen Gasse Constappel – Rösche in Scharfenberg im Bereich von Lichtloch 1 bis Licht- loch 4 Über die Baumaßnahmen Neubau Feuerwehrgerätehaus in Robschütz sowie Kindertagesstätte in Taubenheim wird noch gesondert informiert. Wanderweg zwischen Reitplatz Taubenheim und Straße nach Bei den Straßenbauarbeiten konnten der erste Abschnitt der Kobitzsch Schwabacher Straße im Gewerbegebiet Klipphausen und die Rothschönberger Straße in Groitzsch realisiert werden. – Weg hinter dem Rittergut in Tanneberg Vorbereitet bzw. weitergeführt werden in den nächsten Monaten – Brücke über den Kesselbach in Kobitzsch folgende Baustellen in unserer Gemeinde: – Brücke zum Klärwerk in Roitzschen – Im Rahmen der Schadensbeseitigung durch Starkniederschlag – Feuerlöschteich Klipphausen erfolgt der ländliche Wegebau in Kettewitz und ab Frühjahr Bereits begonnen haben die Tiefbauarbeiten am ersten Abschnitt 2017 fortführend dann in Richtung Jockischberg. beim Schmutzwasserkanalbau in Pegenau, der komplette Ausbau – Geklärt und fertiggestellt werden muss noch die Entwässerung des Kanales erfolgt dann weiter im Jahr 2017. Beauftragt ist der am Wegebau in Neurobschütz. Schmutzwasserkanalbau im OT Reichenbach, die Arbeiten sind C – Weginstandsetzung im Rehbocktal von Batzdorf bis zum vorbereitet und werden in Abhängigkeit der Witterung in Kürze M Y Beginn Campingplatz beginnen. K – Asphaltarbeiten „Am Höllenloch“ Steffen Horn, Bauamt Ausgabe 12/2016 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen ■ Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Europäische Gas-Anbindungsleitung EUGAL Abschnitt Sachsen – Vom 01. Dezember 2016 Die Firma GASCADE Gastransport GmbH, Kassel, plant den Bau Landesdirektion Sachsen vorgebracht werden. Es wird darauf der Europäischen Gas-Anbindungsleitung EUGAL von der Ostsee hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt. Durch bis zur deutsch-tschechischen Grenze. Der Abschnitt Sachsen ist Einsichtnahme in die Planunterlagen und Abgabe von Anregungen ca. 110 km lang. Von der Landesgrenze Brandenburg bis zur entstehende Kosten werden nicht erstattet. Station Adelsdorf (Gemeinde Lampertswalde) sollen zwei parallele Erdgasfernleitungen EUGAL (Strang 1 und 2) mit einer Leitungsdi- Hinweise zur Abgrenzung des Raumordnungsverfahrens zum mension von jeweils DN 1.400 gebaut werden. Der Strang 2 der nachfolgenden Planfeststellungsverfahren: EUGAL endet an dieser Absperrstation. Ab Station Adelsdorf bis Es ist zu beachten, dass im hier durchgeführten Raumordnungs- zur deutsch-tschechischen Grenze ist die EUGAL als eine Erdgas- verfahren nach § 15 ROG die Raumverträglichkeit des Vorhabens fernleitung (Strang 1) geplant. Zum Vorhaben gehört auch die unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft wird. Das Raumord- Errichtung einer Gasdruckregel- und Gasmessanlage (GDRM- nungsverfahren schließt nicht mit der Genehmigung der Baumaß- Anlage) bei Deutschneudorf. Der Vorzugskorridor folgt weitestge- nahme ab. Das Raumordnungsverfahren dient der Vorbereitung hend parallel der vorhandenen Erdgasfernleitung OPAL und weite- eines noch zu beantragenden Planfeststellungsverfahrens nach ren vorhandenen Transportleitungen. Für das Umgehen von den §§ 43 ff EnWG zur Herstellung des Baurechts für die beab- Engstellen sind drei großräumige Korridorvarianten vorgesehen sichtigte Baumaßnahme. (Meißen-West, Diera-Zehren und Lichtenberg). Sofern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Raumord- Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Gasleitung mit einem nungsverfahren Anregungen gem. § 15 Abs. 4 Satz 2 SächsLPLG Durchmesser von mehr als 300 Millimetern nach § 1 Nr. 14 Raum- vorgebracht werden, haben diese keinen rechtlichen Bezug auf ordnungsverordnung (RoV). Weil das Vorhaben raumbedeutsam das nachfolgende, vom Vorhabenträger erst noch zu beantragen- ist und überörtliche Bedeutung hat, führt die Landesdirektion de Planfeststellungsverfahren nach den §§ 43 ff EnWG. Es wird Sachsen vor den nachfolgenden Planfeststellungsverfahren daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits im Raumord- zunächst ein Raumordnungsverfahren für den Abschnitt Sachsen nungsverfahren erhobene Einwendungen gegen die Baumaßnah- der EUGAL durch, um die raumbedeutsamen Auswirkungen der me nicht im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden. Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Die Einwendungen gegen die Baumaßnahme sind ausschließlich im Öffentlichkeit soll in die Durchführung dieses Raumordnungsver- Rahmen der Anhörung des Planfeststellungsverfahrens zu erhe- fahrens einbezogen werden. Nach § 15 Abs. 4 Landesplanungs- ben. Sofern bereits im Raumordnungsverfahren Einwendungen gesetz sind die nach § 15 Abs. 2 ROG jeweils notwendigen Unter- oder Forderungen erhoben worden sind, müssen diese im nach- lagen in den Gemeinden, in denen sich die Planung oder Maßnah- folgenden Planfeststellungsverfahren daher erneut erhoben me voraussichtlich auswirkt, auf Veranlassung der Raumord- werden, um berücksichtigt werden zu können. Die Anhörung zum nungsbehörde einen Monat öffentlich auszulegen. nachfolgenden Planfeststellungsverfahren erfolgt nach den Rege- lungen der §§ 43 ff des EnWG einschließlich der Verweise auf das Die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren, bestehend aus VwVfG. Danach erfolgt nach Antragstellung auf Durchführung des vier Ordnern mit dem Inhalt Teil A (Erläuterungsbericht), Teil B Planfeststellungsverfahrens in den betroffenen Kommunen eine (Raumverträglichkeitsuntersuchung), Teil C (Umweltverträglich- Auslegung der Planunterlagen für einen Monat zur allgemeinen keitsuntersuchung), Teil D (Natura 2000), Teil E (artenschutzrechtli- Einsichtnahme. Ort und Zeit der Auslegung sowie Hinweise zum che Einschätzung) und Teil F (gesamtplanerischer Variantenver- Verfahren und zur Einhaltung von Fristen bei der Erhebung von gleich), liegen im Zeitraum vom 3. Januar 2017 bis 2. Februar Einwendungen werden vorher ortsüblich bekanntgemacht. 2017 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Klipphausen, Außen- Klipphausen, den 01.12.2016 stelle Röhrsdorf, Pinkowitzer Str. 2, 01665 Klipphausen, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums unter http://www.lds.sach- Gerold Mann sen.de/bekanntmachung/ verwiesen. Bürgermeister Anregungen können bis eine Woche nach Ende der Auslegungs- frist bei der Gemeindeverwaltung Klipphausen und bei der Im Auftrag der Landesdirektion Sachsen In eigener Sache Amtsblatt Klipphausen So kommt das zusätzlich in Ihren elektronischen Briefkasten … C M Y K Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 12/2016 Amtliche Bekanntmachungen Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) H. Hänsel | Rauhentalstraße 105 | 01662 Meißen Geschäftszeichen 2015217 (bei Rückfragen bitte stets angeben) ■ Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung gem. § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO v. 06.07.2011 In der(n) folgenden Gemarkung(en) wurden an den Flurstücken zungsberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung – Gemarkung: Sora und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Flurstücke: 1/35, 20/2, 20/3, 20/4, 44/b, 45/5, 45/6, 45/7, 49/1, Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf 49/g, 50/a, 50/c, 50/d, 65/4, 65/5, 69/2, 72/a, 75 diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsi- – Gemarkung: Klipphausen schen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Säch- Flurstücke: 209/2, 223/3, 294/1, 302/10, 302/11, 302/16, 304, sischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsver- 359/15, 361/a, 368/24, 393/1, 393/2, ordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – – Gemarkung: Röhrsdorf SächsVermKatGDVO) vom 06.07.2011 (SächsGVBl. S. 271). Flurstücke: 229, 253, 254, 255, 256/1, 257, 258, 259, 261, 352 – Gemarkung: Ullendorf Die Ergebnisse liegen ab dem 08.12.2016 bis zum 22.12.2016 Flurstücke: 43/a, 94/a und 02.01.2017 bis zum 18.01.2017 in meinen Geschäftsräumen – Gemarkung: Taubenheim Rauhentalstr. 105 in 01662 Meißen in der Zeit von 9.00 Uhr bis Flurstücke: 80/2 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr von Montag bis Freitag und nach telefonischer Absprache an den gleichen Tagen bis 18.00 Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt. Uhr zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Abs.(1) Satz 5 Sächs- VermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Dabei wurden folgende Amtshandlungen vorgenommen: Abmarkung ab dem 26.01.2017als bekannt gegeben. – Grenzfeststellung ( § 16 SächsVermKatG Abs. 1 ) Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer – Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen ( § 16 Sächs- 03521/400700 oder der E-mail-Adresse haensel@vermessung- VermKatG Abs. 1 ) haensel.de zur Verfügung. – Abmarkung ( § 17 SächsVermKatG in Verbindung mit § 16 SächsVermKatGDVO ) Rechtsbehelfsbelehrung – Absehen von der Abmarkung ( § 17 SächsVermKatG in Verbin- Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und dung mit § 16 SächsVermKatGDVO ) Abmarkung können die betroffenen Eigentümer, Erbbauberechtig- – Aussetzen der Abmarkung ( § 17 SächsVermKatG in Verbin- ten und Nutzungsberechtigten innerhalb eines Monats nach dem dung mit § 16 SächsVermKatGDVO) Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der – Wegfallen von Grenzpunkten Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem Rechtsgrundlage für die Amtshandlungen ist das Gesetz über das Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im (GeoSN) Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katasterge- einzulegen. setz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138), rechtsbereinigt mit Stand vom 14. Juli 2013 in Verbindung mit der Meißen, den 11.11.2016 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katasterge- setz - SächsVermKatGDVO vom 06.07.2011 ( SächsGVBl. S. 271 ) gez. H. Hänsel Allen betroffenen Eigentümern, Erbbauberechtigten und Nut- Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) – Anstalt des öffentlichen Rechts – Löwenstr. 7a | 01099 Dresden Sehr geehrte Tierbesitzer, sischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (Säch- bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer von Pferden, Rindern, sAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsi- Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und schen Tierseuchenkasse. Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraus- Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse ist die setzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteili- Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. gung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbe- Bitte unbedingt beachten: seitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesund- Nähere Informationen erhalten Sie unter www.tsk-sachsen.de. heitsprogrammen. Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse, Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbei- sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können trages für 2017 ist der 01.01.2017. Sie, als gemeldeter Tierbesitzer u.a., Ihr Beitragskonto (gemelde- ter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde Die Meldebögen bzw. E-Mail Benachrichtigungen werden Ende sowie entsorgte Tiere einsehen. Dezember 2016 an die uns bekannten Tierhalter versandt. Sollten C Sie bis Anfang 2017 keinen Meldebogen erhalten haben, melden Sächsische Tierseuchenkasse | Anstalt des öffentlichen Rechts MY K Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse. Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35 Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Säch- E-Mail: [email protected] Internet: www.tsk-sachsen.de Ausgabe 12/2016 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 9 Amtliche Bekanntmachungen Wir gratulieren allen Jubilaren zum Geburtstag und wünschen Ihnen alles erdenklich Gute, Gesundheit und einen schönen Verlauf Ihres Festes. 01.12. Lothar Nestler Miltitz 86 16. 12. Silla Karin Wildberg 71 02.12. Fritz Hegewald Scharfenberg 81 18.12. Elisabeth Schurig Gauernitz 93 02.12. Ingeborg Irrgang Scharfenberg 79 18.12. Werner Bilio Kleinschönberg 83 02.12. Edeltraut Chlupka Miltitz 77 18.12. Ursula Uhlmann Röhrsdorf 82 02.12. Max Nitschke Taubenheim 72 18.12. Wilfried Kiersch Groitzsch 81 03.12. Lotte Schlesinger Rothschönberg 92 18.12. Gisela März Polenz 80 03.12. Günter Wachs Robschütz 75 18.12. Brigitte Götze Miltitz 79 04.12. Johanna Pickhardt Bockwen 91 04.12. Rudi Proschmann Constappel 91 18.12. Dr. Armin Windisch Polenz 70 04.12. Gudrun Zimmermann Piskowitz 85 19.12. Margarete Böhme Gauernitz 83 04.12. Inge Bok Seeligstadt 75 19.12. Christa Fliegel Röhrsdorf 82 05.12. Waltraud Aldag Piskowitz 93 19.12. Christa Winkler Piskowitz 74 05.12. Edith Höfler Weistropp 89 19.12. Rita Rohde Polenz 73 05.12. Gerda Klein Groitzsch 78 19.12. Gerd Hegewald Ullendorf 71 05.12. Brigitte Fiebiger Scharfenberg 73 19.12. Heidi Stelzner Kobitzsch 70 05.12. Horst Funk Semmelsberg 70 19.12. Annelies Lohs Reppina 70 06.12. Edelrot Richter Munzig 90 06.12. Horst Beyrich Ullendorf 78 20.12. Ursula Langer Munzig 86 06.12. Ingeburg Tannert Scharfenberg 76 20.12. Herbert Beier Klipphausen 80 06.12. Jutta Göpfert Scharfenberg 73 20.12. Gertraud Liebscher Robschütz 79 07.12. Werner Rieger Weistropp 89 20.12. Christa Weser Weistropp 78 07.12. Magda Henker Röhrsdorf 78 20.12. Rainer Baumgärtel Polenz 74 07.12. Rosemarie Stieler Riemsdorf 78 21.12. Christa Scholze Gauernitz 86 07.12. Siegfried Fiebiger Scharfenberg 75 21.12. Harald Hannß Roitzschen 74 08.12. Brigitte Jantke Robschütz 82 22.12. Johanna Hering Weistropp 82 08.12. Christa Pfützner Naustadt 82 08.12. Anton Güth Garsebach 76 22.12. Manfred Sitte Piskowitz 78 08.12. Dr. Peter Ott Gauernitz 76 22.12. Erika Zschoche Sachsdorf 77 09.12. Ilse Partzsch Röhrsdorf 95 22.12. Burgel Schirmer Ullendorf 72 10.12. Harry Ebert Scharfenberg 88 23.12. Georg Müller Roitzschen 82 10.12. Margitta Winkler Sachsdorf 80 23.12. Inge König Reppina 78 10.12. Horst Körnert Scharfenberg 79 23.12. Werner Sparmann Naustadt 71 10.12. Elfriede Kühne Polenz 77 25.12. Maria Winkler Roitzschen 84 11.12. Marga Münkner Tanneberg 85 25.12. Günter Sternberg Bockwen 82 11.12. Gudrun Brodersen-Friemel Semmelsberg 80 11.12. Mariechen Kubiesa Wildberg 77 26.12. Sigurd Ulbricht Tanneberg 83 12.12. Christa Mäbert Seeligstadt 86 26.12. Günther Buresch Roitzschen 75 12.12. Manfred Lehmann Weistropp 80 26.12. Giesela Hartmann Semmelsberg 74 12.12. Werner Krause Ullendorf 73 27.12. Helga Döring Naustadt 80 14.12. Dora Höher Lotzen 77 28.12. Günter Bransch Rothschönberg 76 14.12. Annelies Hanke Burkhardswalde 77 28.12. Johanna Pätzig Sachsdorf 70 15.12. Christiane Schön Sora 78 29.12. Hannelore Grille Scharfenberg 77 16.12. Ursula Rysick Klipphausen 88 29.12. Renate Steinert Miltitz 74 16.12. Holger Schön Sora 76 16.12. Karin Tischendorf Munzig 74 29.12. Eberhard Hahn Schmiedewalde 70 C M 16.12. Christian Weser Semmelsberg 72 30.12. Monika Täschner Robschütz 76 Y K Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 12/2016 Aus unseren Kindereinrichtungen Grundschule Klipphausen ■ Magic City – Die Straße ist unsere Galerie MagicCity. Was ist da gemeint? Die große bunte Stadt Dresden? Wir erlebten eine fantasievolle Kunstform der Gegenwart: Die Ja und nein – mit MagicCity sind alle Städte der Welt gemeint, in Street Art (Straßenkunst). denen es wimmelt von Menschen, Bildern, Graffitis und Straßen- Vorher spazierten wir durch die verregnete historische Altstadt von kunst – mal mehr und mal weniger schön. MagicCity ist eine Dresden und machten Bekanntschaft mit (alt)ehrwürdigen Gebäu- Ausstellung, eine „Liebeserklärung an die Stadt“. Sie ist, bevor sie den, welche alle eine spannende Geschichte zu erzählen haben. sich auf den Weg um die ganze Welt macht, zurzeit in Dresden zu Die hören wir uns aber in Klasse 4 ausführlicher an! bestaunen. In einer großen, alten Fabrikhalle erschuf man eine Stadt, welche Klasse 3a, Grundschule Klipphausen mit Frau Meltendorf 40 der bekanntesten Street Art-Künstler weltweit gestalteten, indem sie gemalt, gesprüht, geritzt, geklebt und sogar gestrickt Übrigens: Noch mehr Bilder sind auf unserer Website zu finden: haben. www.grundschule-klipphausen.de ■ Förderverein übergibt Bücher an die Grundschule Klipphausen Beim Lesen lässt sich vortrefflich denken. (Tolstoi) Anlässlich des bundesweiten Vorlesetages hat der Vorsitzende des Fördervereins der Grundschule und der Kindertagesstätte Klipphausen e.V. Herr Carsten Hahn eine Bücherspende an die Leiterin der Grundschule Frau Gabi Stange übergeben. Ziel ist es, Begeisterung für das Lesen und Vorlesen zu wecken und Kinder bereits früh mit dem geschriebenen und erzählten Wort in Kontakt zu bringen. Die Bücher im Wert von ca. 300 Euro finden nun ihren Platz in der Schulbibliothek. Die Kinder können Abenteuer mit den „drei ???“ erleben oder die neuesten Streiche von „Michel aus Löneberga“ nachlesen und sich von „Willi will's wissen“ die Welt erklären lassen. Der Förderverein besteht zurzeit aus 48 Mitgliedern und unter- stützt die Kindertagesstätte und die Grundschule Klipphausen. Hierbei ist der Verein auf aktive Eltern, Omas, Opas, Tanten, Informationen zum Förderverein finden sie unter: C Onkels usw. angewiesen, um unsere Kinder weiterhin nicht nur mit http://www.grundschule-klipphausen.de/foerderverein/ oder unter MY finanziellen Mitteln, sondern auch mit gemeinsamen Veranstaltun- 0152/01826561. K gen fördern zu können. Carsten Hahn
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