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Der Finanzausgleich in Österreich: Das System, seine Begründung und Durchführung PDF

568 Pages·1931·73.873 MB·German
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DER FINANZAUSGLEICH IN ÖSTERREICH DAS SYSTEM, SEINE BEGRÜNDUNG UND DURCHFÜHRUNG VON DR. RICHARD PFAUNDLER MINISTERIALRAT IM BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN, PRIVATDOZENT AN DER UNIVERSITÄT WIEN WIEN VERLAG VON JULIUS SPRINGER 1931 ALLE RECHTE, INSBESONDERE DAS DER ÜBERSETZUNG IN FREMDE SPRACHEN, VORBEHALTEN ISBN 978-3-7091-5857-9 ISBN 978-3-7091-5907-1 (eBook) DOI 10.1007/978-3-7091-5907-1 DEM PRÄSIDENTEN DER ÖSTERREICHISCHEN NATIONALBANK UNIVERSITÄTSPROFESSOR DR. RICHARD REISCH GEWIDMET Vorwort Ich habe der geschichtlichen Entwicklung der Gesetzgebung über den Finanzausgleich in Österreich während der Jahre 1896 bis 1927 schon früher eine eingehende Darstellung gewidmet. Wenn ich ihr nunmehr ein System dieses Finanzausgleiches folgen lasse, so entspreche ich einer mehrfach geäußerten Erwartung und glaube damit auch einem Be dürfnis zu dienen. Es besteht vielleicht nicht in einem allzu weiten Kreis, macht sich dafür aber dort, wo es auftritt, um so stärker geltend. Die Darstellung wird in hohem Maß durch Umfang und Unübersichtlichkeit des Stoffes, die Sinn und Bedeutung vieler Bestimmungen verbergende Undurchsichtigkeit der Gesetzgebung und den Mangel allgemein zugäng licher zahlenmäßiger Verarbeitung ihrer Ergebnisse erschwert. Diese Umstände mögen auch die Ursache dafür sein, daß sich das Schrifttum zum österreichischen Finanzausgleich bisher auf wenige Bearbeitungen beschränkt hat, die aber zum größten Teil veraltet sind und überdies den engen Zusammenhang mit dem wirklichen Leben in dieser Gesetz gebung vermissen lassen. Ich glaube auf Grund der in mehr als zwanzig arbeitsreichen Jahren gesammelten Erfahrungen und Kenntnisse diese Schwierigkeiten überwinden zu können und zu dieser Darstellung, die viele Vorgänge in ihren Beweggründen und im Lauf der Entwicklung unter wechselnden Verhältnissen aufgetauchte und wieder verlassene Anschauungen erklärt und der Vergessenheit entreißt, geradezu ver pflichtet zu sein. Ich habe mich dieser Aufgabe in einer Form zu entledigen versucht, die dieses Buch verschiedenen Zwecken dienlich macht. Es soll ein Nach schlagewerk für alle sein, die sich in ihrem Beruf, sei es als Volksbeauf tragte, öffentliche Beamte, Wirtschaftsführer oder Schriftsteller, mit Finanzausgleichsfragen zu beschäftigen haben, ein Lehrbuch für Hörer der Staatswissenschaften, denen eine umfassende Kenntnis des Finanz ausgleiches bisher nicht vermittelt werden konnte und schließlich ein Behelf zur Beurteilung der Fragen, ob die Finanzausgleichsgesetzgebung sich der richtigen Mittel zur Erreichung der ihr vorschwebenden Ziele bedient und ob und in welchen Richtungen ihre Zielsetzung unbefangener Betrachtung als richtig, oder aber abänderungsbedürftig erscheinen muß. Dieses Buch ist meinem Lehrer und Freund Dr. Richard Reisch gewidmet, der die Finanzausgleichsgesetzgebung zuerst in jene Bahnen gewiesen hat, an denen sie durch Jahrzehnte festhalten konnte und deren Wegspur auch heute noch nicht verwischt ist. Unter seiner Führung VI Vorwort durfte ich in der von ihm geschaffenen Stelle zur amtlichen Behandlung der Finanzausgleichsfragen tätig sein und danke ihm nun als deren Leiter mit diesem Buch, das auch von einem Teil seiner Lebensarbeit erzählt. Ich danke auch meinen langjährigen Mitarbeitern im Amt, Dr. Moriz Weinzierl und Dr. Otto Lind-Gapp für viele Anregungen, Regierungs rat J osef Peyrl für seine Unterstützung bei der Zusammenstellung der zahlenmäßigen Ergebnisse und zuletzt, aber nicht zum wenigsten, jenen, die mich während der Durchführung meiner schwierigen Aufgabe innerlich gefördert und mir dadurch geholfen haben, sie zu vollenden. Meine Arbeit beschränkt sich auf die österreichische Finanzausgleichs gesetzgebung und verzichtet nicht leichten Herzens auf eine Rechtsver gleichung mit der gleichartigen Gesetzgebung des Deutschen Reiches, um die Darstellung nicht allzu sehr zu belasten. Von Grund auf ähnliche Verhältnisse und ihre Entwicklung bestimmende gemeinsame Schicksale haben der Gesetzgebung beider Staaten in vieler Beziehung überein stimmende Züge gegeben und ihre allmähliche gegenseitige Annäherung ist eine unverkennbare. Möge bald der Zeitpunkt kommen, in dem sich nach vollzogener staatsrechtlicher Einigung des deutschen Volkes auch die Finanzausgleichsgesetzgebung zu einer Einheit formt, in der das auf dieser oder jener Seite Bewährte und Gute dauernde Geltung gewinnt. Wien, im April 1931 Dr. Richard Pfaundler Inhaltsverzeichnis Zur Einleitung § 1. Der Begriff Finanzausgleich; Inhalt und Grenzen seiner Dar- stellung............................................ ... ..... 1 § 2. Rechtsquellen und Schrifttum zum Finanzausgleich ........... 4 § 3. Wirksamkeitsbeginn der geltenden Regelung und ihr Verhältnis zur älteren Gesetzgebung.................................... 13 § 4. Anwendungsbereich des Finanz-Verfassungsgesetzes und des Ab- gabenteilungsgesetzes ....................................... 18 Das Finanzausgleichsrecht § 5. Die Grundgedanken der geltenden Ordnung des Finanzausgleiches im Licht ihrer Entstehungszeit .............................. 27 1. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die A b grenzung der Besteuerungsrechte und die Verteilung der Steuererträge § 6. Die finanzverfassungsrechtliche Gliederung der öffentlichen Abgaben 32 § 7. Gegenseitiger Ausschluß und Verbindung der finanzverfassungs- rechtlichen Abgabenformen .................................. 40 § 8. Die Zuständigkeit zur Festsetzung der finanzverfassungsrechtlichen Form der öffentlichen Abgaben.............................. 45 § 9. Die Zuständigkeit zur gesetzlichen Regelung der öffentlichen Ab- gaben....... .......... ...................... .............. 49 § 10. Das freie Beschlußrecht der Gemeinden...................... 54 § 11. Die Einschränkung der Besteuerungsrechte der Länder (Gemeinden) durch bundesgesetzliche Verbote. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 67 § 12. Verfassungsrechtlicher Schutz der Länder und Gemeinden gegen ein seitige Eingriffe der Bundes- und Landesgesetzgebung im Finanz- ausgleichsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 77 H. Die Abgrenzung der Besteuerungsrechte und die Verteilung der Steuererträge in der verbundenen Steuerwirtschaft § 13. Die Gliederung der öffentlichen Abgaben im Abgabenteilungsgesetz 89 § 14. Die ausschließlichen Bundesabgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 90 § 15. Der Kreis der gemeinschaftlichen Abgaben .................... 103 § 16. Die Bedeutung der gemeinschaftlichen Abgaben für den Finanz- ausgleich .................................................. 106 § 17. Die Oberverteilung des Ertrages der gemeinschaftlichen Abgaben zwischen Bund und Ländern ............................... 128 VIII Inhaltsverzeichnis § 18. Die Unterverteilung des Ertrages der gemeinschaftlichen Abgaben zwischen Ländern und Gemeinden ........................... 140 § 19. Die schlüsselmäßige Auft eilung der Ertragsanteile an den gemein- schaftlichen Abgaben auf Länder und Gemeinden .............. 143 § 20. Der Vorgang bei Flüssigmachung der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Abgaben. . . . . . . . . .. 171 § 21. Der Einfluß der Länder und Gemeinden auf die Verwaltung der gemeinschaftlichen Abgaben und die Berechnung der Ertragsanteile 179 § 22. Die Zuschlagsabgaben nach Beseitigullg. der. Zuschlagsrechte der Länder (Gemeinden) bei den direkten Bundessteuern .......... 182 § 23. Die gleichartigen Abgaben ................................... 192 § 24. Die Bestimmungen über ausschließliche Landes- und Gemeinde abgaben im Abgabenteilungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 199 III. Die Abgabenverwaltung § 25. Die Abgabenverwaltung in der Finanzverfassung . . . . . . . . . . . . .. 209 IV. Verfassungsrech tliche Grundlagen und D urch führung eines mittelbaren Lastenausgleiches durch Verteilung von Steuererträgen § 26. Die bundesgesetzliehe Durchführung eines mittelbaren Lasten ausgleiches durch Auft eilung der Ertragsanteile an den gemein- schaftlichen Abgaben ....................................... 217 § 27. Die Zuständigkeit der Landesgesetzgebung zu Änderungen in der Unterverteilung und Auft eilung der Ertragsanteile an den gemein- schaftlichen Abgaben ....................................... 224 § 28. Die landesgesetzliche Durchführung eines mittelbaren Lasten ausgleiches durch geänderte Verteilung und Auft eilung der Ertrags anteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben 230 V. Verfassungsrechtliche Grundlagen undDurchführung eines unmittelbaren Lastenausgleiches durch Beteili gung der Länder (Gemeinden) an nicht steuerlichen Bundeseinnahmen und des Bundes an Ausgaben der Länder (Gemeinden) § 29. Die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen für eine Beteiligung der Länder (Gemeinden) an nicht steuerlichen Einnahmen des Bundes 238 § 30. Die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen für eine Beteiligung des Bundes am Aufwand für die Vollziehung von Aufgaben der Länder (Gemeinden) ........................... , ........ , .,. 239 § 31. Die bundesgesetzliehe Durchführung eines unmittelbaren Lasten ausgleiches zwischen Bund und Ländern oder Gemeinden in der Form einer Beteiligung des Bundes am Aufwand für Landes- oder Gemeindeaufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 243 VI. Der Einfluß der Bundesgesetzgebung und Bundes verwaltung auf das Abgabenrecht der Länder (Ge meinden) und ihre Haushaltsführung; Befugnisse des Rechnungshofes § 32. Übersicht.................................................. 258 § 33. Die Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung zur Grundsatzregelung auf dem Gebiet des Abgabenrechtes der Länder (Gemeinden) ... 259 Inhaltsverzeichnis IX § 34. Das Einspruchs- und Vetorecht der Bundesregierung gegen Ab- gabengesetzesbeschlüsse der Landtage ........................ 267 § 35. Das Einspruchsrecht der Bundesregierung gegen Gesetzesbeschlüsse der Landtage über Aufnahme von Anlehen. . . . . . . . . . . . . . . . . .. 283 § 36. Das Anfechtungsrecht der Bundesregierung gegenüber verfassungs- widrigen Landesgesetzen .................................... 287 § 37. Die Mitwirkung von Bundesorganen bei der Vollziehung von Landesgesetzen über Abgaben ............................... 291 § 38. Der Einfluß der Bundesfinanzverwaltung auf die Gestaltung und Führung der Landeshaushalte ............................... 293 § 39. Die Überprüfung der Landes- und Gemeindegebarungen durch den Rechnungshof. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 309 VII. Die Verteilung der Kosten der öffentlichen Ver waltung auf die Gebietskörperschaften § 40. Die Grundlagen der Untersuchung ........................... 314 § 41. (a bis g) Die Ergebnisse; das Recht und die Tatsachen ......... 319 § 41 a. Behauptung nach Außen und allgemeine Verwaltung mit Einschluß der Finanzverwaltung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 322 § 41 b. Recht und öffentliche Sicherheit ...................... 331 § 41 c. Geistige und sittliche Kultur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 341 § 41d. Verkehr ............................................. 353 § 41 e. Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie... . . . . .. 366 § 41 f. Wohlfahrtspflege ..................................... 374 § 41 g. Landeskultur ........................................ 395 VIII. Rückblick und Ausblick § 42. Grundsätze einer Verteilung der Besteuerungsrechte und Steuer erträge und ihre Geltung im österreichischen bundesrechtlichen Finanzausgleich ............................................ 413 § 43. Unitarismus und Föderalismus im österreichischen Finanzausgleich 418 § 44. Der Weg zu neuen Zielen ................................. " 422 Anhang I. Das Abgabenrecht der Länder und Gemeinden in syste- matischer Darstellung ....................................... 436 Anhang H. Zahlenübersichten zum Finanzausgleich ................ 517 Nachträge nach Abschluß der Korrekturen ........................ 522 Sachverzeiehnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 523 Verzeichnis der Abkürzungen aBGB Allg. bürgerliches Gesetzbuch Abs. Absatz Art. Artikel ATG Abgabenteilungsgesetz ATGN Novelle zum Abgabenteilungsgesetz AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz BGBI. B undesgesetz blatt BIgn. Beilagen (zu den Verhandlungsschriften des Nationalrates) BVG B undes· Verfassungsgesetz BVGN Novelle zum Bundes· Verfassungsgesetz DVdg. D urchführungsverordn ung E. Erkenntnis (des VGH oder VerfGH) FAG Finanzausgleichsgesetz (1931) FVdgBl. Verordnungsblatt des Bundesfinanzministeriums FVG Finanz· Verfassungsgesetz FVGN Novelle zum Finanz· Verfassungsgesetz Kdm. Kundmachung LGBl. Landesgesetzb latt PGS Politische Gesetzessammlung PStG Personalsteuergesetz RGBl. Reichsgesetz blatt RHG Rechnungshofgesetz RV Regierungsvorlage Smlg. derE. Sammlung der Erkenntnisse (des Verfassungsgerichtshofes) StGBl. Staatsgesetzblatt VA Vollzugsanweisung Vdg. Verordnung VerfGH Verfassungsgerichtshof VGH Verwaltungsgerichtshof VÜG V erfassungs-Übergangsgesetz VÜGN Novelle zum Verfassungs-Übergangsgesetz WAG Wiederaufbaugesetz In § 41 und im Anhang I: Landesnamen: Bgld (Burgenland), Krtn (Kärnten), Nö (Niederösterreich), Obö (Oberösterreich), Sbg (Salzburg), Stmk (Steiermark), Tir (Tirol), Vbg (Vorarlberg), W (Wien)

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